BUNDESTAGSWAHL Endgültige Ergebnisse

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1 BUNDESTAGSWAHL 2013 Endgültige Ergebnisse

2 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 22. September Endgültige Ergebnisse - Wahlkreis 162

3 Anmerkung zur Gleichbehandlung von Frau und Mann: Im Bundeswahlgesetz sowie in der Bundeswahlordnung werden für Personen- und Funktionsbezeichnungen grundsätzlich die männlichen Formen verwendet. Um ein flüssiges Lesen und leichtes Verstehen der Ausführungen der vorliegenden Wahlbroschüre zu gewährleisten, wurde diese Form beibehalten und auf den Zusatz -/innen verzichtet. Der Herausgeber bittet hierfür um Verständnis. Herausgeber: Stadt Chemnitz Die Oberbürgermeisterin Ansprechpartner: Stadt Chemnitz Postanschrift: Amt für Informationsverarbeitung Chemnitz Abteilung Statistik, Wahlen Hausanschrift: Telefon: , Fax: Markt 1, Chemnitz Redaktionsschluss: Entgelt: Bestellnummer: S3/2013 Satz: 10,00 e (zuzüglich Versandkosten) Stadt Chemnitz, Amt für Informationsverarbeitung Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Die Weiterverwendung der Daten, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhaltsverzeichnis 1 Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlorganisation Wahlvorschläge Wahlkreisbewerber Landeslisten Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Wahlergebnisse Erststimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Ergebnis der Erststimmen in den Stadtteilen Zweitstimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Ergebnis der Zweitstimmen in den Stadtteilen Briefwahlergebnis der Stadt Chemnitz Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich Vergleich der Bundestagswahlen Vergleich der Chemnitzer Ergebnisse zum Land Sachsen Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Anhang 29 Tabellenverzeichnis 1 Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen Zur Bundestagswahl im Wahlkreis 162 Chemnitz zugelassene Wahlkreisbewerber Zur Bundestagswahl in Sachsen angetretene Parteien Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl in den Stadtteilen Anzahl gültiger und ungültiger Stimmen Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber Stimmenanteile der Wahlkreisbewerber in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Zweitstimmen der Parteien in der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 162) Zweitstimmenanteile der Parteien in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Briefwahlergebnis zur Bundestagswahl im Vergleich zur Urnenwahl Wahlbeteiligung zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Vergleich der Zweitstimmenanteile zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse zum Land Sachsen Zweitstimmenergebnisse der Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Abbildungsverzeichnis 1 Stadtteilkarte der Wahlbeteiligung am 22. September Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber Zweitstimmen zur Bundestagswahl in der Stadt Chemnitz Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (CDU) Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (DIE LINKE) Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (SPD)

5 7 Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (AfD) Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (GRÜNE) Stadtteilkarte der Ergebnisse der CDU Stadtteilkarte der Ergebnisse der DIE LINKE Stadtteilkarte der Ergebnisse der SPD Stadtteilkarte der Ergebnisse der AfD Stadtteilkarte der Ergebnisse der GRÜNE Erst- und Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien (Stimmenanteil größer 5 Prozent) im Vergleich zwischen Urnenwahl und Briefwahl Entwicklung der Wahlbeteiligung seit Gewinne und Verluste ausgewählter Parteien bei den Zweitstimmen zur Bundestagswahl 2013 im Vergleich zu Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse 2013 zum Land Sachsen Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig

6 1 Wahlverfahren 1 Wahlverfahren 1.1 Gesetzliche Grundlagen Am 22. September 2013 fand in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Sie wurde auf der Grundlage des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) und der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz in der Fassung vom 16. April 2002 (SächsGVBl. 2002, Nr. 7, S. 141) durchgeführt. 1.2 Wahlsystem Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der nach dem Bundeswahlgesetz möglichen Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden für die Dauer von vier Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. 299 der zu wählenden Abgeordneten werden über Kreiswahlvorschläge durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Personenwahl), die übrigen Abgeordneten über Landeswahlvorschläge (Landeslisten) nach den Prinzipien einer Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hatte dementsprechend bei der Bundestagswahl zwei Stimmen; eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Wahl nach Kreiswahlvorschlägen In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los. Wahl nach Landeslisten Entsprechend der Stimmenanteile, die eine Landesliste bei der Bundestagswahl erhalten hat, werden ihr Sitze im Bundestag zugeteilt. Sofern es sich nicht um Listen handelt, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden, werden nur Parteien (Landeslisten) berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben oder in mindestens drei Wahlkreisen den erfolgreichen Wahlkreisbewerber stellen konnten. Die 598 regulären Bundestagsmandate werden in einem ersten Berechnungsschritt auf die 16 Bundesländer proportional zu ihrem Bevölkerungsanteil (ohne Berücksichtigung von Ausländern) aufgeteilt. Auf Landesebene werden diese, dem Land zustehenden Bundestagsmandate, anschließend gemäß ihrem Zweitstimmenanteil im Land nach dem Sainte-Laguë/Scheppers-Verfahren proportional auf die einzelnen Landeslisten verteilt. Erhält eine Partei demnach in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, so behält sie diese Mandate als so genannte Überhangmandate und die Sitzzahl der Partei wird auf die Zahl der von ihr gewonnen Direktmandate angehoben. Damit die Größenverhältnisse der Parteien gemäß dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis gewahrt bleiben, werden in einem zweiten Schritt (Ausgleichsverfahren) die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. Dazu wird für jede Partei die Zahl der in den einzelnen Ländern auf sie entfallenden Sitze addiert (Mindestsitzzahl der Partei). Auf Basis der auf sie bundesweit entfallenden Zweitstimmen werden die Sitze im Bundestag gemäß dem Sainte-Laguë/Scheppers-Verfahren proportional auf die einzelnen Landeslisten verteilt, wobei die Zahl der Sitze so weit über die ürsprünglichen 598 regulären Mandate hinaus angehoben wird, bis jede Partei ihre Mindestsitzzahl erreicht hat. Die einer Partei bundesweit zustehenden Sitze werden anschließend nach dem Sainte-Laguë/Scheppers-Verfahren proportional auf die einzelnen Landeslisten verteilt. Von der Anzahl Sitze, die eine Partei in dem Bundesland erhält, wird die Anzahl der von ihr errungenen Direktmandate abgezogen und die restlichen Sitze aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. 5

7 1 Wahlverfahren Bei dem Verfahren nach Saint-Laguë werden alle für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen und zu berücksichtigenden Zweitstimmen addiert (nicht berücksichtigt werden Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, für den in dem betreffenden Land keine Landesliste existiert, sowie Zweitstimmen von Parteien, die weniger als 5 Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben) und durch einen Zuteilungsdivisor, der sich aus dem Quotienten der Gesamtzahl der gültigen Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Wahlvorschläge und der Anzahl der zu vergebenden Sitze ergibt, dividiert: Gesamtstimmenanzahl eines Wahlvorschlages ( ) Gesamtstimmenanzahl aller Wahlvorschläge mit mindestens 5 % Gesamtzahl der Sitze Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufoder abgerundet, dass die Gesamtzahl zu vergebender Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Entfallen nach dieser Berechnungsvorschrift mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, wird der Zuteilungsdivisor soweit heraufgesetzt, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herabzusetzen. Erhält eine Landesliste, auf die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten entfallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, so wird ihr von den nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitzen zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. 1.3 Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung) Wahlberechtigt waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaß, derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasste, wer sich auf Grund einer Anordnung nach 63 in Verbindung mit 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befand. Der urkundliche Nachweis der Wahlberechtigung erfolgte durch Eintragung in das Wählerverzeichnis. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) Wählbar war, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war und das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Nicht wählbar war, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen war oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß. 6

8 2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation 2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation 2.1 Wahlgebietsgliederung Das Gebiet der Stadt Chemnitz in den seit gültigen Grenzen bildete zur Bundestagswahl am 22. September 2013 entsprechend dem Bundeswahlgesetz den Wahlkreis 162 Chemnitz. Für den Vollzug der Wahlhandlung wurde das Stadtgebiet in 161 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. Die Zuordnung der Wahlbezirke zu den einzelnen Stadtteilen ist aus der nachfolgenden Tabelle 1 ersichtlich. Tabelle 1: Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen Stadtteil Wahlbezirke von Nr. bis Nr. Anzahl Zentrum Schloßchemnitz Furth Glösa-Draisdorf Borna-Heinersdorf Ebersdorf Hilbersdorf Euba Sonnenberg Lutherviertel Yorckgebiet Gablenz Adelsberg Kleinolbersdorf-Altenhain Altchemnitz Bernsdorf Reichenhain Erfenschlag Harthau Einsiedel Klaffenbach Helbersdorf Markersdorf Morgenleite Hutholz Kapellenberg Kappel Schönau Stelzendorf Siegmar Reichenbrand Mittelbach Kaßberg Altendorf Rottluff Rabenstein Grüna Röhrsdorf Wittgensdorf Stadt Chemnitz x x 161 7

9 3 Wahlvorschläge 2.2 Wahlorganisation Wählen konnten diejenigen Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwar durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen waren. Wenn es Wahlberechtigten am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten sie bis zum 20. September 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, schriftlich oder persönlich bei der Briefwahlstelle einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen. Wer einen Wahlschein hatte, konnte sein Wahlrecht am Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk des Stadtgebietes oder bereits vor dem Wahltag durch Briefwahl ausüben. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Feststellung der Wahlergebnisse war für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und mindestend drei Beisitzern, eingesetzt. Zur Organisation der Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurden 26 Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahllokale öffneten am 22. September 2013, 08:00 Uhr und schlossen 18:00 Uhr. Die Briefwahlstelle war in der Zeit vom 2. September 2013 bis 20. September 2013, montags und mittwochs von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr (am 20. September von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr) geöffnet. 3 Wahlvorschläge Aufgrund des kombinierten Wahlsystems von Personen- und Verhältniswahl wird bei der Wahl des Bundestages zwischen Kreiswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) unterschieden. Kreiswahlvorschläge konnten von Parteien und nach Maßgabe des 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) von einzelnen Wahlberechtigten, Landeslisten nur von Parteien eingereicht werden. Eine Partei konnte in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Der Wahlvorschlag für einen Wahlkreis durfte nur den Namen eines Bewerbers enthalten; jeder Bewerber durfte nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Bewerber für Landeslisten durften nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Unterstützungsunterschriften Jeder Kreiswahlvorschlag einer Partei oder eines Wahlberechtigten für die Bundestagswahl mußte von mindestens 200 Wahlberechtigten des entsprechenden Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern es sich nicht um eine Partei einer nationalen Minderheit oder um eine Partei, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten war, handelte. Landeslisten konnten nur von Parteien eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, konnten Landeslisten nur einreichen, wenn sie von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, eigenhändig unterzeichnet waren. Dies galt nicht für Landeslisten von Parteien nationaler Minderheiten. 3.1 Wahlkreisbewerber Am 26. Juli 2013 beschloss der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 22. September 2013 im Wahlkreis 162 Chemnitz die in Tabelle 2 zusammengestellten Kreiswahlvorschläge zuzulassen. Tabelle 2: Zur Bundestagswahl im Wahlkreis 162 Chemnitz zugelassene Wahlkreisbewerber Partei Name, Vorname Beruf/Stand Jahrgang CDU Heinrich, Frank Bundestagsabgeordneter 1964 DIE LINKE Leutert, Michael Diplom-Soziologe, Bundestagsabgeordneter 1974 SPD Müller, Detlef Lokomotivführer 1964 FDP Dr. Reinhold, Kristian Arzt 1958 GRÜNE Zais, Petra Fraktionsgeschäftsführerin 1957 NPD Schreiber, Ines Krankenschwester 1973 PIRATEN Rotter, Toni IT-Systemelektroniker 1988 Die PARTEI Göthert, Tobias Fachkraft für Veranstaltungstechnik

10 4 Wahlbeteiligung Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber in Tabelle 2 entspricht ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten richtet. 3.2 Landeslisten Um die Zweitstimmen bewarben sich im Freistaat Sachsen 12 Parteien. Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich für Parteien nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreichten. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. In Tabelle 3 sind alle Parteien, die sich im Freistaat Sachsen mit einer Landesliste an der Wahl zum Bundestag beteiligten, entsprechend ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt. Tabelle 3: Zur Bundestagswahl in Sachsen angetretene Parteien Listennummer Partei Abkürzung 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 4 Freie Demokratische Partei FDP 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 6 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 7 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 8 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD 9 Alternative für Deutschland AfD 10 Bürgerbewegung pro Deutschland pro Deutschland 11 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 12 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 4 Wahlbeteiligung 4.1 Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 waren Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Das entsprach einem Anteil von 83,04 Prozent der Bevölkerung von Chemnitz. An der Wahl beteiligten sich 67,52 Prozent der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Damit lag die Wahlbeteiligung um 1,34 Prozentpunkte höher als zur letzten Bundestagswahl im Jahr Die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, und somit per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 162 Chemnitz abstimmen zu können, wurde von 15,30 Prozent der Wahlberechtigten wahrgenommen. Von den Wahlberechtigten mit Wahlschein beteiligten sich 95,16 Prozent an der Briefwahl. Der Anteil der Briefwähler an den Wahlberechtigten betrug somit 14,56 Prozent; der Anteil der Briefwähler an den Wählern 21,57 Prozent. Tabelle 4: Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl Wahlberechtigte/Wähler Anzahl Anteil in % Einwohner am x Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,70 mit Wahlschein ,30 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,57 Wahlbeteiligung x 67,52 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 14,56 In Kapitel 6.1 wird die Wahlbeteiligung an den Bundestagswahlen und die aller seit 1994 durchgeführten Wahlen miteinander verglichen. 9

11 4 Wahlbeteiligung 4.2 Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Da eine nach Stadtteilen differenzierte Ermittlung des Wahlergebnisses für die Briefwahl nicht möglich war, ließen sich sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Wahlergebnisse auf Stadtteilebene nur für die Urnenwahl auswerten. Tabelle 5 gibt einen Überblick über die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in den Stadtteilen und die Anzahl der Wähler, die am Wahltag in einem Wahllokal des betreffenden Stadtteils ihre Stimme abgaben. Die sich anschließende Stadtteilkarte veranschaulicht die Beteiligung an der Urnenwahl in den Chemnitzer Stadtteilen. Dargestellt ist, sowohl in Tabelle 5 als auch auf der Stadtteilkarte, der Anteil der Urnenwähler ohne Wahlschein an den Wahlberechtigten ohne Sperrvermerk des jeweiligen Stadtteils. Tabelle 5: Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl in den Stadtteilen Stadtteil Wahlberechtigte Wahlberechtigte ohne SV Urnenwähler ohne WS Anteil Urnenwähler ohne WS an den Wahlberechtigten ohne SV in % Veränderung gegenüber 2009 in %-Punkten Zentrum ,24 47,91 2,33 Schloßchemnitz ,96 56,12 1,84 Furth ,19 56,49 2,70 Glösa-Draisdorf ,50 71,46 3,04 Borna-Heinersdorf ,24 65,00 1,24 Ebersdorf ,95 60,26 4,69 Hilbersdorf ,14 53,67 1,47 Euba ,49 70,01 3,48 Sonnenberg ,63 49,81 0,82 Lutherviertel ,64 55,13 1,51 Yorckgebiet ,99 63,57 1,42 Gablenz ,26 62,64 1,62 Adelsberg ,84 72,85 2,99 Kleinolbersdorf-Altenhain ,14 75,22-0,08 Altchemnitz ,00 60,94 3,06 Bernsdorf ,88 58,92 1,96 Reichenhain ,26 75,91 2,35 Erfenschlag ,44 74,18-1,74 Harthau ,61 59,71 1,90 Einsiedel ,98 70,76 0,22 Klaffenbach ,92 68,78 3,14 Helbersdorf ,71 56,38 0,33 Markersdorf ,79 57,05 2,74 Morgenleite ,81 50,36 2,45 Hutholz ,57 50,20 1,37 Kapellenberg ,52 61,10-0,58 Kappel ,77 56,05 0,72 Schönau ,34 66,39 1,95 Stelzendorf ,10 66,37 3,73 Siegmar ,09 65,00 0,09 Reichenbrand ,98 66,81 2,17 Mittelbach ,38 67,90 2,48 Kaßberg ,51 63,25 3,26 Altendorf ,45 63,39 1,06 Rottluff ,92 69,26 1,66 Rabenstein ,98 71,96 2,02 Grüna ,05 64,80 5,25 Röhrsdorf ,10 64,48 2,62 Wittgensdorf ,74 60,14 4,60 10

12 4 Wahlbeteiligung Bundestagswahl am in Chemnitz Wahlbeteiligung in % (ohne Briefwahl) 0.00 bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 11

13 5 Wahlergebnisse 5 Wahlergebnisse 5.1 Erststimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Von den zu wählenden Abgeordneten für den Bundestag wurden 299 über Kreiswahlvorschläge durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Personenwahl) gewählt. In der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 162) stellten sich 8 Bewerber zur Wahl. Von den wahlberechtigten Chemnitzer Bürgern, die sich an der Wahl beteiligten, wurden insgesamt gültige Erststimmen abgegeben; somit waren nur 1,25 Prozent der Erststimmen ungültig (siehe Tabelle 6). Tabelle 6: Anzahl gültiger und ungültiger Stimmen Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte ,00 Wähler ,00 Gültige Erststimmen ,75 Ungültige Erststimmen ,25 Gültige Zweitstimmen ,01 Ungültige Zweitstimmen ,99 Die meisten der gültigen Stimmen entfielen mit einem Anteil von 41,67 Prozent auf Frank Heinrich (CDU). Tabelle 7 und Abbildung 2 geben das Erststimmenergebnis für den Wahlkreis 162 Chemnitz wieder. Tabelle 7: Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber Partei Bewerber Stimmen Anzahl Anteil in % CDU Heinrich, Frank ,67 DIE LINKE Leutert, Michael ,84 SPD Müller, Detlef ,94 FDP Dr. Reinhold, Kristian ,03 GRÜNE Zais, Petra ,83 NPD Schreiber, Ines ,47 PIRATEN Rotter, Toni ,09 Die PARTEI Göthert, Tobias ,12 Abbildung 2: Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber FDP 2,03% GRÜNE 4,83% NPD 3,47% PIRATEN 2,09% SPD 20,94% Die PARTEI 1,12% CDU 41,67% DIE LINKE 23,84% 12

14 5 Wahlergebnisse 5.2 Ergebnis der Erststimmen in den Stadtteilen Die Wahlergebnisse für die Stadtteile konnten nur für die Urnenwahl ausgewertet werden, da die Resultate der Briefwahl stadtteilbezogen nicht vorliegen. In der folgenden Tabelle 8 wurden die Urnenwahlergebnisse der Wahlkreisbewerber in den einzelnen Stadtteilen von Chemnitz aufbereitet. Tabelle 8: Stimmenanteile der Wahlkreisbewerber in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Stadtteil Heinrich, F. (CDU ) Stimmenanteile (Urnenwahl) in % Leutert, M. (DIE LINKE ) Müller, D. (SPD ) Dr. Reinhold, K. (FDP ) Zentrum 33,48 27,79 21,35 2,07 Schloßchemnitz 39,32 22,72 21,32 2,06 Furth 36,54 25,96 21,35 1,73 Glösa-Draisdorf 53,59 17,66 17,94 2,07 Borna-Heinersdorf 45,76 22,42 18,44 2,07 Ebersdorf 45,02 21,08 19,03 2,27 Hilbersdorf 39,31 22,25 21,99 1,63 Euba 49,55 20,61 15,16 1,59 Sonnenberg 36,73 25,24 20,48 2,40 Lutherviertel 34,04 26,81 20,75 2,30 Yorckgebiet 35,56 28,77 24,15 1,76 Gablenz 39,09 26,98 21,92 1,50 Adelsberg 52,47 18,12 17,05 1,86 Kleinolbersdorf-Altenhain 55,30 18,24 15,95 3,14 Altchemnitz 41,24 24,32 21,09 1,97 Bernsdorf 37,33 26,09 22,05 1,80 Reichenhain 53,44 17,53 17,81 2,48 Erfenschlag 49,80 18,07 19,08 2,81 Harthau 50,53 19,48 16,59 3,09 Einsiedel 52,61 16,49 19,10 1,96 Klaffenbach 48,10 17,96 24,01 1,99 Helbersdorf 37,89 28,35 23,17 1,30 Markersdorf 35,91 31,55 22,44 1,66 Morgenleite 39,93 29,04 21,02 1,31 Hutholz 34,02 29,59 22,57 1,32 Kapellenberg 39,44 25,57 22,44 1,86 Kappel 37,94 27,73 22,44 1,29 Schönau 47,76 19,22 18,85 2,97 Stelzendorf 51,95 20,51 17,22 2,69 Siegmar 41,44 27,20 21,02 2,13 Reichenbrand 47,51 21,88 19,44 2,02 Mittelbach 53,24 20,67 16,15 1,42 Kaßberg 37,77 23,42 20,54 2,08 Altendorf 42,50 23,58 21,45 1,86 Rottluff 49,36 18,21 20,40 2,19 Rabenstein 50,70 19,65 17,64 2,62 Grüna 50,50 17,73 20,65 1,74 Röhrsdorf 51,48 18,67 17,32 2,56 Wittgensdorf 51,18 21,24 16,91 1,66 Stadt (ohne Briefwahl) 42,00 23,97 20,60 1,94 13

15 5 Wahlergebnisse Stimmenanteile (Urnenwahl) in % (Fortsetzung) Stadtteil Zais, P. (GRÜNE ) Schreiber, I. (NPD ) Rotter, T. (PIRATEN ) Göthert, T. (Die PARTEI ) Zentrum 5,19 3,97 3,59 2,56 Schloßchemnitz 5,81 3,87 3,26 1,64 Furth 3,85 7,12 2,50 0,96 Glösa-Draisdorf 3,42 3,87 1,07 0,39 Borna-Heinersdorf 4,93 3,99 1,69 0,71 Ebersdorf 4,32 5,38 2,05 0,84 Hilbersdorf 4,78 6,29 2,77 0,99 Euba 5,65 4,46 2,08 0,89 Sonnenberg 5,33 5,14 3,10 1,58 Lutherviertel 6,28 4,60 3,20 2,02 Yorckgebiet 3,57 4,19 1,08 0,93 Gablenz 3,43 4,24 1,88 0,96 Adelsberg 4,76 3,31 1,61 0,82 Kleinolbersdorf-Altenhain 3,82 1,95 1,02 0,59 Altchemnitz 3,57 4,87 2,16 0,78 Bernsdorf 5,66 2,98 2,44 1,65 Reichenhain 5,32 1,85 1,21 0,35 Erfenschlag 4,42 3,61 2,21 - Harthau 3,76 4,82 1,35 0,39 Einsiedel 3,37 4,68 1,47 0,33 Klaffenbach 2,07 3,89 1,12 0,86 Helbersdorf 2,68 3,76 2,01 0,82 Markersdorf 2,57 3,48 1,70 0,69 Morgenleite 2,05 4,85 1,06 0,75 Hutholz 3,49 5,98 2,03 0,99 Kapellenberg 4,77 3,09 1,86 0,97 Kappel 2,76 5,20 1,88 0,76 Schönau 4,48 4,01 2,08 0,63 Stelzendorf 3,59 2,10 0,90 1,05 Siegmar 2,97 2,67 1,63 0,94 Reichenbrand 3,84 2,87 1,69 0,75 Mittelbach 2,22 3,64 1,95 0,71 Kaßberg 8,47 2,35 3,17 2,18 Altendorf 4,25 3,38 2,15 0,81 Rottluff 4,74 2,37 1,82 0,91 Rabenstein 4,67 2,53 1,35 0,83 Grüna 4,02 2,91 1,56 0,89 Röhrsdorf 3,23 3,77 2,22 0,74 Wittgensdorf 3,17 3,17 2,01 0,65 Stadt (ohne Briefwahl) 4,43 3,84 2,13 1,09 Der Sieger im Wahlkreis 162, Frank Heinrich (CDU), erreichte sein bestes Ergebnis mit 55,30 Prozent der abgegebenen gültigen Erststimmen im Stadtteil Kleinolbersdorf-Altenhain, der Zweitplazierte Michael Leutert (DIE LINKE) mit 31,55 Prozent im Stadtteil Markersdorf und der Drittplazierte Detlef Müller (SPD) mit 24,15 Prozent im Stadtteil Yorckgebiet. 5.3 Zweitstimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Mit der Zweitstimme wurde im Gegensatz zur Erststimme, mit der ein Wahlkreisbewerber gewählt wurde, für die Landesliste einer Partei votiert. 14

16 5 Wahlergebnisse Wie in Tabelle 6 dargestellt, waren von den insgesamt abgegebenen Zweitstimmen Stimmen gültig, was einen Anteil von 0,99 Prozent ungültiger Zweitstimmen ergibt. Den höchsten Zweitstimmenanteil in der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 162) erreichte die CDU mit 38,94 Prozent der gültigen Stimmen. Ihr Vorsprung vor der zweitplatzierten Partei DIE LINKE mit 23,05 Prozent der gültigen Stimmen beträgt somit 15,89 Prozentpunkte. Drittstärkste Partei war die SPD mit einem Anteil von 17,51 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Die Ergebnisse der Landeslisten in der Stadt Chemnitz der zur Bundestagswahl in Sachsen angetretenen Parteien wurden in Tabelle 9 zusammengestellt. Abbildung 3 veranschaulicht das Zweitstimmenergebnis graphisch. Tabelle 9: Zweitstimmen der Parteien in der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 162) Partei Stimmen Anzahl Anteil in % CDU ,94 DIE LINKE ,05 SPD ,51 FDP ,87 GRÜNE ,33 NPD ,33 BüSo 170 0,13 MLPD 184 0,14 AfD ,05 pro Deutschland 537 0,40 FREIE WÄHLER ,80 PIRATEN ,45 Abbildung 3: Zweitstimmen zur Bundestagswahl in der Stadt Chemnitz 5.4 Ergebnis der Zweitstimmen in den Stadtteilen Auch die Zweitstimmen konnten stadtteilbezogen nur für die Urnenwahl ausgewertet werden. Die Zweitstimmenanteile der fünf in Chemnitz stimmenstärksten Parteien wurden in Tabelle 10 zusammengestellt; die übrigen Parteien wurden unter Sonstige zusammengefasst. In den Abbildungen 4 bis 8 sind für die fünf in Chemnitz stimmenstärksten Parteien die Ergebnisse in den Stadtteilen mit ihren höchsten bzw. niedrigsten Zweitstimmenanteilen graphisch dargestellt. Die sich anschließenden Stadtteilkarten zeigen für diese fünf Parteien die prozentuale Stimmenverteilung in den Chemnitzer Stadtteilen. 15

17 5 Wahlergebnisse Tabelle 10: Zweitstimmenanteile der Parteien in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Stimmenanteile (Urnenwahl) in % Stadtteil CDU DIE LINKE SPD AfD GRÜNE Sonstige Zentrum 28,96 27,03 17,18 7,73 6,13 12,97 Schloßchemnitz 35,97 21,19 17,01 6,98 6,81 12,03 Furth 34,35 22,71 16,79 10,69 3,24 12,21 Glösa-Draisdorf 50,11 16,20 14,92 5,81 4,13 8,83 Borna-Heinersdorf 42,81 22,00 15,54 6,01 5,11 8,53 Ebersdorf 40,33 21,72 14,74 8,21 3,98 11,02 Hilbersdorf 36,31 20,79 17,46 7,16 5,11 13,18 Euba 47,53 18,08 12,15 7,31 6,42 8,50 Sonnenberg 33,71 24,91 16,66 7,35 5,64 11,73 Lutherviertel 29,16 27,93 16,65 6,37 7,15 12,74 Yorckgebiet 35,74 27,09 20,21 6,29 3,92 6,76 Gablenz 36,91 26,17 18,72 6,00 3,81 8,39 Adelsberg 48,32 16,38 14,50 7,06 5,05 8,69 Kleinolbersdorf-Altenhain 51,48 18,01 13,44 6,34 3,55 7,19 Altchemnitz 38,62 22,95 17,88 7,44 3,81 9,29 Bernsdorf 34,57 23,99 19,20 5,99 6,46 9,78 Reichenhain 49,79 18,56 14,24 5,81 5,45 6,16 Erfenschlag 44,58 17,67 15,66 7,43 5,82 8,84 Harthau 46,40 17,45 14,09 7,19 3,74 11,12 Einsiedel 48,08 16,86 14,69 6,83 4,01 9,54 Klaffenbach 46,37 18,91 15,11 7,94 3,02 8,64 Helbersdorf 35,85 27,08 20,02 5,87 3,49 7,69 Markersdorf 34,47 31,18 18,49 5,88 3,06 6,93 Morgenleite 36,50 29,11 17,32 5,83 2,36 8,88 Hutholz 31,81 28,75 19,42 6,50 3,25 10,27 Kapellenberg 37,91 26,96 18,58 5,21 4,19 7,15 Kappel 35,31 26,93 18,40 7,22 3,52 8,63 Schönau 44,05 17,86 14,18 7,25 5,95 10,71 Stelzendorf 49,40 17,22 15,42 5,54 2,54 9,88 Siegmar 39,33 25,63 18,09 6,06 3,35 7,54 Reichenbrand 43,66 21,46 16,50 6,06 4,21 8,10 Mittelbach 48,00 20,59 13,84 6,12 2,04 9,41 Kaßberg 35,09 21,79 17,52 6,22 9,35 10,03 Altendorf 39,64 23,67 17,40 5,87 4,86 8,56 Rottluff 48,01 19,20 15,58 3,99 3,99 9,24 Rabenstein 46,93 18,28 15,45 6,40 5,35 7,58 Grüna 45,79 17,20 18,44 6,90 3,64 8,03 Röhrsdorf 47,31 16,76 15,07 8,88 3,63 8,34 Wittgensdorf 46,57 19,20 15,79 5,71 4,06 8,67 Stadt (ohne Briefwahl) 39,00 23,10 17,13 6,55 4,90 9,32 16

18 5 Wahlergebnisse Abbildung 4: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (CDU) CDU Kleinolbersdorf-Altenhain Glösa-Draisdorf Reichenhain... Hutholz Lutherviertel Zentrum 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 Stimmenanteil in % Abbildung 5: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (DIE LINKE) DIE LINKE Markersdorf Morgenleite Hutholz... Röhrsdorf Adelsberg Glösa-Draisdorf 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 Stimmenanteil in % Abbildung 6: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (SPD) SPD Yorckgebiet Helbersdorf Hutholz... Mittelbach Kleinolbersdorf-Altenhain Euba -5,0 5,0 15,0 25,0 35,0 45,0 55,0 Stimmenanteil in % 17

19 5 Wahlergebnisse Abbildung 7: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (AfD) AfD Furth Röhrsdorf Ebersdorf... Stelzendorf Kapellenberg Rottluff 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 Stimmenanteil in % Abbildung 8: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (GRÜNE) GRÜNE Kaßberg Lutherviertel Schloßchemnitz... Stelzendorf Morgenleite Mittelbach 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 Stimmenanteil in % 18

20 5 Wahlergebnisse Bundestagswahl am in Chemnitz CDU Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) 0.00 bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 19

21 5 Wahlergebnisse Bundestagswahl am in Chemnitz DIE LINKE Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) 0.00 bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 20

22 5 Wahlergebnisse Amt für Informationsverarbeitung Bundestagswahl am in Chemnitz SPD Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) 0.00 bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 21

23 5 Wahlergebnisse Bundestagswahl am in Chemnitz AfD Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) F bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 22

24 5 Wahlergebnisse Bundestagswahl am in Chemnitz GRÜNE Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) 0.00 bis unter bis unter bis unter und mehr Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 23

25 5 Wahlergebnisse 5.5 Briefwahlergebnis der Stadt Chemnitz Wahlberechtigten, denen es am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten die Briefwahl in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit der Stimmabgabe nutzten Wahlberechtigte; das entspricht 14,56 Prozent der Wahlberechtigten und 21,57 Prozent der Wähler. Tabelle 11 zeigt das Briefwahlergebnis für die Erst- und Zweitstimmen im Vergleich zur Urnenwahl, Abbildung 14 veranschaulicht die Erst- und Zweitstimmenergebnisse der Urnen- und Briefwahl für ausgewählte Parteien. Tabelle 11: Briefwahlergebnis zur Bundestagswahl im Vergleich zur Urnenwahl Partei Erststimmen Zweitstimmen Briefwahl Urnenwahl Briefwahl Urnenwahl Anzahl Anteil in % Anteil in % Anzahl Anteil in % Anteil in % CDU ,47 42, ,69 39,00 DIE LINKE ,39 23, ,90 23,10 SPD ,17 20, ,90 17,13 FDP 688 2,37 1, ,14 2,80 GRÜNE ,25 4, ,87 4,90 NPD 625 2,15 3, ,52 2,55 BüSo ,14 0,12 MLPD ,21 0,12 AfD ,23 6,55 pro Deutschland ,36 0,41 FREIE WÄHLER ,80 0,80 PIRATEN 571 1,97 2, ,23 2,51 Die PARTEI 358 1,23 1, Abbildung 14: Erst- und Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien (Stimmenanteil größer 5 Prozent) im Vergleich zwischen Urnenwahl und Briefwahl Stimmenanteil in % 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE Sonstige Erststimmen Briefwahl Erststimmen Urnenwahl Stimmenanteil in % 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE AfD Sonstige Zweitstimmen Briefwahl Zweitstimmen Urnenwahl 24

26 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.1 Vergleich der Bundestagswahlen Vergleich der Wahlbeteiligung An der Bundestagswahl 2013 beteiligten sich in Chemnitz 67,52 Prozent der wahlberechtigten Chemnitzer Bürger. Im Jahr 2009 war die Wahlbeteiligung mit 66,18 Prozent geringfügig niedriger; 2005 lag sie bei 76,05 Prozent und 1998 sogar noch bei 82,12 Prozent. In Tabelle 12 wurden die Vergleichsdaten für noch einmal zusammengestellt. Abbildung 15 zeigt einen Vergleich der Wahlbeteiligung an den seit 1994 durchgeführten Wahlen. Da für die seit 1997 eingemeindeten Ortschaften für die zurückliegenden Wahlen nur Urnenwahlergebnisse verfügbar sind, konnten die folgenden Vergleiche nur auf der Grundlage der jeweils aktuellen Gebietsstände der Stadt Chemnitz angegeben werden. Tabelle 12: Wahlbeteiligung zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Wahlberechtigte/Wähler/Wahlbeteiligung Wahlberechtigte Wähler darunter Briefwähler Wahlbeteiligung 73,35 82,12 74,54 76,05 66,18 67,52 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten 8,46 9,41 11,94 14,62 15,01 14,56 Anteil Briefwähler an den Wählern 11,53 11,46 16,02 19,22 22,69 21,57 Abbildung 15: Entwicklung der Wahlbeteiligung seit 1994 BW 94 BW 98 BW 02 BW 05 BW 09 BW 13 LW 94 LW 99 LW 04 LW 09 KW 94 KW 99 KW 04 KW 09 OB 01 OB 06 NW-OB 06 OB 13 NW-OB 13 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 Anteil in % BW - Bundestagswahl; LW - Landtagswahl; KW - Kommunalwahl; OB - Oberbürgermeisterwahl; NW-OB - Oberbürgermeisterneuwahl Urnenwähler Briefwähler Nichtwähler 25

27 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich Vergleich der Zweitstimmen In Tabelle 13 sind die Zweitstimmenanteile der Parteien, die 2013 an der Bundestagswahl teilnahmen, im Vergleich zu den Bundestagswahlen der Vorjahre dargestellt. Abbildung 16 stellt die Gewinne und Verluste derjenigen Parteien, die sich sowohl 2009 als auch 2013 an der Bundestagswahl beteiligten, dar. Tabelle 13: Vergleich der Zweitstimmenanteile zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Partei Zweitstimmenanteil in % CDU 27,28 26,48 24,32 30,54 38,94 DIE LINKE 24,69 19,70 26,37 28,59 23,05 SPD 30,22 35,52 26,68 17,09 17,51 FDP 3,62 7,03 9,81 12,75 2,87 GRÜNE 4,99 5,06 5,50 7,08 5,33 NPD 0,78 0,74 3,22 2,71 2,33 BüSo 0,11 0,17 0,68 0,60 0,13 MLPD - - 0,14 0,23 0,14 AfD ,05 pro Deutschland ,40 FREIE WÄHLER ,80 PIRATEN ,45 Abbildung 16: Gewinne und Verluste ausgewählter Parteien bei den Zweitstimmen zur Bundestagswahl 2013 im Vergleich zu 2009 CDU 8,40 DIE LINKE -5,54 SPD 0,42 FDP -9,88 GRÜNE -1,75 NPD BüSo -0,38-0,47 MLPD -0,09-10,0-8,0-6,0-4,0-2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 Verlust in %-Punkten Gewinn in %-Punkten 26

28 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.2 Vergleich der Chemnitzer Ergebnisse zum Land Sachsen Dem im Folgenden dargestellten Vergleich der Chemnitzer Wahlergebnisse zum Land Sachsen liegen die endgültigen Ergebnisse der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 162) und des Freistaates Sachsen (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) für die Zweitstimmen zu Grunde. Die größte positive Abweichung des Chemnitzer Wahlergebnisses gegenüber dem Land Sachsen war bei der Partei DIE LINKE zu verzeichnen, die in Chemnitz einen um 3,10 Prozentpunkte höheren Stimmenanteil als im Land Sachsen erzielte. Die größte negative Abweichung hatte die CDU mit einem um 3,70 Prozentpunkte geringeren Stimmenanteil in Chemnitz als in Sachsen. In Tabelle 14 wurden die Chemnitzer Ergebnisse den Landesergebnissen gegenübergestellt; Abbildung 17 veranschaulicht die Ergebnisse für ausgewählte Parteien graphisch. Tabelle 14: Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse zum Land Sachsen Anteil gültiger Zweitstimmen in % Partei Chemnitz Land Sachsen CDU 26,5 24,3 30,5 38,9 33,6 30,0 35,6 42,6 DIE LINKE 19,7 26,4 28,6 23,1 16,2 22,8 24,5 20,0 SPD 35,5 26,7 17,1 17,5 33,3 24,5 14,6 14,6 FDP 7,0 9,8 12,8 2,9 7,3 10,2 13,3 3,1 GRÜNE 5,1 5,5 7,1 5,3 4,6 4,8 6,7 4,9 NPD 0,7 3,2 2,7 2,3 1,4 4,8 4,0 3,3 BüSo 0,2 0,7 0,6 0,1 0,3 0,6 0,8 0,2 MLPD - 0,1 0,2 0,1-0,1 0,2 0,1 AfD , ,8 pro Deutschland , ,4 FREIE WÄHLER , ,5 PIRATEN , ,5 Abbildung 17: Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse 2013 zum Land Sachsen 45,0 Chemnitz Sachsen 40,0 35,0 Stimmenanteil in % 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE AfD Sonstige 27

29 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.3 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Die Grundlage des in Tabelle 15 und Abbildung 18 dargestellten Vergleichs der Wahlergebnisse von Chemnitz mit Dresden und Leipzig bildeten die endgültigen Ergebnisse von Chemnitz, Leipzig (Quelle: und Dresden (Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Kommunale Statistikstelle ) für die Zweitstimmenanteile der Parteien. Im direkten Vergleich der drei Großstädte erreichte die CDU mit 38,9 Prozent bzw. 38,6 Prozent ihre besten Ergebnisse in Chemnitz und Dresden, während DIE LINKE ebenfalls in Chemnitz sowie die SPD in Leipzig am besten abschnitten. DIE LINKE und die SPD erreichten in Dresden mit 18,7 Prozent bzw. 14,9 Prozent deutlich schlechtere Ergebnisse als in den beiden anderen Städten. Das Ergebnis der GRÜNEN blieb in Chemnitz mit 3,8 und 3,9 Prozentpunkten hinter dem Dresdner und Leipziger Ergebnis zurück. Tabelle 15: Zweitstimmenergebnisse der Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Anteil gültiger Zweitstimmen in % Partei Chemnitz Dresden Leipzig CDU 24,3 30,5 38,9 26,1 33,6 38,6 24,5 28,0 34,6 DIE LINKE 26,4 28,6 23,1 19,7 21,2 18,7 22,5 25,5 21,9 SPD 26,7 17,1 17,5 26,5 15,0 14,9 32,3 18,1 18,7 FDP 9,8 12,8 2,9 13,9 13,6 3,1 7,9 12,3 3,0 GRÜNE 5,5 7,1 5,3 8,6 12,6 9,1 8,3 12,0 9,2 NPD 3,2 2,7 2,3 3,1 2,6 2,4 2,6 2,7 1,9 BüSo 0,7 0,6 0,1 0,5 1,0 0,3 0,5 0,9 0,3 MLPD 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,2 0,1 AfD - - 6, , ,6 pro Deutschland - - 0, , ,3 FREIE WÄHLER - - 0, , ,8 PIRATEN - - 2, , ,6 Abbildung 18: Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig 40,0 Dresden Chemnitz Leipzig 35,0 30,0 Stimmenanteil in % 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE AfD Sonstige 28

30 Anhang Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken zur Bundestagswahl am 22. September 2013

31 Anhang - Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken Wahlbezirk Wahlbeteiligung Wahlberechtigte Wähler in % Erststimmen Zweitstimmen (Anteil Wähler o. gesamt darunter gesamt darunter WS an mit WS mit WS Wahlb. o. ungültig gültig ungültig gültig WS) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3%

Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3% Abgeordnete Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen

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