Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015

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1 Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015

2 Der Betriebsrat des HIF Die Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen. Das wichtigste Gesetz stellt dabei das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar. Im Rahmen von drei jeweils dreitägigen Schulungen hat sich der HIF Betriebsrat ein Grundwissen zu seinen Rechten und Pflichten aneignen können. Diese Schulungen fanden innerhalb des ersten Jahres seit seiner Einführung statt. Sie vermittelten im Wesentlichen die Regelungen des BetrVG. Es ist geplant in weiteren Schulungen zusätzliche, für die Betriebsratsarbeit wichtige Kenntnisse im Arbeitsrecht zu erwerben.

3 Die Pflichten des Betriebsrates Die Pflichten des Betriebsrates sind u.a. in 80 BetrVG festgelegt. Danach hat der Betriebsrat 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. 2. die Pflicht Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen. 3. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und den beruflichen Aufstieg zu fördern. 4. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. 5. Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Er hat die betroffenen Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten. 6. die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger Personen zu fördern

4 Die Pflichten des Betriebsrates Die Pflichten des Betriebsrates sind u.a. in 80 BetrVG festgelegt. Danach hat der Betriebsrat 7. die Wahl einer JAV vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten. Er kann von der JAV Vorschläge und Stellungnahmen anfordern. 8. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. 9. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen. 10. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. 11. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. Der HIF Betriebsrat arbeitet in folgenden Ausschüssen mit: Arbeitssicherheitsausschuss Gesundheitsmanagement Audit Beruf und Familie Einige der genannten Pflichten werden zentrumsweit im Gesamtbetriebsrat bearbeitet. Der Gesamtbetriebsrat wird paritätisch aus jeweils zwei Mitgliedern der Einzelbetriebsräte gebildet.

5 Die Rechte des Betriebsrates: Der Betriebsrat verfügt laut Betriebsverfassungsgesetz über umfassende Beteiligungs- und Informationsrechte in drei Bereichen: Soziale Angelegenheiten - 87 BetrVG Personelle Angelegenheiten - 92ff BetrVG Wirtschaftliche Angelegenheiten - 106ff BetrVG

6 Die Rechtspyramide Bei der Gesetzgebung gibt es ein Vorrangprinzip. Die höhere Norm hat Vorrang vor der niedrigeren, womit Mindeststandards festgelegt werden. Beispiel Urlaub: Mindesturlaub von 24 Werktagen nach 3 BUrlG Tarifvertrag TVÖD Bund legt nach 26 bei 5 wöchentlichen Arbeitstagen 30 Werktage Urlaub fest Günstigkeitsprinzip: Rangniedere Normen können günstigere Regelungen enthalten!

7 Die Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie sind Betriebsgesetz und gelten zwingend für alle Mitarbeiter. Sie bieten dem Betriebsrat die Möglichkeit der Mitgestaltung des Betriebsgeschehens. Der Betriebsrat des HIF hat u.a. an folgenden BVs mitgearbeitet: D731 Gleichstellungsvereinbarung B320 Einsatz PromanNG D331 Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt(noch in Bearbeitung) Der Betriebsrat des HIF strebt eigene Regelungen für folgende BVs in am HIF an: BV Brückentage Hier finden Sie alle Betriebsvereinbarungen im Überblick!

8 Das Direktionsrecht Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer Anweisungen zu erteilen. Der Betriebsrat hat keine Rechte daran mitzuarbeiten und wird lediglich darüber informiert. Am HZDR findet man diese Betriebsanweisungen unter folgendem Link: Betriebsanweisungen

9 Der Newsletter des HIF Betriebsrates Im nächsten Newsletter gehen wir etwas tiefer auf die Rechte des Betriebsrates ein. Außerdem bitten wir Sie um ein Feedback zu dieser Ausgabe. Was interessiert Sie? Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Welche Informationen möchten Sie im nächsten Newsletter gerne aufbereitet haben? Der Betriebsrat des HIF freut sich über Ihre Nachricht unter Ihre Einsendungen werden natürlich vertraulich behandelt. Viele freundliche Grüße Der HIF Betriebsrat Der Betriebsrat im Intranet.

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