PRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG

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1 PRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG

2 THEMENÜBERSICHT I. Bedarfsplanung II. III. IV. Zulassung/ Übernahme im offenen Planungsbereich Übernahme einer Vertragsarztpraxis im gesperrten Planungsbereich (Ausschreibungs- und Auswahlverfahren) Eingeschränkte Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing) - Übergangszeit V. Anstellung im gesperrten Planungsbereich (mit Leistungsbeschränkung) - Übergangszeit VI. Beratungsangebote/ Unterstützung durch die KV RLP 2

3 I. BEDARFSPLANUNG EINTEILUNG DER PLANUNGSGRUPPEN 4 Versorgungsebenen: Hausärztliche Versorgung: nach Mittelbereichen Allgemeine Fachärztliche Versorgung: auf Kreisebene Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Neurologen, Orthopäden, Urologen, Psychotherapeuten Spezialisierte Fachärztliche Versorgung: nach Raumordnungsregion Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- u. Jugendpsychiater, Radiologen Gesonderte Fachärztliche Versorgung: nach KV Region Humangenetiker, Laborärzte, NC, NUK, Pathologen, Physikalische & Rehabilitative Medizin, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner 3

4 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG: MITTELBEREICHE 4

5 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG MITTELBEREICH MAINZ 5

6 ALLGEMEINE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG LANDKREISE/KREISFREIE STÄDTE 6

7 II. PRAXISABGABE IM OFFENEN PLANUNGSBEREICH Zulassung/ Praxisneugründung ohne Zulassungsbeschränkung Offener Planungsbereich oder Fachgruppe ohne Bedarfsplanung (Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie) Antrag auf Zulassung (Abgabefristen des Landesausschusses sind zu beachten, im Ärzteblatt veröffentlicht) Entscheidung durch den Zulassungsausschuss 7

8 MÖGLICHKEITEN DER NIEDERLASSUNG UND ANSTELLUNG Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (offener Planungsbereich) Berufliche Eignung (Dauer der Facharztanerkennung, Qualifikationsprüfung) Approbationsalter Dauer der ärztlichen Tätigkeit (Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten durch VStG) Dauer der Eintragung in die Warteliste Bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.b. Versorgungsschwerpunkt, Barrierefreiheit) Bei Ausschreibungen aufgrund des Demographie-Faktors sind Bewerber mit gerontologisch/ geriatrischer Qualifikation zu berücksichtigen 8

9 NACHBESETZUNGSVERFAHREN (GESPERRTER PB) Versorgungsgrad > 140%: Der Zulassungsausschuss soll den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist Prüfung der Geschäftsstelle ob Praxissubstrat vorhanden ist, oder ob ein Priveligierungstatbestand besteht: Versorgungsrelevanz (eigene Fallzahl/ Tätigkeitsumfang) Regionale Situation (Anzahl Leistungserbringer Fachgruppe im Planungsbereich) Mitversorgungsbedürfnisse (Entfernung zur nächstgelegenen Praxis dieser Fachgruppe) Besonderheiten (Schwerpunkte, Spezialisierungen, Krankheit, Ruhen etc.) Versorgungsrelevanz: Ausschreibung Keine Versorgungsrelevanz: Entschädigung 9

10 NACHBESETZUNGSVERFAHREN Privilegierte Personen: Ehegatte eingetragener Lebenspartner Kind des Vertragsarztes ( 103 Abs. 4 Satz 5, Nr. 4,5,6) angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder Gemeinschaftspraxispartner (auch der Jobsharing Partner), sofern die Anstellung oder die BAG vor dem begründet wurde für nach dem genehmigte Anstellungsverhältnisse oder BAG muss mind. 3 Jahre gemeinsame Tätigkeit mit dem Abgeber vorliegen 10

11 III. ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 1: Einleitung des Ausschreibungsverfahren Verzicht auf die Zulassung (Formantrag) und Antrag auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes durch Praxisinhaber, oder ggf. berechtigte Erben Prüfung der Geschäftsstelle, ob ein Privilegierungstatbestand besteht, bzw. ob Praxissubstrat vorhanden ist und die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen erforderlich ist Veröffentlichung der Ausschreibung im Rheinland-Pfälzischen Ärzteblatt unter Chiffre-Nummer durch die KV 11

12 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 2: Bewerbung/ Zulassungsantrag Bewerbungsanschreiben unter Angabe der Chiffre-Nummer an die KV (mit Lebenslauf, ggf. Arztregistereintrag) im Veröffentlichungsmonat KV führt Abgeber und Interessenten zusammen Kontaktaufnahme Einigung Information darüber an die KV Antrag auf Zulassung an die KV mit entsprechenden Unterlagen 12

13 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 3: Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (im gesperrten Planungsbereich) Berufliche Eignung (z.b. Übereinstimmung & Dauer der Facharztanerkennung, Qualifikationsprüfung (ZB, SP, Tätigkeitsschwerpunkte) Approbationsalter Dauer der ärztlichen Tätigkeit (Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten durch VStG) Dauer der Eintragung in die Warteliste Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des Abgebers 13

14 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 3: Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses (im gesperrten Planungsbereich) Jobsharing Partnerschaft, Anstellungsverhältnis Interessen des in der Praxis verbleibenden Partners Wirtschaftliche Interessen des Praxisabgebers Für Hausarztsitze sind vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen 14

15 ÜBERNAHME EINER VERTRAGSARZTPRAXIS IM GESPERRTEN PLANUNGSBEREICH Schritt 4: Die Zulassung Entscheidung durch den Zulassungsausschuss Rechtsmittelfähiger Beschluss Rechtskraft des Bescheides ein Monat nach Zustellung Tätigkeitsaufnahme spätestens 3 Monate nach Zustellung des Bescheides Vertragsärztliche Pflichten wie z.b. Präsenzpflicht von mind. 20 Stunden/Woche in Form von Sprechstunden, Teilnahme am Notdienst, Fortbildungsverpflichtung etc. 15

16 ÜBERNAHME HÄLFTIGER VERSORGUNGSAUFTRAG Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag Präsenzpflicht mind. 10 Stunden/Woche in Form von Sprechstunden auf Antrag direkt nur halbe Zulassung auf volle Zulassung aufzustocken, solange Planungsbereich nicht von Zulassungsbeschränkungen betroffen ist Übernahme eines halben Versorgungsauftrags im Rahmen des Nachbesetzungsverfahren 16

17 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT Eingeschränkte Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Ausnahmezulassung, bzw. Jobsharing) nur im gesperrten Planungsbereich Gründung Berufsausübungsgemeinschaft mit bereits zugelassenem Vertragsarzt (Vorlage Gesellschaftsvertrag) Fachgebietsidentität, ggf. Übereinstimmung des Schwerpunktes Antragstellung durch Junior-Partner (Formantrag) Juniorpartner erhält eingeschränkte Zulassung 17

18 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT ff. Eingeschränkte Zulassung (Jobsharing) Gemeinsame Erklärung zur Einhaltung auferlegter Punktzahl-Obergrenzen Juniorpartner erhält Vollzulassung bei Entsperrung des Planungsbereichs, spätestens nach 10 Jahren gemeinsamer Tätigkeit die Jobsharing-Tätigkeit ist im Falle der Praxisabgabe und nachfolge des Seniors bei der Bewerberauswahl nach mind. 5-jähriger gemeinsamer vertragsärztlicher Tätigkeit gesetzlich zu berücksichtigen 18

19 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Anstellung mit Leistungsbeschränkung) Fachgebietsidentität (und ggf. Schwerpunktkompetenz) ist Voraussetzung Erklärung zur Einhaltung auferlegter Punktzahlobergrenzen des Arbeitgebers Angestelltenverhältnis, Antrag und Vorlage des Arbeitsvertrag bei KV Genehmigung durch Zulassungsausschusses 19

20 IV. MÖGLICHKEITEN KOOPERATION/ ÜBERGANGSZEIT ff. Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Anstellung mit Leistungsbeschränkung) Keine Aufhebung von Leistungsbeschränkung nach 10 Jahren Anstellung des Juniors wandelt sich bei Entsperrung des Planungsbereiches ggf. in eine Anstellung ohne Leistungsbeschränkung 20

21 ZULASSUNGSRECHTLICHE BESONDERHEITEN IM VERGLEICH Zulassung im Rahmen des Jobsharing (Ausnahmezulassung) Gesperrter Planungsbereich Anstellung mit Leistungsbeschränkung Gesperrter Planungsbereich Fachgebietsidentität Fachgebietsidentität Partner erhält eine eingeschränkte Zulassung, die an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden ist Gemeinsame Tätigkeit in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft Die Anstellung ist an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden Es besteht ein Arbeitgeber - Arbeitnehmer Verhältnis 21

22 ZULASSUNGSRECHTLICHE BESONDERHEITEN IM VERGLEICH Zulassung im Rahmen des Jobsharing (Ausnahmezulassung) Anteilmäßige Gewinnverteilung lt. BAG Vertrag Anstellung im Rahmen des Jobsharing Feste Bezahlung gemäß Anstellungsvertrag Punktzahlobergrenzen Punktzahlobergrenzen Nach 10 Jahren erhält der Partner automatisch eine Vollzulassung Der Angestellte hat keinen Anspruch auf eine Zulassung, Anstellung bleibt bestehen 22

23 V. ANSTELLUNG IM OFFENEN PLANUNGSBEREICH Anstellung im offenen Planungsbereich fachgebietsidentisch oder fachgebietsfremd möglich (Voraussetzung: Planungsbereich für entsprechende Fachgruppe geöffnet) zusätzliches Budget für die Praxis (entsprechend des Stundenumfangs der Anstellung) für eine Tätigkeit am Vertragsarztsitz oder im MVZ Antrag und Vorlage des Arbeitsvertrages bei KV Genehmigung durch Zulassungsausschusses 23

24 FORMEN DER BERUFLICHEN KOOPERATION Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Örtliche BAG Überörtliche BAG KV-übergreifende BAG Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Organisationsgemeinschaften Praxisgemeinschaft Apparate-/ Geräte-/ Laborgemeinschaft 24

25 VI. BERATUNGSANGEBOTE DER KV RLP Zulassungs- und Kooperationsberatung (für Abgeber und Übernehmer) Betriebswirtschaftliche Beratung (für Abgeber und Übernehmer) Beratungsangebote zu Verordnung, Abrechnung, Honorar und vieles mehr Vermittlungslisten/Anzeigenmarkt für Interessenten und Abgeber Lotsenservice für neu Zugelassene Ort sucht Arzt auf der Homepage für Gemeinden und nicht zu vergessen unsere neue Kampagne Arzt-Nah-Dran mit regelmäßigem Newsletter 25

26 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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