Gesamtkonformität im Anlagenbau, was ist damit gemeint?

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1 Gesamtkonformität im Anlagenbau, was ist damit gemeint? Die Umsetzung der EU-Richtlinien in der Schweiz anhand von einigen Beispielen aus der Praxis Bild 1: Biogasanlage SFP Inwil: Herz der Gaseinspeisung ins öffentliche Netz, die explosionsgeschützte Gasaufbereitungsanlage (Hersteller: Acrona Systems, Aarau) Industrielle Anlagen unterliegen einer Vielzahl von EU-Richtlinien und Normen, die auch in der Schweiz Gültigkeit haben. In den Auflagen zur Betriebsbewilligung wird vermehrt die Forderung nach Gesamtkonformität erhoben. Gesamtkonformität bedeutet in diesem Zusammenhang die Konformität mit allen EU-Richtlinien gemäss bilateralen Verträgen sowie mit ergänzenden schweizerischen Vorschriften, z.b. SUVA / EKAS Vorschriften oder den Gasleitsätzen des SVGW. Swiss TS unterstützt Hersteller und Betreiber bei der Erarbeitung und Prüfung solcher Gesamtkonformitäten für Ihre Anlagen. Seite 1 von 14

2 Neue Auflage für die Betriebsbewilligung In den Auflagen für die Betriebsbewilligungen bzw. für behördliche Abnahmen von industriellen Anlagen findet sich neuerdings vermehrt eine Bedingung, die sich auf die Anwendung des New Approach in der Schweiz bezieht: Es ist eine Konformitätserklärung für die Baugruppe zu erstellen, welche die technischen Anlagen und ihre Schnittstellen umfasst Diese Konformitätserklärung ist durch den Inverkehrbringer der Anlage zu erstellen bzw. durch den Hersteller oder seinen Vertreter in der Schweiz Auch ohne diese explizite Auflage der Behörden muss der Hersteller / Inverkehrbringer die Gesamtkonformität seiner Anlage dokumentieren, belegen und in vielen Fällen durch eine Benannte Stelle prüfen lassen. Alle entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind in Kraft und müssen umgesetzt werden. Da es sich bei druckführenden Anlagen erst seit 2005 um eine Änderung der Praxis handelt, ist bei vielen Herstellern oder Betreibern von industriellen Anlagen das Bewusstsein dafür noch nicht vorhanden. Eine detaillierte und genau formulierte sicherheitstechnische Beurteilung der Anlage verschafft die notwendige Klarheit, nicht zuletzt für die Behörden und deren Auflagen für die Betriebsbewilligung. EU-Richtlinien und harmonisiertes Regel- und Normendickicht Um innerhalb der EU einen freien Warenverkehr ( New Approach ) zu ermöglichen, sind in der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (neu ab 2010), die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen festgelegt worden. Der Hersteller oder Importeur einer Maschine ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen sicherzustellen und zu dokumentieren. Sind alle grundlegenden Anforderungen erfüllt, wird dies durch die Konformitätserklärung und das CE-Kennzeichen an der Maschine / Anlage deklariert. Je nach Maschine und Betriebsbedingungen müssen neben der Maschinenrichtlinie oft weitere Richtlinien, wie häufig die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, die EMV-Richtlinie 2004/108/EG oder die ATEX-Richtlinie 94/9/EG, erfüllt werden. Die Umsetzung und Erfüllung grundlegender Anforderungen der Europäischen Richtlinien ist auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben; ihre richtige Anwendung setzt allerdings voraus, dass die Bestimmungen bekannt sind. Die präzisierenden Anforderungen sind in einer Vielzahl von harmonisierten europäischen Normen (EN Normen) niedergeschrieben, deren Befolgung (Aufspüren, Kennen, Anwenden) einen grossen Aufwand bedeutet. Unter harmonisierter Norm versteht man eine Norm, die speziell im Zusammenhang mit einer EU- Richtlinie erstellt wurde. Neben den EN Normen werden weiterhin eine Vielzahl von normativen (nationalen) Regelwerken verwendet, die zwar nicht harmonisiert sind, jedoch auch angewendet werden dürfen oder müssen, wenn sie allgemein anerkannt sind. Dazu gehören z.b. bei Druckgeräten die Regelwerke AD 2000, SVTI, CODAP, TRD, TRB oder die SUVA und EKAS Richtlinien. Dazu kommen die kantonalen und kommunalen Vorschriften (z.b. Brandschutz-Vorschriften der VKF) und spezifisch schweizerische Vorschriften (Umweltvorschriften des BAFU, SVGW- Regelwerk Gas). Seite 2 von 14

3 Wozu muss was konform sein? Industrielle Anlagen sind meist ein komplexer Verbund aus Teilanlagen und Komponenten. Bei einem Kraftwerk zum Beispiel sind im Wesentlichen die folgenden Richtlinien von Relevanz: Titel Druckgeräte In der Schweiz DGV SR Maschinen In der Schweiz STEV SR bzw. ab 2010 die neue MaschV (Maschinenverordnung) Niederspannungsgeräte In der Schweiz NiV SR Elektromagentische Verträglichkeit Explosionsgefährdung, Zoneneinteilung/ Gerätesicherheit In der Schweiz VGSEB SR bzw. SUVA 2153 (Ex-Zonen) Richtlinie DGRL MRL NSRL EMV ATEX Nummer der EU-Richtlinie 97/23/EG 2006/42/EG (98/37/EG) 2006/95/EG (73/23/EWG) 2004/108/EG (89/336/EWG) 1999/92/EG 94/9/EG Turbinen -anlage Nebenanlage Elektrotechnik Dampfkesselanlage Baugewerke Regelu. Leittechnik X X X X X X X X X X X X X X X X X Bauprodukte Richtlinie In der Schweiz BauPV SR BPR 89/106/EWG X Tabelle 1: Geltende EG-Richtlinien für thermische Kraftwerke Hersteller und Betreiber in der Pflicht Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Maschinen oder Anlagen gemäss den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien zu konstruieren, zu bauen und konform zu erklären. Auch Betreiber, welche für den Eigengebrauch Maschinen und Anlagen bauen, sind gemäss MRL Art. 2 i) und DGV Art. 3 Abs. 2 verpflichtet, die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Es gibt jedoch keine Einzelrichtlinie, die alle Gefahren einer industriellen Anlage erfasst und aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Gefahren kann keiner Richtlinie der Vorrang eingeräumt werden. Gemäss der EU-Richtlinie 93/465/EWG gilt folgendes: Gesamtkonformität von industriellen Anlagen (Maschinen) bedeutet, dass sich der Hersteller vergewissert hat, dass die Anlage alle EU-Richtlinien erfüllt und allen zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren vorschriftgemäss unterzogen worden ist. Falls die Industrieanlage auch unter andere EU- Richtlinien fällt, die andere Aspekte behandelt und in denen die CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, wird mit dieser Kennzeichnung Seite 3 von 14

4 angegeben, dass auch von der Konformität der Anlage (Maschine) mit den Bestimmungen dieser anderen Richtlinien auszugehen ist. Anforderungsreiche Bewertung der Gesamtkonformität Gemäss der Druckgeräteverordnung und der Explosionsschutz-Richtlinie (ATEX) müssen Benannte Stellen die Konformität von Komponenten bescheinigen. Ebenso sollte in der Schweiz gemäss DGV SR Art. 3 und Art. 10 eine Bewertung der Konformität von Baugruppen erstellt werden. Grundlage jeder Gesamtbewertung sind die Einzelkonformitäten aller Komponenten, die in der Komponenten-Stückliste einzeln für jede EU-Richtlinie aufzuführen sind. Fehlende Konformitäts- oder Herstellererklärungen bilden die ersten Stolpersteine auf dem oft beschwerlichen Weg. Entscheidend für die Bewertung der Gesamtkonformität von Baugruppen ist die Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung durch ein kompetentes Team sowie eine sicherheitstechnische Abnahme aller Teilsysteme, in der das sichere Zusammenwirken der Maschinen und Baugruppen über ihre Schnittstellen hinweg in einer Anlage untersucht wird. Dies erfolgt anhand von bewährten Instrumenten, wie z.b. nach den in der Tabelle aufgeführten Normen. Swiss TS unterstützt Hersteller und Betreiber von Anlagen bei der Durchführung solcher Gesamtkonformitäten in folgenden Punkten: Moderation von Risikoanalysen (HAZOP, ISO 14121, FMEA, SUVA) Beurteilung der sicherheitstechnischen Ausrüstung für Projekte, für Instandsetzungen und bei Schadenfällen Entwurfsprüfung gemäss DGV Bau- und Druckprüfung gemäss DGV Abnahmeprüfung gemäss DGV Konformitätsbescheinigungen gemäss DGV Konformitätsaussagen gemäss MRL Konformitätsaussagen gemäss ATEX Richtlinie Beratung zu EU-Richtlinien und Normen Seite 4 von 14

5 Norm: Bezeichnung: Allgemeine Normen für Maschinen und Anlagen (Baugruppen) IEC 61882:2001 HAZOP (PAAG-Verfahren) SN EN :2007 Sicherheit von Maschinen Risikobeurteilung Teil 1: Leitsätze SN EN ISO :2004 SN EN ISO :2004 SN EN 60812:2006 SUVA d Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 2: Technische Leitsätze FMEA Funktionsanalyse Methode SUVA zur Risikobeurteilung von technischen Einrichtungen und Geräten SN EN :1998 Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik SN EN :2008 SN EN :2004 SUVA 2153.d ISSA-No.2050 Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Allgemein Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Konstruktiver Schutz Explosionsschutz Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes SN EN 61508:2002 Funktionale Sicherheit, sicherheitsbezogener elektrischer / elektronischer / programmierbarer elektronischer Systeme SN EN 61511:2004 SN EN 62061:2005 EN 954-1:1997 EN ISO :2006 Funktionale Sicherheit nach IEC: Sicherheitstechnische Systeme für die Prozessindustrie Sicherheit von Maschinen Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme (IEC 62061:2005) Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze (ISO :2006 Tabelle 2: Normen und Regelwerke für technische Anlagen Seite 5 von 14

6 Umsetzung am Beispiel Biogasanlage SFP Inwil Referenz: Robert Stucki, ACRONA SYSTEMS Ltd., Laurenzenvorstadt 103, CH-5001 Aarau Acrona Systems Ltd., Aarau, baute für die neue Biogasanlage von SwissFarmerPower Inwil AG (SFP) die Biogas Aufbereitungs- und Kompressionsanlage (Biomethananlage). Die Biomethananlage hat die Aufgabe, das Biogas aus dem Fermenter (Rohgas) so aufzubereiten, dass es die Qualitätsvorschriften für die uneingeschränkte Einspeisung ins Gasverteilnetz gemäss SVGW-Richtlinie G13 erfüllt. Neben der Gasaufbereitungsanlage wird mit einem Spezialofen das Restgas (Methanschlupf) oxidiert und die dabei entstehende Wärme als Nutzwärme verwendet. Der Aufbereitungsprozess lässt sich in folgende Schritte unterteilen: Gas- Trocknung Entschwefelung Kompression Heizkreislauf Abtrennen des Kohlendioxyds Schwachgasverwertung Rückkühlung Überwachung und Automation: Die Anlage wird normalerweise vollautomatisch ohne Operateure gefahren. An- und Abfahren der Anlage erfolgen manuell. Abschaltungen im Störfall erfolgen automatisch. Störungen werden am Schaltschrank signalisiert. Eine Alarmierung des Bedienpersonals erfolgt auf deren Handy. Die Anlage wird durch eine SPS gesteuert. Die Sicherheit wird mittels einer konventionell verdrahteten Sicherheitskette (hardwired) überwacht. Regelwerke: Die Gasaufbereitungsanlage unterliegt im Wesentlichen der Druckgeräterichtlinie, der ATEX- Richtlinie und der Maschinenrichtlinie. Die einschlägigen in-und ausländischen Normen wurden angewandt. Unterstützung durch Swiss TS: Risikoanalyse (HAZOP-Studie) Es wurde eine HAZOP-Studie durchgeführt, welche die Absicherung von Druck- / Temperatur- /Leckage- / Explosions-Risiken in den betrachteten Systemen beurteilte und die Punkte aufzeigte, welche im Detail geklärt werden mussten. Entwurfsprüfung, Fertigungsüberwachung, Konformitätsbescheinigung von Komponenten nach DGV Swiss TS als benannte Stelle für Druckgeräte (CE 1253) übernahm die Entwurfsprüfung, die Fertigungsüberwachung und die Konformitätsbescheinigung von Druckgeräte- Komponenten gemäss der Druckgeräteverordnung und den der Katergorie entsprechenden Modulen, wie z.b. für Gasleitungen Kategorie II. Entwurfsprüfung und Abnahme der Baugruppe nach DGV: Swiss TS wurde im Zuge der Entwurfsprüfung schon im Planungsstadium beigezogen. Die Abnahme erfolgte anhand der Risikoanalyse und den darin formulierten Massnahmen. Anschliessend konnte das Zertifikat ausgestellt werden. Seite 6 von 14

7 Umsetzung am Beispiel Tunnelbau unter Druckluft, Implenia, Luzern Referenz: Jürg Bernold, Implenia Bau AG, Bahnhofstrasse 24, CH-5001 Aarau Der Ausbau der Zentralbahn, Doppelspur und Tieflegung Luzern, umfasst u.a. den Bau des Tagbautunnels Allmend. Da der Tagbautunnel Allmend und ein Teil der daran anschliessenden Haltestelle Allmend unter dem Grundwasserspiegel liegen, wobei eine Komplettabsenkung des Grundwassers nicht möglich ist, werden diese Abschnitte unter Druckluft ausgehoben. Der geplante Arbeitsdruck im Tunnel beträgt etwa. 0,6 bar. Die Dimensionierung der Druckluftanlage ist auf maximal 1 bar ausgelegt. Sowohl Material als auch Personen müssen daher bei diesem Bauwerk ein- und ausgeschleust werden, um den Druck zu halten. Bild 2: Personenschleuse für den Tunnelbau unter Druckluft bei der Tieflegung des Zentralbahn Trassés in Luzern Personenschleuse: Bei der eingebauten Personenschleuse handelt es sich um ein Personenschleusen System HAUX-TUNNELSTAR 1800/P für max. 32 Personen. Die Personenschleuse ist aus Stahl hergestellt. Der Stahlzylinder ist ca. 10 m lang und hat einen Innendurchmesser von etwa 1,80 m. Sie fasst 32 Personen und hat drei Kammern. Bau- und Ausrüstung der Personenschleuse entsprechen der Norm SN EN 12110:2003 Tunnelbaumaschinen Druckluftschleusen Sicherheitstechnische Anforderungen. Seite 7 von 14

8 Bild 3: Die riesige Materialschleuse fasst einen ganzen Materialzug Materialschleuse Der Aushub erfolgt mit Elektrobaggern. Das Aushubmaterial wird von den Baggern direkt auf ein Förderband geladen, welches den Aushub in Bodenentleerer verlädt. Elektroloks fahren die Bodenentleerer auf Flachwagen durch die Materialschleuse ins Freie, wo diese mit einem Turmdrehkran aus der Baugrube gehoben und geleert werden. Beim Materialschleusen-System handelt es sich um ein HAUX-Masterdoor-System. Die Materialschleuse ist 30 m lang, 4,80 m breit und 4,30 m hoch. Druckluftstation / Kompressoren: Es werden 9 ölfreie Schraubenkompressoren der Fa. Aerzen verwendet. Nachgeschaltete Luft- Wasserkühler sorgen für die entsprechende Abkühlung der Druckluft. Die Luft wird über zwei Rohrleitungen der Arbeitskammer zugeführt. Unterstützung durch Swiss TS: Risikoanalyse gemäss EN Swiss TS unterstützte Implenia bei der Moderation der Risikoanalysen an den o.e. Baugruppen als Grundlage zur Ausstellung von Konformitätserklärungen nach MRL und Konformitätsbescheinigungen nach DGRL. Seite 8 von 14

9 Sicherheitstechnische Beurteilung des Zusammenbaus, der Aufstellung und der sicherheitstechnischen Ausrüstung der Druckgeräte und Maschinen (neu errichtete Baugruppe) aus bereits konform erklärten Komponenten bzw. aus früher in Verkehr gebrachten, geprüften Komponenten bzgl. geltenden Richtlinien, Normen und spezifischen Vorschriften. Entwurfsprüfung und Abnahme der Baugruppe Swiss TS wurde als benannte Stelle für Druckgeräte im Zuge der Entwurfsprüfung der Baugruppe beigezogen (Modul G). Die Abnahme erfolgte anhand der Risikoanalyse und den darin formulierten Massnahmen. Anschliessend konnte das Zertifikat ausgestellt werden: Bild 4: Zertifikat nach DGRL für den Tunnelbau unter Druckluft Seite 9 von 14

10 Umsetzung am Beispiel Heizkraftwerk Aubrugg, Ersatz der Leittechnik Dampfkessel 1 und 2 Referenz: Roland Strebel, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, Fernwärme Wärmeproduktion Heizkraftwerk Aubrugg, Hagenholzstr. 110, CH-8050 Zürich Bild 5: Heizkraftwerk Aubrugg Das Projekt Die Regel- und Steuerungssysteme der Produktionsanlagen im HKW Aubrugg wurden zwischen 1989 und 1993 in Betrieb genommen. Diese Systeme werden heute durch die Hersteller nicht mehr gepflegt. Ersatzteile können nur noch überteuert gekauft werden. Das Projekt Ersatz Leittechnik beinhaltete die Ablösung der gesamten Prozessleittechnik (Bedienung und Beobachtung, Technisches Netzwerk, Server, Bedienstationen usw.), sowie die gesamte Automatisierungsebene (Speicherprogrammierbare Steuerungen, Brennersteuerung, Regelungsschränke usw.) aller Produktions- und Umformeranlagen der Fernwärme Zürich. Nicht ersetzt wurde die Feldebene: Messumformer, Regelventilen, die gesamte Verkabelung zwischen der Steuerschränken und den Klemmenverteiler innerhalb der jeweiligen Anlage. Zur Erreichung einer höheren Automatisierung und Sicherheit wurden vereinzelt neue Feldgeräte, Messumformer oder Regelarmaturen benötigt. Durch die integrierte moderne Leittechniksoftware (Kraftwerkleittechnik) sind Prozessoptimierungen einfach möglich. Emissionen wie Stickoxyd, CO2 usw. können durch Optimierungen des Verbrennungsprozesses reduziert werden. Die Kosten für Unterhalt und Instandhaltung werden nachhaltig gesenkt. Der Systemaufbau sieht komplette Redundanz in der Netzwerkinfrastruktur, Prozesssteuerung, Applikationsserver, Automationsbus vor. Dadurch wird die Verfügbarkeit der Prozesssteuerungen erhöht, Fehlerauswirkungen auf die Verfügbarkeit minimiert. Diverse Tools wie Netzwerkmanagement-Software, Software für Diagnose und Fehlersuche unterstützen die Instandhaltung beim Auftreten von Störungen, Analyse von Fehlern und Instandhaltung. Ab zentralem Engineeringsarbeitsplatz kann auf alle im Netzwerk angeschlossenen Geräte wie Server, Bedienplätze, Prozessstationen, Drucker usw. zugegriffen werden. Seite 10 von 14

11 Die bestehenden Lanzenbrenner für Erdgas / Heizöl EL der Fa. SONVICO (heute Fa. Saacke), bleiben weiterhin in Betrieb. Es wurden keine Ventile ausgetauscht und keine Rohrleitungen ersetzt. Einzig der Flammenwächter von Durag und die Zündbrenner wurden ersetzt. Bild 6: Bestehende Gasstrasse von Dampfkessel 1, für welche eine neue Brennersteuerung von Siemens entwickelt wurde. Überwachung und Automation: Die Anlage wird normalerweise in mittelbarer Beaufsichtigung gefahren durch die Operateure in der Messwarte. Die geplante Siemens - Steuerung ist fehlersicher SIL 2, Feldinstrumente und Verkabelung jedoch nicht (bestehende Geräte werden weitgehend genutzt). Regelwerke: Die Ausrüstung der Kessel erfolgt gemäss den Anforderungen der TRD und die Ausführung der neuen Brennersteuerung erfolgt gemäss EN : Sicherheitstechnische Ausrüstung von Feuerungen. Die Sicherheits Steuerkreise (Safety Loops) werden vorwiegend in einer SSPS integriert. Herkömmliche, hartverdrahtete Logik wird eliminiert. Die Sicherheitskette und die Steuerung werden mit einer USV und mit Notstrom versorgt. Seite 11 von 14

12 Druckgeräte Richtlinie - pflichtige Baugruppenstrukturen: - Dampfkessel 1 und 2 mit ECO und Überhitzer - 6 Sonvico-Brenner mit zentralem Verbrennungsluftventilator (als Teil der Dampfkesselanlage) - Speisewasserpumpenanlagen (als Teil der Dampfkesselanlage) Konformitätserklärungen: Die Modernisierung der bestehenden Brennersteuerung ist eine wesentliche Aenderung im Sinne der DGV und verlangt eine neue Konformitätsbewertung nach den geltenen Richtlinien durch den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer. Da es sich um Dampfkesselanlagen der Kat. IV gemäss DGV handelt, müssen die Umbauten durch eine Benannte Stelle für Druckgeräte geprüft und als konform bescheinigt werden (Swiss TS, CE 1253). Diese erfolgte nach TRD Brenner-Einzelprüfung. Unterstützung durch Swiss TS: Risikoanalyse (HAZOP-Studie) Es wurde eine HAZOP-Studie durchgeführt, welche die Absicherung der Dampfkesselanlagen in den betrachteten Systemen beurteilte und die Punkte aufzeigte, welche im Detail geklärt werden mussten. Swiss TS unterstützte ERZ in der Moderation und Protokollierung dieser Risikoanalyse. Wo immer möglich, wurden die Risiken entsprechend vorhandener harmonisierter EN, wie z.b. EN Wasserrohrkessel, EN Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen und TRD und / oder anderer Regelwerke beurteilt, in denen die Anforderungen für einen sicheren Betrieb der Anlagen spezifisch formuliert sind. Im Zuge der HAZOP Betrachtungen wurden die notwendigen MSR-Anforderungen an die Sicherheitssteuerkreise festgelegt. Insbesonder muss heute bei einem Umbau einer Brennersteuerung die Norm EN eingehalten werden, welche eine SIL Bewertung der Sicherheitssteuerkreise verlangt. Folgende spezifische Normen wurden angewandt: Normen: Bezeichnung: Spezifische Normen für Dampferzeugeranlagen SN EN SN EN 1643:2000 DIN EN TRD 401 TRD 411 TRD 412 TRD 421 TRD 604 Industrielle Thermoprozessanlagen Ventilüberwachungssysteme für automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte Elektr. Ausrüstung von Feuerungsanlagen Ausrüstung für Dampferzeuger Oelfeuerungen an Dampfkesseln Gasfeuerungen an Dampfkesseln Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung (BosB, DE) Entwurfsprüfung, Abnahme und Konformitätsbescheinigung Swiss TS als benannte Stelle für Druckgeräte (CE 1253) übernahm die Konformitätsbewertung der neue Kessel- und Brennersteuerung. Die Entwurfsprüfung basierte auf der HAZOP-Studie und die Abnahme erfolgte anhand der Risikoanalyse und den darin formulierten Massnahmen. Anschliessend konnte das Zertifikat ausgestellt werden. Seite 12 von 14

13 Vorteile für die Hersteller / Betreiber dank Zusammenarbeit mit Swiss TS: Anhand der Risikoanalyse werden Fehler im R&I-Schema entdeckt Risikoanalyse überprüft durch kompetente Fachleute Abnahme der Anlagen gemäss gesetzlichen Vorschriften (DGV) Beratung für Ex-Schutz gemäss ATEX 95 und Explosionsschutzdokument Anforderungen der SUVA für die Betriebsbewilligung werden berücksichtigt Abnahme von wesentlichen Aenderungen an Druckgeräten (z.b. neue Brennersteuerungen / Leittechnik) gemäss gesetzlichen Vorschriften (DGV) Zertifikat von Swiss TS bescheinigt die Konformität der Anlage Zusammenfassung: Konformitätsbewertungen gemäss EU-Richtlinien nach dem Prinzip Gesamtkonformität beurteilen die Risiken einer Anlage inklusive deren Schnittstellen zu Unterbaugruppen bzw. unterschiedlichen Lieferanten (Inverkehrbringer), indem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen mit folgenden Massnahmen garantiert werden: Gefahren und Risikoanalyse über die ganze Anlage und ihre Schnittstellen (zu bestehenden Teilen) falls notwendig vertiefte Risikoanalysen für Unterbaugruppen (z.b. die Feuerung eines Kraftwerkes) oder spezielle Risikoanalysen in besonders gefährdeten Bereichen (z.b. ATEX Zündgefahrenanalyse) Umsetzung der Massnahmen gemäss EU-Richtlinien Anwendung von harmonisierten Normen oder anderen Normen und Regelwerken, welche die Situation am besten beschreiben Konformitätsbescheinigungen und Konformitätsaussagen von zertifizierten Prüforganisationen wie Swiss TS (CE 1253) garantieren höchste Sicherheit nach dem Vier- Augen-Prinzip Industrielle Anlagen dürfen nur dann mit CE gekennzeichnet werden, wenn alle für die jeweilige Baugruppe anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt sind bzw. eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle (CE1253) für die jeweilige Baugruppe darf nur dann erfolgen, wenn o.e. Bedingung erfüllt ist. Seite 13 von 14

14 Glossar: DGV Druckgeräteverordnung, SR Kategorie I,II,III,IV Druckgerätekategorien DGRL Druckgeräterichtlinie MRL Maschinenrichtlinie NRL Niederspannungsrichtlinie EMV Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie ATEX 95 Explosionsschutz Richtlinie BPR Bauprodukterichtlinie SIL Safety Integrity Level EN EN-Norm ISO ISO-Norm BAFU Bundesamt für Umwelt TRD Technische Regeln Dampfkessel (D) TRB Technische Regeln Druckbehälter (D) HAZOP Hazard and Operability Study FMEA Failor and Effect Analysis SUVA Schweizerische Unfallversicherung EKAS Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SVGW Schweizerischer Verein für Gas und Wasser VKF Verband der kantonalen Feuerversicherer CE 1253 Swiss TS, Benannte Stelle für Druckgeräte Autor: Alex Pfeiffer dipl. Chem. Ing. ETH, Wirtschaftsing. STV Funktionale Sicherheit Swiss TS Technical Services AG Richtistrasse 15, Postfach CH-8304 Wallisellen Tel: Fax: Seite 14 von 14

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