Die Mietpreise sind jetzt festgelegt
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- Florian Armbruster
- vor 6 Jahren
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1 Zuger Zeitung Frontseite; Die Mietpreise sind jetzt festgelegt 340 zusätzliche preisgünstige Wohnungen werden entstehen. Nun hat die Stadt dafür Regeln definiert. any. Für den Mittelstand ist es in der Stadt Zug zuweilen schwierig, eine zahlbare Wohnung zu finden. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurden deshalb vier der neu eingezonten Gebiete der Zone für preisgünstigen Wohnungsbau zugeordnet, das Volk hat dem im vergangenen Jahr deutlich zugestimmt. In diesen Gebieten sind mindestens 50 Prozent der anzurechnenden Geschossfläche für erschwinglichen Wohnungsbau reserviert. Jetzt hat der Stadtrat eine Verordnung festgesetzt, die die Ausführungsvorschriften für besagte Zone beinhaltet. Unter anderem werden darin die Mietzinsobergrenzen festgelegt: So darf eine 2-Zimmer-Wohnung maximal 1475 Franken, eine 5-Zimmer-Wohnung maximal 2725 Franken pro Monat kosten exklusiv Nebenkosten. Klar geregelt ist auch, dass unter preisgünstige Wohnungen nur Mietwohnungen fallen. In fünf Jahren realisiert? Bauchefin Andrea Sidler Weiss ist stolz. Denn Zug hat als erste Stadt solche Zonen für den preisgünstigen Wohnungsbau geschaffen. Bei der Ausarbeitung der Verordnung konnte man sich denn auch nicht auf eine bestehende Gesetzgebung stützen: In der Schweiz gibt es nämlich noch keine vergleichbaren Rechtsvorschriften. Sidler ist zuversichtlich, dass die in den vier Gebieten neu entstehenden 340 preisgünstigen Wohnungen in rund fünf Jahren realisiert sein werden. Hochhausleitbild ist verabschiedet any. In der Stadt Zug werden in den nächsten Jahren diverse weitere Hochhäuser entstehen. Nun hat der Stadtrat das seit längerem von vielen Seiten geforderte Hochhausleitbild verabschiedet. Dieses stellt laut Exekutive eine Richtlinie für die Planung und Beurteilung der dominanten Gebäude dar. Im Papier werden so unter anderem drei Hochhausgebiete definiert, in denen verschiedene Höhenbegrenzungen gelten. Noch ist die Arbeit aber nicht ab- geschlossen. Für eines der Hochhausgebiete lässt die Stadt nun einen Masterplan erstellen. Zuger Zeitung; Preisgünstiger Wohnungsbau: Mieten stehen fest Nicht nur das Hochhausleitbild war an der gestrigen Pressekonferenz ein Thema. Der Stadtrat hat auch eine Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau erlassen ein einzigartiges Papier, denn in der Schweiz gibt es keine vergleichbaren Rechtsvorschriften. Nötig wurde diese Verordnung, da bekanntlich im Rahmen der Ortsplanungsrevision vier der neu eingezonten Gebiete einer Zone für preisgünstigen Wohnungsbau zugeordnet wurden. In diesen Gebieten (Im Rank, Schleife Nord, Lüssi, Franziskusheim Oberwil), die zuvor alle in der Landwirtschaftszone lagen, muss min-
2 destens die Hälfte der anzurechnenden Geschossfläche für erschwinglichen Wohnungsbau reserviert sein. Rund 340 Wohnungen entstehen Die Stadt geht davon aus, dass in diesen neu eingezonten Gebieten insgesamt rund 340 preisgünstige Wohnungen entstehen werden es sind gar 680 möglich, wenn auf allen vier Gebieten ausschliesslich preisgünstiger Wohnraum geschaffen wird. Diese neuen Wohnungen werden alle zur Miete sein. Denn im Sinne der Bauordnung würden als preisgünstiger Wohnraum nur Mietwohnungen anerkannt, sagte gestern Raumplanerin Esther Ambühl vom städtischen Baudepartement. Stadt hat keine Kontrolle Der Stadtrat hat in der Verordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft tritt, zudem die Mietzinsobergrenzen festgelegt. So dürfen beispielsweise für eine 2-Zimmer-Wohnung maximal 1475 Franken, für eine 5-Zimmer-Wohnung maximal 2725 Franken verlangt werden ohne Nebenkosten. Es entstehen also Wohnungen für den Mittelstand. Theoretisch seien aber auch tiefere Mietzinse möglich, so Ambühl. Als Berechnungsgrundlage für die vom Stadtrat festgelegte Obergrenze dienen die Anlagekosten und der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen. Laut Ambühl ist damit die Hoffnung nach beständigeren Mietzinsen und einem geringeren Anpassungsbedarf verbunden. Keine Vorschriften kann die Stadt den Bauherrschaften jedoch bezüglich der Wohnungsbelegung machen weil die Wohnungen nicht ihr gehören. Sprich: Die Stadt hat keine Kontrolle darüber, ob die preisgünstigen Wohnungen wirklich an jene vermietet werden, die auf einen tiefereren Zins angewiesen wären. Zugs Bauchefin Andrea Sidler Weiss ist jedoch zuversichtlich, dass dies geschehen wird. «Weil die Bauherren alle Zuger sind und darauf Wert legen, dass andere Zuger hier bleiben.» So hofft Sidler denn auch, dass mit den zusätzlichen erschwinglichen Wohnungen die Abwanderung von Familien und jungen Leuten gebremst werden kann. Gewisse Kontrollmechanismen hat der Stadtrat trotzdem in die Verordnung eingebaut. Die Vermieter müssen die Bewohner von preisgünstigen Wohnungen über die geltenden Mietzinsobergrenzen informieren. «Die Mieter können sich an das Baudepartement wenden, wenn sie sich gegen eine allfällige Überschreitung wehren wollen», sagt Esther Ambühl. Denn der preisgünstige Wohnraum muss während der ganzen Geltungsdauer der Zone für preisgünstigen Wohnungsbau erhalten bleiben. So werden die Eigentümer denn auch verpflichtet, der Stadt regelmässig Rechenschaft über die Mietzinsgestaltung abzulegen und das Baudepartement über sämtliche diesbezüglichen Änderungen zu informieren. In fünf Jahren bezugsbereit? Aber wann werden diese Wohnungen gebaut? Damit auf einem Gebiet die Realisierung des übrigen Wohnraums nicht vorangetrieben und mit jener der preisgünstigen Wohnungen zugewartet wird, schreibt die neue Verordnung vor, dass Letztere zeitgleich oder vor dem übrigen Wohnraum zu bauen sind. Laut Stadtplaner Harald Klein und Andrea Sidler sind die Planungsverfahren für alle vier Gebiete angelaufen oder stehen kurz davor. «Ich denke, dass die Wohnungen in fünf Jahren stehen», wagt Bauchefin Andrea Sidler eine Prognose. Yvonne Anliker
3 ZLZ NZZ Die Südostschweiz; ; Seite 16 Inland Bald günstiger Wohnraum in Zug Zug. - In Zug sollen auch Leute mit einem mittleren Einkommen eine bezahlbare Wohnung finden. Als erste Stadt der Schweiz hat die Stadt Zonen für preisgünstigen Wohnraum geschaffen wurde eine entsprechende Bau- und Zonenordnung angenommen. Wie die zuständige Raumplanerin gestern sagte, sind nun Architekturwettbewerbe angelaufen. Mit der Verordnung, die auf den 1. Januar in Kraft tritt, hat der Stadtrat Mietzinsobergrenzen festgelegt. So darf eine 2-Zimmer-Wohnung maximal 1475 Franken, eine 5-Zimmer-Wohnung maximal 2725 Franken pro Monat kosten. (sda) Blick
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6 Berner Zeitung; ; Seite 12 Zug hilft Mittelstand Wohnen. Zug schafft als erste Stadt der Schweiz Zonen für günstigen Wohnraum. In Zug sollen auch Leute mit einem mittleren Einkommen noch eine Chance haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Als erste Stadt der Schweiz hat sie Zonen für preisgünstigen Wohnraum geschaffen. Die Stadt, die besonders stark mit dem Problem des für breite Bevölkerungsschichten unerschwinglichen Wohnraums konfrontiert ist, habe damit grosses Aufsehen erregt, sagte Zugs Bauchefin Andrea Sidler Weiss gestern vor den Medien. Für drei Gebiete sind nun Architekturwettbewerbe angelaufen. Realisiert werden könnten auf den Flächen rund 340 preisgünstige Wohnungen. Werde in allen vier Gebieten ausschliesslich preisgünstiger Wohnraum geschaffen, könnten sogar 680 Wohnungen erstellt werden. Mit einer Verordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft tritt, hat der Stadtrat Mietzinsobergrenzen festgelegt. So darf eine 2-Zimmer-Wohnung maximal 1475 Franken, eine 5-Zimmer-Wohnung maximal 2725 Franken pro Monat kosten. sda Aargauer Zeitung , Wirtschaft Seite 9
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