Unternehmenssteuerreform 3. Lösungsschlüssel. Nationale Abstimmungsvorlage vom 12. Februar
|
|
- Simon Wetzel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmenssteuerreform 3 Lösungsschlüssel Nationale Abstimmungsvorlage vom 12. Februar
2 Abstimmungsvorlagen vom 12. Februar 2017 Am 12. Februar stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über drei nationale Vorlagen ab. Mit der erleichterten Einbürgerung haben wir uns bereits befasst. Über eine weitere, weit gewichtigere Vorlage, die Unternehmenssteuerreform lll, werden Sie sich im Folgenden selbständig informieren. Wie immer geht es dabei zum einen darum, die Abstimmungsvorlagen zu verstehen und sich eine eigene Meinung zu bilden, zum anderen grundlegende Zusammenhänge und Begriffe zu verstehen. Bearbeiten Sie folgende Aufträge in Einzel- bzw. Partnerarbeit. Achten Sie darauf, dass Sie die Zeiten ungefähr einhalten. Unternehmenssteuerreform III Auftrag 1: a) Schauen Sie sich die Videos auf easyvote.ch und nzz.ch an und notieren Sie in zwei bis drei Sätzen, was Sie bezüglich der Abstimmungsvorlage verstanden haben. (EA, 10 ) b) Vergleichen, besprechen und ergänzen Sie Ihre Notizen mit Ihrem Lernpartner. (PA, 5 ) Individuelle Lösung Auftrag 2: Ordnen Sie folgende Begriffe den Erklärungen in der Tabelle auf Seite 2 zu. Lesen Sie erst die Erklärungen genau, dann lassen sich die Begriffe einfach zuordnen. Schreiben Sie die Begriffe jeweils in die Tabelle. Markieren Sie die Begriffe anschliessend im Text auf Seite 3 mit einem Leuchtstift. (PA, 15 ) Steuerprivileg - Sanktionen Steuerwettbewerb - illegale Steuerverminderung Holding / Holdinggesellschaft Steuerregime - Domizilgesellschaft Unternehmensform - gemischte Gesellschaft Statusgesellschaft Gewinnverschiebung Geschäftstätigkeit mobil Patent Steuerregime Innovationstätigkeit Produktionsstrasse Eigenkapitaldecke Verwaltungstätigkeit - steuerliche Sonderregime Fachjargon - interkantonaler Steuerwettbewerb - Steuersubstrat
3 Begriff Unternehmensform Steuerprivileg(ien) Steuerwettbewerb Holding / Holdinggesellschaft Domizilgesellschaft gemischte Gesellschaft Statusgesellschaft illegale Steuerverminderung Gewinnverschiebung Sanktionen Steuerregime Geschäftstätigkeit Verwaltungstätigkeit Produktionsstrasse mobil steuerliche Sonderregime Patent Eigenkapitaldecke Innovationstätigkeit Steuersubstrat interkantonaler Steuerwettbewerb Fachjargon Erklärung Zweck/Form eines Unternehmens: Produzieren von Sachgütern, anbieten von DL, verwalten, handeln etc. steuerliche Bevorteilung Versuch durch tiefe Steuern Unternehmen anzuziehen. Wettbewerb zwischen Ländern / Kantonen Unternehmen, das Aktien anderer Unternehmen besitzt (hält/holding) und damit Geld verdient Unternehmen, das in der Schweiz ansässig ist (=hier Domizil hat), jedoch hier nur Verwaltungstätigkeit hat und hier kein Geschäft betreibt. Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit v.a. im Ausland stattfindet, in kleinem Umfang auch in der Schweiz (also gemischt im In- und Ausland tätig ist). Gesellschaften, welche mehrheitlich einer Verwaltungs- und keiner wesentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen. Steuervorzüge, die gegen das Gesetz verstossen Gewinne werden verschoben von dem Land, in dem sie erwirtschaftet werden in ein steuergünstiges Land, wo sich die Verwaltung des Unternehmens befindet. Strafmassnahmen Art und Weise wie mit Steuerthemen umgegangen wird Betreibung des Unternehmens, Produktion, Verkauf etc. Administrative Aufgaben, Buchhaltung, Finanzkontrolle, Strategieentwicklung etc. Weg der Herstellung eines Produktes vom Rohstoff zum fertigen Produkt. beweglich besondere steuerliche Handhabung, steuerliche Bevorzugung Recht, das die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung oder einer Entwicklung schützt. Anteil an Geld, das dem Unternehmen selber gehört, also nicht geliehen ist. Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen Einnahmen aus Steuern Kantone versuchen durch tiefe Steuern Unternehmen anzulocken und konkurrieren sich dabei gegenseitig Verwendung von Begriffen, welche nur Fachleute verstehen.
4 Auftrag 3: Lesen Sie nun den folgenden, leicht gekürzten Vimentis-Text aufmerksam und markieren Sie Schlüsselbegriffe und Schlüsselsätze mit dem Leuchtstift (wenn möglich andere Farbe). (EA, 15 ) Einleitung Gewisse Unternehmensformen werden in der Schweiz bevorzugt besteuert. Diese Steuerprivilegien geraten international zunehmend unter Druck und sollen schweizweit im Zuge einer Reform des Steuersystems abgeschafft werden. Gegen die vom Parlament verabschiedete Vorlage wurde nun das Referendum ergriffen. Ausgangslage Die Attraktivität eines Unternehmensstandortes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Infrastruktur und der rechtlichen sowie politischen Stabilität spielt für Firmen vor allem die Steuerbelastung eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl. Aus diesem Grund ist die Schweizer Volkswirtschaft darauf angewiesen, im internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig zu sein. Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften, auch bekannt als Statusgesellschaften, werden in der Schweiz bevorzugt besteuert. Diese Steuerpraxis gerät zunehmend unter Druck, da sie international als Mittel zur illegalen Steuervermeidung angesehen wird. OECD, G-20 und die EU bemängeln konkret, dass im Ausland erzielte Gewinne in der Schweiz tiefer besteuert werden als jene aus dem Inland. Dies kann zu Gewinnverschiebungen führen. Im Ausland erwirtschaftete Gewinne werden dabei an Schweizer Konzernniederlassungen verschoben und hier zu einem niedrigeren Satz versteuert als im Land der tatsächlichen Geschäftstätigkeit. Aus diesem Grund müssen die momentan bestehenden Vorteile für Statusgesellschaften abgeschafft und durch international akzeptierte Steuererleichterungen ersetzt werden, welche einen potentiellen Wettbewerbsverlust der Schweiz verhindern sollen. Würde die Abschaffung der Steuerprivilegien nicht umgesetzt werden, so müsste die Schweiz mit Sanktionen aus dem Ausland rechnen, beispielsweise in Form von Zollschikanen. Das aktuelle Steuerregime beizubehalten kommt sowohl für Befürworter als auch für Gegner der USR III nicht in Frage. Die Schweiz sei auf den internationalen Markt angewiesen, dessen Zugang von der Einhaltung anerkannter Standards abhinge. Statusgesellschaften Bei Statusgesellschaften handelt es sich um Unternehmen, welche mehrheitlich einer Verwaltungs- und keiner wesentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen. Diese Unternehmenstätigkeiten sind dabei hauptsächlich auf das Ausland gerichtet. So wird beispielsweise das Vermögen einer ausländischen Gesellschaft in der Schweiz verwaltet oder die Handelstätigkeit von hier aus koordiniert. Hintergrund der bevorzugten Besteuerung der Statusgesellschaften ist unter anderem die Überlegung, dass Unternehmen, welche einer reinen Verwaltungstätigkeit nachgehen, die schweizerische Infrastruktur kaum belasten. Statusgesellschaften sind für den eidgenössischen Staatshaushalt von grosser Bedeutung. So waren sie beispielsweise 2012 für die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes und für einen Fünftel jener der Kantone verantwortlich. Auch arbeiten etwa Personen für Statusgesellschaften und weitere Arbeitsplätze sind indirekt mit einer gesondert besteuerten Firma verknüpft. Unternehmen, die einer reinen Verwaltungsoder Dienstleistungstätigkeit nachgehen, sind nicht von einer kostenintensiven Infrastruktur abhängig, wie dies beispielsweise bei einem Industriebetrieb mit teuren Produktionsstrassen der Fall ist. Daher spricht man auch von mobilen Aktivitäten, da eine Standortverschiebung relativ einfach und kostengünstig durchgeführt werden kann. Der Bund befürchtet nun, dass durch ein Wegfallen der Steuerbegünstigungen viele dieser sog. Statusgesellschaften, die sich leicht
5 verschieben lassen, den Standort Schweiz verlassen werden und sich dadurch hohe Steuermindereinnahmen ergeben. Was wird geändert? Mit der USR III will der Bund den Kantonen die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen, damit diese den Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen bieten können. Die steuerlichen Sonderregime müssen abgeschafft und durch Ersatzmassnahmen kompensiert werden, welche auf alle Unternehmen anwendbar sind. Beispielsweise sollen Forschung und Entwicklung dadurch gefördert werden, dass damit erzielte Gewinne separat in einer sogenannten Patentbox bevorzugt besteuert werden können. Den Kantonen steht es zudem offen, einen erhöhten Abzug für Forschungsaufwendungen zu gewährleisten. Auf Bundesebene wird die Besteuerung von Eigenkapital derjenigen von Fremdkapital angenähert, was zur Förderung einer stabilen Eigenkapitaldecke bei Unternehmen beitragen soll. Die weiteren geplanten Massnahmen betreffen mehrheitlich die kantonale Ebene. Es liegt also im Ermessen der einzelnen Kantone, ob und in welchem Umfang die Massnahmen umgesetzt werden. Auswirkungen Neben den oben erwähnten Entlastungsmassnahmen ist in einigen Kantonen eine allgemeine Unternehmenssteuersenkung geplant. Von dieser würden alle Unternehmen profitieren. Da die Umsetzung der Reform von den Kantonen abhängt, liegen nur grobe Schätzungen über die Kosten vor, was auch ein Streitpunkt in der momentanen Abstimmungsdiskussion darstellt. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen könnten der Schweiz zu einem zusätzlichen Vorteil im internationalen Steuerwettbewerb verhelfen, welcher wiederum den Zuzug weiterer Unternehmen zur Folge hätte. Die Kompensation der Steuersenkung sollte daher direkt durch das zusätzliche Steuersubstrat und indirekt durch die geschaffenen Arbeitsplätze erfolgen. Die Mindereinnahmen auf kantonaler Ebene sollen zusätzlich durch finanzpolitische Massnahmen des Bundes ausgeglichen werden. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wird von 17 auf 21.2 Prozent erhöht, der Ressourcenausgleich angepasst. Den Kantonen wird bei der Umsetzung der USR III ein grosser Spielraum überlassen. Der Bund will mit der Reform neue Rahmenbedingungen schaffen, weswegen auch ein Grossteil der geplanten Massnahmen für die Kantone fakultativ ist. Argumente gegen USR III Die Initianten des Referendums verlangen vom Parlament, eine neue, ausgewogenere Vorlage auszuarbeiten. Sie sehen in der USR III einen «Beschiss am Mittelstand». Von den Massnahmen profitieren würden nur Konzerne und Grossaktionäre dies zu Lasten des Mittelstandes, welcher die potentiellen Steuerausfälle durch höhere Gebühren, Steuern und einem Leistungsabbau bei Bildung und Verkehr kompensieren müsste. Die USR III erfülle ihre Aufgabe nur teilweise, denn die bestehenden Privilegien würden zwar abgeschafft, doch öffne man mit den Ersatzmassnahmen einfach neue Steuerschlupflöcher für ausländische Unternehmen. Daher könnten diese neu geplanten Instrumente zukünftig wieder unter internationalen Druck geraten und die Schweiz in einen erneuten Steuerstreit verwickeln. Zudem verberge sich hinter den verwendeten Begriffen wie Patentbox oder Entlastungsbegrenzung ein gewollt unverständlicher Fachjargon, der nur von einer Handvoll Steuerberatern und Wirtschaftsanwälten verstanden werden könne. Argumente für USR III Befürworter sehen im Referendum eine reine Verschleppung des Problems, da keine wirkliche Alternative zur Verfügung stände und der Druck aus dem Ausland weiterhin zunehmen werde. Je länger dieser Steuerstreit also anhalte, desto mehr verstärke sich die Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen. Um einer drohenden Abwanderung, dem damit verbundenen Verlust des Steuersubstrates und der
6 Arbeitsplätze entgegenzuwirken, bliebe den Kantonen nur eine extreme Senkung der Steuersätze übrig. Diese müssten jedoch bei einer Ablehnung der Reform ohne die Ausgleichsmassnahmen des Bundes bewerkstelligt werden, was letztlich zu einer Erhöhung der Einkommenssteuern bei den Bürgern führen würde. Statusgesellschaften seien oftmals Teil eines Grosskonzernes, welcher zukünftig wohl höhere Steuern zahlen müsste, da die Entlastungsmassnahmen die jetzigen Privilegien nur teilweise ersetzen könnten. Profitieren würden vor allem jene Unternehmen, welche zurzeit benachteiligt wären mehrheitlich also KMUs. Auftrag 4: Beantworten Sie folgende Fragen zum gelesenen Text. (PA, 30 ) Einleitung 1. Was sind Steuerprivilegien? bevorzugte Besteuerung / besondere steuerliche Erleichterung 2. Weshalb sollen sie abgeschafft werden? Wegen internationalem Druck auf die Schweiz Ausgangslage 3. Welche Faktoren schauen sich Unternehmen an, wenn sie entscheiden, wo sie sich niederlassen? Neben der Infrastruktur und der rechtlichen sowie politischen Stabilität spielt für Firmen vor allem die Steuerbelastung eine entscheidende Rolle 4. Welche drei Unternehmensformen werden in der Schweiz bevorzugt besteuert? Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften 5. Wie lautet der Oberbegriff für diese Unternehmensformen? Statusgesellschaften 6. Was bemängeln die OECD, G-20 und die EU konkret? Dass im Ausland erzielte Gewinne in der Schweiz tiefer besteuert werden als jene aus dem Inland.
7 7. Was bedeutet Gewinnverschiebung und was wird mir ihr bezweckt? Im Ausland erwirtschaftete Gewinne werden dabei an Schweizer Konzernniederlassungen ver- schoben und hier zu einem niedrigeren Satz versteuert als im Land der tatsächlichen Geschäftstätigkeit 8. Was droht der Schweiz, wenn sie die kritisierten Steuererleichterungen nicht aufhebt? Würde die Abschaffung der Steuerprivilegien nicht umgesetzt werden, so müsste die Schweiz mit Sanktionen aus dem Ausland rechnen, beispielsweise in Form von Zollschikanen. 9. Was befürchtet die Schweiz, wenn die Steuererleichterungen wegfallen? Dass Unternehmen ihren Sitz in ein anderes Land verlegen und ihre Steuern dort bezahlen. Dadurch drohen Verluste bei Steuereinnahmen und Arbeitsplatzverluste. Statusgesellschaften 10. Welche Art der Tätigkeit erbringen Statusgesellschaften? Mehrheitlich Verwaltungstätigkeit 11. Wie wird die Steuererleichterung für Statusgesellschaften begründet? Statusgesellschaften beanspruchen die Infrastruktur nur wenig. 12. Weshalb lassen sich Statusgesellschaften relativ leicht in andere Länder verschieben? Da es sich meist nur um Büroräumlichkeiten handelt, die leicht verlegt werden können. 13. Wie wichtig sind Statusgesellschaften für die Schweiz? Belegen Sie dies mit 3 Beispielen. Sehr wichtig: 2012 die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes Einen Fünftel der Gewinnsteuereinnahmen der Kantone 150'000 Arbeitsplätze bei Statusgesellschaften 240'000 Arbeitsplätze indirekt damit verknüpfter Firmen
8 Was wird geändert? 14. Wie versucht die USR lll eine Abwanderung der Statusgesellschaften zu verhindern? Kantone erhalten international anerkannte Instrumente / Möglichkeiten um Unternehmen steuerlich zu begünstigen. 15. Was ist der Hauptunterschied zu den bisherigen Steuerprivilegien? Diese Instrumente gelten für alle Unternehmen, egal wo sie ihren Gewinn erwirtschaftet haben. 16. Was soll durch die neuen Instrumente des USR lll, die den Kantonen zur Verfügung stehen, gezielt gefördert werden? Forschung und Innovation / Entwicklung Bessere Eigenkapitalbasis (weniger Fremdkapital) Auswirkungen 17. Was wird in den meisten Kantonen zusätzlich geplant, um konkurrenzfähig zu bleiben? Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wird von 17 auf 21.2 Prozent erhöht, der Ressourcenausgleich angepasst. (Kantone erhalten mehr Geld vom Bund.) 18. Wie sollen die dadurch zu erwartenden Mindereinnahmen kompensiert werden? Durch neue Unternehmen, welche sich dank der neuen Steuerprivilegien hier niederlassen und Arbeitsplätze schaffen. Unternehmen und Mitarbeiter zahlen Steuern. Argumente gegen USR III 19. Wie lauten die drei Hauptargumente der Gegner der USR lll? Die Strategie wird nicht aufgehen und die Steuerausfälle müssen vom Mittelstand bezahlt werden. Auch die neuen Steuerprivilegien sind umstritten. Verwirrende Vorlage, welche für Normalbürger unverständlich ist (Fachjargon).
9 Argumente für USR III 20. Wie lauten die drei Hauptargumente der Befürworter der USR lll? Änderung ist unumgänglich, Vorlage ist sorgfältig ausgearbeitet und breit abgestützt. Ohne diese Reform müssen Kantone Unternehmenssteuer senken, ohne Möglichkeiten der Kompensation durch Bund. Auftrag 5: Schauen Sie sich ca. 20 Minuten der Abstimmungs-Arena an und notieren Sie sich die Hauptaussagen der vier Politiker. Starten Sie die Sendung ca. bei Minute 15. (PA, 20 ) BR Ueli Meier Petra Gössi Anita Fetz Schweiz muss attraktiv bleiben Schweiz muss sich an internationale Abkommen halten. Es braucht Rechtssicherheit durch Annahme der Reform, sonst entsteht Rechtsunsicherheit und Unternehmen wandern ab. Es entstehen durch die USR lll zu viele Steuerausfälle, welche durch den Mittelstand bezahlt werden müssen. D. Lampart Steuerprivilegien sollen wegfallen, es werden dadurch keine Unternehmen abwandern. Schweizer Qualität hat ihren Preis. Auftrag 6: Schreiben Sie in einem kurzen Kommentar Ihre Meinung zur Abstimmungsvorlage USR lll und begründen Sie diese. (EA, 15 ) Individuelle Lösung
10 Auftrag 7: Schauen Sie sich die Videos auf easyvote.ch und nzz.ch erneut an. Beurteilen Sie, ob Sie die Vorlage nun besser verstehen. (EA, 10 ) Individuelle Lösungen
JAzur. Unternehmenssteuerreform. für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen
Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Volk über die Unternehmenssteuerreform ab. Es geht um die Besteuerung von Unternehmen. Tatsächlich geht es aber um weit mehr. JAzur Unternehmenssteuerreform...
MehrUSR III: Umsetzung im kantonalen Recht
Kanton Zürich USR III: Umsetzung im kantonalen Recht Ernst Stocker, Finanzdirektor, und Marina Züger, Chefin Kantonales Steueramt; Medienkonferenz, 30. Juni 2016 2 Unternehmenssteuern: Wovon wir sprechen
MehrKMU-Argumente für ein JA zur Unternehmenssteuerreform
Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME JA zur Steuerreform KMU-Argumente für ein JA zur Unternehmenssteuerreform
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft,
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung
MehrUnternehmenssteuerreform III (USR III)
Unternehmenssteuerreform III (USR III) Erich Ettlin Partner, Leiter Steuern und Recht BDO AG, Luzern Inhaltsübersicht Hintergrund Ziele Steuerliche Massnahmen Relevante Massnahmen für KMU-Betriebe Zeitplan
Mehr24. August Unternehmenssteuerreform III (USR III)
24. August 2016 Unternehmenssteuerreform III (USR III) 2 Ablauf der Medienkonferenz Einführung und Überblick Regierungsrat Dr. Anton Lauber Umsetzung der Reform im Kanton Basel-Landschaft Peter B. Nefzger,
MehrSteuern für Unternehmen (Juristische Person)
Seite 1/6 Steuern für Unternehmen (Juristische Person) Ein wichtiger Standortfaktor jeder Region ist die Steuerbelastung. Diese fällt im Kanton Thurgau im internationalen Durchschnitt sowie im schweizweiten
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2016 629. Unternehmenssteuerreform III: Umsetzung im kantonalen Recht 1. Ausgangslage Am 17. Juni 2016 haben die eidgenössischen
MehrSteuerwettbewerb in der Schweiz - Unternehmensbesteuerung im Kanton Obwalden
Steuerwettbewerb in der Schweiz - Unternehmensbesteuerung im Kanton Obwalden Zuständigkeit zum Erlass von steuerrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz Die Festsetzung der Steuern obliegt in der Schweiz
MehrDie steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz
Positionspapier Die steuerliche Belastung im Basel-Landschaft zehrt an der Substanz Ausgangslage Seit der Publikation der WWZ-Studie Zur Lage der Staatsfinanzen der beiden Basel im Jahr 5, hat sich die
MehrMedienmitteilung Steuerstatistik
J. J. Wepfer-Strasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Medienmitteilung Steuerstatistik TEIL I Steuerstatistik Die Zahlen für das Jahr 2011 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik
MehrDr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau
www.pwc.ch/steuerforum Keynote Speech Aktuelles aus der aargauischen Steuerpraxis hinsichtlich Direkte Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern Dr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau Steuerforum
MehrVernehmlassung zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli )
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben DVS 19. September 2014 Vernehmlassung zur Verordnung über
MehrSteuern. Reiner Eichenberger
Steuern Reiner Eichenberger A. Steuerwirkung Verteilungs- vs. Allokationswirkung Kosten der Besteuerung - Steuerliche Überlegungen beeinflussen Ressourceneinsatz Preis p A 1 - Dead Weight Losses ABC p
MehrNEIN zum Unternehmenssteuer-Bschiss!
Argumentarium zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III vom 12. Februar 2017 NEIN zum Unternehmenssteuer-Bschiss! Statt dafür zu sorgen, dass auch die Unternehmen einen angemessenen Beitrag
MehrDirekte Steuern. MAS in Accounting und Finance
Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates
MehrUSR lll - Sicht des Kantons Zug und des Steuerorgans von Bund und Kantonen
USR lll - Sicht des Kantons Zug und des Steuerorgans von Bund und Kantonen EY Tax Law Event, 15. Mai 2014, Casino Zug Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Finanzdirektion 15. Mai 2014 2 Inhalt
MehrUSR III: Ineffizient, viel zu teuer und ungerecht
M E D I E N K O N F E R E N Z V O M 2 8. J U N I 2 0 1 6 Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Referendum zur Unternehmenssteuerreform III USR III: Ineffizient, viel zu teuer und ungerecht
MehrDépartement für Finanzen und Institutionen. Unternehmenssteuerreform III (USR III) MEDIEN
Département für Finanzen und Institutionen Unternehmenssteuerreform III (USR III) 01 12 2016 MEDIEN Présidence du Conseil d'etat Chancellerie - IVS Präsidium des Staatsrates Kanzlei - IVS MEDIENEINLADUNG
MehrDie volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III Eine makroökonomische Wirkungsanalyse im Auftrag von economiesuisse Executive Summary Januar 2017 Herausgeber BAK Basel Economics AG
MehrSchweizerische Finanzmarktpolitik
Schweizerische Finanzmarktpolitik im Fokus Dr. David S. Gerber, Stv. Leiter Abteilung Märkte, SIF Swiss Banking Operations Forum vom 17. April 2013 Überblick 1. Einleitung 2. Herausforderungen 3. Finanzmarktpolitik
MehrAuszug aus WISO 3/2010
KURZBERICHTE Die Steuerprivilegien der eigennützigen Privatstiftung (PS) 130 Franz Gall Stv. Abteilungsleiter der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK OÖ Auszug aus WISO 3/2010 Institut für Sozial- und
MehrStatistisches Bundesamt Deutschland
Engagement deutscher Unternehmen im Ausland Unternehmen verlagern zunehmend wirtschaftliche Tätigkeiten ins Ausland. Gesicherte Informationen zu diesem Globalisierungsphänomen und über die Auswirkungen
MehrUSR III Fragen und Antworten
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Datum: 22.09.2014 USR III Fragen und Antworten 1. Internationales a. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Unternehmenssteuerreform III, dem OECD-Projekt BEPS
MehrStudie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerregime
Studie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerregime Schlussbericht Basel, den 18.2.2014 B,S,S. V O L K S WI R T S C H A F T L I C H E B E R A T U N G AG S T E I N E N B E R G 5, CH- 4051 BAS E L T
MehrArbeitgeberanlass des RAV Thalwil
Kanton Zürich Finanzdirektion Ernst Stocker Regierungspräsident Arbeitgeberanlass des RAV Thalwil Grusswort von Regierungspräsident Ernst Stocker in Rüschlikon, 27. Oktober 2015 (Es gilt das gesprochene
MehrVolkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt
Volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt Eine makroökonomische Wirkungsanalyse im uftrag des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt Executive Summary
MehrSteuerwettbewerb 2020 - Neue Rahmenbedingungen fordern heraus. Wirtschaftstagung der CVP Kanton Schwyz Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat
Steuerwettbewerb 2020 - Neue Rahmenbedingungen fordern heraus Wirtschaftstagung der CVP Kanton Schwyz Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Finanzdirektion 24.01.2014 2 Inhalt 1. Ausgangslage 2.
MehrDie privilegierte Besteuerung von Dividenden in der Schweiz
Die privilegierte Besteuerung von Dividenden in der Schweiz Bis vor wenigen Jahren waren Dividendenausschüttungen bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften in der Schweiz eher selten. Die Gewinne
Mehr1. Parlamentarische Beratung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 4. Juli 2016 Unternehmenssteuerreform III Fragen und Antworten 1. Parlamentarische Beratung 1. Welches sind die Kernpunkte der parlamentarischen Beratung? Der Bundesrat
MehrNews: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht
Der Euro-Mindestkurs wird aufgehoben Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Euro-Mindestkurs von CHF 1.20 fallen gelassen. Inzwischen liegt der Kurs ungefähr bei CHF 1.-. Ebenfalls wurde der US-Dollar
MehrÜBERBLICK ÜBER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUERRECHT
ÜBERBLICK ÜBER AKTUELLE ENTICKLUNGEN IM STEUERRECHT Dr. Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug Themen 1. Kanton Zug a. StG-Revision 09 gestaffelte Auswirkungen 2009-12 b. StG-Revision 10 Entlastung
MehrUnternehmenssteuerreform III. Urs Kreiliger 6./11./12. November 2014
Unternehmenssteuerreform III Urs Kreiliger 6./11./12. November 2014 USR III - Themen 2 Ausgangslage Inhalt der Vernehmlassungsvorlage Zeitplan Umsetzung Handlungsbedarf Kanton Luzern USR III - Aktuelle
Mehre) Die Steuererklärung von einer Drittperson ausfüllen zu lassen.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 08 Steuern und Gerechtigkeit Aufgaben zu Ziel G01: Der Staat nimmt wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft und somit
MehrSteuerdialog mit der EU Auswirkungen und Lösungen. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog
Steuerdialog mit der EU Auswirkungen und Lösungen Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Regio Plattform 22. August 2013 Kanton Basel-Stadt 1 Agenda 1. Innovation wird immer wichtiger 2. EU-Steuerdialog: Gefahr
MehrZürcher Steuermonitor
Zürcher Steuermonitor Medienkonferenz 22. September 2015 Agenda 09.30 Begrüssung Andreas Hammer Leiter Unternehmenskommunikation, KPMG 09.35 Wie attraktiv ist der Kanton Zürich? Steuerliche Entwicklung
MehrFDP des Kantons ZH lanciert Steuersystem-Reform. EasySwissTax Ein Projekt der FDP zur Vereinfachung des Steuersystems
FDP des Kantons ZH lanciert Steuersystem-Reform EasySwissTax Die FDP will Kantonsregierungen beauftragen, Vorschläge für eine grundlegende Reform der Besteuerung natürlicher Personen auszuarbeiten und
MehrStaatsfinanzierung und Verschuldung: ein Fass ohne Boden? VWL-Workshop Marcel Bühler
Staatsfinanzierung und Verschuldung: ein Fass ohne Boden? VWL-Workshop Marcel Bühler 1 Agenda Überblick Finanz- und Schuldenkrise I Wie Staatsschulden entstehen Vor- & Nachteile der Staatsverschuldung
MehrAnhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen (Hilfstätigkeiten für In- und ausländische Konzerngesellschaften)
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung Steuern von juristischen Personen Merkblatt Besteuerung von Domizilgesellschaften Anhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen ) vom
Mehr«Zürich ist ein starker Standort bei allen Ansiedlungsfragen»
Spezialthema Interview «Zürich ist ein starker Standort bei allen Ansiedlungsfragen» Die Unternehmenssteuerreform III wird die Schweizer Steuerlandschaft grundlegend verändern. Auch wenn der Kanton Zürich
MehrStaatsfinanzierung und Verschuldung: ein Fass ohne Boden? Dr. Marcel Bühler
Staatsfinanzierung und Verschuldung: ein Fass ohne Boden? Dr. Marcel Bühler 1 Agenda Überblick Finanz- und Schuldenkrise Euro-Schuldenkrise Wie Staatsschulden entstehen Vor- & Nachteile der Staatsverschuldung
MehrEidgenössische Volksinitiative. (Bauspar-Initiative)» annehmen?
Zweite Vorlage Eidgenössische Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem* Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
MehrBundesverfassung Reform 2012
Bundesverfassung Reform 2012 Neu: Blau Streichen: Rot Nicht erwähnte Artikel und Punkte bleiben wie Bestehend. (Bemerkungen: Kursiv) Bundesverfassung Der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel (Religions-Neutral)
MehrInterpellation Luca Tenchio und Mitunterzeichnende betreffend. Auswirkungen der neuen Steuergesetzgebung
Stadt Chur Antwort des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 4/2007 523.00 Interpellation Luca Tenchio und Mitunterzeichnende betreffend Auswirkungen der neuen Steuergesetzgebung Wie der Interpellant zu Recht
MehrAngebotsüberhang wird nicht entschärft werden Die Median-Angebotsmiete im Zürcher Central Business District (CBD) erreicht mittlerweile ein
1 Angebotsüberhang wird nicht entschärft werden Die Median-Angebotsmiete im Zürcher Central Business District (CBD) erreicht mittlerweile ein Preisniveau von netto CHF 450/m². Innerhalb des CBD können
Mehra. Welches ist die steuerpolitische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III?
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 05.06.2015 Unternehmenssteuerreform III Fragen und Antworten 1. Steuerpolitisches a. Welches ist die steuerpolitische Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III?
MehrImmaterielle Wirtschaftgüter Luxemburg (IP-Box)
Immaterielle Wirtschaftgüter Luxemburg (IP-Box) I. Intellectual-Property-Box (IP-Box) in Luxemburg II. Immaterielle Wirtschaftgüter (IP) in Luxemburg III. IP-Gesellschaft in Luxemburg 1. Luxemburger IP-Gesellschaft
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) 69 - Stand 1. August 2012 1 Inhalt 1. Domizilgesellschaften 3 1.1. Voraussetzungen
MehrSteueroptimierte Markenverwertung. Am Beispiel des Nidwaldner Lizenzbox-Regimes
Steueroptimierte Markenverwertung Am Beispiel des Nidwaldner Lizenzbox-Regimes 1. Strategische Steuerplanung - Grundlagen Durch die Verlagerung von Wertschöpfungskomponenten in ein tiefer besteuertes Umfeld
MehrArgumente 06/04. Unternehmen besteuern! Wirtschafts- und Finanzpolitik. Wirtschaftspolitik ver.di. www.wipo.verdi.de
Argumente 06/04 Wirtschafts- und Finanzpolitik Unternehmen besteuern! Wirtschaftspolitik ver.di www.wipo.verdi.de Auch Konzerne müssen Steuern zahlen! Unternehmen, die gesund sind und in Deutschland gutes
MehrDie ab Steuerperiode 2009 geltende Teilbesteuerung wird in einer gesonderten Praxisfestlegung erläutert (vgl. Praxisfestlegung 021a-01).
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Einkommen aus Beteiligungen: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung StG 39 IV; 64 III Halbsatzverfahren: bis Steuerperiode 2008 1. PROBLEMDARSTELLUNG
MehrSteuerstatistische Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Der Bundesrat 12. August 2015 Steuerstatistische Grundlagen der Unternehmensbesteuerung für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden Bericht in Erfüllung des Postulats 12.3821 von Hildegard Fässler-Osterwalder
MehrArmuts- und Reichtumsbericht für Österreich KURZGEFASST
Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich KURZGEFASST Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) A-114 Wien, Löwelstraße 18, Tel. 664/1427727 www.politikberatung.or.at
MehrKantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III. Merkblatt für Städte und Gemeinden
Kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III Merkblatt für Städte und Gemeinden Kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III: Merkblatt für Städte und Gemeinden Impressum Autoren: Prof.
MehrVolksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»
Erste Vorlage Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» annehmen? Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung
MehrSchweizer Steuerpolitik und ihre Auswirkungen
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 590 Schweizer Steuerpolitik und ihre Auswirkungen Bearbeitet von Bernd Vasari 1. Auflage 2010. Taschenbuch.
MehrVerordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz
Mehrvom 12. August 2015 2015... 1
Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Umsetzung der Motion 13.3728 Pelli Fulvio) vom 12.
MehrVORSTADTGESPRÄCH 21. SEPTEMBER 2016
VORSTADTGESPRÄCH 21. SEPTEMBER 2016 Unternehmenssteuerreform III (USTR III) (Handout) Was wurde am 17. Juni 2016 beschlossen und was sind die Auswirkungen für KMU? Dr. Beatrice Van der Haegen Podiumsgäste:
MehrGrenzen des Umverteilungsstaats in der Schweiz. Dr. Pascal Gentinetta Progress Foundation, 24. April 2008 Zürich
Grenzen des Umverteilungsstaats in der Schweiz Dr. Pascal Gentinetta Progress Foundation, 24. April 2008 Zürich Struktur 1. Umverteilung: worum geht es? 2. Umverteilung und Gerechtigkeit 3. Ergebnisse
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 65 Verluste
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 65 Verluste 65 - Stand 1. Juni 2011 1 TU1.UT TUAllgemeine TU2.UT TUVerlustverrechnung TU3.UT TUVerlustverrechnung TU4.UT TU5.UT TU6.UT TU7.UT
MehrFlat Rate Tax Fallstudien von Peter Eisenhut
Hintergrund Wer füllt schon gerne Formulare aus? Bei den Steuererklärungsformularen tun sich die Leute besonders schwer. Sie sind kompliziert, sprachlich verkorkst und führen einem Jahr für Jahr die eigene
Mehr62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )
Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel 011 01, 012 01) 62.0 Deutschland behandelt inländische
MehrFORSCHUNGSTELEGRAMM 3/2012
FORSCHUNGSTELEGRAMM 3/2012 Peter Zellmann / Sonja Mayrhofer IFT Institut für Freizeit- und Tourismusforschung Das Sparpaket 2012: Die Verteilung der Sparmaßnahmen Der Begriff Sparpaket ist falsch: Es geht
MehrVerrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung
Schweizerische Steuerkonferenz KS 24 Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung Kreisschreiben vom 17. Dezember 2003 1. Bisherige Praxis Die Berücksichtigung von Verlusten,
MehrNachtrag zum Steuergesetz Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern
Abstimmungserläuterungen des s: Nachtrag zum Steuergesetz Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern Volksabstimmung vom 27. Oktober 2016 Medienorientierung 19. Oktober 2016 Programm 1. Begrüssung
MehrMitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik
Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl
MehrVOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG
KANTON NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Dorfplatz 2, 6371 Stans, 041 618 79 02, www.nw.ch VOLKSINITIATIVE BETREFFEND DIE ABSCHAFFUNG DER PAUSCHALBE- STEUERUNG Bericht an den Landrat STANS, 25. September 2012 Titel:
MehrKünftige Standortstrategie Zug
Künftige Standortstrategie Zug 16. Nov. 2016 Zug: small world - big business Agenda 1. Bisherige Entwicklung Kanton Zug 2. Strategie RR 2010-2018 3. Aktuelle Herausforderungen 4. Ausrichtung Standortpromotion
MehrSteuern. Mario Häfeli ABU-Unterrichtsmaterialien Vertiefung zum Lehrmittel «Gesellschaft» Leitidee. Ziele. Begriffe
Mario Häfeli ABU-Unterrichtsmaterialien Vertiefung zum Lehrmittel «Gesellschaft» Steuern Leitidee Als Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz haben wir verfassungsmässige Rechte und Pflichten. Steuern
MehrAusgaben nach Aufgabengebieten 2017
nach Aufgabengebieten 2017 Anteile in Prozent Übrige Aufgaben 6 989 Mio. Beziehungen zum Ausland 3 998 Mio. Landwirtschaft und Ernährung 3 594 Mio. 5,2 5,8 10,1 34,1 23 656 Mio. 4 765 Mio. 6,9 7 617 Mio.
MehrVolkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Bern, 15.9. 2006 Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 1. Zusammenfassung Anlass
MehrUNTERNEHMENS- STEUERREFORM III
LAW Dossier DR. OEC. HSG MANUEL VOGEL Eidg. dipl. Steuerexperte UNTERNEHMENS- STEUERREFORM III Kein Stein bleibt auf dem anderen bestehen INHALT Einleitung Vorschläge des Bundesrates Lizenzboxen Notional
Mehr3Die Steuerabkommen beenden die Steuerstreitigkeiten. 3Die Abkommen schützen die Privatsphäre. 3Mit den Abkommen kann die Schweiz die
Steuerstreit beenden die Zukunft gestalten dossierpolitik 24. September 2012 Nummer 20 Steuerabkommen Im Zuge der weltweiten Finanz- und Schuldenkrise gehen immer mehr Staaten härter gegen Steuerhinterziehung
MehrSteuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013
Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung
MehrEidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»
Zweite Vorlage Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» annehmen? Bundesrat und Parlament empfehlen,
MehrEidg. Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern. vernehmlassungen@estv.admin.ch. Bern, 12. Januar 2015
Eidg. Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern vernehmlassungen@estv.admin.ch Bern, 12. Januar 2015 Vernehmlassungsantwort Unternehmenssteuerreformgesetz III Sehr geehrte Frau Bundesrätin Geschätzte Damen
MehrGRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION
GRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION Cristina Asturias, stv. Referatsleiterin Generaldirektion Beschäftigung Europäische Kommission ESF Jahresveranstaltung 2016 17. Februar 2016 (Es gilt das gesprochene
MehrKernenergie in der Schweiz
Kernenergie in der Schweiz Informationsreise 30./31. Oktober 2014 Beat Bechtold Nuklearforum Schweiz Wer sind wir? Verein mit Statuten Das Nuklearforum Schweiz ist ein Verein zur Förderung der sachgerechten
MehrVerrechnungspreise bei Reedereien. Dr. Dietrich Jacobs Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Verrechnungspreise bei Reedereien Dr. Dietrich Jacobs Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Ausgewählte Fallbeispiele 4. Fazit 2. Rechtliche Grundlagen Bestimmung»
MehrHolding in Liechtenstein
I. Begriff der Holding II. Holdinggesellschaft in Liechtenstein III. Formen von Holdinggesellschaften 1. Operative Holding bzw. Stammhauskonzern 2. Management-Holding bzw. Strategie-Holding 3. Finanzholding
MehrUnternehmenssteuerreform III. Urs Kreiliger Steuerseminar 2015
Unternehmenssteuerreform III Urs Kreiliger Steuerseminar 2015 USR III - Inhalt 2 Inhaltsübersicht Ausgangslage Inhalt Botschaft zum Unternehmenssteuerreformgesetz III vom 5. Juni 2015 - Abweichungen gegenüber
MehrFragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen
19.07.2013 Steuern Fragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen istockphoto.com/porcorex Welche Bedeutung hat der von der OECD veröffentlichte Aktionsplan gegen
MehrUnkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kaiser-Joseph-Straße 260 D-79098 Freiburg Telefon 0761/38542-0 Telefax 0761/38542-77 e-mail: info@unkelbach-treuhand.de
MehrImmaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein I. Steuerregime in Liechtenstein (IP-Box) II. Immaterielle Wirtschaftgüter (IP) in Liechtenstein III. IP-Gesellschaft in Liechtenstein IV. Vorteile einer
MehrQuellenbesteuerung von Künstlern
1 Quellenbesteuerung von Künstlern Erläuterung Inhaltsverzeichnis 2 Einleitung... 3 Steuerpflichtige Personen... 3 Steuerbare Leistungen... 4 Steuerberechnung... 5 Berechnung des Bruttoeinkommens... 6
MehrVolkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre
6 Wie eine Volkswirtschaft funktioniert Volkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre Die Volkswirtschaftlehre (VWL) beschäftigt sich mit den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen eines Staates: der Volkswirtschaft.
MehrSteuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen
MehrAn den Grossen Rat
An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung
MehrKöln Bonn Airport b.45,/6z/
Köln Bonn Airport b.45,/6z/ (:1;Medien-Information 4:-+!b., G Köln, den 19. Mai 2008 Flughafen Köln/Bonn GmbH Postfach 98 01 20 D - 51129 Köln T + 49 (0) 22 03-40-40 65 F + 49 (0) 22 03-40-27 45 presse@koeln-bonn-airport.de
MehrBundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Oktober 2016 Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) vom 17.
MehrBeilage 1. Kennzahlen Kanton Basel-Stadt. Bemerkungen
Kennzahlen Kanton Basel-Stadt Beilage 1 Bemerkungen Nachfolgend werden grössere Veränderungen in der Erfolgsrechnung mit und ohne Berücksichtigung der PK-Revision gegenüber dem Budget des Vorjahres erläutert.
MehrNEWSLETTER I GERMAN DESK
NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten
MehrWarum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind. Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 FHP
Warum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und
MehrFöderalismus in Deutschland
Lektürefragen zur Orientierung: 1. Welchen Ebenen gibt es im deutschen Föderalismus? 2. Welche Aufgaben und Kompetenzen haben die einzelnen Ebenen? Diskussionsfragen: 3. Welche Vor- und Nachteile hat eine
MehrDie Ökosteuer. Wie entwickelt sich die Ökosteuer in Deutschland und welche Wirkung hat sie?
Die Ökosteuer Wie entwickelt sich die Ökosteuer in Deutschland und welche Wirkung hat sie? Gliederung Einführung der Ökosteuer Grundgedanken und Ziele Diskussionen vor 1999 Wirkung der Ökosteuer Theoretischer
Mehr