Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende"

Transkript

1 Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende Welche ethischen und rechtlichen Fragen treten in der palliativen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung in sozialen Institutionen auf? Curaviva- Olten Daniela Ritzenthaler Inhalt Vorstellung Dialog Ethik Palliative Care und ethische Entscheidungen am Lebensende Was charakterisiert ethische Entscheidungen am Lebensende? Juristische Aspekte von Lebensendentscheidungen Die Patientenverfügung Umgang mit medizin-ethischen Entscheidungen in der sozialen Institution 1

2 Dialog Ethik ist religiös und politisch unabhängig, arbeitet nicht gewinnorientiert Tätigkeiten: - Patientenverfügung HumanDokument - Ethische Entscheidungsfindungsverfahren in Spitälern, Langzeitpflege-und sozialen Institutionen - Ethik-Bildung von Fachpersonen Dialog Ethik Wir engagieren uns für ein Gesundheitsund Sozialwesen, in dem die Autonomie der Personen geachtet die Gewissensfreiheit des Personals respektiert und die Leistungen und Mittel fair verteilt werden. 2

3 Definition Palliative Care «Palliative Care umfasst die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Sie beugt Leiden und Komplikationen vor und beinhaltet medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung.» (Bundesamt für Gesundheit) Mehr Lebensqualität für Sterbende (Untertitel der Palliative Care Strategie des BAG) Was bedeutet «gutes Sterben»? Steinhauser et al. (2000): 6 Punkte sind bedeutsam Symptom-und Schmerzmanagement Vorbereitung auf den Tod Completion(Abschluss, Bewältigung, Erfüllung) Altruismus (Contributing to others) Ganzheitliche Betreuung Klare Entscheidungsfindungen Steinhauser et al. (2000): In Search ofa Good Death: Observation ofpatients, Families, andproviders. In: AnnalsofIntern Medicine, 132, 10,

4 Warum Entscheidungen am Lebensende? Ethische Entscheidungen am Lebensende Therapieentscheidungen: Welche Therapie ist für den Patienten im Moment angemessen? Maximaltherapie? Nur Schmerz-und Symptomlinderung, aber keine Lebensverlängerung? Z.B. soll bei einer 75-jährigen Frau mit Downsyndrom, die eine fortgeschrittene Demenz hat und nicht mehr schlucken kann, eine künstliche Ernährung begonnen werden? 4

5 Therapieentscheidungen Arzt stellt Diagnose Behandlungsplan Therapievorschläge Urteilsfähiger Patient Urteilsunfähiger Patient Entscheidet selbst 1. Patientenverfügung Sog. Informierte Zustimmung in die Therapie 2. Vertretungsberechtigte Personen Entscheiden, wenn der Patient urteilsfähig ist Shareddecisionmaking: Arzt und Patient entscheiden gemeinsam Spezifische Anforderungen bei Menschen mit Unterstützungsbedarf: Mehr Zeit für Aufklärungsgespräche Schulung von Ärzten (wie ist das Krankheitsverständnis der Person, die er vor sich hat)? Anschauungsmaterial um Diagnosen & Wirkung von Medikamenten aufzuzeigen 5

6 Entscheiden, wenn der Patient nicht mitentscheiden kann Beispiel: Marcel Bühler Marcel Bühlerist46 Jahrealt, hatdasdown- Syndrom. Er lebtin einersozialeninstitution im Mittelland. Er arbeitet in der geschützten Werkstattundfühltsichin seiner Wohngruppe wohl. Bisherwarer beigutergesundheit. Völlig unerwartet erleidet er in der Werkstatt einehirnblutung. 6

7 Beispiel: Marcel Bühler (2) Die Ambulanz bringt den bewusstlosen PatienteninsKantonsspital. Auf der Intensivstation werden verschiedene Untersuchungen gemacht. Nach10 TagenistMarcel Bühlernochimmer bewusstlos, die Prognosensindsehrschlecht: er hat durch die Gehirnblutung schwere Gehirnschädigungen erlitten, die irreversibel sind. Er wird künstlich beatmet. Beispiel: Marcel Bühler (3) Der ArztsuchtdasGesprächmit den Eltern undder Schwestervon Marcel Bühler. Die Schwester ist Beiständin von Marcel. Der Arztmöchtemit den Verwandten besprechen, ob die künstliche Beatmung weitergeführt werden soll oder nicht. 7

8 Entscheidung Wie sieht nun der Entscheidungsprozess aus? Urteilsfähige vs. Urteilsunfähige Patienten Herr Bühler ist nicht urteilsfähig Es muss an seiner Stelle stellvertretend entschieden werden. Wer entscheidet? Nach welchen Kriterien? Entscheidungsfindung Bei urteilsunfähigen Patienten (Erwachsenenschutzrecht): 1. Die Patientenverfügung 2. Vertretungsberechtigte Personen (nach dem mutmasslichen Willen und bestem Interesse) 8

9 Beispiel: Marcel Bühler (4) Marcel hatte keine Patientenverfügung verfasst(wäre er urteilsfähig diesbezüglich gewesen?) Die Schwester als Beiständin kann juristisch gesehen entscheiden. Eine Kaskade von vertretungsberechtigten Personen: 1. Die in einer PV oder Vorsorgeauftrag bezeichnete Person 2. Beistand mit Vertretungsrecht in med. Massnahmen 3. Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner 4. Person, die mit dem urteilsunfähigen Patienten einen gemeinsamen Haushalt führt und ihm regelmässig und persönlich Beistand leistet 5. Nachkommen 6. Eltern 7. Geschwister (Art. 378 ZGB) 9

10 Beispiel: Marcel Bühler (5) Das Gespräch verläuft schwierig: alle Beteiligten leidenemotionalunterder Situation, die unvermittelt aufgetreten ist. Die Angehörigen sind sich nicht einig: Die Schwester möchte den Bruder sterben lassen. Sie findet, er habe eine so schlechte Prognose, und sie findet, die Lebensqualitätwäremomentansotief, dass er besser sterben dürfe. Die Elternhabenseit45 JahrenfürihrenSohn gekämpft. Sie wollen ihn nicht aufgeben. Beispiel: Marcel Bühler (6) Juristisch gesehen kann die Schwester entscheiden Aber: wenn immer möglich wird eine Konsensentscheidung angestrebt. Es gibt Gesprächsleitfaden und-methoden zur Strukturierung ethischer Entscheidungsfindungen. Beispiel aus dem Spital, Ähnliches könnte sich auch in einer sozialen Insitutiton abspielen. 10

11 Patientenverfügungen Definition Patientenverfügung Schriftliche Willensäusserungfür zukünftige Situationen, in welcher ich festhalte, wie ich medizinisch behandeltwerden möchte, wenn ich einmal nicht mehr urteilsfähig sein sollte. 11

12 Ziel der Patientenverfügung Soll für die schwierige Entscheidungssituation (meist am Lebensende) Klarheit geben: Alle Partner können unter Umständen profitieren: Patient Arzt Angehörige Inhalte von Patientenverfügungen Ernennung von vertretungsberechtigten Personen Medizinische Entscheidungen Umgangmit der letztenlebenszeit(pflegewünsche, Sterbeort, Sterbebegleitung) Wünsche nach dem Tod Datum& Unterschrift dürfen nicht fehlen Urteilsfähigkeitmussvorhandensein (höchstpersönliches Recht) 12

13 Ethische Entscheidungen am Lebensende Das ethische Dilemma von Stellvertreterentscheidungen Heiligkeit des Lebens Leiden vermeiden Wenn der Patient urteilsfähig ist, entscheidet er. Wenn nicht und sein Wille nicht bekannt ist: Entscheidung nach bestem Interesse 13

14 Beispiel in sozialen Institutionen: Der NO-CPR-Stempel Vertrieb eines Stempels, den man sich auf die Brust stempeln kann: Keine Reanimationsmassnahmen Soziale Institutionen: Wie gehen wir damit um, wenn ein (urteilsfähiger) Bewohner sich stempelt? Ist diese Willensäusserung rechtsverbindlich? Wie fühlen sich die Heilpädagogen/Betreuenden, wenn sie einen Menschen sterben lassen müssen, und nichts tun dürfen? Ethische Entscheidungen am Lebensende: Herausforderung als Organisation Wie stellen wir sicher, dass eine minimale Qualität von Palliative Care möglich ist in unserer Institution Weiterbildung des Personals, Vernetzung mit mobilen Palliative Care Equipen, etc. Umgang mit Suizidbeihilfe Grundlagenpapier von Curaviva Schweiz Wie gehen wir mit der Frage der Patientenverfügungen um? Reanimationsentscheidungen siehe Beispiel NO-CPR Stempel 14

15 Was braucht es? Ganzheitliche, menschliche Betreuung am Lebensende Spezifisches Palliative Care Fachwissen angewandt auf die Situation: Symptomkontrolle Gute Kommunikation Reflektierte Entscheidungsfindungen Gute Arbeit im Netzwerk: Wer macht was? Regelmässige Standortbestimmungsgespräche Einbezug der Betroffenen & der Angehörigen Advance care planning 15

16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Tel

Die Patientenverfügung der Krebsliga Schweiz

Die Patientenverfügung der Krebsliga Schweiz Dialog Ethik Die Patientenverfügung der Krebsliga Schweiz 12. März 2015 Schaffhausen Daniela Ritzenthaler ist religiös und politisch unabhängig, arbeitet nicht gewinnorientiert, doch nach unternehmerischen

Mehr

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis

Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Migrationssensitive Palliative Care: Leitlinien, Anamnese Tool und Erfahrungen in der Praxis Renate Bühlmann Schweizerisches Rotes Kreuz Departement Gesundheit und Integration Dr. Manuel Jungi SoH, Kantonsspital

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Leben dürfen sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care

Leben dürfen sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Leben dürfen - sterben müssen. Oder manchmal eher umgekehrt? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Wir! Wir dürfen leben, im Hier und Jetzt! Wir müssen einmal sterben! Aber daran

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

Fachtagung für nephrologische Pflege

Fachtagung für nephrologische Pflege Inhalte Fachtagung für nephrologische Pflege 21.11.2013 Spital Zollikerberg Daniela Ritzenthaler Einleitung: Vorstellung Dialog Ethik 1. Teil: Grundlagen: Das neue Erwachsenenschutzrecht 2. Teil: Auswirkungen

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.  Sterbeorte in Deutschland 1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Entscheidungsfindungsprozess

Entscheidungsfindungsprozess Entscheidungsfindungsprozess Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Stellvertreterurteil in medizinischen Angelegenheiten Autonomieanspruch bei eingeschränkten Autonomiefähigkeiten 1 Patientenverfügung Abwehr

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5

Mehr

WHO Definition von "Palliative Care

WHO Definition von Palliative Care Palliative Care WHO Definition von "Palliative Care Palliative Care entspricht einer Haltung und Behandlung, welche die Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen verbessern soll, wenn eine lebensbedrohliche

Mehr

Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz

Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz Prof. Dr. Stella Reiter-Theil, Dipl.-Psych. Leitung Abt. Klinische Ethik, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel (UPK) / Universitätsspital Basel

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Unheilbar krank und jetzt?

Unheilbar krank und jetzt? Unheilbar krank und jetzt? Wenn eine schwere Krankheit fortschreitet und keine Hoffnung auf Heilung besteht, treten schwierige Fragen in den Vordergrund: Wie viel Zeit bleibt mir noch? Wie verbringe ich

Mehr

Patientenverfügung. 1. Meine Vertrauensperson. Name: Vorname Geburtsdatum: Aktuelle Adresse: PLZ, Ort:

Patientenverfügung. 1. Meine Vertrauensperson. Name: Vorname Geburtsdatum: Aktuelle Adresse: PLZ, Ort: Patientenverfügung Name: Vorname Geburtsdatum: Aktuelle Adresse: PLZ, Ort: 1. Meine Vertrauensperson Ich ermächtige die Vertrauensperson meinen Willen gegenüber dem behandelnden Team geltend zu machen.

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue

Mehr

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung 3. Teil Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Was ist die richtige Entscheidung? 21.11.2013 Diskussion in Murmelgruppen Entscheidungsfindung Arzt stellt Diagnose Diskutieren Sie in

Mehr

Patientenverfügung. Konfession

Patientenverfügung. Konfession Patientenverfügung Name Vorname Geburtsdatum Bürgerort Wohnadresse PLZ/Ort Konfession Diese Patientenverfügung regelt rechtsverbindlich meinen Willen im Hinblick auf medizinische Massnahmen, sollte ich

Mehr

Lebensqualität fördern und unterstützen

Lebensqualität fördern und unterstützen Lebensqualität fördern und unterstützen lifecircle Patientenverfügung & ergänzende Werteerklärung Patientenverfügung von Anrede (Frau / Herr) Geburtsdatum Hiermit erkläre ich, dass ich im Besitz meiner

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Palliative Basisversorgung

Palliative Basisversorgung Konzept Palliative Basisversorgung Altenpflegeheim St. Franziskus Achern Vernetzte palliative Basisversorgung in den Einrichtungen: Pflegeheim Erlenbad, Sasbach Altenpflegeheim St. Franziskus Sozialstation

Mehr

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug

Volksbank Delbrück-Hövelhof e.g. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügug Gemeinschaftspraxis für Innere und Allgemeinmedizin Dres. med. M. u. G. Schneider, R. Froese, M. Krois, H.-J. Kias, U. Behrends, O. Kuhlmann (angest. Arzt), E. Klamt (WB-Assistentin), S. Callauch (WB-Assistentin)

Mehr

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren 12. Nov. 2015 Dr. Ruth Baumann-Hölzle 1 Übersicht Patientensituation Ethische Frage, ethisches Problem und ethisches Dilemma Spannungsfeld

Mehr

Palliative Care. In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung

Palliative Care. In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung Palliative Care In der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung DGKS Patrizia Pichler Trainerin für Palliative Care und Hospizarbeit Lebens - und Trauerbegleiterin www.patrizia-pichler.com info@patrizia-pichler.com

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich Patientenverfügung Seminar Quadrimed Montana 28.01.2016 Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich INTERDISZIPLINÄRES INSTITUT FÜR ETHIK IM GESUNDHEITSWESEN

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Peter Lack, lic.theol., Supervisor CPT/KSA! Vorsitzender Subkommission Patientenverfügung SAMW! Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 21. November 2013 Michael Allgäuer, Präsident KESB Inhalt 1. Organisation KESB 2. Neues (Kindes-)

Mehr

Palliative Care in der Schweiz. Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH

Palliative Care in der Schweiz. Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH Palliative Care in der Schweiz Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH 1 Die Bedeutung von Palliative Care in der Schweiz Heutzutage sterben in der Schweiz ca. 60 000 Menschen jedes Alters

Mehr

Sterben in Luxemburg

Sterben in Luxemburg Sterben in Luxemburg Ein gezielter Blick auf die Situation in CIPAs und Pflegeheimen Marie-France Liefgen Omega 90 0 Untersuchte Stichprobe: Bewohner von Pflegeheimen In der Erhebung wurden bewusst undifferenziert

Mehr

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum

Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig. Ethikforum Patientenverfügung Ihr Wille ist uns wichtig Ethikforum Meine persönliche Verfügung und Vollmacht Name Vorname Geburtsdatum Wohnadresse/Strasse PLZ/Wohnort Sollte ich von einer ernsthaften gesundheitlichen

Mehr

Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung?

Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung? Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung? Dr. Monika T. Wicki Ringvorlesung des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich, 25.

Mehr

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Themenabend Spitex vom 11.09.2015 Vortrag von Dr. med. Erich Villiger (FMH Allgemeine Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie) O Herr, gib jedem seinen eignen

Mehr

Klinische Ethikberatung

Klinische Ethikberatung Klinische Ethikberatung Was bedeutet Klinische Ethikberatung? Ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Verkehrsunfall. Mit schwersten Verletzungen liegt er auf der Intensivstation. Die Behandlungsaussichten

Mehr

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Angehörigenarbeit verstehen wir als Qualitätsmerkmal, mit dem Ziel unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein bestmögliches Daheim zu bieten.

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in... Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am. wohnhaft in... verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: Ich

Mehr

Künstliche Ernährung am Lebensende. ... wie lange noch?... und was dann?

Künstliche Ernährung am Lebensende. ... wie lange noch?... und was dann? Künstliche Ernährung am Lebensende... wie lange noch?... und was dann? Workshop Ku nstliche Ernährung am Lebensende weiterfu hren oder abbrechen? Hilfestellungen zur Entscheidungsfindung Kartause Ittingen

Mehr

Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung. Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2.

Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung. Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2. Patientenwunsch in der guten Psychiatrie Ethik und Patientenverfügung Psychiatrische Klinik Zugersee, Oberwil Daniela Ritzenthaler 4.2.2016 Inhalt Einführende Worte Verschiedene Instrumente: Psychiatrische

Mehr

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Angebote Spezifitäten Rechtliches SAMW-Richtlinien Praxiserfahrungen Schlussfragen und Diskussion Literaturhinweise 1. Angebote Krebsliga Dialog Ethik Caritas

Mehr

Therapieentscheidungen am Lebensende

Therapieentscheidungen am Lebensende Therapieentscheidungen am Lebensende Imke Strohscheer Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung LKH - Universitätsklinikum Graz Grundlagen moralischen Handelns in der Medizin Eid des Hippokrates Florence

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

So möchte ich leben. So möchte ich sterben.

So möchte ich leben. So möchte ich sterben. So möchte ich leben. So möchte ich sterben. Medizinische Vorsorge am Lebensende Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung Willenserklärung zu Art und Umfang der gewünschten Behandlung im Falle der

Mehr

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass

Mehr

Palliativversorgung im Pflegeheim

Palliativversorgung im Pflegeheim Palliativversorgung im Pflegeheim Arbeitsgruppe Palliative Care in stationären Pflegeeinrichtungen des Schleswig Holsteinischen Hospiz- und Palliativverbandes (HPVSH) Lebenserwartung und Todesfälle Deutschland

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten 1 Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten Wenn eine Patientin oder ein Patient urteilsunfähig ist, so stellt sich die Frage, wer für ihn medizinische Entscheidungen treffen darf/soll. Urteilsfähig

Mehr

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... Patientenverfügung Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich

Mehr

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Michael Rogner Haus Gutenberg, 2014 1 Projektionsfläche ureigener Ängste.

Mehr

wägelwiesen Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden wohnen leben pflegen

wägelwiesen Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden wohnen leben pflegen wägelwiesen Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden wohnen leben pflegen Quellenangaben ZGB, Änderung vom 19. Dezember 2008 Curaviva Schweiz; Erwachsenenschutzrecht, Informationen zum Vorsorgeauftrag und

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Das Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Oktober 2012 Quellenangaben ZGB, Änderung vom 19. Dezember 2008 Curaviva Schweiz; Erwachsenenschutzrecht,

Mehr

ienten ügung Datei: Patientenverfügung

ienten ügung Datei: Patientenverfügung Patien ienten enverfügu ügung Datei: Patientenverfügung 1 2 In allen Texten gilt die männliche Bezeichnung für beide Geschlechter Warum eine Patientenverfügung? Wir alle müssen einmal sterben. Unter welchen

Mehr

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

vorsorgen selbst bestimmen e.v. vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet

Mehr

Checkliste Palliative Care in der Gemeinde

Checkliste Palliative Care in der Gemeinde Checkliste Palliative Care in der Gemeinde Schritt 1: Personen/ Organisationen Alle Personen und Organisationen die in der Gemeinde in einer palliativen Situation zum Einsatz kommen könnten, sind deklariert.

Mehr

Die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen im Heim

Die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen im Heim Die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen im Heim Christoph Berger, Leiter Betreuung und Pflege Rechte von Bewohnern und Angehörigen, Massnahmen in Pflegeheimen konkretisiert 1. Bewohnereintritt

Mehr

Sterbeort Uniklinik Inauguraldissertation Robert Sarhatlic 2009

Sterbeort Uniklinik Inauguraldissertation Robert Sarhatlic 2009 Netzwerktag des Palliativ-Netz Stuttgart Waldheim Marienburg 10. Oktober 2012 Begleitung am Lebensende - eine gesellschaftliche Herausforderung H. Christof Müller-Busch muebu@t-online.de Sterbeort Uniklinik

Mehr

Palliativpflegekonzept. Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin

Palliativpflegekonzept. Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach 4313 Möhlin Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1. Das Konzept 1.2. Definition 1.3. Begriff 1.4. Ziel 1.5. Leitbild 1.6. Verantwortlichkeit 2. Zusammenarbeit 2.1. Interdisziplinäre

Mehr

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist:

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass

Mehr

Gibt es eine Palliative Geriatrie?

Gibt es eine Palliative Geriatrie? Gibt es eine Palliative Geriatrie? Oder geht es um Palliative Care in der Geriatrie? Wenn ja, wann beginnt dann Palliative Care? Oder ist Geriatrie gleich Palliative Care? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt

Mehr

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit Das neue Erwachsenenschutzrecht - ein Referat für RAI-NH-Fachtagung 2012 vom 30. August 2012 in Zürich Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel Gesetzesrevision (kurz) Änderungen

Mehr

Patientenverfügung - wer keine hat, braucht eine?

Patientenverfügung - wer keine hat, braucht eine? Patientenverfügung - wer keine hat, braucht eine? 27.2.2013 Dr. med. Hanny Adam Leitende Ärztin Onkologie, Waidspital PD Dr. med. Georg Bosshard Klinischer Ethiker Klinische Ethik Waidspital Die moderne

Mehr

Diese Massnahmen hat die Schweizerische Alzheimervereinigung in einem Forderungskatalog festgehalten.

Diese Massnahmen hat die Schweizerische Alzheimervereinigung in einem Forderungskatalog festgehalten. Stellungnahme: Suizidwünsche bei Menschen mit Demenz: Die Schweizerische Alzheimervereinigung fordert eine umfassende Begleitung und Betreuung von demenzkranken Menschen In den letzten Jahren sind Fragen

Mehr

atientenverfügung Ausführliche Version

atientenverfügung Ausführliche Version P atientenverfügung Ausführliche Version Geburtsdatum Wohnort Bürgerort Diese Patientenverfügung ist in folgenden Situationen anwendbar Ich erstelle diese Patientenverfügung nach reiflicher Überlegung

Mehr

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung Das neue Gesetz in der Praxis Patientenverfügung im Praxistest Dr. M. Dreyhaupt Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Vorausverfügte Situation muss der aktuellen Situation entsprechen Gültigkeit

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende

Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Patientenverfügung zu gesundheitlichen Grenzsituationen und zum Lebensende Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Die Beantwortung der folgenden Frage hat zwei Ziele: Ihnen soll sie helfen, Ihre Bedürfnisse

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung Fachstelle Palliative Care 1 Fachstelle Palliative Care Barbara Steiner Leitung der Fachstelle Palliative Care für die Spitex Limmat und Sihl Nordstrasse 20 8006 Zürich Fachstelle

Mehr

Der konkret geäußerte Wille ist im Eintrittsfalle zu beachten.

Der konkret geäußerte Wille ist im Eintrittsfalle zu beachten. BEZIRKSÄRZTEKAMMER RHEINHESSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! - Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung mit der Ärztin/dem Arzt Ihres

Mehr

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung 10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende

Mehr

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen.

Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. Wünsche in Worte kleiden den letzten Lebensabschnitt besprechen. www.pallnetz.ch Ideen für den Einstieg ins Gespräch mit Angehörigen und Bezugspersonen 1 Wie sterben? Inhalt Wünsche in Worte kleiden. Den

Mehr

Glossar Patientenverfügung SRK

Glossar Patientenverfügung SRK Glossar Patientenverfügung SRK Antibiotika Autopsie Bestattungsverfügung Bestrahlung Bluttransfusion Chemotherapie Chirurgische Eingriffe Defibrillation Dialyse Intensivstation Intubation Antibiotika werden

Mehr

Spiritualität/Religiosität in der intensivmedizinischen Begleitung. Werner Köllner 7.Grazer Schmerztag,

Spiritualität/Religiosität in der intensivmedizinischen Begleitung. Werner Köllner 7.Grazer Schmerztag, Spiritualität/Religiosität in der intensivmedizinischen Begleitung Werner Köllner 7.Grazer Schmerztag, 29.9.2015 Spannungsfeld viel Technik Glaube? Gott? moderne Medizin Coping Bewältigung einer Erkrankung

Mehr

Kantonsspital Graubünden

Kantonsspital Graubünden Kantonsspital Graubünden_Februar 2015 Patientenverfügung Kantonsspital Graubünden Loëstrasse 170 7000 Chur Tel. +41 81 256 61 11 pv@ksgr.ch www.ksgr.ch Bei uns sind Sie in besten Händen Meine Patientenverfügung

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Stand 1. Januar 2013 THOMAS BIENZ TREUHAND AG Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Thomas Bienz Treuhand AG Kauffmannweg 14 Postfach 2264 CH-6002 Luzern Tel. 041 226 31 11 Fax 041 226 31 19 www.thomas-bienz.ch

Mehr

Das Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe

Das Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Das Beste für die Betroffenen Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Wiederkehrende Fragen in der Berufspraxis: Wie werden wir den

Mehr

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt:

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Patientenverfügung Familienname: Vorname: geb. am: Anschrift: 1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Pflege und Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen Erfahrungen

Mehr

Fragen. Palliative Geriatrie in der Altenhilfe

Fragen. Palliative Geriatrie in der Altenhilfe Palliative Geriatrie in der Altenhilfe Perspektive eines Altersmediziners Priv.-Doz. Dr. med. Mathias Pfisterer Zentrum für Geriatrische Medizin Zentrum für Hospiz- und Palliativversorgung Evangelisches

Mehr

Palliativversorgung im Pflegeheim. Arbeitsgruppe Palliative Care im Pflegeheim des Schleswig Holsteinischen Hospiz- und Palliativverbandes (HPVSH)

Palliativversorgung im Pflegeheim. Arbeitsgruppe Palliative Care im Pflegeheim des Schleswig Holsteinischen Hospiz- und Palliativverbandes (HPVSH) Palliativversorgung im Pflegeheim Arbeitsgruppe Palliative Care im Pflegeheim des Schleswig Holsteinischen Hospiz- und Palliativverbandes (HPVSH) Lebenserwartung und Todesfälle Deutschland 2013 Lebenserwartung:

Mehr

Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive

Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive Palliative Care und psychische Erkrankungen aus der Nutzerperspektive Befragung und Online-Erhebung bei Betroffenen, Angehörigen, Patienten- und Angehörigenvertretern im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr

Sedierung am Lebensende ethische Aspekte

Sedierung am Lebensende ethische Aspekte Sedierung am Lebensende ethische Aspekte Ulrich Fink Diözesanbeautragter für Ethik im Gesundheitswesen Erzbistum Köln Ausgangssituation Begriff Sedierung nicht streng definiert unterschiedliche Sedierungsmaßnahmen

Mehr

Ethische Aspekte bei der Versorgung geriatrischer Patienten

Ethische Aspekte bei der Versorgung geriatrischer Patienten Ethische Aspekte bei der Versorgung geriatrischer Patienten Dr.med.Katrin Schumann St.Marienkrankenhaus Brandenburg an der Havel 18.10.2014 Brandenburg an der Havel Agenda Ethik- Definitionsversuch Ethik

Mehr

Palliative Care steht für «gutes Sterben»

Palliative Care steht für «gutes Sterben» Palliative Care steht für «gutes Sterben» Was bedeutet das für mich, für meine Angehörigen und für die Fachpersonen? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie + Palliative Care Leben dürfen sterben müssen?

Mehr

Zwangsmassnahmen. Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin

Zwangsmassnahmen. Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach 4313 Möhlin 1. Einleitung Selbst bestimmt zu leben ist in unserer Gesellschaft eines der wichtigsten Kriterien für Lebensqualität. Deshalb ist jeder Eingriff in die Autonomie

Mehr

Kompetenzzentrum Geriatrische Klinik Altersheim Bürgerspital Pflegeheim Bürgerspital

Kompetenzzentrum Geriatrische Klinik Altersheim Bürgerspital Pflegeheim Bürgerspital Seite 1 von 5 Palliative Care im Pflegeheim Bürgerspital Gültigkeitsbereich X Kompetenzzentrum Geriatrische Klinik Altersheim Bürgerspital Pflegeheim Bürgerspital Interprofessionell Pflege Ärztlicher Dienst

Mehr

Damit mein Wille zählt. Patientenverfügung

Damit mein Wille zählt. Patientenverfügung Damit mein Wille zählt Patientenverfügung Schweizerische Herzstiftung, 2014 Das Programm Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung Praktische Aspekte der Patientenverfügung Fragen 2 Die Patientenverfügung

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Warum eine Patientenverfügung?

Warum eine Patientenverfügung? In allen Texten gilt die männliche Bezeichnung für beide Geschlechter 2 Warum eine Patientenverfügung? Wir alle müssen einmal sterben. Unter welchen Umständen und wie schnell der Tod eintreten wird, können

Mehr

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Agenda Fallbeispiel Definition Praxis Ethik Diskussion Fallbeispiel Frau Müller möchte sterben. Fragen Was geschieht dann eigentlich, wie läuft das ab, wie

Mehr

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten 08. September 2016 Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten Symposium Grenzfragen der Intensivmedizin Stadtspital Triemli Zürich Tatjana Weidmann-Hügle,

Mehr

Patientenverfügung. Name: Vorname: geboren am:

Patientenverfügung. Name: Vorname: geboren am: Patientenverfügung Name: Vorname: geboren am: hiermit bestimme ich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden mich verständlich äußern kann: Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar

Mehr