MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

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1 MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1

2 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit wurde der Begriff der integrierten Versorgung definiert. Eine Verbindung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung der Patienten. Ziel: - qualitativ bessere Versorgung der Patienten - Senkung der Behandlungskosten - rechtliche Grundlage ist der Paragraph 140 SGBv Folie 2

3 Medizinisches Versorgungszentrum ( 95 SGB) ) Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nach Abs. 2 Satz 3 Nr.1 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Die medizinischen Versorgungszentren können sich aller zulässigen Organisationsformen bedienen; sie können von den Leistungserbringern, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung teilnehmen, gegründet werden. Folie 3

4 Gründungsebene: Gründer: sämtliche Leistungsträger, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen. Rechtsformen: alle zugelassenen Rechtsformen (GmbH, GBR, öffentliches Recht Ärztliche Leitung: strittig, ob nur ärztliche Leitung oder auch in der Geschäftsführung Fachübergreifende Tätigkeit im Sinne der Weiterbildungsordnung: mindestens 2 Fachgebiete im Sinne der Weiterbildungsordnung müssen im MVZ vertreten sein. Folie 4

5 Arbeitsebene: Zulassung durch den Zulassungsausschuß Angestellte Ärzte bringen ihre Zulassung der KV ins MVZ ein Problem: gleiczeitige Tätigkeit als Krankenhausarzt Vertragsärzte im MVZ Zulassung des Arztes parkt, Abrechnung mit der KV erfolgt über das MVZ Folie 5

6 Der praktische Weg zum MVZ: 1. Gründung mit Eintragung in das Register 2. Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch Zulassungsausschuss 3. Tätigkeit von Ärzten aus mindestens 2 Fachrichtungen Folie 6

7 MVZ gründen sich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten. Allerdings läßt sich die Mehrzahl der MVZ in einer hohen Einwohnerzahl und diche nieder An der überwiegenden Zahl der MVZ sind Vertragsärzte und Krankenhäuser als Träger beteiligt 38,3 % aller MVZ befinden sich in Krankenhausträgerschaft MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern konzentrier en sich stärker in den neuen Bundesländern Hausärzte sind die am meisten vertretenen Fachgrup pen in den MVZ Folie 7

8 Zugelassene MVZ bundesweit Vergleich 2005 und 3.Quartal Anzahl MVZ Gesamtzahl der tätigen Ärzte Ärzte im Anstellungsverhältnis MVZ-Größe 3 Ärzte 4,7 Ärzte Vorwiegende Gründer Vertragsärzte und Krankenhäuser Folie 8

9 Regionale Verteilung Die meisten MVZ befinden sich in Bayern, Niedersachsen und Sachsen Mecklenburg- an 14.Stelle bundesweit insgesamt gibt es 22 MVZ, davon 14 in Krankenhausträgerschaft MVZ, die in Trägerschaft eines Krankenhauses stehen, arbeiten nahezu als angestellte Ärzte Folie 9

10 Vergütung und Abrechnung MVZ erhält eine einheitliche Abrechnungsnummer Kennzeichnungspflicht des einzelnen Arztes ( Buchstaben ) MVZ erhält eine Gesamtabrechnung sowie eine spezielle Abrechnung für jeden im MVZ tätigen Arzt Honorarverteilung richtet sich nach der Zugehörigkeit des einzelnen Arztes zum jeweiligen Fachgebiet Vergütung zum Punktwert der Fachgruppe Vergütung aus Honorarkontingent seiner Fachgruppe Jede Einrichtung hat eine Betriebsstättennummer Jeder Arzt eine Lebensnummer Folie 10

11 MDZ-Labor Stralsund ( Medizinisch Diagnostisches Zentrum ) Leistungsumfang Klinische Chemie/ Hämatologie - Allgemeine/ spezielle Klinische Chemie - Hämatologie - Hämostaseologie - Immunhämatologie/ Blutdepot Folie 11

12 Mikrobiologie/ Krankenhaushygiene Bakteriologie/ Mykologie/ Parasitologie Infektionsserologie Infektionsepidemiologie Folie 12

13 Standorten Laborstandort Laborstandorte - Zusammenarbeit mit klinischem Bereich - Ca Proben am Tag - Großes Einzugsgebiet bis Anklam, Insel Usedom - Durch Klinikbereich rund um die Uhr tätig - Moderne Labor-EDV, Vernetzung mit ambulanten Ärzten sowie dem Klinikbereich Folie 13

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