TOP 4 Fortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern Kapitel Windkraft

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1 TOP 4 Fortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern Kapitel Windkraft Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung

2 Stand der Regionalplanfortschreibung Fortschreibungsbeschluss Ausarbeitung des Entwurfs Beschluss des Entwurfs durch RPV förmliches Anhörungsverfahren Auswertung und Überarbeitung Nov 2011 Nov 2012 Mrz/Apr 2013 Vorstellung und Diskussion Entwurf + Beschluss des Entwurfs durch RPV erneutes Anhörungsverfahren Abschließende Beschlussfassung, Antrag auf Verbindlicherklärung durch RPV In-Kraft- Setzung Jul 2013 Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 2

3 Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 3

4 Anhörungsverfahren vom 01. März bis 15. April 2013 (Terminverlängerungen) über 400 durch den Regionalen Planungsverband (RPV) Beteiligte + Öffentlichkeit Resonanz: über 300 Stellungnahmen davon u.a. 60 Mitglieder RPV ca. 60 Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbarn (Kommunen, Regionen, Österreich), Versorgungsunternehmer, Netzbetreiber usw. über 180 aus der Öffentlichkeit Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 4

5 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 5

6 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens Schwerpunkte: 1. Grundsätzliches zu Vorgehen und Methodik sowie dem Gesamtergebnis 2. Siedlungswesen und Siedlungsabstände 3. Erholungslandschaft Alpen 4. Wasserwirtschaft 5. Naturschutz 6. Sonstige Belange (Denkmalschutz, Luftverkehr, Bundeswehr, Wetterdienst u.a.) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 6

7 Grundsätzliches zu Vorgehen und Methodik sowie dem Gesamtergebnis Äußerungen zum Gesamtergebnis: Zu viel Ausschlussgebiet und nicht genügend Positivflächen nicht nachvollziehbar, wie das Ziel der Staatsregierung von neue Windräder bis 2020 zu erreichen ist grundsätzlich größtmögliche Vorranggebiete ausweisen und nur minimalste Ausschlussgebiete, Rest weiße Flächen Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit Vorranggebiete bevorzugt auf vorbelastete Standorte planerische Vorgehensweise bisher nur kleinräumige Sichtweise Konzentration der Windkraftanlagen auf wenige Standorte zu bevorzugen, um Verspargelung der Landschaft zu vermeiden Mindestgröße der Flächen zu niedrig Weiße Flächen sollten Ausschlussgebiete werden Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 7

8 Grundsätzliches zu Vorgehen und Methodik sowie dem Gesamtergebnis Regionalplanerische Bewertung: Steuernder Eingriff in Privilegierung ( 35 BauGB) gesamträumliches Konzept (schlüssig und nachvollziehbar) Windkraft regionsweit substanziell Raum verschaffen ausreichend Vorranggebiete regional einheitliches Vorgehen Verteilung der Gebiete: Folge rechtlich und planerisch zwingender Kriterien Beschlüsse zu Wohnbauflächen in Ortslage, Erholungslandschaft Alpen Ziel: Konzentration der Windkraftanlagen durch Mindestgröße der Gebiete (10 ha aufgrund des Flächenpotentials zurückhaltend) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 8

9 Siedlungswesen und Siedlungsabstände Unterschiedliche Forderungen zu Siedlungsabständen: Forderung nach pauschal größeren Abständen Einheitliche Abstände zu allen bewohnten Gebäuden Abstand von einheitlich 800 m von jeglicher Bebauung / zu jeglicher Wohnbebauung (aus Gründen der Gleichbehandlung) Pauschale Abstände zu groß, zu starr und weitreichend (im Einzelfall niedrigere möglich) Rücknahme des Kriteriums 800m-Puffer um Wohnbauflächen in Ortslage (Wegfall von Windkraftstandorten) Forderung nach Wiederaufnahme eines VRG in Obing Scheitzenberg Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 9

10 Siedlungswesen und Siedlungsabstände Regionalplanerische Bewertung: Grundlage der Abstandsflächen: Minimalwerte durch Windenergieerlass (GemBek vom : "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Bayern") TA Lärm pauschale Erhöhung der Abstände möglich ABER nur, soweit noch substantiell Raum für Windenergie vereinheitlichter 800m-Abstand würde das verfügbare Flächenpotential zu stark verringern Spannungsverhältnis zwischen der Ausweisung von Vorranggebieten und der gemeindlichen Siedlungsentwicklung "Kompromisslösung" des Planungsverbands: Kriterium der Wohnbauflächen in Ortslage Flächen im 500m- bis 800m-Radius um diese als Ausschluss: um Bevölkerung nicht übermäßig zu beeinträchtigen und den kommunalen Entwicklungsspielraum für weitere (Wohn)Siedlungsentwicklung zu erhalten Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 10

11 Forderung nach Wiederaufnahme eines VRG in Obing Scheitzenberg Entwurf zur Verbandsversammlung am : Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 11

12 Forderung nach Wiederaufnahme eines VRG in Obing Scheitzenberg Entwurf zum Anhörungsverfahren: Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 12

13 Forderung nach Wiederaufnahme eines VRG in Obing Scheitzenberg Umstrittenes Gebiet: Äußerungen zahlreicher Gegner und Befürworter Im Entwurf zur Verbandsversammlung ( ) als VRG enthalten. nur durch Restriktionskriterium Puffer 800 m um Wohnbauflächen in Ortslage Ausschlussgebiet Konkretes Windkraftprojekt, in einem fortgeschrittenen Planungsstadium: Vorbescheidsantrag für zwei Windkraftanlagen auf dieser Fläche bereits vor Einführung des Kriteriums der Wohnbauflächen in Ortslage Gegenüber dem typisierten Interesse an der Verwirklichung von Windkraftanlagen auf geeigneten Flächen im Planungsraum kommt dem konkreten Verwirklichungswillen eines Projektes auf einer bestimmten Fläche in der Abwägung ein besonderes Gewicht zu. Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 13

14 Forderung nach Wiederaufnahme eines VRG in Obing Scheitzenberg Aber: Interesse eines Projektträgers überwiegt nicht die dem Kriterium zugrunde liegenden Planungsabsichten für den Puffer von 800 m um Wohnbauflächen in Ortslage. Beim Ortsteil Diepoldsberg keine Besonderheiten erkennbar, die die grundlegende Gewichtung zugunsten möglicher Siedlungs- und Entwicklungsspielräume der Gemeinde und der Schutzbedürftigkeit der Bevölkerung relativieren. In der regionalplanerischen Abwägung unterliegt der konkrete Verwirklichungswillen gegenüber dem pauschalen Ausschluss. Folge: Gebiet am Scheitzenberg verbleibt als Ausschlussgebiet Unabhängig davon kann dem Vorhabensträger für die beiden beantragten Windräder noch vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens eine Rechtsposition erwachsen, die deren Verwirklichung ermöglicht. Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 14

15 Siedlungswesen und Siedlungsabstände Einzelforderungen: Ablehnung von VRG bzw. größere Abstände zu Orten, z.b. Konkrete Pläne zur Ortsentwicklung am Hauptort (Pittenhart) größere Abstände aufgrund möglicher zukünftiger Entwicklung (zu Weiler Taiding, Amerang) allgemeine Ablehnung wegen Entfernung zu Ortsteilen (Palling) allgemeine Überlegungen zu Neuausweisung von Gewerbegebieten (Traunreut) hohe Anzahl von VRG in räumlich engem Zusammenhang (z.b. VRG 44 in Tittmoning) Regionalplanerische Bewertung: Gleicher Maßstab wie bei Scheitzenberg an konkrete Einzelforderungen zu stellen Berücksichtigung nur bei Besonderheiten oder konkreten Plänen (im einzelnen: vgl. Auswertungstabelle) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 15

16 Erholungslandschaft Alpen Zustimmung zum Ausschluss (z.b. durch Fachverbände DAV, BN) Forderung nach Öffnung der Erholungslandschaft Alpen: Allgemeine Öffnung (z.b. durch ein eigenes Zonierungskonzept) Aufnahme des Gebiets des Teisenbergs (z.b. als möglicher Standort die Angerer Höhe ) Regionalplanerische Bewertung: Erholungslandschaft Alpen (Zonen A, B, C) wurde durch den Planungsverband zum Ausschluss gewichtet. Gründe: naturschutzfachlich qualitativ und flächenmäßig bedeutsame Gebiete, sensibler Natur- und Landschaftsraum, kulturelles Erbe, besondere touristische Bedeutung (auch weil Bayern insgesamt flächenmäßig nur einen geringen Anteil am gesamten Alpenraum hat) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 16

17 Erholungslandschaft Alpen Windpotential: stark überhöhte Unsicherheit der Ergebnisse zu den Windgeschwindigkeiten im Alpenraum (Analyse TÜV-Süd) mittlere Windgeschwindigkeit zwar grundsätzlich guter Indikator, aber im Alpenraum begrenzte Aussagekraft. Für das nutzbare Windpotential wichtig und im Alpenraum erschwerend wirkend: Verteilung der Windgeschwindigkeiten Luftdichte freie Anströmbarkeit. (Bundesverband Windenergie) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 17

18 Erholungslandschaft Alpen Für den Bereich des Teisenbergs keine Gründe oder Umstände erkennbar, die in diesem Einzelfall ein Abweichen von dem pauschalen Kriterium Erholungslandschaft Alpen begründen. Trotzdem: fachbehördliche Prüfung überwiegender Teil des Teisenbergs (u.a. Fläche der Angerer Höhe) artenschutzfachliche Belange sprechen gegen eine Vorranggebietsausweisung bzw. gegen einen möglichen Windkraftstandort. Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 18

19 Such- und Restriktionsräume am Teisenberg unter Berücksichtigung der Windverhältnisse und des Artenschutzes Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 19

20 Wasserwirtschaft Kritik an Überschneidung von Vorranggebiet (VRG) Windkraft mit Zonen III von Wasserschutzgebieten (WSG) und wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten (Trinkwasser) Hinweise auf geplante WSGs Verweis der Wasserwirtschaftsämter auf neue Vorgaben des Landesamts für Umwelt: Vereinbarkeit der Überlagerung muss im Einzelfall geprüft werden Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit Wasserwirtschaftsverwaltung VRG Ergebnis Einzelfallentscheidung: VRG Ergebnis Einzelfallentscheidung: 16 bleibt VRG 61 Änderung in VBG 17 bleibt VRG 65 bleibt VRG 30 Änderung in weiße Fläche 67 Änderung Teilfläche in VBG, Rest bleibt VRG 33 Änderung Teilfläche in VBG, Rest bleibt VRG 68 bleibt VRG 36 Änderung in VBG 70 Änderung in VBG 39 Änderung in VBG 72 Änderung Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG 41 Änderung in VBG 76 Änderung in Ausschlussgebiet 45 Änderung in VBG 77 Änderung in weiße Fläche 58 Änderung in VBG VRG = Vorranggebiet VBG = Vorbehaltsgebiet Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 20

21 Naturschutz Zahlreiche Hinweise zu konkreten Lebensräumen (Artenschutz) Forderung nach Neubewertung von Such- und Restriktionsräumen (u.a. Artenschutz, Orts- und Landschaftsbild) Kritik und Hinweise zu Einstufung in Wertstufen im Umweltbericht Überprüfung durch höhere Naturschutzbehörde VRG Änderungen: 9 Änderung Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG 10 Änderung in Ausschlussgebiet 11 Änderung in Ausschlussgebiet 34 Änderung kleiner Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG 48 Änderung Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG 59 Änderung in Ausschlussgebiet 63 Änderung in Ausschlussgebiet 71 Änderung Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG 76 Änderung in Ausschlussgebiet Aktualisierung Umweltbericht bei VRG: 9, 16, 17, 18, 19, 27, 29, 46, 48, 52, 53, 56, 61, 64, 67, 71 Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 21

22 Sonstige Belange Äußerungen u.a. zu: Denkmalschutz Luftverkehr Bundeswehr Wetterdienst Bodenschatzabbau Infrastruktur (u.a. Energieleitungen, Verkehrswege, Richtfunk) Änderungen im Entwurf: Luftverkehr VRG 60: Änderung in Ausschlussgebiet Hinweise in der Begründung Denkmalschutz VRG 71: Änderung Teilfläche in Ausschlussgebiet, Rest bleibt VRG Aktualisierung des Umweltberichts Bundeswehr Hinweise in der Begründung Wetterdienst Hinweise in der Begründung Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 22

23 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens Mit den Beschlussempfehlungen ergibt sich: vorliegender neuer Entwurf Stand: Vergleich: Entwurf zum Anhörungsverfahren März/April 2013 Vorranggebiete Anzahl: 62 Anteil an Regionsfläche: ca. 0,6% Größe: ha Vorbehaltsgebiete Anzahl: 9 Anteil an Regionsfläche: ca. 0,1% Größe: 335 ha Ausschlussgebiet Anteil an Regionsfläche: ca. 99,1% Größe: ha weiße Fläche Anteil an Regionsfläche: ca. 0,2% Größe: ha Vorranggebiete Anzahl: 78 Anteil an Regionsfläche: ca. 0,9% Größe: ha Vorbehaltsgebiete Anzahl: 0 Anteil an Regionsfläche: 0% Größe: 0 ha Ausschlussgebiet Anteil an Regionsfläche: ca. 98,9% Größe: ha weiße Fläche Anteil an Regionsfläche: ca. 0,2% Größe: ha Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 23

24 Überarbeiteter Entwurf Vorranggebiet (VRG) schließt andere raumbedeutsame Nutzungen aus, soweit nicht mit dem Belang der Windenergienutzung vereinbar abschließend abgewogenes Ziel der Raumordnung Neu: Vorbehaltsgebiet (VBG) misst der Windenergienutzung bei der Abwägung mit anderen konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht bei Ausschlussgebiet raumbedeutsame Windenergieanlagen innerhalb des Gebietes ausgeschlossen Zielcharakter weiße Flächen Keine tragfähigen Belange für die Ausweisung als VRG, VBG oder Ausschlussgebiet Windenergieanlagen nach 35 BauGB im Außenbereich zulässig Grundsatzcharakter Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 24

25 Überarbeiteter Entwurf Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 25

26 1. Änderungsbegründung Verfahrensunterlage Anlass und Ziel der Planung Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 26

27 2. Verordnung (Ziele, Grundsätze) 1 Ergänzung in Kapitel B V 7 (Energieversorgung) 2 Streichung der bisherigen Regelung in B I 2 (Natur und Landschaft) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 27

28 2. Verordnung (Ziele, Grundsätze) (G) vorausschauende Standortplanung bei der Errichtung von Windkraftanlagen keine unzumutbaren Belästigungen der Bevölkerung keine erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt, Landschaft usw (Z) Festsetzung Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete Vorranggebiete: Vorrang für Windkraftanlagen gegenüber konkurrierenden Nutzungen Vorbehaltsgebiete: besonderes Gewicht gegenüber konkurrierenden Nutzungen Benennung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Ausschlussgebiete: raumbedeutsame Windkraftanlagen sind ausgeschlossen Ausnahme: bereits errichtete Windkraftanlagen (Z) Keine erheblichen Einschränkungen der Vorranggebiete durch Planungen im Umfeld Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 28

29 3. Begründung und Begründungskarte Begründung zu den Zielen und Grundsätzen zu B V bis 7.2.5: Erläuterung Planungskonzept Vorgehen: mehrstufiges Prüfverfahren Darlegung der Gründe zur Auswahl der Flächen, berücksichtigte Belange zu B I 2 Natur und Landschaft, Punkt Antennenträger Neufassung der Begründung (ohne Windkraft) keine inhaltliche Änderung Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 29

30 Umweltbericht Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen: Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit und Erholung), Biologische Vielfalt (Tiere, Pflanzen und Landschaft), Boden, Wasser, Luft/Klima, Kulturelles Erbe/Sachwerte sowie deren Wechselwirkungen Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Überwachung Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 30

31 Anlage zur Verordnung (Tekturkarte Windkraft) Tekturkarte = Teil des Regionalplans Lage und Umgriff Vorrang-, Vorbehaltsund Ausschlussgebiete Maßstab: 1: Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 31

32 Inhalt Tekturkarte Windkraft sog. weiße Fläche (keine Festlegung durch Regionalplan) Ausschlussgebiet Vorranggebiet mit Nr. Vorbehaltsgebiet mit Nr. Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 32

33 Erläuterungskarte Vorrang-, Vorbehaltsgebiete und weiße Flächen nur ergänzende Darstellung gleicher Flächenumgriff wie Tekturkarte sog. weiße Fläche (keine Festlegung durch Regionalplan) Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 33

34 Karte Änderungsdarstellung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nur ergänzende Darstellung gleicher Flächenumgriff wie Tekturkarte Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 34

35 Karte Änderungsdarstellung Ausschlussgebiete gleicher Flächenumgriff wie Tekturkarte Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 35

36 Anlage zur Begründung (B I 2 Antennenträger) Neue Bezeichnung: Antennenträger statt Windkraftanlagen und Antennenträger Anpassung aus formalen Gründen Abgrenzung wie bisher Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 36

37 ENTWURF dargestellte Unterlagen = überarbeiteter ENTWURF Entscheidung durch Regionalen Planungsverband über ENTWURF (Beschluss Planungsausschuss) bei Annahme: RPV führt für ENTWURF erneutes Anhörungsverfahren durch Thomas Bauer, Regierung von Oberbayern, Landes- und Regionalplanung Seite 37

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