Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung"

Transkript

1 Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Sicherung gegen Terror Wichtigste Regelwerke zum Gefahrgutrecht Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung Ausnahmen von GGVSEB und ADR Andere Regelwerke Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Allgemeine Gefahreneigenschaften Gefahreneigenschaften gefährlicher Güter Erscheinungsformen gefährlicher Güter Stoffbenennung Verpackungsgruppen Klassifizierungscode Abfälle Tunnelbeschränkungscode Gefahrklassen Einwirkung auf Umwelt und Mensch Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Dokumentation Begleitpapiere Beförderungspapier Schriftliche Weisungen Lichtbildausweis ADR-Zulassungsbescheinigung Besonders gefährliche Güter, sog. -35-Güter Ausnahmen ADR-Schulungsbescheinigung Fürs Gedächtnis Kontrollfragen

2 Inhalt 4 Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung Fahrzeugarten/Beförderungsarten Gefahrgutumschließungen Ausrüstung der Fahrzeuge Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Kennzeichnung, Bezettelung und Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke Bezettelung und Kennzeichnung der Fahrzeuge Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Durchführung der Beförderung Grundregeln zur Unfallvermeidung Abfahrtkontrolle Freistellungen Be- und Entladen von Fahrzeugen Vorschriften für die Durchführung des Transports Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Am Gefahrguttransport beteiligte Personen Straf- und Bußgeldbestimmungen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Beispiele typischer Gefahrgutunfälle Erstmaßnahmen bei Unfällen Unfallmeldung Verhalten in Tunnelanlagen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Lösungen der Kontrollfragen Stichwortverzeichnis Hinweis: Die mit dem Zeichen gekennzeichneten Seiten dieses Hefts sind auf der entsprechenden Referenten-CD-ROM mit den Lösungen zu finden. 7

3 5 Kennzeichnung/Bezettelung Kennzeichnung, Bezettelung und der Fahrzeuge Gase Versandstücke mit Gasen (nach Sondervorschrift V14 auch Abfall-Druckgaspackungen) sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, müssen die Ladetüren der Fahrzeuge oder Container mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss ( auch S. 165): ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN Fahrzeuge und Container, die ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten Fahrzeuge und Container, die z.b. Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel zur Temperaturführung ihrer Güter befördern, müssen an jedem Zugang (Ladeöffnung) mit dem folgenden Warnzeichen versehen sein: WARNUNG mindestens 250 mm mindestens 150 mm * Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel (Buchstabenhöhe mind. 25 mm) * 130

4 Kennzeichnung, Bezettelung und Kennzeichnung/Bezettelung der Fahrzeuge Begrenzte Mengen in Stückgutfahrzeugen Beförderungseinheiten mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 t, die in begrenzten Mengen verpackte Güter über 8 t (brutto) enthalten, müssen wie folgt vorn und hinten gekennzeichnet werden. Die Kennzeichung mit der orangefarbenen Tafel ist zusätzlich erforderlich, wenn weitere Gefahrgüter auf der Beförderungseinheit in ausschilderungspflichtigen Mengen befördert werden. Diese Kennzeichnung der Beförderungseinheit ist auch erlaubt, wenn die Versandstücke noch nach den bis geltenden Regeln gekennzeichnet sind. LTD QTY LTD QTY Bis dürfen Beförderungseinheiten mit begrenzten Mengen noch mit LTD QTY gekennzeichnet werden. 131

5 5 Fürs Kennzeichnung, Bezettelung und Gedächtnis! 5.3 Fürs Gedächtnis Fürs Gedächtnis! Zweck der Kennzeichnung und Bezettelung ist leichte Erkennbarkeit von Gefahrguttransporten, Hinweis auf bestimmte Gefahren.! Zur Kennzeichnung und Bezettelung werden verwendet UN-Nummer bei Versandstücken, Gefahrzettel/Großzettel mit Symbolen, mit und ohne Kennzeichnungsnummer, Ausrichtungspfeile, Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe/für erwärmte Güter.! Jeder Stoff hat eine ganz bestimmte UN-Nummer.! Beförderungseinheiten mit Versandstücken werden nur mit neutralen orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet.! Bei Beförderung in Tanks oder loser Schüttung werden mit Kennzeichnungsnummern verwendet.! Für die richtige Kennzeichnung und Bezettelung der Fahrzeuge ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Container bzw. Tankcontainer müssen durch Verlader bzw. Befüller mit Großzetteln gekennzeichnet werden.! Großzettel und entfernen oder mit feuerbeständiger Haube abdecken, wenn keine Gefahrgüter geladen sind.! Bei Unfallmeldungen Kennzeichnungsnummern angeben.! Versandstücke mit begrenzten Mengen sowie Fahrzeuge vorn und hinten werden mit einer schwarz-weiß-schwarzen Raute gekennzeichnet.! Container und Tankcontainer an allen 4 Seiten bezetteln. Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten mit Großzetteln kennzeichnen.! Niemals falsche Kennzeichnungsnummern verwenden, sonst werden bei Unfällen falsche Maßnahmen eingeleitet.! Versandstücke, bei denen die Öffnung nicht erkennbar ist, sind mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet.! Umverpackungen müssen als solche gekennzeichnet sein (Aufschrift UMVER- PACKUNG, UN-Nummern, Gefahrzettel, ggf. Ausrichtungspfeile und ggf. Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe). 132

6 Kennzeichnung, Bezettelung und Kontrollfragen 5 Kontrollfragen 1. Welche Abmessungen sind für die orangefarbenen Tafeln bei Beförderungseinheiten vorgeschrieben? A ca. 40 cm x ca. 40 cm B 40 cm Breite x 30 cm Höhe ( + 10%) C ca. 30 cm Breite x ca. 40 cm Höhe D 30 cm x 12 cm (5.2.2) 2. Wo sind die orangefarbenen Tafeln anzubringen, wenn bei einer Beförderungseinheit (Lkw mit Anhänger) nur der Anhänger mit Gefahrgut beladen ist? A Vorne und hinten am Anhänger B Vorne und hinten am Anhänger und zusätzlich vorne am Lkw C Am Lkw vorne und am Anhänger hinten D Am Lkw hinten und am Anhänger hinten (5.2.2) 3. Wer ist für das Sichtbarmachen der orangefarbenen Tafeln an den Beförderungseinheiten verantwortlich? A Verlader B Fahrzeugführer C Halter D Beförderer (5.2.2) 4. Sie befördern Versandstücke mit folgenden Gefahrzettelmustern: 4 4 Welche Bedeutung haben diese Gefahrzettelmuster? A Der Stoff ist selbstentzündlich und reagiert gefährlich mit Wasser. B Der Stoff reagiert nur gefährlich mit Wasser. C Der Stoff ist oxidierend. D Der Stoff ist ätzend und giftig. (2.8, 5.1.3) 133

7 5 Kontrollfragen Kennzeichnung, Bezettelung und 5. An welchen Beförderungseinheiten müssen in der Regel orangefarbene Tafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht sein? A An Tankfahrzeugen und Fahrzeugen mit Schüttgut B An Fahrzeugen mit Versandstücken C An allen Fahrzeugen mit Containern mit mehr als 3 m 3 Laderaum D An leeren, gereinigten Tankfahrzeugen (5.2.2) 6. Wann müssen die orangefarbenen Tafeln abgedeckt bzw. entfernt sein? A Bei einem leeren und gereinigten Gefahrgutfahrzeug B Beim Fahren innerhalb von Ortschaften C Bei Gefahrguttransporten ausschließlich im Ausland (Kabotageverkehr) D Beim Parken (5.2.2) 7. In welchem Fall müssen an einem Pkw, der Gefahrgüter als Versandstücke geladen hat, angebracht werden? A Wenn mehr als freigestellte Mengen (nach Tabelle ADR) befördert werden. B Immer wenn Gefahrgüter befördert werden. C Nur, wenn mehr als 100 kg Gefahrgüter transportiert werden. D Bei der Beförderung von Gefahrgütern mit Pkw sind nie erforderlich. (5.2.2) 8. Welche Bedeutung hat es, wenn auf ein Versandstück 2 unterschiedliche Gefahrzettel geklebt sind? A Von diesem Versandstück gehen mehrere Gefahren aus. B Das Versandstück darf nur innerhalb des Werkgeländes befördert werden. C Es besteht immer ein Zusammenladeverbot mit anderen Gefahrgütern. D Die Polizei muss über diesen Gefahrguttransport informiert werden. (5.1.1) 134

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011

Mehr

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Erweiterte Informationen Ladung UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E) Gefahrzettel Bei Anwendung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit 333 kg

Mehr

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017 An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße

Mehr

Gefahrguttransport in kleinen Mengen

Gefahrguttransport in kleinen Mengen Gefahrguttransport in kleinen Mengen Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Bad Kissingen Gefahrguttransport, Dipl.-Chem. Mirja Telgmann 13.04.2012 UN-Modellvorschriften Straße Eisenbahn Binnenschiff Seeschiff

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer

Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2013 - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) von Klaus Ridder, Uta Sabath 19. Auflage 2012 ecomed Landsberg 2012 Verlag

Mehr

Richtlinie für Gefahrguttransporte

Richtlinie für Gefahrguttransporte Richtlinie für Gefahrguttransporte Gültig ab 01.11.2013 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich und Bedingungen 3. Gefahrgutausschlüsse 4. Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein

Mehr

Große Änderungen bei kleinen Mengen

Große Änderungen bei kleinen Mengen Große Änderungen bei kleinen Mengen - Beförderung gefährlicher Güter - Sifa-Tagung 2013, Sonthofen Dipl.-Chem. Mirja Telgmann, Fachbereich Technische Ausschüsse 16.10.2013 Gefahrstoff Gefahrgut Innerbetriebliche

Mehr

Diese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ):

Diese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ): Änderungen ADR 2009 Pünktlich alle zwei Jahre wird das Gefahrgutrecht novelliert. Auch heuer ist es wieder einmal so weit. Das ADR 2009 steht vor den Toren. International bereits ab 01.01.2009 in Kraft

Mehr

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen

Mehr

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? 1 WIFI Wien, 11. November 2015 Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? (ADR, GGBG) Othmar Krammer, bmvit - Gefahrgut & Containersicherheit 2 Übersicht: Was ist zu tun? -Einstufung -Umschließung

Mehr

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße:

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A Versandstück, nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt Auszug aus dem ADR Stand 28. Juni 2007

Mehr

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Ackerbautag 2016 Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat rechtliche Grundlagen Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 - GGBG Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung Mängelkatalog Gefahrgut (BMVT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt

Mehr

Transportvorschriften für GVO/GVMO UN3245

Transportvorschriften für GVO/GVMO UN3245 Stand: Januar 2015 Transportvorschriften für GVO/GVMO UN3245 In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner Farbe: zusätzliche Anforderungen bei der Verwendung von Trockeneis (bzw. Flüssigstickstoff)

Mehr

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben. Teil 3 Gefahrgutrechtliche/gefahrstoffrechtliche Vorgaben Verpacken nach Ausnahme 20 Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016

Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016 Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016 Gefahrgutkontrollen auf der Straße durch das (BAG) 1 Das BAG im Ressort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Selbstständige Bundesoberbehörde

Mehr

Gefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel.

Gefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel. Gefahrgutinformation Transport von Gasflaschen die 1.000-Punkte-Regel www.airliquide.de Regeln für den Transport von Gasen in kleinen Mengen Eine häufig gestellte Frage zum Transport von Gasen in kleinen

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt

Mehr

Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe

Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe Thomas Schneider Gemeinsames Gefahrgutbüro der IHKs Bodensee- Oberschwaben, Reutlingen und Schwarzwald-Baar-Heuberg Grundlagen Abkürzung ADR GBefG GGVSEB

Mehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von kleinen Gasgefäßen stellt Beförderer gelegentlich vor große Schwierigkeiten.

Mehr

Auszug aus Änderungen ADR 2015

Auszug aus Änderungen ADR 2015 KENNZEICHNUNGEN GEFAHRGUT ab 2015 Auszug aus Änderungen ADR 2015 1.6.1.30 Gefahrzettel, Großzettel und Kennzeichen, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften der Abschnitte 3.4.7 und 3.4.8,

Mehr

Herzlich Willkommen zur. gefahrgutrechtlichen. Unterweisung ADR 2015

Herzlich Willkommen zur. gefahrgutrechtlichen. Unterweisung ADR 2015 Herzlich Willkommen zur gefahrgutrechtlichen Unterweisung ADR 2015 ADR SAFETY Training Plus GmbH Marktler Straße 61 D-84489 Burghausen Tel +49 (0) 8677 91499-0 Fax +49 (09 8677 91499-9 Christoph Merian

Mehr

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) GGKontrollV Ausfertigungsdatum: 27.05.1997 Vollzitat: "Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten

Mehr

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Lehrbuch Gefahrgut. Uwe Hildach Jürgen Werny. Aufbaukurs Tank. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer

Lehrbuch Gefahrgut. Uwe Hildach Jürgen Werny. Aufbaukurs Tank. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Lehrbuch Gefahrgut Uwe Hildach Jürgen Werny Aufbaukurs Tank Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Stand ADR 2015 Dokumentation 3. 3 Dokumentation Zusammenfassung In diesem Kapitel werden Ihnen

Mehr

Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel

Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel Gefahrgutbeauftragter der Universität Kassel E-Mail: moesbauer@uni-kassel.de Tel: +49-561 804-3811 Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel An der Universität Kassel werden zur Gebäudebewirtschaftung

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A Einsatz), biologische

Mehr

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer

Mehr

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der

Mehr

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 -

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 - www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR

Mehr

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind UIC-KODEX 471-3 10. Ausgabe, Januar 2017 Originalfassung Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind érifications à effectuer pour les envois des marchandises dangereuses Inspections

Mehr

Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz

Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern versteht man alle Stoffe,

Mehr

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: / Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

1) Welches Regelwerk gilt für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen? a) RID b) ADR c) VTGGS d) ADNR e) IMDG-Code

1) Welches Regelwerk gilt für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen? a) RID b) ADR c) VTGGS d) ADNR e) IMDG-Code Fragen RID: 1) Welches Regelwerk gilt für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen? a) RID b) ADR c) VTGGS d) ADNR e) IMDG-Code 2) Welches Regelwerk gilt für die grenzüberschreitende

Mehr

Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer

Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Lehrbuch Gefahrgut Uwe Hildach Wolfgang Spohr Jürgen Werny Basiskurs Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Uwe Hildach Wolfgang Spohr Jürgen Werny Basiskurs Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer

Mehr

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern

Mehr

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung GGVSE/ADR 2007 Tatbestände der GGVSE bzw. des ADR 2007 (Stand: Juni 2008) Häufig vorkommende Gefahrgutverstöße der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 25 ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.3 Verkehrsträger Straße und Schiene

Inhaltsverzeichnis. 1.3 Verkehrsträger Straße und Schiene Inhaltsverzeichnis B 1.2.6.A ODV Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)... 1 1.2.7 Richtlinien/Bekanntmachungen Richtlinien und sonstige Bekanntmachungen... 1 RSEB... 2 1.2.8 Weitere nationale Vorschriften

Mehr

CD-ROM Schulungs- und Unterweisungsfolien für Gefahrgutbeauftragte *) A Ergänzungslieferungen

CD-ROM Schulungs- und Unterweisungsfolien für Gefahrgutbeauftragte *) A Ergänzungslieferungen Inhaltsverzeichnis B BAND 1 CD-ROM Schulungs- und Unterweisungsfolien für Gefahrgutbeauftragte *) A Ergänzungslieferungen B Inhaltsverzeichnis C Stichwortverzeichnis 1 Verkehrsträgerübergreifender Teil

Mehr

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) 742.412 vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG, welche Trockeneis oder Stickstoff (auch zur Kühlung von medizinischen oder biologischen Proben) versenden wollen. Dies betrifft

Mehr

Gefahrguttransporte, gefährliche Güter,

Gefahrguttransporte, gefährliche Güter, Gefahrguttransporte, gefährliche Güter, ihre Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer und wichtige Verhaltenshinweise bei einem Unfall. Alle Verkehrsteilnehmer, besonders im Straßenverkehr, sollten einen

Mehr

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt

Mehr

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten.

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten. TNT Innight akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte

Mehr

Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE

Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE Wie sehe ich ob es sich um Gefahrgut gemäss ADR/SDR bzw. RID/RSD

Mehr

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET Stand: November 2016 DHL Paket Einleitung Definition: Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen bei ihrer Beförderung Gefahren für Leben und

Mehr

Stellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS

Stellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, den 31. Januar 2005 Revision der - Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Mehr

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu?

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu? Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR Was kommt auf Sie zu? 1 Inhalt Die farbig hervorgehobenen Textpassagen bedeuten Folgendes: Blauer Text = Änderungen / früherer

Mehr

GEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ

GEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax : (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil : 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Befüller nach GGVSEB / ADR 2011 für

Mehr

Wegleitung für den Transport von Sonderabfällen

Wegleitung für den Transport von Sonderabfällen Wegleitung für den Transport von Sonderabfällen Die nachfolgende Wegleitung ist als Arbeitshilfe für Abgeberbetriebe gedacht. Sie bezieht sich lediglich auf Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich des

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc.

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 ALLGEMEINES EINLEITUNG Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch die SDR und das ADR geregelt.

Mehr

Neuerungen ADR/RID Neuerungen ADR/RID 2013

Neuerungen ADR/RID Neuerungen ADR/RID 2013 Neuerungen ADR/RID 2013 Grundlagen 17. überarbeitete Fassung der UN-Modellvorschriften angenommene Texte des RID-Fachausschusses notifizierte Änderungstexte aus der WP 15 überarbeitete Ausgabe des GHS

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16. Dezember 2011

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16. Dezember 2011 Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16. Dezember 2011 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Gefahrgut- Ausnahmeverordnung vom 6. November

Mehr

Ein Kapitel für sich..

Ein Kapitel für sich.. Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2011 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.05.2016 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

Katalog der Handlungskompetenzen für Fahrer/innen von Gefahrguttransporten auf der Strasse

Katalog der Handlungskompetenzen für Fahrer/innen von Gefahrguttransporten auf der Strasse Obligatorische Weiterbildung Formation continue obligatoire Formazione continua obbligatoria asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI

Mehr

I. Zu transportierende Gefahrgüter (Übersicht) 3. II. Allgemeine Vorschriften für den Transport 4

I. Zu transportierende Gefahrgüter (Übersicht) 3. II. Allgemeine Vorschriften für den Transport 4 Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen und gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zur Umsetzung des ADR * vom Fachverband

Mehr

Informationsverfügbarkeit beim elektronischen Beförderungspapier für Einsatz- und Kontrollkräfte

Informationsverfügbarkeit beim elektronischen Beförderungspapier für Einsatz- und Kontrollkräfte Transportüberwachung im eanv Informationsverfügbarkeit beim elektronischen Beförderungspapier für Einsatz- und Kontrollkräfte Workshop des BMVI am 6. Mai 2015 in München Telematikanwendungen bei der Beförderung

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2013 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Betriebsanweisung Beförderung von Gefahrgütern

Betriebsanweisung Beförderung von Gefahrgütern Inhalt: 1. Zweck und Geltungsbereich:...2 2. Zuständigkeiten:...2 3. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen:... 2 4. Umgang / Betrieb:...3 4.1 Eingesetzte Gefahrgüter am Standort... 3 4.2 Gefahren für Mensch

Mehr