Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen für die FFW Ostfildern Vergabeentscheidung
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- Markus Stefan Bieber
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1 Vorlage 2006 Recht Nr. Geschäftszeichen: FBI/FFW-Fz Mai 2006 VA nö Beratung GR ö Beschluss Thema Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen für die FFW Ostfildern Vergabeentscheidung Beschlussantrag 1. Aufgrund des Angebots vom erhält die Fa Iveco Magirus Brandschutztech. GmbH, Ulm, den Auftrag, für die Abt. Kemnat ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 im Jahre 2007 und für die Abt. Nellingen ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 im Jahre 2008 (jeweils Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung) zum Gesamtpreis von ,-- Euro zu liefern. 2. Die Auftragssumme von wird wie folgt finanziert: Für die im Jahr 2006 zu leistenden Anzahlungen von stehen bei der HHSt. 2 I , Fahrzeugkonzeption der Freiwilligen Feuerwehr Ostfildern, ein Haushaltsrest 2005 von rd sowie ein Haushaltsansatz 2006 von zur Verfügung. Die in den Folgejahren 2007 und 2008 anfallenden Zahlungsbeträge von sind neben einem Haushaltsausgaberest aus den Restmitteln 2006 über eine Verpflichtungsermächtigung von bei der Feuerwehr-Fahrzeugkonzeption teilgedeckt. Zusätzlich wird die im Haushaltsplan 2006 eingestellte Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme 2 I , Stadthalle Nellingen, Brandschutzmaßnahmen, mit einer Höhe von auf die Finanzierung der Fahrzeugkonzeption der Feuerwehr gemäß 86 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) außer- bzw. überplanmäßig umgewidmet. Ch. Bolay R. Lechner H.-U. Steinhilber Oberbürgermeister Bürgermeister Fachbereich I
2 - 2 - Erläuterungen Fahrzeugkonzeption 2000 Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat entsprechend der Vorlage Nr. 120/2000 den Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Ostfildern aufgrund des Vorschlags der FFW Ostfildern zugestimmt. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht vor, dass zukünftig in jeder Abteilung als Basisfahrzeug ein Löschgruppenfahrzeug LF16-12, heute LF 20/16 bzw. HLF 20/16, stationiert sein soll. Die neuen Fahrzeuge sollen die vorhandenen Löschfahrzeuge TLF bzw. Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS ersetzen. Außerdem werden 5 weitere Fahrzeuge aus dem Bestand genommen. Im Jahr 2005 konnten die Ersatzbeschaffungen für die Abteilungen Ruit und Scharnhausen abgeschlossen werden. Die Ersatzbeschaffungen für die Abteilungen Kemnat und Nellingen stehen noch aus. Zuwendungen vom Land nach Z-Feu Die Zuwendungen nach den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehr (Z-Feu) in Höhe von Euro wurden zum Jahresende 2005 bewilligt. Mit der Beschaffung des Fahrzeugs für die Abteilung Kemnat sollte bis Anfang Juni 2006 begonnen sein, d.h. der Auftrag muss erteilt sein. Es war nicht erwartet worden, dass zum Ende 2005 für das Fahrzeug für die Abteilung Nellingen die Zuwendungen gewährt werden. Ausschreibung - gemeinsam mit Stadt Forchtenberg u. Gemeinde Zimmern ob Rottweil In den zurückliegenden Monaten wurde die Ausschreibung auf der Basis der Vorarbeiten in 2003 vorbereitet. In die Beratung und zur Fertigstellungen der Leistungsverzeichnisse wurde ein externer Fachmann von der Berufsfeuerwehr Stuttgart einbezogen. Außerdem wurde mit der Stadt Forchtenberg und der Gemeinde Zimmern ob Rottweil eine Ausschreibungsgemeinschaft für insgesamt 4 Löschgruppenfahrzeuge begründet. Die Vergabe erfolgt dabei nach Losen und jede Kommune nimmt die entsprechende Losvergabe eigenständig vor. Die Ausschreibungsgemeinschaft wurde begründet, um die Verfahrenskosten zu verringern und vor allem, um dem Wettbewerb ein nicht unwesentliches Vergabepotential anzubieten. Der Ausschreibungszeitpunkt musste entsprechend den Vergabevorgaben für die Gemeinde Zimmern ob Rottweil gewählt werden, wodurch der Vergabezeitpunkt für die Stadt Ostfildern gegenüber der ursprünglichen Planung vorzuverlegen war. Hieraus resultiert die Notwendigkeit der Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung wie in Ziffer 2 des Beschlussantrags vorgeschlagen. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend den Vorgaben der VOL/A europaweit. Das Ende der Angebotsfrist war für , Uhr festgesetzt. Die nichtöffentliche Verhandlung zur Öffnung der Angebote war für , ab Uhr terminiert. Ausschreibungsergebnis und Wertung Zu Beginn der Verhandlung zur Öffnung der Angebote lagen 6 ungeöffnete, entsprechende Umschläge vor: 1. Fa. Marte, Weiler/Vorarlberg, - Eingang am , gewerbl. Zustellung im Servicecenter i. Stadthaus
3 Fa. Iveco Magirus, Ulm, - Eingang am , ca Uhr, gewerbl. Zustellung im Servicecenter i. Stadthaus 3. Fa. Ziegler, Giengen, - Eingang am , ca Uhr, gewerbl. Zustellung im Servicecenter i. Stadthaus. 4. Fa. Empl, Elster, - Eingang am , ca Uhr, zentraler Posteingang 5. Fa Schlingmann, Dissen a.t.w., - Eingang am , ca Uhr, zentraler Posteingang 6. Fa Rosenbauer, Karlsruhe, - Eingang am , Uhr in den Büroräumen des Bereichs Recht im Stadthaus. Das Angebot Ziff 6/ Fa Rosenbauer war nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist ( , Uhr) eingegangen. Gem 23 Nr. 1 a.) VOL/A wurde das Angebot nicht geprüft und war gemäß 25 Nr. 1 Abs. 1 e.) VOL/A von der Wertung auszuschließen. Der Überbringer ist Angestellter der Fa Rosenbauer und konnte nur mitteilen, dass aufgrund der Verkehrsdichte auf der Autobahn die einberechnete Fahrzeit von Karlsruhe nach Ostfildern nicht ausgereicht habe. Mit dieser Erklärung hat der Bieter die Verspätung zu verantworten. Die verschlossenen Umschläge gem Ziff. 4/Fa. Empl und Ziff 5/Fa. Schlingmann enthielten die Mitteilung, dass der Abgabetermin nicht eingehalten werden könne bzw. dass aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben werde. Die Umschläge der vorgenannten Ziffern 1.)/Fa. Marte, 2.)/Fa. Iveco Marirus und 3.)/Fa. Ziegler enthielten nach 25 VOL/A zu wertende Angebote. Die ausgeschriebenen Optionen sind aus vergaberechtlichen Gründen bei der Wertung der Angebote nicht zu berücksichtigen. Ohne Berücksichtigung der Optionen ergibt sich folgender Preisspiegel: 1. Fa. Iveco Magirus: HLF 20/16-Kemnat ,90 LF 20/16- Nellingen ,74 gesamt ,65 2. Fa. Ziegler: HLF 20/16-Kemnat ,47 LF 20/16-Nellingen ,36 gesamt ,83 3. Fa. Marte: HLF 20/16-Kemnat ,91 LF 20/16-Nellingen ,82 gesamt ,73 Sonstige Wertungskriterien: Fahrgestell: Sämtliche Anbieter haben das identische Fahrgestell, Atego 1629 AF von Mercedes-Benz, angeboten. Auch diese Fahrzeuge sollen mit einem vollautomatischen Getriebe mit Retarderfunktion sowie permanenter Allradantrieb ausgestattet sein, wesentlich für Nicht-Berufsfahrer. Aufbau: Alle Anbieter verwenden dieselben Materialien, wie Aluminium, glasfaserverstärkter Kunststoff(GFK) und Edelstahl. Aufbautechnik: Die Aufbautechnik variiert bei den Anbietern. Die technische Umsetzung der einsatztaktischen Vorgaben wird jedoch von jedem Anbieter erfüllt. Auch sind alle angebotenen Ausführungen als gleichwertig ergonomisch und bedienungsfreundlich zu bewerten. Hohe Qualität und Erfahrung im Bau von Löschgruppenfahrzeugen: Alle Anbieter haben bezgl. der Qualität ihres Aufbaus eine gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001,
4 - 4 - sowie als langjährige Hersteller von Löschgruppenfahrzeugen bekannter weise die geforderten Erfahrungen. Geforderte Liefertermine: Die gewünschten Lieferfristen in 2007 und 2008 wurden zugesagt. Ergebnis der Wertung: Nach den in der Ausschreibung gem. 9 a VOL/A angegeben und vorgenannten Zuschlagskriterien ist der Angebotspreis hier das für die Entscheidung relevante Kriterium. Der Gemeinderat wird gebeten, die vorgeschlagene Wertung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen und der Fa. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH den Zuschlag zu erteilen. Vergabesumme Aus den optionalen Positionen werden ergänzend vorgesehen: jeweils Konturmarkierungen, jeweils zweiter Dachkasten, jeweils 2 Multifunktionsleitern anstelle von Steckleitern, für die HLF 20/16-Kemnat: Hebekissensatz, Rettungszylinder 3-fach und Wasser- /Staubgutsauger. Gesamtbrutto: ,83 Hinsichtlich der feuerwehrtechnischen Beladung werden Teile, welche bei dritten Lieferanten kostengünstiger zu beziehen sind, im Wert von 9.394,67 zu beschaffen sein. Die Vergabesumme ergibt sich wie folgt: 1. Grundpreis für beide Fahrzeuge ,65 2. optionale Positionen ,83 3. Lieferungen Dritter 9.394,67 Gesamtaufwand ,15 Hinsichtlich folgender Teilleistungen wird die Entscheidung bis 2007 bzw zurückgestellt: Für HLF 20/16-Kemnat die zweite Tauchpumpe Für LF 20/16-Nellingen ein Sprungretter alternativ ein Sprungpolster und eine Tragkraftspritze TS 8. Zum einen ist der tatsächliche Bedarf noch abzuklären, zum anderen werden kostengünstige Neuentwicklungen abgewartet. Sollte entsprechende Beschaffungsentscheidungen getroffen werden, werden die Mittel u.u. dem jeweiligen jährlichen Budget entnommen werden. Haushaltsrechtliche Abwicklung - Finanzierung Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen haushaltsrechtlich nach 86 Abs. 1 GemO nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Verpflichtungen dürfen nach 86 Abs. 5 GemO überplanmäßig und außerplanmäßig eingegangen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis bejaht wird und insbesondere der in der Haushaltssatzung festgesetzte (und
5 - 5 - von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte) Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Die im Jahr 2006 anfallenden Zahlungen von können über einen Haushaltsausgaberest 2005 von und Haushaltsmittel 2006 von finanziert werden. Zusätzlich ist es erforderlich, aus den Restmitteln des Jahres 2006 einen Haushaltsausgaberest in das Jahr 2007 zu übertragen. Im Haushaltsplan 2006 ist für den Zweck der Fahrzeugbeschaffung der Freiwilligen Feuerwehr Ostfildern eine Verpflichtungsermächtigung mit einem Betrag von eingestellt. Da diese vom Betrag nicht ausreichend ist, muss eine andere Verpflichtungsermächtigung umgewidmet werden. Der in 1 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2006 auf festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde nach 86 Abs. 4 GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart am genehmigt. Innerhalb dieses Rahmens kann nun umgeschichtet werden. Aus jetziger Sicht sind für etwaige Brandschutzmaßnahmen in der Stadthalle Nellingen (HHSt. 2 I ) im Jahr 2006 keine Auftragsvergaben notwendig, so lange die Planungen über das künftige Stadthallenkonzept nicht abgeschlossen sind. Da die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von für diesen Zweck nicht benötigt wird, kann sie umgeschichtet werden. Das im Gesetz für eine Umwidmung von Verpflichtungsermächtigungen genannte dringende Bedürfnis kann wegen den Kostenvorteilen einer zusammengefassten Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen durch mehrere Kommunen als gegeben angesehen werden. Kostenvorteil der zusammengefassten Ausschreibung Da es für die Fahrzeuge keine Listenpreise bzw. keine verbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller gibt, sondern jedes Fahrzeug in Teilen individuell ausgestattet ist, wird die Frage des Kostenvorteils nur in der vergleichenden Bewertung mit der Vergabe im März 2004 für die im Jahre 2005 ausgelieferten Fahrzeuge HLF 20/16-Ruit und HLF 20/16-Scharnhausen beantwortet werden können: In der Vergabesumme sind 19 % MWSt einberechnet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verursacht einen Mehraufwand von Gegenüber den in 2005 ausgelieferten Fahrzeugen erfüllen die zu beschaffenden Fahrzeuge die dann gültigen Abgasnormen Euro 4. Der hierdurch verursachte Mehraufwand beträgt Die Beschaffungen 2005 verursachten Ausgaben in Höhe von Die vorgenannten Positionen MWSt und Abgasnorm Euro 4 müssen hinzugerechnet werden, um die Vergleichsbasis zur anstehenden Vergabe zu erhalten. Die Vergabe 2005 ist damit mit ca zu bewerten, sodass die Differenz zur anstehenden Vergabe noch plus beträgt. Die Preissteigerungen zwischen 2005 und 2007 bzw wurden sicherlich durch die zusammengefasste Ausschreibung nicht vollständig unterdrückt. Der vorgenannte Differenzbetrag von könnte hierunter gesehen werden. Für die Preissteigerung würden damit 1,4 % in Ansatz gebracht werden. Da bei der Vergabe 2004/2005 die Verwaltung von einer Kostenvorteil von bei der Beschaffung von 2 Fahrzeugen ausgegangen ist, kann folgerichtig davon ausgegangen werden, dass durch die zusammengefasste Ausschreibung wiederum für die Stadt Ostfildern ein Kostenvorteil von wenigstens erreicht wurde.
6 - 6 - Hinzu kommt noch, dass die Ausschreibungspartner jeweils ebenfalls pro Fahrzeug einen Kostenvorteil von wenigstens haben werden. Folgen der Beschaffung Beide Fahrzeuge sind Ersatzfahrzeuge, deren Unterhaltung kostengünstiger sein wird. In der Abteilung Nellingen kann darüber hinaus das Kleineinsatzfahrzeug (KEF) entfallen. Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden.
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