Aktuelles aus der Region Allgäu

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1 Aktuelles aus der Region Allgäu Das Jahr 2016 hat für die Kommunen, aber auch für die Regionalen Planungsverbände zwei große, übergeordnete Themen bereitgehalten, die uns in Atem gehalten haben: die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Zu beiden Themen lesen Sie im Weiteren mehr. Außerdem hat der Regionale Planungsverband Allgäu ein neues, modernes Logo erarbeiten lassen, das Ihnen auf diesem Rundbrief sicher schon aufgefallen ist. Notwendig wurde dies, weil das alte Logo den Anforderungen an die Druckqualität nicht mehr erfüllen konnte. Wir hoffen, Ihnen gefällt die neue Optik unserer Schreiben ebenso gut wie uns! Projekte des Regionalen Planungsverbandes Allgäu In den nächsten zwei bis drei Jahren wird der RPV Allgäu noch mit Teilfortschreibungen zur Anpassung des Regionalplans an das LEP 2013 beschäftigt sein. Fortschreibung des Teilkapitels B I 3 Wasserwirtschaft Begonnen hat der RPV mit einer Fortschreibung des Teilkapitels B I 3 Wasserwirtschaft, die vom Planungsausschuss in seiner Sitzung vom beschlossen worden ist. Die Fortschreibung dieses Teilkapitels beinhaltet insbesondere die Überarbeitung des Konzepts der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung. Entfallen werden die bisherigen Vorranggebiete für den Hochwasserschutz, da das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtend die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Kreisverwaltungsbehörden vorsieht und folglich im LEP aufgrund des Doppelsicherungsverbots kein Raum für eine entsprechende regionalplanerische Sicherung mehr bestand. Nachdem das Bayer. Landesamt für Umwelt derzeit eine neue Methodik für die Ermittlung des Umgriffs von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung entwickelt, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung von beschlossen, dass die Fortschreibung des Teilaspekts Wasserversorgung ruhen soll, bis die neuen fachlichen Bemessungsgrundlagen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dem Wasserwirtschaftsamt Kempten vorliegen. Bei der Erstellung des Fachbeitrags werden auch die vorliegenden Anträge der Gemeinden einbezogen werden.

2 Außerdem hat der Planungsausschuss beschlossen, die Fortschreibung des Teilaspekts Hochwasserschutz fortzuführen und den zeitlichen Ablauf des Fortschreibungsverfahrens so zu steuern, dass bis zur vorläufigen Sicherung bzw. bis zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hinsichtlich des Hochwasserschutzes keine Regelungslücken entstehen. Gegebenenfalls hielt der Planungsausschuss im Hinblick auf dieses wichtige Gemeinwohlgut ein Überschreiten der Frist zur Anpassung an das LEP 2013 für hinnehmbar. Fortschreibung des Teilkapitels B IV 1 Technische Infrastruktur / Verkehr In seiner Sitzung vom hat der Planungsausschuss beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Allgäu durchzuführen. Gegenstand des Änderungsverfahrens ist die Fortschreibung des Teilkapitels B IV 1 Technische Infrastruktur / Verkehr unter Anpassung an das LEP Letztere beinhaltet z.b. die Berücksichtigung des demographischen Wandels, die im neuen LEP stark betont wird. Außerdem wurde in der Rechtsprechung herausgearbeitet, dass Ziele der Regionalplanung künftig mit Ist-Formulierungen und Grundsätze mit Soll-Formulierungen abgefasst werden sollen. Dies gilt nicht nur für die Fortschreibung des Verkehrskapitels, sondern für alle künftigen Fortschreibungen. In einer Planungsausschusssitzung vom wurde der Entwurf beschlossen und in die Anhörung zu geben. Beteiligt wurden alle Verbandsmitglieder des RPV Allgäu sowie Träger öffentlicher Belange, Vereine und Verbände. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Regionsbeauftragten ausgewertet und mit den Fachabteilungen der Regierung von Schwaben rückgekoppelt. In der Sitzung des Planungsausschusses am wurden nun die Abwägungsbeschlüsse zum geänderten Entwurf gefasst. Nachdem durch verschiedene Änderungen neue Beachtenspflichten eingeführt bzw. bestehende verstärkt wurden, ist nun ein erneutes Beteiligungsverfahren (Beteiligung zu den Änderungen) erforderlich, für das die Anhörungsfrist auf 6 Wochen festgelegt worden ist. Die Ergebnisse dieses neuen Beteiligungsverfahrens, das voraussichtlich im ersten Quartal 2017 durchgeführt werden wird, bedürfen ggf. der erneuten Behandlung im Planungsausschuss (Art. 16 BayLplG). Schließlich wird ein Antrag auf Verbindlicherklärung bei der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Schwaben) gestellt werden.

3 Sonstiges: Anhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28. Juli 2016 wurde die Anhörung für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Entwurf vom 12. Juli 2016) eingeleitet. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete am Der Regionale Planungsverband Allgäu hat nach einer Diskussion im Planungsausschuss und auf Grundlage der Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städten der Region Allgäu hierzu folgende eigene Stellungnahme abgegeben: 1. Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) LEP (Z) Der Planungsausschuss erachtet die Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bestimmung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) für erforderlich. Auf Grundlage des bislang im Begründungsentwurf zum LEP beschriebenen Berechnungsmodus ist es den Verbandsmitgliedern nicht möglich, die Einstufung des eigenen Landkreises bzw. der eigenen Gemeinde als RmbH nachzuvollziehen. Der Regionale Planungsverband schlägt deshalb vor, die der Bestimmung des RmbH zugrundeliegende Berechnungsformel sowie die verwendeten statistischen Datengrundlagen in der Begründung des Ziels zu benennen, so dass die Einstufung als RmbH für die Gemeinden und Landkreise nachvollziehbar und transparent wird. 2. Anbindegebot LEP 3.3 (Z) Der Regionale Planungsverband Allgäu sieht die geplante neue Ausnahme zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbegebiete an Autobahnausfahrten bzw. vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straßen und an Gleisanschlüssen kritisch. Die Möglichkeit der erleichterten Ansiedlung dieser Gebiete ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten verstärkt die Konkurrenzsituation zwischen an entsprechenden Ausfahrten bzw. Gleisanschlüssen gelegenen Kommunen und denen, die über solche nicht verfügen. Dies ist aus hiesiger Sicht mit dem LEP-Leitsatz der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen nicht vereinbar. Zudem kann die Ansiedlung der entsprechenden Gebiete ohne Anbindung die zentralörtlichen Funktionen der zentralen Orte schwächen.

4 Sollte an der Ausnahme festgehalten werden, wäre es aus hiesiger Sicht zumindest erforderlich, in der Begründung den möglichen Umgriff der Gewerbe- und Industriegebiete näher zu definieren. Zur geplanten Ausnahme für interkommunale Industrie- und Gewerbegebiete wird gebeten, die Qualität der interkommunalen Zusammenarbeit als Voraussetzung für die Ausnahme in der Begründung zu LEP 3.3 näher zu definieren. Außerdem wird auch hier ein raumbezogener Ansatz als erforderlich angesehen. Für beide neue Ausnahmen sollte ein Zustimmungsvorbehalt der Regionalen Planungsverbände vorgesehen werden. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern (AG RPV) am Verbandsvorsitzender OB Stefan Bosse ist in einer Sitzung der AG RPV am zum Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Verbandsvorsitzenden gewählt worden. Als solcher hat er die AG RPV zu einer Sitzung am im Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eingeladen. In der Sitzung wurde ausschließlich über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms diskutiert und in sehr konstruktiver und produktiver Weise eine gemeinsame Stellungnahme aller Planungsverbände erarbeitet. Diese lautet wie folgt: Zu LEP Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) mit Strukturkarte: Die Verschiebung der Grenze des Strukturindikators von 85 % oder weniger des Landesdurchschnitts auf weniger als 90 % des Landesdurchschnitts hat zur Folge, dass wesentlich mehr RmbH ausgewiesen wird als bisher, zumal nun auch anstatt wie bisher nur Landkreise und kreisfreie Städte auch einzelne Gemeinden bewertet wurden. Von der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände wurde aufgrund verschiedener Kritikpunkte, die in der Diskussion hierzu geäußert wurden, Folgendes vorgeschlagen: Um die gefühlten Ungerechtigkeiten der Einstufung als RmbH bzw. ein evtl. knappes Verfehlen der 90 % des Landesdurchschnitts ggf. bei Nachbargemeinden abzumildern, sollten die Förderquoten, die auf der Einstufung als RmbH beruhen, angepasst werden. Dies würde einen fließenden Übergang der Förderquoten bedeuten, was möglichst in der Begründung zum LEP klargestellt werden sollte.

5 Außerdem regte die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände an, eine neue Gebietskategorie in das LEP aufzunehmen, die Teilräume mit starkem Bevölkerungswachstum und entsprechender Wohnraumknappheit sowie Problemen mit der Bereitstellung und Finanzierung des erforderlichen ÖPNV und sonstiger sozialer Einrichtungen umfasst. Dies wurde auch als eine Form von Raum mit besonderem Handlungsbedarf, jedoch mit naturgemäß anderer Ausrichtung als bei den klassischen RmbH gesehen. Es wurde u.a. bemängelt, dass sich das Thema des sozialen Wohnungsbaus insbesondere auf diese Räume konzentriert und sich andere Gemeinden nicht in der Pflicht sehen. Hier könnte z.b. eine Regelung zur Etablierung von sozialem Wohnungsbau im ländlichen Raum nützlich sein, um den Druck in den Ballungsräumen zu reduzieren. Zu LEP 3.3 Anbindegebot: Zu den beiden zusätzlichen Ausnahmen zur Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriegebieten unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss bzw. als interkommunales Gebiet hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände folgenden Vorschlag erarbeitet: Für beide genannten Ausnahmen soll ein Zustimmungsvorbehalt für die Regionalen Planungsverbände vorgesehen werden. Schwabenbund e.v. In der Verbandsversammlung vom hat die Verbandsversammlung den Beitritt des RPV Allgäu zum Schwabenbund e.v. beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich entfalteten Aktivitäten des Schwabenbundes und der damit verbundenen Kosten hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom beschlossen, die Mitgliedschaft des RPV Allgäu zum Jahresende 2016 wieder zu kündigen. Die Region Allgäu wird weiterhin über die Allgäu GmbH im Schwabenbund vertreten sein. Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 Der RPV Allgäu hat sich zum Referentenentwurf des BVWP 2030 geäußert und zusätzlich verschiedene Appelle an einige Politiker gerichtet mit dem Ziel, die die Region Allgäu betreffenden Straßen- und Schienenverkehrsprojekte in möglichst großer Zahl in den Entwurf zu bekommen. Die Aufnahme des vierspurigen Ausbaus der B12 in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 voraussichtlich komplett von Buchloe bis Kempten ist

6 als großer Erfolg zu verbuchen. Die seitens des RPV unterstützten Schienenprojekte sind bisher leider nicht berücksichtigt worden. Nun ist abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Beratungen führen werden. Zur Abarbeitung seiner Aufgaben hat der RPV Allgäu im Jahr 2016 drei Planungsausschusssitzungen und eine Verbandsversammlung abgehalten. In diesen wurde hauptsächlich über die Fortschreibungen diskutiert und Beschlüsse gefasst, außerdem Haushaltssatzung und plan beschlossen, der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 gebilligt, die Verbandssatzung wurde angepasst hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für den Verbandsvorsitzenden und den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und es wurde intensiv über o.g. Themen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 diskutiert. Der Regionale Planungsverband Allgäu versucht dabei, in seinen Stellungnahmen möglichst die Interessen aller Verbandsmitglieder zu berücksichtigen. Mit dieser Zusammenfassung bedanke ich mich bei allen, die im vergangenen Jahr an der Arbeit des Regionalen Planungsverbandes Allgäu mitgewirkt haben. Ich wünsche Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. im Dezember 2016 Ihr Stefan Bosse Oberbürgermeister Verbandsvorsitzender

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