Bargeldlos bezahlen. Informationen für Privatkunden
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- Edwina Becke
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1 Bargeldlos bezahlen Informationen für Privatkunden Berlin, Juli 2012
2 Bargeldlos bezahlen Informationen für Privatkunden Berlin, Juli 2012
3 bargeldlos bezahlen Vorwort Wer deutschlandweit heute eine Rechnung zahlt, entscheidet sich bei einmaligen Zahlungen oft für die Überweisung. Die Lastschrift bietet sich vor allem bei regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen an. Daher ist es für Verbraucher wichtig zu wissen, wie beide bargeldlosen Zahlungsvarianten im Einzelnen funktionieren und was sich durch den neuen, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area) ändert. Denn die nationalen Verfahren werden am 1. Februar 2014 durch ihre europäische Form abgelöst. Bislang gibt es noch große Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen. Ziel von SEPA ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr europaweit zu vereinheitlichen. 4
4 bankenverband Inhalt I Überweisungen 6 II Lastschriften 10 III SEPA 12 5
5 bargeldlos bezahlen I Überweisungen Was ist eine Überweisung? Bei der Überweisung beauftragt der Kunde als Zahler seine Bank 1, dem Zahlungsempfänger einen Geldbetrag zukommen zu lassen. Die Bank übermittelt die Überweisungsdaten und den Geldbetrag an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger den eingegangenen Betrag auf seinem Konto gut. Beide Banken informieren jeweils ihren Kunden über die Belastung beziehungsweise Gutschrift, zum Beispiel per Kontoauszug. Abwicklung einer Überweisung Zahler Grundgeschäft Zahlungsempfänger 1 Beauftragung 3 Gutschrift Bank des Zahlers 2 Überweisung Bank des Zahlungsempfängers 1) Neben Banken können auch Zahlungsinstitute Dienstleistungen im Zahlungsverkehr anbieten. Der Verständlichkeit halber sprechen wir hier jedoch von Banken. 6
6 bankenverband Nach wie vielen Tagen muss eine Überweisung innerhalb Deutschlands beim Zahlungsempfänger eingegangen sein? Die Bank des Zahlers muss sicherstellen, dass der Geldbetrag spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Zahlungsempfängers eingeht ( 675s BGB). Die Frist beginnt, sobald die Überweisung der Bank des Zahlers zugeht. Die Geschäftstage sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank konkret beschrieben. In der Regel sind Sonnabende, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember keine Geschäftstage. Diese Tage zählen also bei der Ausführungsfrist nicht mit. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: ÎÎ Die Bank kann einen Annahmezeitpunkt für Überweisungsaufträge festlegen. Überweisungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der Bank eingereicht werden, gelten dann erst am folgenden Bankgeschäftstag als zugegangen. Die Ausführungsfrist verlängert sich somit um einen Tag. Beispiel: Annahmezeitpunkt ist 15 Uhr. Der Überweisungsauftrag geht bei der Bank an einem Dienstag um 16 Uhr ein. Damit muss die Überweisung spätestens am Donnerstag der Bank des Zahlungsempfängers zugegangen sein. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei den Tagen Dienstag bis Donnerstag um Geschäftstage handelt. ÎÎ Aufträge, die der Bank per Überweisungsbeleg erteilt werden, können einen Bankarbeitstag länger dauern. Hier ist zunächst noch eine Belegerfassung durch die Bank erforderlich. Weitere Voraussetzungen, die für die Ausführung der Zahlung erfüllt sein müssen, 7
7 bargeldlos bezahlen werden in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr genannt. Diese können Sie entweder der Internetseite Ihrer Bank entnehmen oder Sie fragen direkt bei Ihrer Bank nach. Die Bank des Zahlungsempfängers schreibt den eingegangenen Betrag dem Empfänger auf seinem Konto gut. Hierbei ist der Tag, an dem das Geld bei der Bank des Zahlungsempfängers eingeht, relevant. Zu diesem Datum muss auch die Wertstellung auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgen. Kann ich eine bereits beauftragte Überweisung zurückrufen? Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen kann ein Überweisungsauftrag kaum noch zurückgerufen werden, wenn er Ihrer Bank bereits zugegangen ist. Sie sollten sich jedoch so schnell wie möglich an Ihre Bank wenden, sobald Sie erkennen, dass eine Überweisung falsch beauftragt wurde. Die Bank kann möglicherweise den Überweisungsauftrag noch stoppen. Für die Bearbeitung und die Wiederbeschaffung solcher fehlerhaften Überweisungen können jedoch Entgelte anfallen. Welche Kosten in diesem Fall auf Sie zukommen, erfahren Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank. Bekomme ich mein Geld zurück, falls die Überweisung versehentlich dem falschen Empfänger gutgeschrieben wurde? Hat die Bank das Geld dem falschen Empfänger gutgeschrieben, erhält der Kunde als Zahler selbstverständlich den Überweisungsbetrag zurück. Liegt aber die Ursache für die Fehlleitung der Überweisung darin, dass der Kunde eine fehlerhafte Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers verwendet hat, dann hat er keine Erstattungsansprüche gegenüber seiner Bank. In diesem Fall muss er sich das Geld vom unberechtigten Zahlungsempfänger zurückholen. Die Bank wird jedoch dem Zahler behilflich sein, das Geld wiederzubeschaffen, wie es auch 675y Absatz 3 BGB regelt. Die Bank kann hierfür Entgelte gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis berechnen. 8
8 bankenverband Sollte der unberechtigte Zahlungsempfänger das Geld nicht zurücküberweisen, bleibt dem Zahler nur noch die Möglichkeit, auf Erstattung des Betrages zu klagen. Damit der Kunde überhaupt seinen Anspruch gerichtlich geltend machen kann, ist zwischen den Banken ein Auskunftsverfahren für Überweisungen ab 20 Euro vereinbart. Die Bank des Zahlers kann damit von der Bank des Zahlungsempfängers eine Auskunft über Name und Adresse des tatsächlichen Zahlungsempfängers verlangen, wenn dieser die Herausgabe eines ungerechtfertigt erlangten Überweisungsbetrags ablehnt. Müssen Banken den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen Kontonummer abgleichen? Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen ist eine vollautomatisierte Verarbeitung erforderlich. Banken sind deshalb nicht verpflichtet, im Überweisungsauftrag den Namen des Zahlungsempfängers mit dessen Kontonummer abzugleichen. Es ist daher ratsam, den Überweisungsauftrag besser noch einmal zu kontrollieren. Tipp: Wenn Sie bereits Online Banking nutzen, speichern Sie einen Überweisungsauftrag als Vorlage. Bei nochmaliger Überweisung können Sie dann auf die entsprechende Vorlage zurückgreifen, ohne die Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers erneut eingeben zu müssen.
9 bargeldlos bezahlen II Lastschriften Was ist eine Lastschrift? Eine Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger bei seiner Bank eingereicht. Die Bank des Zahlungsempfängers reicht die Lastschrift an die Bank des Zahlers weiter. Die Bank des Zahlers wiederum belastet das Konto ihres Kunden mit dem Betrag der Lastschrift. Der Lastschriftbetrag wird der Bank des Zahlungsempfängers übermittelt und diese schreibt den Betrag dem Zahlungsempfänger auf seinem Konto gut. Beispiel: Sie haben eine Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Als Zahlungsart wurde das Lastschriftverfahren vereinbart. Das Versicherungsunternehmen zieht einmal im Jahr die Rate per Lastschrift ein, indem es einen Auftrag bei seiner Bank einreicht. Die Lastschrift wird dann Ihrer Bank zugeleitet und Ihr Konto wird mit dem vereinbarten Betrag belastet. Die Versicherung erhält auf ihrem Konto eine Gutschrift in der Höhe des Lastschriftbetrages. Abwicklung einer Lastschrift Zahler Grundgeschäft Zahlungsempfänger 3 Belastung 1 Einreichung Bank des Zahlers 2 Lastschrift Bank des Zahlungsempfängers 10
10 bankenverband Was ist eine Einzugsermächtigung? Bevor eine Zahlung per Lastschrift getätigt wird, muss der Zahler (z. B. ein Versicherungsnehmer) dem Zahlungsempfänger (z. B. ein Versicherungsunternehmen) eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Dies kann beispielsweise mit folgendem Wortlaut erfolgen: Einzugsermächtigung Ich ermächtige/wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], die von mir/ uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/ unserem Konto (Kontonummer Bankleitzahl Name des Zahlungsdienstleisters ) einzuziehen. Ort, Datum/Unterschrift(en) des/der Zahler(s) Wie lange kann ich Lastschriften zurückgeben? Lastschriften auf Basis einer Einzugsermächtigung können vom Zahler ohne Angabe von Gründen bis acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung zurückgegeben werden. Handelt es sich um unberechtigte Lastschriften (d.h., es liegt keine Einzugsermächtigung vor), gilt für Rückgaben eine Frist von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung. Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um so schneller auf unberechtigte Lastschriften reagieren zu können. 11
11 bargeldlos bezahlen III SEPA Was ist SEPA? SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) und ist eine politische Initiative, um den europäischen Binnenmarkt im Zahlungsverkehr zu fördern. Damit sollen Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend mit Überweisungen, Lastschriften und Karten bezahlen können genauso einfach und sicher wie im Inland. Die europäische Kreditwirtschaft hat dafür einheitliche Verfahren entwickelt und eingeführt. Die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift werden die bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zum Februar 2014 ablösen. Dieses Enddatum ergibt sich aus der EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro des europäischen Gesetzgebers vom März 2012 (SEPA-Verordnung). Welche Länder gehören zur SEPA? Die SEPA umfasst 32 Länder, darunter ÎÎ die 17 Länder der Euro-Zone, ÎÎ die übrigen zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht den Euro als Zahlungsmittel haben, und ÎÎ die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie ÎÎ Monaco und die Schweiz. 12
12 bankenverband Inwiefern betrifft mich die Umstellung auf die SEPA-Verfahren? Verbraucher bemerken die Umstellung auf die SEPA-Verfahren kaum. Bankkunden müssen weder ihr Konto umstellen noch eine neue Kontonummer beantragen. Sie müssen sich lediglich an die neue Kundenkennung mit der internationalen Kontonummer, der IBAN, und der internationalen Bankleitzahl, dem BIC, gewöhnen. Diese brauchen Sie, um SEPA-Überweisungen auszuführen. Hierbei wird es jedoch Hilfestellungen von Seiten der Banken geben, beispielsweise um Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC umzuwandeln. Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Dies ist die europäische Einzugsermächtigung. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Zahler einen Zahlungsempfänger, wie zum Beispiel den Sportverein oder ein Versicherungsunternehmen, Zahlungen von seinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich gibt der Zahler mit dem SEPA-Lastschriftmandat seiner Bank die Erlaubnis, den Betrag von seinem Konto abzubuchen und auf das Konto des Zahlungsempfängers zu transferieren. Die Zahlung ist damit vom Kontoinhaber von vornherein autorisiert sprich genehmigt. Was passiert mit meinen bereits erteilten Einzugsermächtigungen? Bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten auch nach dem 1. Februar 2014 weiter. Sie können als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Das heißt beispielsweise, dass der Vermieter, der Telekommunikationsdienstleister oder der Sportverein die Zahlungen weiter auf Grundlage der bisherigen Einzugsermächtigung auch im SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen kann. Die Unterzeichnung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats ist somit nicht erforderlich. Der Zahlungsempfänger wird Sie unterrichten, wenn er auf das neue SEPA-Verfahren umstellt. Gibt es Unterschiede zwischen dem jetzigen Lastschriftverfahren und dem SEPA-Basislastschriftverfahren? Wie bei dem Ihnen bislang bekannten Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung können Sie mit der SEPA-Basislastschrift Zahlungen leisten, z. B. an die Versi- 13
13 bargeldlos bezahlen cherung, den Energieversorger, den Sportverein oder an den Vermieter. Neu an der SEPA-Basislastschrift ist, dass Sie damit nicht nur national, sondern im gesamten SEPA-Raum Zahlungen in Euro tätigen können: beispielsweise die Miete für ein Ferienhaus in Spanien oder das Abonnementpreis für eine Zeitung aus Frankreich per Lastschrift. Gibt es einen Unterschied zwischen der jetzigen Überweisung und einer SEPA- Überweisung? Für Verbraucher ändert sich kaum etwas. Neu sind lediglich die Angabe der Kundenkennung. Statt Kontonummer und Bankleitzahl ist die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. Was versteht man unter IBAN und BIC? Die IBAN ist Ihre internationale Kontonummer. Sie setzt sich aus den vertrauten Daten von Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Neu ist lediglich der einheitliche Ländercode DE für Deutschland sowie die zweistellige Prüfzahl. Mit der Prüfzahl kann die Bank jegliche Schreibfehler erkennen, so dass die Zahlung dann nicht ausgeführt wird. So setzt sich die deutsche IBAN zusammen: Bankleitzahl Kontonummer Bisher: Neu: DE23 IBAN: DE
14 bankenverband Der BIC (auch als SWIFT-Code bezeichnet) ist die internationale Kennzeichnung der Bank, also die internationale Bankleitzahl. Sie dient zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Banken. Beispiel eines BIC: MUSTDEFFXXX. Ab wann gelten IBAN und BIC? Der europäische Gesetzgeber hat in der SEPA-Verordnung geregelt, dass ab Februar 2014 grundsätzlich nur noch die IBAN zu verwenden ist. Damit sich die Verbraucher daran gewöhnen können, wird es jedoch eine zweijährige Übergangsphase (bis Februar 2016) geben, in der sie für Inlandszahlungen grundsätzlich auch noch die bisherige Kundenkennung mit Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Bank einen Service zur Umwandlung in die maßgebliche IBAN anbietet. Zudem gibt es für Kunden Erleichterungen bei der Angabe des BIC, denn dieser kann in bestimmten Fällen entfallen: ÎÎ ab Februar 2014 zur Beauftragung nationaler SEPA-Zahlungen ÎÎ ab Februar 2016 für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen). Für Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco, ist der BIC nach wie vor erforderlich. Kann ich die IBAN selbst berechnen? Von einer Eigenberechnung ist abzuraten. Zwar setzt sich die IBAN in der Regel aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen, aber es gibt auch Besonderheiten. Fragen Sie daher immer direkt beim Zahlungsempfänger nach den konkreten Angaben beziehungsweise entnehmen Sie diese der Rechnung oder dem Briefbogen Ihres Geschäftspartners. 15
15 bargeldlos bezahlen Wo finde ich die IBAN und den BIC zu meinem Konto? Die IBAN und den BIC für Ihr eigenes Konto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Nutzen Sie Online Banking, werden Sie auch auf den Seiten Ihres Bankportals fündig. Zusätzlich haben einige Banken diese Angaben auf der Rückseite der Bankkarte aufgedruckt. Natürlich können Sie diese Informationen auch direkt bei Ihrer Bank erfragen. 16
16 17 bankenverband
17 Informationen für Privatkunden Berlin, Juni _v02_einlagensicherung A5_Fokusverbraucher.indd :47 bargeldlos bezahlen Die Reihe fokus:verbraucher Informationen, die sich gezielt an Verbraucher wenden, fasst der Bankenverband in einer eigenen Reihe fokus:verbraucher eine Information der privaten Banken zusammen. Hier erhalten Verbraucher kostenfrei fundierte Informationen in leicht verständlicher Form. Folgende Publikationen sind in der Reihe zuletzt erschienen: EinlagEnsichErung der privaten BankEn Einlagensicherung der privaten Banken Informationen für Privatkunden Berlin, Juni 2012 Einfacher Übergang zur SEPA Informationen für Privatkunden Berlin, Juni 2012 Sicher zahlen mit der Kreditkarte im Internet Shopping per Mausklick Sicherheitsregeln beachten! Berlin, November 2011 Der Ombudsmann der privaten Banken Tätigkeitsbericht 2010 Berlin, August 2011 Tätigkeit als Finanzagent? Informationen für Privatkunden Berlin, Mai 2011 Online Banking bequem und sicher Informationen für Online-Banking-Nutzer Berlin, Februar 2011 Geldanlage in Wertpapieren Informationen für Privatkunden Berlin, Dezember 2010 Einfach bezahlen mit IBAN und BIC Informationen für Privatkunden Berlin, November 2010 Was Banken leisten Informationen für Privatkunden Berlin, Oktober 2010 Private Immobilienfinanzierung Informationen für Privatkunden Berlin, Oktober 2010 Ombudsmann der privaten Banken Tätigkeitsbericht 2009 Berlin, August 2010 Neue Regeln für Verbraucherkredite Was ändert sich für Bankkunden? Berlin, Juni 2010 Einlagensicherung der privaten Banken Informationen für Privatkunden Berlin, Mai 2010 Der Ombudsmann der privaten Banken Fragen und Antworten Berlin, April 2010 Alle Publikationen können unter kostenfrei bestellt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Stand: Juni Broschüre Faltblatt 18
18 bargeldlos bezahlen Berlin, Juli 2012 herausgeber Bundesverband deutscher Banken e. V. Postfach , Berlin Telefon Telefax gestaltung fotos doppel:punkt redaktionsbüro janet eicher, Andreas Recek Fotolia.com, Plainpicture Bundesverband deutscher Banken e. V.
19 So erreichen Sie den Bankenverband Per Post: Bundesverband deutscher Banken e. V. Postfach Berlin Per Telefon: Per Fax: Per Im Internet:
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