Im Sonderzug nach Masuren, Königsberg und Danzig

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1 Im Sonderzug nach Masuren, Königsberg und Danzig 7-tägige Reise 10. Mai bis 16. Mai 2016 auch Variante ohne Königsberg buchbar schon ab 1.095, p. P. Gemütlich reisen im Stil der alten Zeit, unter dieser Devise lädt der CLASSIC COURIER ein, die interessantesten Städte und die schönsten Landschaften zwischen Pommerscher Ostseeküste und Masurischer Seenplatte und wer möchte, auch Königsberg - auf ungewöhnliche Weise zu erkunden: per Sonderzug. Weltberühmte Kulturgüter und historische Hinterlassenschaften reihen sich aneinander wie Perlen an einer Kette: Danzig mit seiner wunderschön restaurierten Altstadt, Frauenburg mit Dom und Kopernikus-Sternwarte, die malerische Wald- und Hügellandschaft Masurens mit ihren fast 3000 Seen, Thorn, Weltkulturgut der UNESCO mit seiner großen Anzahl gotischer Fassaden, und wahlweise auch Kaliningrad, die ehemalige preußische Krönungsstadt Königsberg. Der SPD-ReiseService hat auf dem komfortablen Sonderzug CLASSIC COURIER zahlreiche Plätze für unsere Teilnehmer reserviert. Mit diesem Sonderzug wählen wir die wohl angenehmste Reisemöglichkeit, um Masuren und Ostpreußen kennenzulernen. Es besteht die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Reisevarianten mit und ohne Königsberg -, so dass jeder Teilnehmer, sich für die für ihn interessantere Route entscheiden kann.

2 Reisevariante mit Königsberg 1.Tag, Di Anreise - Posen Die Sonderzugfahrt mit dem Classic Courier beginnt ab dem gewählten Zustiegsbahnhof. Letzte Zusteigestation ist Berlin, wo die Abfahrt am frühen Nachmittag sein wird. In Frankfurt überqueren wir die Oder und erreichen damit Polen. Weiter geht die Fahrt nach Posen (Poznan), der traditionsreichen Handelsmetropole und Messestadt, wo wir am Abend zur ersten Übernachtung eintreffen und je nach Ankunftszeit noch die Möglichkeit zu einem Bummel durch die Altstadt haben. 2.Tag, Mi Allenstein - Rastenburg Mit dem CLASSIC COURIER fahren wir von Posen nach Allenstein [Olsztyn], der Hauptstadt der Wojewodschaft Ermland- Masuren. Dort sehen wir die trutzige Ordensburg, in der einst auch Kopernikus wirkte. Nach einem Bummel über den schönen Marktplatz geht es per Bus weiter durch Masuren. Am Nachmittag besuchen wir die berühmte Wallfahrtskirche Heiligelinde, ein barockes Juwel inmitten ländlicher Umgebung. Weiter geht es nach Rastenburg [Ketrzyn] und zur Wolfsschanze. Das ehemalige Führerhauptquartier ist Gedenkstätte für Graf Stauffenberg und die Widerstandskämpfer des 20. Juli Die heutige Übernachtung erfolgt in den Masuren. 3.Tag, Do Masuren - Königsberg In Masuren ist das Land weiter, sind die Seen klarer, die Wälder dunkler und die Alleen dichter als anderswo. Heute steht der Tag zur freien Verfügung oder wer die Masuren von der Wasserseite her erleben will, nimmt an einem fakultativen Ausflug teil. Bei einer Schiffsfahrt genießen wir die Ruhe und die unberührte Natur der masurischen Seenlandschaft. Per Bus geht es in das ausgedehnte und einsame Waldgebiet der Johannisburger Heide, die wir während einer Fahrt mit dem Stocherkahn auf dem Flüsschen Kruttinna erleben. Über die Grenzstation Braunsberg (Braniewo) geht es mit dem Classic Courrier oder per Bus (je nach Teilnehmerzahlen) in den nördlichen Teil Ospreußens, der 1945 sowjetisch wurde. In Königsberg sind die nächsten beiden Übernachtungen reserviert. 4.Tag, Fr Königsberger Gebiet Im Zweiten Weltkrieg zu neunzig Prozent zerstört, kam Königsberg 1945 unter sowjetische Verwaltung und wurde 1946 in Kaliningrad umbenannt. Insgesamt wurde ein Drittel der ehemaligen preußischen Provinz Ostpreußen mit der Hauptstadt Königsberg nach Kriegsende an die Sowjetunion abgetreten, zwei Drittel an Polen. Bei der Stadtrundfahrt am Vormittag sehen wir den restaurierten Königsberger Dom, das Grabmahl Immanuel Kants, die heute als Kulturhaus dienende Börse, die Stadthalle, die Luisenkirche und die Universität. Am Nachmittag besteht die Gelegenheit für eigene Unternehmungen oder die Teilnahme an einem der fakultativen Ausflüge nach Rauschen oder auf die Kurische Nehrung. Mit Rauschen (Swetlogorsk) besuchen wir einen ehemals mondänen Badeort, der noch heute bei den Einheimischen aufgrund des herrlichen Strands unterhalb der Steilküste, der baumbestandene Alleen und stilvollen Villen sehr beliebt ist. Rauschen ist einer der wenigen Orte, die den Zweiten Weltkrieg relativ unbeschadet überstanden haben, weshalb bis heute viel historische Bausubstanz aus dem 19. und frühen 20. Jh erhalten ist. Die Kurische Nehrung ist eine einzigartige Landschaft mit spektakulären Wanderdünen. Von der Epha-Düne bei Pillkoppen (Morskoje) geht der weite Blick über das silbern glänzende Haff bis hinüber nach Litauen. Wir besuchen die traditionsreiche Vogelwarte Rossitten, bevor wir nach Königsberg zurückkehren.

3 5.Tag, Sa Frauenburg - Danzig Am Morgen verlassen wir das Königsberger Gebiet und fahren nach Frauenburg am Frischen Haff. Bei gutem Wetter bietet sich eine schöne Sicht auf die Dünen der Frischen Nehrung. Sie waren gegen Kriegsende Ziel der Flüchtlingstrecks, die zu Tausenden über das Haff zogen, woran ein Denkmal erinnert. Wer möchte, besucht den berühmten Dom, in dem Nikolaus Kopernikus rund 30 Jahre lang wirkte und die revolutionäre Entdeckung machte, dass sich die Erde um die Sonne dreht und nicht umgekehrt. Der CLASSIC COURIER fährt weiter in die alte Hansestadt Danzig. Auferstanden aus Ruinen: wenn dieser Begriff für irgendeine Stadt gilt, dann für Danzig. Die ehemalige Freie- und Hansestadt an der Ostsee ist ein Paradebeispiel polnischer Restaurationskunst. Danzig wurde im 2. Weltkrieg zu neunzig Prozent zerstört. Am Nachmittag besuchen wir bei einem Rundgang durch die Altstadt u.a. das Rechtstädtische Rathaus am Langen Markt mit seiner schönen Innenausstattung. Von seinem 82 Meter hohen Turm bietet sich ein herrlicher Ausblick auf die Stadt. Die Marienkirche ist die größte Backsteinkirche der Welt, gleichzeitig einer der größten Sakralbauten Europas. Berühmt ist auch das Krantor, ein mittelalterliches ehemaliges Stadttor mit eingebauter Hebekranfunktion. Die Frauengasse mit ihren schmalen und reich geschmückten Bürgerhäusern ist ein Beispiel für die einstige Danziger Straßenbebauung und zählt heute zu den schönsten Straßen der Stadt. Übernachtung und Abendessen erfolgen in Danzig. 6. Tag, So Danzig Marienburg Thorn Am Vormittag haben wir Zeit für eigene Unternehmungen in Danzig oder nehmen an einem fakultativen Busausflug zur Marienburg (Malbork) teil. Dort besichtigen wir die Festungsanlage und ehemaligen Hauptsitz des Deutschen Ritterordens, der wie wenige andere Orte die deutsch-polnische Geschichte spiegelt. Die Marienburg ist die größte Backsteinburg und eine der imposantesten Festungsanlagen Europas. Nach der Führung durch die beeindruckende Anlage erfolgt für alle Reiseteilnehmer im CLASSIC COURIER die Weiterfahrt nach Thorn (Torun), das wunderschön an der Weichsel liegt. Thorn blieb im 2.Weltkrieg unzerstört, die gesamte Altstadt ist als Weltkulturerbe der UNESCO erhalten und steht unter Denkmalschutz. Der weltberühmte Gelehrte und Astronom Kopernikus wurde hier geboren. Bei einer Führung erkunden wir die mittelalterliche Altstadt, bevor wir zur letzten Übernachtung und zum gemeinsamen Abendessen im Hotel eintreffen. 7. Tag, Mo Rückreise nach Deutschland Am frühen Morgen startet der Sonderzug in Thorn, um uns in bequemer Fahrt nach Deutschland und zum Ausgangspunkt unserer Reise zurückzubringen. Am Nachmittag werden wir Berlin erreichen. Über die Zustiegsstationen der Hinreise fährt der Classic Courier zurück zu seinem Ausgangspunkt, den er am späten Abend erreicht. Eine schöne Reise geht hier nun zu Ende.

4 Reisevariante ohne Königsberg 1./2. Tag, / Anreise - Posen Allenstein - Rastenburg siehe Reiseverlauf oben 3. Tag, Do Masuren Der heutige Vormittag steht zur freien Verfügung in der beliebten Ferienregion. Bei einem fakultativen Ausflug genießen wir während einer Schiffsfahrt die Ruhe und die unberührte Natur der masurischen Seenlandschaft. Per Bus geht es in das einsame Waldgebiet der Johannisburger Heide, die wir bei einer Fahrt mit dem Stocherkahn auf dem Flüsschen Kruttinna erleben. Ein Bummel durch den kleinen Ort mit seinen charakteristischen Holzhäusern und über den Markt, auf dem traditionelles Kunsthandwerk angeboten wird, schließt sich an. Danach besuchen wir das russisch-orthodoxe Philipponenkloster von Eckertsdorf und den Salon Marion Dönhoff, der in Galkowo zur Erinnerung an die große deutsche Journalistin eingerichtet wurde. Heute übernachten wir in den Masuren. 4.Tag, Fr Frisches Haff Frauenburg - Danzig Am Vormittag geht es per Bus durch das Ermland nach Frauenburg am Frischen Haff. Bei gutem Wetter bietet sich eine schöne Sicht auf die Dünen der Frischen Nehrung. Wer möchte, besucht den berühmten Dom, in dem Nikolaus Kopernikus rund 30 Jahre lang wirkte. Weiter geht es entlang dem Haff via Cadinnen in die alte Hansestadt Danzig, wo die nächsten beiden Übernachtungen reserviert sind. 5.Tag, Sa Danzig Die ehemalige Freie- und Hansestadt an der Ostsee ist ein Paradebeispiel polnischer Restaurationskunst. Am Vormittag besuchen wir bei einem Rundgang durch die wunderschön restaurierte Altstadt u.a. das Rechtstädtische Rathaus am Langen Markt mit seiner schönen Innenausstattung. Die Marienkirche ist die größte Backsteinkirche der Welt. Berühmt ist auch das Krantor, ein mittelalterliches ehemaliges Stadttor mit eingebauter Hebekranfunktion. Die Frauengasse mit ihren schmalen und reich geschmückten Bürgerhäusern zählt heute zu den schönsten Straßen der Stadt. Der Nachmittag steht in Danzig zur freien Verfügung, um die herrliche Stadt individuell zu erkunden. Alternativ kann ein Schiffsausflug zur Westerplatte unternommen werden, wo am 1. September 1939 der II. Weltkrieg begann. 6./7.Tag, 15./ siehe Reiseverlauf oben Programmänderungen bleiben vorbehalten Unser Reisetermin Reisetage Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen Danzig Marienburg Thorn Rückreise Rundreise im Sonderzug CLASSIC COURIER ab/bis gebuchtem Zustiegsort Sitzplatzreservierung im 1.Klasse-Abteil 6 Übernachtungen mit Halbpension in der gebuchten Kategorie 6 x Halbpension (Frühstück, Abendessen) ständige Chef-Reiseleitung sowie deutschsprachige, örtliche Gruppen-Reiseleitung Ausflüge, Besichtigungen und Eintritte gemäß Ausschreibung Transfers mit örtlichen Bussen Gepäcktransport von Hotel zu Hotel in Polen Infomaterial SPD-Reisebegleitung ab 35 Teilnehmern

5 Reisepreis pro Person in Euro im Doppelzimmer im Einzelzimmer Kategorie Comfort 1.095, ,- Kategorie Comfortplus 1.325, ,- Aufpreis für Sitzplatz im Club Abteil p.p. 88,- Ausflug Wasserparadies Masuren p.p. 44,- Ausflug Marienburg 34,- nur ab Königsberg buchbar: Rauschen (inkl. Mittagessen) p.p. 35,- oder Kurische Nehrung (inkl. Mittagessen) p.p. 48,- Programm mit Königsberg: Visum für Russland inkl. Bearbeitungsgebühr 89,- Nicht enthaltene Leistungen fakultative Ausflüge alle Ausgaben privater Art, sonstige Mahlzeiten, Getränke, Telefon, Trinkgelder usw. Reiseversicherungen Allgemeine Hinweise Der CLASSIC COURIER besteht aus Schnellzugwagen der 60er bis 80er Jahre, die neben ihrem nostalgischen Ambiente ein komfortables Fahrgefühl bieten. In den gemütlichen 1.Klasse-Abteilen mit 6 Sitzen können die Fenster wie Früher zum Fotografieren und Lüften geöffnet werden. Im Speisewagen und dem stilvollen Salonwagen mit musikalischer Untermalung verwöhnt uns ein aufmerksames und freundliches Service-Team, das während der gesamten Reise im Zug für das leibliche Wohl sorgt. Hotels: Die Unterbringung in der Kategorie Comfort erfolgt in Hotels der guten örtlichen Mittelklasse, z.t. außerhalb des Stadtbereichs. Die Kategorie Comfortplus bietet eine zentrumsnahe bzw. landschaftlich besonders reizvolle Unterbringung in 3- bis 4-Sternehäusern der gehobenen Mittelklasse. Sitzplätze im CLASSIC COURIER: Wir reisen im Sonderzug auf fest reservierten Sitzplätzen im 1.-Klasse- Abteil für 6 Personen. Gegen Aufpreis können Plätze im Club-Abteil mit 4 Sitzplätzen gebucht werden. Gerechterweise erhalten zwei gemeinsam Reisende maximal einen Fensterplatz und den Platz daneben. Wer gegenüberliegende Plätze wünscht, erhält zwei Plätze am Gang reserviert. Zustiegsstationen des Sonderzuges CLASSIC COURIER: Köln, Duisburg, Essen, Dortmund, Münster, Bremen, Hamburg, Berlin Hinweis zum Visum für Königsberg: Für Russland sind ein noch 6 Monate nach dem Reiseende gültiger deutscher Reisepass sowie ein Visum und eine Auslandskrankenversicherung erforderlich. Für Bürger anderer Staaten können andere Einreisebedingungen gelten, Auskünfte hierüber erteilen die jeweils zuständigen Konsulate. Der Versand der Visum-Antragsunterlagen erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt. Mindestteilnehmerzahl: 200 Personen (gilt für den kompletten Zug) Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist die Firma: DNV-Touristik GmbH, Kornwestheim. Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße Berlin Telefon: Telefax: info@spd-reiseservice.de Internet:

6 Allgemeine Reise- & Teilnahmebedingungen (Stand: ) DNV-Touristik GmbH Bolzstraße 126, Kornwestheim, Telefon: (07154) Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg ( , Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der oben angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Reisen mit Übernachtungen in Sonderzügen oder auf Schiffen bis 92 Tage vor Reiseantritt %, 91 bis 57 Tage vor Reiseantritt %, 56 bis 29 Tage vor Reiseantritt %, 28 bis 8 Tage vor Reiseantritt %, ab 7 Tage vor Reiseantritt/Nichterscheinen am Anreisetag %. alle übrigen Reisen bis 57 Tage vor Reiseantritt %, 56 bis 33 Tage vor Reiseantritt %, 32 bis 15 Tage vor Reiseantritt %, 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt %, ab 7 Tage vor Reiseantritt %, bei Nichterscheinen am Anreisetag % des Reisepreises Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 pro Reisenden erheben Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden 9.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in 651 c BGB bezeichneten Art nach 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sporteranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 11. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche nach den 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 12. Verjährung Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens: Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

7 Vermittlungsauftrag DNV -Touristik Anmelder/in: Name: Vorname: SPD-ReiseService Straße:..... Eine Marke der FFR GmbH z. Hd. Florentina Frank PLZ Ort:..... Wilhelmstr Berlin Telefon: Mobil: Reise: Im Sonderzug nach Masuren, Königsberg und Danzig Reisebestätigung per statt per Post Ja, bitte sendet mir Euren Newsletter Termin: Teilnehmer: Vorname und Nachname übereinstimmend mit Reisepass/Ausweis Reisevariante MIT Königsberg Reisevariante OHNE Königsberg Kategorie Komfort Kategorie Komfortplus Doppelzimmer Einzelzimmer Wunschleistungen: bei Königsberg-Programm zusätzlich buchbar: Sitzplatz im Club-Abteil 88 p.p. Ausflug Rauschen 35 p.p. Ausflug Wasserparadies Masuren 44 p.p. oder Ausflug Marienburg 34 p.p. Ausflug Kurische Nehrung 48 p.p. Zustiege im Sonderzug: Köln Duisburg Essen Dortmund Münster Bremen Hamburg Berlin Bahnfahrt zum/ab Sonderzug-Zustieg: ab/bis Heimatbahnhof: Klasse 1. Klasse Bahncard vorhanden (Bitte Anzahl eintragen) Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG): Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht Zahlung: Rechnung Bankeinzug (SEPA) Kreditkarte (zzgl. 2% Gebühr) Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug bzw. zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Datum: Unterschrift Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum:...2. Unterschrift Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

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