ARBEITSVERTRAG, ARBEITSPAPIERE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ARBEITSVERTRAG, ARBEITSPAPIERE"

Transkript

1 FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ARBEITSVERTRAG, ARBEITSPAPIERE Worauf Sie bei diesen wichtigen Dokumenten achten sollten ooe.arbeiterkammer.at

2 Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS: 77 MILLIONEN ERSTRITTEN Fast 77 Millionen Euro das entspricht rund Mittelklasseautos konnten wir im Vorjahr für Arbeitnehmer/-innen erstreiten. Allein in Oberösterreich. Ein sehr hoher Betrag und dennoch nur ein Teil dessen, was Arbeitgeber ihren Mitarbeitern/-innen vorenthalten haben. Denn aus Angst um den Job Auseinandersetzung. Außerdem fallen viele Ansprüche den viel zu kurzen Verfallsfristen zum Opfer. Das heißt: Zahlt der Chef nicht und fordert die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Entlohnung zu spät ein, wenigen Monaten. Dass sich Arbeitnehmer/-innen für die Firma abrackern und dann beim Geld durch die Finger schauen, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir kämpfen daher für Gesetze, die Unterentlohnung und kurze Verfallsfristen beseitigen sollen. Erste Erfolge können wir verbuchen, unser Ringen um mehr Fairness in der Arbeitswelt geht aber weiter. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident

3 Welche Beschäftigungsformen gibt es? Neben Arbeitsverhältnissen gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Zum Beispiel den freien Dienstvertrag oder den Werkvertrag. In diesem finden Sie einen Überblick über die Merkmale der einzelnen Vertragsarten. Die häufigsten Vertragsarten Arbeitsvertrag Freier Dienstvertrag Werkvertrag Weitere Vertragsformen: Volontariat, Pflichtpraktikum, und Ferialarbeit Die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend für die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ausschlaggebend ist, welche Vertragsmerkmale überwiegen. Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist beispielsweise die persönliche Abhängigkeit. Die Unterschiede zwischen den Vertragsarten sind groß: So gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen in der Regel nur bei Arbeitsverhältnissen, nicht jedoch bei freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen. AK Infoservice 3

4 Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Arbeitsvertrag Bei einem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, eine Arbeits leistung zu erbringen. Auf der anderen Seite legt sich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber fest, dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag. Das heißt, beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regelt der Arbeitsvertrag. Konkret enthält er alle Punkte, die nicht schon durch das Gesetz oder den Kollektivvertrag zwingend festgelegt sind. Was sind die wichtigsten Merkmale eines Arbeitsvertrages? Die persönliche Abhängigkeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich an Weisungen halten Die persönliche Arbeitspflicht Es wird Arbeitsleistung auf Zeit erbracht, und kein bestimmter Erfolg garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in die Organisation des Betriebes eingegliedert Die Arbeitsmittel stellt die Arbeitgeberseite zur Verfügung Braucht ein Arbeitsvertrag eine bestimmte Form? Normalerweise nein. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. In der Praxis formuliert meistens die Arbeitgeberseite den Arbeitsvertrag, und Sie unterschreiben ihn. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag daher genau durch. Es ist wichtig, dass Sie alle Bestimmungen verstehen. Unterschreiben Sie den Vertrag nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind. 4 AK Infoservice

5 Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten oder Konkurrenzklauseln sind erlaubt. Stimmen Sie solchen Vereinbarungen nicht zu, wenn Sie sie nicht wollen. Was ist ein Dienstzettel? Im Dienstzettel sind alle wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag aufgelistet. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen Dienstzettel ausstellen. Der Dienstzettel ist besonders wichtig, da Sie keinen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Er dient zur Beweissicherung. Kein Dienstzettel ist erforderlich, wenn Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, der alle Angaben eines Dienstzettels enthält. Das Gesetz schreibt genau vor, welche Angaben in einem Dienstzettel stehen müssen. Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel alle mündlichen Vereinbarungen enthält. Enthält der Dienstzettel Fehler, wie z. B. ein niedrigeres Gehalt als mündlich vereinbart? Dann schicken Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber einen eingeschriebenen Brief und ersuchen Sie um Richtigstellung. So zeigen Sie, dass Sie mit bestimmten Inhalten des Dienstzettels nicht einverstanden sind. Was können Sie tun, wenn Sie keinen Dienstzettel erhalten? Fordern Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber mit einem eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen Dienstzettel innerhalb einer bestimmten Frist auszustellen. Bekommen Sie ihn dennoch nicht, können Sie beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. AK Infoservice 5

6 Freier Dienstvertrag Bei einem Freien Dienstvertrag verpflichten Sie sich, Leistungen für eine andere Person zu erbringen. Was sind die wichtigsten Merkmale eines Freien Dienstvertrages? Die persönliche Abhängigkeit von freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern ist, wenn überhaupt, nur schwach ausgeprägt In der Regel gibt es die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen Freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer übernehmen keine Erfolgsgarantie Und sie sind nicht in die Organisation der Auftraggeberin oder des Auftraggebers eingegliedert Arbeitsrechtliche Gesetze gelten in der Regel nicht bei einem freien Dienstvertrag. Daher haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer z. B. keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder das Weiterbezahlen des Entgelts, wenn sie krank sind. Werkvertrag Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag ist in der Praxis oft schwierig. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrer Arbeiterkammer in Verbindung! Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Person, ein Werk für eine andere Person herzustellen. Die Person, die das Werk herstellt, nennt man Werkunternehmerin bzw. Werkunternehmer. Die Person, die den Auftrag erteilt, ist die Werkbestellerin bzw. der Werkbesteller. 6 AK Infoservice

7 Paula Kaschmir bestellt beim Schneidermeister Nadel ein Kostüm. Zwischen Frau Kaschmir und Herrn Nadel entsteht dadurch ein Werkvertrag. Tatsächlich näht der Geselle das Kostüm. Er ist beim Schneidermeister angestellt. Dieses Beschäftigungsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag. In diesem Beispiel ist Paula Kaschmir die Werkbestellerin und der Schneidermeister der Werkunternehmer. Was sind die wichtigsten Merkmale eines Werkvertrags? Der Werkvertrag ist auf Erfolg ausgerichtet. Werkunternehmerinnen bzw. Werkunternehmer garantieren für den Erfolg Es besteht in der Regel keine persönliche Arbeitspflicht (Vertretung ist möglich) Werkunternehmerinnen bzw. Werkunternehmer verwenden eigene Arbeitsmittel Sie sind nicht in die Organisation der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers eingegliedert Es besteht keine persönliche Abhängigkeit Weitere Vertragsformen Volontariat Pflichtpraktikum Ferialarbeit Was ist ein Volontariat? Als Volontärin bzw. Volontär dürfen Sie in einem Betrieb den Betriebsablauf näher kennen lernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Ein Volontariat ist kein Arbeitsverhältnis. Volontäre sind daher nicht zu einer Arbeitsleistung verpflichtet und haben auch keinen Anspruch auf Entgelt. AK Infoservice 7

8 Was ist ein Pflichtpraktikum? Das Pflichtpraktikum ist eine verpflichtende Ergänzung zur Schulausbildung. Schülerinnen und Schüler eignen sich während der Ferien in einem Betrieb bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten an. Ein Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, in der Regel aber kein Arbeitsverhältnis. Viele Firmen zahlen eine Art Taschengeld. Ein Anspruch auf Entgelt besteht jedoch nicht. Was ist Ferialarbeit? Schülerinnen und Schüler, genauso wie Studierende, arbeiten in den Ferien, um Geld zu verdienen. In der Regel liegt ein Arbeitsvertrag vor. Das bedeutet: Die Ferialarbeitenden sind weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und müssen die Arbeitszeiten einhalten. 8 AK Infoservice

9 Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere, auf die Sie Anspruch haben. Diese Arbeitspapiere gibt es An- und Abmeldung bei der Krankenkasse Arbeitsbescheinigung Arbeits- und Entgeltbestätigung Arbeitszeitaufzeichnungen Arbeitszeugnis Gehalts- oder Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung Lohnzettel Wann erfolgt die An- und Abmeldung von der Krankenkasse? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie bereits bei der Krankenkasse anmelden, bevor Ihr Arbeitsverhältnis beginnt. Die Abmeldung von der Krankenkasse muss durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfolgen. In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf eine Kopie der Meldung. Diese muss von der Krankenkasse bestätigt sein. AK Infoservice 9

10 Wozu brauchen Sie eine Arbeitsbescheinigung? Die Arbeitsbescheinigung brauchen Sie, um das Arbeitslosengeld zu beantragen. Der Arbeitgeber muss sie daher am Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Ausnahme: Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber wickelt die Meldungen bei der Krankenkasse über ELDA ab. In diesem Fall reicht die An- oder Abmeldung bei der Krankenkasse für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld. Stellt Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung ohne Begründung keine Arbeitsbescheinigung aus, hilft Ihnen das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Zusätzlich können Sie oder das AMS Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen ( 71 Abs.1 Arbeitslosenversicherungsgesetz). Auch wenn Sie Ihre Arbeitsbescheinigung noch nicht in Händen haben: Gehen Sie gleich am ersten Werktag nach Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich zum AMS und beantragen Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Denn Sie bekommen das Geld erst ab Antragstellung. Sie haben ein eams-konto? Dann können Sie das Arbeits losengeld auch elektronisch beantragen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice. Wann brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung? Sie brauchen eine Arbeits- und Entgeltbestätigung, wenn Sie schon länger krank sind und Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber daher nur mehr das halbe Entgelt oder gar nichts mehr zahlen muss. Denn nur damit können Sie Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. 10 AK Infoservice

11 Klemens Kreuz ist seit 2 Jahren bei Klara Halle beschäftigt. Er erkrankt schwer und ist 14 Wochen in Krankenstand. Frau Halle muss in diesem Fall 6 Wochen das volle und danach 4 Wochen das halbe Entgelt zahlen. Danach muss Frau Halle nichts mehr zahlen. Zusätzlich zum halben Entgelt bekommt Klemens Kreuz von der Krankenkasse das halbe Kranken geld. Danach bekommt er das volle Krankengeld. Sowohl das halbe als auch das volle Krankengeld muss er bei der Kranken kasse beantragen. Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung brauchen Sie weiters, um das Wochengeld zu beantragen. Wenn Ihre Firma die Bestätigung nicht direkt an die Krankenkasse geschickt hat, muss sie Ihnen diese Bestätigung ausstellen. Geschieht das nicht, oder sind die Angaben in der Bestätigung unwahr, können Sie einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde stellen. Wie kommen Sie zu Arbeitszeitaufzeichnungen? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einmal pro Monat kostenlos Arbeitszeitaufzeichnungen übermitteln, wenn Sie es verlangen. Verlangen Sie die Arbeitsaufzeichnungen unbedingt mit einem eingeschriebenen Brief. So haben Sie den notwendigen Nachweis. Wer stellt Ihnen ein Arbeitszeugnis aus? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis (Endzeugnis) ausstellen. Allerdings nur dann, wenn Sie es verlangen. AK Infoservice 11

12 Ein einfaches Zeugnis enthält diese Angaben: Dauer des Arbeitsverhältnisses Ausgeübte Tätigkeiten Nicht zulässig sind Angaben, die es Ihnen erschweren, eine neue Arbeit zu finden. Sie haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung enthält (qualifiziertes Arbeitszeugnis). Angaben in qualifizierten Zeugnissen Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis bekommen, beachten Sie bitte: Die Beurteilung Ihrer Leistungen sollte unbedingt im Superlativ formuliert sein. Denn nur dann ist es ein sehr gutes Zeugnis. Solche Worte sollten vorkommen: stets zur vollsten Zufriedenheit, bestens, überaus etc. Die Kosten eines Zeugnisses Das Endzeugnis zahlt Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber. Verlangen Sie im bestehenden Arbeitsverhältnis ein Zeugnis (= Zwischenzeugnis), muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Kosten nicht tragen. In diesem Fall dürfen die angefallenen Zeugniskosten von Ihnen zurück verlangt werden. Beispielsweise die Kosten für die Arbeitszeit des Verfassens des Zeugnisses. Wird Ihnen kein korrektes Zeugnis ausgestellt, können Sie beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Was muss eine Gehalts- oder Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung enthalten? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen monatlich eine Gehalts- oder Lohnabrechnung ausstellen. Gemäß Einkommenssteuergesetz bzw. Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz hat diese folgende Angaben zu enthalten: 12 AK Infoservice

13 Bruttobezüge (Entgelt- u. Aufwandsentschädigungen) Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer Lohnsteuer Bemessungsgrundlage für den Mitarbeiter vorsorge - kasse-beitrag (Abfertigung Neu) Geleisteten Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse Die Ausstellung der Abrechnung können Sie bei Gericht einklagen. Wird Ihr Arbeitsverhältnis beendet, haben Sie Anspruch auf eine Endabrechnung mit denselben Angaben wie bei der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung. Bekommen Sie die Abrechnung oder das offene Entgelt nicht, fordern Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber mit einem eingeschriebenen Brief dazu auf. Nennen Sie im Schreiben eine ca. 10-tägige Frist mit genauem Datum. Und nicht vergessen: Heben Sie die Kopie des Schreibens und den Einschreibzettel auf. Sie verlieren nach vielen Arbeitsverträgen oder Kollektivverträgen Ihre Ansprüche, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich einfordern. Wie kommen Sie zu Ihrem Lohnzettel? (Formular L 16) Am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf einen Lohnzettel. Stellt Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber keinen Lohnzettel aus, können Sie sich an das Betriebsstätten-Finanzamt des Unternehmens wenden. Das Finanzamt sorgt dafür, dass das Unternehmen einen Lohnzettel erstellt. AK Infoservice 13

14 NOTIZEN 14 AK Infoservice

15 ACHTUNG: Schenken Sie dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages höchste Aufmerksamkeit. Dieser hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeitsleben im Betrieb und mit einer Konkurrenzklausel sogar darüber hinaus. Mehr zu Vertragsklauseln und ihre Auswirkungen sowie einen Wegweiser durch den Arbeitsvertrag und einen Musterdienstzettel finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ Arbeit&Recht KOSTENLOSER NEWSLETTER Möchten Sie mit den neuesten Infos zum Thema Arbeit per versorgt werden? Dann bestellen Sie auf ooe.arbeiterkammer.at den kostenlosen Newsletter Arbeitswelt.

16 WIR BERATEN SIE GERNE Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: am Telefon unter der Nummer +43 (0) montags bis donnerstags von 7:30 bis 16 Uhr, dienstags zusätzlich von 16 bis 19 Uhr, freitags von 7:30 bis 13:30 Uhr. per unter persönlich Ist Ihr Anliegen am Telefon oder per nicht zu klären, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch. oder im Internet OOE.ARBEITERKAMMER.AT WO SICH ARBEITNEHMER/-INNEN INFORMIEREN! Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz: siehe Autorin: Mag. a Brigitte Einfalt (AK Wien) Stand: Jänner 2017 Hersteller: Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.h., Anastasius-Grün-Straße 6, 4021 Linz ooe.arbeiterkammer.at

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische

Mehr

arbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer Gerechtigkeit muss sein

arbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer Gerechtigkeit muss sein arbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer Gerechtigkeit muss sein ARBEITSPAPIERE In diesem Falter finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere die

Mehr

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN ERKÄMPFT Fast 85 Millionen

Mehr

Arbeitsverhältnis & Werkvertrag

Arbeitsverhältnis & Werkvertrag Arbeitsverhältnis & Werkvertrag Wie ist das eigentlich mit Steuer und Sozialversicherung, wenn Sie angestellt sind und gleichzeitig auf Werkvertragsbasis dazuverdienen? Hier ein Überblick. Steuerliche

Mehr

ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT

ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT Infos und Tipps für Handelsangestellte Stand: November 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Liebes AK-Mitglied! Die

Mehr

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine

Mehr

Das Pflichtpraktikum

Das Pflichtpraktikum Das Pflichtpraktikum für Schülerinnen und Schüler der HLW AK- Jugendreferent Pflichtpraktikum wozu? Ergänzung zu den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen Umsetzung der erworbenen Sachkompetenzen Einblick

Mehr

arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen ooe.arbeiterkammer.at Stand: September 2013

arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen ooe.arbeiterkammer.at Stand: September 2013 arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen Stand: September 2013 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Die AK steht den betroffenen zur Seite Wird eine Firma

Mehr

Arbeiten in den Ferien

Arbeiten in den Ferien > JUGEND Arbeiten in den Ferien Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Ferialjob und Pflichtpraktikum WIR SIND FÜR SIE DA! »Das Wichtigste zum Ferialjob«AK Präsident Erwin Zangerl Wir, die Jugendabteilung

Mehr

VORZEITIGER AUSTRITT

VORZEITIGER AUSTRITT FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! VORZEITIGER AUSTRITT Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnises: Ein Schritt, der rechtlich abzusichern ist ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT

Mehr

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich.

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich. Lehrling und Jugend SEITE 1 gastro kit Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at gastro kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Pflichtpraktikum

Mehr

Ferialpraktikum Volontariat

Ferialpraktikum Volontariat Ferialpraktikum Volontariat und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung Ferialpraktikanten Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene

Mehr

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG. Worauf zu achten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet wird FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS!

EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG. Worauf zu achten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet wird FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG Worauf zu achten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet wird ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT

Mehr

Inhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ

Inhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ Inhalt Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ 2 Allgemeines Erscheinungsformen Pflichtpraktikum Volontariat

Mehr

Worauf es beim einfachen Arbeitszeugnis ankommt

Worauf es beim einfachen Arbeitszeugnis ankommt 18 Wie Sie Ihr Zeugnis richtig prüfen Worauf es beim einfachen Arbeitszeugnis ankommt Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie eine Beschreibung der Art und

Mehr

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe > JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum Wir sind für Sie da »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Jobber/-innen und Pflichtpraktikanten/-innen

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Jobber/-innen und Pflichtpraktikanten/-innen ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Jobber/-innen und Pflichtpraktikanten/-innen Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Tausende oberösterreichische Schülerinnen

Mehr

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos

Mehr

URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos!

URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos! URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos! www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Mehr als 110 Millionen Euro oder den Gegenwert von 5500 Mittelklasseautos:

Mehr

SELBER KÜNDIGEN, GEKÜNDIGT WERDEN. Informationen zur Kündigung durch Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in sowie zum Arbeitszeugnis

SELBER KÜNDIGEN, GEKÜNDIGT WERDEN. Informationen zur Kündigung durch Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in sowie zum Arbeitszeugnis FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBER KÜNDIGEN, GEKÜNDIGT WERDEN Informationen zur Kündigung durch Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in sowie zum Arbeitszeugnis ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer

Mehr

Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN. Stand: 06/2015. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia

Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN. Stand: 06/2015. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia Pflicht- Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN Foto: contrastwerkstatt - Fotolia Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM FÜR KAUFMÄNNISCHE SCHULEN UND AUFBAULEHRGÄNGE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen

Mehr

Merkblatt Freie Dienst- und Werkverträge

Merkblatt Freie Dienst- und Werkverträge Vizerektorin für Personal und Gender Mag. Anna Steiger Merkblatt Freie Dienst- und Werkverträge 1. Freier Dienstvertrag 1.1. Begriff und Merkmale Ein freier Dienstvertrag liegt dann vor, wenn sich jemand

Mehr

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung, Entlassung, Einvernehmliche Lösung: Woran sich Ihre Firma halten muss Gerechtigkeit muss sein BEENDIGUNG VON ARBEITSVER- HÄLTNISSEN und Kündigungs/ Entlassungsanfechtung

Mehr

Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer Stand: Juli 2004 Voraussetzung: unbefristetes Arbeitsverhältnis Will ein Arbeitnehmer kündigen, so setzt dies das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN. Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen. ooe.arbeiterkammer.

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN. Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen. ooe.arbeiterkammer. FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Geringfügige Beschäftigung 2012 Geringfügige Beschäftigung 1. Was bedeutet geringfügig beschäftigt? Sie sind geringfügig beschäftigt, wenn Ihr Einkommen 2011 aus

Mehr

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Endlich Ferien die schönste Zeit im Schul- oder

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Arbeitsvertrag. Werkvertrag

Arbeitsvertrag. Werkvertrag Werkvertrag Arbeitsvertrag Organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Unabhängigkeit Unternehmer wird in eigener Organisation tätig Werkherstellung auch mit Gehilfen und Substituten Arbeit nach eigenem

Mehr

DATEN & FAKTEN LEIHARBEIT MACHT KRANK. Leasingfirmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Oktober 2013

DATEN & FAKTEN LEIHARBEIT MACHT KRANK. Leasingfirmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Oktober 2013 DATEN & FAKTEN LEIHARBEIT MACHT KRANK Leasingfirmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab Stand: Oktober 2013 ooe.arbeiterkammer.at Personalkosten drücken, Bilanzen optimieren, Leiharbeit statt Fixanstellung

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

Probleme bei Ferialjobs, Unterentlohnung und Verfallsfristen

Probleme bei Ferialjobs, Unterentlohnung und Verfallsfristen Ihre Gesprächspartner: Manfred Riepl, MAS Walter Friedl Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach Rechtsberater der AK Rohrbach Probleme bei Ferialjobs, Unterentlohnung und Verfallsfristen Pressegespräch am

Mehr

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock 1 Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock ab 01.01.2013 Kanzlei Dr. Großkopf, Kuntz, Tertel Rechtsanwälte, Fachanwälte

Mehr

Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps

Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Sozialversicherungsrechtlicher Teil Formular L16 Übermittlungsart: Elektronisch Übertragung mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ELDA-Kunden erhalten nach

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg

Mehr

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL WAS? WAS IST DAS KRANKENGELD? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Das Krankengeld ist die

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Lange und schwere Krankheiten sind ein Schicksalsschlag.

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis

Mehr

BETRIEBSÜBERGANG. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird. Gerechtigkeit muss sein

BETRIEBSÜBERGANG. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird. Gerechtigkeit muss sein BETRIEBSÜBERGANG Ihr Recht, wenn die Firma verkauft, verpachtet, etc. wird Gerechtigkeit muss sein BETRIEBSÜBERGANG Bis 1993 verloren ArbeitnehmerInnen häufig Ihren Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber sein

Mehr

Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung

Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung HOCHZEIT, Behördenwege, erkrankte Angehörige WOFÜR SIE VON DER FIRMA FREIGESTELLT WERDEN MÜSSEN. Gerechtigkeit muss sein DIENSTVERHINDERUNG Erkranken nahe Angehörige

Mehr

Arbeitszeitkalender. Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn!

Arbeitszeitkalender. Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn! Arbeitszeitkalender Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn! ARBEITSZEITKALENDER Dieser Kalender gehört Vorname Nachname Adresse Beschäftigt bei Arbeitsantritt Bezahlung vereinbart am StraSSe

Mehr

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen Novelle zum AÜG Neu Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen Im Zuge der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie in das nationale Recht wurde das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) novelliert,

Mehr

Ferialjob und Pflichtpraktikum

Ferialjob und Pflichtpraktikum > JUGEND Ferialjob und Pflichtpraktikum Informationsveranstaltung Dr. Peter Schumacher 23.5.2012 AK Innsbruck > JUGEND Arbeit vs. Praktikum Arbeit produktive Tätigkeit im Firmeninteresse Arbeitszeit fix

Mehr

Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden.

Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden. Pflegezeitgesetz - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 01/2009 Was regelt das Gesetz? Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz ermöglicht es dem Beschäftigten sich von der Arbeit freistellen

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Bildungskarenz 2012 Bildungskarenz Die Bildungskarenz ist eine gute Möglichkeit, um im Rahmen einer beruflichen Auszeit gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz

Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz 1 Zweck des LSDB-G Arbeitskräften soll das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung gesichert werden Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen

Mehr

Antrag auf Abschluss - Werkvertrag

Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antragsteller/in: Institut: Auftragnehmer: Frau / Herrn: wohnhaft: für die Zeit vom bis Begründung und Beschreibung des Werkes: Höhe des Honorars: Angaben zu Berechnungsgrundlagen

Mehr

Aktuelles aus der AK Grieskirchen: Viele Beschäftigte bekommen weniger bezahlt, als ihnen zusteht

Aktuelles aus der AK Grieskirchen: Viele Beschäftigte bekommen weniger bezahlt, als ihnen zusteht Ihre Gesprächspartnerin: Mag. a Elisabeth Marschalek Leiterin der AK-Bezirksstelle Grieskirchen Aktuelles aus der AK Grieskirchen: Viele Beschäftigte bekommen weniger bezahlt, als ihnen zusteht Sommergespräch

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des

Mehr

Die wichtigsten Steuertipps für Studenten

Die wichtigsten Steuertipps für Studenten Impressum & Mediadaten AGB/ANB Tarife Print/Online Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die wichtigsten Steuertipps für Studenten veröffentlicht am 14. 3. 2016 von Anneliese

Mehr

Anmeldung beim Bürgerbüro

Anmeldung beim Bürgerbüro Anmeldung beim Bürgerbüro Montag und Mittwoch 8.00-15.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.45 Uhr) Stadt Karlsruhe, 1 Antrag Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde

Mehr

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice Arbeitsund Ruhezeit Die wichtigsten Regelungen AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Die Arbeitszeiten spielen neben der Bezahlung eine Hauptrolle, wenn es um die Zufriedenheit am Arbeitsplatz

Mehr

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik

Mehr

Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz

Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz 1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum? 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag Auszubildende - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 2/2015 - Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb Ziel der Berufsausbildung Die Berufsausbildung hat die berufliche Handlungsfähigkeit

Mehr

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Arbeitsplatz und Kündigung. Was tun? Kündigung Abfindung Zeugnis. HERBiG

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Arbeitsplatz und Kündigung. Was tun? Kündigung Abfindung Zeugnis. HERBiG ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Arbeitsplatz und Kündigung Was tun? Kündigung Abfindung Zeugnis HERBiG 5 Inhalt Vorwort........................................... 11 I. Ich habe eine Kündigung erhalten:

Mehr

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster INFORMATION UND MUSTER FERIALPRAKTIKANTEN - FERIALARBEITNEHMER Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare in

Mehr

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at.

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at. BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH Antworten auf die wichtigsten Fragen Stand: März 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN

Mehr

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde)

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde) PERSONALFRAGEBOGEN Vollzeit/Teilzeit/Gleitzone Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Arbeitsvertrag Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen Vertrag über Altersversorgung

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Aktuelles aus der AK Ried: Für manche Unternehmen im Bezirk ist Arbeitsrecht ein Fremdwort

Aktuelles aus der AK Ried: Für manche Unternehmen im Bezirk ist Arbeitsrecht ein Fremdwort Ihre Gesprächspartner: Siegfried Wambacher Michael Steffan AK-Bezirksstellenleiter AK-Rechtsexperte Aktuelles aus der AK Ried: Für manche Unternehmen im Bezirk ist Arbeitsrecht ein Fremdwort Sommergespräch

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand Geburtsdatum, Geburtsname: Rentenversicherungsnummer:

Mehr

Das Arbeitszeugnis die Eintrittskarte für Ihre Karriere

Das Arbeitszeugnis die Eintrittskarte für Ihre Karriere 5 5 Das Arbeitszeugnis die Eintrittskarte für Ihre Karriere Gute Zeugnisse sind die halbe Miete für Ihr Bewerbungsgespräch. Dabei kommt es auf die richtigen Formulierungen, aber auch den äußeren Eindruck

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden

Mehr

611a BGB neue Fassung (Versionen Gesetzentwürfe) Am 9. März 2016 soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen

611a BGB neue Fassung (Versionen Gesetzentwürfe) Am 9. März 2016 soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen 611a BGB neue Fassung (Versionen Gesetzentwürfe) Am 9. März 2016 soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen Referentenentwurf 2015 Referentenentwurf Stand 2016 Veröffentlichung / Bearbeitungsstand

Mehr

Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungsbeispiele

Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungsbeispiele Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungsbeispiele von Dr. Brigitte Auweter Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht I. Was Sie inhaltlich beachten sollten Geht es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages,

Mehr

Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig.

Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig. Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig. Die Prüfliste enthält ELStAM-Meldungen, die derzeit nicht gesendet werden können. Sie

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können z. B. Fragen der Tarifvertragsgeltung, betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben.

Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Herzlich willkommen auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht. Das ist das Gebäude vom Bundes-Arbeitsgericht Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Viele Menschen können Texte

Mehr

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal - Aushilfen Stand: 10.06.2014 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort: Geb.-Land: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: / Familienstand: /

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit 02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche

Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche Was bedeutet geringfügige Beschäftigung? Geringfügig beschäftigt ist, wer bei

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

Raum für Bild Auf Zielscheibe klicken, dann gewünschtes Bild einfügen Das Bild wir automatisch in maximal möglicher Größe eingefügt.

Raum für Bild Auf Zielscheibe klicken, dann gewünschtes Bild einfügen Das Bild wir automatisch in maximal möglicher Größe eingefügt. Informationen zum langen Pflichtpraktikum Gültig ab 1. September 2012 Zusammengestellt von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Raum für Bild Auf Zielscheibe

Mehr

InformatIonen und tipps zum pensionskonto

InformatIonen und tipps zum pensionskonto InformatIonen und tipps zum pensionskonto Was Sie über das neue Pensionskonto und die Kontoerstgutschrift wissen sollten Stand: August 2014 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-direKtor Dr. Johann

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G. für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E

A R B E I T S V E R T R A G. für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E A R B E I T S V E R T R A G für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E zwischen Frau / Herrn in (Name der/des ärztlichen Arbeitgeberin/Arbeitgebers) (Praxisanschrift) und Frau /Herrn in

Mehr

ARBEITSZEITKALENDER. Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn!

ARBEITSZEITKALENDER. Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn! ARBEITSZEITKALENDER Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn! DE ARBEITSZEITKALENDER DIESER KALENDER GEHÖRT VORNAME NACHNAME ADRESSE BESCHÄFTIGT BEI ARBEITSANTRITT BEZAHLUNG VEREINBART AM

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Besser informiert! Geringfügige Beschäftigung Bilderbox Geringfügige Beschäftigung Viele Studierende und vorwiegend Mütter gehen oft mehrere Jahre einer geringfügigen Beschäftigung nach. www.ooe-oeaab.at

Mehr