Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI)

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1 Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Stand: 30. September 2012

2 Das Studium kann in den Studienrichtungen Politikwissenschaft oder Soziologie erfolgen. Die Entscheidung für eine der Studienrichtungen trifft der Prüfling unwiderruflich mit der Meldung zur ersten Prüfungsleistung im Fach Grundzüge der Politikwissenschaft beziehungsweise Grundzüge der Soziologie. Es umfasst insgesamt 273 Leistungspunkte. Hierbei sind 90 Leistungspunkte im Grundstudium und 183 Leistungspunkte im Hauptstudium zu erbringen. Laut Prüfungsordnung sollten im Durchschnitt in jedem Semester 30 Leistungspunkte erworben werden. Die Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (Diplom-Vorprüfung) und ein Hauptstudium (Diplomprüfung). Es werden zusätzlich Wahlbereichsveranstaltungen angeboten, deren Inhalte sich aus einer eigenen Ordnung ergeben. Nach erfolgreichem Studium wird der akademische Grad Diplom- Politikwissenschaftlerin beziehungsweise Diplom-Politikwissenschaftler (Dipl.-Pol.- Wiss.) für die politikwissenschaftliche Studienrichtung beziehungsweise Diplom- Soziologin beziehungsweise Diplom-Soziologe (Dipl.-Soz.) für die soziologische Studienrichtung verliehen. Seite 1

3 1. Grundstudium Studienrichtung Politikwissenschaft Studienrichtung Soziologie Wiederholungsregelungen Ergebnis des Vordiploms Auslaufordnung Hauptstudium Studienrichtung Politikwissenschaft Studienrichtung Soziologie Wahlpflichtfach Hauptseminare Diplomarbeit Wiederholungs- und Maluspunkteregelung Wahlbereich Zusätzliche Prüfungsleistungen Studienverlauf im Hauptstudium Auslaufordnung Wahlfächer Ordnungen... 9 Seite 2

4 1. Grundstudium 1.1.Studienrichtung Politikwissenschaft Das Grundstudium des Diplomstudiengangs SOWI Studienrichtung Politikwissenschaft umfasst insgesamt 14 Prüfungsleistungen aus den vier Gebieten Grundzüge der Politikwissenschaft, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Grundzüge der Statistik sowie Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Gebiete des Privatrechts. Hierbei sind alle 14 Prüfungsleistungen pflichtgemäß zu absolvieren. Das Grundstudium sollte innerhalb von drei Semestern abgeschlossen werden. Die nachfolgende Tabelle vermittelt eine Übersicht. Eine Prüfungsleistung bezieht sich dabei auf mindestens eine Vorlesung, es kann aber auch zusätzlich eine Übung und/oder ein Tutorium Bestandteil der Prüfungsleistung sein. Veranstaltung Prüfungs- LP Pflicht/ Soll form Wahl LP Grundzüge der Politikwissenschaft Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften KL 5 LP P 5 LP Proseminar Politikwissenschaft RE/HA 5 LP P 5 LP Einführung in die Politische Theorie KL 5 LP P 5 LP Einführung in die Europäische Politik KL 5 LP P 5 LP Einführung in die Internationalen Beziehungen KL 5 LP P 5 LP Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft KL 5 LP P 5 LP Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Mathematische Methoden KL 5 LP P 5 LP Steuern und öffentliche Güter KL 5 LP P 5 LP Grundzüge der Mikroökonomik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der Makroökonomik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der Statistik Beschreibende Statistik und Wirtschaftsstatistik KL 10 LP P 10 LP Wahrscheinlichkeitsrechnung und schließende Statistik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Gebiete des Privatrechts Bürgerliches Vermögensrecht KL 5 LP P 5 LP Handels- und Gesellschaftsrecht KL 5 LP P 5 LP Seite 3

5 Die Diplom-Vorprüfung ist abgeschlossen, nachdem alle Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. 1.2.Studienrichtung Soziologie Das Grundstudium des Diplomstudiengangs SOWI Studienrichtung Soziologie umfasst insgesamt 12 Prüfungsleistungen aus den vier Gebieten Grundzüge der Soziologie, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Grundzüge der Statistik sowie Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Gebiete des Privatrechts. Hierbei sind alle 12 Prüfungsleistungen pflichtmäßig zu absolvieren. Das Grundstudium sollte innerhalb von drei Semestern abgeschlossen werden. Die nachfolgende Tabelle vermittelt eine Übersicht. Eine Prüfungsleistung bezieht sich dabei auf mindestens eine Vorlesung, es kann aber auch zusätzlich eine Übung und/oder ein Tutorium Bestandteil der Prüfungsleistung sein Veranstaltung Prüfungs- LP Pflicht/ Soll form Wahl LP Grundzüge der Soziologie Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften KL 5 LP P 5 LP Einführung in die Soziologie: Makrosoziologie KL 10 LP P 10 LP Einführung in die Soziologie: Mikrosoziologie KL 10 LP P 10 LP Seminar Netzwerke und Organisationen RE/HA 5 LP W Seminar Struktur und Wandel von Gesellschaften RE/HA 5 LP W 5 LP Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Mathematische Methoden KL 5 LP P 5 LP Steuern und öffentliche Güter KL 5 LP P 5 LP Grundzüge der Mikroökonomik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der Makroökonomik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der Statistik Beschreibende Statistik und Wirtschaftsstatistik KL 10 LP P 10 LP Wahrscheinlichkeitsrechnung und schließende Statistik KL 10 LP P 10 LP Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Gebiete des Privatrechts Bürgerliches Vermögensrecht KL 5 LP P 5 LP Handels- und Gesellschaftsrecht KL 5 LP P 5 LP Die Diplom-Vorprüfung ist abgeschlossen, nachdem alle Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Seite 4

6 1.3. Wiederholungsregelungen Jede nicht bestandene (oder mit nicht ausreichend ) gewertete Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden; der zweite und gegebenenfalls dritte Versuch muss innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Fehlversuchs abgelegt werden. Ein vierter Versuch ist ausgeschlossen. Der dritte Fehlversuch in einer Prüfungsleistung führt zum endgültigen Nichtbestehen der Diplom-Vorprüfung. Eine einmal erfolgreich bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden auch nicht um eine Verbesserung der Note zu erreichen. 1.4.Ergebnis des Vordiploms Die Endnote des Vordiploms ergibt sich aus dem nach Maßgabe der Leistungspunkte gewichteten Mittel der einzelnen Prüfungsergebnisse. Die Endnote des Vordiploms fließt nicht in die Diplomendnote ein Auslaufordnung Gemäß Auslaufordnung für Diplomstudiengänge vom muss das Vordiplom bis spätestens Ende Wintersemester 2010/11 erfolgreich abgeschlossen sein. Andernfalls ist eine Weiterführung des Diplomstudiengangs nicht mehr möglich. Seite 5

7 2. Hauptstudium Studienfächer im Hauptstudium und damit, neben der Diplomarbeit (30 LP), Gegenstand der Diplomprüfung sind: 2.1.Studienrichtung Politikwissenschaft Studienfächer im Hauptstudium Pflichtfach Politikwissenschaft Allgemeine Volkswirtschaftslehre Spez. Politikwissenschaft Wahlpflichtfächer Hauptseminare LP 30 LP 30 LP 24 LP 2 x 24 LP 21 LP 2.2.Studienrichtung Soziologie Studienfächer im Hauptstudium Pflichtfach Soziologie Allgemeine Volkswirtschaftslehre Spez. Soziologie Wahlpflichtfächer Hauptseminare LP 30 LP 30 LP 24 LP 2 x 24 LP 21 LP Die Inhalte der Fächer entnehmen Sie bitte den Anhängen der Diplomstudienordnung: Wahlpflichtfach Eine Übersicht der möglichen Wahlpflichtfächer entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt Wahlfächer. Hieraus sind zwei Wahlpflichtfächer zu wählen. Hinweis: Seite 6

8 Mit der Meldung zur Ablegung einer dritten Prüfungsleistung in einem der Wahlpflichtfächer legen Sie sich auf das jeweilige Fach rechtsgültig fest; ein Wechsel des Wahlpflichtfachs ist danach ausgeschlossen Hauptseminare Es sind insgesamt drei Hauptseminare zu belegen. Die Seminarleistungen müssen bei verschiedenen Prüferinnen beziehungsweise Prüfern erbracht werden, zumindest eine davon aus dem Bereich der Soziologie beziehungsweise Politikwissenschaft je nach Studienschwerpunkt. Hinweis: Sie können die Fächer, in denen Sie Ihre Hauptseminare belegen wollen, aus den möglichen Wahlpflichtfächern frei wählen. Die Hauptseminare sind prüfungsrechtlich nicht zwingend an ein von Ihnen belegtes Wahlpflichtfach gebunden Diplomarbeit Die Diplomarbeit sollte Ausdruck der Schwerpunktsetzung im persönlichen Studienverlauf sein. Zur Anmeldung der Diplomarbeit müssen einerseits mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Leistungspunkte im Hauptstudium und andererseits alle drei Hauptseminarleistungen erworben worden sein. Die Meldung zur Diplomarbeit muss spätestens innerhalb von zwei Jahren, nachdem alle anderen Prüfungsleistungen des Hauptstudiums erfolgreich erbracht wurden, erfolgen. Hinweis: Diplomarbeiten müssen sowohl in 2-facher Ausfertigung, eingebunden in einen harten, nicht biegsamen Karton, als auch als Datei auf einem entsprechend lesbaren Datenträger eingereicht werden. 2.6.Wiederholungs- und Maluspunkteregelung Nicht bestandene Prüfungsleistungen können im Gegensatz zum Grundstudium beliebig oft wiederholt werden, solange der Prüfungsanspruch in diesem Studiengang besteht beziehungsweise die Diplomprüfung nicht endgültig nicht bestanden wurde. Ist eine Prüfungsleistung nicht bestanden, dann erhält der Prüfling Maluspunkte in der Höhe der Leistungspunktzahl, die der Prüfungsleistung zugewiesen ist. Diese Regelung gilt nicht für die Diplomarbeit (s. u.) Die Diplomprüfung ist dann endgültig nicht bestanden, wenn dem Prüfling aufgrund nicht bestandener Prüfungsleistungen 100 Maluspunkte zugewiesen wurden oder wenn die Diplomarbeit im zweiten Versuch mit nicht ausreichend gewertet worden ist. Im Falle einer nicht bestandenen Diplomarbeit muss die Meldung zum zweiten Versuch innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Versuchs erfolgen. Täuschungsversuche werden mit der doppelten Anzahl an Maluspunkten geahndet. Seite 7

9 2.7. Wahlbereich Zusätzlich zu dem regulären Inhalt kann das Studium um einen Wahlbereich erweitert werden. 2.8.Zusätzliche Prüfungsleistungen Ein Prüfling kann während und im Anschluss an die Leistungen im Rahmen seiner Diplomprüfung zusätzliche Prüfungsleistungen in anderen Wahlpflichtfächern oder Hauptseminaren im Umfang von 40 Leistungspunkten erbringen, sofern er die Voraussetzungen nach 3 Abs. 1 Satz 3 der Diplomprüfungsordnung (DPO) erfüllt. Diese zusätzlichen Leistungen werden durch das Prüfungsamt in einer Bescheinigung eigens ausgewiesen und gehen nicht in die Diplomprüfung ein. Aus wichtigem Grund kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme an bestimmten Zusatzleistungen begrenzen (siehe hierzu 21 der DPO). 2.9.Studienverlauf im Hauptstudium Zu Beginn des Hauptstudiums sollte mit dem Studium der Pflichtfächer Politikwissenschaft oder Soziologie und Allgemeine VWL begonnen werden, um ausreichend Erfahrung zu sammeln, welche Wahlpflichtfächer (Spezielle Politikwissenschaft/Spezielle Soziologie sowie Wahlpflichtfächer) für die individuelle berufliche Profilierung interessant sein könnten. In den nachfolgenden Semestern kann das Studium der Speziellen Politikwissenschaft/Speziellen Soziologie mit dem der Allgemeinen Fächer vermischt werden, wenn über die gewünschte Spezialisierung Klarheit herrscht. Es empfiehlt sich die drei zu belegenden Hauptseminare mit Bezug zu den Fächern zu absolvieren, in denen man sich das Erstellen der Diplomarbeit vorstellen kann. Falls es zum erforderlichen Zeitpunkt nicht möglich sein sollte, die Abschlussarbeit bei dem bevorzugten Lehrstuhl zu schreiben, könnte ggf. auf ein anderes Fach ausgewichen werden Auslaufordnung Gemäß Auslaufordnung für Diplomstudiengänge vom können Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen der Diplomprüfung können letztmalig entsprechend des vorgesehenen Turnus der zugehörigen Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2014/2015 bzw. Sommersemester 2015 vorgenommen werden. Anmeldungen zur Anfertigung der Diplomarbeit können letztmalig mit Ablauf des vorgenommen werden. Andernfalls ist eine Weiterführung des Diplomstudiengangs nicht mehr möglich: Seite 8

10 3. Wahlfächer Die dargestellte Übersicht ist der aktuelle Stand des Angebots von Wahlpflichtfächern. Aufgrund der Neubesetzung von Lehrstühlen und der Einführung der Bachelorstudiengänge haben sich bereits und werden sich zukünftig zwangsläufig Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden wir ad hoc bekannt geben und in diese Liste einarbeiten. Wahlpflichtfächer (jeweils 24 LP) 1. Arbeitsrecht 2. Empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung 3. Energiewirtschaftslehre 4. Finanzwissenschaft 5. Genossenschaftswesen 6. Gesundheitswesen: Politik und Management 7. Öffentliches Wirtschaftsrecht 8. Politikwissenschaft (nur bei der Studienrichtung Soziologie) 9. Sozialpolitik 10. Soziologie (nur bei der Studienrichtung Politikwissenschaft) 11.Spezielle Politikwissenschaft (nur in Verbindung mit dem Wahlpflichtfach Politikwissenschaft) 12. Spezielle Soziologie (nur in Verbindung mit dem Wahlpflichtfach Soziologie), 13. Spezielle Volkswirtschaftslehre 14. Statistik 15. Steuerrecht 16. Verkehrswissenschaften 17. Versicherungswissenschaften 18. Wirtschaft- und Sozialgeographie 19. Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte 20. Wirtschaftsinformatik 21. Wirtschaftspädagogik 22. Wirtschafts- und Sozialpsychologie 4. Ordnungen Durch die Anpassung der Diplomstudiengänge an die Bachelor- und Masterstudiengänge haben sich einige Änderungen innerhalb des Diplomstudiums ergeben. Die aktuell gültige Prüfungsordnung, die aktuell gültige Auslaufordnung und aktuell gültige Studienordnung finden Sie hier: Seite 9

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