Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Ralf Sand - Finanzministerium NRW
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1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Ralf Sand - Finanzministerium NRW
2 Gliederung 1 Ergebnisse der Evaluation des TVgG-NRW (alt) 2 Änderungen in der Übersicht 3 Nähere Betrachung einzelner Aspekte 4 Ausblick Folie 2
3 Ergebnisse Evaluation TVgG - NRW (alt) Bürokratischer Aufwand Komplexität der Vorschriften schwer verständlich Überforderung der Vergabestellen, fehlende Qualifikation Verfahren der Verpflichtungserklärungen zu kompliziert Eingeschränkte Wahrnehmung der Kontrollmöglichkeiten Keine Verbesserung des fairen Wettbewerbs/keine Änderung zum Qualitätswettbewerb Verteuerung der Leistungen/Verringerung des Bieterkreises d.h. Imagewandel (weg vom Bürokratiemonster ), verbessertes Informationsangebot, Ausbau der Kontrollen Folie 3 vergabe.nrw
4 Änderungen in der Übersicht TVgG NRW (neu) TVgG NRW RVO TVgG NRW VO Siegel 1, Ziele 2, Anwendungsbereich 3, Grundsätze 4, Tariftreue 6, Umwelt 7, ILO 8, Frauenförderung 9, Bestbieterprinzip 2 und Anlage 1, Verpflichtungserklärungen Tariftreue 3, Holz- und Papierprodukte 4, Bauen 5, Energieeffizienz (unterhalb Schwellenwerte) 6-8, Konkretisierung ILO 9-13 und Anlage 2, Konkretisierung Frauenförderung 10-12, Kontrolle/Sanktionen 17, Servicestelle TVgG NRW
5 Änderungen in der Übersicht TVgG NRW (neu) TVgG NRW 1, Ziele 2, Anwendungsbereich 3, Grundsätze Fairer Wettbewerb Wirtschaftlichkeit Sozialverträglichkeit Umweltschutz Qualität/Innovation 99 GWB öag Bau- und Dienstleistungen 3, 6-8 auch Lieferungen Tariftreue: Euro Umwelt: Euro ILO: Euro Frauenförderung: Euro Primäres/sekundäres Unionsrecht (Binnenmarktrelevanz) Bundeseinheitliche Regelungen Haushaltsrecht Haushaltsgrundsätze Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen unterhalb des Schwellenwertes
6 Änderungen in der Übersicht TVgG NRW (neu) TVgG NRW 4, Tariftreue 8, Frauenförderung Bau- und Dienstleistungen ab Euro Verpflichtung zur Gewährung eines Mindestentgeltes bei Auftragsausführung Anpassung MiLoG Auskömmlichkeit Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/ Verleiher, 5 Bau-/Dienstleistungen, Lieferungen ab / Euro und mehr als 20 Mitarbeiter Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen bei Auftragsausführung ausdifferenzierter Maßnahmenkatalog Verpflichtungserklärung
7 Änderungen in der Übersicht TVgG NRW (neu) Kontrolle und Sanktion Kontrollmöglichkeit gegenüber Auftragnehmern und deren Nachunternehmen und den Verleihern von Arbeitskräften Vertragsstrafenvereinbarung Ausschluss GWB Prüfbehörde Ministerium für Arbeit und Integration NRW Kontrolle Bereich öffentlicher Nahverkehr Straße und Schiene sowie Mindestentlohnung Ordnungswidrigkeiten Vergaberegister NRW
8 Berücksichtigung von Umweltaspekten, 6 TVgG NRW Umweltschutz/Energieeffizienz Bedarfskonkretisierung (vorgelagerter Prozess) - Lebenszykluskosten - hohe Energieeffizienz - Umweltaspekte/-zeichen Unterhalb EU Schwellenwert Vorgaben zu Zuschlagskriterien Forderungen in der Leistungsbeschreibung (Bezug Umweltzeichen) Technische Leistungsfähigkeit Konkretisierung 3, 4 RVO TVgG NRW - 2 LAbfG - Vorgaben Papier - Konzeption Bauvergaben Konkretisierung 5 RVO TVgG NRW, Hinweis 67, 68 VgV Abweichungen bei Mehrkosten, unangemessenen Leistungseinschränkungen Gleichwertige Gütezeichen
9 Berücksichtigung von Umweltaspekten, 6 TVgG NRW
10 Beachtung Mindestanforderungen ILO an Arbeitsbedingungen, 7 TVgG NRW Unternehmen müssen nachweislich dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
11 Beachtung Mindestanforderungen ILO an Arbeitsbedingungen, 7 TVgG NRW Sensibles Produkt i.s.d. 6 Abs. 2 RVO TVgG NRW Bedenkliches Herkunftsland i.s.d. 6 Abs. 3 RVO TVgG NRW (DAC Liste unter vergabe.nrw) Nachweisführung 7 TVgG NRW Verzicht auf Nachweise (ist im Rahmen der Bedarfsanalyse zu prüfen!) Nein Nachweiserbringung 7 RVO TVgG NRW Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Verzicht auf Ausführungsbestimmungen ja Unternehmen muss dennoch Sorge tragen! objektive Dringlichkeit, sofern vom öag nicht zu vertreten Marktversagen - Produkte mit Nachweisen werden nicht angeboten - Preis zu hoch (25%) andere vgl. Ausnahmegründe 7 Abs. 5 RVO TVgG NRW Zertifikate (Gütezeichen nach 34 Vgv) Mitgliedschaft in einer Initiative, die sich für die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen einsetzt. gleichwertige Erklärungen Dritter im laufenden Verfahren Maßgeblich ist die Marktkunde des öffentlichen Auftraggebers. Ein Schwerpunkt bildet das Informationsportal Kompass-Nachhaltigkeit.
12 Beachtung Mindestanforderungen ILO an Arbeitsbedingungen, 7 TVgG NRW Nachweise Zertifikate Gütezeichen nach 34 Abs. 2 VgV. Sie müssen geeignet sein, die geforderten Merkmale für Lieferungen, Dienstleistungen nachzuweisen. Mitgliedschaft in einer Initiative, die sich für die Beachtung der Ilo- Kernarbeitsnormen einsetzt Umfangreiche Vorgaben in 7 Abs. 3 RVO TVgG NRW Erklärung Dritter - das Unternehmen trägt Sorge - Unabhängigkeit und fachliche Eignung des Erklärenden
13 Beachtung Mindestanforderungen ILO an Arbeitsbedingungen, 7 TVgG NRW
14 Verfahren Bestbieterprinzip, 9 TVgG NRW Bei ILO Markterkundung Nachweise müssen bei sensiblen Produkten gefordert werden, sofern kein Marktversagen, Dringlichkeit, ggf. andere Ausnahmegründe. (Kompass Nachhaltigkeit) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und Aufforderung zur Vorlage der Erklärungen, Nachweise, sofern nach dem TVgG NRW erforderlich Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweis zur Nachweispflicht bei ILO, auf etwaige Verpflichtungserklärungen im Rahmen der Mindestentlohnung oder Frauenförderung sowie auf die besonderen Vertragsbedingungen. Angabe des Bieters in seinem Angebot: - Herkunftsland und - ggf. Angabe des Nachweises Vorlage durch den Bieter in Textform nach 126b BGB (kursorische) Prüfung der Nachweise durch - vorherige Markterkundung - Information auf vergabe.nrw - Nachfrage Informationsstelle TVgG NRW
15 Verfahrensanforderungen Bestbieterprinzip, 9 TVgG NRW Vorlage der nach dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise nur von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter Expliziter Hinweis in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen Fristsetzung 3 5 Werktage, Verlängerung möglich Textform 126b BGB ausreichend Ausschluss bei nicht rechtzeitiger Vorlage (Hinweis 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) Abweichung bei objektiver Dringlichkeit, sofern nicht vom Auftraggeber zu vertreten
16 Ausblick, 16 TVgG NRW Ersatz der erforderlichen Nachweise und Erklärungen durch ein Siegel Ziel: weitere Vereinfachung für Unternehmen Aber: wie wird die Auftragsbezogenheit sichergestellt?
17 Alle Dunkelheit der Welt kann das Licht einer einzigen Kerze nicht auslöschen (Chinesische Weisheit, Autor unbekannt) Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Ralf Sand - Finanzministerium NRW Ralf.Sand@fm.nrw.de
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