LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM
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- Eike Kraus
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1 LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM
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4 ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES
5 Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen Menschen die deutsche Demokratie mit Leben. An der Basis, in den Kommunen, arbeiten Gemeinde- und Stadträte am Gelingen des Alltags vor Ort. In den Ländern streiten Abgeordnete um die richtige Bildungspolitik, um Umweltfragen und die Polizei. Und im Bund wirken nicht nur die rund 600 Abgeordneten des Bundestages an den Entscheidungen mit: Zahlreiche Mitarbeiter im Parlament und den Ministerien, Interessenvertreter, und oftmals auch der Bundesrat spielen eine Rolle, wenn Gesetze verfasst werden.
6 Die Demokratie lebt aber vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern, sie sind die Basis der Staatsgewalt. In Wahlen und Bürgerentscheiden, durch gesellschaftliches und politisches Engagement, und durch ihr Interesse für die diskutierten Themen legen sie die Grundlage für einen funktionierenden Staat.
7 DAS PARLAMENT Bundestag, Bundesrat, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaften und Landtage: In den Parlamenten werden die politischen Themen diskutiert und Gesetze erarbeitet. Die Bürger werden dort von ihren gewählten Parlamentariern vertreten. Der Bundesrat hat eine Sonderstellung: Er ist die zweite Kammer auf Bundesebene und nimmt dort die Interessen der Länder wahr.
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10 DER BUNDESTAG Der Deutsche Bundestag ist die erste Kammer des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er wird im politischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk gewählt.
11 Verfahren der Bundestagswahl Quelle: Marschall, Das politische System Deutschlands Das Grundgesetz legt die Grundlinien für die Bundestagswahl. Das Bundeswahlgesetz (BWahlG) präzisiert die vom Grundgesetz vage gehaltenen Prinzipien.
12 Die Abgeordneten des Bundestages werden auf vier Jahre gewählt. Das Bundesgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man direkt einen Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht in den Bundestag ein.
13 Mit ihrer Zweitstimme wählen die wahlberechtigten Bürger eine Parteiliste, die jeweilige Landesliste. Es ist die Höhe der Zweitstimmen, die über die Verteilung der Mandate entscheidet: somit ist die Zweitstimme wichtiger als die Erststimme. Die Gesamtzahl der Sitze im Parlament wird proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil an die Parteien auf Landesebene verteilt.
14 Überhangmandate können entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen. Überhangmandate sind bislang nicht ausgeglichen worden und haben somit die Stärkeverhältnisse der Parteien verändert.
15 Die Fünf-Prozent-Hürde: Um bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt werden zu können, muss eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen.
16 Die stärkste Fraktion des Bundestages hat das Recht, den Präsidenten zu stellen. Der Bundestagspräsident sitzt den Plenarverhandlungen vor und darf wenn nicht gerade sitzungsleitend an der Debatte und an den Abstimmungen teilnehmen. Er bleibt Mitglied seiner Partei und seiner Fraktion. Besonders relevant für die Arbeit im Bundestag sind Fraktionen und Ausschüsse.
17 Der Bundeskanzler Zu Beginn der Legislaturperiode wählt der Bundestag den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin. Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten als Repräsentanten des einzig direkt vom Volk gewählten Bundesorgans nur an dritthöchster Stelle. Quelle: Wikipedia.
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20 DER BUNDESRAT Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.
21 Von besonderem Gewicht ist die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.
22 Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz.
23 PARTEIEN
24 Die Parteien in der Bundesrepublik finanzieren sich zu einem erheblichen Teil aus staatlichen Mitteln. Die staatliche Parteienfinanzierung erfolgt in Form einer allgemeinen jährlichen Teilfinanzierung der den Parteien nach dem Grundgesetz obliegenden und im Parteiengesetz konkretisierten Tätigkeiten. Maßgeblich für die Verteilung der staatlichen Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, die an ihren Wahlerfolgen und am Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen gemessen wird.
25 ENDE
Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,
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