Information für Vereine
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- Walther Dresdner
- vor 8 Jahren
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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Vereine Raiffeisenbank eg Wolfhagen
2 Übersicht Hintergrund und Ziele Zeitplan IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core Was ist zu tun? Unterstützungsleistungen der Bank
3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs bisher: 25 verschiedene nationale Systeme Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)
4 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012, diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Þ Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher ( = Verein) besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Auch Verbraucher nutzen ausschließlich die IBAN Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr innerhalb von Deutschland und/oder in SEPA-Länder abwickeln.
5 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren
6 Die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Einführung Januar 2008 Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) Keine Betragsgrenze IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl (Übergangsfrist für Verbraucher bis )
7 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16
8 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC IBAN = Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen) Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). BIC (Business Identifier Code) = weltweit eindeutige Identifizierung von Kreditinstituten Der BIC besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
9 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher national SEPA-weit ab 01. Februar 2014 IBAN oder Kontonummer / BLZ IBAN + BIC national SEPA-weit ab 01. Februar 2016 IBAN IBAN
10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) ab 01. Februar 2014 ab 01. Februar 2014 national IBAN oder Kontonummer / BLZ IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN
11 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.
12 Das neue Lastschriftverfahren SEPA Basis-Lastschrift (SDD Core) Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift SDD Core
13 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU NEU NEU NEU Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorabankündigung (Pre-Notification) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln. Der Zahlungsempfänger muss die Lastschrift(en) mit folgenden Fristen bei der Bank einreichen: bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor der vereinbarten Fälligkeit (D)
14 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU
15 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist notwendige Voraussetzung für das europäische Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit Core fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Geschäftsbereichskennung ist individuell nutzbar (z.b. Spartentrennung Sportverein)
16 Die Mandatsreferenz Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA- Mandat individuell vergeben. Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie kann dem Kunden bereits bei Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen). Beispiele: Verwendung der Mitgliedsnummer Fortlaufende Nummer als Mandatsreferenz
17 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Anlieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift D-6 (Erst- und Einmallastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) (D) = Belastungsdatum / vereinbarter Fälligkeitstag Rückgabe wegen Zahlungspflichtiger: Zahlungspflichtiger: Widerspruch 8 Wochen nach Belastungsdatum 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) papierhafter Beleg Diskette USB-Stick online Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! SEPA-Lastschriftmandat 2) Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
18 Vorabankündigung (Pre-Notifiction) Die Vorabankündigung ist die verpflichtende Information des Lastschrifteinreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Inhalt der Vorabankündigung: ü Betrag ü der/die Belastungstermin(e) ü Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) ü Mandatsreferenz Der Lastschrifteinreicher muss die Vorabankündigung spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahlungspflichtigen geschickt haben.
19 Vorabankündigung (Pre-Notification) Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Vorabankündigung werden gerechnet zum Fälligkeitstag.) Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabankündigung vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen betrifft. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. => Betragsänderung = neue Vorabankündigung an Zahlungspflichtigen Das Medium für die Vorabankündigung ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. Brief, Aufnahmeantrag, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet,
20 Vorabankündigung (Pre-Notification) - Beispiele Beispiel für eine einzelne Vorabankündigung pro Einzug: Platzumlage 2012: "Die Platzumlage in Höhe von 80,00 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der Raiffeisenbank eg zum Fälligkeitstag ein." Beispiel für eine einmalige Vorabankündigung: Jahresbeitrag: "Den Jahresbeitrag in Höhe von 100 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE321xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der Raiffeisenbank eg zum jeweils 1.4. des Kalenderjahres, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
21 Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Der Verein als Lastschrifteinreicher muss seine Mitglieder vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. => Anschreiben zur Umdeutung kann gleichzeitig als erste Vorabankündigung genutzt werden. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Wirksam = Schriftform mit Unterschrift des Zahlungspflichtigen Vereine sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen.
22 Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID IBAN und BIC müssen vorliegen Abschluss neue Inkassovereinbarung mit der Bank (Vorlage Gläubiger-ID notwendig) Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur vereinsindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung
23 Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (SDD-CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank *TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage, das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen
24 Fristen bei SEPA-Lastschriftmandaten SEPA-Lastschriftmandate SEPA-Lastschriftmandate und die umgewandelten alten Einzugsermächtigungen sind mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Einzug aufzubewahren. Ein Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug. (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)
25 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I þ Wer kümmert sich im Verein um SEPA (SEPA-Beauftragter) þ Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein þ Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an þ Fragen Sie die Mitglieder nach deren IBAN und BIC þ Prüfen Sie Ihre Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar?) þ Wie kommen Ihre Lastschriften zur Bank? þ Planen Sie welche Informationen und Beschlussfassungen in der kommenden Mitglieder- / Generalversammlung erfolgen sollen
26 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: þ Umdeutung der Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins þ Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge þ Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer + Zusatztext) þ die Vorabinformation erfolgt auf der Homepage des Vereins, im Aufnahmeantrag, þ die Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug wird auf 1 Tag verkürzt
27 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine III bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (1x pro Verein) Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten ( 6 / 3 Tage!) Wie kommen die Daten zur Bank? (Online-Zugang mit der Berechtigung zum Lastschrifteinzug für das Vereinskonto einrichten)
28 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Übersicht VR-Aktuell Neuerungen im Zahlungsverkehr Checkliste für Vereine Mitarbeiter/innen im Kundenservice oder in der Telefonfiliale stehen Ihnen ebenfalls hilfreich zur Seite Internetseite der Bank
29 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Internetseite der Bank
30 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Internetseite der Bank
31 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der SEPA-Navigator
32 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter BLZ + Kontonummer Kontonummer und BLZ IBAN (+ BIC) IBAN und BIC
33 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter
34 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Internetseite der Bank
35 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung VR-NetWorld Software Abwicklung des Zahlungsverkehrs (ohne Vereinsverwaltung) VR-NetWorld Software Erhalten Sie bei der Raiffeisenbank eg, Wolfhagen Programm, das auf dem PC installiert ist / wird Bei vielen Kunden bereits im Einsatz Unterstützt Sie bei der Umstellung auf SEPA (Umrechnung IBAN/BIC, Umwandlung bestehender Aufträge in SEPA-Format, Mandatsverwaltung) SEPA-Lastschriften ab Version 4.40, SEPA- Dauerlastschriften ab Version 5.0 (voraussichtlich im Sommer 2013) Regelmäßige Updates Sammelaufträge bis zu ca. 500 Posten Übermittlung von SEPA-Dateien aus anderen Programmen
36 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Vereinsverwaltung Die Raiffeisenbank eg, Wolfhagen vertreibt und unterstützt keine Vereinsprogramme. Vereine haben unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen an die Programme. Beispiele für Vereinsprogramme: Programm Geno Verein 6 Vereinsmeister Internetadresse
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Welche Fragen haben Sie?
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