Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
|
|
- Gisela Baumhauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Stadt Bielefeld Amt für Jugend und Familie - Jugendamt -
2 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme 42b SGB VIII Verfahren zur Verteilung 42c SGB VIII Aufnahmequote 42d SGB VIII Übergangsregelung 42e SGB VIII Berichtspflicht 42f SGB VIII Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung 88a SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
3 Wie ist das Verfahren zur Bestimmung des Zuweisungsjugendamt? Jugendamt meldet innerhalb von 7 Werktagen Minderjährige zur Verteilung bei der Landesverteilstelle des eigenen Bundeslandes an ( 42a Absatz 4 Satz 1 SGB VIII) Landesverteilstelle meldet innerhalb von 3 Werktagen Minderjährige bei Bundesverwaltungsamt zur Verteilung an ( 42a Absatz 4 Satz 3 SGB VIII) Bundesverwaltungsamt benennt innerhalb 2 Werktagen aufnehmendes Bundesland und informiert dessen Landesverteilstelle ( 42b Absatz 1 SGB VIII) Landesverteilstelle des Aufnahmebundeslandes weist innerhalb von 2 Werktagen Minderjährige einem Jugendamt zu und informiert abgebendes Jugendamt ( 42b Absatz 3 SGB VIII)
4 Wie, wo und wann wird der Minderjährige angetroffen? allein (sog. Selbstmelder) mit Verwandten oder Fluchtgemeinschaft eingereist mit Verwandten, die schon länger im Bundesgebiet leben als verheirateter Ehegatte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) kommunale Unterkunft für Flüchtlinge unmittelbar nach Einreise nach Verteilung zur ZUE oder zum Zuweisungsort wenn rechtliche Angelegenheiten zu erledigen sind
5 Was macht das Jugendamt? (I) Prüfung einer vorläufigen Inobhutnahme Anspruchsvoraussetzungen ausländisch unbegleitet minderjährig Feststellung im Rahmen einer Erstbefragung Entscheidung zur vorläufigen Inobhutnahme Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung Erklärung der Verwaltungsabläufe ärztliche Untersuchung Meldung bei der Ausländerbehörde (ed-behandlung) Übernahme der rechtlichen Vertretung
6 Was macht das Jugendamt? (II) Vorgehen im Verteilungsverfahren ist davon abhängig, ob das Jugendamt seine Aufnahmeverpflichtung bereits erfüllt hat. bei nicht erfüllter Aufnahmeverpflichtung Regelfall: Verbleib beim Jugendamt Ausnahme: kurzfristige Familienzusammenführung ist möglich kurzfristig: innerhalb weniger Tage, da Meldung an Landesverteilstelle innerhalb von 7 Werktagen keine Ermittlungen, aber Hinweisen des Minderjährigen nachgehen Familienzusammenführung muss dem Wohl des Minderjährigen dienen Anmeldung bei der Landesverteilstelle zur Zuweisung an eigenes Jugendamt mit Zuweisung Beginn der Inobhutnahme
7 Was macht das Jugendamt? (III) bei erfüllter Aufnahmeverpflichtung (I) Meldung an Landesverteilstelle innerhalb von 2 Werktagen (NRW) Regelfall: Anmeldung zur Verteilung an ein anderes Jugendamt Ausnahme I: Kindeswohl wird durch Verteilverfahren gefährdet Ausnahme II: kurzfristige Familienzusammenführung ist möglich Ausnahme III: Gesundheitszustand lässt die Durchführung des Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Tagen nicht zu Ausnahme IV: Verteilung ist nicht innerhalb eines Monats erfolgt
8 Was macht das Jugendamt? (IV) bei erfüllter Aufnahmeverpflichtung (II) Selbsteintrittsrecht (NRW) Anmeldung zur Verteilung innerhalb von 7 Werktagen an Landesverteilstelle Landesverteilstelle schickt Zuweisungsentscheidung an Zuweisungsjugendamt und abgebendes Jugendamt als rechtlichen Vertreter Sicherstellung der Übergabe der/des Minderjährigen an Zuweisungsjugendamt Ende der vorläufigen Inobhutnahme mit Übergabe Beginn der Inobhutnahme beim Zuweisungsjugendamt
9 Wann ist eine Familienzusammenführung zu Verwandten möglich? während der vorläufigen Inobhutnahme: Zuweisung an Jugendamt des Wohnortes der Familienangehörigen, wenn nach Prüfung Familienzusammenführung dem Kindeswohl dienlich während der Inobhutnahme: Unterbringung bei Verwandten durch Zuweisungsjugendamt nach Kindeswohlprüfung; Zuständigkeit kann vom Jugendamt am Wohnort der Familienangehörigen übernommen werden ( 88a Absatz 2 Satz 3 SGB VIII: Übernahme aus Gründen des Kindeswohls oder sonstigen humanitären Gründen vergleichbaren Gewichts) bei Auslaufen der Jugendhilfe und noch laufendem Asylverfahren: Empfehlung zur Zuweisung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder den Ort, an dem Familienangehörige leben (NRW) bis zur Entscheidung über aufenthaltsrechtlichen Antrag: Wohnsitzauflage beachten; Änderung der Wohnsitzauflage aus humanitären Gründen möglich; ohne geänderte Wohnsitzauflage kein Anspruch auf Sozialleistungen nach Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz: Wohnsitzverpflichtung kann aus humanitären Gründen aufgehoben werden ( 12a Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a) AufenthG)
10 Zusammenfassung Verteilungsverfahren ist ein zeitlich eng getaktetes Verfahren Meldung nach 2 Werktagen (NRW) Anmeldung zur Verteilung/Zuweisung nach 7 Werktagen Zuweisung nach bis zu 7 Werktagen Abschluss des Meldeverfahrens mit Bestimmung des Zuweisungsjugendamtes nach rund 22 Werktagen Übergabe an Zuweisungsjugendamt innerhalb von 8 Werktagen Beginn der Inobhutnahme mit Übergabe an Zuweisungsjugendamt während Inobhutnahme Durchführung eines Clearingverfahrens Klärung des Jugendhilfebedarfs Klärung der aufenthaltsrechtlichen Perspektive
11 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland/Landesstelle
Mehrunbegleitete minderjährige Ausländer
unbegleitete minderjährige Ausländer Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher: Insbesondere 42a bis 42f SGB VIII Workshop im Rahmen des
MehrAsyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls
SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher
MehrFachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen
FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016
MehrUnbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Meldeverfahren
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen:
16/166 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG) Fünftes Gesetz zur Ausführung
MehrJunge Flüchtlinge in Deutschland
Junge Flüchtlinge in Deutschland Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Daten & Fakten Ziele Regelungen Umsetzung Stand: 10.04.2015 Daten
MehrUnbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
MehrRechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Prof. Dr. Jan Kepert, Jugendamtsleitertagung 2016 in Gültstein Quelle der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 6. Auflage 2016 1 Programm
MehrSituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst
MehrQualifizierung der Flüchtlingsberatung
PROJEKT-Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Volker Maria Hügel Südstrasse 46 48153 Münster 0251 14486 21 0251 14486 20 vmh@ggua.de www.einwanderer.net
MehrUnbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) Fragen und Antworten
Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) Fragen und Antworten Stand: 18.07.2016 Alle Paragraphen ohne nähere Bezeichnung sind solche des SGB VIII. I. Zum Begriff UMA 1. Wer ist unbegleitet?
MehrMigration und Integration
Migration und Integration Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Stellungnahme
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher nkrafttreten: 1.Nov. 2015 Alfred Oehlmann-Austermann, LWL-Landesjugendamt
MehrSynopse Beilage zur Botschaft (14.27)
Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
Bundesrat Drucksache 443/14 BRFuss 30.09.14 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe A. Zielsetzung Laut
MehrLeitfaden zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
Leitfaden zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen (Stand 16.12.2015) 1 1. Das Wichtigste auf einen Blick... 3 2. Umsetzung
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Der Bevollmächtigte des Rates Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Leiters des Kommissariats der deutschen
MehrInobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014
Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das. Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung
MehrJunge Flüchtlinge in Deutschland
Junge Flüchtlinge in Deutschland Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Daten & Fakten Ziele Regelungen Umsetzung Stand: 10.04.2015 Daten
MehrAnkunft in Deutschland Meldung als Flüchtling
Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling 1) Meldung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Erhebung der persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort, Heimatstaat, mitreisende Familienangehörige
Mehrallgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:
Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge
MehrLiddy-Dörr Haus Clearingstelle für umf in Düsseldorf
Clearingstelle für umf in Düsseldorf Referentin: Petra Berghoff Gliederung: I. Zielgruppenbeschreibung II. Hauptakteure im Clearingverfahren III. Konzept IV. Clearingverfahren V. Sprechstunde im LVR-Klinikum
MehrDas Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg
Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Marion Moos Begriffsbestimmung Beteiligung
MehrRechtsgrundlagen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Neues und Altes
Rechtsgrundlagen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Neues und Altes I. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom
MehrRechtliche Neuerungen für UMF
Rechtliche Neuerungen für UMF 2015-2017 (Stand: 26. November 2015) - ohne Gewähr auf Vollständigkeit - Gesetzliche Neuregelungen ab Sommer 2015 Im Folgenden werden die maßgeblichen Änderungen, die sich
Mehr24 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom
Seite 1 von 6 24 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 22.12.2014 Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Vom 28. Februar
MehrFachtag FH Erfurt
Fachtag FH Erfurt 18.05.2016 Gleiches Recht für jedes Kind Wie flexibel sind wir? Flüchtlingskinder und Allgemeiner Sozialer Dienst Frau Silvia Roller (ASD Leitung) Herr Andreas Hahn (ASD Mitarbeiter mit
MehrKostenaufwand und -entwicklung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in baden-württembergischen Jugendhilfeeinrichtungen
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 697 10. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann ABW und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Kostenaufwand und -entwicklung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Bearbeitungsstand: 09.06.2015 15:14 Uhr Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher A. Problem und Ziel Kinder und Jugendliche,
MehrF A Q. welchen Gründen ohne entsprechende Begleitung sind. 2. Ist der Minderjährige auch ein UMA, wenn er mit Verwandten
1 F A Q Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendamt - Landesjugendamt Frequently Asked Questions Unbegleitete minderjährige Ausländer [Stand April 2016] Zum Begriff UMA
MehrVorläufige Inobhutnahme Was ändert sich zum 01.11.2015?
Vorläufige Inobhutnahme Was ändert sich zum 01.11.2015? Eine Arbeitshilfe des Bundesfachverbands UMF über das Gesetz und die Gesetzesbegründung Aufgrund der großen Nachfrage gibt der Bundesfachverband
MehrClearingverfahren. (soll 100 Tage nicht überschreiten!)
Clearingverfahren (soll 100 Tage nicht überschreiten!) Sicherstellung der pädagogische Betreuung und Versorgung Ärztliche Abklärung Psychologisches Clearing Deutsch-Integrationskurs/ Schulstanderhebung
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrRecht und Zugang zur Kita und Schule für in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität lebende Kinder Jahrestagung der DRK-Jugendsozialarbeit
DRK Generalsekretariat Recht und Zugang zur Kita und Schule für in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität lebende Kinder Jahrestagung der DRK-Jugendsozialarbeit 18.09.2013 Menschen in der Wer sind die
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen (umf)
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen (umf) sind Kinder und Jugendliche, die ohne Sorgeberechtigte hier einreisen und im Regelfall um Asyl nachsuchen. Die Stadt Frankfurt - aufgrund des Standortes
MehrUMF Verteilung, Clearingverfahren (rechtliche Vertretung)
UMF Verteilung, Clearingverfahren (rechtliche Vertretung) Nerea González Méndez de Vigo ein Beitrag zur Tagung: Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft Hohenheimer Tage für Ausländerrecht 2015 23.
MehrTraumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis. Zugang zum Gesundheitssystem für
Vormundschafsverein im Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.v. Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis Zugang zum Gesundheitssystem für unbegleitet tminderjährigen i Flüchtlinge Gefördert durch:
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrERSTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN FÜR ASYLBEGEHRENDE IN RHEINLAND-PFALZ. Folie 1
ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN FÜR ASYLBEGEHRENDE IN RHEINLAND-PFALZ Folie 1 ASYLANTRÄGE RHEINLAND- PFALZ SEIT 2005 30.000 Schätzwerte ausgehend von Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im August
MehrBisherige Fassung Neue Fassung ab 1. November 2015. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
S Y N OPSE zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung BT-Drs. 18/5921, 18/6289, 18/6392 Inkrafttreten: 1. November 2015 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 2 Aufgaben der
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrKraft getreten. In den 12a und 104 AufenthG, 22 und 36 SGB II, 23 SGB XII
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur vorläufigen Umsetzung des 12a AufenthG vom 28.09.2016 Az. MAIS IV A3-9211
MehrUnbegleitete minderjährige
Unbegleitete minderjährige Ausländer in der Jugendhilfe Zur Notwendigkeit proaktiver Strategien in der Jugendhilfeplanung Kreis Lippe Inga Ribbentrup Ausgangspunkt der Planung im Dezember 2014 Anzahl unbegleiteter
Mehr2. Heimerziehung für alleinstehende Asylbewerber/innen nach dem KJHG
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26.10.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) 5342/5353 - III F / III E - Fax: 90227 (9227) 5004 E-Mail: Ulrike.herpich-behrens@senbjw.berlin.de Holger.Schulze@senbjw.berlin.de
MehrGrenzkontrollen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen durch die Bundespolizei bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9634 18. Wahlperiode 15.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage. der Abgeordneten. Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Heike Kugler (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/513 (15/364) 07.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Situation unbegleiteter
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. 27. September 2016 Weimar Zahlen,
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Frankfurt, 29. Juni 2015 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Inhalt Vorbemerkung... 1 I. Änderung
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
1802 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Vom
MehrDIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS
DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS
MehrGA Seite 1 (04/2012) 137. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 137 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrDas familiengerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Vormunds / Ergänzungspflegers für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
Das familiengerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Vormunds / Ergänzungspflegers für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Aktuelle Herausforderungen für Familiengericht und Jugendhilfe Materiell-rechtliche
MehrBehandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient
Ministerium für Famil e, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
MehrKinderbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Dirk Bange, Amt für Familie, Leitung Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
Kinderbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien Dirk Bange, Amt für Familie, Leitung Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung Abgrenzung des Themas Viele der im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems betreuten
MehrSITUATION VON MUF IN HAMBURG
Infomobil Hamburg SITUATION VON MUF IN HAMBURG Infoveranstaltung 21.01.2014, welt*raum, Hamburg-Harburg MEDIENSPIEGEL I MAI JUNI 2013 (zuvor SKA der CDU nach Jugendkriminalität) Gewalt-Kids im Haus des
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl I. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Wie funktioniert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Land? In Baden-Württemberg besteht
Mehr(UN- Kinderkonvention (UN- KRK), UNHCR-Richtlinie, EU Aufnahmerichtlinien, EU-Qualitätsrichtlinien, u.a.)
Anschlussjugendhilfemaßname für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Abschluss eines Clearingverfahrens im Rahmen der vorangegangenen Inobhutnahme. Der DiFa e.v. wurde 1988 gegründet und hat sich
Mehrlifeline Auszug aus der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein
lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Auszug aus der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein 1.Auflage 2008 HerausgeberInnen:
MehrDublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa
Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai 2016 Nicole Viusa Übersicht Unzulässigkeitsverfahren - Zuständigkeitskriterien Abschaffung von verbindlichen Fristen Einschränkung Selbsteintritt Unbegleitete
MehrVollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November Integration von Flüchtlingen
Vollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November 2015 Integration von Flüchtlingen Zahl der Flüchtlinge nach Herkunftsländern Bezug: gestellte
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf -per E-Mail- Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster April
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrOmbudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter
Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?
MehrProzessbeschreibungen zur Leistungserbringung für unbegleitete ausländische Minderjährige durch die öffentliche Jugendhilfe in Westfalen-Lippe
Fortbildungsveranstaltung 16-42-67-09 Prozessbeschreibungen zur Leistungserbringung für unbegleitete ausländische Minderjährige durch die öffentliche Jugendhilfe in Westfalen-Lippe am 25.01.2016, 01. -
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrFrankfurt am Main. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit ausländischem Pass
Frankfurt am Main Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit ausländischem Pass Sie können Leistungen zur Grundsicherung im Jobcenter Frankfurt am Main beantragen, wenn folgende Voraussetzungen
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher A. Problem und Ziel Kinder und Jugendliche, die
MehrBasisinformationen Aufenthaltsgestattung
Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält zunächst eine Aufenthaltsgestattung. Dieser vorläufige Aufenthaltsstatus ist mit vielen Einschränkungen verbunden.
MehrNetzwerke und Kooperationen in den Kommunen
Netzwerke und Kooperationen in den Kommunen Willkommen bei Freunden Anna-Margarete Davis, Regionalstellenleiterin Berlin DKJS Safa Semsary, Kommunalberaterin Servicebüro Berlin DKJS 22. Oktober 2015 Überblick
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
MehrAsylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Nordwestmecklenburg. Veranstaltung am
Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Nordwestmecklenburg Veranstaltung am 15.09.2015 Asylbewerber und Flüchtlinge im LK NWM Inhalt 1. Definitionen 2. Ablauf des Asylverfahrens 3. Unterbringungssituation
MehrVorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einführung...17
Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11 Literaturverzeichnis... 13 I Einführung...17 A Das Dubliner Übereinkommen Vorläufer der Dublin II-Verordnung. 17 1 Entstehung des Dubliner Übereinkommens... 17
MehrVon der Einreise als Asylsuchender bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Von der Einreise als Asylsuchender bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Informationsveranstaltung am 07.03.2016 TOP 1 Informationen des kommunalen Integrationszentrums TOP 2 Das Verfahren von der
MehrBezirksregierung Arnsberg Postfach Arnsberg Datum: 07. Juni 2016 Seite 1 von 6
Bezirksregierung Arnsberg Postfach 59817 Arnsberg Datum: 07. Juni 2016 Seite 1 von 6 An die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen: 201.2.1 / 201.2.3 bei Antwort bitte angeben über die Bezirksregierungen
Mehrzur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung
MehrLeitfaden für ehrenamtliche Helfer
Leitfaden für ehrenamtliche Helfer Neueinweisung Der Kreis Pinneberg weist dem Amt Moorrege Asylbewerber zu. Dem Koordinator wird dann vorab das Datum und die ungefähre Uhrzeit, die Namen, die Geburtsdaten
MehrRunder Tisch 14. Januar Zum Thema Flüchtlinge im Heidekreis
Runder Tisch 14. Januar 2015 Zum Thema Flüchtlinge im Heidekreis Bericht des Heidekreises Situation im Heidekreis Ablauf von Asylverfahren, insbesondere bei - Asylfolge- und - Dublin-Verfahren Aufgaben
MehrArbeitshilfe* für die Durchführung einer individualpädagogischen Leistung der Jugendhilfe im Ausland
Geschäftsstelle Fax: +49 (0)8382 280 964 jugendhilfe@be-ep.de Schneeberggasse 1 Fon: +49 (0)8382 280 962 info@be-ep.de D-88131 Lindau Service:+49 (0)700 23 75 32 36 www.be-ep.de Arbeitshilfe* für die Durchführung
MehrSteffen Angenendt, Kinder auf der Flucht
Steffen Angenendt, Kinder auf der Flucht Steffen Angenendt Kinder auf der Flucht Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF Leske + Budrich, Opladen 2000 Die
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/228 10.08.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Zur Situation unbegleiteter
MehrSatzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)
5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und
MehrUnterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Brandenburg
Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Brandenburg Hinweise des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Erste Ergänzung vom 10. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5921 18. Wahlperiode 07.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder
MehrLeitlinien zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vom 12. Februar 2009
Leitlinien zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vom 12. Februar 2009 1. Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 2. Empfehlungen zur Kostenerstattung
MehrSatzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014
Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
MehrGesundheitsuntersuchungen im Vollzug des 42 SGB VIII
Landeshauptstadt Gesundheitsuntersuchungen im Vollzug des 42 SGB VIII Dr. med. Barbara-Luise Donhauser Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern: Untersuchungsumfang laut Vollzugsbekanntmachung
MehrFlüchtlinge im Landkreis Wittmund (Update - Stand: )
Leitfaden zur Flüchtlingssituation: Flüchtlinge im Landkreis Wittmund (Update - Stand: 25.01.2016) So kommen die Flüchtlinge in den Landkreis Wittmund Nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
MehrGrundsätzliches zum Asylverfahren
Woher kommt der Begriff Asyl und was bedeutet er Asylon = Zufluchtsstätte 1949 Aufnahme im Grundgesetz Allgemeine Notsituationen keine Asylgründe Asylverfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE UND DIE KINDER UND JUGENDHILFE
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE UND DIE KINDER UND Pädagogische Herausforderungen und was wir daraus für die Kinder und Jugendhilfe lernen können? stitut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.v.
MehrBasics Asyl ein Überblick
Basics Asyl ein Überblick Aufenthalt 1 Asylbewerber Mit Aufenthalt Mit Duldung DUBLIN III-Verordnung: zunächst erfolgt Prüfung, ob Deutsch-land für das Asylverfahren zuständig. Wenn nicht, erfolgt Rückführung
Mehr