DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. Technische Richtlinie des LV Niedersachsen
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- Adolf Martin
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1 DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. 2m Betriebsfunk - Rufnamen Struktur Technische Richtlinie des LV Niedersachsen Zusammenfassung von Lars Hartmann LV Niedersachsen
2 Mit dem Erlass zum Digitalfunk im Land Niedersachsen und die hierdurch erfolgte Spiegelung auf die Rufnamenvergabe im 2m DLRG Betriebsfunk, hat sich auch die allgemeine Rufnummernvergabe für die DLRG im Land Niedersachsen verändert. Nach Beschluss des Innenministeriums ist jede Funkkennung an eine OPTA gebunden und somit im ganzen Land absolut einmalig. In den Landkreisen gilt mit der Einführung des neuen Konzeptes folgende Regelung: Alle Rufnamen sind im nummerischen Teil T mit mindestens 5 Stellen zu belegen. Der Rufname beginnt mit der jeweiligen Organisationskennung. Für die DLRG bedeutet dieses weiterhin: Adler im Bereich 2m Betriebsfunk. Danach folgt der jeweilige Landkreis, bzw. in größeren Städten die jeweilige Stadt. Beispiel: Adler Stade, Adler Cuxhaven, Adler Harburg usw. Im dann folgenden nummerischen Teil wurde der DLRG für die ersten beiden Stellen die Nummern zugewiesen. Wobei die bestehenden Ortsgruppen, für die Funkrufamen benötigt werden, in alphabetischer Reihenfolge zuzuordnen sind. Weitere Nummern stehen der DLRG nicht zur Verfügung. Beispiel: Adler Stade 71 für die OG Buxtehude Adler Stade 72 für die OG Drochtersen
3 An der 3. und 4. Stelle wurde genauestens festgelegt, welche Fahrzeug- und Funktionskennungen es im Land Niedersachsen gibt. Hierbei spielt es keine Rolle um welche Hilfsorganisation es sich handelt. Dieses ist in der Anlage 1 vom Innenministerium festgelegt worden. Für die DLRG ergeben sich hierdurch die in Anlage 2 vorgegebenen Möglichkeiten. Sollten sich in einem Bezirk Fahrzeuge befinden, die nicht nach Anlage 2 zuzuordnen sind, besteht natürlich die Möglichkeit, Rücksprache mit dem Leiter Einsatz des Landes Verbandes sowie dem IuK Referenten zu halten, um eine Lösung zu finden. Beispiel für einen GW Wasserrettung: Adler Stade 72/58/ In der Anlage 1 des Innenministeriums wird als gesonderter Bereich der Bereich an 3. und 4. Stelle mit Funktionskennungen ausgewiesen. Hier wurde den Landkreisen die Möglichkeit gegeben spezielle Funktionen zuzuteilen, indem man einzelne Kennungen mit sonstige Leitungsfunktion belegt hat. Die Vergabe dieser Kennungen obliegt den jeweiligen Landkreisen, bzw. Städten im Rahmen Ihrer Führungsstruktur. Für den Bereich 2m Betriebsfunk, ergibt sich für die jeweiligen Ortsgruppen, bzw. Bezirken, hier die Möglichkeit, Ihre Techn. Referenten, usw. unterzubringen, wie es aus der alten Rufnummernstruktur im 90er Bereich bekannt war. Aufgrund der Vielfältigkeit im DLRG Betriebsfunk, ist diese Zuweisung allerdings nur als 6 stelliger Rufname möglich, um nicht mit dem Erlass des Digitalfunks zu kollidieren. Zu empfehlen ist es hierbei, die Vergabe der Technischen Referenten Kennungen, in den jeweiligen Ortsgruppen, einheitlich auf Bezirksebene festzulegen. Die 5. Stelle im Nummerischen Teil bestimmt die jeweilige Anzahl der Fahrzeuge. Beispiel für eine OG, in der sich 2 MZF befinden: Adler Stade 72/17/1 Adler Stade 72/17/2
4 Sollten die 7 vorgegebenen Kennungen an den ersten beiden Stellen in großen Bezirken nicht ausreichen, besteht aber die Möglichkeit, Ortsgruppen an der 5. und 6. Stelle zusammen zu fassen um weiterhin zu gewährleisten, dass jedes Fahrzeug eine einmalige Kennung erhalten kann. Die 4 Landeseinsatzzüge des LV Niedersachsen, obliegen als Landeseinheit, einer gesonderten Rufnamenvergabe. Diese Vergabe der Kennungen spielt bei der Rufnamenvergabe im eigenen Bezirk allerdings keine Rolle. Für eventuell auftretende Probleme oder Rückfragen, bei der Einführung der neuen Rufnamenstruktur im LV Niedersachsen, stehen die IuK Referenten natürlich gerne Hilfsbereit zur Verfügung. Lars Hartmann LV Niedersachsen
5 Digitalfunk Anlage 1 des Innenministerium Niedersachsen Fahrzeug- und Funktionskennungen Ziffer für die OPTA Fahrzeug- und Funktionskennungen ortsfeste Funkstellen 00 Feuerwache / Feuerwehrhaus / Rettungswache / sonst. Feststation Funktionskennungen 1 01 Leiter der Organisation gemäß Organisationsregelung 02 stellv. Leiter der Organisation gemäß Organisationsregelung 2 03 Sonstige Leitungsfunktionen 3 04 Sonstige Leitungsfunktionen Sonstige Leitungsfunktionen Sonstige Leitungsfunktionen Leitender Notarzt 08 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst 09 Sonstige Funktionen 4 Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge 10 Kommandowagen / Führungskraftwagen 11 Einsatzleitwagen 1 12 Einsatzleitwagen 2 13 Einsatzleitwagen 3 14 Sonderkraftfahrzeug TEL 15 Gerätewagen Information und Kommunikation 16 Betreuungskombi 17 Mannschaftstransportwagen 18 Messleitkomponente 19 Sonstige ELW / MTW Tanklösch- und Sonderlöschfahrzeuge 20 Tanklöschfahrzeug <= 2000 l Wasser TLF 8/18, TLF 2000; 21 Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser und Truppbesatzung TLF 16/24, TLF Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser und Truppbesatzung TLF 16/24, TLF 3000 mit Hilfeleistungssatz 23 Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mind. Staffelbesatzung TLF 16/25 24 Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mind. Staffelbesatzung TLF 16/25 mit Hilfeleistungssatz 25 Tanklöschfahrzeug > 3000 l Wasser mit Truppbesatzung TLF 24/50, TLF 20/40, TLF Tanklöschfahrzeug >3000 l Wasser mit Sonderlöschmittelkomponente und Truppbesatzung TLF 24/50, TLF 20/40 SL, TLF Großtanklöschfahrzeug > 6000 l Wasser (z. B. Flugfeldlöschfahrzeug) 28 Sonderlöschmittelfahrzeug 1 Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wird auf die doppelte Schreibweise für die männliche und weibliche Bezeichnung verzichtet. 2 Mehrere gleichrangige Funktionsträger sind ggf. im Block 4.3 durchzunummerieren. 3 Mit den Ziffern 03 bis 06 lassen sich die verschiedenen Führungsstufen (z. B. gemäß FwDV 100) darstellen. Mehrere gleichrangige Funktionsträger sind ggf. im Block 4.3 durchzunummerieren. 4 z. B. selbständige Gruppen- oder Truppführer
6 - 2 - Trockenlöschfahrzeug Schaummittelfahrzeug 29 sonst. Tank- oder Sonderlöschfahrzeug, TroTLF16 Hubrettungsfahrzeuge 30 Drehleiter (Korb), DLK 23-12, DLAK 23/12 31 Drehleiter (Korb), DLK 18-12, DLAK 18/12 32 Drehleiter (Korb), DLK 12-9, DLAK 12/9 33 Drehleiter, DL 23-12, DLA 23/12 34 Drehleiter, DL 18-12, DLA 18/12 35 Drehleiter, DLA 12/9 36 Drehleiter, DL Hubarbeitsbühne Nennrettungshöhe <= 23 Meter 38 Hubarbeitsbühne Nennrettungshöhe > 23 Meter 39 sonst. Hubrettungsfahrzeuge Tragkraftspritzen- und Lösch(gruppen)fahrzeuge 40 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 41 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W 42 Staffellöschfahrzeug STLF 10/6, MLF 43 Löschgruppenfahrzeug ohne Wassertank LF 8 44 Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS Löschgruppenfahrzeug KatS LF KatS, LF 20 KatS 45 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, LF 10/6, LF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10/6, HLF Löschgruppenfahrzeug LF 16, LF 16/12, LF 20/16, LF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 16, HLF 16/12, HLF 20/16, HLF sonst. Löschfahrzeug Rüst und Gerätewagen 5 50 Vorrausrüstwagen, Kleinalarmfahrzeug 51 Rüstwagen 1 Gerätewagen Logistik / Technische Hilfe 52 Rüstwagen 2 Rüstwagen 53 Feuerwehrkran 54 Rüstwagen sonstige 55 Gerätewagen Licht 56 Gerätewagen Atemschutz 57 Gerätewagen Taucher 58 Gerätewagen Wasserrettung 59 Gerätewagen sonstige 6 5 Abrollbehälter können die Ziffer der thematisch passenden Geräte- oder Rüstwagen erhalten. 6 z. B. Rettungshund oder Tierrettung
7 - 3 - Versorgungs- und Logistikfahrzeuge 60 Schlauchwagen Schlauchwagen 1000 GW Logistik Schlauch mit mind. 1000m B-Schlauch 62 Schlauchwagen 2000, SW-KatS GW Logistik Schlauch mit mind. 2000m B-Schlauch 63 Kleinlastkraftwagen < 3,5 t zgm 64 Gerätewagen Nachschub Gerätewagen Logistik 1 Lastkraftwagen <= 12 t zgm Ladebordwand 65 Wechselladerfahrzeug 5500 (18 t) 66 Wechselladerfahrzeug 6500 (26 t) 67 Wechselladerfahrzeug-Kran 68 Gerätewagen Logistik 2 Lastkraftwagen > 12 t zgm mit Ladebordwand 69 sonst. Versorgungs- und Logistikfahrzeuge ABC-, Betreuungs- und sonstige Fahrzeuge 70 Gerätewagen Messtechnik 71 ABC-Erkundungskraftwagen Gerätewagen Strahlenspürtrupp 72 Gerätewagen Dekontamination Personen / Verletzter 73 Gerätewagen Gefahrgut GW Logistik / Gefahrgut 74 Gerätewagen Betreuung 75 Gerätewagen Technik 76 Löschboote 77 Mehrzweckboot 78 Rettungsboot 79 sonst. Fahrzeuge, Reservefunkgeräte (z. B. Krad, Flugzeug) Notfallrettung, Notarztsysteme 80 arztbesetzte Luftfahrzeuge 7 81 Notarztwagen 82 Notarzteinsatzfahrzeug 83 Krankenkraftwagen Typ C (RTW) RD 84 Krankenkraftwagen Typ C (RTW) RD temporär 85 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungstransportwagen) EE San 86 Baby-Notarztwagen 87 Intensivtransportwagen 88 Großrettungswagen 89 sonst. Rettungsmittel 8 Krankentransport, vorübergehende Einrichtungen 90 vorübergehende Einrichtungen, wie Behandlungsplatz, Betreuungsstelle, Unfallhilfsstelle 91 Krankenkraftwagen (Krankentransportwagen) Typ A 1 92 Krankenkraftwagen (Krankentransportwagen) Typ A 2 93 Krankenkraftwagen (Notfallkrankenwagen) Typ B 94 Krankentransportwagen 4 Tragen 95 Gerätewagen Behandlungsplatz 96 Gerätewagen Sanität 7 z. B. RTH, ITH 8 z. B. Schwerlast-RTW
8 Infektions-Krankentransportwagen 98 Großkrankentransportwagen 99 sonst. Krankentransportmittel
9 Anlage 2 - DLRG spezifisch Kennung 3. und 4. Stelle Beschreibung Rettungswachen, 00 Gerätehäuser, Unterkünfte Bemerkung 01 Leiter der Organisation stellv. Leiter der Organisation Technische Referenten nur Betriebsfunk siehe unten 10 KDOW 11 ELW Norm 1 12 ELW Norm 2 17 MZF Mannschaftsfahrzeuge 19 sonstige MZF Jugendbusse, Quads GWT - Gerätewagen Tauchen GWW - Gerätewagen Wasserrettung Gerätewagen sonstige (Großgerät) Gerätewagen Logistik mit Ladebordwand (kleiner 12 To Gesamtgewicht) 67 WLF Kran
10 68 69 Gerätewagen Logistik mit Ladebordwand (größer 12 To Gesamtgewicht) sonstige Logistik und Versorgungsfahrzeuge MB 1017 mit Ladefläche 75 GW Technik 77 Mehrzweckboot 78 Rettungsboot 79 Handfunkgeräte 82 Notarzteinsatzfahrzeug 83 Rettungswagen nach Norm 84 Krankentransportwagen nach Norm Technische Referenten im Betriebsfunk, werden an der 5. und 6. Stelle spezifiziert. Die Rufnamen im Bereich Referenten sind immer 6 stellig 11 1.Vorsitzender Vorsitzender 13 techn.leiter (Leiter Einsatz / Technik) 14 sonstige Referenten nach Bezirksbeschluss 15 IuK (Information und Kommunikation) 16 - sonstige Referenten nach Bezirksbeschluss 17 - sonstige Referenten nach Bezirksbeschluss 18 - sonstige Referenten nach Bezirksbeschluss als Beispiele: 75/09/15 - TRef IuK - Technischer Referent IuK 75/09/11-1.Vorsitzender 75/09/14 - TRef Kran (Technischer Referent Kran)
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