Vorversammlungen zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2016

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1 Vorversammlungen zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2016 Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) Montag, 30. Mai 2016, Uhr, Restaurant Florida Freies Bündnis (FB) Montag, 30. Mai 2016, Uhr, Restaurant Florida FDP Die Liberalen (FDP) Montag, 23. Mai 2016, Uhr, Restaurant Florida Schweizerische Volkspartei (SVP) Montag, 30. Mai 2016, Uhr, Restaurant Florida Sozialdemokratische Partei (SP) Dienstag, 31. Mai 2016, Uhr, Restaurant Florida 1

2 Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr Fussweg Römerweg Kirchweg / Aufhebung Gemeindeversammlungsbeschluss vom 5. Dezember Sanierung und Erweiterung Kindergarten / Kenntnisnahme Bauabrechnung 4. Mitteilungen des Gemeinderates 5. Verschiedenes 2

3 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2015 Referentin: Gemeindepräsidentin Theres Lautenschlager Allgemeines Zum zweiten Mal wurde die Jahresrechnung nach den Grundsätzen des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 (Art. 70 GG) abgeschlossen. Studen begleitete die Einführung von HRM2 im Kanton Bern als Testgemeinde. Sie führte HRM2 zusammen mit den anderen Testgemeinden per ein, alle übrigen Gemeinden per Als Grundlage für die Jahresrechnung 2015 dienten das Budget 2015 und die Vorjahresrechnung Ergebnisse Nach HRM2 werden verschiedene Rechnungsergebnisse ausgewiesen. Genehmigt werden muss das Gesamtergebnis. Dieses ist die Summe der Teilergebnisse Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt), Spezialfinanzierung Abwasser und Spezialfinanzierung Abfall. Siehe Grafik. Gesamthaushalt -CHF 278' Allgemeiner Haushalt -CHF 344' Gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen +CHF 65' SF Abwasser -CHF 4' SF Abfall +CHF 70'

4 Ergebnis Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF Ergebnis Allgemeiner Haushalt Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Budgetiert war ein Minus von CHF Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF Ergebnis Spezialfinanzierung (SF) Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (Funktion 7200) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF Die Besserstellung beträgt CHF Anschlussgebühren dürfen gemäss einer Mitteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom ab an die jährliche Einlage in den Werterhalt angerechnet werden. Als HRM2-Testgemeinde können wir diese neue Praxis bereits in der Jahresrechnung 2015 anwenden. Dank diesem Umstand durfte die Gemeinde Studen die Anschlussgebühren-Einnahmen von CHF der üblichen Einlage in die SF Werterhalt von derzeit CHF in Abzug bringen, was die grosse Besserstellung gegenüber dem Budget erklärt. Der Saldo der SF Werterhalt beträgt CHF , jener der SF Rechnungsausgleich CHF Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Die Abfallbeseitigung (Funktion 7301) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF Die Besserstellung beläuft sich auf CHF Einerseits stiegen die Einnahmen aus Kehrichtgrundgebühren gegenüber der Jahresrechnung 2014 um CHF Andererseits waren die Unterhaltskosten für die Abfallsammelstelle tiefer als budgetiert. Der Bestand der SF Rechnungsausgleich beläuft sich auf CHF Wo finden Sie die Jahresrechnung 2015? Die detaillierte Jahresrechnung 2015 ist mit samt Erläuterungsbericht auf unserer Homepage aufgeschaltet. Sie finden sie unter Rubrik Online-Schalter > Finanzwesen. Selbstverständlich kann das umfangreiche Dokument auch in Papierform bezogen werden. Wenden Sie sich hierzu an die Finanzverwaltung. 4

5 Eckdaten Rechnung Rechnung Budget Jahresergebnis ER Gesamthaushalt Jahresergebnis ER Allg. Haushalt Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen Steuerertrag natürliche Personen Steuerertrag juristische Personen Liegenschaftssteuer Nettoinvestitionen Bestand Finanzvermögen Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt davon Bestand zusätzliche Abschreibungen Bestand Verwaltungsvermögen Allg. Haushalt Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen Fremdkapital Eigenkapital Bilanzüberschuss/-fehlbetrag

6 Erfolgsrechnung nach Funktionen (Zusammenzug) Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung Netto Aufwand Öffentliche Ordnung und Sicherheit, 1 Verteidigung Netto Aufwand Bildung Netto Aufwand Kultur, Sport und Freizeit, Kirchen Netto Aufwand Gesundheit Netto Aufwand Soziale Sicherheit Netto Aufwand Verkehr Netto Aufwand Umweltschutz und Raumordnung Netto Aufwand Volkswirtschaft Netto Ertrag Finanzen und Steuern Netto Ertrag Total Gesamttotal

7 Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (Zusammenzug) Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag AUFWAND 30 Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufw Abschreibungen VV Finanzaufwand Einlagen in Fonds und SF Transferaufwand Durchlaufende Beiträge Ausserordentlicher Aufwand Interne Verrechnungen TOTAL AUFWAND ERTRAG 40 Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Finanzertrag Entnahmen aus Fonds und SF Transferertrag Durchlaufende Beiträge Ausserordentlicher Ertrag Interne Verrechnungen TOTAL ERTRAG ABSCHLUSS 90 Abschluss Erfolgsrechnung ABSCHLUSSKONTEN TOTAL ERFOLGSRECHNUNG Der Personalaufwand (Sachgruppe 30) ist CHF oder 5.8 % höher ausgefallen als budgetiert. Rund CHF betreffen die Löhne der Gemeindeverwaltung. Der Mehraufwand ist auf die neu zusammengesetzte Team-Konstellation zurückzuführen. Rund CHF betreffen die Tagesschule. Deren Betreuungsmodule werden stärker nachgefragt. Diese Löhne werden im Wesentlichen von den Eltern und dem Kanton finanziert. Knapp CHF sind auf einen Budgetierungsfehler bei den Löhnen des Reinigungspersonals im Schulhaus zurück zu führen. Der Sachaufwand (Sachgruppe 31) und der Abschreibungsaufwand (Sachgruppe 33) blieben unter dem jeweiligen Budgetbetrag. Der Abschreibungsaufwand (Sachgruppe 33) ist CHF oder 3 % tiefer ausgefallen als budgetiert. Der Grund für diese Besserstellung liegt darin, dass nicht alle geplanten Vorhaben realisiert worden sind. 7

8 o Bestehendes Verwaltungsvermögen per (Einführung HRM2 per ) Das bestehende Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) wurde am zu Buchwerten in HRM2 übernommen und ist unter dem Konto aufgeführt. Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. Dezember 2013 wird das bestehende Verwaltungsvermögen innert 12 Jahren bzw. mit 8.33 % abgeschrieben. Die jährlichen Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen belaufen sich auf CHF Da im ersten HRM2-Jahr nur CHF abgeschrieben worden sind (8.33 % anstatt %), gab es 2015 eine kleine Nachkorrektur. In Zukunft werden es jährlich CHF sein, also 1/12 des Buchwerts von CHF o Neues Verwaltungsvermögen ab (Einführung HRM2) Ab 2014 erfolgen die Abschreibungen linear nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer (Anhang 2 GV). Eine Anlage wird im Jahr ihrer Inbetriebnahme erstmals abgeschrieben. o Zusätzliche Abschreibungen nach Art. 84/85 GV Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen werden dem Konto gutgeschrieben. Dieses ist Teil des Eigenkapitals. Die zusätzlichen Abschreibungen werden aufgelöst, wenn und soweit sie das Verwaltungsvermögen übersteigen. In gebührenfinanzierten Bereichen (SF) sind zusätzliche Abschreibungen nicht zulässig. Im Jahr 2015 müssen keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden, weil die Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss schliesst. 330 Planmässige Abschreibungen; Sachanlagen Verwaltungsvermögen 383 Zusätzliche Abschreibungen Rechnung Budget Rechnung * *enthält Abschreibungen auf bestehendem Verwaltungsvermögen von CHF

9 Der Transferaufwand (Sachgruppe 36) umfasst die Zahlungsströme zwischen der Gemeinde Studen und anderen Gemeinwesen (Bund, Kanton, andere Gemeinden) sowie den Geldverkehr zwischen den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen und dem Steuerhaushalt. Der Transferaufwand ist CHF oder 2.5 % höher ausgefallen als budgetiert. Dies hat verschiedene Ursachen. Einerseits fielen die Lehrerlöhne rund CHF höher aus als budgetiert. Andererseits waren auch die Kosten des Lastenausgleichs Sozialhilfe rund CHF teurer als prognostiziert. Bei den Betriebskosten IBEM (Integration und besondere Massnahmen) liegt die Abweichung bei über CHF Dies hat im Wesentlichen damit zu tun, dass die Beiträge der Gemeinde Aegerten im Budget mit dem Aufwand verrechnet wurden, während sie in der Rechnung separat gebucht wurden, um dem Bruttoprinzip nachzuleben. Siehe auch neue Ertragskonti und Der Fiskalertrag (Sachgruppe 40) lag trotz riesigen Einbussen bei den Erträgen von juristischen Personen 1.9 % oder CHF über dem Budgetbetrag. Bei den Einkommenssteuern von natürlichen Personen war der Ertrag gut CHF höher als erwartet. Mehr als CHF stammen allerdings aus Vorjahren. Bei den Lotteriegewinnsteuern durfte Studen ebenfalls CHF verbuchen. Bei den Regalien und Konzessionen (Sachgruppe 41) fiel die jährliche Zahlung der BKW AG CHF (30.3 %) höher aus als budgetiert. Das Entgelt hängt u.a. vom Stromverbrauch in Studen bzw. vom daraus resultierenden Ertrag ab. Die Entgelte (Sachgruppe 42) waren ebenfalls CHF höher als budgetiert. Die Einnahmen aus Feuerwehrersatzabgaben, die Baubewilligungs- und Einwohnerkontrollgebühren, die Erlöse aus den Benützungsgebühren für die Tagesschule sowie die Rückerstattungen von Dritten fielen höher aus als erwartet. Weitere Erläuterungen zur Erfolgsrechnung finden Sie auf unserer Homepage. 9

10 Investitionsrechnung Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Netto Ausgaben Bildung Netto Ausgaben Verkehr Netto Ausgaben Umweltschutz und Raumordnung Netto Ausgaben Finanzen und Steuern Netto Einnahmen Total Gesamttotal Die Nettoinvestitionen fielen rund 1 Mio. Franken tiefer aus als budgetiert. Der Verpflichtungskredit Neubau Kindergarten war in der Investitionsrechnung 2015 mit CHF budgetiert. Benötigt wurden 2015 allerdings nur noch CHF Dieser Verpflichtungskredit kann nun z.hd. der Gemeindeversammlung mit einem unbenutzten Restkredit von rund CHF abgerechnet werden (siehe Traktandum 3). Auch die Sanierung der Schwadernaustrasse fiel günstiger aus. Die Gemeinde sparte CHF Die GEP-Sanierungsarbeiten kamen nicht im geplanten Tempo voran, weshalb ein unbenutzter Restkredit von CHF verblieb. Die Ortsplanungsrevision wurde im Budget mit CHF eingestellt. Belastet wurden allerdings erst erste Vorbereitungsarbeiten im Wert von CHF

11 Bilanz Rechnung 2015 Rechnung 2014 AKTIVEN 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Forderungen Kurzfristige Finanzanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungen Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen Sachanlagen Finanzvermögen Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK TOTAL FINANZVERMÖGEN Sachanlagen Verwaltungsvermögen Immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien Investitionsbeiträge Kumulierte zusätzliche Abschreibungen TOTAL VERWALTUNGSVERMÖGEN AKTIVEN Rechnung 2015 Rechnung 2014 PASSIVEN Kurzfristiges Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Passive Rechnungsabrenzungen Kurzfristige Rückstellungen Total kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK Total langfristiges Fremdkapital TOTAL FREMDKAPITAL Verpflichtungen/Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen Reserven Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbeträge TOTAL EIGENKAPITAL PASSIVEN

12 Das Finanzvermögen blieb stabil. Es nahm um 1.4 % ab. o In der Bilanzposition 1080 Grundstücke FV mussten einige Bereinigungen vorgenommen werden Die Neubewertung der Parzelle 107 (Familiengärten Hauptstrasse) wurde irrt. basierend auf anstatt mit m 2 vorgenommen. Die Korrektur führte zu einer Aufwertung von CHF (40 m 2 à CHF ). Die Parzellen 1105 (Gewerbestrasse) und 1066 (Uf dr Weid Kehrichtsammelstelle) wurden bei der Überführung zu HRM2 irrtümlich dem Finanzvermögen zugeteilt und neu bewertet. Da sie ins Verwaltungsvermögen gehören, wurde die seinerzeitige Aufwertung nun rückgängig gemacht. Hierzu wurde der neue Buchwert von CHF vollständig abgeschrieben und der entsprechende Betrag der Neubewertungsreserve wieder entnommen. Das Baurecht Nr z.g. der nc nuances ceramiche sàrl im Umfang von m 2, welches 2014 begründet wurde, musste in der Buchhaltung noch korrekt abgebildet werden. Dies führte zu einer Wertminderung beim Mutter-Grundstück Nr. 11 von CHF und zu einer Aufwertung des Baurechts im Wert von CHF Das Verwaltungsvermögen nahm um CHF zu, dies insbesondere wegen dem Kindergarten-Neubau. Das Fremdkapital nahm um CHF zu. Die Kredite gegenüber den Banken stiegen um 1,3 Mio. Franken (siehe auch Ziff. 6 Geldflussrechnung). Aufgelöst werden konnten dafür Rückstellungen für Mehrleistungen des Personals im Umfang von CHF und Rückstellungen für ausstehende Steuerteilungen von juristischen Personen im Wert von CHF Das Eigenkapital (Bilanzposition 29) nahm trotz des Aufwandüberschusses in der Höhe von CHF zu. Einerseits nahm die Spezialfinanzierung Werterhalt Abwasser dank den jährlichen Einlagen um CHF zu. Andererseits mussten die im Jahr 2014 vorgenommenen zusätzlichen Abschreibungen (Art. 84/85 GV) umgebucht werden wurden sie als Minus-Aktiv-Position verbucht (Konto ). Neu werden sie dem Eigenkapital angerechnet (Kontenplanbereinigung HRM2). Die Neubewertungsreserve nahm um CHF ab (Begründung: siehe oben). 12

13 Nachkredite Nachkredite gem. Liste Total: CHF davon: - gebunden: CHF in der Kompetenz des Gemeinderats: CHF in der Kompetenz der Gemeindeversammlung: CHF 0.00 Antrag der Exekutive Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung wie folgt zu genehmigen: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwandüberschuss CHF davon Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Aufwandüberschuss CHF Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Aufwandüberschuss CHF Aufwand Abfall CHF Ertrag Abfall CHF Ertragsüberschuss CHF INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben CHF Einnahmen CHF Nettoinvestitionen CHF NACHKREDITE (in der Zuständigkeit der GV) gemäss separater Tabelle CHF 0.00 Der Aufwandüberschuss Allgemeiner Haushalt wird dem vorhandenen Bilanzüberschuss in Abzug gebracht. Der Bilanzüberschuss reduziert sich dadurch auf CHF

14 2. Fussweg Römerweg Kirchweg / Aufhebung Gemeindeversammlungsbeschluss vom 5. Dezember 2005 Referentin: Gemeindepräsidentin Theres Lautenschlager Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Überbauung Römermatte wurden die Planungsund Projektierungsarbeiten zur Realisierung der im Richtplan der Gemeinde vorgesehenen Fusswegverbindung zwischen der S-Bahn-Haltestelle und dem Kirchweg entlang des Bahndammes ab dem Jahre 2001 aufgenommen. Dabei soll die Gesamtlänge des Weges rund 525 m betragen. Auf einer Länge von 455 m beträgt die Fusswegbreite 2.00 m, auf dem Reststück, ab Tunnel Römerweg, aus Platzgründen 1.50 m. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2005 wurden die Kosten mit CHF veranschlagt und das Projekt genehmigt. Im Zusammenhang mit der Anhebung der Brücke am Keltenweg und dem Bau des Lärmschutzwalls der Überbauung Römermatte wurde als Vorleistung der Bau des Tunnels durch den Erdwall im Jahre 2001 realisiert. Die Projektierungsarbeiten durch das Ingenieurbüro Emch + Berger dauerten bis ins Jahr Nach langwierigen und komplexen Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümer entlang des Weges konnten mittels Dienstbarkeiten, Vereinbarungen und Landkäufen die Sicherstellung der zum Bau des Weges benötigten Grundstücke erreicht werden. Die Baubewilligung wurde am 1. September 2011 erteilt und zwischenzeitlich verlängert. Sie läuft am 1. September 2016 definitiv ab. Zwischenzeitlich ergab sich jedoch die Möglichkeit entlang der Hauptstrasse eine durchgehende Trottoirverbindung zu erstellen, welche im Jahre 2009 fertiggestellt wurde. Damit war einer der Hauptgründe für die Realisierung des Weges, nämlich eine sichere Fussgängerverbindung zwischen dem Bahnhof und dem Kirchweg, hinfällig. Somit stellte sich die Frage, ob die Ausführung des vor Jahren geplanten Fussweges noch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Möglichkeiten Das Projekt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 5. Dezember 2005 realisieren oder einer kommenden Gemeindeversammlung beantragen, das Projekt abzuschreiben resp. nicht auszuführen und die bisher aufgelaufenen Kosten von CHF abzuschreiben. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 24. Juni 2015 beschlossen, auf die Erstellung des durch die Gemeindeversammlung genehmigten Fussweges sei zu verzichten und es sei der Gemeindeversammlung vom 14

15 6. Juni 2016 zu beantragen, das Geschäft Fussweg Römermatte Kirchweg abzuschreiben. Weiteres Vorgehen Bereinigung der bestehenden Dienstbarkeiten. Mit den Grundeigentümern GB.-Nr. 531, 530 und 709 konnte bereits eine Einigung getroffen werden. Insbesondere muss nun noch eine Lösung für die Parzelle Nr (Fusswegparzelle) gefunden werden. Vorgesehen ist die noch bestehenden Dienstbarkeiten aufzuheben resp. die nötigen Eigentumsübertragungen vorzunehmen. Kosten für die Aufhebung Nebst den bisher aufgelaufenen Kosten von CHF muss noch mit Kosten von CHF für die Aufhebung des Tunnelprovisoriums sowie CHF für Notariats- und Grundbuchkosten gerechnet werden. Es ist somit mit Abschreibungskosten von total CHF zu rechnen. Antrag 1) Gemeinderat und Bau- und Planungskommission beantragen, auf die Erstellung des durch die Gemeindeversammlung genehmigten Fussweges ( ) sei zu verzichten und das Geschäft Fussweg Römermatte Kirchweg abzuschreiben. 2) Abschreibung der bisher getätigten Investitionen von CHF sowie Genehmigung der Aufhebungskosten von CHF ) Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Bereinigung der entsprechenden Dienstbarkeiten. 15

16 3. Sanierung und Erweiterung Kindergarten / Kenntnisnahme Bauabrechnung Referent: Gemeinderat Ernst Pfister Ausgangslage Am 24. März 2014 genehmigte die Gemeindeversammlung für den Neubau des Kindergartens am Längackerweg einen Kredit von CHF Zwischenzeitlich konnten die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen werden und der Kindergartenbetrieb wurde aufgenommen. Ab dem Schuljahr 2015/16 wird auch der 4. Kindergarten besetzt sein. Die Bauabrechnung präsentiert sich wie folgt: BKP 0 Grundstücke CHF Vorbereitungsarbeiten CHF Gebäude CHF Umgebung CHF Baunebenkosten CHF Ausstattung CHF Total Baukosten CHF /. Rückerstattung Versicherung Wasserschaden CHF Baukosten netto CHF Gegenüber dem bewilligten Kredit von CHF vom 24. März 2014 ergibt sich somit eine Kreditunterschreitung von CHF Begründung: - Der Bau konnte ohne Verzögerungen realisiert werden. Optimaler Bauablauf ohne Schlechtwettereinflüsse - Gegenüber dem Kostenvoranschlag konnten einzelne Arbeitsgattungen zu wesentlich günstigeren Preisen vergeben werden - Die eingesetzten Reservebeträge wurden nicht voll ausgeschöpft Gemeinderat und Bauausschuss Sanierung und Erweiterung Kindergarten Längackerweg 25 legen die Abrechnung der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vor. 16

17 4. Mitteilungen des Gemeinderates 5. Verschiedenes Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen und wir danken für pünktliches Erscheinen. Bitte Botschaft und Stimmausweis mitbringen. Studen, 11. Mai 2016 GEMEINDERAT STUDEN Theres Lautenschlager Gemeindepräsident in Rudolf Stuber Gemeindeverwalter 17

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