Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung: NW
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- Karin Baumann
- vor 6 Jahren
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1 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung: NW Auf der Grundlage von 48 SchulG, 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Naturwissenschaften Gesamtschule beschließt die Fachkonferenz die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung: Grundsätzliches Die Leistungsbewertung erfolgt ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht. Eine Ausnahme stellen die WP-Kurse da, da hier auch schriftliche Arbeiten (Lernchecks) im Rahmen der Leistungsbewertung zum Zuge kommen Die Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften werden im Klassenverband ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet. Alle Unterrichtsvorhaben sind so ausgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich mitarbeiten können und Lernergebnisse erreichen können, die zum individuell angestrebten Schulabschluss hinführen. Die Kriterien für die Notengebung werden den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht bzw. wo möglich mit ihnen gemeinsam erarbeitet Die differenzierte Leistungsrückmeldung ist so angelegt, dass sie den Lernenden Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Sie ist mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden. Bereits erreichte Kompetenzen werden herausgestellt und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Rückmeldungen über den erreichten Lernstand erfolgen z.b. in Form von Rückmeldebögen (z.b. zu erstellten Plakaten, kurzen schriftlichen Übungen, Werkstattmappen, Präsentationen oder verfassten Texten), mündlichem Feedback durch die Lehrkraft im Unterricht, Lernentwicklungsgesprächen zwischen Schüler und Lehrer und beim Schüler-Eltern-Lehrer Gespräch. Alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche ( Umgang mit Fachwissen, Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung ) werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
2 Instrumente der Leistungsbewertung In jedem Jahrgang kommen sowohl schriftliche und mündliche als auch praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Zu den Bestandteilen der Sonstigen Leistungen im Unterricht zählen u.a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Moderation von Gesprächen, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher), kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven sowie ggf. praktischen Handelns (z.b. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Plakate, Flugblätter, Präsentationen). Durchführung von Experimenten: - Vorschriftsmäßige/r Versuchsdurchführung und aufbau - Anfertigen eines Versuchsprotokolls unter Verwendung der Fachsprache - Anfertigen von Skizzen/Zeichnungen mit einem Bleistift - Übergeordnete fachliche Zusammenhänge erkennen und in Beziehung zueinander setzen - Probleme erkennen und Lösungsstrategien entwickeln - Ergebnisse darstellen, begründen und präsentieren - Einhalten der Sicherheitsvorschriften - Ordentlicher Umgang mit Arbeitsmaterialien Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Die Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess während des Schuljahres festgestellt, wobei zwischen Lernund Prüfungssituationen im Unterricht unterschieden wird. Konkretisierung Jahrgang 5 : Mindestens eine kurze schriftliche Übung Eine Werkstattmappe / Lernen an Stationen Eine Präsentation Durchführung von Versuchen Jahrgang 6 Mindestens eine kurze schriftliche Übung Eine Werkstattmappe / Lernen an Stationen / Versuchsstationen Eine Präsentation Durchführung von Versuchen
3 Mögliche Kriterien der Leistungsbewertung: Die Bewertungskriterien für ein Produkt bzw. ein Ergebnis müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Im Bereich der Sonstigen Leistungen finden dabei die folgenden allgemeinen Kriterien Berücksichtigung und gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen: Quantität Qualität sachliche Richtigkeit Komplexität/Grad der Abstraktion Plausibilität Transfer Reflexionsgrad alle Kompetenzbereiche werden berücksichtigt Kontinuität Vereinbarte Kriterien für verbindliche Instrumente: Dokumentationsformen (Prozessdokumentation) Mappe o Inhaltsverzeichnis/Seitenzahlen o Überschriften unterstrichen, Seitenrand, Datum o Sauberkeit/Ordnung o Vollständigkeit o Qualität der schriftlichen Arbeiten o Bearbeitung der Informationsquellen (markieren/strukturieren, Randnotizen) Schriftliche Überprüfungen Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Lernkontrollen beinhalten alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzbereiche: Test o Mischung der Aufgabenarten (um den verschiedenen Lernertypen gerecht zu werden) Gebundene Aufgabenstellung: Multiple-Choice-Antworten Richtig-Falsch-Antworten Zuordnungsaufgaben Umordnungsaufgaben Lückentext Ergänzungsaufgaben Kurzantworten Halboffene bis offene Aufgabenbeantwortung Erstellung und Auswertung von Grafiken, Tabelle, Diagrammen
4 Mündliche Formen Referat Vortrag Interessanter Einstieg Transparenz durch einleitende Gliederung Sprechweise LLD (laut, langsam, deutlich) freies Sprechen (auf der Grundlage von Notizen/Karteikarten) Vortragspausen (Raum für Zuhörer-/Verständnisfragen) Blickkontakt Zuhörer Körperhaltung/-sprache Medieneinsatz (Tafelbild, Moderationswand, Folie, ) Medienverweis bzw. -/bezug abgerundeter Schluss Quellennachweis ggf. Handout Inhalt Themenwahl begründet Hintergrundinformationen Sachlichkeit Strukturierter Aufbau Inhaltliche Richtigkeit Fach- und Fremdwörter erläutert Themenprofi Zeit Zeitrahmen berücksichtigt Experimente: - Vorschriftsmäßige/r Versuchsdurchführung und aufbau - Anfertigen eines Versuchsprotokolls unter Verwendung der Fachsprache - Anfertigen von Skizzen/Zeichnungen mit einem Bleistift - Übergeordnete fachliche Zusammenhänge erkennen und in Beziehung zueinander setzen - Probleme erkennen und Lösungsstrategien entwickeln - Ergebnisse darstellen, begründen und präsentieren - Einhalten der Sicherheitsvorschriften - Ordentlicher Umgang mit Arbeitsmaterialien
5 Wahlpflichtbereich Naturwissenschaften (WP1) Die Grundlage für die Leistungsbewertung im Unterrichtsfach WP I NW sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erbrachten Leistungen (vgl. Schulgesetz, 48, Grundsätze der Leistungsbewertung) Die Gesamtnote ergibt sich aus den schriftlichen Leistungen (3. Lernchecks pro Schulhalbjahr in Jahrgang 6) und den sonstigen Leistungen (vgl. oben) je zur Hälfte. Projektmappen, Referate usw. können dabei eine schriftliche Arbeit ersetzen. In den Lernchecks (und auch bei schriftlichen Überprüfungen) ist darauf zu achten, unterschiedliche Niveaustufen bzw. konkrete Hilfestellungen anzubieten. Vereinbarte Zuordnung der Noten zu erreichten Prozenten: % sehr gut 86-73% gut 72-59% befriedigend 58-45% ausreichend 44-20% mangelhaft 19-0% ungenügend
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