PRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG
|
|
- Kai Kästner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG
2 THEMENÜBERSICHT I. Bedarfsplanung II. III. IV. Zulassung/ Übernahme im offenen Planungsbereich Übernahme einer Vertragsarztpraxis im gesperrten Planungsbereich (Ausschreibungs- und Auswahlverfahren) Eingeschränkte Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing) - Übergangszeit V. Anstellung im gesperrten Planungsbereich (mit Leistungsbeschränkung) - Übergangszeit VI. Beratungsangebote/ Unterstützung durch die KV RLP 2
3 I. BEDARFSPLANUNG EINTEILUNG DER PLANUNGSGRUPPEN 4 Versorgungsebenen: Hausärztliche Versorgung: nach Mittelbereichen Allgemeine Fachärztliche Versorgung: auf Kreisebene Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Neurologen, Orthopäden, Urologen, Psychotherapeuten Spezialisierte Fachärztliche Versorgung: nach Raumordnungsregion Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- u. Jugendpsychiater, Radiologen Gesonderte Fachärztliche Versorgung: nach KV Region Humangenetiker, Laborärzte, NC, NUK, Pathologen, Physikalische & Rehabilitative Medizin, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner 3
4 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG: MITTELBEREICHE 4
5 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG MITTELBEREICH MAINZ 5
6 ALLGEMEINE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG LANDKREISE/KREISFREIE STÄDTE 6
7 II. PRAXISABGABE IM OFFENEN PLANUNGSBEREICH Zulassung/ Praxisneugründung ohne Zulassungsbeschränkung Offener Planungsbereich oder Fachgruppe ohne Bedarfsplanung (Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie) Antrag auf Zulassung (Abgabefristen des Landesausschusses sind zu beachten, im Ärzteblatt veröffentlicht) Entscheidung durch den Zulassungsausschuss 7
8 MÖGLICHKEITEN DER NIEDERLASSUNG UND ANSTELLUNG Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (offener Planungsbereich) Berufliche Eignung (Dauer der Facharztanerkennung, Qualifikationsprüfung) Approbationsalter Dauer der ärztlichen Tätigkeit (Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten durch VStG) Dauer der Eintragung in die Warteliste Bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.b. Versorgungsschwerpunkt, Barrierefreiheit) Bei Ausschreibungen aufgrund des Demographie-Faktors sind Bewerber mit gerontologisch/ geriatrischer Qualifikation zu berücksichtigen 8
9 NACHBESETZUNGSVERFAHREN (GESPERRTER PB) Versorgungsgrad > 140%: Der Zulassungsausschuss soll den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist Prüfung der Geschäftsstelle ob Praxissubstrat vorhanden ist, oder ob ein Priveligierungstatbestand besteht: Versorgungsrelevanz (eigene Fallzahl/ Tätigkeitsumfang) Regionale Situation (Anzahl Leistungserbringer Fachgruppe im Planungsbereich) Mitversorgungsbedürfnisse (Entfernung zur nächstgelegenen Praxis dieser Fachgruppe) Besonderheiten (Schwerpunkte, Spezialisierungen, Krankheit, Ruhen etc.) Versorgungsrelevanz: Ausschreibung Keine Versorgungsrelevanz: Entschädigung 9
10 NACHBESETZUNGSVERFAHREN Privilegierte Personen: Ehegatte eingetragener Lebenspartner Kind des Vertragsarztes ( 103 Abs. 4 Satz 5, Nr. 4,5,6) angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder Gemeinschaftspraxispartner (auch der Jobsharing Partner), sofern die Anstellung oder die BAG vor dem begründet wurde für nach dem genehmigte Anstellungsverhältnisse oder BAG muss mind. 3 Jahre gemeinsame Tätigkeit mit dem Abgeber vorliegen 10
11 III. ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 1: Einleitung des Ausschreibungsverfahren Verzicht auf die Zulassung (Formantrag) und Antrag auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes durch Praxisinhaber, oder ggf. berechtigte Erben Prüfung der Geschäftsstelle, ob ein Privilegierungstatbestand besteht, bzw. ob Praxissubstrat vorhanden ist und die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen erforderlich ist Veröffentlichung der Ausschreibung im Rheinland-Pfälzischen Ärzteblatt unter Chiffre-Nummer durch die KV 11
12 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 2: Bewerbung/ Zulassungsantrag Bewerbungsanschreiben unter Angabe der Chiffre-Nummer an die KV (mit Lebenslauf, ggf. Arztregistereintrag) im Veröffentlichungsmonat KV führt Abgeber und Interessenten zusammen Kontaktaufnahme Einigung Information darüber an die KV Antrag auf Zulassung an die KV mit entsprechenden Unterlagen 12
13 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 3: Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (im gesperrten Planungsbereich) Berufliche Eignung (z.b. Übereinstimmung & Dauer der Facharztanerkennung, Qualifikationsprüfung (ZB, SP, Tätigkeitsschwerpunkte) Approbationsalter Dauer der ärztlichen Tätigkeit (Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten durch VStG) Dauer der Eintragung in die Warteliste Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des Abgebers 13
14 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 3: Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (im gesperrten Planungsbereich) Jobsharing Partnerschaft, Anstellungsverhältnis Interessen des in der Praxis verbleibenden Partners Wirtschaftliche Interessen des Praxisabgebers Für Hausarztsitze sind vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen 14
15 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 4: Die Zulassung Entscheidung durch den Zulassungsausschuss Rechtsmittelfähiger Beschluss Rechtskraft des Bescheides ein Monat nach Zustellung Tätigkeitsaufnahme spätestens 3 Monate nach Zustellung des Bescheides Vertragsärztliche Pflichten wie z.b. Präsenzpflicht von mind. 20 Stunden/Woche in Form von Sprechstunden, Teilnahme am Notdienst, Fortbildungsverpflichtung etc. 15
16 ÜBERNAHME HÄLFTIGER VERSORGUNGSAUFTRAG Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag Präsenzpflicht mind. 10 Stunden/Woche in Form von Sprechstunden auf Antrag direkt nur halbe Zulassung auf volle Zulassung aufzustocken, solange Planungsbereich nicht von Zulassungsbeschränkungen betroffen ist Übernahme eines halben Versorgungsauftrags im Rahmen des Nachbesetzungsverfahren 16
17 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT Eingeschränkte Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Ausnahmezulassung, bzw. Jobsharing) nur im gesperrten Planungsbereich Gründung Berufsausübungsgemeinschaft mit bereits zugelassenem Vertragsarzt (Vorlage Gesellschaftsvertrag) Fachgebietsidentität, ggf. Übereinstimmung des Schwerpunktes Antragstellung durch Junior-Partner (Formantrag) Juniorpartner erhält eingeschränkte Zulassung 17
18 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT ff. Eingeschränkte Zulassung (Jobsharing) Gemeinsame Erklärung zur Einhaltung auferlegter Punktzahl-Obergrenzen Juniorpartner erhält Vollzulassung bei Entsperrung des Planungsbereichs, spätestens nach 10 Jahren gemeinsamer Tätigkeit die Jobsharing-Tätigkeit ist im Falle der Praxisabgabe und nachfolge des Seniors bei der Bewerberauswahl nach mind. 5-jähriger gemeinsamer vertragsärztlicher Tätigkeit gesetzlich zu berücksichtigen 18
19 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Anstellung mit Leistungsbeschränkung) Fachgebietsidentität (und ggf. Schwerpunktkompetenz) ist Voraussetzung Erklärung zur Einhaltung auferlegter Punktzahlobergrenzen des Arbeitgebers Angestelltenverhältnis, Antrag und Vorlage des Arbeitsvertrag bei KV Genehmigung durch Zulassungsausschusses 19
20 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT ff. Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Anstellung mit Leistungsbeschränkung) Keine Aufhebung von Leistungsbeschränkung nach 10 Jahren Anstellung des Juniors wandelt sich bei Entsperrung des Planungsbereiches ggf. in eine Anstellung ohne Leistungsbeschränkung 20
21 ZULASSUNGSRECHTLICHE BESONDERHEITEN IM VERGLEICH Zulassung im Rahmen des Jobsharing (Ausnahmezulassung) Gesperrter Planungsbereich Anstellung mit Leistungsbeschränkung Gesperrter Planungsbereich Fachgebietsidentität Fachgebietsidentität Partner erhält eine eingeschränkte Zulassung, die an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden ist Gemeinsame Tätigkeit in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft Die Anstellung ist an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden Es besteht ein Arbeitgeber - Arbeitnehmer Verhältnis 21
22 ZULASSUNGSRECHTLICHE BESONDERHEITEN IM VERGLEICH Zulassung im Rahmen des Jobsharing (Ausnahmezulassung) Anteilmäßige Gewinnverteilung lt. BAG Vertrag Anstellung im Rahmen des Jobsharing Feste Bezahlung gemäß Anstellungsvertrag Punktzahlobergrenzen Punktzahlobergrenzen Nach 10 Jahren erhält der Partner automatisch eine Vollzulassung Der Angestellte hat keinen Anspruch auf eine Zulassung, Anstellung bleibt bestehen 22
23 V. ANSTELLUNG IM OFFENEN PLANUNGSBEREICH Anstellung im offenen Planungsbereich fachgebietsidentisch oder fachgebietsfremd möglich (Voraussetzung: Planungsbereich für entsprechende Fachgruppe geöffnet) zusätzliches Budget für die Praxis (entsprechend des Stundenumfangs der Anstellung) für eine Tätigkeit am Vertragsarztsitz oder im MVZ Antrag und Vorlage des Arbeitsvertrages bei KV Genehmigung durch Zulassungsausschusses 23
24 FORMEN DER BERUFLICHEN KOOPERATION Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Örtliche BAG Überörtliche BAG KV-übergreifende BAG Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Organisationsgemeinschaften Praxisgemeinschaft Apparate-/ Geräte-/ Laborgemeinschaft 24
25 VI. BERATUNGSANGEBOTE DER KV RLP Zulassungs- und Kooperationsberatung (für Abgeber und Übernehmer) Betriebswirtschaftliche Beratung (für Abgeber und Übernehmer) Beratungsangebote zu Verordnung, Abrechnung, Honorar und vieles mehr Vermittlungslisten/Anzeigenmarkt für Interessenten und Abgeber Lotsenservice für neu Zugelassene Ort sucht Arzt auf der Homepage für Gemeinden und nicht zu vergessen unsere neue Kampagne Arzt-Nah-Dran mit regelmäßigem Newsletter 25
26 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015
DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 12.04.2016 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht
MehrWege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Wege in die Niederlassung 15.11.2014 Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten
MehrDie Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht
Die Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht 8. Gemeinsamer Infotag 2016 André Zwaka Betroffene Rechtskreise bei einer Praxisabgabe Mai 2016 KVSH 2 KVSH 3 Gute Planung spart Zeit und Geld KVSH 4
MehrPraxisabgabe in gesperrten Planungsbereichen (Nachbesetzungsverfahren)
(Nachbesetzungsverfahren) Stand: 20. August 2015 Der Begriff Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Tod, Verzicht oder
MehrSchritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 09.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht
MehrSchritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.05.2014 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Niederlassung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrPraxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.11.2012 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Bedarfsplanung 2. Voraussetzungen zur Niederlassung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrPraktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht - Die Übergabe der Vertragsarztpraxis-
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht - Die Übergabe der Vertragsarztpraxis- Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150
Mehr13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe
13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe 08.11.2014 Köln Rechtsanwalt Dr. jur. Horst Bartels Justitiar der KV Nordrhein Praxisabgabe/Praxisübergabe Ausgangslage
MehrDie neue Bedarfsplanung in RLP. Torsten Erb, Abteilungsleiter Sicherstellung, KV RLP
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 28 Die neue Bedarfsplanung in RLP Torsten Erb, Abteilungsleiter Sicherstellung, KV RLP Ziele der neuen Bedarfsplanung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Daniela Pesch 0211 5970-8507 0211 5970-9986
MehrComtesse & Comtesse RA Hermann Comtesse Fachanwalt für Medizinrecht 07.10.2015 1
1 Grußwort: Präsident der Ärztekammer Herr Dr. med. Josef Mischo 2 Vortrag am im Haus der Competenz 3 Gliederung Begrüßung Planung der Praxisabgabe Suche eines Praxisnachfolgers Nachbesetzungsverfahren
Mehr... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)
Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Clara Dollnick 0221 7763-6535 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrHälftige Zulassung? Was nun!
Hälftige Zulassung? Was nun! Rechtliche Grundlagen 103 Abs. 4 SGB V: Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Erreichen
MehrA N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen
MehrAntrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet. Name des
MehrAusschreibungen von Vertragsarztsitzen, Stand 4. Oktober 2016
Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen, Stand 4. Oktober 2016 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
MehrDIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 2014
DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 214 INHALT Strukturen der fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die aktuelle vertragsärztliche Versorgung Nachbesetzungsbedarfe bei fachärztlichen
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Postfach 1164 09070 Chemnitz Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrPartner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
Die Praxisabgabe Job-Sharing Job-Sharing Gemeinschaftspraxis Arztgruppenidentität! Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
MehrMerkblatt zum Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrTabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen
Anlage Kassenärztliche Bundesvereinigung Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen Vereinigungen Kassenärztliche Vereinigung Gesamt mit halber Vertragsärzte
MehrKooperationsformen allgemeiner Überblick
Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrVersorgungsstrukturgesetz - neue Handlungsoptionen für Nephrologen?
Versorgungsstrukturgesetz - neue Handlungsoptionen für Nephrologen? Ein Beitrag von Dr. Thomas Feldmeier, Rechtsanwalt + Notar Fachanwalt für Medizin - und Arbeitsrecht zur Fortbildungsveranstaltung des
MehrKanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner
Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner Rechts- und Steuerberatung Frankfurt am Main Gießen Berlin Alexandra Stahl Rechtsanwältin 1 Europastr. 3 35394 Gießen Rheinstraße 29 60325 Frankfurt/Main Kurfürstendamm
MehrKV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrÄrztlichen Versorgung im ländlichen Raum Landkreis Konstanz Dr. med. Christoph Graf
Ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Landkreis Konstanz Dr. med. Christoph Graf Wie es für mich anfing Altersstruktur Ärzte Baden-Württemberg / Landkreis Konstanz Vergleich Anteil Ärzte 60 Jahre Hausärzte
MehrKV TRIFFT POLITIK 10 JAHRE DATEN UND FAKTEN DER VERSORGUNGSFORSCHUNG
KV TRIFFT POLITIK 10 JAHRE DATEN UND FAKTEN DER VERSORGUNGSFORSCHUNG DIE NEUE ÄRZTEGENERATION TREND 1 - SPEZIALISIERUNG Dynamik durch medizinisch-technischen und therapeutischen Fortschritt Reform der
MehrGeschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrPraxis und Selbstständigkeit
Praxis und Selbstständigkeit KV-Zulassungen für Psychotherapeuten Gibt es das noch? Christa Prieß Möglichleiten einer KV - Zulassung Bedarfsabhängige Zulassung normale Praxiszulassung (= in HH und vielen
MehrNachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs
Gesundheit Mobilität Bildung Nachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs Dr. Martin Albrecht, IGES Institut 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung
Mehrin Kraft getreten am neu gefasst am Präambel
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds-Richtlinie) in Kraft getreten am 01.04.2014 neu gefasst am
MehrEntwicklung der Zahl ambulant tätiger Ärzte 1990-2012
Faktenblatt Thema: Bedarfsplanung und Versorgung Herausforderungen in der ärztlichen Bedarfsplanung Deutschland verfügt über ein sehr gut ausgebautes System der ambulanten Versorgung mit einer insgesamt
MehrInformationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren
Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren 1. Wer ist für meinen Antrag zuständig? Seite 2 2. Wie läuft das Verfahren bei der KV ab? Seite 2 3. Was muss ich beachten, wenn
MehrKassenärztliche Vereinigung Saarland. Wir stellen uns vor. Infoveranstaltung Universität des Saarlandes am 21.01.2015
Kassenärztliche Vereinigung Saarland Wir stellen uns vor Infoveranstaltung Universität des Saarlandes am 21.01.2015 Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts Europaallee
MehrRichtlinie. (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz VÄndG ( ab 1.1.2007) Bundeskongress der niedergelassener Chirurgen 2. 4. März 2007 Was wird kommen? (Basis MBO von Mai 2004) Flexibilisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte,
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Job-Sharing
Stand: 14. November 2014 Der Begriff Auch in für neue Zulassungen/Anstellungen gesperrten Planungsbereichen gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten eine Möglichkeit, trotzdem vertragsärztlich tätig zu
MehrKassenärztliche Ve reinigung Nordrhein
Kassenärztliche Ve reinigung Nordrhein Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrAktuelles für den Vertragsarzt Bedarfsplanung, Nachbesetzungsverfahren und Plausibilitätsprüfung
Aktuelles für den Vertragsarzt Bedarfsplanung, Nachbesetzungsverfahren und Plausibilitätsprüfung Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Medizinrecht Stefan Rohpeter 1. Teil Änderung der Bedarfsplanung Aktuelle Spruchpraxis
MehrRichtlinien. über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) *
Richtlinien über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) * in der Fassung vom 1. Oktober 1997 (BAnz. Nr. 9, S. 372 vom 15. Januar 1998)
MehrPraktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen
MehrAbrechnung. kassenärztlicher Leistungen
Tag der Neuapprobierten Voraussetzungen und Abrechnung Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in kassenärztlicher Leistungen Referent: Möglichkeiten der Berufsausübung Zulassung als Vertragspsychotherapeut
MehrZulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
MehrLebensplanung freiberuflicher Anästhesisten - Was tun mit der Zulassung? -
Lebensplanung freiberuflicher Anästhesisten - Was tun mit der Zulassung? - NARKA 2014 Dr. jur. Ingo Pflugmacher Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtanwälte Agenda: Aktuelle
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrSozialrechtliche Ausgangssituation I
Sicherung der Praxisnachfolge Düsseldorf 9.11.2012 Prof. Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Honorarprofessor der Universität zu Köln rehborn.rechtsanwälte, Dortmund Sozialrechtliche
MehrNeuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ
Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte - Lehrbeauftragter
MehrPostfach 103443 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@sm.bwl.de FAX: 0711 123-3999
M I N I S T E R I U M F Ü R A R B E I T U N D S O Z I A L O R D N U N G, F A M I L I E, F R A U E N U N D S E N I O R E N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 103443 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
MehrZusammenfassung der wichtigsten Inhalte durch RAin und Wirtschaftsmediatorin Mareike Piltz, Rödl & Partner
Versorgungsstrukturgesetz (GKV- VStG) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte durch RAin und Wirtschaftsmediatorin Mareike Piltz, Rödl & Partner die Bedeutung für unsere Beratungspraxis und der Vermittlung
MehrI. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten
Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),
Mehr2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.
2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %
MehrAntrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie
MehrNeue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.
Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19
MehrNordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe
Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe Referent: Praxisabgabe/Praxisübergabe Ausgangslage Einzelpraxis Mitglied BAG Ziel Einzelpraxis BAG/MVZ BAG mit Zweigpraxis
MehrBundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung
Seite 1 von 64 www.bundesanzeiger.de Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten / einer angestellten Psychotherapeutin
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrPERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung
KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr
MehrBankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg IBAN: DE92 3006 0601 0101 2721 28 BIC: DAAEDEDDXXX
Änderung des Arbeitszeitrahmens bei angestellten Ärzten/Psychotherapeuten (Anstellung beim Vertragsarzt/-psychotherapeuten) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Änderung des Arbeitszeitrahmens
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe November 2014 Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden
MehrDie neue Bedarfsplanungsrichtlinie
Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie Christian Gerdts Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht CausaConcilio Hamburg Kiel www.causaconcilio.de 2 Auswirkungen der Bedarfsplanung (1) Überversorgung in einem
MehrAusschreibungen freier Arzt- und Psychotherapeutensitze. Oktober 2014
Ausschreibungen freier Arzt- und Psychotherapeutensitze Oktober 2014 Folgende Vertragsarztsitze werden nach 103 Abs. 4 SGB V zur Besetzung ausgeschrieben. Die Zulassung des Vertragsarztes/der Vertragsärztin
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrDas GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse Henning Horst Abteilungsleiter Ambulante Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop 2. September 2014, Berlin Ziel 1: Sicherstellung
MehrAntrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg gemäß 95 SGB V Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrDie ÜBAG zur Anbahnung der Praxisweitergabe
1 Referent: Rechtsanwalt Jan Frederichs ( Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen / Mitgliederberatung ) Gliederung: Warum eine ÜBAG zur Anbahnung einer Praxisweitergabe?
MehrSeit wann gibt es die Terminservicestellen? Vermittelt der Terminservice Ärzte aller Fachrichtungen?
Sozialpolitik 04.02.2016 Fragen und Antworten zu neuem Terminservice für gesetzlich Krankenversicherte Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat die Koalition aus Union und SPD einen wichtigen Schritt gegen
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Margherita Heimbach 0221 7763-6515 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Susanne Ratgeber 0221 7763-6533 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrGemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Rechtssymposium am 27.06.2014 Rechtsfragen zur gemeinsamen Berufsausübung in der Bedarfsplanung Hermann Plagemann, Frankfurt
MehrEinflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie
MehrTag der Neuapprobierten. Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in
Tag der Neuapprobierten Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in Referent: Möglichkeiten der Berufsausübung Freie Niederlassung oder freie Praxisübernahme (Ausnahmen)
MehrAktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung
Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen Gliederung 1. 20 Prozent Mindestquote KJP 2. Kauf und Verkauf
MehrÄrzte und der ambulante Sektor
Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating
MehrLeitfaden für künftige Fachärzte. Unterstützung für Niederlassungsinteressierte
Leitfaden für künftige Fachärzte Unterstützung für Niederlassungsinteressierte Hinweis: Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
Mehr14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg
14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Vertragsarztrecht Das Nachbesetzungsverfahren im Lichte des GKV-VStG und aktueller Rechtsprechung Rechtsanwalt Christian Gerdts, Hamburg Das
MehrHinweise für den Vertragsarzt
Seite 1 von 7 Hinweise für den Vertragsarzt Im Verfahren auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem Planungsbereich für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind Verfahren allgemein: Das Verfahren
MehrAntrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
Zulassungsausschuss für Ärzte/Psychotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
MehrHinweise für den ausschreibenden Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeuten und die Bewerber
Seite 1 von 9 Hinweise für den ausschreibenden Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeuten und die Bewerber Im Verfahren auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem Planungsbereich für den Zulassungsbeschränkungen
MehrAngaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer
MehrÄnderungen aufgrund des GKV-VStG
Gesellschafterwechsel, Zulassungsausgliederung &MVZ-Übertragung: Von der Theorie zur Praxis Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Tel.: 0331/27 57 0-19 Mail:
MehrCzihal T Leibner M von Stillfried D. zuständige Kassenärztliche Vereinigung den Praxisinhaber in Höhe des Verkehrswerts der Praxis zu entschädigen.
Ärzte oberhalb der Sperrgrenze Regionalisierte Darstellung der möglichen Auswirkungen der sogenannten Aufkaufregelung auf die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland Czihal T Leibner M von Stillfried
MehrMerkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrAntrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg
- wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg
MehrAntrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapie Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung 1. Antragsteller
MehrSicherstellung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern
Sicherstellung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern Stephan Haniffa Teamleiter Mitgliederservice und Beratung München, 11.06.2012 Kassenärztliche
Mehr8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin. Kooperationen aus Sicht der KV Berlin
8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin Kooperationen aus Sicht der KV Berlin I. Überblick Zu den Formen ärztlicher Kooperationen gibt es Bestimmungen mit
MehrRichtlinie. (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
MehrAusschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Juni 2015 Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen
Mehr