Das glaub ich Ihnen nicht! Rechtliche Bewertung Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe
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- Sven Schmidt
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1 Das glaub ich Ihnen nicht! Rechtliche Bewertung Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe Peter Lemke 1
2 Schmerz Schmerz ist damit ein multidimensionales Phänomen, das durch die Schmerzlokalisierung, Intensität und Schmerzqualität erfahren wird. Schmerz kommt nicht in Isolation vor, sondern in einer spezifischen Person, deren psychosozialer, ökonomischer und kultureller Hintergrund die Schmerzerfahrung und die verbale und non-verbale Schmerzäußerung mitbestimmen. (zitiert in: Royal College of Anaesthetists, 1990, S.5) Peter Lemke 2
3 Schmerz Da Schmerz subjektiv wahrgenommen wird, erlaubt eine Selbstauskunft über die Schmerzintensität eine persönlich angepasste Schmerzmedikation Die Schmerzintensität wird anhand einer numerischen Skala von 0 (kein Schmerz) bis 10 (stärkster vorstellbarer Schmerz) eingeteilt Der Betroffene schätzt seinen aktuellen Schmerzstatus anhand dieser Skala selbst ein Peter Lemke 3
4 Schmerz Problem: kulturelle Unterschiede im Schmerzempfinden und in der Schmerzäußerung Problem: Patient kann Bedürfnisse nicht klar artikulieren - Einschätzung durch die Pflegekraft? Problem: Selbsteinschätzung Geschilderte Symptome Plausibilität Bereits eingenommene Schmerzmittel Demenziell erkrankte Patienten Kinder Schmerzeinschätzung durch den Mitarbeiter? Peter Lemke 4
5 Grundsätze der Arzneimittelgabe Diagnostizieren, Therapieren und Rezeptieren sind Aufgaben des Arztes Der Delegation solcher Aufgaben sind sehr enge Grenzen gesetzt Es besteht die Möglichkeit der Bedarfsmedikation, deren enge Voraussetzungen zu beachten sind Kein eigener Ermessensspielraum für die Pflegekraft Bedarfsmedikation setzt voraus, dass bereits ein Kontakt Arzt-Patient stattgefunden hat Besonderheit: Notaufnahme wenn noch kein Kontakt erfolgt ist Besonderheit: frei käufliche Schmerzmittel? Peter Lemke 5
6 Bedarfsmedikation Die Medikation bedarf einer vorherigen Diagnose des Arztes - Gefahrgeneigtheit Der Arzt bestimmt, unter welchen Voraussetzungen welches Medikament in welcher Dosierung zu welchem Zeitpunkt eingesetzt werden kann Kein eigener Ermessensspielraum für die Pflegekraft - die Pflegekraft muss den Einsatzzeitpunkt messen können Keine Erhöhung der objektiven Gefährlichkeit der Heilbehandlung Der Arzt hat sich von der subjektiven Fähigkeit des nichtärztlichen Mitarbeiters zu überzeugen Gesamtverantwortung des Arztes Peter Lemke 6
7 Standard Schmerzmanagement Die Pflegefachkraft verfügt über das notwendige Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung. Die Pflegefachkraft verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung. Die Einrichtung stellt zielgruppen-spezifische Einschätzungs- und Dokumentationsinstrumente zur Verfügung. Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung Peter Lemke 7
8 Standard Schmerzmanagement Die Pflegefachkraft erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt. Die Pflegekraft führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerz- Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durch. Die Pflegekraft setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um Peter Lemke 8
9 Heilkundeübertragungs-Richtlinie Erweitert den Kompetenzbereich examinierter Pflegekräfte nach definierter Schulung Zu den Kompetenzbereichen gehören Schmerztherapie/ - management bestehend aus Schmerzerfassung, Medikation nach Standard (Positivliste), Überprüfung, Anpassung nach Standard Qualifikation bedeutet u.a. Kenntnisse zur Einschätzung bzw. Erfassung von Schmerzqualität und -quantität Kenntnisse zu Indikation, Kontraindikation und Nebenwirkungen der im Standard festgelegten Medikation Peter Lemke 9
10 Geltungsbereich Verfahrensregelung Standard für die orale Gabe von Analgetika der Stufe 1 nach WHO (Nicht-Opioide Schmerzmittel) Schulung der Mitarbeiter + Befähigungsnachweis Definition: ab wann besteht Handlungsbedarf Unterscheidung zwischen akuten Schmerzen und chronischen Schmerzen? Klärung Patientensituation: Medikamenteneinnahme, Allergien, Vorerkrankungen u.a. Angebot nichtmedikamentöser Maßnahmen wie Kälteanwendung - Mittel der 1.Wahl? Peter Lemke 10
11 Verfahrensregelung Ausschlüsse: abdominelle Schmerzen? Behinderung der Diagnostik? Dokumentation Informationen an den Patienten Anwesenheitspflicht für den Patienten in der ZNA Neue Schmerzerfassung nach vorgegebenen Zeitabschnitten Wann ist der Arzt zu informieren Peter Lemke 11
12 Auswirkungen einer Schmerzmittelgabe Auswirkung auf die aktuelle Einstufung: nein Eine Herabstufung nach Schmerzmittelgabe, da nun geringe bis keine Schmerzen, ist grundsätzlich als unzulässig zu bewerten Zweite Schmerzmessung des wartenden Patienten Bleibt die Schmerzmittelgabe ohne Wirkung, ist innerhalb eines definierten Zeitfensters der Arzt zu unterrichten Berücksichtigung bei der Zweiteinschätzung Klärung Patientensituation: Medikamente, Allergien u.a. Angebot nichtmedikamentöser Maßnahmen Peter Lemke 12
13 Erforderliche Strukturen für die Schmerzmittelgabe Schmerzmittelgabe als Angebot oder allein Reaktion auf Nachfrage des wartenden Patienten Eine Verfahrensregelung ist notwendige Voraussetzung Der nichtärztliche Anwender verfügt über ein gut fundiertes Wissen der Allgemeinmedizin Der Anwender beherrscht die allgemein anerkannten Kommunikationstechniken Der Anwender beherrscht den Umgang mit und die Anwendung der Schmerzskala die genaue + zeitnahe Dokumentation Peter Lemke 13
14 Rechtliche Konsequenzen für Arzt + PK Klärung des Versicherungsschutzes für die Beteiligten durch den Einrichtungsträger Der Arzt bleibt in der Gesamtverantwortung, da es eine delegierte ärztliche Aufgabe ist Der Mitarbeiter hat die Durchführungsverantwortung im Sinne einer sorgfältigen Ermittlung der Parameter am Patienten und einer nachfolgenden ausreichenden Überwachung und Kontrolle der Patienten Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Mitarbeiter sind wegen der Schmerzmittelgabe nicht wahrscheinlich Peter Lemke 14
15 Ein Blick in die Zukunft Die rasante Zunahme der Selbsteinweiser und die zu erwartende Verlängerung der Wartezeiten machen es erforderlich, über Veränderungen in der Versorgung Wartender nachzudenken Die Heilkunde-Übertragungsrichtlinie aus März 2012 bietet die Grundlage für eine Neuverteilung der Aufgaben in der Notaufnahme Der Tätigkeitsbereich der nichtärztlichen examinierten Mitarbeiter wird erweitert werden können Die Schmerzmittelgabe in einem genau definierten Rahmen ist ein erster Schritt Das Wohlbefinden des Patienten wird verbessert Peter Lemke 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Peter Lemke 16
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