Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )

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1 Wertgrenzen* für beschränkte / freihändige (Stand: ) Bundesland/ Bund Bund Euro Ausbaugewerke, bis Euro Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Keine Angaben Geltungsbereich Behörden der Bundesverwaltung (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro : bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach n en ab Euro und n n ab Euro 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro Rechtsquelle: und Link: *Alle Wertangaben verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer - 1 -

2 Baden- Württemberg Euro (Beschaffungsstellen des Landes) Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Behörden und Betriebe des Landes. Für kommunale Auftraggeber, sonstige der Aufsicht des Landes unterliegende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Zuwendungsempfänger gelten die VOB- Wertgrenzen. Die Anwendung der ist ihnen lediglich empfohlen. (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Auf oder anderen geeigneten Internetseiten. Bei beschränkten en ohne Teilnahmewettbewerb ab Euro. Bei freihändigen n ab Euro. Bei beschränkten en und freihändigen n ohne Teilnahmewettbewerb ab Euro. Rechtsquellen: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die von Aufträgen im kommunalen Bereich (VwV) vom 28. Oktober 2011, GABl. Nr. 10 vom 30. November 2011, S Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung - BAO) vom 17. Dezember 2007, GABl. Nr. 1 vom 30. Januar Link VwV: Link BAO: : :

3 Bayern Euro Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Keine Angaben Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bei freihändiger ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) und bei beschränkter ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) auf oder Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Euro Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Euro Euro Kommunen Vor Auftragserteilung Ex-ante- bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung auf der Zentralen plattform Bayern (BayVe- Be) ab Euro, über Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage (Nur im kommunalen Bereich) Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Rechtsquelle: Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom Link:

4 Berlin Euro Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro 20 Abs. 3: auf nach n en ab Euro und n n ab Euro : Absatz 2: auf nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro Rechtsquelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Link:

5 Brandenburg Euro Euro Oder bei entspr. fachaufsichtlicher Weisung Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Fortlaufende Information über beabsichtigte n und en ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro : nach n en ab Euro und n n ab Euro : nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro unbegrenzt Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Euro Euro Euro Euro Kommunale Beschaffungsstellen unbegrenzt - 5 -

6 Rechtsquelle: Land: Verwaltungsvorschrift zu 55 Landeshaushaltsordnung; Kommunen: 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, 25a Gemeindehaushaltsverordnung Link: Besonderheit: Grundsätzlich Wechsel des Bieterkreises; bei Abweichung von diesem Grundsatz Begründung im vermerk erforderlich

7 Bremen Euro Euro Ausbaugewerke, Euro Tief-, Verkehrswege-oder Ingenieurbau Euro sonstige Gewerke Geltungsbereich Euro Euro ÖAG im Land Bremen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach n en ab Euro und n n ab Euro : : Hamburg 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten en oder freihändigen n ab Euro Rechtsquelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe -Tariftreue- und gesetz Link: Euro Euro Euro Euro Freie und Hansestadt Hamburg unverzüglich auf für die Dauer von drei Monaten : : unbegrenzt Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom in der Fassung vom für VOL-en; Rundschreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU vom für den VOB-Bereich Link: Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten en ohne Teilnahmewettbewerb sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, bei freihändigen n sind in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen

8 - 8 -

9 Hessen (Hess.erlass bis und HVergG ab ) Bis Euro je Fachlos Bis Euro je Fachlos Interessenbekundungsverfahren (IB) ab Euro(Erlass) ab ( HVergG) Bis Euro je Auftrag IB bei Lieferungen ab Euro Dienstleistungen /freiberufliche Leistungen ab Euro Weniger als Euro je Auftrag Land, Kommunen und Zuwendungsempfänger ab HVergG gilt ab , Hess. erlass ab Auftragswert Bekanntmachungen sind verpflichtend auf der HAD zu veröffentlichen Zulassungs- und Anerkennungspflicht von Präqualifikationsverfahren u.a. (VOL) und (VOB) Zwei-Umschlagsverfahren bei Planungsleistungen Eigenbetriebe müssen HVergG anwenden ab : : unbegrenzt Rechtsquelle: Hessisches gesetz vom 25. März 2013 (GVBl. 6/2013 S. 121 und Hess. erlass vom mit Änd. v Link: Besonderheit: Interessenbekundungsverfahren (IB) - 9 -

10 Mecklenburg- Vorpommern Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Über n und en des Landes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro ist in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe auf dem Internetportal und, wenn vorhanden, im Beschafferprofil zu informieren. Mindestangaben sind: - Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und adresse des Auftraggebers, - Gewähltes verfahren, - Auftragsgegenstand, - Ort der Ausführung, - Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen, - Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung Ist für die Dauer von mindestens einem Monat ergänzend der Name des beauftragten Unternehmens zu veröffentlichen. Rechtsquelle: öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 21. Januar 2013 (AmtsBL. M-V 2013 S. 133) Link: Besonderheit: Der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. bei der öffentlicher Aufträge nach der - und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A () und der - und Vertragsordnung für Leistungen Teil A () (Zubenennungserlass) vom 20. Januar 2012 (AmtsBl. M-V S. 194) ist anzuwenden. Link:

11 Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes Empfehlung für kommunale Körperschaften (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bei Auftragswerten über Euro muss über die Zuschlagserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf veröffentlicht werden bei VOB für 6 Monate und bei VOL für 3 Monate Rechtsquelle: Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom : Öffentliches Auftragswesen; Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge () 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge () Link: Euro Euro Euro (netto) Euro Kommunen Mit Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke: Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau: Euro Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis Euro Auftraggeber des Landes Entsprechend den Vorschriften in und Alle übrigen Ge

12 werke: Euro Rechtsquelle: grundsätze für Gemeinden (GV) nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale grundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v /01-169/12 Link: Bundesland Rheinland- Pfalz Euro Ausbaugeweke, Bis Euro Bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro Geltungsbereich (brutto) - Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden Rechtsquelle: Runderlass vom Link: (Pfad: Wirtschaft > recht > Vereinfachung des rechts) Saarland Euro Ausbaugeweke, Bis Euro Bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau Euro Euro für IuK Ohne Teilnahmewettbewerb: Euro Mit Teilnahmewettbewerb: Euro Verpflichtend für Landesdienststellen Empfehlung für Kommunen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium auf Internetseite oder Beschafferprofil. : ab Euro : nach freihändiger ab Euro, nach beschränkter ab Euro. vor beschränkten en ab Euro Bei beschränkten en von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden unbefristet

13 bis Euro Bemerkung: Da es keinen neuen Wertgrenzenerlass gibt, gelten seit dem die VOB, VOL und die saarländische Beschaffungsrichtlinie unmittelbar. Bundesland Sachsen Euro Ausbaugewerke, bis Euro bis Euro Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis Euro Euro Keine Wertgrenzen Geltungsbereich Alle öffentlichen Auftraggeber (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor Auftragserteilung Bei Auftragswerten größer Euro () bzw Euro () 10 Kalendertage vor Zuschlag Information an nicht für Zuschlag vorgesehene Bieter über Namen Bestbieter sowie Ablehnungsgründe. Bei Bieterbeschwerden Weitergabe an Nachprüfungsbehörde (i.d.r. Dienstaufsicht), ggf. Entscheidung innerhalb von 10 Kalendertagen. Entsprechend und Rechtsquelle:, Ausgabe 2012 und, Ausgabe 2009 sowie das Gesetz über die öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches gesetz - SächsG) vom Link:

14 Sachsen- Anhalt Euro Ausbaugewerke, bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Alle öffentlichen Auftraggeber (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Bekanntmachungspflicht auf dem e-portal des Landes Sachsen-Anhalt unter bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro Rechtsquelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8. Dezember Öffentliches Auftragswesen Einführung der - und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und der - und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Hinweis zur Anwendung der ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Link:

15 Schleswig- Holstein Hinweis: Tariftreue- und gesetz TTG SH ab Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor erteiltem Auftrag : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 S. 2). : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 letzter HS) (Wertgrenzen) (Verordnung) Gemeinde- oder amtseigene Internetseite : Bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : Bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. Rechtsquelle: Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen verordnung vom ; GVOBl. SH. S. 773 Link: Besonderheit: Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen

16 Thüringen Euro Tiefbau, Verkehrswegebau Euro Ausbaugewerke (ohne Energie und Gebäudetechnik), Euro Sonstige Baugewerke Euro Geltungsbereich Euro Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände). (vor/nach erteiltem Auftrag) smedium Vor erteiltem Auftrag: bei beschränkten en über Euro : : bei beschränkten en über Euro bei freihändigen n über Euro. : bei beschränkten en und freihändigen n über Euro Rechtsquelle: Neubekanntmachung der Thüringer -Mittelstandsrichtlinie zum , befristet bis zum im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 / Link: Thueringer Mittelstandsrichtlinie/ Zusammenstellung: Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen c/o Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Mittelstraße 5; Schönefeld info@abst-brandenburg.de, Internet:

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