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1 StuRatgeber Soziales

2 Studienfinanzierung 3 Beratungsangebote 11 Studieren mit Kind 14 Studium mit Beeinträchtigungen 15 Versicherungen & GEZ 18 BAföG-ABC 25 Nebenjobs 33 I Studienfinanzierung 1. Kindergeld Kindergeld erhalten Eltern für ihre Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr / bis zu deren 25. Lebensjahr während einer Ausbildung, im Freiwilligen Jahr oder Studium / die Pflichtdienstzeit bei Wehroder Zivildienst wird zusätzlich angerechnet. $$$ Die ersten zwei Kinder erhalten monatlich 184, Euro, das dritte 190, Euro und jedes weitere Kind 215, Euro. Eine direkte Auszahlung an Dich ist möglich, wenn Du von Deinen Eltern weniger Unterhalt als die Dir zustehende Summe an Kindergeld erhältst. An die Familienkasse des Arbeitsamtes wenden! Infos Mehr Infos zum Kindergeld findest Du in 1612b des BGB oder im Internet auf der Seite des Arbeitsamtes ( 1. Auflage, Exemplare, September 2012 Herrausgegeben vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit des StudentInnenRats der Universität Leipzig. Universitätsstraße 1, Leipzig, roef@stura.uni-leipzig.de, Druck: Druckerei Friedrich Pöge e.k. Leipzig V.i.S.d.P.: Martin Liborak Redaktion: Mohammed Kassim Grafik: Freund Blase Titelfoto: CC flickr natmandu 2. Unterhalt In BGB 1610 ist die Unterhaltspflicht Deiner Eltern geregelt: Unterhalt umfasst Kosten für den Lebensbedarf und eine angemessene, berufsqualifizierende Ausbildung. Anspruch auf Unterhalt besteht: bis zu Deinem 27. Lebensjahr / wenn das Studium Deine Erstausbildung ist. $$$ Die Höhe des Dir zustehenden Unterhalts richtet sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten Deiner Eltern. Bei Bedarf kann staatliche Unterstützung nach BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bezogen werden. 3

3 3. Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Studierenden aus einkommensschwächeren Familien eine staatliche Finanzierung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines unverzinslichen Darlehens (50 %), das nach dem Studium bis zu einem Höchstbetrag von , Euro zurückgezahlt werden muss. Ob und ggf. wie viel BAföG du erhältst, hängt von vielen Faktoren ab. Generell lässt sich empfehlen, im Zweifel erstmal einen Antrag zu stellen. Auch ein negativer BAföG Bescheid kann später noch hilfreich sein. Dieser wird z. B. benötigt, will mensch Wohngeld beantragen (mehr dazu weiter unten). Scheitert dein BAföG Anspruch an dem Einkommen deiner Eltern ist dem Bescheid dann auch zu entnehmen, wie viel Unterhalt deine Eltern mindestens zahlen müssen. Das BAföG wird i.d.r. für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiums gezahlt. Mehr hierzu im BAföG-ABC auf Seite 25. $$$ Die Höhe der BAföG-Leistung richtet sich nach dem eigenen Vermögen und Einkommen, sowie dem Einkommen der Eltern und ggf. des Ehepartners. Bei der Berechnung kann Dir der BAföG-Rechner im Internet behilflich sein ( Die Höchstsumme liegt bei 670, Euro (Stand: Oktober 2010). Ausnahmeregelungen bezüglich der Bezugsdauer, etc. betreffen u. a.: Studierende mit chronischer Krankheit / Studentische Eltern und Schwangere / Tätigkeiten innerhalb der Organe der Studierendenschaft, der Hochschule oder des Studentenwerkes. Elternunabhängiges BAföG kann folgenden Studierenden gewährt werden: Studienbeginn nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr (ersatzweise: Bezug von Arbeitslosengeld und Wehr- bzw. Zivildienst) / Studienbeginn nach 6 Jahren Ausbildung + Erwerbstätigkeit / Studierende mit einem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg und über 30 Jahre / Studierende, bei denen auf der Grundlage eines Vorausleistungsantrags vom Amt festgestellt wurde, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht hinsichtlich des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses bereits ausreichend nachgekommen sind. Auslandsaufenthalte Bei einem Studienaufenthalt oder einem Pflichtpraktikum im Ausland kann weiterhin BAföG bezogen werden, u. U. auch, wenn Du im Inland kein BAföG bekommst. Für das Auslands- BAföG ist stets ein ganz bestimmtes Amt zuständig. Der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt im Ausland gestellt werden, um in dieser Zeit auch wirklich Geld zu bekommen. Wichtig Der Anspruch auf BAföG kann nicht aufgespart werden und verfällt dementsprechend, wenn Du es nicht oder zu spät beantragst für diesen Zeitraum. Du solltest also gleich zu Beginn des Studiums einen Antrag stellen und ihn rechtzeitig (3 Monate) vor Beginn des neuen Studienjahres erneuern. Nach dem dritten oder vierten Semester muss ein sog. Leistungsnachweis (Formblatt 5 des Antrages) erbracht werden, um weiterhin BAföG zu beziehen. Rückzahlung Die Hälfte der von Dir bezogenen Förderungssumme (aber maximal , Euro) muss nach der Frist von fünf Jahren nach Ende der Förderungsdauer in Monatsraten von mindestens 105, Euro zurückgezahlt werden. Auch hier gibt es Ausnahmeregelungen, die mit dem Bundesverwaltungsamt, als der einziehenden Stelle, vereinbart werden müssen. Infos Genauere Informationen über das BAföG findest Du im BAföG-ABC ab Seite 25. Im Internet unter gibt es den Gesetzestext, ein Glossar, ein Forum und Erklärungen zu vielen Fragen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die BAföG-Beraterin des StuRa kann Dir u. a. im persönlichen Gespräch Ratschläge und wissenswerte Informationen geben. ina@stura.uni-leipzig.de. 5

4 4. Selbstfinanziertes Studium Jobben Immer mehr StudentInnen stopfen Lücken im monatlichen Budget mit einem Job neben dem Studium. Als Arbeitnehmer*in hast Du verschiedene Rechte und Pflichten. Das gilt zum einen in Deiner Beziehung zu Deinem / r Arbeitgeber*in, zum anderen gegenüber der Sozialversicherung. Dabei hast du verschiedene Rechte und Pflichten und du solltest die Besonderheiten der unterschiedlichen Beschäftigungs. und Sozialversicherungsformen kennen. Mehr dazu findest du im Abschnitt VII (ab Seite 32). 5. Stipendien Es gibt eine Fülle an Stipendien, Trägern und damit auch sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Was ein Stipendium vom BAföG unterscheidet, ist zunächst, dass ersteres in der Regel als voller Zuschuss gewährt wird, während ein Teil des BAföG nach der Ausbildung zurückzuzahlen ist. Eine Bewerbung lohnt sich also auf jeden Fall, zumal bei Auswahltagungen Fahrt- und Übernachtungskosten teilweise übernommen werden. Da das Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien heraus gibt, ist die finanzielle Förderung ansonsten an das BAföG angelehnt, was eine relative Einheitlichkeit bei den Stiftungen zur Folge hat. Einmal in die Förderung einer Stiftung aufgenommen zu sein, bedeutet jedoch nicht, für die gesamte Studienzeit ausgesorgt zu haben. Viele Stiftungen nehmen ihre Stipendiat*innen für eine bestimmte Probezeit auf. Im Selbstverständnis der Stiftungen ist Geld übrigens eher zweitrangig, was schon strukturell erkennbar ist. Die meisten deutschen Studienstiftungen bzw. Begabtenförderungswerke sind auf eine Partei oder eine Interessenorganisation ausgerichtet, so findet man neben CDU-, SPD-, Die.Linke- und anderen parteinahen Stiftungen auch gewerkschaftliche und konfessionsnahe Stiftungen. Darüber hinaus gibt es für die Promotion noch»landesstipendien«, welche die einzelnen Bundesländer auszahlen. Um in eine Förderung aufgenommen zu werden, musst Du natürlich nicht Mitglied in der entsprechenden Partei sein. Jedoch ist es so, dass ein eingefleischtes CSU-Mitglied von einer Bewerbung bei der Die.Linken-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung Abstand nehmen sollte, denn alle Stiftungen verlangen als Förderungsvoraussetzung eine generelle Nähe zu ihren Grundwerten; darüber hinaus wird neben den überdurchschnittlichen Studienleistungen oft ein gemeinnütziges gesellschaftliches Engagement erwartet. An den Grundwerten ist auch die so genannte ideelle Förderung ausgerichtet, die in Form von Sommerakademien, Sprachprogrammen, Berufsorientierungsprogrammen, Ferienkursen und Seminaren die finanzielle Förderung ergänzt. Das katholische Cusanuswerk bietet sogar Exerzitien und Besinnungstage an. Zunehmend sind einige Stiftungen auch bemüht, über die normale Begabtenförderung hinaus Sonderförderungsprogramme anzubieten. So kann man sich zum Beispiel bei der Adenauer-Stiftung um die Aufnahme in das Sonderprogramm»Journalistische Nachwuchsförderung«bewerben. Wen solche bunten Ergänzungen zum Studium reizen, wer in Stipendiat*innengruppen oder interdisziplinären Arbeitskreisen Austausch sucht oder auch nur die Chance sieht, durch ein Stipendium finanzielle Entlastung zu finden, der / die sollte eine Bewerbung in Erwägung ziehen! $$$: Die Höhe der Förderung bestimmt sich ähnlich wie die des BAföGs. Hinzu kommt noch einkommensunabhängig das sog. Büchergeld in Höhe von z. Z. 80, Euro. Was ist dabei zu beachten? Zuerst sollte überlegt werden, welche Stiftungen 7

5 nicht in Frage kommen, weil es politisch oder religiös einfach nicht passt. Weil Bewerbungsverfahren, Bewerbungsfristen, Auswahlverfahren und Seminarprogramme bei den Stiftungen unterschiedlich sind, sollte anschließend unbedingt ein Blick ins Internet geworfen werden. Bei einigen Stiftungen sind Selbstbewerbungen ausgeschlossen; Du musst somit zum Beispiel von einer / einem Dozent*in vorgeschlagen werden. Außerdem lassen sich im Netz eine Menge Informationen über Anspruch und Selbstverständnis der jeweiligen Stiftung finden. Hast Du die Stiftung Deiner Wahl gefunden, forderst Du einfach die Bewerbungsunterlagen an und reicht sie fristgerecht ein. Meist musst Du vorher allerdings noch ein bis zwei Professor*innen finden, die bereit sind, ein Fach- bzw. ein so genanntes Persönlichkeitsgutachten zu schreiben. In jedem Fall musst Du einen tabellarischen oder ausführlichen Lebenslauf, das Abiturzeugnis und Kopien von bisher im Studium erbrachter Leistungsnachweise bereithalten. Wichtig ist, dass bis zur Bewerbung nicht mehrere Semester vertrödelt werden (wer nun auch immer»vertrödeln«definiert auch diskussionsreiche Kneipenabende erweitern die eigene Gedankenwelt), sodass noch keine»scheine«vorliegen, denn viele Stiftungen nehmen Stipendiat*innen nur während der ersten vier Fachsemester in die Förderung auf. Promotion Neben den Stipendien für das Studium bis zum Magister, Diplom, Staatsexamen oder Bachelor bzw. Master gibt es auch Stipendien für die Promotion, um Promovierende in ihrer wissenschaftlichen Arbeit abzusichern. Diese Stipendien (oftmals auch Graduiertenförderung genannt) laufen meist über drei bis vier Jahre. Man bewirbt sich mit einem konkreten Projekt, muss der Stiftung gegenüber ab und an auch Rechenschaft über die geleistete Arbeit ablegen und sollte an einigen Kongressen mit Vorträgen teilnehmen. Auch das oben erwähnte Persönlichkeitsgutachten von zwei Professor*innen wird in der Regel benötigt. Weitere Infos Im Internet findest Du Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Stiftung: Ein hilfreiches Buch: Deutsches Studentenwerk: Förderungsmöglichkeiten für Studierende, K. H. Bock-Verlag 2003, ISBN Kredite Es besteht zu guter Letzt auch die Möglichkeit, einen persönlichen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Dieses Darlehen muss aber vollverzinst zurückgezahlt werden und stellt die unrentabelste Form der Verschuldung zur Studienfinanzierung dar. $$$ Abhängig von Deiner finanziellen Situation und leider auch Deinem Studienfach gewähren Dir die einzelnen Banken Kredite mit ganz unterschiedlichen Konditionen. Wichtig! Du solltest die Aussicht, Dich schon während Deines Studiums zu verschulden, nicht unterschätzen und Dich genau informieren, ob es nicht doch eine andere Möglichkeit der Studienfinanzierung für Dich gibt. Weitere Infos In jedem Fall solltest Du Dich vorab bei den verschiedenen Banken und auch bei unabhängigen Beratungsstellen (z. B. im StuRa oder Studentenwerk) gut informieren. 7. Der Bildungskredit der KfW Förderbank Der klassische Bildungskredit ist ein Programm des Bundes mit vorgegebenem Budget und nicht mit allgemeinen Studienkrediten zu verwechseln. Er ist vollkommen unabhängig von der Förderung gemäß BAföG; eine parallele Förderung ist daher auch möglich. Es 9

6 besteht allerdings im Gegensatz zum BAföG kein Rechtsanspruch. Er wird als vollverzinstes Darlehen gewährt. Zielgruppe Studierende mit bestandener Zwischenprüfung (Diplom) / ab dem zweiten Studienjahr (Bachelor / Master) / Studierende, die kein BAföG beziehen können oder besondere Ausgaben haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden. $$$ Die monatliche Förderung beträgt 100,, 200, oder 300, Euro, wobei die Höhe festgelegt wird, die Dauer jedoch freigewählt werden kann. Die Höchstsumme beträgt bei bis zu 24 Monaten max , Euro. Der Kredit muss später incl. Zinsen zurückgezahlt werden, die allerdings durch die finanzielle Stütze der Bundesregierung relativ günstig ausfallen. 8. ALG II Diese staatliche Sozialleistung kann von StudentInnen in der Regel nur während eines Urlaubssemesters in Anspruch genommen werden. Dies ist insbesondere für Schwangere oder Studierende mit Erziehungsaufgaben eine oft genutzte Möglichkeit. Wichtig: Wenn Du diese Leistung beziehst, bist Du wie jede*r andere ALGII-Empfänger*in auch verpflichtet dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ggf. Bewerbungen zu schreiben, etc. Willst Du das Urlaubssemester dazu nutzen, Prüfungsleistungen nachzuholen, de facto also weiter zu studieren, dann solltest Du Dich in der Sozialberatung des StudentInnenRats dazu beraten lassen. 9. Wohngeld Falls Du keinen Anspruch (mehr) auf BAföG hast, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beziehen. Für die Beantragung ist ein Ablehnungsbescheid des BAföG-Amtes beizufügen. II Beratungsangebote 1. StudentInnenRat der Uni Leipzig Der StuRa demonstriert nicht nur für Dich und Deine Belange sondern bietet Dir auch vielfältige individuelle Beratungsangebote und Hilfen an: Probleme bei BAföG, Studieren mit Kind, Rechtssachen, Prüfungsmodalitäten, Arbeitsstörung, familiäre Probleme, Finanzsorgen etc. Der StuRa ist Dein Ansprechpartner! Folgende Angebote finden in den Räumen des Stura, in der Universitätsstr. 1, im neuen Seminargebäude (NSG) statt. Sozialberatung Du weißt nicht weiter? Du hast ein Kind und fühlst Dich deshalb im Studium benachteiligt? Dein*e Ansprechpartner*in findest Du bei der Sozialberatung des StuRa für finanzielle Angelegenheiten und besondere Lebenslagen. S001, , sozialberatung@stura.uni-leipzig.de BAföG-Beratung / Studienfinanzierung»Studienfinanzierung«und die Vereinbarkeit mit Studiengangwechsel, Auslandsaufenthalt, verspätete Zwischenprüfung oder Überschreitung der Regelstudienzeit, Ina Schulz unsere fest angestellte Mitarbeiterin steht Dir beratend zur Seite. S011, , bafoeg@stura.uni-leipzig.de Rechtsrat Bei Mietstreitigkeiten, Strafsachen oder Prüfungsrecht steht Dir die Rechtsberatung des StuRa zur Verfügung. S001, , rb@stura.uni-leipzig.de 11

7 Psychosoziale Beratung Trägst Du ein persönliches Problem mit Dir herum oder befindest Dich in einer Krisensituation, möchtest aber nicht mit Freund*innen darüber reden? Dann komm in die Sprechstunde der psychosozialen Beratung. S001, , Student At Work Student At Work ist eine Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Anfangsberatung. Das Team vom Projekt bietet erwerbstätigen Studierenden Tipps und Infos zu Fragen über Krankenversicherung, Arbeitsvertrag, Praktika, Lohn, Urlaub, Kündigung oder Steuern. Kommt in die Sprechstunde. S001, , Nightline Die Nightline ist dein Sorge- und Auskunftstelefon mit nächtlichen Sprechzeiten. In den späten Abendstunden hast Du die Möglichkeit Deine Sorgen am Telefon loszuwerden. Am anderen Ende der Leitung sitzt eine geschulte Person, die Dir aktiv zuhört und bei Bedarf auch an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten kann. Die Nightline in Leipzig ist im Semester jeden Montag, Mittwoch und Freitag von 21:00 Uhr bis 01:00 Uhr unter der Nummer 0341 / zu erreichen. Mehr Infos unter leipzig.nightlines.eu oder nightline@stura.uni-leipzig.de Für Anregungen, Beschwerden oder Fragen steht Dir der Sozialreferent jeder Zeit unter soziales@stura.uni-leipzig.de oder 0341 / zur Verfügung. Aktuelle Beratungssprechzeiten unter / beratung 2. Studentenwerk Leipzig Das Studentenwerk hat mehrere Beratungsstellen, die alle unter / beratung zu finden sind. Allgemeine Rechtsberatung zum BAföG, Hinweise auf andere Förderungsmöglichkeiten wie Begabtenförderung, Wohngeld etc. und Tipps zu den Ansprüchen nach dem Bundessozialhilfegesetz gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung. Abteilungsleiter: Hartmut Koch, Goethestraße 6, , koch@swl.uni-leipzig.de, / bafoeg Beratungszeiten: BAföG-Service Raum 002 Mo 12:00 15:00 Uhr Di 09: Uhr Mi 12:00 15:00 Uhr Do 13:00 16:00 Uhr Fr 09:00 12:00 Uhr BAföG Sachbearbeiter*innen, Goethestraße 6 1., 2. OG Di 13:00 17:00 Uhr Do 09:00 11:00 Uhr Rechtsberatung des Studentenwerks Die Beratung für Studierende findet in den Räumen der Kanzlei statt und ist kostenlos. Anwaltskanzlei Eva Poppe, Hainstraße 20 24, 0341 / oder 0341 / , Di 16:00 18:00 Uhr 13

8 Sozialberatung des Studentenwerks Regina Engelhardt, Goethestraße 6 / Studenten Service Zentrum (SSZ), Erdgeschoss, 0341 / , engelhardt@studentenwerk-leipzig.de Di Do 09:00 11:00 / 13:00 17:00 Uhr 09:00 11:00 / 13:00 15:00 Uhr Psychologische Beratung des Studentenwerks Studentenwohnhaus Philipp-Rosenthal-Straße 31, Leipzig, Semmelweisstraße 10, Leipzig, (direkt gegenüber der Russischen Kirche), im»zentrum für psychische Gesundheit am Universitätsklinikum Leipzig«Telefonische Vergabe von Terminen: 0341 / Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr (Diese Beratung kann nur nach Terminvereinbarung im Anspruch genommen werden.) III Studieren mit Kind Keine Angst Studieren mit Kind ist möglich! Über 2:000 Studierende mit Kind gibt es in Leipzig. Da sollte das Kind mit dem Studium eigentlich gut vereinbar sein, denkt man. Und in der Tat, in Leipzig gibt es einen Verein, der für sein Engagement für Studierende mit Kind schon mehrfach ausgezeichnet wurde. In dessen Vereinsdomizil ZAPPELKISTE kann man im Arbeitsbereich lernen, während im Nachbarraum eigene Kinder betreut werden. Die ZAPPELKISTE ist in der Nürnberger Straße 42 zentrumsnah gelegen und täglich jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Angebot wird vom Studentenwerk Leipzig sowie vom StudentInnenRat der Universität Leipzig unterstützt. Außerdem organisiert der Verein eine Vielzahl politischer Aktivitäten zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit sowie gesellige Veranstaltungen wie das Internationale Kinderfest, Tage der Offenen ZAPPELKISTE, Beratungsnachmittage, Familienfrühstück oder den Osterspaziergang. Alle Angebote des Vereins sind kostenfrei. Studentische Eltern Leipzig e.v. verein@studentische-eltern.de, IV Studium mit Allgemeine Informationen Beeinträchtigung 1. Im StuRa, bei Frau Engelhardt im Studentenwerk und bei Herrn Beyer, dem Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung sind Transponder zu bekommen! 2. Es lohnt sich, auch wenn ihr euch nicht als behindert einschätzt (gerade für Menschen mit Arbeitsstörung o.ä.), einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dies erspart euch ständiges Attestieren-lassen der Beeinträchtigung und könnte teilweise Nachteilsausgleiche im gesellschaftlichen Leben schaffen. Außerdem ist es damit einfacher, Hilfsmittel oder Unterstützung zu beantragen. 3. Ihr könnt, wenn ihr einen Schwerbehindertenausweis habt, eine Erstattung des Teils des Semesterbeitrages bewirken, der für das Semesterticket eingezogen wird (z. Zt. 35, Euro). Verfahren laut Studentenwerk: Im Wintersemester 2012 / 13 beläuft sich der Semesterbeitrag für die Studierenden der Universität auf 114,50 Euro. Davon werden 70, Euro für das Studenten- 15

9 werk verwendet. Von dem Sockelbeitrag einschließlich Mobilitätsfonds (zusammen 36,50 Euro) sind Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (Beiblatt mit gültiger Wertmarke) haben und dies nachweisen, ausgenommen. Wir benötigen zur Bearbeitung folgende Unterlagen in Kopie: den Studentenausweis, den Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamts. Die Zusendung per - Anhang oder per Fax (0341 / ) ist möglich. Der Antrag kann immer nur für ein Semester gestellt werden und muss spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters beim Studentenwerk eingehen. Die Studierenden sollten sich im Studentensekretariat über die Zahlungsmodalitäten erkundigen, wenn sie rechtzeitig eine Befreiung vorweisen können.«4. Es ist sinnvoll, sich in den Newsletter des Deutschen Studentenwerks einzutragen und von den vielfältigen Angeboten zu profitieren. Beratung & Selbsthilfegruppen Der StuRa: ihr bekommt hier erste Informationen sowie Beratung und es gibt eine Plattform für eure Belange: der AK (Arbeitskreis) Barrierefreiheit. Wendet euch vertrauensvoll an das Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik, an das Sozialreferat oder an die Sozialberatung und psychosoziale Beratung. Das Studentenwerk Leipzig: bietet Unterstützung bei sozialen Problemen (Wohnungssuche, Assistenz, Antragstellung etc.) / stellt Mitschreibhilfen und technische Geräte zur Verfügung. Wendet euch bitte an Regina Engelhardt engelhardt@ studentenwerk-leipzig.de! Mehr Informationen zu Sprechzeiten und Unterstützung findet ihr hier: de / beratung / studieren-mit-behinderung Die Universität: Alle Infos direkt von der Universität findet ihr hier: www. zv.uni-leipzig.de / studium / angebot / foerderung / foerderungsmoeglichkeiten / studieren-in-besonderen-lebenssituationen.html Der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen: bietet Unterstützung bei allen studienorganisatorischen Fragen (Nachteilsausgleiche, bauliche Barrieren, Prüfungen etc.) Herr Dr. Michael Beyer, Theologische Fakultät, Otto-Schill-Straße 2, (keine Sprechzeiten), beyer@theologie.uni-leipzig.de Studienberatung Herr Pfunfke von der Studienberatung berät euch individuell. Goethestraße 6, Zimmer 427, Leipzig, Telefon: Telefax: HOPES studentische Selbsthilfegruppe Friedrich-Ebert-Str. 77, Leipzig, hopes.leipzig@googl .com, geist:reicht studentische Selbsthilfegruppe c / o IrrsinnigMenschliche.V. Philipp-Rosenthal-Straße 55, 04103Leipzig, info@geistreicht.de 17

10 V Versicherungen & GEZ Bei den gesetzlichen Sozialversicherungen bestehen zur Schulzeit, zum Wehrdienst, zum Zivildienst oder zum Sozialen Jahr usw. keine Veränderungen. Es treffen für Dich weiterhin nur die Kranken- und Unfallversicherung zu. 1. Unfallversicherung Gegen Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium und auf dem Weg zur Uni bist Du über das Bundesland Sachsen unfallversichert. Befindest Du Dich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis muss Dich Dein*e Arbeitgeber*in unfallversichern, dies gilt sowohl am Arbeitsort als auch auf den Wegen zur Arbeit. Achtung bei selbstständiger Beschäftigung: Hier musst Du Dich selbst gegen Unfälle versichern. Für andere Unfälle in der Freizeit bist Du beim Studentenwerk Leipzig versichert. Über die genauen Modalitäten kannst Du Dich dort informieren. Bei dem Arztbesuch nach Deinem Unfall musst Du schildern, in welchem Zusammenhang der Unfall passiert ist. Ist er z. B. auf dem Weg zur Uni passiert, musst Du die Unfallkasse Sachsen als zuständige Unfallkasse angeben. 2. Krankenversicherung 2.1 Krankenkasse und Immatrikulation Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Dass die Studierenden bei ihrer Immatrikulation versichert sind, muss die Uni überprüfen. Bei der Immatrikulation müssen alle Studierenden ihre Versicherungsbescheinigung vorlegen. Das gleiche gilt bei einem Wechsel der Hochschule oder einem Wechsel der Krankenkasse. Die Bescheinigung bekommst Du bei der eigenen Versicherung. Die Hochschule bestätigt dann automatisch der Krankenkasse die Einschreibung. Falls Du privat versichert bist, musst Du mit einem Nachweis der privaten Versicherung zu einer der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen und Dir eine Bescheinigung geben lassen, dass Du krankenversichert bist, da ein alleiniger Nachweis der privaten Versicherung nicht ausreicht. 2.2 Gesetzliche vs. private Krankenkassen Privat versichert StudentInnen müssen sich innerhalb der ersten drei Monate ihres Studiums entscheiden, ob sie sich studentisch krankenversichern möchten. Ein Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur innerhalb dieser ersten drei Monate möglich! Möchtest Du weiterhin privat versichert bleiben, muss eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für StudentInnen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums (jedes Studiums in Deinem Leben). Deswegen sollte diese Entscheidung gut überlegt werden. Auch Beamt*innenkinder, bei denen die Eltern privat versichert sind und die durch die günstigen Konditionen der privaten Krankenkassen (durch die sog. Beihilfe Regelung im Staatsdienst) profitieren, sollten sich überlegen, ob sie auch nach dem 25. Lebensjahr auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichten wollen. Denn dann fallen die Beihilfe Vergünstigungen durch die Eltern weg und man / frau muss sich selbst privat versichern. 2.3 Familienversicherung Die wohl günstigste Variante der Krankenversicherung ist die Familienversicherung, sie ist kostenlos! Um in den Genuss der Familienversicherung zu kommen, musst Du 19

11 folgende Bedingungen erfüllen. Deine Eltern sind gesetzlich krankenversichert Du bist unter 25 Jahre (zzgl. Pflichtdienstzeit) Du bist im Sinne der Sozialversicherung vorrangig StudentIn (d. h. Du arbeitest weniger als 20 h / w) Du verdienst weniger als 400, Euro / m (Minijob), bzw. hast keine sonstigen Einkommen über 365, Euro / m 2.4 Studentische Krankenversicherung Fällst Du aus der Familienversicherung heraus, kannst Du Dich noch zu vergünstigten Beiträgen (z. Z. 64,77 Euro / m) studentisch krankenversichern. Zudem kannst Du einen Zuschuss beim BAföG beantragen. Um Dich studentisch krankenversichern zu können, ist Folgendes erforderlich: Du bist im Sinne der Sozialversicherung vorrangig StudentIn (s.o.) Du bist unter 30 Jahre und noch nicht im. Fachsemester Die Pflichtversicherung muss nach dem Studium durch eine andere Versicherungsform ersetzt werden, denn sie gilt nur bis zum Ende des Studiums. Hier gilt allerdings die Aushändigung der letzten Prüfungsergebnisse als Stichtag, egal ob Du über diese Zeit hinaus noch immatrikuliert bleibst. Liegt dieser Termin allerdings sehr spät im Lebenslauf, gelten andere Regelungen. Die studentische Pflichtversicherung muss auch mit dem Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Du das 30. Lebensjahr beendest in eine freiwillige gesetzliche Versicherung umgewandelt werden. Ausnahmen sind auch hier persönliche oder familiäre Gründe, gesellschaftliches Engagement in Gremien der Bildungseinrichtung oder die Art der Ausbildung, die eine Verlängerung rechtfertigen. Es lohnt sich ein Gespräch mit der zuständigen Krankenkasse. 2.5 Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Fällst Du auch aus der studentischen Krankenversicherung, musst Du eine normale freiwillige Krankenversicherung abschließen. Das»freiwillig«bedeutet nur, dass nicht aus einem anderen Grund (Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) schon Versicherungspflicht besteht. Versicherungspflicht in einer Krankenkasse besteht natürlich weiterhin. Die Beitragssätze liegen bei etwa 135, Euro / m. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung von knapp 20, Euro. 2.6 Krankenkassenwechsel Falls Du Deine Krankenkasse wechseln willst, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen: Du musst schon seit mindestens 18 Monaten in der»alten«kasse studentisch pflichtversichert sein. Mit der Kündigung der alten Kasse muss binnen zwei Monaten die Aufnahme in die neue Kasse beantragt werden. 2.7 Zuzahlungen Zunächst zu den Zuzahlungen zu den Medikamenten: Für gesetzlich versicherte Patient*innen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der anfallenden Arzneimittelkosten erhoben. Hier gelten zwei Einschränkungen: Die Untergrenze der Zuzahlung liegt bei 5, Euro. Das bedeutet, dass Arzneimittel, die weniger als 5, Euro kosten, komplett von Patient*innen bezahlt werden. Die Obergrenze der Zuzahlung pro Arzneimittel liegt bei 10, Euro. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patient*innen müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Außerdem können die Krankenkassen mittlerweile Zusatzbeiträge erheben. Hier lohnt sich das Vergleichen! 3. Private Versicherungen Neben den gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es auch viele mehr oder weniger sinnvolle private Versicherungen. Bevor einige Versicherungen aufgezeigt werden, noch etwas vorweg: 21

12 In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung notwendig (d.h. schau Dir an, inwieweit Du durch die einzelnen Policen Deiner Eltern in welchem Umfang mitversichert bist). Es ist weiterhin darauf zu achten, ob eine weltweite Gültigkeit der Versicherung besteht und dass sie bedarfsgerecht (Preis-Leistungs-Verhältnis) ist. Oft treten auch Veränderungen im Versicherungsstatus auf, wenn sich Dein Familienstand ändert oder Kinder geboren werden. Tipp: Bei den Versicherungsgesellschaften auf jeden Fall nach speziellen StudentInnen- / Ausbildungstarifen fragen, denn Geld und Förderung hat niemand zu verschenken. Hier einige als notwendig erscheinende Versicherungen im sehr kurzen Überblick: 3.1 Haftpflichtversicherung Die vielleicht wichtigste ist die private Haftpflichtversicherung: Sie setzt ein, wenn Du einer Person, einer Sache oder dem Vermögen eines Dritten Schaden zugefügt hast. Ausschluss- Bestimmungen sollten überprüft werden. Achtung: Wenn Du als»selbständige*r«arbeitest hier sollte geprüft werden, ob Du eine Berufshaftpflicht benötigst. Im Gegensatz zur abhängigen Beschäftigung, bist Du nicht über den Arbeitgeber haftpflichtversichert und die private Haftpflichtversicherung greift meist nicht. 3.2 Unfallversicherung Eine freiwillige private Unfallversicherung versichert Dich bei Verletzungen im Freizeitbereich und in den»eigenen vier Wänden«. Im Vorfeld sollte ein Vergleich verschiedener Angebote erfolgen, sowohl das Verhältnis von Preis und Leistung im Schadensfall als auch die Vertragsbedingungen spielen eine Rolle. Als Studierende*r in Leipzig bist Du beim Studentenwerk automatisch Freizeit-Unfall versichert (groffik@studentenwerk-leipzig.de). 3.3 Hausratversicherung Eine große Rolle spielt die Hausratversicherung, wenn Du hochwertige Gegenstände (z. B. Computer, neue Möbel, CD-Sammlung etc.) besitzt. Sie tritt ein bei Feuer, Wasserschaden, Sturm, Hagel, Vandalismus und Einbruchsdiebstahl. Allerdings müssen einige Schadensfälle direkt festgeschrieben werden; Naturereignisse sind nicht automatisch enthalten, also genau hinsehen. Mit in die Hausratversicherung kann eine Gepäckversicherung (auf weltweite Gültigkeit achten) und die Fahrradversicherung eingeschlossen sein. 3.4 Kfz-Versicherung Wer ein Auto hat, sollte bei seiner / ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung prüfen lassen, ob ein Wechsel nach Leipzig aufgrund der Klasseneinteilung zu veränderten Beiträgen führt. 3.5 Optionale Versicherungen und Vermögensbildung Als erstes ist der Vermögensfreibetrag beim BAföG-Anspruch zu beachten. Dieser darf 5.200, Euro nicht überschreiten. Das ist vor allem bei lang- oder mittelfristigen Verträgen zu beachten, die eventuell vor dem Studium schon abgeschlossen und bedient wurden. Beim Bausparvertrag zählt aber nur die angesparte Summe, nicht die Option auf den Kreditanteil. Du solltest auf Sonderbedingungen für Studierende und Auszubildende (z. B. Zinsbonus) bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen achten. Wenn noch ein paar Euro über sind, könntest Du über zukünftige Altersversorgung, Familienabsicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, da sich hier Langfristigkeit in der Höhe des Versicherungsbeitrages niederschlägt. Wichtig ist aber, dass die Verträge zu jeder Zeit beitragsfrei gestellt werden können. Bei vielen Produkten im Bereich der Rentenversicherungen geht das nicht, weil man eine bestimmte Mindestrente angespart haben muss, um den Vertrag beitragsfrei stellen zu können. Meist sind das mindestens fünf bis zehn Jahre, in denen Du dann nur die Möglichkeit einer Kündigung hättest, bei der Du aber einen großen Teil des bereits eingezahlten Geldes verlierst. Finde also heraus, was Du willst und brauchst und schau dann nach, ob es sich auch finanzieren lässt. Bevor Du Versicherungen abschließt, 23

13 sprich unbedingt mit Deinen Eltern, welche Versicherungen auch für Dich gelten oder wie Du die Versicherungen Deiner Eltern zu Deinen Gunsten anpassen könntest. 4. GEZ Ein Beitrag für alle. Ab wird der Rundfunkbeitrag durch die Rundfunkgebühr abgelöst. Das neue Finanzierungsmodell bringt folgende Veränderungen für Bürger*innen: Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Dieser Beitrag ist unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil. Für eine Befreiung ist direkt die GEZ zuständig. Der Antrag ist unter im Bereich Befreiung zu finden. Er kann dort auch online ausgefüllt werden. Ansonsten schickst Du ihn zur GEZ in Köln. Mit der Gesetzesänderung wurden die Möglichkeiten auf Befreiung drastisch eingeschränkt. Nur noch StudentInnen mit BAföG-Anspruch, Empfänger*innen von ALG II oder Sozialgeld (StudentInnen im Urlaubssemester oder StudentInnen mit Kind, das Sozialgeld bekommt), stark seh- bzw. hörgeschädigte StudentInnen sowie behinderte StudentInnen mit einer Beeinträchtigung von mindestens 80 Prozent können von der GEZ-Zahlung befreit werden. Wichtig ist dabei, dass Du die nötigen Belege in beglaubigter Kopie dem Antrag beilegst. Gerne vergessen wird die Härtefallklausel, die der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag bietet ( 6 Abs. 3). Wer wirklich gar kein Geld hat, sollte darauf zurückgreifen. Mehr Infos dazu unter: VI Ein kurzes BAföG-ABC Aktualisierungsantrag Für die Berechnung wird immer das Gehalt, das deine Eltern vor zwei Jahren erzielt haben, herangezogen. Sollten diese Zahlen von der jetzigen Einkommenslage deiner Eltern abweichen, stellst du am besten einen Aktualisierungsantrag, damit die aktuellen Zahlen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Wenn die Einkommenslage der Eltern nur vorübergehend schlechter ist, solltest du allerdings auf den Aktualisierungsantrag verzichten, weil Nachrechnungen dann zu hohen sofortigen Rückforderungen führen können. Am besten lässt Du Dich vorher beraten. Ausland Praktikum oder Studium Die Beantragung von Auslands-BAföG lohnt sich auch für Studierende, die in Deutschland auf Grund zu hohen Elterneinkommens keine Förderung erhalten, da die Zuschläge für Auslandsaufenthalte meist höher sind und so eine Förderung erfolgen kann. BAföG für das Auslandsstudium gibt es nur, wenn dieser Auslandsaufenthalt sinnvoll (über Sinn und Unsinn entscheidet das Amt ) für das Studium ist und mindestens zwölf Wochen dauert. Dabei kann auch ein laut Studienordnungen nötiges Praktikum von mindestens 12 Wochen Dauer oder eine vollständig im EU-Ausland und in der Schweiz absolvierte Ausbildung gefördert werden. Die Leistungen umfassen zusätzlich zum Inlands-BAföG: Zuschläge für Studiengebühren und Reisekosten, Auslandszuschläge (für Nicht-EU-Länder), die je nach Land unterschiedlich hoch ausfallen können. Alle auslandsbedingten Zuschläge, außer Studiengebühren bis zu einem Jahr, werden auch hälftig als Darlehen und als Zuschuss gewährt. Die Antrag- 25

14 stellung sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem für das gewünschte Land zuständigen BAföG-Amt erfolgen, welches auch detaillierte Auskünfte erteilt. Welches Amt (entspricht nicht immer dem Studienort!) welches Land bearbeitet, findest du auch unter Wenn es sich um einen»freiwilligen«aufenthalt handelt, der nicht in der Studienordnung vorgesehen ist, zählen bis zu zwei Auslandssemester nicht bei der Förderungshöchstdauer mit. Anderenfalls gehören sie mit zur Regelstudienzeit und damit zur Förderungsdauer. Für den anschließenden Masterstudiengang gilt das gleiche. Ausnahmeregelungen Ausnahmeregelungen (z. B. bezüglich der max. Bezugsdauer) betreffen insbesondere Studierende auf dem zweiten Bildungsweg, studentische Eltern oder Studierende mit chronischen Erkrankungen, beim Erwerb fachspezifischer Fremdsprachen sowie der Tätigkeit in satzungsmäßigen universitären und studentischen Gremien, wie den Fachschaftsräten und dem StudentInnenRat. Bachelor und Master Bachelor und Master sind zwei unabhängig voneinander laufende Studiengänge, die beide laut 7 Abs. 1a BAföG förderungsfähig sind. Beantragungszeitpunkt Wenn du eine Ausbildung absolvierst, die BAföG-förderungsfähig ist, dann wird die Zeit, die bereits in dieser Ausbildung verbracht wurde, immer auf den BAföG-Anspruch angerechnet, unabhängig davon, ob BAföG beantragt, nicht beantragt oder aus individuellen Gründen keines ausgezahlt wurde. Der Antrag sollte deshalb also gleich zu Beginn des Studiums und dann immer nach zwei Semestern erneut gestellt werden. Um eine lückenlose Zahlung zu sichern, empfiehlt es sich, den Wiederholungsantrag zwei bis drei Monate vor Beginn des neuen Bewilligungszeitraumes (für das WiSe also im Juni / Juli) zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind (z. B. Leistungsnachweis nach Formblatt 5). Ab dem Datum der Antragstellung, frühestens aber zum Studienbeginn, wird das Geld auch rückwirkend ausgezahlt. Beratung Unabhängige und umfassende Beratung, auch im Hinblick auf angrenzende Themen, bietet Dir der StudentInnenRat mit Ina Schulz (siehe Beratungsangebote, Seite 11) Berechnung Wie hoch dein individueller BAföG-Anspruch angesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im BAföG geht der Gesetzgeber davon aus, dass Studierende einen monatlichen Grundbedarf von 373, Euro haben. Die Wohnpauschale beträgt noch einmal 224, Euro, wenn Du nicht bei den Eltern wohnst, ansonsten 49, Euro. Steigen Deine monatlichen Kosten durch Krankenversicherung und Pflegeversicherung (im Regelfall zahlbar nach dem 25. Geburtstag) über diese Marke, dann wird dies durch das BAföG mit zusätzlich 73, Euro abgefedert. Der höchstmögliche Förderungsbetrag bei Kinderlosen liegt derzeit bei 670, Euro. Berechtigung Die deutsche Staatsangehörigkeit, ein bestimmtes Höchstalter (Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres) und die Eignung für das Studienfach (darunter fällt auch das fristgerechte Ablegen der Zwischenprüfung) sind persönliche Voraussetzungen für einen Anspruch gemäß BAföG. Ausnahmen, z. B. für ausländische Studierende, sind im Gesetz geregelt. Bezugsdauer Die Bezugsdauer entspricht der Regelstudienzeit, also 6 Semester für den Bachelor und 4 Semester für einen Masterstudiengang. In einigen Fällen kann die Bezugsdauer verlängert werden (siehe dazu 15 Abs. 3 B A fög). WICHTIG: Der Übergang zwischen den beiden Studiengängen kann BAföG-technisch nur problemlos geschehen, wenn Du die letzte Prüfungs- oder Studienleistung des Bachelor-Studiengangs im August absolvierst (es zählt 27

15 z. B. der Eingangsstempel bei der Abgabe der BA-Arbeit) und dann ab September Master-BAföG beantragst. In diesem einen Fall beträgt der Bewilligungszeitraum 13Monate. Nach einem Auslandsaufenthalt können auf diese Art bis zu zwei Monaten mehr bezahlt werden. Datenabgleich Das Bundesamt für Finanzen nimmt einen Abgleich der Daten, sprich der genutzten Freistellungsaufträge, vor. Wenn ein*e Antragsteller*in mehr als 100, Euro Freistellung auf Zinsertrag in Anspruch genommen hat, wird das BAföG-Amt aktiv, da angenommen werden kann, dass das reale Vermögen höher ist als das im BAföG-Antrag angegebene. Gegebenenfalls sind Ausgaben von größeren Summen nachzuweisen, z. B. ein Computer, Möbel für die StudentInnenwohnung o. ä. Das Geld sollte nicht»verschwendet«worden oder auf unerklärliche Weise bei einem Familienmitglied aufs Konto geraten sein. Dann kann man sich der Fragen sicher sein. Das gilt auch für Zeiten, die noch vor Studienbeginn und Erstantrag liegen, da der Freistellungsauftrag kalenderjährlich betrachtet wird. Außerdem können auch Dir bisher nicht bekannte Konten (z. B. wenn sie Verwandte für Dich angelegt haben und diese unter Deinem Namen laufen) existieren. Es lohnt sich also u. U., in der Familie nachzufragen. Richtig ungünstig ist es, Geld der Eltern oder anderer Verwandten auf den eigenen Namen zu verwalten. Laut Gesetz gehört das Geld Dir! Es muss bis zu einem Freibetrag vom 5.200, Euro für das Studium aufgewendet werden. Allerdings handelt es sich immer nur um Vermögen, welches auf Deinen Namen läuft, nicht das der Eltern oder der / des Ehepartner*in. Eheliches Vermögen wird im Normalfall halbiert. Sehr individuell ist die weitere Vorgehensweise des BAföG-Amtes. Auf jeden Fall muss zu unrecht gezahltes BAföG zurückgezahlt werden. Hinzu kann ein Ordnungsgeld lt. 58 BAföG oder / und in ganz schweren Fällen (z. B. nachgewiesener Betrug) ein Gerichtsverfahren hinzu kommen. Die Härte der Vorgehensweise variiert zwischen den einzelnen Bundesländern. Falls Du zum Datenabgleich angeschrieben wirst Ruhe bewahren. Am besten, Du suchst Dir zuerst Rat bei der BAföG-Beratung des StudentInnenRats. Elternunabhängiges BAföG Deine Eltern werden nur von Ihrer Unterhaltspflicht während Deines Studiums entbunden, wenn Du zu Beginn Deines Studiums das 30. Lebensjahr vollendet hast oder Du Dich nachweislich fünf Jahre (bzw. drei Jahre nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung) durch Erwerbstätigkeit selbst unterhalten konntest. D. h. der Bruttolohn muss 20% (rund 800, Euro) über dem BAföG-Bedarfssatz gelegen haben. Wehrund Zivildienst, FSJ oder FÖJ, Haushaltsführung mit Kind, Betreuung eines behinderten Kindes oder Zeiten der Erwerbslosigkeit werden dabei auch angerechnet. Weiterhin kann ein Antrag auf Vorausleistung zu dem Resultat führen, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht hinsichtlich einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung bereits hinreichend nachgekommen sind. Auch dann kann es elternunabhängiges BAföG geben. Vor Antragstellung empfiehlt sich aber eine entsprechende Beratung. Fachrichtungswechsel Wenn Du die Fachrichtung wechseln möchtest, ist eine Weiterförderung durch BAföG nur bis zum Beginn des 4. Fachsemesters unter Angabe wichtiger Gründe möglich (z. B. Neigungswandel). Die»verbrauchten Semester«zählen beim ersten rechtzeitigen Wechsel nicht mit. Der folgende Studiengang würde voll gefördert. Bei jedem weiteren Wechsel zählen die im zweiten, dritten etc. Studiengang verbrachten Semester auf die Förderungshöchstdauer des neuen Studienganges mit. Auch jetzt kannst Du noch BAföG bis zum Ende Deines Studiums beziehen, es wird Dir dann aber, ähnlich der Hilfe zum 29

16 Studienabschluss, als verzinstes Volldarlehen gewährt. Abweichend davon gibt es Schwerpunktverlagerungen. Dabei darf keine Rückstufung oder ein Neubeginn in einem Fach erfolgen, sämtliche bisher erbrachten Leistungen müssen anerkannt werden und das Studium muss nahtlos fortgesetzt werden. Ein gut begründeter Wechsel ist auch nach dem dritten Semester noch möglich. Allerdings müssen für den neuen Studiengang Leistungen anerkannt werden und die Rückstufung darf nicht mehr als drei Semester betragen. Im Masterstudiengang kann kein Fachrichtungswechsel mehr erfolgen, ohne dass Du Deinen BAföG- Anspruch gänzlich verlierst. Hilfe zum Studienabschluss Hast Du die Förderungshöchstdauer des BAföG überschritten und wirst innerhalb der nächsten vier Semester zur Abschlussprüfung zugelassen, hast Du die Möglichkeit die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss (BAföG 15 Abs. 3a) zu beantragen. Sie wird für 12 Monate also 2 Semester gewährt und die Uni muss bestätigen, dass Du bei geordnetem Verlauf das Studium in der Förderungsdauer abschließen kannst bzw. das Du Dich zur Abschlussprüfung angemeldet hast. Die Förderungshöhe wird wie üblich errechnet, allerdings als vollverzinsliches Darlehen ausgezahlt und kann nach eigenem Ermessen reduziert werden, um die Schulden geringer zu halten. Da mit der Rückzahlung sechs Monate nach der letzten Zahlung begonnen werden muss, ist es wirklich nur im größten Notfall zu empfehlen! Leistungsnachweis Formblatt 5 Spätestens zum Beginn des 5. Semesters musst Du dem BAföG-Amt beweisen, dass Du immer noch förderungswürdig, also geeignet für Dein Studienfach bist und innerhalb der Regelstudienzeit Dein Studium beenden wirst. Dazu gibst Du das Formblatt 5 ab, welches vom zuständigen Prüfungsamt wahlweise mit den Ergebnissen des 3. oder 4. Semesters ausgefüllt werden muss. Aus verschiedenen Gründen ist es besser, das Formblatt 5 nach dem dritten Semester ausstellen zu lassen. Zwingend notwendig ist das für Studierende, die im 4. und 5. Semester ein Wahlamt, z. B. im Fachschaftsrat oder im StudentInennRat, begleiten, damit am Ende des Studiums eine Verlängerung der Förderungsdauer nach 15 Abs. 3 möglich ist. Vorsicht! Fällt der Bescheid mangels ausreichender bisheriger Leistungen negativ aus, erhältst Du ab diesem Zeitpunkt KEIN BAföG mehr. Ausnahmen von dieser Regelung werden nur in einigen Fällen gewährt, diese kannst Du unter BAföG 15 Abs. 3 nachlesen. Wer mit dem Nachweis Probleme hat, sollte unbedingt frühestmöglich in die Beratung kommen! Masterstudium Die Altersgrenze bei Aufnahme des Masterstudiums beträgt 35 Jahre. Ein direkter Übergang vom Bachelor zum Master ist weder erforderlich noch in manchen Fällen möglich (z. B. wenn man den Bachelor im Wintersemester abschließt und im nächsten Sommersemester der gewünschte Masterstudiengang nicht begonnen werden kann). Förderungsfähig sind zudem nur konsekutive Masterstudiengänge darunter fallen z. B. keine Weiterbildungsstudiengänge die nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium aufgenommen werden. Ein Master nach einem Diplom ist also nicht förderungsfähig! Allerdings kann man mehr als einen Bachelorabschluss haben, wenn man mit dem Masterstudiengang beginnt. Praktikum In vielen Studiengängen sind Praktika feste Bestandteile des Studiums und in der Studienordnung vorgeschrieben. In diesem Fall erhältst Du auch während des Praktikums regulär BAföG solange Du Dich nicht beurlauben lässt. Bei Praktika, die als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studiengang vor demselben geleistet werden müssen, kann auch ein BAföG-Anspruch bestehen. Solltest Du ein Prakti- 31

17 kumsentgelt erhalten, so wird dies eins zu eins (ohne Freibetrag) auf das BAföG angerechnet. Ist das Praktikum freiwillig und Du erhältst ein Entgelt, wird dieses als normales Einkommen betrachtet, von dem der Freibetrag abgezogen wird. Leistest Du das Pflichtpraktikum im Ausland ab, wird dies wie ein Auslandsstudium gefördert. Rückzahlung Das»normale«BAföG bekommst Du jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen. Bestimmte Leistungen gibt es als Vollzuschuss. So muss zum Beispiel das über die Förderhöchstdauer hinweg erhaltene BAföG bei Überschreitung der Regelstudienzeit wegen Kindeserziehung und Schwangerschaft nicht zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des BAföG erfolgt regelmäßig fünf Jahre nach Studienabschluss bzw. dem Ende der Förderungsdauer in Raten von mindestens 105, Euro monatlich, zahlbar in 315, Euro-Raten vierteljährlich. Für die neuen Studiengänge ist der Bachelorabschluss ausschlaggebend. Für Studienanfänger- *innen nach dem März 2001 gilt eine Rückzahlungshöchstgrenze von insgesamt , Euro. Zusätzlich gibt es auf Antrag Darlehenserlassmöglichkeiten bei herausragenden Studienleistungen, Studienabschluss vor der Regelstudienzeit sowie vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens. Bei beiden Erlassmöglichkeiten wird allerdings die reale BAföG-Schuld zugrunde gelegt, so dass die , Euro u. U. günstiger sind. Stundungsoptionen gibt es z. B. bei zu geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die zentrale Verwaltungsbehörde, das Bundesverwaltungsamt, nach dem Studium immer auf dem neuesten Stand Deiner Adresse ist. Wenn diese nicht vorliegt, und das Amt recherchieren muss, ist eine Verwaltungsgebühr von derzeit 25, Euro fällig. Es reicht nicht, wenn das BAföG-Amt, welches Dich während des Studiums betreut hat, von der neuen Adresse weiß, da die Daten nicht immer weitergegeben werden. Das Bundesverwaltungsamt findet sich unter: Urlaubssemester In Urlaubssemestern hast Du keinen Anspruch auf BAföG. Im Krankheitsfall kannst Du aber Sozialgeld beantragen, ansonsten besteht auch die Möglichkeit ALG II zu beziehen. Wenn Du Dich im laufenden Semester z. B. aus Krankheitsgründen beurlauben lässt, geschieht dies rückwirkend (bei zu spätem Fachrichtungswechsel ist das manchmal ganz sinnvoll). Allerdings muss das bis dahin in diesem Semester erhaltene Geld komplett und sofort zurückgezahlt werden. Zuständigkeiten Zuständig für alle StudentInnen in Leipzig ist das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt), Goethestraße 6. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es dort oder im Internet (z. B. oder VII Nebenjobs 1. Selbstfinanziertes Studium Nebenjob Immer mehr StudentInnen stopfen Lücken im monatlichen Budget mit einem Job neben dem Studium. Zwei Drittel aller StudentInnen jobben studienbegleitend, doch die starre Struktur der Bachelorstudiengänge, kombiniert mit der gestiegenen Prüfungslast, erschwert es zusätzlich, Studium und Job unter einen Hut zu bringen. Du solltest deswegen immer im Blick behalten, wie viel Zeit Dir neben Deinem Job für das Studium und auch für Freizeit 33

18 und Privates bleibt. Dann kannst Du realistisch einschätzen, wie viele Module Du belegen kannst und willst: Ein Modul erst zu belegen und dann mitten im Semester völlig überfordert wieder abzubrechen, ist für Dich selbst enttäuschend und einfach unnötiger Stress. Für die eigene Zufriedenheit ist es sicherlich ratsamer, weniger Module oder Kurse zu belegen und diese erfolgreich abzuschließen. Leider trifft das aber nicht uneingeschränkt auf BAföG-Empfänger*innen zu. Ihnen sitzt die Regelstudienzeit ganz entscheidend im Nacken. Auch wenn Du vorwiegend Studierende*r bist und der Job für Dich nur ein Nebenverdienst ist, solltest Du nicht auf Deine Rechte als Arbeitnehmer*in verzichten. Warum sollten Dir weniger Rechte zustehen, als allen anderen Arbeitnehmer*innen? Vor allem: Was bedeutet es für die Allgemeinheit, wenn sich Studierende immer mit den miesesten Arbeitsbedingungen abfinden? Als Arbeitnehmer*in hast Du verschiedene Rechte und Pflichten. Das gilt zum einen in Deiner Beziehung zu Deinem / r Arbeitgeber*in und zum anderen gegenüber der Sozialversicherung. 2. Deine Rechte als Arbeitnehmer*in 2.1 Ein schriftlicher Arbeitsvertrag Du hast das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Entgegen der landläufigen Vorstellung besteht zwischen Dir und deiner / m Arbeitgeber*in auch ein Arbeitsvertrag, wenn ihr nur mündliche Vereinbarungen getroffen habt. Trotzdem ist es meist besser, etwas Schriftliches zu haben, wenn im Fall der Fälle Aussage gegen Aussage steht. Deswegen ist der / die Arbeitgeber*in verpflichtet, Dir einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Dies sollte möglichst vor Antritt der Stelle erfolgen, spätestens aber vier Wochen nach Deinem ersten Arbeitstag. Im Arbeitsvertrag müssen Entlohnung, Tätigkeit, Arbeitszeit, ggf. die Befristung des Arbeitsverhältnisses etc. geregelt werden. Hinweis: Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Kommt Dein*e Arbeitgeber*in dem nicht binnen eines Monats nach, kannst Du Dich über einen unbefristeten Arbeitsvertrag freuen! Stehst Du nun nach der vermeintlichen Frist ohne Job da, schau in der»students at work«beratung vorbei. 2.2 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Wenn Du krank bist und deswegen nicht arbeiten kannst, hast Du trotzdem das Recht auf Entlohnung. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert, solltest Du zum Arzt gehen und Dir ein Attest besorgen. Hinweis: Auch wenn Du nur wenige Tage / Stunden in der Woche arbeitest, hast Du bei Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist hier, ob Du gearbeitet hättest, wenn Du gesund gewesen wärst. Arbeitest Du zu sehr unregelmäßigen Zeiten, wird ein Mittel gebildet, wie viel Du im Durchschnitt arbeitest und Dir diese entgangene Arbeitszeit entlohnt. 2.3 Bezahlter Urlaub Du hast einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab. Bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche sind es 24 Tage, eine Fünf-Tage-Arbeitswoche ergibt 20 und bei einer z. B. Zwei-Tage-Arbeitswoche hast Du immerhin noch Anspruch auf 8 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Die erworbenen Ansprüche kannst Du Dir dann auf deine bisherige Arbeitszeit runter rechnen und entsprechend in Anspruch nehmen. Wenn Du sechs Monate gearbeitet hast, kannst Du bereits den Urlaub 35

19 für das ganze Jahr nehmen. Hinweis: Wenn Du während des Urlaubs krank wirst, solltest Du das Deinem / r Arbeitgeber*in melden. Tage in denen Du krank bist, gehen nicht von Deinen Urlaubstagen ab. Hier greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Urlaub ist zur Erholung bestimmt. Folglich darfst Du auch nicht während des Urlaubs in einer anderen Beschäftigung arbeiten. 2.4 Feiertage Fällt ein Tag, an dem Du üblicherweise arbeitest, auf einen gesetzlichen Feiertag, musst Du an diesem Tag nicht arbeiten, es sei denn, dass es in diesem Betrieb üblich ist, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Du hast trotzdem einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die wegen eines Feiertages ausgefallene Arbeitszeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. 2.5 Arbeitszeit Nach sechs Stunden Arbeit hast Du Anspruch auf mindestens 15 Minuten Pause, bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden besteht ein Anspruch auf mindestens 30 Minuten. Auch sieben Tage die Woche durcharbeiten ist nicht zulässig. Was in Deiner Branche erlaubt ist, erfährst Du in der Beratung. Hinweis: Wo und wie Du Deine Pausenzeit verbringst, ist allein Deine Sache. 2.6 Mutterschutz In der Schwangerschaft genießen Frauen besonderen Schutz in Fragen der Kündigung, der Arbeitstätigkeit u.v.m. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung sind Frauen von der Arbeit freigestellt. 2.7 Kündigungsschutz Liegt keine außerordentliche Verfehlung der / des Arbeitnehmer*in vor, sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine Kündigung eigentlich nicht möglich, es sei denn, es gibt dazu eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag. 2.8 Arbeitsschutz Für viele Bereiche gibt es Gesetze und Verordnungen, die Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz schützen sollen. Ein Beispiel ist die Bildschirmarbeitsverordnung. Sie regelt sehr detailliert, wie ein Rechner am Arbeitsplatz ausgestattet sein muss, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und komfortables Arbeiten zu ermöglichen. Welche Gesetze und Verordnungen für Deine Branche gelten, erfragst Du am Besten bei der zuständigen Gewerkschaft oder beim»students at work«- Beratungsteam des Deutschen Gewerkschaftsbundes. 2.9 Durchsetzung Deiner Rechte und Mitbestimmung im Betrieb / Unternehmen Das ist nur ein grober Umriss Deiner grundlegenden Rechte als Arbeitnehmer*in. Oft sind günstigere Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebs- / Dienstvereinbarungen getroffen worden. Falls es in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kannst Du Näheres bei ihm erfahren. Auch wenn Du Hilfe bei der Durchsetzung von den oben genannten Rechten gegenüber deiner / m Arbeitgeber*in brauchst, sollte der erste Weg zum Betriebsrat, der Gewerkschaft oder zur Beratung führen. Einen Betriebsrat gibt es bei Dir nicht? Die Arbeitnehmer*innen in einem Unternehmen, welches mehr als fünf Beschäftigte hat (auch Studierende zählen dazu), haben das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Die gewählte Person hat diverse Mitspracherechte im Betrieb, insbesondere, wenn es um Kündigungen u.ä. geht. Da der Betriebsrat in einem be- 37

20 sonderen Verhältnis zum / zur Arbeitgeber*in steht, genießt er auch einen besonderen Kündigungsschutz. Vielleicht möchtest Du in dem Unternehmen in dem Du arbeitest einen Betriebsrat gründen? Wende Dich an die»students at work«-beratung!. 3. Steuern und Sozialversicherung 3.1 Einkommenssteuer Du bist dazu verpflichtet, dem Finanzamt alle Deine Einkünfte offen zu legen und die dafür fällige Einkommenssteuer zu zahlen. In der Regel wird die Einkommensteuer automatisch von Deiner / m Arbeitgeber*in an das Finanzamt abgeführt. Mit einer Steuererklärung, in der Du besondere finanzielle Belastungen oder Ansprüche auf Freibeträge geltend machen kannst, kannst Du Deine steuerlichen Abzüge nachträglich reduzieren. Die benötigten Formulare erhältst Du beim Finanzamt (Wilhelm-Liebknecht-Platz 3-4, Leipzig). Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel beim Minijob. Du solltest Dich also vor Antritt einer Stelle informieren. Hinweis: Pro Jahr kannst du 8:004, Euro steuerfrei verdienen. Wenn Dein Jahreseinkommen diesen Betrag nicht übersteigt, kannst Du Dich bei Deinem Finanzamt auch vom automatischen Steuereinzug befreien lassen. 3.2 Lohnsteuerkarten / Bescheinigung über Lohnsteuerabzug Die Besteuerung der Jobs erfolgt prinzipiell auf Grundlage der Lohnsteuerkarte / Bescheinigung über Lohnsteuerabzug, die man beim Finanzamt am Hauptwohnsitz erhält. Wer bereits einmal eine Steuerkarte hatte, bekam diese bis 2010 jährlich automatisch zugeschickt, wenn der Hauptwohnsitz nicht gewechselt wird. Da die maschinelle Steuererfassung nicht so angelaufen ist, wie die Behörden das geplant hatten, wird die Karte von 2010 bis zum heutigen Tag verwendet. Alternativ oder wenn Du mehrere Jobs ausüben möchtest, musst Du Dir eine Ersatzbescheinigung über Lohnsteuerabzug besorgen. Wer mehrere Jobs ausübt, kommt in der Regel in die Lage, mehrere Steuerkarten vorlegen zu müssen. Das ist kein Problem. Du kannst eine zweite (und dritte) Bescheinigung über Lohnsteuerabzug beantragen. Diese haben aber zwangsläufig die Steuerklasse VI, was einen hohen Steuerabzug bedeutet. Achtet in jedem Fall darauf, dass alle Steuerabzüge auf der Karte eingetragen werden. Diese Eintragungen sind im nächsten Jahr die Grundlage des Lohnsteuerjahresausgleichs und der Rückzahlung zu viel bezahlter Steuern durch das Finanzamt. Üblicherweise hat man als unverheirateter StudentIn die Lohnsteuerkarte / Bescheinigung über Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse I als erste Karte / Bescheinigung. Verheiratete ohne Kind, aber mit ähnlich hohem Einkommen, haben jeweils die Steuerklasse IV. Auf diesen Karten wird meist keine Lohnsteuer fällig, da der gesetzliche Freibetrag entsprechend hoch ist. Wer lange Zeit mit zwei Steuerkarten / Bescheinigungen arbeitet (Klassen I und VI), kann den Steuerfreibetrag beim Finanzamt splitten lassen, damit auch auf der VI nicht so viele oder gar keine Steuern fällig werden. Die entsprechende Eintragung erfolgt auf allen betroffenen Steuerkarten / Bescheinigungen. 3.3 Beschäftigungsformen und Sozialversicherung In der Regel ist die Beschäftigung eines / r Arbeitnehmer*in sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Zur Sozialversicherung zählen die 39

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