Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)

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1 Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS) Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig!!!! 3. Oktober 2002: Neue Rechtssituation in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV gilt ab dem 1. Januar 2003 auch für überwachungsbedürftige Anlagen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 2 1

2 Ausschuss für Betriebsicherheit Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Erstellen von Technischen Regeln zur BetrSichV Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 3 Ausschuss für Betriebssicherheit Vorsitzender: Herr Schilder Koordinierungs- Gremium UA 1 UA 2 UA 3 UA 4 UA 5 UA 6 UA 7 Allgemeines und Grundlagen Brand- und Ex-Schutz Sonstige Gefährdungen Mechanische Gefährdungen Aufzugsanlagen Wechselwirkungen Druckgeräteanlagen Frau Notthoff Herr Hartenbach Herr Fischer Herr Dr. Schurig Herr Dr. Schacke Herr Günther Herr Hassa Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 4 2

3 Vorgaben für neue Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS gefährdungsbezogen keine starren Festlegungen nicht anlagenbezogen Entscheidungsfreiheiten für den Betreiber lassen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 5 Struktur der Technischen Regeln Allgemeine Regeln - zur Konkretisierung der Inhalte der Verordnung Gefährdungsbezogene Regeln - fassen allgemeingültige Maßnahmen zusammen Spezifische Regeln - sofern erforderlich - für Arbeitsmittel, Anlagen, Tätigkeiten Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 6 3

4 Struktur der Technischen Regel 1. Ziffer 2. Ziffer 3. Ziffer 4. Ziffer Themenschwerpunkt Übergeordnetes Themenfeld Bereich innerhalb des Themenschwerpunktes fortlaufende Nummer Beispiel: Gefährdungen Arbeitsmittel, allgemein Brand- und Explosionsgefährdung gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 7 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz Aufgabe des UA 5 Brand- und Explosionsschutz : Erarbeiten von Technischen Regeln für Betriebs-Sicherheit (TRBS) x Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 8 4

5 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz TRBS 2151 Gefährdung durch Brand ausgehend von Arbeitsmitteln 1. Sitzung des AK-Brandschutz am Sitzung am AK soll Technische Regel unter der GefStoffV erarbeiten Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 9 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz TRBS 2152 Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (atmosphärische Bedingungen) - mehrere Teile unter gleicher Nummer Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 10 5

6 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz TRBS 2153 ursprünglich: Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische (nicht-atmosphärische Bedingungen) - eine solche TRBS wird nicht als notwendig angesehen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 11 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz TRBS Nummer wird für Elektrostatik vergeben - Überführung der BGR TRBS im Mai 2007 vom ABS angenommen - erscheint im Bundesanzeiger in zweiter Jahreshälfte Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 12 6

7 Nummerierung der TRBS für Brand- und Explosionsschutz TRBS 2154 Explosionsschutzdokument (auf Eis) TRBS 2156 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten TRBS 2157 Organisatorische Maßnahmen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 13 Rechtsbezug der TRBS 2152 Die bisherige Ex-RL der BG Chemie wird in die TRBS 2152 überführt Ziel: gefährdungsbezogen hoher Abstraktionsgrad wenige konkrete anlagenbezogene Details aufgeteilt in mehrere Teile (primärer, sekundärer, terziärer Explosionsschutz) Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 14 7

8 Rechtsbezug der TRBS 2152 Die TRBS 2152 behandelt: Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären GefStoffV Maßnahmen zur Vermeidung einer Explosion oder Einschränkung der Auswirkungen BetrSichV Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 15 Rechtsbezug der TRBS 2152 Absprache mit BMAS: TRBS 2152 wird sowohl im ABS als auch im AGS beraten TRBS 2152 wird sowohl unter der BetrSichV als auch der GefStoffV bekannt gemacht ein Technisches Regelwerk für zwei Verordnungen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 16 8

9 Bisher erschienen - Stand 6/07 TRBS 2152 / TRGS 720 Allgemeines TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 17 In Bearbeitung - Stand 6/07 TRBS Teil 3 Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre - beschlossen vom ABS im Mai 2007 TRBS Teil 4 Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (Konstruktiver Explosionsschutz) - beschlossen vom ABS im Mai 2007 Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 18 9

10 In Bearbeitung - Stand 6/07 TRBS Vermeidung der Entzündung durch elektrostatische Aufladung - Überführung der BGR 132 in eine TRBS - vom UA5 im Februar 2007 zur Abstimmung an den ABS gegeben - beschlossen vom ABS im Mai 2007 Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 19 In Bearbeitung - Stand 6/07 Weitere Abschnitte der Ex-RL TRBS Teil 5 Anwendung der Prozessleittechnik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen TRBS Explosionsschutzdokument (auf Eis), TRBS Instandsetzung und TRBS Organisatorische Maßnahmen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 20 10

11 Weitere Regeln TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen TRBS 1201 Teil 1Prüfung von Anlagen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in Ex-Bereichen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 21 Weitere Regeln TRBS 1203 Befähigte Personen(bP) - Teil 0: bp für Arbeitsmittel - Teil 1: besonders bp für Brand- und Ex-Schutz - Teil 2: besonders bp für Druckanlagen - Teil 3: bp für elektrische Gefährdungen Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 22 11

12 Weitere Regeln TRBS 1201 Teil xxx Prüfung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG nach Instandsetzung - 14 Abs. 6 BetrSichV - letzte Sitzung: Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 23 Weitere Regeln TRBS xxx Änderung - wesentliche Veränderung - soll die Unterschiede dieser beiden Begriffe und die daraus resultierenden Anforderungen für Tankstellen, Läger und Füllstellen erarbeiten - letzte Sitzung: Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 24 12

13 Weitere Regeln LV 44 Handlungshilfe für entzündliche wasserlösliche Flüssigkeiten - bearbeitet vom UA 5 - herausgegeben vom LASI nennt Anforderungen der TRbF 20 und 30, die für diese Flüssigkeiten gelten richtet sich vor allem an Brandweinläger Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 25 Weitere Regeln LV 47 Anforderungen an Tankstellen für die Abgabe von bioethanolhaltigen Ottokraftstoffen - Vorarbeiten im UA 5 - bearbeitet und herausgegeben vom LASI - Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 26 13

14 Kernaussagen der LV 47: Ethanolanteil > 60 Vol%: - Flammendurchschlagsicherungen an den Lagertanks, da OEP > -4 C - bis 90 Vol%: Explosionsgruppe II A und Temperaturklasse T3 - Erlaubnis durch Behörde erforderlich - Prüfung durch ZüS vor Wiederinbetriebnahme Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 27 Übergangsbestimmung in 27 Abs. 6 der BetrSichV: Nach 27 Abs. 6 BetrSichV gelten alle bisherigen Technischen Regeln (betriebliche Anforderungen) solange weiter, bis eine vom Ausschuss für Betriebssicherheit überarbeitete neue Technische Regel vom BMA (jetzt BMAS) bekannt gemacht wird damit gelten auch die TRbF weiter Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 28 14

15 Ich wünsche viel Erfolg mit der Betriebssicherheitsverordnung und den neuen Technischen Regeln und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Frobese/PTB Netinforum Augsburg 29 15

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