Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen"

Transkript

1 Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Behörden erteilt. Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte kennt die Schweiz ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten profitieren vom Freizügigkeitsabkommen für Personen und erhalten einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Gut qualifizierte Arbeitskräfte aus allen anderen Staaten, so genannten Drittstaaten, werden nur in beschränktem Ausmass zugelassen. Die kurzfristige Dienstleistung in der Schweiz ist besonders geregelt. Wir zeigen Ihnen, welche Arten von Aufenthaltsbewilligungen es gibt, welche Reglemente es zu beachten gilt und wie Sie für welche Bewilligung vorgehen müssen. Themenverzeichnis Übersicht Arten Aufenthaltsbewilligungen Bewilligungen für EU-/EFTA-Staatsangehörige Bewilligungen für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige Steuern und Abgaben im Warenverkehr

2 Übersicht Arten Aufenthaltsbewilligungen Als Resultat der in der Schweiz geltenden Handelsund Gewerbefreiheit darf grundsätzlich Jede und Jeder in der Schweiz ein Unternehmen gründen, ein Gewerbe betreiben oder sich an einem Unternehmen beteiligen. Die einzige Voraussetzung für eine Geschäftstätigkeit ist eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Diese werden von den kantonalen Behörden ausgestellt. Dabei gibt es verschiedene Bewilligungsarten, bei denen nach Dauer und Zweck des Aufenthaltes unterschieden wird. Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L Für Personen, die sich weniger als ein Jahr für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Aufenthaltsbewilligung Ausweis B Für Personen, die sich für einen bestimmten Zweck länger als ein Jahr mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Niederlassungsbewilligung Ausweis C Nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz können ausländische Personen die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalten. Das Aufenthaltsrecht ist mit dieser Bewilligung unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Grenzgängerbewilligung Ausweis G Der Ausweis G wird denjenigen Personen erteilt, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, jedoch in der Schweiz erwerbstätig sind. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen mindestens einmal wöchentlich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Die Liste ist nicht abschliessend, sondern umfasst die häufigsten Bewilligungsarten, welche an eine Organisation in der Schweiz knüpfen. Bei einigen Berufen oder Tätigkeiten kann der Bund regulierend eingreifen. Dies allerdings nur dann, wenn die Sicherheit von Menschen oder die Umwelt tangiert werden. Eine Liste der aktuell reglementierten Berufe ist auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einsehbar: Bewilligungen für EU-/EFTA-Staatsangehörige Durch das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der EU und der Schweiz (Freizügigkeitsabkommen) sind Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EFTA-Staaten auf dem Arbeitsmarkt den Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Damit haben sie generell einen Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bewilligung umfasst unter anderem das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Voraussetzungen Obwohl Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EFTA- Staaten generell Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung haben, müssen einige Voraussetzungen dazu erfüllt sein. So können grundsätzlich zwei Gründe dazu führen, dass die Erteilung einer Bewilligung verweigert wird: Einerseits wenn die persönliche Anwesenheit der ausländischen Person die öffentliche Ordnung und Sicherheit konkret gefährden würde und andererseits, wenn es sich bei der ausländischen Person um eine Sozialhilfeempfängerin bzw. einen Sozialhilfeempfänger handeln würde. Bei den Voraussetzungen wird unterschieden zwischen unselbständig und selbständig Erwerbstätigen. Unselbständig Erwerbstätige müssen eine Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, aus welchen ausser Personalien die Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Anstellungsgrad hervorgehen. Die Bewilligungen werden nur erteilt, wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine effektive und dauerhafte Tätigkeit in der Schweiz ausübt. Zudem muss aus dem Gesuch hervorgehen, dass die betroffene Person für den eigenen Lebensunterhalt und die Bedürfnisse der Familie sorgen kann, ohne Sozialleistungen zu beanspruchen. Wenn es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr handelt, dann wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erteilt. Bei einem Arbeitsverhältnis, das über ein Jahr hinaus geht, wird eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Bei den selbständig Erwerbstätigen muss es sich um eine tatsächliche und nachhaltige Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit handeln, welche die Realisierung eines regelmässigen und existenzsichernden Einkommens ermöglicht.

3 Auch nicht erwerbstätige Personen haben den Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere genügend finanzielle Mittel und der Nachweis der Krankenversicherung. Die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen werden von den kantonalen Behörden ausgestellt. Die ausländische Person muss sich innert acht Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle der entsprechenden Aufenthaltsgemeinde in der Schweiz anmelden. Weiter ist die ausländische Person verpflichtet, aus eigener Initiative notwendige Schritte für die Erteilung des Aufenthaltstitels zu unternehmen, indem sie die erforderlichen Gesuchsunterlagen zusammenstellt und der Verwaltungsbehörde vorlegt. Im Kanton Thurgau ist dies jeweils die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde. Die Gesuchsunterlagen sollen dokumentieren, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend unterscheiden sich die Art und der Umfang der Dokumentation, je nachdem, ob sich eine Person als unselbständig oder selbständig erwerbstätige Person in der Schweiz aufhalten möchte. Hierbei gilt zu beachten, dass auch Unternehmensgründende, die die Geschäftsführung der eigenen GmbH oder AG übernehmen, als Selbständige gelten. In diesem Fall sind für eine Aufenthaltsbewilligung Businessplan, Handelsregistereintrag und Nachweis der selbständig existenzsichernden Erwerbstätigkeit zu erbringen. Relevante Gesuchformulare, Merkblätter sowie eine Checkliste der einzureichenden Dokumente finde Sie auf der Webseite des Migrationsamt Thurgau: Wertvolle Informationen sowie gesetzliche Grundlagen zum Thema Personenfreizügigkeit Schweiz EU/EFTA stellt das Staatssekretariat für Migration zur Verfügung: Sonderregelung kroatische Staatsangehörige Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Bei jeder Erweiterung der EU muss das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU mit einem zusätzlichen Protokoll angepasst werden. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll lll ausgehandelt. Das Protokoll konnte aufgrund der Annahme der Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung bisher nicht ratifiziert werden, da dies mit den neuen Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar wäre. Die Ratifikation soll erst erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt. Bis zum Inkrafttreten des Protokolls III gewährt die Schweiz kroatischen Staatsangehörigen separate Kontingente; die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt weiterhin im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR ). Weiterführende Informationen können Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration einsehen: Masseneinwanderungsinitiative Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung angenommen. Damit kommt es zu einem Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik der Schweiz. Der Bundesrat hat mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Bis die konkrete Umsetzung definitiv eingeführt ist, gilt das Freizügigkeitsabkommen weiterhin. Weiterführende Informationen können Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration einsehen: Bewilligungen für Nicht-EU-/EFTA- Staatsangehörige Aus Drittstatten, also Staaten, die nicht zur EU oder EFTA gehören, werden gemäss Auftrag des Bundesrates lediglich dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte in beschränktem Ausmass zugelassen. Voraussetzungen Um aus einem Drittstaat Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt bewilligt zu bekommen, müssen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung einige Zulassungskriterien kumulativ erfüllt sein.

4 Gesamtwirtschaftliches Interesse: Die Zulassung von Drittstaatenangehörigen kann nur erfolgen, wenn diese dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dadurch Arbeitsplätze für inländische Arbeitskräfte geschaffen werden, direkte Aufträge für die Schweizer Wirtschaft entstehen, bei namhaften Investitionen oder bei einer Diversifikation der Wirtschaftsstruktur. Ebenfalls zugelassen werden können Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitskräfte. Vorrang: Drittstaatenangehörige können nur zugelassen werden, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU-/EFTA-Staaten keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen. Orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen: Der ausländischen Arbeitskraft sollen dieselben orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen geboten werden wie den einheimischen Arbeitskräften. In erster Linie ist auf die gesetzlichen Vorschriften und auf die für vergleich-bare Arbeit im gleichen Betrieb und in der gleichen Branche gewährten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu achten. Da die in den Gesamtarbeitsverträgen festgesetzten Mindestlöhne oft unter den tatsächlich bezahlten Löhnen liegen, sind unter anderem auch aktuelle statistische Lohnerhebungen zu berücksichtigen. Persönliche Voraussetzungen: Personen aus Drittstaaten können zur Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Beruf oder Spezialisierung kann die Über-prüfung der Voraussetzungen aufgrund abgeschlossener Ausbildung oder vergangener beziehungsweise geplanter Funktion sowie Erfahrung erfolgen. Wohnung: Drittstaatenangehörige können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn sie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen. Auch die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten werden von den kantonalen Behörden ausgestellt. Das Gesuchdossier wird bei der Einwohnerkontrolle des Einsatz-ortes eingereicht, welche es den kantonalen Behörden zur Prüfung und Zustimmung übermittelt. Das Staatssekretariat für Migration hat das Vetorecht, weshalb ihm die Unterlagen in jedem Fall vorgelegt werden. Im Falle einer Zustimmung durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit und des Staatssekretariat für Migration erteilt das kantonale Migrationsamt das Einreisevisum, mit welchem der Ausländer bzw. die Ausländerin einreisen und sich am schweizerischen Wohnort anmelden kann. Die Gesuchsunterlagen sollen dokumentieren, dass die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nachdem, ob sich eine Person als unselbständig oder selbständig erwerbstätig in der Schweiz aufhalten möchte, fallen die Art und der Umfang der Dokumentation unterschiedlich aus. Relevante Gesuchsformulare, Merkblätter sowie eine Checkliste der einzureichenden Dokumente finde Sie auf der Webseite des Migrationsamt Thurgau: Wertvolle Informationen sowie gesetzliche Grundlagen zum Thema Personenfreizügigkeit Schweiz EU/EFTA stellt das Staatssekretariat für Migration zur Verfügung: Dienstleistungserbringung Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staaten Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU umfasst nicht die volle Dienstleistungsfreiheit. Dienstleistungserbringende haben aber das Recht, in der Schweiz Dienstleistungen während einer Dauer von höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr zu erbringen, beispielsweise zur Ausführung eines Montagevertrags in der Schweiz. Die 90 Tage gelten pro Dienstleistungserbringer, wobei dies auch ein Unternehmen sein kann. Für eine Dienstleistung von höchstens 90 einzelnen Arbeitstagen im Kalenderjahr wird keine Bewilligung benötigt. Selbständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer sowie entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind allerdings verpflichtet, Dienstleistungen von mehr als acht Tagen pro Kalenderjahr den am Arbeitsort zuständigen Behörden zu melden. Dieses Meldeverfahren kann online über die Homepage des Staatssekretariats für Migration durchgeführt werden und muss die Behörden spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn erreichen.

5 Bei folgenden Tätigkeiten hat die Meldung allerdings vom ersten Tag an zu erfolgen: Bauhaupt- und Baunebengewerbe Gast- und Reinigungsgewerbe Überwachungs- und Sicherheitsdienst Reisendengewerbe Die Arbeitsbedingungen und Löhne der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Vorschriften der Schweiz entsprechen. Hinweis: Drittstaatenangehörige, die Mitarbeitende von Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EFTA-Staat sind dürfen nur dann entsandt werden, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten dauerhaft in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zugelassen sind. Dienstleistungen länger als 90 Tage Dauern Dienstleistungen länger als 90 Tage, werden diese nicht durch das Freizügigkeitsabkommen geregelt, sondern sind Gegenstand des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Diese Dienstleistungen unterliegen der Kontingentierung sowie der arbeitsmarktlichen Prüfung, also einer Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Qualifikationen. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA ausgestellt (siehe «Übersicht Arten von Aufenthaltsbewilligungen»). Informationen und Links zum Thema Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit sowie das Tool der Online Meldung selbst finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration: Wertvolle Informationen zum Thema Arbeit- und Lohnbedingung in der Schweiz: Stand: Dezember 2016

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Seite 1/8 Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält,

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2017)

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2017) Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Aufenthaltskategorien in der CH. Ausweisarten Abrechnungsart Ausweise und Abrechnungsart 1

Aufenthaltskategorien in der CH. Ausweisarten Abrechnungsart Ausweise und Abrechnungsart 1 Aufenthaltskategorien in der CH Ausweisarten Abrechnungsart 18.11.2015 Ausweise und Abrechnungsart 1 Aufenthaltskategorien in der CH Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA.

Mehr

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Inhalte Präsentation Grundlagen der Zulassungspolitik in der Schweiz Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Das Ausländergesetz (AuG) Annahme der eidgenössischen

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Einführung Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Entstehung des neuen Gesetzes 1982: Neues Gesetz abgelehnt in Volksabstimmung 1998: Entwürfe zum AuG 2002: Botschaft des Bundesrats zum

Mehr

Personaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen

Personaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen Personaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen Vivian Biner, Leiter Arbeitsamt 28. Januar 2010 Gesetzliche Grundlage - Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt Duales Zulassungssystem Priorität

Mehr

Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen

Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen Präsentation des es des Kantons St. Gallen beim Weiterbildungsseminar des VNOSM am 6. März 2015 in Winterthur Sicherheits- und Justizdepartement Inhaltsverzeichnis

Mehr

zu Aufenthaltskategorien,

zu Aufenthaltskategorien, Kleine Wegleitung zu Aufenthaltskategorien, Arbeits-und Meldebewilligungen sowie Personalausweisen AK Z Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich Geschäftsstelle Oerlikonerstrasse 38 8057 Zürich Telefon 044-312

Mehr

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU

ARBEITSMARKTZULASSUNG. Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für bulgarische, rumänische und kroatische Staatsangehörige

Mehr

Dezember 2015 Jahr 2015

Dezember 2015 Jahr 2015 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 2015 Jahr 2015 Statistik Zuwanderung

Mehr

Private englischsprachige Hotel-Fachschulen mit ausländischen Studierenden Schulen, die keine eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschlüsse abgeben.

Private englischsprachige Hotel-Fachschulen mit ausländischen Studierenden Schulen, die keine eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschlüsse abgeben. Private englischsprachige Hotel-Fachschulen mit ausländischen Studierenden Schulen, die keine eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschlüsse abgeben. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

März Quartal 2016

März Quartal 2016 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2016 1. Quartal 2016 Statistik

Mehr

STAATSPOLITISCHE KOMMISSION Antrag Nr. 01 DES STÄNDERATES

STAATSPOLITISCHE KOMMISSION Antrag Nr. 01 DES STÄNDERATES STAATSPOLITISCHE KOMMISSION Antrag Nr. 0 Antrag von Ständerat Peter Föhn Art. 2 Dieses Gesetz gilt für Ausländerinnen und Ausländer, soweit keine anderen Bestimmungen des Bundesrechts zur Anwendung kommen.

Mehr

D CH 01: Grenzüberschreitende Mobilität

D CH 01: Grenzüberschreitende Mobilität 1. Das ist in der Schweiz anders 2 2. Zwischenstaatliches Recht 3 2.1 Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz 3 2.1.1 Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der EU-25/EFTA 3 2.1.2 Staatsbürgerinnen

Mehr

AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B. (Randziffern B1 B23) Januar 2014

AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B. (Randziffern B1 B23) Januar 2014 AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B B AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSONEN (Randziffern B1 B23) AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B1-B4 AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSO- NEN TEILNAHME AN EINER AMM B1 Eine

Mehr

Die Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU und der Änderung des EFTA-Abkommens auf Vermittlung und Verleih

Die Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU und der Änderung des EFTA-Abkommens auf Vermittlung und Verleih Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d Etat à l économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung Arbeitsmarkt und Auswanderung

Mehr

Kantonswechsel von Drittstaatsangehörigen

Kantonswechsel von Drittstaatsangehörigen Kantonswechsel von Drittstaatsangehörigen INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES... 1 1.1 Geltungsbereich der Bewilligungen und Verfahren... 1 1.2 Vorübergehender Aufenthalt... 1 1.3 Wochenaufenthalt... 1 1.4

Mehr

W E I S U N G Nr. 2004/1

W E I S U N G Nr. 2004/1 Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (RGG; SR 943.1) Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden (RGV; SR 943.11) W E I S U N G Nr. 2004/1 vom 14. September

Mehr

Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz

Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz Stefanie Meier-Gubser lic. iur., Fürsprecherin Verantwortliche Redaktorin «Handbuch des Ausländerrechts» www.centrepatronal.ch Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz Seit dem 1.

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

1 Ausgangslage Die beantragte Neuregelung Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung... 4

1 Ausgangslage Die beantragte Neuregelung Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung... 4 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Erläuternder Bericht zum Entwurf über die Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten

Mehr

Aarau, 18. Juni

Aarau, 18. Juni Regierungsrat Interpellation der Fraktion der Grünen vom 13. November 2007 betreffend Sozialhilfekürzungen für Asylsuchende im laufenden Verfahren mit Ausweis N; Beantwortung Aarau, 18. Juni 2008 07.276

Mehr

An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden. - die Kantonalen Migrationsbehörden

An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden. - die Kantonalen Migrationsbehörden Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM CH-3003 Bern, SECO-BFM An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden

Mehr

Migration im Kanton Zürich

Migration im Kanton Zürich Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2011 2012 2013

Mehr

Notenaustausch vom 30. Mai 2003 (Schlussprotokoll vom 29. April 2003) und 2. Notenaustausch vom 21. Dezember 2004

Notenaustausch vom 30. Mai 2003 (Schlussprotokoll vom 29. April 2003) und 2. Notenaustausch vom 21. Dezember 2004 Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Bundesamt für Migration

Mehr

1/ Bevölkerungsentwicklung Zermatt (nur ständige Wohnbevölkerung)

1/ Bevölkerungsentwicklung Zermatt (nur ständige Wohnbevölkerung) 1/10 Zermatt Demografische Daten Zermatt Beilage 4 Vorbemerkung: Die folgenden demografischen Daten zur Gemeinde Zermatt stammen aus unterschiedlichen Quellen und können je nach Erhebungsdatum bzw. Methode

Mehr

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen VEP Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Die vorliegenden

Mehr

Nützliche Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz

Nützliche Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz Nützliche Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 1. Bei der Einreise... 3 2. Nichterwerbstätig... 3 3. Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung... 3 3.1 Kurzaufenthalter

Mehr

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung.

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung. Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Amt für Migration und Personenstand BSIG Nr. 1/122.21/2.1 8. nuar 2016 Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Eigerstrasse 73 3011 Bern Kontaktstelle: Bereich

Mehr

Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsmarktzulassung 1. Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Seit 1. Mai 2011 ist innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mehr

Weisungen und Erläuterungen über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs

Weisungen und Erläuterungen über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM BFM, Quellenweg 6, CH-3003

Mehr

Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten)

Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten) Kurzfristige Handwerkstätigkeit in Österreich (bis zu sechs Monaten) A. Gewerbeberechtigung Nach den europarechtlichen Grundfreiheiten und insbesondere der Dienstleistungsfreiheit sind deutsche und österreichische

Mehr

Wichtige Informationen betreffend Messestandbau

Wichtige Informationen betreffend Messestandbau Wichtige Informationen betreffend Messestandbau Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen für Messestandbauer Gemäss dem schweizerischen Entsendegesetz (EntsG; SR 823.20) müssen ausländische Arbeitgeber, welche

Mehr

Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Wetzikon ist aus den Zivilgemeinden Ettenhausen, Kempten, Robenhausen, Robank, Unter- und Ober- Wetzikon hervorgegangen. Das einst dörfliche Leben in der kleinen Gemeinde ist aber

Mehr

Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde

Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde Montag, 27. Oktober 2014 Josef Jacober, Anwalt mit Spezialisierung Ausländerrecht Kai-Siegrun Kellenberger, Juristin beim kantonalen Sicherheits- und

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) 1 142.20 vom 16. Dezember 2005 (Stand am 20. Juli 2015) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf

Mehr

die personenfreizügigkeit schafft jobs und sichert den wohlstand

die personenfreizügigkeit schafft jobs und sichert den wohlstand zuwanderung / Faktenblatt der wirtschaft 5 1 Wachstum und Arbeitsmarkt die personenfreizügigkeit schafft jobs und sichert den wohlstand Die Zuwanderung reagiert sehr ausgeprägt auf die Nachfrage der unternehmen

Mehr

Weisungen und Erläuterungen

Weisungen und Erläuterungen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (Weisungen VEP) Die vorliegenden

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Konzept der SVP zur Umsetzung der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung

Konzept der SVP zur Umsetzung der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung Konzept der SVP zur Umsetzung der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung 23. Mai 2014 1. Ausgangslage Die Verlautbarungen des Bundesrates und der Wirtschaftsverbände in den letzten Wochen lassen darauf

Mehr

1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU

1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU 1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin www.niclaw.ch 1 niclaw Übersicht: Geltungsbereich des Abkommens Rechtsgrundlagen und Umsetzung Neue Bewilligungskategorien

Mehr

Personenfreizügigkeit

Personenfreizügigkeit Personenfreizügigkeit Januar 2017 Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) das Recht, Arbeitsplatz und

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

die kündigung der per sonenfreizügigkeit den bilateralen weg mit der eu

die kündigung der per sonenfreizügigkeit den bilateralen weg mit der eu zuwanderung / Faktenblatt der Wirtschaft 2 1 rechtliche situation der personenfreizügigkeit die kündigung der per sonenfreizügigkeit gefährdet den bilateralen weg mit der eu Seit dem 1. Juni 2002 gilt

Mehr

Freizügigkeitsabkommen EU-25/EFTA-Staaten

Freizügigkeitsabkommen EU-25/EFTA-Staaten Freizügigkeitsabkommen EU-25/EFTA-Staaten INHALTSVERZEICHNIS 1 GELTUNGSBEREICH... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Adressatenkreis... 1 2 EINREISEBESTIMMUNGEN... 2 2.1 Einreisebestimmungen für EU-25/EFTA-Staatsangehörige...

Mehr

Sozialhilfe und Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Bewilligungsübersicht EU/EFTA-BürgerInnen Erläuterungen zur Bewilligungsübersicht

Sozialhilfe und Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Bewilligungsübersicht EU/EFTA-BürgerInnen Erläuterungen zur Bewilligungsübersicht Sozialhilfe und Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Bewilligungsübersicht EU/EFTA-BürgerInnen Erläuterungen zur Bewilligungsübersicht EU/EFTA-BürgerInnen Bewilligungsübersicht EU/EFTA-Bürger/-innen (ohne

Mehr

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1)

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1) Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration Einreise und Aufenthalt Steistegstrasse 13 Postfach 454 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 Telefax 041 819 22 59 www.sz.ch/migration Merkblatt Erteilung der

Mehr

Merkblatt über den Anspruch erwerbstätiger Personen auf Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland (gültig ab 1.

Merkblatt über den Anspruch erwerbstätiger Personen auf Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland (gültig ab 1. Merkblatt über den Anspruch erwerbstätiger Personen auf Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland (gültig ab 1. Januar 2013) 1. Grundsatz Das vorliegende Merkblatt gilt für Familienzulagen von

Mehr

Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den. Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den. Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Asyl- und Flüchtlingsverordnung, AFV) Vom 20. September 2016 (Stand 1. Oktober 2016) Der Regierungsrat,

Mehr

(Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)

(Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) 16.027 Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) vom 4. März 2016 Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr

Mehr

Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 Erläuterungen des Bundesrates 1 2 3 Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist

Mehr

interna Leben und arbeiten in der Schweiz Thomas Bornschein Mirco Thomas Leben und arbeiten in der Schweiz Leben und arbeiten in der Schweiz

interna Leben und arbeiten in der Schweiz Thomas Bornschein Mirco Thomas Leben und arbeiten in der Schweiz Leben und arbeiten in der Schweiz Leben und arbeiten in der Schweiz Leben und arbeiten in der Schweiz Thomas Bornschein Mirco Thomas Leben und arbeiten in der Schweiz interna Ihr persönlicher Experte 3 3 Inhalt Leben und arbeiten in der

Mehr

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht C2 Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern V1.3.2015 Pflegekind Pflegefamilie

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) 1 142.20 vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt

Mehr

die initiativen von svp und ecopop schaffen mehr probleme, als sie lösen

die initiativen von svp und ecopop schaffen mehr probleme, als sie lösen zuwanderung / Faktenblatt der wirtschaft 13 1 Kommende Abstimmungen über die Zuwanderung die initiativen von svp und ecopop schaffen mehr probleme, als sie lösen Ein mögliches Referendum gegen die Erweiterung

Mehr

Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative?

Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative? Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative? Eine Analyse der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei Schweiz (BDP) Am 9. Februar 2014 haben 50,3% der stimmenden Schweizerinnen und Schweizer

Mehr

Arbeitsmarktzulassung

Arbeitsmarktzulassung Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für kroatische Staatsangehörige 1 Die nachfolgenden Informationen beschreiben die wesentlichen Voraussetzungen zur

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit 1 EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Impressum Herausgeber: Eidgenössisches

Mehr

Zuständiges Gericht oder Verwaltungsbehörde. Kantonale, öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA

Zuständiges Gericht oder Verwaltungsbehörde. Kantonale, öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA Angehörige von Mitgliedstaaten der EU / EFTA, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf im Herkunftsstaat auszuüben Angehörige von Nicht-EU/ EFTA-Staaten, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf im Herkunftsstaat

Mehr

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Handhabung der Fremdenpolizei für Drittausländer im Fürstentum Liechtenstein und über die fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:

Praktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen: Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs II. PERSONENFREIZÜGIGKEIT Weisungen VEP-12/2015 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen VEP Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die

Mehr

Schweiz EU Personenfreizügigkeit. Löhne, Zuwanderung, AHV/IV Fragen und Antworten

Schweiz EU Personenfreizügigkeit. Löhne, Zuwanderung, AHV/IV Fragen und Antworten Schweiz EU Personenfreizügigkeit Löhne, Zuwanderung, AHV/IV Fragen und Antworten Worum geht es in dieser Broschüre? Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind traditionell eng, aber auch stetem

Mehr

Kontrollfragen Einwohnerwesen

Kontrollfragen Einwohnerwesen Kontrollfragen Einwohnerwesen 1. Über welche Arten von Einwohnern muss die Einwohnerkontrolle Auskunft geben? 2. Welchen weiteren Amtsstellen muss die Einwohnerkontrolle dienen? 3. Was sollte eine Karteikarte

Mehr

Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht

Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über Bild ändern ) 1 Aufenthaltsgestattung und Duldung

Mehr

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz. Informationen zur Personenfreizügigkeit

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz. Informationen zur Personenfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit Herausgeber: Integrationsbüro EDA/EVD Information Bundeshaus Ost CH-3003 Bern Telefon: +41 31 322 22 22, Fax: +41 31 312

Mehr

«Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen

«Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration «Erstinformation an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Schwyz» Konzept und Vorgehen Inhalt Einleitung Seite 3 Rechtliche Grundlagen Seite

Mehr

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit 1 EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Impressum Herausgeber: Eidgenössisches

Mehr

Merkblatt über die Eheschliessung im Ausland Nr. 150.2

Merkblatt über die Eheschliessung im Ausland Nr. 150.2 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Stand: Juli 2014 Merkblatt über die Eheschliessung

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

(Entsendegesetz, EntsG) 1. vom 8. Oktober 1999 (Stand am 15. Juli 2013)

(Entsendegesetz, EntsG) 1. vom 8. Oktober 1999 (Stand am 15. Juli 2013) Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG)

Mehr

Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG. Pflegepersonal

Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG. Pflegepersonal Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG Pflegepersonal Kroatische Pflegekräfte Informationen zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland Grundlagen

Mehr

Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz

Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz Zusammenfassung der Hauptergebnisse der Studie Worum geht es? Mit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 wurde

Mehr

Ausländerbestand in Graubünden wächst 2015 um 1.3%, deutlich tieferes Wachstum als in Vorjahren

Ausländerbestand in Graubünden wächst 2015 um 1.3%, deutlich tieferes Wachstum als in Vorjahren Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Uffizi per economia e turissem dal Grischun Ufficio dell economia e del turismo dei Grigioni Patrick Casanova Leiter Statistik und Register Grabenstrasse 1,

Mehr

2. Arbeitsbewilligung

2. Arbeitsbewilligung 14 I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis 2. Arbeitsbewilligung 2.1 Grundsätzliches Hinweis: In den folgenden Abschnitten werden einige Abkürzungen (z. B. EWR) verwendet, die für verschiedene Staatengemeinschaften

Mehr

vom 30. Mai 2000 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt

vom 30. Mai 2000 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt 823.211.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 107 ausgegeben am 16. Juni 2000 Verordnung vom 30. Mai 2000 zum Gesetz über die Entsendung von Arbeitneh- mern (Entsendeverordnung) Aufgrund

Mehr

Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte? Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte? 4.5.2011 Überblick Mit der soeben im Nationalrat beschlossenen Rot-Weiß-Rot-Karte wird erstmals für die Arbeitsmigration nach Österreich ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Verstösse, welche mit einer Dienstleistungssperre sanktioniert wurden, werden auf der öffentlichen RESA-Liste im Internet publiziert.

Verstösse, welche mit einer Dienstleistungssperre sanktioniert wurden, werden auf der öffentlichen RESA-Liste im Internet publiziert. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Basierend auf Art. 9 Entsendegesetz

Mehr

DGB BILDUNGSWERK. Jetzt. handeln! Beantragen Sie jetzt die. Aufenthaltsberechtigung

DGB BILDUNGSWERK. Jetzt. handeln! Beantragen Sie jetzt die. Aufenthaltsberechtigung DGB BILDUNGSWERK Jetzt handeln!! Beantragen Sie jetzt die Aufenthaltsberechtigung 1 2 Vorwort Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Deutschland

Mehr

Hat die Masseneinwanderungs- Initiative Einfluss auf die medizinische Versorgung in der Schweiz?

Hat die Masseneinwanderungs- Initiative Einfluss auf die medizinische Versorgung in der Schweiz? Hat die Masseneinwanderungs- Initiative Einfluss auf die medizinische Versorgung in der Schweiz? Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M. Europainstitute der Universitäten Basel und Leiden (Niederlande) 9. Symposium

Mehr

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen die rechtliche Situation in der Schweiz Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 6. Oktober 2016 Inhalt 1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip

Mehr

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen Wie ist der grundsätzliche Ablauf? 1. Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit Je früher Sie sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit nicht

Mehr

Dienstleistungserbringung in der Schweiz: Besonderheiten zu beachten

Dienstleistungserbringung in der Schweiz: Besonderheiten zu beachten Dienstleistungserbringung in der Schweiz: Besonderheiten zu beachten Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, gehört jedoch nicht zur Europäischen Union. Dies wird spätestens dann deutlich, wenn ein Unternehmen

Mehr

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt zuwanderung Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt Die flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, um die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen und Missbräuche

Mehr

Alltag Migration. Ein Kommentar aus der Praxis

Alltag Migration. Ein Kommentar aus der Praxis Alltag Migration Ein Kommentar aus der Praxis Bevölkerung in Teltow-Fläming per 30.09.2014 (Quelle: Ausländerzentralregister und Einwohnermeldeämter) gesamt ca. 161.770 Einwohner davon 4.473 Ausländer

Mehr

Arbeitsverhältnisse in den Dienstleistungsberufen Pflege, Haushalt und Gastronomie

Arbeitsverhältnisse in den Dienstleistungsberufen Pflege, Haushalt und Gastronomie Kantonsrat St.Gallen 61.16.33 Einfache Anfrage Lemmenmeier-St.Gallen vom 25. August 2016 Arbeitsverhältnisse in den Dienstleistungsberufen Pflege, Haushalt und Gastronomie Schriftliche Antwort der Regierung

Mehr

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen/ Gesetzliche Erteilungsverbote 5,10,11

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen/ Gesetzliche Erteilungsverbote 5,10,11 Aufenthalte Ausbildung und Erwerbstätigkeit 16 AufenthG: Studenten/Schulbesuch/Sprachkurs 17 AufenthG zur Berufsausbildung mit Zustimmung Bundesagentur ----------------- 19a AufenthG: Blaue-Karte-EU 19

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene

Mehr

Prüfung der Leistungsberechtigung von Unionsbürger/innen im SGB II

Prüfung der Leistungsberechtigung von Unionsbürger/innen im SGB II Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Prüfung der Leistungsberechtigung von Unionsbürger/innen im SGB II Unionsbürger/innen sind gem. 7 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 4 SGB II leistungsberechtigt,

Mehr

Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung)

Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) 49. Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) vom 6. April 04 (Stand. August 04) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 47 Absatz des Bildungsgesetzes

Mehr

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz

Mehr