Verordnung (EU) Nr.: 517/2014 (Dichtheitskontrolle)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung (EU) Nr.: 517/2014 (Dichtheitskontrolle)"

Transkript

1 KUNDENINFORMATION BETREIBERPFLICHTEN Diese Informationsbroschüre dient als Zusammenfassung über die geltenden Bestimmungen, welche für den Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen ab einem Kältemittel-Füllgewicht von mehr als 1,5 kg zu berücksichtigen sind. Diese Anlagen müssen einmal jährlich einer Sicherheitsüberprüfung durch sachkundiges Personal (geprüfter Kälteanlagentechniker) unterzogen werden (KAV Verordnung vom ). Inhalte der Informationsbroschüre Kälteanlagenverordnung - 22 Überprüfung... 1 Verordnung (EU) Nr.: 517/2014 (Dichtheitskontrolle)... 1 Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V)... 3 Arbeitsstättenverordnung - AStV... 5 EN 378 Teil Begriffsbestimmungen... 6 Kälteanlagenverordnung - 22 Überprüfung Kälteanlagen müssen nach größeren Betriebsstörungen, größeren Instandsetzungen sowie wesentlichen Änderungen der Anlage, jedenfalls aber in Zeitabständen von höchstens einem Jahr, einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit unterzogen werden. Diese Überprüfungen sind von hierzu befugten fachkundigen Personen vorzunehmen. Verordnung (EU) Nr.: 517/2014 (Dichtheitskontrolle) Betrifft sämtliche fluorierte Treibhausgase (chlorfreie Kältemittel HFKW), z.b. R134a, R407C, Für jedes Kältemittel gibt es einen definierten GWP-Wert, der für den Fall des Austritts von 1 kg Kältemittel in die Atmosphäre die vergleichbare kg-anzahl an freigesetztem CO2 angibt. (GWP x Kältemittelmenge = CO 2 -Äquivalent) 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 1

2 Tabelle 1 Häufigkeit von Dichtheitskontrollen CO2- Äquivalent 5 t 5 t < 50 t 50 t < 500 t 500 t Keine Kontrollen vorgeschrieben Häufigkeit von Dichtheitskontrollen Dichtheitskontrolle mindestens einmal alle 12 Monate (wenn ein Leckage- Erkennungssystem installiert ist mindestens einmal alle 24 Monate). Dichtheitskontrolle mindestens einmal alle 6 Monate (wenn ein Leckage- Erkennungssystem installiert ist mindestens einmal alle 12 Monate) Dichtheitskontrolle mindestens einmal alle 3 Monate (wenn ein Leckage- Erkennungssystem installiert ist mindestens einmal alle 6 Monate) Tabelle 2 Umrechnung der Kältemittelfüllmengen auf t CO 2 -Äquivalaent Kältemittel GWP Füllmenge [kg] CO 2 -Äquivalent [t] 3,5 5,0 R134a ,0 50,0 349,7 500,0 1,3 5,0 R404A ,8 50,0 127,6 500,0 2,8 5,0 R407C ,3 50,0 282,5 500,0 2,4 5,0 R410A ,9 50,0 239,2 500,0 1,8 5,0 R422D ,3 50,0 183,2 500,0 Die Kältemittelsorte und -füllmenge Ihrer Anlage finden Sie auf dem jeweiligen Typenschild, bzw. im Prüf- und Anlagenbuch. Dichtheitsprüfungen dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und sind im Prüf- und Anlagenbuch zu dokumentieren. Wir empfehlen daher unseren Kunden, alle Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von 50 t CO 2 - Äquivalent oder mehr mit einem Leckage-Erkennungssystem auszurüsten, um so die Häufigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen zu halbieren (siehe Tabelle oben). Betreiber von Anlagen, mit einer Kältemittelfüllmenge von 500 t CO 2 -Äquivalent oder mehr, sind verpflichtet ein Leckage-Erkennungssystem (Gaswarngerät) zu installieren. Das Leckage-Erkennungssystem unterliegt wiederum einer 12 monatigen Prüfpflicht, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 2

3 DGÜW-V Verordnung vom Gefahrenpotential: Druckgeräte (Druckbehälter und Rohrleitungen) werden nach Höhe ihres Gefahrenpotentiales unterschieden. Die Unterteilung erfolgt in hohes Gefahrenpotential und niedriges Gefahrenpotential. Gemäß 3. bis 5. der DGÜW-V erfolgt die erste Betriebsprüfung und die wiederkehrenden Untersuchungen während des Betriebes des Gerätes oder der Anlage durch eine vom Betreiber zu beauftragende Kesselprüfstelle (z.b. TÜV Austria). Bei größeren Instandsetzungen und wesentlichen Änderungen der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlage hat bei einem hohen Gefahrenpotential eine wiederkehrende Betriebsprüfung durch eine Kesselprüfstelle zu erfolgen. An Anlagen mit niedrigeren Gefahrenpotential gemäß 5 Absatz 3 der DGÜW-V hat eine neuerliche Prüfung vor Wiederinbetriebnahme durch den Betreiber oder dessen bevollmächtigte fachkundige Person auf ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes oder der Anlage einschließlich der Eignung und Funktion der Ausrüstung sowie dessen Aufstellung zu erfolgen. Gruppeneinteilung: Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen werden in vier Gruppen unterteilt (Kleinanlagen, Kleingewerbeanlage, Großgewerbeanlage und Industrieanlage). Jede Anlage muss einer dieser vier Gruppen zugeordnet werden. Kleinanlagen: Es besteht keine Meldepflicht an Kesselprüfstellen Kleingewerbeanlagen: Druckbehälter und Rohrleitungen mit hohem Gefahrenpotential sind von sachkundigen Personen periodisch, die eine Beurteilung der Sicherheit im Betrieb des Gerätes einschließlich dessen Ausrüstung erlauben, zu überprüfen. Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsanweisungen oder Betriebsanleitungen des Geräteherstellers und weiters aufgrund der Erfahrungen des Betreibers mit der angewandten Betriebsweise vom Betreiber festzulegen. Ergänzend hat der Betreiber oder dessen beauftragter Sachkundige wöchentlich eine Kontrolle der Funktion der Anlage durch Messung der Temperatur an den Kühlstellen/Wärmestellen durchzuführen. Bei Abstellungen zufolge Reparaturen, Änderungen und Instandsetzungen aufgrund von Schadensereignissen ist eine Kesselprüfstelle oder die Werksprüfstelle mit der Durchführung von Untersuchungen zur Beurteilung der Sicherheit im Betrieb zu beauftragen. Bei isolierten Anlagen ist bei Entfernen der Isolierung an wesentlichen Bereichen eine Kesselprüfstelle oder die Werksprüfstelle mit der Durchführung von Untersuchungen zur Beurteilung des äußeren Zustandes der Druckbehälter oder der Rohrleitungen zu beauftragen. 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 3

4 Großgewerbeanlagen: Druckbehälter und Rohrleitungen mit hohem Gefahrenpotential sind von sachkundigen Personen periodisch, die eine Beurteilung der Sicherheit im Betrieb des Gerätes einschließlich dessen Ausrüstung erlauben, zu überprüfen. Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsanweisungen oder Betriebsanleitungen des Geräteherstellers und weiters aufgrund der Erfahrungen des Betreibers mit der angewandten Betriebsweise vom Betreiber festzulegen. Ergänzend hat der Betreiber oder dessen beauftragter Sachkundige täglich eine Kontrolle der Funktion der Anlage durch Messung der Temperatur an den Kühlstellen/Wärmestellen durchzuführen. Weiters ist zur Ermittlung von Undichtigkeiten der Anlage eine Überwachung und Dokumentation der Nachfüllmenge des Kältemittels durchzuführen. An Kälte- oder Wärmepumpenanlagen, die eine keine hohe Güte der integrierten Druckbehälter und Rohrleitungen aufweisen, hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle in Abständen von 4 Jahren eine äußere Untersuchung an den integrierten Druckbehältern und Rohrleitungen durchzuführen. Anlässlich der Durchführung der äußeren Untersuchungen hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle die Aufzeichnungen über die obigen Kontrollen zu kontrollieren. Überschreitet die Nachfüllmenge je Monat den Wert von 10% der Gesamtfüllmenge, sodass ein Hinweis auf eine dauernde Undichtigkeit gegeben ist, ist Mängeluntersuchung vorzunehmen, in der die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit einzubeziehen ist. Wird aus der Anlage oder den Druckbehältern das Kältemittel entleert, hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle eine innere Untersuchung und Druckprüfung bzw. Ersatzprüfung an den entleerten Behältern und Rohrleitungen durchzuführen. Bei Abstellungen zufolge Reparaturen, Änderungen und Instandsetzungen aufgrund von Schadensereignissen ist die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit der Durchführung von Prüfungen zur Beurteilung der Sicherheit im Betrieb zu beauftragen. Bei isolierten Anlagen ist bei Entfernen der Isolierung an wesentlichen Bereichen die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit der Durchführung von Prüfungen zur Beurteilung des äußeren Zustandes der Druckbehälter oder der Rohrleitungen zu beauftragen. Industrieanlagen: Druckbehälter und Rohrleitungen mit hohem Gefahrenpotential sind von sachkundigen Personen periodisch, die eine Beurteilung der Sicherheit im Betrieb des Gerätes einschließlich dessen Ausrüstung erlauben, zu überprüfen. Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsanweisungen oder Betriebsanleitungen des Geräteherstellers und weiters aufgrund der Erfahrungen des Betreibers mit der angewandten Betriebsweise vom Betreiber festzulegen. Ergänzend hat der Betreiber oder dessen beauftragter Sachkundige täglich eine Kontrolle der Funktion der Anlage durch Messung der Temperatur an den Kühlstellen/Wärmestellen durchzuführen. Weiters ist zur Ermittlung von Undichtigkeiten der Anlage eine Überwachung und Dokumentation der Nachfüllmenge des Kältemittels durchzuführen. An Kälte- oder Wärmepumpenanlagen, die eine keine hohe Güte der integrierten Druckbehälter und Rohrleitungen aufweisen, hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle in Abständen von 2 Jahren eine äußere Untersuchung an den integrierten Druckbehältern und Rohrleitungen durchzuführen. Anlässlich der Durchführung der äußeren Untersuchungen hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle die Aufzeichnungen über die obigen Kontrollen zu kontrollieren. 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 4

5 Überschreitet die Nachfüllmenge je Monat den Wert von 10% der Gesamtfüllmenge, sodass ein Hinweis auf eine dauernde Undichtigkeit gegeben ist, ist Mängeluntersuchung vorzunehmen, in der die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit einzubeziehen ist. Wird aus der Anlage oder den Druckbehältern das Kältemittel entleert, hat die Kessel- bzw. Werksprüfstelle eine innere Untersuchung und Druckprüfung bzw. Ersatzprüfung an den entleerten Behältern und Rohrleitungen durchzuführen. Bei Abstellungen zufolge Reparaturen, Änderungen und Instandsetzungen aufgrund von Schadensereignissen ist die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit der Durchführung von Prüfungen zur Beurteilung der Sicherheit im Betrieb zu beauftragen. Bei isolierten Anlagen ist bei Entfernen der Isolierung an wesentlichen Bereichen die Kessel- bzw. Werksprüfstelle mit der Durchführung von Prüfungen zur Beurteilung des äußeren Zustandes der Druckbehälter oder der Rohrleitungen zu beauftragen. Allgemein geltende Bestimmungen Die Überwachung der Dichtheit durch Ermittlung der Nachfüllmengen des Kältemittels kann durch eine Füllstandüberwachungseinrichtung mit Alarmgeber (visuell oder akustisch) ersetzt werden. Ist die Überwachung der Dichtheit aufgrund andersgesetzlicher Bestimmungen im zumindest gleichen Ausmaß erforderlich, gilt damit die Überwachung der Dichtheit aufgrund dieser Bestimmung als erfüllt. Dies ist von der Kessel- bzw. Werksprüfstelle zu beurteilen. Die Überwachung der Temperatur kann durch eine Temperaturüberwachungseinrichtung mit Alarmgeber (visuell oder akustisch) ersetzt werden. Ist die Überwachung der Temperatur aufgrund andersgesetzlicher Bestimmungen im zumindest gleichen Ausmaß erforderlich, gilt damit die Überwachung der Temperatur aufgrund dieser Bestimmung als erfüllt. Dies ist von der Kessel- bzw. Werksprüfstelle zu beurteilen. An Kälte- und Wärmepumpenanlagen (ausgenommen Kleinanlagen), die mit einem Kältemittel der Gruppe 1 (z.b. entzündbare Gase) befüllt sind, ist ergänzend täglich eine Dichtheitskontrolle, gegebenenfalls durch Geruchsprüfung, durchzuführen. Diese Prüfung kann durch eine Gaswarnanlage mit Alarmgeber ersetzt werden. Großgewerbeanlagen und Industrieanlagen, die mit Ammoniak gefüllt sind, sind die äußeren Untersuchungen abweichend in Abständen von 2 Jahren durchzuführen. Die äußeren Untersuchungen sind insbesondere bezüglich einer Korrosion durch Prüfung der Isolierung durchzuführen. Ist der Verdacht einer Korrosionsschädigung gegeben, ist die Isolierung zu entfernen und die Untersuchung an den Anlagenteilen durchzuführen. Die Bestimmung gemäß ist nicht anzuwenden, wenn an derartigen Anlagen durch Maßnahmen bei der Auslegung und Herstellung, z.b. durch Limitieren der im Betrieb auftretenden Spannungen, die durch das Medium Ammoniak zu erwartenden Schädigungsmechanismen unterbunden werden. Diese Beurteilung ist von der Kesselbzw. Werksprüfstelle, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Erstprüfstelle vorzunehmen. Für Druckgeräte, die bereits vor Inkrafttreten der Druckgeräteüberwachungsverordnung in Betrieb waren, müssen sämtliche Anlagen ins neue System übergeführt sein und falls erforderlich einer ersten Betriebsprüfung unterzogen werden. 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 5

6 Arbeitsstättenverordnung - AStV Gemäß Arbeitsstättenverordnung ( 13) sind unter anderem Klima- oder Lüftungsanlagen mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind Klima- oder Lüftungsanlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Prüfungen sind von geeigneten, fachkundigen und hierzu berechtigten Personen nach den Regeln der Technik durchzuführen. Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Gemäß Arbeitsstättenverordnung ( 27) sind Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten. EN 378 Teil 1-4 Für den Betreiber besonders wichtig sind sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen, insbesondere Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen sowie Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung Begriffsbestimmungen Begriff AStV DGÜW-V GWP HFKW KAV Definition Arbeitsstättenverordnung Druckgeräteüberwachungsverordnung global warming potential (Treibhauspotenzial) teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe Kälteanlagenverordnung (Die Zusammenfassung dient einer Übersicht und enthält nicht alle Detailinformationen. Aufgeführt sind hier Vereinfachungen und Zusammenfassungen, um das Thema zu verdeutlichen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.) 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 6

7 ENGIE Kältetechnik GmbH hilft Ihnen und unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung der notwendigen Aufgaben mit unserem sachkundigen Personal. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne. Mehr über unsere Produkte und Leistungen erfahren Sie auf Engie Kältetechnik GmbH Langegasse 19 A-6923 Lauterach Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Kematen Wels Klagenfurt Messerschmittweg 32 Stefan Fadinger Straße 8 Pischeldorfer Straße 57 A-6175 Kematen A-4600 Wels A-9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) ek-kematen@engie.com ek-wels@engie.com ek-klagenfurt@engie.com Wals-Siezenheim Graz Wien Bayernstraße 31 Gradnerstraße 186 Heinrich von Buolgasse 6 A-5071 Wals-Siezenheim A-8054 Graz A-1210 Wien Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) ek-wals-siezenheim@engie.com ek-graz@engie.com ek-wien@engie.com 11/2016 ENGIE Kältetechnik GmbH Seite 7

FAQ s F-Gase ALLGEMEIN

FAQ s F-Gase ALLGEMEIN Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 517/2014, auch bekannt als F-Gas-Verordnung, europaweit in Kraft getreten. Unsere Klimakammern nutzen Gase, welche dieser Verordnung unterliegen. Dieses FAQ-Papier

Mehr

Kältemittel gesetzliche Pflichten

Kältemittel gesetzliche Pflichten Kältemittel gesetzliche Pflichten 14.11.2016 Referat 5/03 Chemie und Umwelttechnik Mag. Thomas Weigel Gesetzliche Grundlagen Wärmepumpen enthalten Kältemittel und fallen daher unter folgende Bestimmungen:

Mehr

News zur Revision der F-Gase-Verordnung

News zur Revision der F-Gase-Verordnung News zur Revision der F-Gase-Verordnung Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 12. März 2014 mit großer Mehrheit der Neufassung der F-Gas-Verordnung zugestimmt. Nach der Annahme durch den Europäischen

Mehr

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten! Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung

Mehr

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Dokumentation von Dichtheitsprüfungen, Instandhaltungs-arbeiten und Rückbau ortsfester Anlagen sowie verwen-dete Kühlmittelmengen, das Handbuch

Mehr

Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft

Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft Die EG-VO 517-2014 über teilfluorierte Treibhausgase hebt die Verordnung Nr. 842/2006 auf. Im Folgenden erfahren Sie, welche praktischen

Mehr

Revision der F-Gas-Verordnung

Revision der F-Gas-Verordnung KLIMAhaus Klima- und Gebäudetechnik GmbH erstellt: Hamburg, 06.02.2015 KLIMAhaus Klima- und Gebäudetechnik GmbH - Ingenieure für TGA - Bahrenfelder Straße 255 22765 Hamburg Tel.: 040 399 255 0 Fax: 040

Mehr

Chemikalien - Ozon- und Klimaschutz. Verordnungen in D und EU

Chemikalien - Ozon- und Klimaschutz. Verordnungen in D und EU Chemikalien - Ozon- und Klimaschutz Verordnungen in D und EU Rainer Brinkmann Technischer Support und Schulungsleiter Industriekälte Das Unternehmen Johnson Controls Global diversifizierte Konzernbereiche:

Mehr

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Modul 11 Überwachung von Flüssiggasanlagen.

Modul 11 Überwachung von Flüssiggasanlagen. Modul 11 Überwachung von Flüssiggasanlagen. Go Safer ist kompletter Service für Rechtssicherheit. Endlich klare Regelungen Befand sich Österreich noch vor kurzem in einer Grauzone, gibt es seit Ende 2006

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Aktuelle Gesetze und Verordnungen Aktuelle Gesetze und Verordnungen Cofely Refrigeration Manfred Hofmann dka VORSCHRIFTEN AUF EG/EU UND NATIONALER EBENE...... sind für alle BETREIBER von Kälteanlagen bindend! COFELY REFRIGERATION GMBH

Mehr

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5 TABELLE 1: HÖCHSTFRISTEN FÜR DIE WIEDERKEHRENDEN PRÜFUNGEN VON ANLAGENTEILEN DURCH EINE ZÜS Anlagenteil Tabelle Äußere Innere Festigkeitsprüfung Dampfkessel (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.9)

Mehr

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. . Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Prüfpflichtige Laborabzüge

Prüfpflichtige Laborabzüge Prüfpflichtige Laborabzüge in Laboratorien und NW Räumen von Schulen Karl-Heinz Röniger Unfallkasse Nordrhein Westfalen Präventionsabteilung Themenübersicht Allgemeine Rechtsgrundlagen Lufttechnisches

Mehr

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012 969 BGG/GUV-G 969 Grundsatz Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen April 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 29, Seite 1 von 5 Geändert : In Zusammenarbeit

Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 29, Seite 1 von 5 Geändert : In Zusammenarbeit Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 29, 16.10.2013 Seite 1 von 5 Berufsgruppe Kälte und Klimatechnik In Zusammenarbeit dürfen wir Sie informieren über : Für Fragen, Anregungen,

Mehr

Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen.

Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen. Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen. Energien optimal einsetzen. engie-refrigeration.de Ozone Depletion

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-

Mehr

6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte

6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte 6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte In den Kapiteln 2 bis 4 wurden die rechtlichen und die technischen Grundlagen der Prüfungen sowie die erforderlichen Maßnahmen genannt, die von den Betreibern

Mehr

Angaben zum Antragsteller: Name des Betriebs. Adresse des zuständigen Regierungspraesidiums. Adresse. Ansprechpartner Tel-Nr.

Angaben zum Antragsteller: Name des Betriebs. Adresse des zuständigen Regierungspraesidiums. Adresse. Ansprechpartner   Tel-Nr. Adresse des zuständigen Regierungspraesidiums Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02. Juli 2008 (BGBl. I S. 1139), die Einrichtungen gemäß

Mehr

Nationale und internationale Regelungen zum Betrieb von Druckgeräten Regelungen in Österreich

Nationale und internationale Regelungen zum Betrieb von Druckgeräten Regelungen in Österreich Nationale und internationale Regelungen zum Betrieb von Druckgeräten Regelungen in Österreich Dipl.-Ing. Karl-Heinz Raunig (kh.raunig raunig@tuev-sued-sza.at, Tel. +43 1 7982626 40) TÜV SÜD SZA Österreich,Technische

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, , 5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen

Mehr

Informationsblatt Nr. 14 Juni 2001

Informationsblatt Nr. 14 Juni 2001 Informationsblatt Nr. 14 Juni 2001 Jährliche Inspektion und bedarfsabhängige Wartung von Öl- / Gas-Wärmeerzeugern und Komponenten Die Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit einer Heizungsanlage erfordert

Mehr

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014

Mehr

DIE NEUE F-GASE-VERORDNUNG 2014 INFORMATION UND ENTSCHEIDUNGSHILFE

DIE NEUE F-GASE-VERORDNUNG 2014 INFORMATION UND ENTSCHEIDUNGSHILFE Für Planer und für Betreiber von Großwärmepumpen, Kaltwassererzeugern und Druckluftkältetrocknern in Neu- und Bestandsanlagen Ein Service der Bearbeitungsstand: Mai 2016 Reduktionsplan für den Verbrauch

Mehr

Neue F-Gase Verordnung - was ändert sich für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen?

Neue F-Gase Verordnung - was ändert sich für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen? Neue F-Gase Verordnung - was ändert sich für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen? Dipl.-Kfm. Volker Hudetz Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V., Bonn Frankfurt, 24.03.2015 Allgemeine Übersicht

Mehr

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen

Mehr

ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG

ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG 82B GEWERBEORDNUNG FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG HBV 2009 ERGONOMIE 8 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN 9 PRÜFUNG NACH AUSSERG. EREIGNISSEN 7 ABNAHMEPRÜFUNGEN SCHULUNGEN MSV 2010 PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL

Mehr

Gesetze und Verordnungen in der Kälte- und Klimatechnik

Gesetze und Verordnungen in der Kälte- und Klimatechnik Gesetze und Verordnungen in der Kälte- und Klimatechnik Systemlösungen für Raumklima CLIMATE - VENTILATION Leitfaden für die Kälte- und Klimatechnik Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht zur Revision

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Effizienter Einsatz von Gewerbekälteanlagen und die F-Gase-Verordnung

Effizienter Einsatz von Gewerbekälteanlagen und die F-Gase-Verordnung Effizienter Einsatz von Gewerbekälteanlagen und die F-Gase-Verordnung M. Eng. Martin Cyrus 28.01.2014 Vortrag zum Effizienz Forum Wirtschaft 1 Übersicht 1. Kurze Vorstellung Ing.-Büro Genesis 2. Effiziente

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 21. Windenergietage Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 15.11.2012 Schematischer Aufbau Regeln, Richtlinien etc. EU Grundgesetz Rechte und Richtlinien Staat Sozialpartner Unfallversicherungsträger

Mehr

Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen

Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Carsten Hoch Referatsleiter Kältetechnik TÜV SÜD Industrie Service GmbH Ridlerstraße 65, 80339 München Carsten.Hoch@tuev-sued.de Tel. 089/5190-3515 Kälteanlagen Kälteanlagen unterscheiden sich von anderen

Mehr

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung

Mehr

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC)

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) INHALT Rechtliche Grundlagen Welche Großpackmittel müssen geprüft werden? Wann und wie oft muss geprüft werden? Wer darf prüfen? Wie wird was geprüft?

Mehr

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt

Mehr

Die Wahl des richtigen Kältemittels Aspekte der Öko-Effizienz

Die Wahl des richtigen Kältemittels Aspekte der Öko-Effizienz WS1: Kältemitteleinsatz und Energieeffizienz Die Wahl des richtigen Kältemittels Aspekte der Öko-Effizienz Dr.- Ing. Rainer M. Jakobs DMJ Beratung Breuberg Folie 1 29.09.2009 Jakobs Märkte für die Kältetechnik

Mehr

Zukunft der Kältemittel Stand 2014

Zukunft der Kältemittel Stand 2014 Kurzinfo Zukunft der Kältemittel Stand 2014 F-Gase-Verordnung 517/2014 Dipl.-Ing. (FH) Roland Becker Neu: Verwendung von CO 2 -Äquivalenten Bisher: Angabe absoluter Kältemittel-Mengen Künftig: Angabe von

Mehr

Zusammenspiel von DIN-VDE-Prüfungen und VdS-Prüfungen in elektrischen Anlagen

Zusammenspiel von DIN-VDE-Prüfungen und VdS-Prüfungen in elektrischen Anlagen Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Ensmann Elektrotechniker Stefan Euler Zusammenspiel von DIN-VDE-Prüfungen und VdS-Prüfungen in elektrischen Anlagen In vielen Unternehmen gibt es immer wieder Diskussionen

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen

Mehr

BGV D22 Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen

BGV D22 Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen BGV D22 Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen (bisher VBG 18) vom 1. April 1992 1 / Fassung 1. Januar 1997 I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Druckluftbehälter,

Mehr

Kälte- und Klimatechnik

Kälte- und Klimatechnik Carsten Hoch Referatsleiter Kältetechnik Ridlerstraße 65, 80339 München Carsten.Hoch@tuev-sued.de Tel. 089/5190-3515 Kälteanlagen Kälteanlagen unterscheiden sich von anderen Anlagen in Gewerbe, Industrie

Mehr

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen IGV Positionspapier 01.09.2016 Ind Industriegaseverband e.v. Französische Str. 8 10117 Berlin Telefon: 0203 206 458-800 Telefax: 030 206 458-815 e-mail:

Mehr

Betriebsvorschriften für Aufzüge

Betriebsvorschriften für Aufzüge Betriebsvorschriften für Aufzüge Betreibertag 2010 - Niggemeier & Leurs GmbH Mitgliedschaften VMA Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen VFA Verband für Aufzugstechnik VDI Verein Deutscher Ingenieure

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren

Mehr

Anleitung zur Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte

Anleitung zur Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte Anleitung zur Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht), ist Grundlage für den Betrieb eines Spielplatzes. Alle Betreiber eines Spielplatzes

Mehr

Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus

Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht Holger Rabanus Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbh Herausforderungen Praxislösungen Betrieb des

Mehr

Bereit für die Zukunft!

Bereit für die Zukunft! Bereit für die Zukunft! Seit dem 1. Januar 2015 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase. Sie ersetzt die alte Verordnung (EU) Nr. 842/2006. Ein zentraler Punkt der neuen

Mehr

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1 B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch

Mehr

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Bezeichnung der Anlage: Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Aufzeichnungen über Dichtheitsprüfungen und Wartungen sowie über verwendete Kältemittelmengen Ist bei jeder Wartung

Mehr

Betriebshandbuch PROMATRIX SYSTEM. Mobile Audio Concert Sound Fixed Installation Pro Entertainment. Deutsch

Betriebshandbuch PROMATRIX SYSTEM. Mobile Audio Concert Sound Fixed Installation Pro Entertainment. Deutsch Betriebshandbuch PROMATRIX SYSTEM Mobile Audio Concert Sound Fixed Installation Pro Entertainment Deutsch 1 BASISDATEN ZUR ANLAGE Sprachalarmanlage gemäß DIN VDE 0833-4 Elektroakustisches Notfallwarnsystem

Mehr

MA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird

MA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Beilage Nr. 15/2007 LG 05193-2006/0001 MA 64 4480/2005 Stand: 12.07.2007 E N T W U R F Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Der Wiener Landtag

Mehr

Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Kassel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

Mehr

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Dr.-Ing. Udo Heisel Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Dr.-Ing. Arnold Schorpp Dipl.-Ing. (FH) Joachim Seibold 2., aktualisierte

Mehr

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung Einleitung: Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage.

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

Revision der BAM-GGR002

Revision der BAM-GGR002 Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche

Mehr

Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen

Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Betrieb und Instandhaltung Innungen für Sanitär- Heizungs- Grundsätzliches: Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der DVGW-TRGI (G 600) erstellte Gasinstallation

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 301/22 18.11.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2066 R KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der Mindestanforderungen

Mehr

Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen

Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen Inhalt Hygienische Anforderungen Trinkwasserverordnung Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern W 1000 Betrieb

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...

Mehr

Die Betriebskräftemessung

Die Betriebskräftemessung KONE Automatiktüren Information zur ASR A1.7 Die Betriebskräftemessung Für welche Anlagen gilt die Betriebskräftemessung nicht? n Für Türen und Tore mit Totmannsteuerung. Diese brauchen keine Kraftgrenzen

Mehr

F-Gase-Verordnung und Kältemittelsituation Europa

F-Gase-Verordnung und Kältemittelsituation Europa SUISSE FRIO / Schweizer Kälte Forum 2013 F-Gase-Verordnung und Marcus Höpfl, 21.11.2013 1 Agenda 1. F-Gase Verordnung Bestehende +2006 2. F-Gase Verordnung Überarbeitung. Warum? 3. Ziel 4. Stufenplan der

Mehr

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und

Mehr

Übersicht Schulungen Frühling/Sommer

Übersicht Schulungen Frühling/Sommer Übersicht Schulungen Frühling/Sommer 2016 Symposium PSA-Verordnung Umsetzung in der Praxis Symposium: PSA-Verordnung Umsetzung in der Praxis Seit 1. Mai 2014 ist die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung

Mehr

Explosionsschutz aktuell und umfassend

Explosionsschutz aktuell und umfassend TÜV NORD Akademie Technische Sicherheit Explosionsschutz aktuell und umfassend Save the date! (s. Innenteil) Explosionsschutz Fachtagung 25. April 2017 www.tuev-nord.de/tk-ex TÜV NORD GROUP Technische

Mehr

Antragsformular zur Zertifizierung von Betrieben

Antragsformular zur Zertifizierung von Betrieben Antragsformular zur Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gem. Artikel 3 Absatz 1 1 der Verordnung

Mehr

Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 21, Seite 1 von 7 Geändert : In Zusammenarbeit

Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 21, Seite 1 von 7 Geändert : In Zusammenarbeit Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 21, 03.05.2011 Seite 1 von 7 Berufsgruppe Kälte und Klimatechnik In Zusammenarbeit dürfen wir Sie informieren über : Merkblatt Für Fragen,

Mehr

Heating and cooling is your life and our mission die neue f-gase verordnung

Heating and cooling is your life and our mission die neue f-gase verordnung Für Energieeffizienz und den verantwortungsbewussten Umgang mit Kältemitteln Heating and cooling is your life and our mission die neue f-gase verordnung Einleitung EPEE The European Partnership for Energy

Mehr

Konformitätsbewertung 3.9 A 3

Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

S-Haken TWN Betriebsanleitung. Güteklasse 8. THIELE GmbH & Co. KG Werkstraße 3 Tel: +49 (0)2371 / Iserlohn

S-Haken TWN Betriebsanleitung. Güteklasse 8. THIELE GmbH & Co. KG Werkstraße 3 Tel: +49 (0)2371 / Iserlohn Betriebsanleitung S-Haken TWN 0860 Güteklasse 8 THIELE GmbH & Co. KG Werkstraße 3 Tel: +49 (0)2371 / 947-0 58640 Iserlohn www.thiele.de B08407-A - 1 - DE-210111 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Bestimmungsgemäße

Mehr

Gebrauchsanweisung. Gasbrenner

Gebrauchsanweisung. Gasbrenner Gasbrenner Overzicht 057.130.7 gasbrenner 20cm, butan/propan, 5 kw, ohne Flammenschutz 057.131.5 gasbrenner 30cm, butan/propan, 7 kw + Flammenschutz 057.132.3 gasbrenner 40cm, butan/propan, 13,5 kw + Flammenschutz

Mehr

Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung

Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung Die Kassenprüfung findet jährlich im Oktober also nach dem Ende des Geschäftsjahres statt. Der Schatzmeister stimmt den Termin spätestens bis

Mehr

Notwendigkeit Umweltschutz

Notwendigkeit Umweltschutz F: 1 Notwendigkeit Umweltschutz Temperaturverlauf in Deutschland 1881 2014 (Szenarien -2100) 2014 wärmstes Jahr seit der Aufzeichnung, Ø 10,3 C, 2,1 K wärmer als das langjährige Mittel (Normalwert) Quelle:

Mehr

UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND

UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND Fachgerecht, kompetent und zuverlässig Sicherheit für Betreiber und Verwender Hygienisch einwandfreies Trinkwasser Wir erarbeiten Ihnen ein schlüssiges,

Mehr

Auswahl des ORC-Arbeitsfluids genehmigungsrechtliche Konsequenzen in Bayern. T. Anderlohr, W. Hellwig, J. Reiff / enpros consulting GmbH, Nürnberg

Auswahl des ORC-Arbeitsfluids genehmigungsrechtliche Konsequenzen in Bayern. T. Anderlohr, W. Hellwig, J. Reiff / enpros consulting GmbH, Nürnberg T. Anderlohr, W. Hellwig, J. Reiff / enpros consulting GmbH, Nürnberg Inhalt Aufgabenstellung Rahmenbedingungen Gewässerschutz Klimaschutz Brand- und Explosionsschutz Störfallschutz 2 Aufgabenstellung

Mehr

LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Neue F-Gase

LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Neue F-Gase LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Neue F-Gase Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 22. September 2009 Teil I 103. Bundesgesetz: Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (NR: GP XXIV RV 222 AB 233 S. 32. BR:

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310 Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni

Mehr

Medizinproduktbuch 1

Medizinproduktbuch 1 1 Vertrieb: EyeNovation GmbH Heidsieker Heide 90 33739 Bielefeld Tel: 05206/6031-0 Fax: 05206/6031-11 Hersteller: CenterVue SpA v. Tommaseo 77 35131 Padova - Italy Tel: +39 049 781 1828 Fax: +39 049 781

Mehr

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung

Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Musteraufbau einer Prüfbescheinigung gem. 82b Abs.3 GewO 1994, derzeit geltende Fassung Anhang 1 Betriebsanlage (Bezeichnung, Standort): Betriebsanlageninhaber: Prüfendes Organ (Name, Anschrift): (wenn

Mehr

Merkblatt zum Betreiben, Überprüfen, Entsorgen und Warten von Fettabscheideranlagen

Merkblatt zum Betreiben, Überprüfen, Entsorgen und Warten von Fettabscheideranlagen Merkblatt zum Betreiben, Überprüfen, Entsorgen und Warten von Fettabscheideranlagen Aufgrund des hohen Anteils von Fetten im Abwasser sind Gastronomiebetriebe häufig zum Einbau einer Fettabscheideranlage

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013 Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013 Druckbehälter in Rohrleitungen und Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der

Mehr

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:

Mehr

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen

Mehr

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio Monitoring und Anlagen RA Sektion Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen swisst.meeting, Fachtagung EMV

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Drehbank Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Matra Standort: MD 030 Datum 28.01.2008 Erstellt durch Name in Druckbuchstaben Unterschrift Datum Name des Verantwortlichen

Mehr