H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T
|
|
- Axel Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 18 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu 3 HOAI Wichtiger Hinweis: Das Honorarangebotsblatt ist vom Bieter auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe vollständigen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Honorarangaben können grundsätzlich nicht nachgefordert werden mit der Folge, dass das Angebot gemäß 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen ist, er sei denn, es liegt der Ausnahmefall gemäß 56 Abs. 3 S. 2, 57 Abs. 1 Nr Hs VgV vor. 1.0 HONORARGRUNDLAGEN 1.1 Anrechenbare Kosten / Honorarzone / Honorarsatz Vorläufige anrechenbare Kosten für die Grundleistungen Gebäude und Innenräume - anrechenbare Kosten gemäß 4 Abs. 1 HOAI ,00 - anrechenbare Kosten gemäß 4 Abs. 3 HOAI ,00 - anrechenbare Kosten gemäß 33 Abs. 2 HOAI ,00 Gesamt ,00 Honorarzone IV Honorarsatz 1.2 Umbauzuschlag gemäß 36 HOAI Vom-Hundertsatz bezogen auf das Honorar für die Grundleistungen Gebäude und Innenräume 1.3 Nebenkosten gemäß 14 HOAI Vom-Hundertsatz bezogen auf das Honorar für Grund- und Besondere Leistungen einschließlich Zuschlägen nebst Beratungsleistungen
2 2 Hinweis: Möchte der Bieter von einer Erstattung der Nebenkosten gemäß 14 Abs. 1 S. 2 HOAI absehen, ist von ihm beim Prozentsatz 0 einzutragen. 2.0 HONORAR FÜR DIE GRUNDLEISTUNGEN GEBÄUDE UND INNENRÄUME 2.1 Bearbeitungsstufe I - Lph. 1 (Grundlagenermittlung) 2 - Lph. 2 (Vorplanung) 7 - Lph. 3 (Entwurfsplanung) 15 - Lph. 4 (Genehmigungsplanung) 3 Summe Leistungsbewertung 27 Honorar (Grundhonorar x Summe Leistungsbewertung) 2.2 Bearbeitungsstufe II - Lph. 5 (Ausführungsplanung) 25 - Lph. 6 (Vorbereitung der Vergabe) 10 - Lph. 7 (Mittwirkung bei der Vergabe) 4 - Lph. 8 (Objektüberwachung) 32 - Lph. 9 (Objektbetreuung) 2 Summe Leistungsbewertung 73 Honorar (Grundhonorar x Summe Leistungsbewertung) 2.3 Honorarsumme Bearbeitungsstufe I und II (Grundhonorar x Summe Leistungsbewertung)
3 3 3.0 HONORAR FÜR BESONDERE LEISTUNGEN GEBÄUDE UND INNENRÄUME Die Besonderen Leistungen sind jeweils als Pauschale anzubieten. 3.1 Bearbeitungsstufe I - Aufstellen eines Raumprogramms - Bestandsaufnahme - technische Substanzerkundung - Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.b. Präsentationsmodelle, perspektivische Darstellungen Farb- und Materialcollagen - Aufstellen von Raumbüchern - Fortschreiben von Raumbüchern Honorarsumme Besondere Leistungen Bearbeitungsstufe I 3.2 Bearbeitungsstufe II - Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form - Prüfen und Wertung von Nebenangeboten mit Auswirkung auf die abgestimmte Planung - Erstellen eines förderrechtlichen Verwendungsnachweises Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation - Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes Honorarsumme Besondere Leistungen Bearbeitungsstufe II Honorarsumme Besondere Leistungen Bearbeitungsstufe I und II
4 4 4.0 BERATUNGSLEISTUNGEN BAUPHYSIK WÄRMESCHUTZ / ENERGIEBILANZIERUNG SO- WIE BAUAKUSTIK (SCHALLSCHUTZ) GEMÄß ANLAGE 1 ZIFFER 1.2 ZU 3 HOAI (GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN) Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind jeweils pauschal anzubieten. 4.1 Bearbeitungsstufe I LEISTUNGSPHASE 1 1a) Klären der Aufgabenstellung 1b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 1Ba) Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten LEISTUNGSPHASE 2 2a) Analyse der Grundlagen 2b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen 2c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes 2d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen 2e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen 2f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen LEISTUNGSPHASE 3 3a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude 3b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungs-
5 5 konzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf 3c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes 3d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten LEISTUNGSPHASE 4 4a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden 4b) Aufstellen der förmlichen Nachweise 4c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen Honorarsumme Beratungsleistungen Bearbeitungsstufe I 4.2 Bearbeitungsstufe II LEISTUNGSPHASE 5 5a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen 5b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen LEISTUNGSPHASE 6 6a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen LEISTUNGSPHASE 7 7a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 7Ba) Prüfen von Nebenangeboten
6 6 LEISTUNGSPHASE 8 8Ba) Mitwirken bei der Baustellenkontrolle 8Bb) Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften Honorarsumme Beratungsleistungen Bearbeitungsstufe II Honorarsumme Beratungsleistungen Bearbeitungsstufe I und II 5.0 HONORARZUSAMMENSTELLUNG NACH BEARBEITUNGSSTUFEN 5.1 Bearbeitungsstufe I Grundleistungen Gebäude / Innenräume Umbauzuschlag Besondere Leistungen Gebäude / Innenräume Beratungsleistungen Bauphysik Nebenkosten Gesamthonorar Bearbeitungsstufe I netto 19 Mehrwertsteuer Gesamthonorar Bearbeitungsstufe I inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
7 7 5.2 Bearbeitungsstufe II Grundleistungen Gebäude / Innenräume Umbauzuschlag Besondere Leistungen Gebäude / Innenräume Beratungsleistung Bauphysik Nebenkosten Gesamthonorar Bearbeitungsstufe I netto 19 Mehrwertsteuer Gesamthonorar Bearbeitungsstufe I inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer 5.3 Zusammenstellung Bearbeitungsstufe I Bearbeitungsstufe II Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I bis II inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer Ort, Ort, Datum Unterschrift des Bieters
Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Manfred von Bentheim 1. Auflage 0. CD-ROM. Mit Handbuch. Kunststoffordner ISBN 978 3 86586 213 6 Format (B x L): 20,3 x 22,8
Mehr73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58
73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung
Mehrvergleichende Honorarberechnung Leistungsbild Objektplanung
vergleichende Leistungsbild Objektplanung Grundlagen: neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI) Angebote Dasch Zürn und Weindel vom 20.06.2013 (Entwurfspräsentation) Ansätze Harrer
MehrHOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen
1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass
MehrPlanungsbetriebslehre: HOAI und BWL
Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Einführung Honorarermittlung Leistungsbild Objektplanung Rahmenbedingungen der Berufsausübung http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/schlussbericht.html, Stand: 24.04.2007.
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
Mehr56G- Mehrteilige Honorarrechnung
Programmvertriebsgesellschaft mbh Lange Wender 1 34246 Vellmar BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 56G Honorarermittlung, mehrteilig Seite 1 56G- Mehrteilige Honorarrechnung (Stand: 17.02.2010) Das Programm
MehrAngebot. 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft: An den Landkreis Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Angebot 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrAnlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8
Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung Zu 6, Spezifische Leistungspflichten Anlagengruppe/n: 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8 Leistungsstufe 1 Grundleistungen der
MehrFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Leistungen bei Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Seite 1 von 6 Vergabe-Nr.: Objekt: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Bei
MehrDie neue HOAI mit Arbeitshilfen online
Haufe aktuell Die neue HOAI 2013 - mit Arbeitshilfen online Die Reform der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure Bearbeitet von RA Dr. Mark von Wietersheim, RA Claus-Jürgen Korbion 2. Auflage
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude
Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrPROF. MICHAEL LANGE Ingenieurgesellschaft mbh. Gutachten. Fassadenplanung. 1 Grundlagenermittlung. 4 Genehmigungsplanung. 5 Ausführungsplanung
1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe DG-Bank, Hannover 7 Mitwirken bei der Vergabe 8 Objektüberwachung Gutachten DG-Bank,
MehrA: Einführung in die HOAI B: HOAI
5 Inhaltsübersicht A: Einführung in die HOAI 2013... 11 1 Vorgänger der HOAI... 11 2 HOAI... 12 3 Rechtscharakter... 13 4 Anwendungsbereich der HOAI... 14 4.1 Persönlicher Anwendungsbereich... 14 4.2 Sachlicher
MehrINGENIEURVERTRAG FÜR TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
INGENIEURVERTRAG FÜR TECHNISCHE AUSRÜSTUNG Zwischen dem Auftraggeber: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Auftraggeber genannt
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrAnlagengruppen (n): / / 1.1.3/ / 1.1.5/ 1.1.6/ 1.1.7/ 1.1.8
Vergabe: 16D50149 Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen (n): 1 / 2 / 3/ 4 / 5/ 6/ 7/ 8 d) e) f) Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage Grundlagenermittlung
MehrNovellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI
Novellierungsvorschlag Siegburg Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Gebäudeplanung % 0. Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung 2 1. Projektvorbereitung / Grundlagenermittlung 9 2. Projektplanung 26 3.
MehrSockelbetrag für ein Verfahren bei ca. 10 Verfahren pro Jahr als Pauschalpreis. EP/Stck in EP / h in netto
FMBau L1 Leistungsbeschreibung Vergabeverfahren.xls unterhalb Schwellenwert Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung von Vergabeverfahren für freiberuflichen Leistungen unterhalb des Schwellenwertes
MehrBeispielberechnung HOAI - Architekten Honorar
dbp Architektur Dominik Bley Hauptstraße 1 26122 Oldenburg T +49 441 570 30 529 F +49 441 570 30 507 M +49 171 38 19 647 info@dbp-architektur.de www.dbp-architektur.de Beispielberechnung HOAI - Architekten
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: AnneFrankGymnasiuam Erding Erweiterung Schulgebäude 3fachTurnhalle Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Tragwerksplanung Inhaltsverzeichnis: Ingenieurvertrag
MehrAnlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013
Anlagen (öffentlich) Auszüge aus der HOAI 2013 6 Grundlagen des Honorars (1) Das Honorar für Grundleistungen nach dieser Verordnung richtet sich 1. für die Leistungsbilder des Teils 2 nach der Größe der
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/36 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrPhase 1: Grundlagenermittlung
Phase 1: Grundlagenermittlung Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe Klären der Aufgabenstellung insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen Ermitteln der
MehrAuszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung
Auszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten 32 Besondere Grundlagen des Honorars (1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer LEISTUNGSKATALOG Merkblatt 6 HOAI 2013 Einführung Dieses Merkblatt liefert einen Leistungskatalog, der als roter Faden durch ein Projekt führen soll. Er ist gegliedert in die
MehrWie rechnet der Architekt sein Honorar ab?
Merkblatt Nr. 52 Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt für den Bauherrn Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0
MehrMuster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer
Merkblatt Nr. 420 Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0
MehrANLAGEN. HOAI 2013 RefE HOAI 2009
Gegenüberstellung des Referentenentwurfs des BMWi für eine Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2013 RefE) und der geltenden Verordnung (HOAI 2009) ANLAGEN
MehrA R C H I T E K T E N V E R T R A G. Zwischen. - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - und. - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
A R C H I T E K T E N V E R T R A G Zwischen und - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt - 1 BAUMAßNAHME Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen
MehrBeschlussvorlage Nr.: 024/2013 Datum:
Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: x öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 024/2013 Datum: 11.02.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1
MehrAnhang D - Planungsphasen nach HOAI
Idee des n Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure () A1 Fertiges Bauwerk Anhang D - Planungsphasen nach, A0 TITEL: Bauprozeß 63 Idee des n Phase 1 A11 Phase 2 A12 Phase 3
MehrLand Fassung: Juli Bieter:
Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrHOAI 2013 Was hat sich honorarrechtlich geändert? Dr. Hans-Egon Pause Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
HOAI 2013 Was hat sich honorarrechtlich geändert? Dr. Hans-Egon Pause Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht I. Vorbemerkung 1. HOAI 2009 Neue Struktur der HOAI Liberalisierung der Vergütung
MehrTEILNAHMEANTRAG. Stadt Starnberg Planungswettbewerb Neubau Kinderhaus in Starnberg-Perchting. Ablauf der Bewerbungsfrist, am
BewerberNr.:... 1) TEILNAHMEANTRAG Stadt Starnberg Planungswettbewerb Neubau Kinderhaus in Starnberg-Perchting Ablauf der Bewerbungsfrist, am 17.01.2017 bis 12:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit
MehrDie HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014
Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632
MehrS-HOAI 13. S-Control 13
S-HOAI 13 S-Control 13 www.kbld.de S-HOAI 13 Optimierung der Updatefunktion Die Installationsroutine ist deutlich vereinfacht und verbessert worden. Weiterhin steht jetzt eine Onlineabfrage im Programm
MehrMartina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag
Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2
MehrMuster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer
Merkblatt Nr. 42 Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer Auszug aus Die HOAI in der Praxis, Werner Verlag Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße
MehrAusblick auf die HOAI 2013
Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen RA Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg AKBW 2013 1 Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen
MehrHOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand
Ausschuss der Verbände und Kammern HOAI 2013 in der Praxis Verband Beratender Ingenieure Hessen Seite 1 2722 Dr.- Ing. Erich Rippert 27. März 2014 HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 3 Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Mehr6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich
MehrGrundzüge der HOAI 2009
Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971
MehrGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern 1 Hinweise für Architekten zum Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern
MehrNeubau Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)
Seite 1 von 23 Neubau Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald) Gesamtplanung mit Leistungen gem. HOAI 2013 34, 51 und 55 sowie weiteren Leistungen (s. EU-Bekanntmachung Ziff. II.2.4).
MehrAHO in Berlin Bericht Anton Tienes / Seite 1 von 5
Bericht Anton Tienes / 20.12.07 Seite 1 von 5 Novellierung der HOAI auf dem Weg? Am 30.11.07 fand in Berlin eine Informationsveranstaltung der AHO zum aktuellen Stand der Novellierung der HOAI statt. Der
MehrAusblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009
MehrDie Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.
Die Abrechnung des TGA-Planervertrags Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Berlin, 19.01.2016 Rechtsanwalt Dr. Gerald Süchting, Berlin Fachanwalt
MehrIngenieurvertrag für Tragwerksplanung
Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung Ausfertigung - Vordruck des Oberkirchenrates der Ev. - Luth. Landeskirche Mecklenburgs nach 21 Abs.3 Satz 2 KBVO, - Zwischen - Körperschaft öffentlichen Rechts - Name
MehrI. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich
S a t z u n g des Landkreises Trier-Saarburg über die Erhebung von Gebühren und den Auslagenersatz für die Inanspruchnahme der Bauabteilung der Kreisverwaltung Trier- Saarburg für technische Leistungen
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: Berufsschule Erding Turnhallensanierung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 13) ab Leistungsphase 3 Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung
MehrPraxisbegleitende Lehrveranstaltung. Konstruktion & Projektierung. Dipl.-Ing (FH) Reiner Naumburger. Wintersemester 200x
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung Konstruktion & Projektierung Dipl.-Ing (FH) Reiner Naumburger Wintersemester 200x Gliederung der Vorlesung: 1. Projektphasen 2. Kostengruppengliederung 3. Aufbau der
MehrAnlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9. Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage
Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete- LPH 5 HOAI 34 Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9
MehrUmfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am
Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.
MehrGPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512
GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber
MehrAnlage Ba zum Ingenieurvertrag. zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal. und dem AN. für das Objekt: Wupperpark Ost.
zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal und dem AN Daten für das Gewerk bzw. für die besondere Baugruppe: Sanitärtechnik anrechenbare Kosten auf Basis der Kostenberechnung bzw. -schätzung, netto:
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf
MehrPflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis -
Referent: Prof. Richard Weiß Prof. Weiß & Bisani Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbh 1 Definition: Baulogistik/Arbeitsvorbereitung = Planung des Baubetriebes ( Bauverfahren, Bauablauf )
MehrHonorar des Architekten für verschiedene Leistungen an einem Gebäude
Honorar des Architekten für verschiedene Leistungen an einem Gebäude Verfasser: Karl Georg Wierer Inhaltsübersicht Seite 1. Einführung 92 2. Die Regelung des 23 92 2.1 Der Trennungsgrundsatz des 23 Abs.
MehrIngenieurvertrag für Technische Ausrüstung
Ingenieurvertrag für Technische Ausrüstung zwischen vertreten durch: in: Ansprechpartner: Telefon: Fax: - Bauherr - und (Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung) in: Telefon: Fax: - Ingenieur - Als Vertreter
MehrIngenieurvertrag für Technische Ausrüstung
Ingenieurvertrag für Technische Ausrüstung Ausfertigung - Vordruck des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs nach 21 Abs. 3 Satz 2 KBVO, Zwischen - Körperschaft öffentlichen Rechts -
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14
VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
MehrDie Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit
MehrArchitekten-/Ingenieurvertrag* Ausfertigung
Architekten-/Ingenieurvertrag* Ausfertigung - Vordruck des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs nach 21 Abs. 3 Satz 2 KBVO, Zwischen - Körperschaft öffentlichen Rechts - Name der kirchlichen
MehrBewertung der Abminderungsfaktoren für " Bauen im Bestand "
Fachplanung Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik, Thermische Bauphysik) 1 3% 3,0% 3% 3,0% 2 20% 20,0% 20% 20,0% 3 40% 20,0% 40% 40,0% 4 6% 5,0% 6% 6,0% Summe 1 4 69% 48,0% 69,6% 69% 69,0% 100,0% 5 27% 27,0%
MehrNeue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
Praxishinweis Neue HOAI 2013 Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Dieser Praxishinweis gibt eine Übersicht der wesentlichen und wichtigen Änderungen. Er kann leider den Besuch eines Seminars mit einer
MehrVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt
MehrNeue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrFür die Typen Angebot/Honorarrechnung/Schlussrechnung können folgende Honorarermittlungen durchgeführt werden:
56A Honorarrechnung (Stand: 01.08.2013) Das Programm 56A dient zum Erstellen von Rechnungen und Angeboten nach HOAI. Dabei kann unter den Varianten HOAI 2013 und der Vorgängerversionen aus den Jahren 2009
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR GEBÄUDE
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR GEBÄUDE Zwischen dem Bauherrn: Name, Anschrift ggf. vertreten durch: Name, Anschrift - nachfolgend Bauherr genannt - und dem / der / den Architekten(in): Name, Anschrift - nachfolgend
MehrSaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.
SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI
MehrHOAI anrechenbare Kosten. RifT AHO. Architekten. Ingenieure Honorarzone. SiGeKo. HOAI-Rechner Pro Beispielrechnungen. Leistungsbild.
1 2 Y2 Y Y1 1 Parameter Honorar Anrechenbar X1 Werte 168.756,23 1.102.156,25 100% 2 X Y = X2 X -X1 X2 -X1 (Y2 -Y1) + Y1 HOAI anrechenbare Kosten Umbauzuschlag Honorarsatz Architekten RifT AHO besondere
MehrSystembeschreibung HOAI
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Systembeschreibung HOAI Inhalt Wozu ein HOAI-Rechner? 2 Aufrufen des HOAI-Rechners 2 Leistungen 3 Besondere Leistungen 3 Eigene Leistungen 4 Löhne 5 Berechnung
Mehr1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick
Aktuelle Hinweise Seite 1 HOAI 2013 Änderungen im Überblick 1/1 1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick Alle Teile der HOAI wurden überarbeitet. Die Beratungsleistungen sind hingegen nach wie vor unverbindlich
MehrPräsentation. Das Leistungsspektrum der PI Projektkoordination. Die Schwerpunkte unseres Planungsbüros sind auf folgenden Sektoren angesiedelt:
Das Leistungsspektrum der PI Projektkoordination Die Schwerpunkte unseres Planungsbüros sind auf folgenden Sektoren angesiedelt: Industriebau Wohnungsbau Verwaltungsbau Ladenbau Geschäftshausbau Hotelbau
MehrHonorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder
Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder Vorgeschlagene Leistungsbilder der Gutachter: nutzungsplan Bebauungsplan
MehrBauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz. Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart
Bauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart 1 Brandschutzfachtag 14.04.2016 Agenda > Anlass für Fachbauleitung > Behörde,
MehrPlanung und Durchführung vom Baumaßnahmen
Planung und Durchführung vom Baumaßnahmen 5. Baukirchmeistertagung in der Evangelischen Akademie Bonn 22.09.2012 EKiR - Das Landeskirchenamt, Dezernat VI.3 Bauen und Liegenschaften Folie 2 Die Gemeinde
MehrAnhang - Honorartafeln
Anhang - Honorartafeln Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002-16 Abs. 1 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten Anrechenbare I 25.565 1.984
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
Page 1 of 5 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten (1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer
Mehr- Leitfaden - Honorarminderung bei Anwendung der Musterplanung und Einschaltung freiberuflich Tätiger
Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr MPLWärme.Bw Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung Referat WV II 4 Leit OFD: Oberfinanzdirektion Münster Bauabteilung, Referat B 6 M 0251 /
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013 Grundlagen der Berechnung des Architektenhonorars nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Abschnitt
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- Anhang 12 Bund (RifT-Muster B213) - BMVBW 2003 - «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAPBez2» «SAPBez3» «SAPBez4» «SAPBez5» «SAP1» «SAP2» «SAP3» «SAP4»
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude
15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude HOAI 2000 plus Honorarordnung in geltender Fassung HOAI 2000 plus 1.Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Beraten zum gesamten Leistungsbedarf Formulieren
Mehrmax. Punkte erreichte Punkte Anmerkungen bzw. Begründung
Maßnahme: Ersatzneubau Grundschule Camerloher Str. 0 in München Leistung: Objektplanung Freianlagen nach HOAI Leistungsphasen - Ja Nein Anmerkungen (ggf. Nachforderung) Fristgerechter Eingang der Bewerbung
MehrWie rechnet der Architekt sein Honorar ab?
Merkblatt Nr. 52 Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Merkblatt für den Bauherrn zur aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11.08.2009 Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße
MehrNeue HOAI 2013 Gebäude und Innenräume
Praxishinweis Neue HOAI 2013 Gebäude und Innenräume 1. Inkrafttreten und Übergangsvorschrift Die Novelle der HOAI wird am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Leider ist das Datum
MehrAusschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH. E. Preisblatt. Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7
Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH Ehemaliger Flughafen Tempelhof Architektenleistungen Ausbau BT-B Ebene 7 E. Preisblatt Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7 1 von 12 Erster Teil: Vorbemerkungen
MehrDie neue HOAI: Entstehung, Hintergründe, Aufbau, Änderungen aus Sicht des BMVI
Die neue HOAI: Entstehung, Hintergründe, Aufbau, Änderungen aus Sicht des BMVI Inhalt Einleitung Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der HOAI 2009 Allgemeine Bestimmungen Landschafts- und Objektplanung
MehrHOAI 2013 Verordnung über die Hon norare für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Tetausgabe 2. Auflage Vorwort TSP Schriftenreihe Band 8 Herausgeber: TSP Theißen Stollhoff & Partner mbb Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrVertrag Freianlagen. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
Vertrag -Freianlagen- RifT-Muster L211 Land Fassung: Juli 2006 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrÜbungen Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I
B.Sc. Bauingenieurwesen Modul 22 Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik Vorlesung Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I Übung 1 WS 2011 / 12 Übungen Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I Übung 1: Allgemeine
Mehr