Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Alb-Donau-Kreis Linienbündel Amstetten
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- Hermann Fried
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1 . Landratsamt Alb-Donau-Kreis Postfach Ulm An die Interessenten am unten genannten Vergabeverfahren Bearbeiterin/Bearbeiter: Florian Weixler Ländlicher Raum, Kreisentwicklung Zimmer 3D-06 Telefon: Telefax: Unser Aktenzeichen: 21.Ö/ Vergabe 8. Mai 2017 Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Alb-Donau-Kreis Linienbündel Amstetten Sehr geehrte Damen und Herren, auf dieser Internetseite finden Sie die Verdingungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Busverkehrsdienstleistungen im Linienbündel Amstetten. 1 Art, Ort und Umfang der Leistung und Auftraggeber Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr nach 42 PBefG als gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen i.s.d. Art. 4 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1370/2007. Der dem Angebot zu Grund liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung). Ausschreibende Stelle ist der Alb-Donau-Kreis. Durch ihn erfolgt auch die Zuschlagserteilung. 2 Ausführungszeitraum Die Betriebsaufnahme hat am 1. Januar 2018 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 30. Juni Art der Vergabe Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben. Dienstgebäude Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schillerstraße Ulm Besuchszeiten Mo-Fr 08:00-12:30 Uhr Direktanschluss siehe oben Do 08:00-17:30 Uhr Internet: und nach Vereinbarung Zahlungsempfänger: Kreiskasse Alb-Donau-Kreis IBAN: DE BIC: SOLADES1ULM Hauptbahnhof, Busbahnhof und Haltestelle Ehinger Tor
2 - 2-4 Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine Das Angebot und die geforderten Nachweise müssen bis zum 19. Juni 2017, 16:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist) schriftlich im verschlossen Umschlag mit dem auf dem Umschlag angebrachten deutlichen Vermerk Ausschreibung ÖPNV im Linienbündel Amstetten - Bitte nicht öffnen - dem Auftraggeber vorliegen. Die Adresse für die Angebotsabgabe lautet: Landratsamt Alb-Donau-Kreis z. Hd. Herrn Florian Weixler Schillerstraße Ulm Im Falle persönlicher Zustellung können die Angebote im Landratsamt Alb-Donau- Kreis unter der angegebenen Adresse im Zimmer 3D-06 zu den allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr des Landratsamts eingereicht werden. Die Angebote sind in einfacher Ausfertigung im Original vorzulegen. Zusätzlich ist der ausgefüllte Vordruck 2 in Anlage B (Kalkulationsschema) auf CD oder DVD in digitaler Version als Excel-Datei oder kompatibel hierzu einzureichen. Vordruck 2 enthält die angebotenen Preise. Das Einreichen weiterer Unterlagen in digitaler Version kann erfolgen. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten oder fehlender/fehlerhafter/beschädigter Datei ist das unterschriebene Original (Papierversion) maßgebend. Eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei Excel-Dokumenten, übernimmt der Auftraggeber nicht. Die Angebote sind in all ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Nachweise und Erklärungen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
3 - 3 - Ferner gilt: Preise sind in Euro und ohne Umsatzsteuer anzugeben; Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig; Die in den Verdingungsunterlagen zwingend formulierten ( ist, muss, sind, hat zu etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen; Die Angebote müssen vollständig sein und die Preise enthalten. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden; Das Angebot muss unterschrieben sein (siehe Erklärung über die Abgabe eines Angebots; Vordruck 1 in Anlage B) und hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig zu erfüllen; Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Bitte prüfen Sie neben der Vollständigkeit auch die Verständlichkeit der Unterlagen. Bei Unvollständigkeit oder Unklarheit der Vergabeunterlagen sollten Sie uns unverzüglich per (florian.weixler@alb-donau-kreis.de) unterrichten. Mit der Abgabe der Unterlagen bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollumfänglich einer Prüfung unterzogen hat und er anhand dieser Unterlagen dazu in der Lage war, die im Angebot genannten Kosten (gemeinwirtschaftliche Leistungen) mit der erforderlichen Genauigkeit und Nachhaltigkeit über die o.g. Vertragsdauer zu ermitteln, zu bewerten und zu kalkulieren. Die Bindefrist endet am 31. August 2017; 24:00 Uhr. Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zu Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. In diesem Fall wird der Ausführungszeitraum angepasst oder eine andere entsprechende Berücksichtigung der hierdurch eintretenden Verkürzung der Rüstzeit.
4 - 4-5 Nebenangebote, Losevorbehalte Nebenangebote sind ausgeschlossen. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. 6 Unterschriftserfordernisse Bei folgenden Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich: die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Anlage B; Vordruck 1); Kalkulationsschema (Anlage B; Vordruck 2); Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B; Vordruck 3); Erklärung zum Einsatz von Subunternehmern (Anlage B; Vordruck 4); Referenzen über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Anlage B; Vordruck 5) die Eigenerklärung des Bieters (Anlage B; Vordruck 6); Eigenerklärung gemäß 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage B; Vordruck 7); Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) (Anlage B; Vordruck 8); Angabe wertungsrelevanter Angebotsinhalte (Vordruck 9). Bei Bietergemeinschaften sine die Vordrucke 1 bis 5 und 8 sowie 9 von jeweils allen Mitgliedern zu unterzeichnen. In diesem Fall sind die Vordrucke 6 und 7 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen und zu unterzeichnen. 7 Ansprechpartner Der Bieter hat in seinem Angebot in der Vordruck 1 in Anlage B einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebots autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, -Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners. 8 Einsatz von Subunternehmen Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Vordruck 4 in Anlage B zu verwenden.
5 - 5 - Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten Nachweis über die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag. 9 Eignungskriterien Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dieses soll durch Vorlage der unter Vordruck 5 und 6 in Anlage B zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise geschehen. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die übrigen Nachweise für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 31. Dezember 2016 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und es Nichtvorliegens von Aus-
6 - 6 - schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall denbzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise bei der Vergabestelle zu verlangen. 10 Bietergemeinschaften Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder einer gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprache zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu ist Vordruck 1 in Anlage B zu verwenden. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. 11 Wertungskriterien Die Ermittlung des Wertungspreises richtet sich nach Anlage 2 Kap. 2.4 der Leistungsbeschreibung. Neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen K2 (zeitbezogene Kosten) und K3.1 (Treibstoffkosten) und K3.2 (weitere fahrleistungsbezogene Kosten) sowie K5 (Bedarfsverkehr) berücksichtigt: Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die genannten Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit um 10 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises lie-
7 - 7 - gen werden. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 10 Prozent auf die genannten Preisbestandteile K2, K3.1 und K3.2 vorgenommen. Für über dem Mindeststand angebotenen Fahrzeugqualitäten und für einen einsatznahen Betriebsstandort (als Gewähr für kurzfristige Störfalleinsätze) und die Ausrüstung der A-Fahrzeuge mit Monitoren im Fahrzeuginneren werden zudem Abschläge vom Wertungspreis vorgenommen. Hierzu ist Vordruck 9 in Anlage B auszufüllen, zu unterzeichnen und vom Angebot beizulegen. Näheres siehe Anlage 2 Kap Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 12 Besondere Vertragsbedingungen Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den Verkehrsvertrag nach Anlage A ab. 13 Rückfragen, Ansprechpartner für die Bieter Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind spätestens bis zum 6. Juni 2017, 24:00 Uhr per an: florian.weixler@alb-donau-kreis.de zu richten. Die Beantwortung der Fragen findet als frei zugänglicher Frage- und Antwortkatalog in anonymisierter Form statt unter: Der Bieter ist verpflichtet, sich während der Angebotsfrist während der gesamten Zeit des Verfahrens über den aktuellen Stand auf der vorgenannten Internetseite zu informieren. Inhalte des frei zugänglichen Fragekatalogs sind Bestandteile der Vergabeunterlagen und entsprechend zu beachten. Später eingegangene Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 14 Vertraulichkeit und Rückgabe der Bieterunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots und ggf. zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung, eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt. Nach der Durchführung des Vergabeverfahrens sind außer von demjenigen Bieter, mit dem der öffentliche Dienstleistungsauftrag zustande kommt, die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Der Bieter, einschließlich seiner mit dem Angebot vertrauten Mitarbeiter, sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mitar-
8 - 8 - beiter sind vom Bieter in eigener Zuständigkeit zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Im Falle einer Unterbeauftragung gelten die Bestimmungen auch für die Nachunternehmer. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet. 15 Informationen der Bieter nach dem Zuschlag Der Auftraggeber informiert unverzüglich gemäß 134 GWB i. v. m. 62 der VgV die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung, übern den Zeitpunkt der Beauftragung und über den Namen des ausgewählten Unternehmers. Die Bieter verpflichten sich, den Erhalt der Information schriftlich per Fax: 0731 / oder per florian.weixler@alb-donau-kreis.de zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebots ist der Bieter grundsätzlich damit einverstanden, dass im Falle des Zuschlags auf sein Angebot sein Name/Unternehmensbezeichnung bekannt gegeben wird. Weiterhin erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine Angaben zu Erfüllung der Berichtspflichten aus dem Vergaberecht und der VO (EG) Nr. 1370/2007 verwandt werden. 16 Rechtsbehelfsbelehrung Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, dann ist diese unverzüglich schriftlich und hinreichend begründet zu rügen: 160 Abs. 3 GWB. Rügen zur Bekanntmachung oder zu den Vergabeunterlagen müssen bis zum Fristende der Angebotsabgabe abgegeben werden. Teilt der Auftraggeber dem rügenden Bieter mit, dass er der Rüge nicht abhelfen kann, dann besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg zu stellen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße Karlsruhe poststelle@rpk.bwl.de Fax: 0721 /
9 - 9 - Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Wettbewerber an folgende Nachprüfungsstelle wenden: Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 - Verkehr Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Mit freundlichen Grüßen Florian Weixler
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