Unternehmenssteuerreform 3. Lösungsschlüssel. Nationale Abstimmungsvorlage vom 12. Februar

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1 Unternehmenssteuerreform 3 Lösungsschlüssel Nationale Abstimmungsvorlage vom 12. Februar

2 Abstimmungsvorlagen vom 12. Februar 2017 Am 12. Februar stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über drei nationale Vorlagen ab. Mit der erleichterten Einbürgerung haben wir uns bereits befasst. Über eine weitere, weit gewichtigere Vorlage, die Unternehmenssteuerreform lll, werden Sie sich im Folgenden selbständig informieren. Wie immer geht es dabei zum einen darum, die Abstimmungsvorlagen zu verstehen und sich eine eigene Meinung zu bilden, zum anderen grundlegende Zusammenhänge und Begriffe zu verstehen. Bearbeiten Sie folgende Aufträge in Einzel- bzw. Partnerarbeit. Achten Sie darauf, dass Sie die Zeiten ungefähr einhalten. Unternehmenssteuerreform III Auftrag 1: a) Schauen Sie sich die Videos auf easyvote.ch und nzz.ch an und notieren Sie in zwei bis drei Sätzen, was Sie bezüglich der Abstimmungsvorlage verstanden haben. (EA, 10 ) b) Vergleichen, besprechen und ergänzen Sie Ihre Notizen mit Ihrem Lernpartner. (PA, 5 ) Individuelle Lösung Auftrag 2: Ordnen Sie folgende Begriffe den Erklärungen in der Tabelle auf Seite 2 zu. Lesen Sie erst die Erklärungen genau, dann lassen sich die Begriffe einfach zuordnen. Schreiben Sie die Begriffe jeweils in die Tabelle. Markieren Sie die Begriffe anschliessend im Text auf Seite 3 mit einem Leuchtstift. (PA, 15 ) Steuerprivileg - Sanktionen Steuerwettbewerb - illegale Steuerverminderung Holding / Holdinggesellschaft Steuerregime - Domizilgesellschaft Unternehmensform - gemischte Gesellschaft Statusgesellschaft Gewinnverschiebung Geschäftstätigkeit mobil Patent Steuerregime Innovationstätigkeit Produktionsstrasse Eigenkapitaldecke Verwaltungstätigkeit - steuerliche Sonderregime Fachjargon - interkantonaler Steuerwettbewerb - Steuersubstrat

3 Begriff Unternehmensform Steuerprivileg(ien) Steuerwettbewerb Holding / Holdinggesellschaft Domizilgesellschaft gemischte Gesellschaft Statusgesellschaft illegale Steuerverminderung Gewinnverschiebung Sanktionen Steuerregime Geschäftstätigkeit Verwaltungstätigkeit Produktionsstrasse mobil steuerliche Sonderregime Patent Eigenkapitaldecke Innovationstätigkeit Steuersubstrat interkantonaler Steuerwettbewerb Fachjargon Erklärung Zweck/Form eines Unternehmens: Produzieren von Sachgütern, anbieten von DL, verwalten, handeln etc. steuerliche Bevorteilung Versuch durch tiefe Steuern Unternehmen anzuziehen. Wettbewerb zwischen Ländern / Kantonen Unternehmen, das Aktien anderer Unternehmen besitzt (hält/holding) und damit Geld verdient Unternehmen, das in der Schweiz ansässig ist (=hier Domizil hat), jedoch hier nur Verwaltungstätigkeit hat und hier kein Geschäft betreibt. Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit v.a. im Ausland stattfindet, in kleinem Umfang auch in der Schweiz (also gemischt im In- und Ausland tätig ist). Gesellschaften, welche mehrheitlich einer Verwaltungs- und keiner wesentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen. Steuervorzüge, die gegen das Gesetz verstossen Gewinne werden verschoben von dem Land, in dem sie erwirtschaftet werden in ein steuergünstiges Land, wo sich die Verwaltung des Unternehmens befindet. Strafmassnahmen Art und Weise wie mit Steuerthemen umgegangen wird Betreibung des Unternehmens, Produktion, Verkauf etc. Administrative Aufgaben, Buchhaltung, Finanzkontrolle, Strategieentwicklung etc. Weg der Herstellung eines Produktes vom Rohstoff zum fertigen Produkt. beweglich besondere steuerliche Handhabung, steuerliche Bevorzugung Recht, das die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung oder einer Entwicklung schützt. Anteil an Geld, das dem Unternehmen selber gehört, also nicht geliehen ist. Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen Einnahmen aus Steuern Kantone versuchen durch tiefe Steuern Unternehmen anzulocken und konkurrieren sich dabei gegenseitig Verwendung von Begriffen, welche nur Fachleute verstehen.

4 Auftrag 3: Lesen Sie nun den folgenden, leicht gekürzten Vimentis-Text aufmerksam und markieren Sie Schlüsselbegriffe und Schlüsselsätze mit dem Leuchtstift (wenn möglich andere Farbe). (EA, 15 ) Einleitung Gewisse Unternehmensformen werden in der Schweiz bevorzugt besteuert. Diese Steuerprivilegien geraten international zunehmend unter Druck und sollen schweizweit im Zuge einer Reform des Steuersystems abgeschafft werden. Gegen die vom Parlament verabschiedete Vorlage wurde nun das Referendum ergriffen. Ausgangslage Die Attraktivität eines Unternehmensstandortes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Infrastruktur und der rechtlichen sowie politischen Stabilität spielt für Firmen vor allem die Steuerbelastung eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl. Aus diesem Grund ist die Schweizer Volkswirtschaft darauf angewiesen, im internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig zu sein. Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften, auch bekannt als Statusgesellschaften, werden in der Schweiz bevorzugt besteuert. Diese Steuerpraxis gerät zunehmend unter Druck, da sie international als Mittel zur illegalen Steuervermeidung angesehen wird. OECD, G-20 und die EU bemängeln konkret, dass im Ausland erzielte Gewinne in der Schweiz tiefer besteuert werden als jene aus dem Inland. Dies kann zu Gewinnverschiebungen führen. Im Ausland erwirtschaftete Gewinne werden dabei an Schweizer Konzernniederlassungen verschoben und hier zu einem niedrigeren Satz versteuert als im Land der tatsächlichen Geschäftstätigkeit. Aus diesem Grund müssen die momentan bestehenden Vorteile für Statusgesellschaften abgeschafft und durch international akzeptierte Steuererleichterungen ersetzt werden, welche einen potentiellen Wettbewerbsverlust der Schweiz verhindern sollen. Würde die Abschaffung der Steuerprivilegien nicht umgesetzt werden, so müsste die Schweiz mit Sanktionen aus dem Ausland rechnen, beispielsweise in Form von Zollschikanen. Das aktuelle Steuerregime beizubehalten kommt sowohl für Befürworter als auch für Gegner der USR III nicht in Frage. Die Schweiz sei auf den internationalen Markt angewiesen, dessen Zugang von der Einhaltung anerkannter Standards abhinge. Statusgesellschaften Bei Statusgesellschaften handelt es sich um Unternehmen, welche mehrheitlich einer Verwaltungs- und keiner wesentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen. Diese Unternehmenstätigkeiten sind dabei hauptsächlich auf das Ausland gerichtet. So wird beispielsweise das Vermögen einer ausländischen Gesellschaft in der Schweiz verwaltet oder die Handelstätigkeit von hier aus koordiniert. Hintergrund der bevorzugten Besteuerung der Statusgesellschaften ist unter anderem die Überlegung, dass Unternehmen, welche einer reinen Verwaltungstätigkeit nachgehen, die schweizerische Infrastruktur kaum belasten. Statusgesellschaften sind für den eidgenössischen Staatshaushalt von grosser Bedeutung. So waren sie beispielsweise 2012 für die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes und für einen Fünftel jener der Kantone verantwortlich. Auch arbeiten etwa Personen für Statusgesellschaften und weitere Arbeitsplätze sind indirekt mit einer gesondert besteuerten Firma verknüpft. Unternehmen, die einer reinen Verwaltungsoder Dienstleistungstätigkeit nachgehen, sind nicht von einer kostenintensiven Infrastruktur abhängig, wie dies beispielsweise bei einem Industriebetrieb mit teuren Produktionsstrassen der Fall ist. Daher spricht man auch von mobilen Aktivitäten, da eine Standortverschiebung relativ einfach und kostengünstig durchgeführt werden kann. Der Bund befürchtet nun, dass durch ein Wegfallen der Steuerbegünstigungen viele dieser sog. Statusgesellschaften, die sich leicht

5 verschieben lassen, den Standort Schweiz verlassen werden und sich dadurch hohe Steuermindereinnahmen ergeben. Was wird geändert? Mit der USR III will der Bund den Kantonen die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen, damit diese den Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen bieten können. Die steuerlichen Sonderregime müssen abgeschafft und durch Ersatzmassnahmen kompensiert werden, welche auf alle Unternehmen anwendbar sind. Beispielsweise sollen Forschung und Entwicklung dadurch gefördert werden, dass damit erzielte Gewinne separat in einer sogenannten Patentbox bevorzugt besteuert werden können. Den Kantonen steht es zudem offen, einen erhöhten Abzug für Forschungsaufwendungen zu gewährleisten. Auf Bundesebene wird die Besteuerung von Eigenkapital derjenigen von Fremdkapital angenähert, was zur Förderung einer stabilen Eigenkapitaldecke bei Unternehmen beitragen soll. Die weiteren geplanten Massnahmen betreffen mehrheitlich die kantonale Ebene. Es liegt also im Ermessen der einzelnen Kantone, ob und in welchem Umfang die Massnahmen umgesetzt werden. Auswirkungen Neben den oben erwähnten Entlastungsmassnahmen ist in einigen Kantonen eine allgemeine Unternehmenssteuersenkung geplant. Von dieser würden alle Unternehmen profitieren. Da die Umsetzung der Reform von den Kantonen abhängt, liegen nur grobe Schätzungen über die Kosten vor, was auch ein Streitpunkt in der momentanen Abstimmungsdiskussion darstellt. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen könnten der Schweiz zu einem zusätzlichen Vorteil im internationalen Steuerwettbewerb verhelfen, welcher wiederum den Zuzug weiterer Unternehmen zur Folge hätte. Die Kompensation der Steuersenkung sollte daher direkt durch das zusätzliche Steuersubstrat und indirekt durch die geschaffenen Arbeitsplätze erfolgen. Die Mindereinnahmen auf kantonaler Ebene sollen zusätzlich durch finanzpolitische Massnahmen des Bundes ausgeglichen werden. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wird von 17 auf 21.2 Prozent erhöht, der Ressourcenausgleich angepasst. Den Kantonen wird bei der Umsetzung der USR III ein grosser Spielraum überlassen. Der Bund will mit der Reform neue Rahmenbedingungen schaffen, weswegen auch ein Grossteil der geplanten Massnahmen für die Kantone fakultativ ist. Argumente gegen USR III Die Initianten des Referendums verlangen vom Parlament, eine neue, ausgewogenere Vorlage auszuarbeiten. Sie sehen in der USR III einen «Beschiss am Mittelstand». Von den Massnahmen profitieren würden nur Konzerne und Grossaktionäre dies zu Lasten des Mittelstandes, welcher die potentiellen Steuerausfälle durch höhere Gebühren, Steuern und einem Leistungsabbau bei Bildung und Verkehr kompensieren müsste. Die USR III erfülle ihre Aufgabe nur teilweise, denn die bestehenden Privilegien würden zwar abgeschafft, doch öffne man mit den Ersatzmassnahmen einfach neue Steuerschlupflöcher für ausländische Unternehmen. Daher könnten diese neu geplanten Instrumente zukünftig wieder unter internationalen Druck geraten und die Schweiz in einen erneuten Steuerstreit verwickeln. Zudem verberge sich hinter den verwendeten Begriffen wie Patentbox oder Entlastungsbegrenzung ein gewollt unverständlicher Fachjargon, der nur von einer Handvoll Steuerberatern und Wirtschaftsanwälten verstanden werden könne. Argumente für USR III Befürworter sehen im Referendum eine reine Verschleppung des Problems, da keine wirkliche Alternative zur Verfügung stände und der Druck aus dem Ausland weiterhin zunehmen werde. Je länger dieser Steuerstreit also anhalte, desto mehr verstärke sich die Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen. Um einer drohenden Abwanderung, dem damit verbundenen Verlust des Steuersubstrates und der

6 Arbeitsplätze entgegenzuwirken, bliebe den Kantonen nur eine extreme Senkung der Steuersätze übrig. Diese müssten jedoch bei einer Ablehnung der Reform ohne die Ausgleichsmassnahmen des Bundes bewerkstelligt werden, was letztlich zu einer Erhöhung der Einkommenssteuern bei den Bürgern führen würde. Statusgesellschaften seien oftmals Teil eines Grosskonzernes, welcher zukünftig wohl höhere Steuern zahlen müsste, da die Entlastungsmassnahmen die jetzigen Privilegien nur teilweise ersetzen könnten. Profitieren würden vor allem jene Unternehmen, welche zurzeit benachteiligt wären mehrheitlich also KMUs. Auftrag 4: Beantworten Sie folgende Fragen zum gelesenen Text. (PA, 30 ) Einleitung 1. Was sind Steuerprivilegien? bevorzugte Besteuerung / besondere steuerliche Erleichterung 2. Weshalb sollen sie abgeschafft werden? Wegen internationalem Druck auf die Schweiz Ausgangslage 3. Welche Faktoren schauen sich Unternehmen an, wenn sie entscheiden, wo sie sich niederlassen? Neben der Infrastruktur und der rechtlichen sowie politischen Stabilität spielt für Firmen vor allem die Steuerbelastung eine entscheidende Rolle 4. Welche drei Unternehmensformen werden in der Schweiz bevorzugt besteuert? Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften 5. Wie lautet der Oberbegriff für diese Unternehmensformen? Statusgesellschaften 6. Was bemängeln die OECD, G-20 und die EU konkret? Dass im Ausland erzielte Gewinne in der Schweiz tiefer besteuert werden als jene aus dem Inland.

7 7. Was bedeutet Gewinnverschiebung und was wird mir ihr bezweckt? Im Ausland erwirtschaftete Gewinne werden dabei an Schweizer Konzernniederlassungen ver- schoben und hier zu einem niedrigeren Satz versteuert als im Land der tatsächlichen Geschäftstätigkeit 8. Was droht der Schweiz, wenn sie die kritisierten Steuererleichterungen nicht aufhebt? Würde die Abschaffung der Steuerprivilegien nicht umgesetzt werden, so müsste die Schweiz mit Sanktionen aus dem Ausland rechnen, beispielsweise in Form von Zollschikanen. 9. Was befürchtet die Schweiz, wenn die Steuererleichterungen wegfallen? Dass Unternehmen ihren Sitz in ein anderes Land verlegen und ihre Steuern dort bezahlen. Dadurch drohen Verluste bei Steuereinnahmen und Arbeitsplatzverluste. Statusgesellschaften 10. Welche Art der Tätigkeit erbringen Statusgesellschaften? Mehrheitlich Verwaltungstätigkeit 11. Wie wird die Steuererleichterung für Statusgesellschaften begründet? Statusgesellschaften beanspruchen die Infrastruktur nur wenig. 12. Weshalb lassen sich Statusgesellschaften relativ leicht in andere Länder verschieben? Da es sich meist nur um Büroräumlichkeiten handelt, die leicht verlegt werden können. 13. Wie wichtig sind Statusgesellschaften für die Schweiz? Belegen Sie dies mit 3 Beispielen. Sehr wichtig: 2012 die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes Einen Fünftel der Gewinnsteuereinnahmen der Kantone 150'000 Arbeitsplätze bei Statusgesellschaften 240'000 Arbeitsplätze indirekt damit verknüpfter Firmen

8 Was wird geändert? 14. Wie versucht die USR lll eine Abwanderung der Statusgesellschaften zu verhindern? Kantone erhalten international anerkannte Instrumente / Möglichkeiten um Unternehmen steuerlich zu begünstigen. 15. Was ist der Hauptunterschied zu den bisherigen Steuerprivilegien? Diese Instrumente gelten für alle Unternehmen, egal wo sie ihren Gewinn erwirtschaftet haben. 16. Was soll durch die neuen Instrumente des USR lll, die den Kantonen zur Verfügung stehen, gezielt gefördert werden? Forschung und Innovation / Entwicklung Bessere Eigenkapitalbasis (weniger Fremdkapital) Auswirkungen 17. Was wird in den meisten Kantonen zusätzlich geplant, um konkurrenzfähig zu bleiben? Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wird von 17 auf 21.2 Prozent erhöht, der Ressourcenausgleich angepasst. (Kantone erhalten mehr Geld vom Bund.) 18. Wie sollen die dadurch zu erwartenden Mindereinnahmen kompensiert werden? Durch neue Unternehmen, welche sich dank der neuen Steuerprivilegien hier niederlassen und Arbeitsplätze schaffen. Unternehmen und Mitarbeiter zahlen Steuern. Argumente gegen USR III 19. Wie lauten die drei Hauptargumente der Gegner der USR lll? Die Strategie wird nicht aufgehen und die Steuerausfälle müssen vom Mittelstand bezahlt werden. Auch die neuen Steuerprivilegien sind umstritten. Verwirrende Vorlage, welche für Normalbürger unverständlich ist (Fachjargon).

9 Argumente für USR III 20. Wie lauten die drei Hauptargumente der Befürworter der USR lll? Änderung ist unumgänglich, Vorlage ist sorgfältig ausgearbeitet und breit abgestützt. Ohne diese Reform müssen Kantone Unternehmenssteuer senken, ohne Möglichkeiten der Kompensation durch Bund. Auftrag 5: Schauen Sie sich ca. 20 Minuten der Abstimmungs-Arena an und notieren Sie sich die Hauptaussagen der vier Politiker. Starten Sie die Sendung ca. bei Minute 15. (PA, 20 ) BR Ueli Meier Petra Gössi Anita Fetz Schweiz muss attraktiv bleiben Schweiz muss sich an internationale Abkommen halten. Es braucht Rechtssicherheit durch Annahme der Reform, sonst entsteht Rechtsunsicherheit und Unternehmen wandern ab. Es entstehen durch die USR lll zu viele Steuerausfälle, welche durch den Mittelstand bezahlt werden müssen. D. Lampart Steuerprivilegien sollen wegfallen, es werden dadurch keine Unternehmen abwandern. Schweizer Qualität hat ihren Preis. Auftrag 6: Schreiben Sie in einem kurzen Kommentar Ihre Meinung zur Abstimmungsvorlage USR lll und begründen Sie diese. (EA, 15 ) Individuelle Lösung

10 Auftrag 7: Schauen Sie sich die Videos auf easyvote.ch und nzz.ch erneut an. Beurteilen Sie, ob Sie die Vorlage nun besser verstehen. (EA, 10 ) Individuelle Lösungen

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