Richtlinien für die Vergabe des Ausbildungs-Stipendiums an der PTA Lehrakademie Köln

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1 Richtlinien für die Vergabe des Ausbildungs-Stipendiums an der PTA Lehrakademie Köln

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kriterien für die Stipendienvergabe 3 2. Bewerbungsverfahren 3 3. Bewerbungsunterlagen 4 4. Auswahlverfahren 4 5. Stipendienbeauftragte/n 4 6. Stipendium 4 7. Pflichten des Stipendiaten 5 8. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis 6 9. Vertragliche Vereinbarung Sozialleistungen und Unterhalt Steuern Änderungen und Inkrafttreten 7 2

3 Das Ausbildungs-Stipendium Die PTA Lehrakademie hat die Möglichkeit, aus den im Ausbildungsfonds zur Verfügung gestellten Drittmitteln Stipendien zu vergeben. Das Ausbildungs-Stipendium wurde als Modellversuch erstmalig zum Wintersemester 2014 / 2015 an der PTA Lehrakademie Köln eingeführt und kann aufgrund des guten Erfolges weitergeführt werden. Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von ausgewählten, geeigneten Auszubildenden. Ziel und Zweck des Stipendiums ist es, den Auszubildenden nicht nur eine finanzielle Entlastung der Ausbildung zu ermöglichen. Es sollen die Auszubildenden gefördert werden, die durch zusätzliches, praktisches Engagement in ihrem künftigen Arbeitsfeld, ihren Ausbildungserfolg erhöhen. Darüber hinaus erhöhen die Auszubildenden durch das Stipendium ihre Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt. 1. Kriterien für die Stipendienvergabe Gefördert werden Auszubildende, die sich verbindlich für die Ausbildung an der PTA Lehrakademie Köln angemeldet haben. Die Bewerber/innen für ein Stipendium müssen nachweisen, dass sie mindestens vier, idealerweise sieben Stunden pro Woche in einer Apotheke arbeiten. Diese Nachweispflicht gilt spätestens ab Beginn des zweiten Semesters und ebenfalls für das dritte und vierte Semester. Die Bewerber/innen müssen eine Eignungsempfehlung für ein Stipendium durch die / den Semesterleiter/in erhalten. 2. Bewerbungsverfahren Der Antrag für ein Stipendium ist online auf der Internetseite und im Sekretariat der PTA Lehrakademie erhältlich. Der Antrag richtet sich formal an die Stipendienbeauftragte / den Stipendienbeauftragten. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen in einen Briefumschlag gebündelt in den Postkasten der / des Stipendienbeauftragten gelegt werden. Die Weiterbearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgen. Die Bewerbung erfolgt stets im ersten Ausbildungssemester, für das die Bewerber/innen verbindlich angemeldet sind. Die vollständigen Unterlagen können ab Beginn des Ausbildungsjahrganges bis eine Woche vor der Zwischenkonferenz (genauer Termin wird im Semesterablaufplan bekannt gegeben) eingereicht werden. Der Stipendienantrag muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der / dem zuständigen Stipendienbeauftragten eingegangen sein (Ausschlussfrist). 3

4 3. Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen werden benötigt: Nachweis über verbindliche Anmeldung an der PTA Lehrakademie Bewerbungsformular für das Stipendium Motivationsschreiben für das Stipendium Der Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis in einer Apotheke Darüber hinaus muss die Semesterleiterin / der Semesterleiter eine Eignungsempfehlung der Bewerberin / des Bewerbers für ein Stipendium aussprechen. 4. Auswahlverfahren Auf der Zwischenkonferenz wird im Kollegium besprochen, wer ein Stipendium erhält. Wenn sich mehr Auszubildende bewerben, die gleichermaßen für ein Stipendium geeignet sind, erfolgt die Auswahl über ein Losverfahren. Die letztendliche Entscheidung obliegt der Leitung der PTA Lehrakademie. Die Bewerber/innen werden schriftlich über eine Zu- oder Absage informiert. 5. Stipendienbeauftragte/n Die Leitung der PTA Lehrakademie benennt aus dem Kreis der Mitarbeiter/innen eine/n Stipendienbeauftragte/n. Die / Der Stipendienbeauftragte ist für die gesamte Abwicklung und Organisation des Stipendiums des jeweiligen Jahrganges zuständig. Die / Der Stipendienbeauftragte nimmt die Bewerbungen entgegen und leitet diese an die Dozentinnen der Zwischenkonferenz weiter. Die / Der Stipendienbeauftragte ist Ansprechpartner für die Bewerber/innen und Stipendiaten während der gesamten Förderung. Die / Der Stipendienbeauftragte nimmt die Bescheinigungen über das fortlaufende Beschäftigungsverhältnis der Stipendiaten in der Apotheke entgegen. Die Stipendienbeauftragte / Der Stipendienbeauftragte teilt Informationen und Termine bezüglich des Stipendiums per mit. 6. Stipendium Die Förderung erstreckt sich auf die Gesamtdauer der Ausbildung (max. 24 Monate) und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Das Stipendium wird während der Semesterferien und des Urlaubsanspruches, welcher sich aus dem Beschäftigungsverhältnis in der Apotheke ergibt, gezahlt. 4

5 Die Vergabe des Stipendiums erfolgt einkommensunabhängig. Die Auszahlung erfolgt nach der Erbringung des Nachweises über eine Tätigkeit in einer Apotheke und vertraglicher Vereinbarung mit der PTA Lehrakademie. Das Stipendium beträgt 120 Euro im Monat. Die Gesamtsumme, die eine Stipendiatin / ein Stipendiat während der Förderzeit erhält, beträgt demnach höchstens Euro. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht. Die Förderung durch das Stipendium endet automatisch in dem Monat, in dem die Stipendiaten ihren ersten Prüfungsabschnitt des Staatsexamens absolvieren, die Ausbildung abbrechen, der Lehrakademie verwiesen werden oder das Beschäftigungsverhältnis in der Apotheke ersatzlos beenden. Wiederholt die Stipendiatin / der Stipendiat ein Semester, erhöht sich die Fördersumme nicht. Die Förderdauer wird ebenfalls nicht verlängert. Das Stipendium wird rückwirkend ab Ausbildungsbeginn gezahlt. Während einer Beurlaubung wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Der Förderer des Stipendiums wird regelmäßig über die Entwicklung der Stipendiaten informiert. Das Stipendium kann jederzeit beidseitig gekündigt werden. 7. Pflichten des Stipendiaten Die Stipendiatin / Der Stipendiat erklärt sich damit einverstanden, regelmäßig an der monatlichen Stipendiatengruppe teilzunehmen. Die Stipendiatin / Der Stipendiat verpflichtet sich dazu die Schulordnung der PTAL Köln (Regeln des pro studio) einzuhalten. Die Stipendiatin / Der Stipendiat muss der / dem Stipendienbeauftragten unverzüglich mitteilen, wenn das Arbeitsverhältnis in der Apotheke aufgegeben wird. Die Stipendiatin / Der Stipendiat verpflichtet sich dazu unaufgefordert und fristgerecht stipendienrelevante Unterlagen einzureichen. Die Stipendiatin / Der Stipendiat trägt Sorge dafür, dass er für die Stipendienbeauftragte / den Stipendienbeauftragten erreichbar ist, idealerweise per Mail. 5

6 8. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis Auszubildende, die ein Stipendium erhalten, müssen monatlich nachweisen, dass sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis in einer Apotheke befinden. Dafür erhalten sie zu Beginn der Förderung, eine für die Dauer der Förderung entsprechende Anzahl an Nachweisen, die sie unaufgefordert bis zum zehnten jeden Monats an die / den Stipendienbeauftragte/n einreichen. Die PTAL behält sich vor, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Werden die Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht, wird die Förderung bis zur Klärung der Nichteinhaltung der Nachweisabgabe unterbrochen. Fall sich keine Klärung durch die Stipendiatin / den Stipendiaten ergibt, kann der Vertrag durch die PTAL Köln gekündigt werden. In den Ferienzeiten wird eine Sonderregelung bezüglich der Nachweisabgebe mit der / dem Stipendienbeauftragten vereinbart. 9. Vertragliche Vereinbarung Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt erst nach Unterzeichnung des Stipendienvertrages. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich die Stipendiatin / der Stipendiat einverstanden mit diesen Richtlinien. 10. Sozialleistungen und Unterhalt BAföG: Da es sich bei dem Ausbildungs-Stipendium um ein leistungsbezogenes Stipendium handelt, können Auszubildende BAföG in Anspruch nehmen, ohne Abzüge zu erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt. Kindergeld: Die Einkünfte- und Bezügegrenze ist seit dem entfallen. Somit hat das Stipendium keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern. Wohngeld: Bezieht eine Stipendiatin / ein Stipendiat Wohngeld muss dieser beachten, dass das Ausbildungs-Stipendium zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Nähere Informationen erhalten sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde. Unterhalt: Erhält die Auszubildende / der Auszubildende ein Stipendium, wird der Betrag voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und wird bedarfsmindernd berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. 11. Steuern Das Ausbildungs-Stipendium fällt nicht unter die in 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes genannten Ausnahmen und ist deshalb nicht von der Einkommensteuer befreit. Die Stipendiatin / Der Stipendiat ist aufgefordert, eigenverantwortlich zu prüfen, ob seine gesamten Einkünfte unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit Euro für Alleinlebende liegen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. 6

7 12. Änderungen und Inkrafttreten Die PTA Lehrakademie behält sich das Recht vor Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinien vorzunehmen. Das Stipendium wird entzogen, wenn die Stipendiatin / der Stipendiat die Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt hat. Zu Unrecht ausgezahlte Stipendien werden zurück gefordert. Die PTAL leistet keinen Schadensersatz, wenn durch den Erhalt des Stipendiums andere Leistungen gemindert werden. Diese Richtlinien gelten seit dem Gezeichnet Dagmar Hußmann Leiterin der PTA Lehrakademie 7

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