Vom SIEF zur gemeinsamen Registrierung: Konsortien und Alternativen
|
|
- Nelly Kalb
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vom SIEF zur gemeinsamen Registrierung: Konsortien und Alternativen SIEF, Konsortien und gemeinsame Einreichung von Daten REACH Veranstaltung BAuA Dortmund, Dr. Anja von Hahn Zentralabteilung Recht BASF SE
2 Agenda SIEF Konsortium SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit Unvollständige gesetzliche Regelung Gemeinsame Registrierung Unvollständige gesetzliche Regelung Konsortien Allgemeines Alternativen Exkurs: Workflow SFF Hauptinhalt eines Konsortialvertrags Kartellrechtliche Vorgaben Begrenzung der Mitgliederzahl Kostenteilung Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Steuerliche Vorgaben Consortium Management Service Agreement SIEF Konsortium SIEF Gemeinsame Reg. Konsortien Dr. Anja von Hahn 2
3 Agenda SIEF Konsortium SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit Unvollständige gesetzliche Regelung Gemeinsame Registrierung Unvollständige gesetzliche Regelung Konsortien Allgemeines Alternativen Exkurs: Workflow SFF Hauptinhalt eines Konsortialvertrags Kartellrechtliche Vorgaben Begrenzung der Mitgliederzahl Kostenteilung Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Steuerliche Vorgaben Consortium Management Service Agreement SIEF Konsortium SIEF Gemeinsame Reg. Konsortien Dr. Anja von Hahn 3
4 SIEF Konsortium SIEF: Substance Information Exchange Forum (Art REACH) Teilnahme ist gesetzliche Folge nach Vorregistrierung Alle Hersteller/Importeure, die denselben Phase-in-Stoff vorregistriert haben, sind Teilnehmer in einem SIEF Nach Vorregistrierung zunächst Teilnehmer in sog. Pre-SIEF zur Klärung der Stoffidentität Pre-SIEF: Begriff wird in REACH nicht verwendet, sondern durch Guidance on Data-Sharing eingeführt Problem: Durch Vorregistrierung alleine kann Stoffidentität nicht festgestellt werden Folge: Zunächst ist im Pre-SIEF Stoffidentität zu klären, erst dann entsteht das SIEF Aus einem Pre-SIEF können auch mehrere SIEFs hervorgehen Dr. Anja von Hahn 4
5 SIEF Konsortium Konsortium: Gelegenheitsgesellschaft, die nur vorübergehend zur Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens von mehreren Unternehmen gebildet wird Begriff wird in REACH nicht verwendet: REACH fordert keine Zwangskonsortien! vertragliche Option zur konkreten Ausgestaltung von Datenteilung und gemeinsamer Registrierung Musterverträge von Cefic und VCI verfügbar Dr. Anja von Hahn 5
6 Agenda SIEF Konsortium SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit Unvollständige gesetzliche Regelung Gemeinsame Registrierung Unvollständige gesetzliche Regelung Konsortien Allgemeines Alternativen Exkurs: Workflow SFF Hauptinhalt eines Konsortialvertrags Kartellrechtliche Vorgaben Begrenzung der Mitgliederzahl Kostenteilung Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Steuerliche Vorgaben Consortium Management Service Agreement SIEF Konsortium SIEF Gemeinsame Reg. Konsortien Dr. Anja von Hahn 6
7 SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen I / II Verpflichtende Datenteilung zwischen Herstellern/Importeuren, bevor diese den Stoff registriert haben SIEF ist Forum, in dem Datenteilung stattfinden soll Opt-out nicht möglich Ziel des SIEF: Erleichterung des Informationsaustausches für die Zwecke der Registrierung, d.h. - Austausch bestehender, für die Registrierung erforderlicher Daten - gemeinsame Erstellung noch fehlender Daten dadurch: Vermeidung der Mehrfachdurchführung von Studien Herstellung von Einigkeit über Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes Dr. Anja von Hahn 7
8 SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen II / II weitere Mitglieder im SIEF: Downstream User oder Dritte, die Informationen über denselben Phase-In-Stoff übermittelt haben Hersteller/Importeure, deren Stoffe nach Art. 15 als registriert gelten (Pflanzenschutzwirkstoff oder Biozidwirkstoff) Registranten, die bereits vor Ablauf der Phase-in-Frist registriert haben Dr. Anja von Hahn 8
9 SIEF Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit (Art. 30) I / II Vor Durchführung eines Versuchs Anfrage, ob Studie im SIEF zur Verfügung steht Studie steht zur Verfügung Studie steht nicht zur Verfügung Eigentümer teilt Kosten mit Eigentümer teilt Kosten nicht mit (und stellt Studie nicht zur Verfügung) Einigung über Kostenteilung bzw. Kostentragung zu gleichen Teilen Eigentümer stellt Studie zur Verfügung Wirbeltierstudie Registrierungshindernis für Eigentümer / Sanktionen potentielle Registranten können Registrierung ohne Studie fortsetzen bzw. erhalten Bezugnahmerecht Keine Wirbeltierstudie Sanktionen für Eigentümer Dr. Anja von Hahn 9
10 SIEF Zusammenarbeit im SIEF (Art. 30) Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit (Art. 30) II / II Vor Durchführung eines Versuchs Anfrage, ob Studie im SIEF zur Verfügung steht Studie steht zur Verfügung Studie steht nicht zur Verfügung Einigung der Registranten, wer Studie durchführt Keine Einigung, wer Studie durchführt Agentur bestimmt, wer Studie durchführt Kostenteilung nach Anzahl der teilnehmenden Registranten Binnen 2 Wochen nach Zahlung erhalten Registranten umfassenden Studienbericht Dr. Anja von Hahn 10
11 SIEF Unvollständige gesetzliche Regelung Stoffidentität und damit Zuordnung zum endgültigen SIEF kann nicht anhand der Vorregistrierung ermittelt werden Verhandlungen über Stoffidentität bzw. Bildung des SIEF allein in Verantwortung der Industrie (federführend durch sog. SIEF Formation Facilitator, SFF) Keine Regelungen zur Kommunikation im SIEF Organisation obliegt den Teilnehmern SIEFreach als Kommunikationstool Details unklar: Kostentragung zu gleichen Teilen, wenn sukzessive Anfragen nach einer Studie gestellt werden Was passiert bei fehlender Einigung über angemessene Studienkosten? Muss Studienbericht zur Verfügung gestellt oder lediglich Bezugnahmerecht gewährt werden? Dr. Anja von Hahn 11
12 Agenda SIEF Konsortium SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit Unvollständige gesetzliche Regelung Gemeinsame Registrierung Unvollständige gesetzliche Regelung Konsortien Allgemeines Alternativen Exkurs: Workflow SFF Hauptinhalt eines Konsortialvertrags Kartellrechtliche Vorgaben Begrenzung der Mitgliederzahl Kostenteilung Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Steuerliche Vorgaben Consortium Management Service Agreement SIEF Konsortium SIEF Gemeinsame Reg. Konsortien Dr. Anja von Hahn 12
13 Gemeinsame Registrierung (Art. 11) I / II Gemeinsame Registrierung zwingend vorgeschrieben, wenn Stoff von mehreren Herstellern/Importeuren hergestellt/importiert wird, d.h.: Einreichung der physikalisch-chemischen, tox. und ökotox. Daten durch sog. federführenden Registranten mit Wirkung für alle Angaben über - Hersteller/Importeur - Stoffidentität - Verwendungen von jedem Hersteller/Importeur gesondert einzureichen Stoffsicherheitsbericht kann, muss aber nicht gemeinsam eingereicht werden Dr. Anja von Hahn 13
14 Gemeinsame Registrierung (Art. 11) II / II Opt-out von gemeinsamer Registrierung möglich, wenn: gemeinsame Einreichung der Informationen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gemeinsame Einreichung der Informationen Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bedeuten würde keine Übereinstimmung mit federführendem Registranten über Auswahl der Informationen Opt-out möglich auch lediglich für einzelne Endpunkte Dr. Anja von Hahn 14
15 Gemeinsame Registrierung (Art. 11) unvollständige gesetzliche Regelung Wie nehmen Hersteller/Importeure in kleineren Mengenbändern an gemeinsamer Registrierung teil? Wie nehmen Hersteller/Importeure, die vorab bereits registriert haben, an gemeinsamer Registrierung teil? Was passiert bei fehlender Einigung auf einen federführenden Registranten (Lead Registrant)? Was passiert, wenn sich zwei federführende Registranten finden und jeweils ein Dossier erstellen? Dr. Anja von Hahn 15
16 Agenda SIEF Konsortium SIEF Datenteilung bei Phase-in-Stoffen Rechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit Unvollständige gesetzliche Regelung Gemeinsame Registrierung Unvollständige gesetzliche Regelung Konsortien Allgemeines Alternativen Exkurs: Workflow SFF Hauptinhalt eines Konsortialvertrags Kartellrechtliche Vorgaben Begrenzung der Mitgliederzahl Kostenteilung Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Steuerliche Vorgaben Consortium Management Service Agreement SIEF Konsortium SIEF Gemeinsame Reg. Konsortien Dr. Anja von Hahn 16
17 Konsortien Allgemeines I / II Konsortialvertrag ergänzt zwischen Konsortialmitgliedern unvollständige gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Datenteilung und gemeinsame Registrierung Möglicher Umfang der Kooperation: Identifizierung von Datenlücken und Erstellung fehlender Daten (vgl. Zusammenarbeit in SIEF) gemeinsame Registrierung (vgl. Art. 11) Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts (vgl. Option der gemeinsamen Einreichung, Art. 11) Zusammenarbeit in der Evaluierungsphase/Zulassungsverfahren Dr. Anja von Hahn 17
18 Konsortien Allgemeines II / II Nicht alle SIEF-Teilnehmer können und sollten Konsortialmitglieder werden einige Stoffe wurden von mehr als Unternehmen vorregistriert z. B. Eisen (5.319) und Formaldehyd (3.159) aktive Mitarbeit im Konsortium nicht von jedem SIEF-Teilnehmer leistbar (fehlende Kapazität und Expertise) SIEF-Teilnehmer können an Datenteilung und gemeinsamer Registrierung partizipieren, ohne Konsortialmitglied zu werden Dr. Anja von Hahn 18
19 Konsortien Alternativen Vereinfachte Kooperation statt Konsortialvertrag z. B. 2 Unternehmen haben bereits vollständigen Datensatz vorliegen Teilnahme an gemeinsamer Registrierung ohne Mitgliedschaft in Konsortium/Kooperation Agreement on Data-Sharing and Joint Submission of Core Data o. ä Dr. Anja von Hahn 19
20 Konsortien Exkurs: Workflow SFF SIEF Formation Facilitator (SFF) / Lead Company eines bestehenden Konsortiums Schreiben an alle SIEF- Teilnehmer mit Anfrage nach Zuordnung von SIEF-Codes (leading, involved, passive, dormant) Zusammenarbeit mit SIEF-Mitgliedern, die auf Schreiben geantwortet haben - leading/involved: Verhandlungen über die Gründung eines neuen Konsortiums; oder Angebot zum Beitritt zu einem bereits bestehenden Konsortium; oder Kontakt mit anderen Registranten, ggf. über bereits bestehendes Konsortium Angebot zum Kauf des kompletten Registrierpakets unter Nutzung eines Agreement on Data-Sharing and Joint Submission of Core Data, ohne Konsortium beizutreten - passive: Angebot zum Kauf des kompletten Registrierpakets, siehe oben Dr. Anja von Hahn 20
21 Konsortien Hauptinhalt eines Konsortialvertrags I / II Zweckbestimmung und Zielsetzung des Konsortiums genaue Beschreibung des gemeinsamen Tätigkeitsbereichs aus kartellrechtlichen Gründen geboten (Welche Stoffe und Verwendungen werden im Konsortium behandelt?) Vertraulichkeitsregelungen für das Konsortium vor Verhandlung des Konsortialvertrags ist Abschluss eines sog. Preliminary Agreement empfehlenswert bzw. erforderlich, um Vertraulichkeit während der Verhandlungen des Konsortialvertrags zu gewährleisten Rechte an Daten die von Konsortialmitgliedern zur Verfügung gestellt werden (Existing Data) die vom Konsortium erstellt werden (New Data) Dr. Anja von Hahn 21
22 Konsortien Hauptinhalt eines Konsortialvertrags II / II Regelungen über Organisation des Konsortiums, Mitgliedschaft, Dauer Organisation als reine Innengesellschaft aus steuerlichen Gründen sinnvoll Mitgliedschaft grds. für alle Hersteller bzw. Importeure offen, aber Begrenzung der Mitgliederzahl u.u. dennoch möglich (kartellrechtlich zulässig) Regelungen zur finanziellen Bewertung der Studien Musterverträge sehen eigenen Anhang mit Bewertungsregeln für eingebrachte Studien (Existing Data) vor Regelungen zur Teilung von Kosten für organisatorische Aufgaben (neue) Studien Dr. Anja von Hahn 22
23 Konsortien Kartellrechtliche Vorgaben Genaue Beschreibung des gemeinsamen Tätigkeitsbereichs (Welche Stoffe und Verwendungen werden im Konsortium behandelt?) Transparenz bzgl. Mitgliedschaft keine Diskriminierung, keine Ausgrenzung bestimmter Wettbewerber angemessener Zugang für neue Mitglieder Keine Offenlegung interner Kostenstrukturen im Rahmen der Kostenteilung Keine Nebenvereinbarungen anlässlich von Konsortialtreffen oder im Rahmen der Korrespondenz mit anderen Mitgliedern des Konsortiums (z.b. Preisvereinbarungen, Markt-/ Preisaufteilung, Vereinbarungen über Produktionsmengen, Verkaufszahlen, etc.) Informationsschutz über Geheimhaltungsvereinbarung; in besonders sensiblen Fällen Einschaltung eines Datentreuhänders empfehlenswert Dr. Anja von Hahn 23
24 Konsortien Begrenzung der Mitgliederzahl Musterverträge sehen grundsätzlich den Zugang zu Konsortien für alle potentiellen Registranten des identischen Stoffes vor Aufnahme alle Vorregistranten würde zur Arbeitsunfähigkeit des Konsortiums führen Begrenzung der Mitgliederzahl oftmals erforderlich und unter folgenden Voraussetzungen nicht unzulässig: Kriterien für Begrenzung müssen objektiv transparent und nicht diskriminierend sein (Effizienz der Konsortialarbeit) Kriterien sind bereits im Konsortialvertrag festzulegen Gründung des Konsortiums mit Angabe der maximalen Mitgliederzahl sollte angemessen bekanntgegeben werden angemessener Zugang zu Daten bzw. gemeinsamen Dossier für Nicht-Mitglieder ist sicherzustellen Dr. Anja von Hahn 24
25 Konsortien Kostenteilung Eingebrachte Studien müssen entsprechend einem Anhang zum Konsortialvertrag bewertet werden (detailliert bzw. pauschal) Kostenlose Weitergabe von Studien aus steuerlichen Gründen nicht sinnvoll Für neue Studien werden Kosten des Studienerstellers (i.d.r. externer Dienstleister) angesetzt Kostenteilung erfolgt jeweils zwischen den Mitgliedern, die Studien für Registrierung benötigen, zu gleichen Teilen Regelung der Kostenteilung mit SIEF-Teilnehmern, die nicht Konsortialmitglieder sind/werden, ebenfalls erforderlich Dr. Anja von Hahn 25
26 Konsortien Zugang zu Daten für Nicht-Mitglieder Allen Vorregistranten muss Zugang zu Daten und zum gemeinsamen Dossier offenstehen Zugang ist diskriminierungsfrei zu gewähren: Beispiel Konsortialvertrag: Kostenausgleich für die gemeinsame Einreichung der Kerndaten sowie für die Einräumung der Nutzungsrechte analog den Kosten für Mitglieder Lösung impraktikabel, da bei jeder Änderung der Mitgliedschaft auch der Beitrag von Nicht-Mitgliedern neu berechnet werden müsste Praktikable Alternativen: Anteil konkret z.b. entsprechend der Anzahl der Gründungsmitglieder festlegen (Advantage Compensation zulässig, da Nicht-Mitglied keinerlei Risiko trägt) Anteil anhand geschätzter zukünftiger Registranten festlegen Dr. Anja von Hahn 26
27 Konsortien Steuerliche Vorgaben Zur Vermeidung nachteiliger steuerlicher Wirkungen bestehen zwei Ausgestaltungsmöglichkeiten Lead Company tritt nach außen im eigenen Namen und für Rechnung der einzelnen Konsortialmitglieder auf Konsortialmitglieder beauftragen jeweils einen externen Konsortialmanager (z.b. REACH Centrum), der im eigenen Namen und für Rechnung der einzelnen Konsortialmitglieder nach außen auftritt Dr. Anja von Hahn 27
28 Consortium Management Service Agreement inhaltl. Abstimmung mit Konsortialvertrag In der Praxis bevorzugtes Modell: Konsortium mit externem Konsortialmanager Aus steuerlichen Gründen separater (gleichlautender) Vertrag jedes Konsortialmitglieds mit dem Konsortialmanager erforderlich Konsortialvertrag und Service Agreement sollten aufeinander abgestimmt sein Konsortialvertrag Enthält Aufgabenbeschreibung des Konsortialmanagers Eigener gleichlautender Vertrag mit dem Konsortialmanager als Zutrittsbedingung für neue Mitglieder Service Agreement Muss korrespondierende Aufgabenbeschreibung aus Konsortialvertrag enthalten Folge der Kündigung eines Service Agreements durch ein Konsortialmitglied? Dr. Anja von Hahn 28
29 Dr. Anja von Hahn 29
Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009
Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form
MehrHeader for notes and handouts August 29, 2008
Die Situation für Non-Lead Registranten in SIEFs und in Konsortien Wien, 16.9.2011 Dr. Georg Stenz Head of REACH Harlan Laboratories Harlan Laboratories 1 Inhalt 1. Grundlagen zu (pre-)siefs 2. Rolle des
MehrIUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme für den REACH-Prozess Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Inhalt REACH-IT IUCLID 5.4 Was ist neu? Registrierung 2013
MehrREACH. Erstellung eines gemeinsamen Dossiers. Kooperation in SIEF und Konsortien. Dr. Frank Wangemann BAUA Dortmund 17.
REACH Erstellung eines gemeinsamen Dossiers Kooperation in SIEF und Konsortien Dr. Frank Wangemann BAUA Dortmund 17. September 2009 Struktur 1. SIEF Was fordert REACH? 2. Start der Zusammenarbeit in Konsortien
MehrREACH. Auswirkungen auf die Unternehmen der Chemischen Industrie. [ Folie: ]
REACH Auswirkungen auf die Unternehmen der Chemischen Industrie [ Folie: ] Agenda Allgemeine Übersicht zu REACH Rollen eines Unternehmens unter REACH REACH und RheinChemie Umsetzung Erfahrungen aus der
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
MehrDatenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien. Lena Gruhn BAuA. Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien
Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien Lena Gruhn BAuA Worum geht s? Datenschutz Zugangsbescheinigung Datenanforderungen Datenübermittler Dateneigner Zwangsbezugnahme Konsortien Datenteilung
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrREACH. Umsetzung bei der Rhein Chemie. [ Folie: ]
REACH Umsetzung bei der Rhein Chemie [ Folie: ] Agenda Rollen eines Unternehmens unter REACH Vom Pre-SIEF zum SIEF, erste Erfahrungen [ März 2009 ] BAuA [ Folie: 2 ] Rollen unter REACH Pflichten gemäß
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrREACH Aktuelle Entwicklungen. Dortmund, 14.10.2008
REACH Aktuelle Entwicklungen Dortmund, Hinweise zur Vorregistrierung und Registrierung Manfred Heising Bundesstelle für Chemikalien REACH-IT: Hinweise Firmenanmeldung Company sign-up > User account Bitte
MehrREACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
REACH und TPEs Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Workshop Thermoplastische Elastomere (TPE) im Fokus - Frankfurt 28.
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrDr. Michael Raupach, ZRR 1
Die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Übersicht Einführung Grundzüge der REACH-Verordnung Entscheidungen unter REACH Formale Fragen des Widerspruchsverfahrens Der Board of Appeal
MehrErfahrungen bei der Dossiereinreichung - IUCLID 5, REACH IT
Erfahrungen bei der Dossiereinreichung - IUCLID 5, REACH IT REACH-Veranstaltung, 17.09.2009 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Marco Gerst BASF SE, Ludwigshafen Inhalte IUCLID 5
MehrREACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld
REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische
MehrEntdecken. In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System.
Entdecken In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System. Alle Informationen in REACH-IT finden Sie ganz einfach über
MehrDHW Deutsche Hydrierwerke GmbH. REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht
REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht Übersicht 1 REACh bei Ecogreen Oleochemicals Positionen in der Lieferkette REAChPhase I und Phase II Ein Rückblick REAChPhase III Aktivitäten bis 2018 Die Registrierung
MehrREACH: Sinnvolle Gestaltung von Unternehmenskooperationen
REACH: Sinnvolle Gestaltung von Unternehmenskooperationen 16. Februar 2009 Übersicht 1 Gute Gründe für Unternehmenskooperationen Bilanzierung der Pros und Cons Die Pros im Einzelnen Registrierungsgebühren
MehrFachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue
MehrTerhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur
Einstufung und Kennzeichnung in Registrierungsdossiers Ausfüllen der C&L-Abschnitte von IUCLID 5 Registrierungsdossier Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung
MehrPraxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin
24.08.2015 Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin Kurz gesagt: Auf Grund von Firmen-Anfragen und aktuellen Diskussionen zur REACH-Registrierung in der letzten Registrierungsphase
Mehr1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung
MehrREACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld
REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018
Mehr1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT)
Arbeitsablauf Registrierungsanforderungen I 1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT) - Token-Vergabe - Beitritt
MehrREACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin
REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrREACH-Umsetzung/REACH-Review
3. Dezember 2012 REACH-Umsetzung/REACH-Review Dr. Gerd Romanowski REACH-Umsetzung: Wo stehen wir heute? Registrierung von Stoffen 1.000 t/a + bestimmte gefährliche Stoffe Meldung in das Einstufungs- und
MehrErfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem. Johannes Stockinger
Erfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem Unternehmen Donau-Chemie Gruppe betroffen als Chemikalienhersteller / Grundstoffproduzent 3 Werke in Österreich Chemikaliendistribution
Mehr2. REACH-Symposium Informationen zum Datenaustausch/IUCLID 5 22. November 2007 Berlin
2. REACH-Symposium Informationen zum Datenaustausch/IUCLID 5 22. November 2007 Berlin Dr. Andrea Paetz Bayer AG Corporate Center Environment & Sustainability 1 IT Systeme Entwicklung durch die EU-Kommission
MehrWichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen
Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)
MehrREACH-IT Nutzerhandbuch für die Industrie. Teil 5 Prä-SIEF
REACH-IT Nutzerhandbuch für die Industrie Dokumenthistorie Version Änderungen 1.1 Dezember 2009: S. 5: Aufnahme von Kapitel 2, Grundprinzipien von SIEF Entfernung von Abbildungen zu internen REACH-IT-
MehrArbeitskreis Kartellrecht
Arbeitskreis Kartellrecht Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft 2. Oktober 2014 Eva-Maria Schulze Bundeskartellamt Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung Agenda 2 I. Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft
MehrÜbersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018
Unterstützung von KMUs REACH 2018 REACH wie geht das? 15 April 2015, Berlin Dr. Doris Thiemann Europäische Chemikalienagentur Helsinki Übersicht Warum? Zielsetzung Wer? Akteure Wann? Registrierungsperiode
Mehrzwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
MehrREACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten UBA/BDI Fachworkshop Kommunikation von Verwendungen und Exposition unter REACH Dr. Angelika Praxisführer-Projekt:
MehrREACH Verordnung VCI - Helpdesk
REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung
MehrREACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien
REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt
MehrIT-Werkzeuge für die C&L- Meldung
IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung REACH und CLP Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher 30. August 2010, Dortmund ECHA Referat Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Referat Einstufung und Kennzeichnung (B3)
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrProfessionelles Projektmanagement in der Praxis
Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):
MehrEVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag
EVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag Vertrag 1 Aufnahme zwischen dem Evangelischen Internat Dassel e. V., vertreten durch den Geschäftsführer und Frau/Herr (Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten)
MehrREACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel
REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung
MehrBeantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung
1 Beantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung WKÖ Workshop Die REACH Zulassung in der Praxis 20. November 2014 Dr. Susanne Gfatter Das
MehrREACH-Leitfaden für die Stahlbranche
REACH-Leitfaden für die Stahlbranche Einleitung Die europäische Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemische Stoffe, genannt REACH ist seit Juni 2007
MehrVertrauensWerte. IHK Koblenz 14.08.2008. REACh ist da! Umsetzung in die Praxis Vorbereitung und Vorregistrierung. Dipl.-Ing.
VertrauensWerte IHK Koblenz 14.08.2008 REACh ist da! Umsetzung in die Praxis Vorbereitung und Vorregistrierung Dipl.-Ing. Olaf Jäger Das sind wir privates, unabhängiges Dienstleistungsunternehmen internationale
MehrREACH und ECHA. Einführung und Stand der Dinge
REACH und ECHA Einführung und Stand der Dinge Neue europäische Chemikalienpolitik erforderlich Die vorhandene EU-Chemikaliengesetzgebung war ein Flickwerk aus verschiedenen Richtlinien und Verordnungen.
MehrCLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht
CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht 19. Mai 2015 SIHK zu Hagen Michael Andrees WESSLING GmbH Inhalt REACh aktueller Stand Kandidatenliste und S.V.H.C. Novelle Betriebssicherheitsverordnung
MehrNächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH REACH-Info 8
Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH REACH-Info 8 Informationen für Hersteller, Importeure und Verwender von Chemikalien Wenn Sie Fragen zu REACH oder CLP haben, erreichen Sie uns telefonisch
MehrDr. Ivonne Anita Müller
REACH Erfahrungen eines mittelständischen Händlers Dr. Ivonne Anita Müller Jobachem GmbH Curriculum Vitae 2001 2006: Studium der Chemie (Diplom) an der Julius-Maximilians- Universität in Würzburg 2006
MehrAESC Professionelle Richtlinien für Executive Search und Leadership Consulting Dienstleistungen
AESC Professionelle Richtlinien für Executive Search und Leadership Consulting Dienstleistungen Präambel Die Association of Executive Search Consultants (AESC) als weltweiter Verband von Executive Search
MehrKonsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access
Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access Rechtsanwalt Henning Krüger Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung In situ Systeme unter der Biozidverordnung des REACH-CLP-Biozid Helpdesk
MehrRegistration Evaluation Authorisation of CHemicals
Beratung zum neuen EU-Chemikalienrecht Registration Evaluation Authorisation of CHemicals 1 Was ist REACH? REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung 1907/2006/EG Verordnung zur Registrierung, Bewertung,
MehrVERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag. für ein besseres REACH
- 1 - VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag für ein besseres REACH 26. November 2004 - 2 - Vorschlag für ein besseres REACH (improved REACH) Der Vorschlag für ein besseres REACH baut auf
Mehr16/09/2011. Vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte der Non-Lead Registrierung. Agenda
Wien, 16. September 2011 Workshop REACH Die Rolle der Non-Lead Registranten Vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte der Non-Lead Registrierung Martin Ahlhaus Agenda Vertragsrecht SIEF Konsortien
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrDr. Andrea Paetz Bayer AG Corporate Center Environment & Sustainability
Erste Schritte bei der IUCLID-Anwendung (International Uniform Chemical Information Database) unter REACH Einsatz von IUCLID 5 in Unternehmen 26. Februar 2009 Dortmund Dr. Andrea Paetz Bayer AG Corporate
MehrREACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016
REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS
MehrFUCHS für REACH. Das aktuelle europäische Chemikalienrecht
FUCHS für REACH Das aktuelle europäische Chemikalienrecht 1/2009 Vorwort Die wichtigsten Ziele von REACH sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrClinic: Familienprozessrecht
Clinic: Familienprozessrecht Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Merkblatt 1: Allgemeines zur Scheidung und zum Verfahren (Oktober 2006) I. Einleitung Im Rahmen einer Scheidung muss das Gericht neben der Prüfung
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrVorlesung am Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten
Vorlesung am 06.12.2016 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten Dr. F. Sarre Folie 212 Besonderheiten von komplexen IT-Projekten (1/4) Auftraggeber Auftragnehmer kennt betriebliche Struktur
MehrMUSTER Kooperationsvertrag interaktiv
MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv abgeschlossen zwischen Partner/in A:.. Adresse:. PartnerIn B: Adresse:.. im Folgenden kurz KooperationspartnerInnen genannt. Vorwort Warum wird diese Vereinbarung
MehrREACH Herausforderung für Managementsysteme
REACH Herausforderung für Managementsysteme 18. März 2008, UMCO, Hamburg Kerstin Heitmann, UMCO 1 Inhalt Paradigmenwechsel: Rollen und Pflichten in der Lieferkette; Kommunikation in der Lieferkette Herausforderung
MehrWichtige Informationen
Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige
MehrNetzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung
Symposium zu Grundsatzfragen des Regulierungsrechts Berlin, 21./22. November 2013 Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley)
MehrVertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07
Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau
MehrREACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden
MehrKooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen
Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium,
MehrHOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
MehrSIG IT-Recht und Compliance: Rechtliche Chancen und Risiken von klassischen und agilen IT-Projekten. Softwarezentrum Böblingen 17.
SIG IT-Recht und Compliance: Rechtliche Chancen und Risiken von klassischen und agilen IT-Projekten Softwarezentrum Böblingen 17. Juni 2016 Rechtlich relevante Unterschiede der Projektmethoden Vorgehen
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015
Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrREACH- Sicherheitsdatenblätter
REACH- Sicherheitsdatenblätter Responsible Care Erste Erfahrungen und Schwierigkeiten eines KMU bei der Umsetzung Beitrag zum REACH-HH-Fachworkshop REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrErgebnis des Projekts: Muster für einen Vertrag zwischen einem außereuropäischen Hersteller und einem Alleinvertreter nach Artikel 8 REACH-VO
Ergebnis des Projekts: Muster für einen Vertrag zwischen einem außereuropäischen Hersteller und einem Alleinvertreter nach Artikel 8 REACH-VO erarbeitet im Auftrag des Verbandes der chemischen Industrie
MehrAngebot zur Umsetzung eines neuen Microsoft-Rahmenvertrages für Volkshochschulen
Angebot zur Umsetzung eines neuen Microsoft-Rahmenvertrages für Volkshochschulen Michael Kneier Geschäftsführer ı cobra Technischer Vertrieb für Forschung & Lehre GmbH AGENDA 1 2 3 4 5 Lizenzierung Miete
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrDie Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH
Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007
MehrFörderung von Bildungsmaßnahmen
Förderung von Bildungsmaßnahmen Existenzgründerseminare oder Trainingsmaßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Arbeitslose
MehrAbteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en) 5215/16 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 12. Januar 2016 Empfänger: Betr.: Generalsekretariat
MehrAnlage 1 Anlage 1 Anlage 1 HzV-Abrechnungssoftware Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungska- talog Vertragssoftware ) dieser Anlage 1
Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte
MehrBehördenkommunikation und -aufgaben
Behördenkommunikation und -aufgaben Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Aufgaben und Aufbau der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Aufgaben der Mitgliedstaaten,
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am 10. April 2014 in Berlin Vergütung der ASV 10. April 2014 Seite
MehrInformationen für unsere Kunden REACH
Informationen für unsere Kunden REACH 2 3 Hintergrund von REACH Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten.
MehrIT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München
IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen
MehrEin halbes Jahrzehnt REACH
Ein halbes Jahrzehnt REACH Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft siemens.com/answers Einführung 2 Registrierung 11 Bewertung 19 Lieferkette 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung Chemikalienrecht in der
MehrCheckliste zur Projektauswahl
Abstimmungsergebnis: Checkliste zur Projektauswahl I. Allgemeine Angaben LEADER-Aktionsgruppe (LAG): LAG - Westerwald Name des Vorhabens 1 : 1. Angaben zum Träger des Vorhabens Träger des Vorhabens Name:
MehrStoffgliederung 4.2 Markterschließungsstrategien mit
Stoffgliederung 4.2 Markterschließungsstrategien mit eigener Auslandsmarktbearbeitung 4.2.1 Direkter Export 4.2.2 Exportkooperation 4.2.3 Direktinvestition im Ausland 4.2.4 Kontraktproduktion Internationales
Mehr