Montag, :15 bis 21:00 Uhr. Wochenendväter ade?! Getrennt von Bett und Kind...
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- Reiner Schäfer
- vor 6 Jahren
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1 Wochenendväter ade?! Getrennt von Bett und Kind... Trennung der Eltern - das bedeutet für die allermeisten Kinder das jähe Ende ihrer heilen Welt. Ab diesem Zeitpunkt sehen sie ihren Vater nur noch alle 14 Tage am Wochenende. So bestimmen es zumindest bis heute die allermeisten deutschen Familiengerichte. Doch entspricht das wirklich noch der Vaterrolle? Und wo bleibt dabei das vielbeschworene Kindeswohl? Väter - sie gelten als der physisch herausforderndere, experimentierfreudigere, der angstlosere Elternteil. Papas wecken Neugier beim Nachwuchs und sorgen dafür, dass sich die Kleinen mehr zutrauen. Gut also, dass immer mehr Väter direkt teilhaben wollen, an der Erziehung ihrer Kinder. Das Modell des Familienernährers, den außer den Schulnoten nichts von seinen Kindern interessiert, scheint weitestgehend ausgedient zu haben. Das wird auch von der Politik gefördert - durch die Elternzeit, die in Bayern etwa ein Drittel aller Väter in Anspruch nehmen. Doch da gibt es trotzdem noch ein Problem: Bei Trennung der Eltern bekommt nach wie vor in den allermeisten Fällen die Mutter die Kinder zugesprochen zum Wohl der Kinder. Da hat sich in der deutschen Rechtsprechung seit den 50er-Jahren nicht allzu viel getan.
2 Kindeswohl Kindeswohl dieser Begriff ist im Gesetz nicht verankert. Es gilt juristisch gesehen als nicht definiert. Trotzdem wird das Kindeswohl bei sorgerechtlichen Entscheidungen als eine Art Maß zugrunde gelegt. Männliches Rollenbild im Alltag Wie ist das aber für das Kind, wenn der männliche Part im Alltag wegfällt? Was, wenn Väter zu Event-Papis am Wochenende degradiert werden? Hierüber gehen die Meinungen immer noch weit auseinander. Doch verschiedene Studien kommen zu dramatischen Ergebnissen: Kinder, denen das männliche Rollenvorbild fehlt, stehen nicht so stabil und selbstbewusst im Leben sie neigen häufiger dazu, Gewalt-Opfer zu werden, aber auch Täter. Sogar eine höhere Suizidrate und Drogenanfälligkeit wird ihnen attestiert. Man könnte also durchaus behaupten, dass ganze Biografien verändert werden - durch Richterentscheidungen. Richterentscheidungen, die längst umstritten sind. Nicht nur bei den Vätern: Die bekommen mittlerweile Unterstützung vom Europarat. Europarat für das Wechselmodell In einer Resolution hat der Europarat am einstimmig beschlossen, dass der Grundsatz des so genannten Wechselmodells nach einer Trennung einzuführen ist. Ausnahmen gelten ausschließlich bei Fällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt. Die Zeitaufteilung zwischen Mutter und Vater soll entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sein. Was bedeutet das? Die Kinder sollen im Wechsel bei Mutter und Vater leben, sie sollen bei beiden Alltag verbringen können. Das heißt: Die Eltern sollen nach einer Trennung möglichst gleichberechtigt bleiben. Voraussetzung: Die Eltern leben nicht weit voneinander entfernt. In vielen europäischen Ländern wie etwa in Schweden oder in der Schweiz ist das bereits Normalität. In Deutschland nicht. Und daran hat auch die Resolution nichts geändert. In einigen Bundesländern gibt es zwar schon ein Aufweichen, aber Bayern ist in Bezug auf das Wechselmodell ganz weit hinten. Hier wird immer noch das Residenzmodell
3 praktiziert. Und dabei gibt es immer einen Verlierer. Bei uns ist das in den allermeisten Fällen der Mann. Kritik an gleichberechtigter Erziehung Doch wieso steht das Wechselmodell in der Kritik? Das Kind werde zum Druckmittel bei verstrittenen Eltern, ja sogar zum Spielball bei den Machtspielchen. Gerade bei schwierigen Trennungen scheitere das Modell bereits an der friedlichen Kommunikation der Eltern. Denn Austausch ist ein äußerst wichtiger Bestandteil bei zwei gleichwertigen Kinder-Residenzen. Und nicht selten wird argumentiert, dass das Hin und Her für die Kinder schwierig und verwirrend sei. Doch Kinder sind tatsächlich äußerst anpassungsfähig und unkomplizierter als viele Eltern denken. Im Gegenteil: Für viele Trennungskinder ist es nach eigenen Angaben die entspannteste Lebensform. Häufig geht es aber auch um Geld denn wenn sich die getrennten Eltern die Kinderzeit tatsächlich 50 zu 50 teilen, dann können die Unterhaltszahlungen komplett wegfallen. Es sei denn, einer der Elternteile verdient deutlich mehr als der andere - dann muss auch hier ein Ausgleich erfolgen. Die Cochemer Praxis Um die möglichen Streitigkeiten, die so ein Wechselmodell birgt, gleich von vornherein zu minimieren, hat der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph in Cochem in Rheinland Pfalz vor etwa 15 Jahren ein Modell eingeführt, das neue Wege in Familiengerichten einläuten wollte die so genannte Cochemer Praxis. Sie sieht vor, dass nicht mehr der Richter über eine Familiensituation urteilt, sondern die Eltern selbst in Mediationen Vorschläge für die Kinderbetreuung nach einer Trennung entwickeln. Wichtig dabei: Die Gerichtsverhandlungen finden innerhalb eines Monats statt dadurch ist keine Entfremdung von einem Elternteil möglich. Die Anwälte schreiben nur kurze Anträge und darin dürfen sich keinerlei Herabsetzungen der Gegenseite finden. Die eingesetzten Gutachter urteilen lediglich über Ressourcen der Eltern und sprechen nicht über Defizite. Mediation ist beim ganzen Modell Pflicht, denn sie hilft dabei, die Position des Kindes klarer zu sehen. Es gilt außerdem Deeskalation statt Eskalation. Und zwar durch alle Beteiligten. Das Ergebnis: Es gab in Cochem wesentlich weniger Wochenendregelungen für Väter. Zum Wohle des Kindes.
4 Zahlen und Fakten 1. In Schweden werden etwa ein Drittel aller Kinder getrennt lebender Eltern im Wechselmodell betreut. In der Altersgruppe der 6- bis 9-jährigen sogar 50 Prozent. Seit 2006 kann dieses Modell hier auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden Prozent aller Männer möchten sich mehr um ihre Kinder kümmern als ihre eigenen Väter das taten. (Allensbach-Studie 2014) 3. Etwa ein Drittel aller Väter nehmen Elternzeit in Anspruch. Viele würden gerne noch mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen Prozent der Väter mit Kinder unter drei Jahren würden gerne die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen, 6 Prozent sogar mehr als die Hälfte. (Allensbach-Studie 2014) Ehen wurden 2014 in Deutschland geschieden. 6. Etwa dieser geschiedenen Ehepaare hatten gemeinsame Kinder. 7. So sind alleine 2014 offiziell neue Scheidungskinder entstanden das sind etwa so viele Kinder wie die Stadt Würzburg Einwohner hat. 8. Geschätzt sind es aber circa Kinder, die von Trennung betroffen sind - denn ihre Eltern haben sich getrennt ohne verheiratet gewesen zu sein. 9. Laut Deutschem Jugendinstitut leben in Deutschland 12,5 Prozent der Minderjährigen mit getrennten Eltern bis 10% aller Trennungen sind hochstrittig mussten die deutschen Familiengerichte in mehr als Fällen über Fragen des Umgangsrechts entscheiden. 12. In 95 Prozent der strittigen Fälle sprechen die Familiengerichte das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zu. 13. Betreuungsmodelle in Deutschland: Kinder ohne Kontakt zu einem Elternteil: 20% Residenzmodell mit deutlich geringerem Kontakt zu einem Elternteil: 70% Wechselmodell: 10% 14. In Schweden werden etwa ein Drittel aller Kinder getrennt lebender Eltern im Wechselmodell betreut. In der Altersgruppe der 6- bis 9-jährigen sogar 50 Prozent. Seit 2006 kann dieses Modell hier auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden.
5 15. Im März 2015 modernisierte die Schweiz das Familienrecht: Der Nationalrat beschloss, dass künftig im Falle einer Trennung oder Scheidung vorzugsweise die alternierende Obhut (das Wechselmodell) zu prüfen ist. 16. In Frankreich gilt es als Strafdelikt, wenn ein Elternteil den Umgang mit dem Kind verweigert und nicht kooperativ ist. Seit Mitte der 1990er-Jahre ist im Kindschaftsrecht die Umgangsverteilung ein Straftatbestand, der mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird. Gab es vorher noch weit über Verfahren, gibt es nach der Reform so gut wie keine Umgangsverfahren mehr. 17. Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Familienrecht verurteilt worden - auch weil das Umgangsrecht seitens der Gerichte nicht konsequent umgesetzt wird. Jetzt mal ehrlich Mama betreut, Papa zahlt ist das noch zeitgemäß? Moderation: Rainer Maria Jilg Immer mehr Väter wollen ihre Kinder gleichberechtigt betreuen und am Alltag ihrer Kleinen teilhaben auch nach einer Trennung. Das neue Modell nennt sich Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeit annähernd gleichberechtigt aufteilen. Unterstützung bekommen die sogenannten neuen Väter nun auch vom Europarat, der Deutschland für den Umgang mit Trennungseltern und -kindern kritisiert. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordert das Gremium, die Rechte der Väter zu
6 stärken. Doch an den deutschen Familiengerichten passiert nichts: In 95 Prozent der verhandelten Fälle wird das Sorgerecht der Mutter zugesprochen. Rainer Maria Jilg trifft denn ehemaligen Familienrichter Jürgen Rudolph, der von sich selbst sagt, dass er die ersten zehn Jahre nur Familienrichter wider Willen war und Standardurteile aufgrund von Gutachten gefällt hat. Diese Gutachten sind nicht unumstritten. Prof. Werner Leitner betreibt seit 20 Jahren Studien zur Qualität von familienpsychologischen Gerichtsgutachten an der IB-Hochschule. Sein Fazit: Ca. 80 Prozent der Gutachten sind mangelhaft. Richter Rudolph hat als mögliche Lösung das sogenannte Cochemer Modell entwickelt: Nicht mehr der Richter urteilt, sondern die Eltern entwickeln in Mediationen Vorschläge für die Kinderbetreuung nach einer Trennung. In der Diskussion für eine friedliche Lösung ist auch das Wechselmodell, wonach Kinder im Idealfall die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater leben. Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Universität Nürnberg, hat über 50 Studien zum Wechselmodell ausgewertet. Das Ergebnis: Kinder, die zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen aufwachsen, seien allgemein zufriedener, hätten zu beiden Eltern ein stabilere Beziehung und kämen in der Schule besser zurecht. Rainer Maria Jilg fragt bei Betroffenen nach. "Jetzt mal ehrlich" kritisch, hintergründig und informativ gehen Rainer Maria Jilg und Vivian Perkovic Fragen nach, die Menschen in Bayern beschäftigen. Egal ob aus Politik, Wirtschaft oder Kultur: Sie sind dort, wo sich in Bayern etwas bewegt oder bewegen muss. Regie: Heidi Reutter, Thomas Hauswald Redaktion: Anja Schäfer
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