Ermitteln nach nicht-chemischen Kampfmitteln im Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Abteilung X
|
|
- Ute Hertz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ermitteln nach nicht-chemischen Kampfmitteln im Land Berlin
2 Kampfmittelbelastungen während des II. Weltkrieges in Berlin Auf den Flächen von Berlin gingen im Verlauf des II. Weltkriegs rd Tonnen Abwurfmunition nieder Durch die Bodenkämpfe in der Stadt zum Kriegsende hin wurden die Flächen von Berlin darüber hinaus erheblich mit weiteren Kampfmitteln belastet ( Endkampf ) Mit chemisch werden Kampfmittel bezeichnet, die direkt auf die Gesundheit der Menschen wirken (z.b. Gase, biologische Kampfstoffe). Unter die Bezeichnung nicht-chemisch fallen insbesondere Kampfmittel mit Spreng- und Brandwirkung. In Berlin werden fast ausschließlich nichtchemische Kampfmittel geborgen
3 Wesentliche Gefahrenzustände Von Kampfmitteln können im Wesentlichen die folgenden Gefahrenzustände ausgehen: kein konkreter Verdacht bzw. konkrete Gefahr konkreter Verdacht bzw. konkrete Gefahr akute Gefahr
4 Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten Die Ordnungsbehörde des Landes Berlin ermittelt auf Grundlage von 2 Abs. 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) i.v.m. Nr.1 Abs. 2 des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) von Amts wegen nach Vorkommen nicht-chemischer Kampfmittel. Die Ordnungsbehörde ist bei SenStadtUm angesiedelt SenStadtUm obliegt darüber hinaus auch die Suche und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel Für die Beseitigung von Kampfmitteln ist gem. Nr. 23 ZustKat Ord die Polizei (LKA KT 63) zuständig Keine Kampfmittelverordnung, Erlasse etc. Keine bauordnungsrechtliche Verpflichtung des Bauherren, Kampfmittelfreiheit zu schaffen
5 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Fachbereich Altlasten und Kampfmittel - XOA Ordnungsbehörde, Ermittlungen Luftbildauswertung Kampfmittelräumdienst, Suche und Bergung
6 Grundsätze für die Ermittlungen der Ordnungsbehörde Das Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin definiert den Umfang und das Ziel der Ermittlungen nach Kampfmitteln Es wird auf konkreten Verdacht hin ermittelt. Hierfür bedarf es in den überwiegenden Fällen eines Handlungsstörers, der mit beabsichtigten Bodeneingriffen eine konkrete Gefahr verursachen könnte Das Ergebnis der Ermittlungen bescheinigt keine Kampfmittelfreiheit für Flächen im Land Berlin, da Kampfmittelfunde nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden können Allein die abstrakte Möglichkeit eines Kampfmittelvorkommens reicht für das Vorliegen eines konkreten Verdachts nicht aus (z.b. Hinweis auf Endkampfgebiet, Zerstörungen usw.)
7 Anlass für Ermittlungen nach Kampfmitteln Antrag auf Prüfung eines konkreten Kampfmittelverdachts (freiwillig, keine Antragspflicht) Gemeldete Kampfmittelfunde, die einen konkreten Verdacht auf das Vorhandensein weiterer Kampfmittel begründen können Historische Belege bzw. Aufzeichnungen, die auf das Vorliegen eines konkreten Verdachts hinweisen (Augenzeugenberichte, Berichte über konkretes Munitionsvorkommen)
8 Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin
9 Verfahren der Ermittlung Kriegsluftbilder werden auf Merkmale hin ausgewertet, die einen konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen begründen können (z.b. Blindgängerverdachtspunkt, Splitter- und Panzergräben, Bombentrichter, Erdlöcher, Löschteiche usw.) Ggf. Prüfung von historischen Belegen bzw. Aufzeichnungen Ggf. Bewertung von Kampfmittelfunden in der angrenzenden Umgebung der beantragten Fläche (Munitionsstücklisten) Prüfung, ob die beantragte Fläche gänzlich oder teilweise als beräumt betrachtet werden kann Berücksichtigung der beabsichtigten Bodeneingriffe (Störung) und Nutzung
10 Such- und Bergungsmaßnahmen (Gefahrenabwehrmaßnahmen) Ergeben die Ermittlungen einen konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen, leitet die Ordnungsbehörde von Amts wegen eine geeignete Such- und Bergungsmaßnahme ein. Im Zuge dieser Maßnahme werden die ermittelten Merkmale auf Kampfmittelvorkommen hin untersucht. Die Fläche wird anschließend aus dem konkreten Verdacht entlassen Such- und Bergungsmaßnahmen können auf angrenzende Merkmale und ggf. Flächen ausgedeht werden, wenn die geborgenen Kampfmittel einen konkreten Verdacht auf das vorhandensein weiterer Kampfmittel begründen Eine Such- und Bergungsmaßnahme wird immer eingeleitet, wenn die Polizei einen Baustopp wegen Kampfmittelfunden ausspricht (Baustopp = vorliegen eines konkreten Verdachts, dass weitere Kampfmittel vorhanden sein können) Such- und Bergungsmaßnahmen werden vom Kampfmittelräumdienst (KMRD) veranlasst, der geeignete Ingenieurbüros und Fachfirmen beauftragt. Geborgene Kampfmittel übernimmt die Polizei zur Beseitigung
11 Gefahrenerforschungsmaßnahmen Der Ermittlungsgrundsatz verpflichtet Ordnungsbehörden Informationen zu beschaffen, um Entscheidungen treffen zu können Stehen der Ordnungsbehörde für die Ermittlungen auf konkreten Verdacht hin zu wenige oder unzureichende Informationen zur Verfügung (wie es z.b. bei zu wenigen Luftbildern, Gewässersohlen, Trümmerflächen vorkommen kann), leitet die Ordnungsbehörde grundsätzlich eine Maßnahme zur Gefahrenerforschung ein Bei einer Maßnahme zur Gefahrenerforschung werden Teile der Fläche vor Ort stichprobenartig untersucht, um Informationen über die Kampfmittelsituation zu erhalten Ergibt die Gefahrenerforschung einen konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen, schließt an diese eine geeignete Such- und Bergungsmaßnahme an. Andernfalls wurde kein konkreter Verdacht festgestellt.
12 Ablaufschema Anlass für Ermittlungen Ermittlungen Ergebnisse der Ermittlungen Ggf. Such- und Bergungsmaßnahmen Durchführung der Baumaßnahme
13 Sonderfläche 1: Gewässersohlen Besonderheit bei der Ermittlung: Kriegsluftbilder können keine Merkmale auf Kampfmittelvorkommen aufzeigen, da diese vom Wasser überdeckt sind. Verdriftungen von Kampfmitteln sind darüber hinaus möglich ( dynamisches Verhalten der Gewässersohlen) Lösung: Extrapolation von a) Merkmalen bzw. Kampfmittelfunden im angrenzenden Uferbereich b) bekannten Kampfmittelfunden im angrenzenden Sohlenbereich des Gewässers (u.a. aus Datenbank des WSA Berlin) Bei unzureichenden Informationen aus a) und b) wird eine Maßnahme zur Gefahrenerforschung veranlasst
14 Sonderfläche 2: Trümmerflächen a) Besonderheiten bei der Ermittlung In vielen Bereichen der Berliner Innenstadt ist die Auswertung der Kriegsluftbilder erschwert, da die auf konkreten Kampfmittelverdacht hinweisenden Merkmale von Trümmern zugeschüttet worden sein können Die Trümmer erschweren die gezielte, örtlich begrenzte Ermittlung nach Kampfmitteln Wegen hoher ferromagnetischer Anteile in Trümmern und sonstigem metallischen Schrott im Boden sind magnetische Erkundungsverfahren überwiegend nicht geeignet, aussagekräftige Ergebnisse zur Kampfmittelsituation auf Trümmerflächen zu liefern
15 Sonderfläche 2: Trümmerflächen b) Gefährdungsabschätzung Umfangreiche Such- und Bergungsmaßnahmen, die in den Jahren 1995 und 1996 auf Trümmerflächen durchgeführt wurden, ergaben verhältnismäßig wenige Kampfmittelfunde von verhältnismäßig geringer Sprengwirkung Die vorgenannte Faktenlage entlässt Trümmerflächen in Berlin per se aus dem konkreten Verdacht (Entlastung durch Tatsächlichkeit ) Zur Reduzierung des auf Trümmerflächen verbleibenden Restrisikos wird überwiegend eine Gefahrenerforschungsmaßnahme eingeleitet. Als geeignete Maßnahme zur Erforschung werden z.b. kleine Testfelder angelegt und / oder zu Beginn der bodeneingreifenden Arbeiten eine Baubegleitung gestellt (stichprobenartige Untersuchung)
16 Beispiel einer Gefahrenerforschungsmaßnahme auf Trümmerflächen
17 Beispiel A kein konkreter Verdacht Kein konkreter Verdacht, da sich kein Merkmal auf einer Fläche befindet, auf der Bodeneingriffen beabsichtigt sind Antragsfläche Die hier entdeckten Merkmale (Bombentrichter, Splittergräben) begründen ggf. erst bei beabsichtigten Bodeneingriffen einen konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen
18 Beispiel B konkreter Verdacht Antragsfläche Wegen der beabsichtigten Bodeneingriffe auf der Antragsfläche im Bereich des Bombentrichters (ggf. i.v.m. Erschwernissen bei der Luftbildauswertung) besteht konkreter Verdacht auf Kampfmittelvorkommen Bombenblindgängerverdachtspunkte begründen grundsätzlich einen konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen. Zeitnahe Such- und Bergungsmaßnahme wird unabhängig von und vor beabsichtigten Bodeneingriffen eingeleitet
19 Beispiel C - Gefahrenerforschung Antragsfläche Trümmerschutt
20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Dipl.-Mil. wi., HS-Ing. Ök. Thomas Hennicke Ingenieurbüro Freier Sachverständiger a. o. Mitglied der Güteschutzgemeinschaft
IBH Weimar Militärische und Rüstungsaltlasten K a m p f m i t t e l r ä u m u n g Dipl.-Mil. wi., HS-Ing. Ök. Thomas Hennicke Ingenieurbüro Freier Sachverständiger a. o. Mitglied der Güteschutzgemeinschaft
MehrVorsicht Fundmunition!
Vorsicht Fundmunition! Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Ausführung von Erdarbeiten Vorgehensweise in Sachsen Dipl.-Ing Thomas Lange Leiter Kampfmittelbeseitigungsdienst PD Zentrale Dienste Sachsen
MehrAusführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr
Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27
Mehr2. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt werden?
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7967 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3110 der Abgeordneten Björn Lakemacher und Frank Bommert Fraktion der CDU Drucksache 5/7801 Kampfmittel
MehrSie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS.
Sektorspezifische Kriterien zur Teilnahme an Eignungsprüfungen für im Umweltbereich tätige Prüflaboratorien, die eine Akkreditierung auf Basis der Fachmodule beantragen oder besitzen 71 SD 4 035 Revision:
MehrDas neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrUmfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am
Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.
MehrBERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr
Klausur 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze Formeller Teil Lt. Bearbeitungshinweis kommen keine spezialgesetzlichen Vorschriften als Eingriffsgrundlage in Betracht. Daher finden die Vorschriften des OBG
Mehr»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg
»Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrErmittlung statistischer Kennzahlen im THALIS
Ermittlung statistischer Kennzahlen im THALIS H. Heinicke Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Außenstelle Weimar Referat 63 Gliederung 1. Statistische Kennzahlen des ALA 2. Zahl und Dichte
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
MehrVortrag am 16. Oktober 2010
Mein Weg durch das Sozialrecht mit einer seltenen Erkrankung Vortrag am 16. Oktober 2010 3. Patientenforum Vaskulitiden, Plochingen Referentin: Fatima Neszmélyi Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Mehr1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrBasiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel
7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde
MehrAsbest in speziellen Materialien Pflichten und Verantwortung des Abfallerzeugers
Asbest in speziellen Materialien Pflichten und Verantwortung des Abfallerzeugers Erzeuger Wer ist das? Pflicht/Verantwortung Abfallbewertung/Deklaration Qualifizierte Bewertung Schadstoffkataster Dipl.-Ing.
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache
MehrHygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen
Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 244/13 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP
MehrBaumaßnahmen und Bodenschutz bei Altstandorten Anspruch und Realität
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden Baumaßnahmen und Bodenschutz bei Altstandorten Anspruch und Realität Dipl.-Ing. Dieter Hülpüsch Baumaßnahmen und Bodenschutz Erläuterungen zum Baurecht und
MehrViele Flächen im Stadtgebiet Frankfurt wurden industriell/ gewerblich genutzt oder liegen in Bereichen mit Auffüllungen oder Ablagerungen.
1. Auskunft zu Altlasten und Verdachtsflächen Viele Flächen im Stadtgebiet Frankfurt wurden industriell/ gewerblich genutzt oder liegen in Bereichen mit Auffüllungen oder Ablagerungen. Ob hieraus jedoch
MehrGefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA
Für Mensch & Umwelt 64. Kongress BVÖGD Magdeburg, 15.-17.5.2014 Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers Übersicht
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall
MehrAusfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung
Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr
MehrBGI Kampfmittelräumung der BG Bau
BGI Kampfmittelräumung der BG Bau Dipl.-Ing. G. Eisenbrandt, BG Bau Prävention, Büro Weimar Leiter des Arbeitskreises Kampfmittelräumung bei der BG Bau Im Jahr 2004 hat sich ein Arbeitskreis Kampfmittelräumung
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrSchenkungsvertrag. (genaue. (Nennung des. Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits.
Schenkungsvertrag zwischen (genaue Bezeichnung des Geschenkgebers, Postanschrift), vertreten durch (Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits und
MehrSportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrStandortkonzeption Finanzämter
Aktuell (noch) 27 Finanzämter Nach vollständiger Umsetzung des Standortkonzeptes dann noch 16 Finanzämter sowie Finanzamt Schwarzenberg für Sonderzuständigkeiten, etwa GrESt, ErbschSt ( in jedem Landkreis
MehrAbwehr von Gefahren durch Kampfmittel
Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel AllMBl. 2010 S. 136 2186-I Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
MehrAnna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz
GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2014 LANDWIRTSCHAFTLICHE DRAINAGEN UND GEWÄSSERUNTERHALTUNG Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz Ausgangslage: WRRL und WHG 2010 1. Bewirtschaftungsgrundlagen
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrAnforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrAltlasten und altlastverdächtige Flächen in kommunaler Verantwortung
Landesamt Altlasten und altlastverdächtige Flächen in kommunaler Verantwortung Wolf-Dietrich Bertges Landesamt NRW Wolf-Dietrich Bertges, FB 32 Folie: 1 Landesamt Landesamt Merkmale der Altlastenproblematik
MehrBESCHEID SPRUCH RECHTSMITTELBELEHRUNG
Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014091036265 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abteilung Umweltschutz Rechtliche Angelegenheiten Dr. Anita Handler Telefon +43(0)512/508-3477
MehrBilanzierung von Schulden
Übersicht des Vorgehens 1. Ansatz a) Prüfung der abstrakten Passivierungsfähigkeit ( 246) b) Ggf. Prüfung, ob Verbindlichkeit oder Rückstellung c) Ggf. Prüfung der konkreten Passivierungsfähigkeit ( 249)
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 7 ErbSt-Kartei Datum: Karte 15 Az.: S /St 34
Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung Gleich lautende Erlasse vom 16.März 2012 (BStBl 2012 I S. 338) Bei Schenkungen
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen
Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung
MehrPhotogrammetrie und GIS beim Kampfmittelräumdienst Hamburg. Luftbildauswertung Dipl.-Umweltwiss. Lars Kuhlmann (Geomatik)
Photogrammetrie und GIS beim Kampfmittelräumdienst Hamburg Luftbildauswertung Dipl.-Umweltwiss. Lars Kuhlmann (Geomatik) Warum Kampfmittelräumung? Wenn nur eine feindliche Bombe auf deutsches Reichsgebiet
MehrAntrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes
Mehrauf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)
MehrH a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)
H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch
MehrSatzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung
Satzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung Aufgrund des 4 Absatz 1 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GOSH) vom 23. Juli 1996 (GVOBl. S. 529) wird nach Beschlussfassung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind
MehrKampfmittel und Altlasten (un)gelöste Probleme bei Wald- und Konversionsflächen?
Kampfmittel und Altlasten (un)gelöste Probleme bei Wald- und Konversionsflächen? 1. Definition Kampfmittelbeseitigung und Altlasten 2. Kampfmittelbeseitigung (KMB) 2.1 allgemeiner Ablauf der KMB 2.2 Aufgabenteilung
MehrPrüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011
Sachverhalt 1 (5½ Punkte) Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am 21.07.2011 in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung
Mehr1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer
Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg Aufgrund
MehrDie Haftung der Netzbetreiber im Rahmen der Kaskade BDEW/VKU-Praxisleitfaden 13 Abs. 2 EnWG
Die Haftung der Netzbetreiber im Rahmen der Rechtsfragen zur Anreizregulierung Kaskade BDEW/VKU-Praxisleitfaden zu 13 Abs. 2 EnWG RA Dr. Michael Koch Aktuelle Anwendungs- und Umsetzungsfragen RA Dr. Michael
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrStörung des Baugrundes durch Kampfmittelerkundungen
Störung des Baugrundes durch Kampfmittelerkundungen Dipl.-Geol. Michael Kneppenberg Knabe Enders Dührkop Ingenieure, Gasstraße 18, Haus 4, 22761 Hamburg 040/800803-212, M.Kneppenberg@KED-ingenieure.de
MehrRichtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten im DEB- Spielbetrieb
Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten im DEB- Spielbetrieb Präambel Um die Sicherheit und Ordnung bei Spielen der zum Bereich des Deutschen Eishockey- Bundes e.v. (DEB) gehörenden
MehrArchäologisches Landesamtes Schleswig Holstein Schloss Annettenhöh in Schleswig
Archäologisches Landesamtes Schleswig Holstein Schloss Annettenhöh in Schleswig Aufgaben des Archäologischen Landesamtes Erfassung des kulturellen Erbes (Landesaufnahme) Erhaltung (Denkmalschutz, Planungskontrolle)
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrALLGEMEINE LABORORDNUNG
ALLGEMEINE LABORORDNUNG der Fachhochschule Hof als interne Richtlinie in Erfüllung der Arbeitgeberverantwortung der Hochschulleitung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele S. 2 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
MehrB E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren
VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrWarme Sprosse Was bringt die überarbeitete EN
Seite 1 von 6 ift Rosenheim Warme Sprosse Was bringt die überarbeitete EN 14351-1 Sprossen im Fenster ein Thema? Fenster mit Sprossenverglasungen gehören zum landschaftlichen Erscheinungsbild vieler Regionen
MehrFachbeitrag Altlasten
Deutsche Bahn AG Sanierungsmanagement Regionalbüro Süd-West (FRS-SW) Lammstraße 19 76133 Karlsruhe Fachbeitrag Altlasten Projekt Standort 7080 Tübingen B-Plan-Verfahren Tübingen Gbf 23. Januar 2013 Fachbeitrag
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information
MehrAnlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
MehrÖrtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?
Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte U+sAlexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D-10178 Berlin
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrAufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrFördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover 1. Zweck der Förderung 1.1 Mit der Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen sollen
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2
MehrAntrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG
MehrRechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit
Mehrals Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes durch das Land Schleswig- Holstein
Windenergie Kreis OH Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konfliktarmer Flächen für Windenergieanlagen mit anschließender Bewertung im Kreis Ostholstein als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes
MehrAnlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
MehrSchnellcheck und Erstberatung zur Bewertung des Altlastenrisikos eines Grundstücks
BERATUNGSPROGRAMM FÜR BAYERISCHE UNTERNEHMEN > Schnellcheck und Erstberatung zur Bewertung des Altlastenrisikos eines Grundstücks Angebot für bayerische Unternehmen kostenlos für Mitglieder der GAB e.v.*
MehrDie einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg
14. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antrag der Abg. Dr. Tobias Brenner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem
MehrAls Krebspatient an einer Studie teilnehmen was sollte man wissen?
Als Krebspatient an einer Studie teilnehmen was sollte man wissen? Krebsinformationsdienst, Heidelberg Dr. Susanne Weg-Remers Seite 2 Grundlage für evidenzbasiertes medizinisches Wissen sind klinische
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrChemische Munition in der Ostsee
Chemische Munition in der Ostsee Maritime Surveillance Centre, DK Vergleich 1994/1995 mit 2013 Chemu (1994/1995) 40.000 Tonnen Munition mit 13.000* Tonnen Chemikalien Weitere Untersuchungen empfohlen Risiko
MehrDeutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven
Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven von Dipl.-Ing. Stefan Ostermeier 1 Rechtliche Grundlagen und bestehende Vereinbarungen
Mehr1. Bingo-Ausspielungen mit Antrags- und Genehmigungsverfahren
Genehmigung von Bingo-Ausspielungen als Kleine Lotterien nach 18 Glücksspielstaatsvertrag Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 07.09.2016 - IV 364 212-22.96 Dieser Erlass gilt
MehrVergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten
Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen, Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht
MehrBEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in
MehrVereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 1. Rechtsgrundlage Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber gem. 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
Mehr20. Polizei- und Ordnungsrecht, Verkehrsrecht
978 30 Sofern in gesetzlichen Bestimmungen auf die Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) und die hierzu ergangenen Ergänzungsbestimmungen (Zusammenfassender Erlaß des Sozialministers
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Vom 18. Mai 2004 Az.: 25-8980.11/3 Vorbemerkung Ziel der Verwaltungsvorschrift ist die Regelung
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrGemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
Mehr