SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt

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1 SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt SEPA-Information - alle Rechte vorbehalten - Seite 1

2 Agenda Seite

3 Der Vortrag im Überblick Die SEPA-Migrations- Verordnung Die SEPA-Verfahren im Überblick Was ist konkret zu tun? Fazit Seite 3

4 Die SEPA- Migrationsverordnung Seite

5 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitendezahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 5

6 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 6

7 Die Abschaltung nationaler Zahlungsverkehrsverfahren ist beschlossen. 16. Dezember 2010: Vorlage eines Verordnungsentwurfs Festlegung von Restlaufzeiten für nationale Überweisungs-und Lastschriftverfahren Erreichbarkeitspflicht der Zahlungsdienstleister für SEPA- Verfahren Festschreibung der zu verwendenden Datenformate Befristete Ausnahmen für Nischenprodukte und karteninitiierte Lastschriften Die Verordnung trat am 31. März 2012in Kraft. Seite 7

8 Konsequenzen der Verordnung Nutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift Abschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen ZV-Verfahren Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022) Abschaltung des DTA- Verfahrensfür Überweisungen und Lastschriften Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation Seite 8

9 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verordnung tritt in Kraft Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Zeitplan Ausnahmeregelungen laufen aus Dez März 2012 Feb Seite 9

10 SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch weitere Bereiche Personalwirtschaft Debitoren- Kreditoren- Buchhaltung Überweisung Lastschrift Electronic Banking Briefbögen, Flyer, Seite 10

11 Bis zum 1. Februar 2014 sind es ab morgen noch 10Monate23Tage Seite 11

12 und es gibt viel zu tun: Seite 12

13 Die SEPA-Verfahren im Überblick Seite

14 Die SEPA-Überweisung für den Geldtransfer in Deutschland und Europa Zusammenfassung der Leistungsmerkmale: BNutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums BAusführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des Auftraggebers BGutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleistersdes Zahlungsempfängers spätestens ein Tag nach Zugang des Auftrags (beleghaft: zwei Tage) B Keine Betragsbegrenzung bei grenzüberschreitenden Überweisungen: Beachtung der Meldegrenzen BEntgeltteilung: Zahler und Zahlungsempfänger zahlen jeweils die Gebühren ihrer Zahlungsdienstleister Seite 14

15 Das neue SEPA-Lastschriftverfahren das europaweit einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge B Fälligkeitsdatum löst Einlösung bei Sicht ab BNeue komplexere Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung BDas neue SEPA-Mandatermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleistersdes Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags. SEPA-Mustermandateliegen vor B Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich) eingeholt B Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten BEinzug einer SEPA-Lastschriftnur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-Id) des Einreichers Seite 15

16 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift B Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung) BFestgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (i.d.r. 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften) BEin Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung BErfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung B Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos(online) Seite 16

17 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfängermindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 17

18 Die Abwicklung der SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation(z. B. D-14 KT) Zahler 0 Inkassovereinbarung 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 7 Gutschrift (D) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 KT bis D-6 TD bzw. D-3 TD) 4 Initiierung Lastschrift Vorlage D-5 TD bzw. D-2 TD bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 Kontobelastung Zahler (D) Zahlstelle (Kreditinst. des Zahlers) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift KT = Kalendertage / TD = TARGET-Tage = Geschäftstage Seite 18

19 SEPA-Lastschrift zeitliche Vorgaben Rulebook Version 6.0 SEPA- Basislastschrift SEPA- Firmenlastschrift Optional: SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist** Benachrichtigung des Zahlers spätestens* 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Frühest mögliche Auflieferung von Lastschriften 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Erstlastschr. 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Folgelastschr. Erstattungsverlangen bis 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit 8 Wochen nach Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit./. 8 Wochen nach Fälligkeit TARGET-Tage = (i.d.r) Geschäftstage * sofern nichts anderes vereinbart ** konkrete Nutzungsvoraussetzungen werden derzeit in der Kreditwirtschaft abgestimmt Seite 19

20 Abwicklung von Lastschriftrückgaben -Fristen - D D + 8 Wochen: - Erstattungsanspruch des Zahlers -Rückrechnung des Lastschrift-Betrags 8 Wochen 13 Monate D + 14 Monate: - Längste Abwicklungsdauer eines Widerspruchs. D + 13 Monate: - Widerspruchsrecht des Zahlers (z.b. nicht erteiltes Mandat) - Prüfpflicht des Zahlstelle Anfrage bei Institut des ZE -ggf. Anforderung des Lastschrift-Mandats (vorgeschriebene Zeitfenster!) - ggf. Rückrechnung des Lastschriftbetrags ZE = Zahlungsempfänger Seite 20 D+14M

21 Was ist konkret zu tun? Seite

22 Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 1/2 B1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der eigenen Kontoverbindungen mitteilen Briefe, Vordrucke, Werbemittel, B 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN(und BIC) umstellen B 3. Umgang mit EU-Bankverbindungen sicherstellen B 4. Einreichungswege anpassen B 5. Die SEPA-Überweisung nutzen Seite 22

23 Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 2/2 B 6. Die Voraussetzungen für die Einführung der SEPA-Lastschrift schaffen Gläubiger-Id beantragen Inkassovereinbarung für die SEPA-Lastschrift abschließen Prüfen, ob bestehende Einzugsermächtigungen wirksam erteilt wurden Schema zur Mandatsreferenzierung klären Verfahren zur Vorabinformation des Zahlers festlegen Zahler über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren Exkurs: Bei Nutzung des Abbuchungsverfahrens: neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandateeinholen Verbraucher auf die SEPA-Basislastschrift überführen! B 7. Die SEPA-Lastschrift einsetzen Seite 23

24 1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen Hintergrund: Artikel 5 Absatz 4 der EU-VO 260/2012: Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Anforderungen teilt der Zahlungsempfänger, der Überweisungen annimmt, den Zahlern bei jedem Überweisungsverlangen seinen [ ] Identifikatorfür Zahlungskonten mit. Zu überprüfen sind: Vordrucke, Briefe, Werbemittel, Seite 24

25 1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen IBAN International Bank AccountNumber/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 98 Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) BIC Business IdentifierCode/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut BIC der Sparkasse: SOLADES1ULM! IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Elektronische Darstellung: DE Gedruckte Darstellung: DE Seite 25

26 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN (und ggf. BIC) ausgeführt werden. Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer / BLZ bis 1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher Umrechnungstools für deutsche Kontonummern sind verfügbar: SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe IBAN Service Portal der Deutschen Kreditwirtschaft Beide Lösungen erreichen eine Umrechnungsquote von >95%. Aufgrund ergänzender Vereinbarungen der deutschen Kreditwirtschaft ist in 2013 mit einer Verbesserung der Umrechnungsquote zu rechnen. Seite 26

27 3. Umgang mit EU-Bankverbindungen klären Hintergrund Artikel 9 Absatz 2 der EU-VO 260/2012: Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist [ ] Können in Ihren Anwendungen Konten hinterlegt werden, die bei Zahlungsdienstleistern innerhalb des EWR geführt werden? Seite 27

28 4. Electronic Banking-Programme anpassen Es sollten stets die aktuellen Nachrichtenformate zum Einsatz kommen, um von den fachlichen Weiterentwicklungen der letzten Jahre profitieren zu können: Überweisung ISO Nachricht: pain EBICS-Auftragsart: CCT SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift ISO Nachricht: pain EBICS-Auftragsart: CDD vgl. hierzu bei Bedarf: EBICS-Spezifikationder Datenformate ( pain CDB Seite 28

29 5. SEPA-Überweisung nutzen Die SEPA-Überweisungist funktional identisch mit der inländischen Überweisung. Die Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt, zzgl. 35 Zeichen Einreicher-Referenz. Der Zweck der Zahlung kann mittels PurposeCodes verschlüsselt werden (Überweisung, Lohn- und Gehaltszahlung, VWL-Zahlung) Bei VWL-Zahlungenist eine besondere Kennzeichnung im sog. strukturierten Verwendungszweck notwendig Eine Überweisungsvariante unterstützt eine prüfziffergesicherte Referenznummer. Heute gebräuchliche Beauftragungsverfahren werden nicht mehr unterstützt: Sammelbelege Datenträgereinreichungen Seite 29

30 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger Id beantragen Beantragung auf den Seiten der Deutschen Bundesbank Aufbau: ZZZ : kundenindividuelle Belegung, fließt nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein. Seite 30

31 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Inkassovereinbarung abschließen Die für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für SEPA-Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig. Neue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften abgeschlossen werden. Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der SEPA-Lastschriftzu beachten sind Mandate Einreichungsfristen Aufbewahrungsfristen Seite 31

32 Der Unterrichtung des Zahlers über die Verfahrensumstellung kommt große Bedeutung zu Einzugsermächtigung Umstellungs- Information SEPA-Basis- Lastschriftmandat Seite 32

33 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Wurden Einzugsermächtigungen wirksam erteilt? Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. Wirksam erteilt = schriftlich erteilt Die Nutzung sog. Kombimandate ist nicht mehr zwingend notwendig. Seite 33

34 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Schema zur Mandatsreferenzierung klären Gläubiger-Idund Mandatsreferenz identifizieren ein Mandat eindeutig. Wie soll die Mandatsreferenz aufgebaut werden? je Vertrag (Einzelmandat)? je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)? Auswirkungen bei Sperren / Mandatswiderrufen durch den Zahler sind zu beachten. Die Mandatsreferenz ist bei den Kundendaten zu hinterlegen. Seite 34

35 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2) Die SEPA-Regelwerkesehen vor, dass der Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über Termin und Betrag des Einzugs informiert wird. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der generelle Verzicht auf die Vorabinformation. Die Vorabinformationkann auch Bestandteil eines Geschäftsdokuments sein (Rechnung, Vertrag, ) bzw. kann gesammelt für mehrere Einzugstermine erfolgen. Seite 35

36 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (2/2) Die Vorabinformation enthält folgende Daten: die Gläubiger-Identifikationsnummer die jeweilige Mandatsreferenz den Fälligkeitstermin (die Fälligkeitstermine) den genauen Einzugsbetrag Seite 36

37 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Vor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA Basis-Lastschriftverfahren sind dem Zahler die Gläubiger-Id die eindeutige Mandatsreferenz mitzuteilen. Als Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der Zahlerinformation angenommen (ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes). Die erste SEPA-Lastschriftauf Basis der umgedeuteten Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der entsprechenden Einreichungsfrist. Die Mitteilung des Wechsels kann auch über den Verwendungszweck der letzten DTA-Lastschrift erfolgen. Seite 37

38 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Exkurs: SEPA-Firmenlastschrift Eine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen in SEPA-Firmen-Lastschriftmandate ist nicht möglich: Abbuchungsaufträge liegen formal bei der Zahlstelle, SEPA-Firmen-Lastschriftmandateliegen beim Zahlungsempfänger; der Zahlstelle liegt lediglich eine Mandatskopie vor SEPA-Firmen-Lastschriftensind nicht für Verbraucher in der Rolle des Zahlers zulässig. Bei Umstellung auf das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrensind zwingend neue SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einzuholen. Seite 38

39 7. SEPA-Lastschrift nutzen Die Verfahrensschritte und Vorlagefristen (Erst-/Einmal- bzw. Folgelastschrift) des jeweiligen SEPA-Lastschriftverfahrens sind einzuhalten. Organisatorische Regelungen zur Durchführung des Zahlungslaufs sind anzupassen. Seite 39

40 Fazit Seite

41 Fazit Die Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit. SEPA-Verfahrenwerden ab 1. Februar 2014 das Bild des Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen. Alle Zahlungsdienstnutzer müssen sich den Herausforderungen stellen. Für Verbraucher sind dabei Übergangsregelungen bis 1. Februar 2016 vorgesehen. Die Verfahrensumstellung ist insbesondere für Lastschrifteinreicher ein engagiertes Projekt. Für Fragen rund um SEPA stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse gerne zur Verfügung. Seite 41

42 Viel Erfolg bei der SEPA-Umsetzung! Seite 42

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