Managerhaftung und Absicherungsmöglichkeiten

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1 und Absicherungsmöglichkeiten GrECo International AG Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1191 Wien, Elmargasse 2-4 Reg.Nr G01/08 Tel. +43 (0) Fax +43 (0) Mai 2013 Seite 1

2 Inhaltsübersicht 1. Das Risiko Allgemeine Bemerkungen Risikobereiche für Manager Zivilrechtliche Grundlagen der Haftung Strafrechtliche Grundlagen der Haftung Fakten und Entwicklungen Haftungsgrundlagen und mögliche Anspruchsteller Die Versicherungslösung Grafik Manager-Haftpflicht-Versicherung (D&O Insurance) Spezialprodukt: Small Company D&O Straf-Rechtsschutz-Versicherung Pressemitteilungen 12ff Alle Rechte an dieser Ausarbeitung sind vorbehalten. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Die darin enthaltenen Informationen sind vertraulich. Die Ausarbeitung und ihre Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der GrECo International AG nicht verwendet, übersetzt, verbreitet, vervielfältigt und in elektronischen Systemen verarbeitet werden. Insbesondere ist eine Weitergabe an jegliche Dritte nicht gestattet. Seite 2

3 1. Das Risiko Gegen Manager wird in den letzten Jahren verstärkt auf Schadenersatz bei Managementfehlern geklagt. Was führt dazu, dass Führungskräfte zunehmend persönlich für vorerst meist behauptete Fehlleistungen haftbar gemacht werden? Strengere Gesetze und Rechtsprechung; die wachsende Bedeutung des shareholder value ; eine steigende Sensibilität der Öffentlichkeit und der Medien. Neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, drohen dem Organ Gefahren aus zahlreichen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts bzw. eventuell sogar dem gerichtlichen Strafrecht. In der Vergangenheit wurde ein Schaden häufig vom Unternehmen übernommen und dem Betroffenen drohte schlimmstenfalls der Verlust seiner Position. Diese Schonfrist ist zu Ende. In wirtschaftlich harten Zeiten und bei knappen Kassen nimmt das Anspruchsdenken von Gesellschaftern wie Aktionären, Gläubigern und Kunden laufend zu. Immer öfter ist man nicht mehr gewillt, von Managern verursachte Schäden einfach hinzunehmen. Dieser Trend trifft zunehmend nicht nur leitende Organe (Vorstand oder Geschäftsführer), sondern verschärft ebenso die Risikolage von Aufsichtsorganen. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen das Management bestehen. Weiters ist er gezwungen, diese geltend zu machen, um eigene Haftungen abzuweisen. Die Organe eines Unternehmens haften gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung). Seite 3

4 1.1. Risikobereiche für Manager Egal, ob bei der Produktentwicklung oder im Finanzmanagement, bei Unternehmensakquisitionen oder der Personalauswahl, die Grenze zwischen unternehmerischem Risiko und Pflichtverletzung wird rasch überschritten. Beschaffung Produktion Absatz Finanz- und Rechnungswesen Planung und Organisation Personalwesen Öffentlichkeitsarbeit Wettbewerb Arbeitnehmerschutz Der Kauf einer günstigen, aber für das Unternehmen ungeeigneten Elektroanlage bedingt teure Nachbesserungen sowie weitere Anschaffungen. Schlechte Marktanalysen und falsche Einschätzungen der geplanten Absatzmöglichkeiten führen zur Herstellung mangelhafter Produkte und zur Überproduktion. Fertige Produkte müssen nachträglich adaptiert werden, da sie mittlerweile den gültigen Standards nicht mehr entsprechen. Bei genauer Marktanalyse hätte man dies erkennen und in der Produktion darauf reagieren müssen. Ungenaue Fristenüberwachung führt zum Verjährenlassen von Forderungen. Das Outsourcing verschiedener Bereiche führt zu steuerlichen Mehrbelastungen. Ein Mitarbeiter begeht Veruntreuungen innerhalb eines Unternehmens. Die Geschäftsleitung hätte bei genauer Prüfung seiner Bewerbungsunterlagen und Zeugnisse bereits vorab erkennen müssen, das schon bei den vorherigen Arbeitergebern Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. In einem missglückten Zeitungsinterview gibt ein Geschäftsführer Firmeninterna weiter. Das Unternehmen erleidet einen erheblichen Imageschaden. Zwei konkurrierende Unternehmen vereinbaren für ihre Produkte zur besseren Kalkulation eine Preisspanne innerhalb welcher die Produkte verkauft werden sollen. Die Benützung einer veralteten und schlecht gewarteten Maschine führt zu einem Arbeitsunfall mit Todesfolge. Seite 4

5 1.2. Zivilrechtliche Grundlagen der Haftung Ein Manager/Organ haftet bei schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen und somit begründeten Schadenersatzansprüchen persönlich unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Bereits die Abwehr unbegründeter Ansprüche löst in der Regel hohe Kosten-folgen aus. Es gelten die Bedingungen des Schadenersatzrechts, d.h. Voraussetzung für eine Haftung sind Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden. Die Managerhaftung ist insbesondere im Aktien-Gesetz, GmbH-Gesetz geregelt, wobei ein strenger Sorgfaltsmaßstab normiert ist. Vom Grad des Verschuldens reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus. Der Manager muss beweisen, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes angewandt hat (Beweislastumkehr). Es besteht gesamtschuldnerische Haftung (Solidarhaftung), d.h. jedes Organ haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Fehlverhalten anderer Organmitglieder. Es gilt eine 5-jährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und Schädigers (30 Jahre absolut) Strafrechtliche Grundlagen der Haftung Neben der zivilrechtlichen Haftung besteht eine umfassende strafrechtliche Verantwortung von Managern und Mitarbeitern aus zahlreichen Bestimmungen sowohl des Verwaltungsstrafrechts, als auch des gerichtlichen Strafrechts. Wesentliche gerichtliche Straftatbestände sind u.a. Betrug ( 146ff. StGB), Untreue ( 153 StGB), betrügerische Krida ( 156 StGB), grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen 159 StGB), Bilanzfälschung 255 StGB. Bei Arbeitsunfällen kommt es regelmäßig zu behördlichen Verfolgungshandlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung. Verwaltungsstrafrechtlich relevant sind vor allem zahlreiche Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes und des Umweltschutzes. Bestimmungen finden sich z.b. im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Wasserrechtsgesetz, in diversen Bauordnungen, Naturschutzgesetzen uvm. Mit der Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) per 1. Jänner 2006 können in Österreich erstmals auch Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Seite 5

6 1.4. Fakten und Entwicklungen Im Durchschnitt hatten 30% aller europäischen Unternehmen in den letzten Jahren einen sogenannten D&O-Fall (Schadenfall aus einer Managerhaftpflicht-Polizze). In den USA haben bereits mehr als 88% aller Unternehmen eine D&O-Versicherung, in Deutschland sind es 70% der Top 500 Unternehmen. In Österreich haben nach groben Schätzungen 60-70% der Top 200 Unternehmen eine D&O-Versicherung gezeichnet. In den USA ist die, im Vergleich zu Europa, starke Stellung des Aktionärs signifikant. Seit einigen Jahren gibt es allerdings auch in Europa die Tendenz, dass Aktionäre eine immer stärkere Stellung erhalten. (Vor allem durch die Organisation von Kleinaktionären zu Aktienvereinen und durch die Macht der Kreditinstitute, die die meisten Stimmrechte der Kleinaktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften bündeln, wird die Gefahr einer Inanspruchnahme des Managers immer größer.) Der Gesetzgeber verschärft die Haftung und erleichtert Klagen (z.b.: Unternehmens-Reorganisationsgesetz, KontraG und dgl.). Klagskosten stiegen in den letzten Jahren um mehr als 15%. Anmerkung: Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Empfohlene weiterführende Literatur: Joseph Schilling, Managerhaftung und Versicherungsschutz, VVW Verlag 2002 Ginthör/Barnert, Der Aufsichtsrat Rechte und Pflichten, Linde Verlag % aller Insolvenzen in Österreich 2009 wurden durch Fehler der Unternehmensführung verursacht Fehler im innerbetrieblichen Bereich : etwa Kalkulationsfehler oder mangelnder kaufmännischer KSV Insolvenzstatistik 2009 Seite 6

7 1.5. Haftungsgrundlagen und mögliche Anspruchsteller Zivilrecht/ Schadenersatzrecht Verwaltungsstrafrecht Strafrecht Umwelt, Krida, Betrug etc. Manager/Organe Eigener Anspruch 84 Abs 2 AktG 25 Abs 2 GmbHG Gesellschaft Regress (Ansprüche Dritter) Aktionäre 26 GmbHG 227 AktG Gläubiger Insolvenz 26 GmbHG 227 AktG URG Unternehmens- Reorganisations- Gesetz Fiskus Sozial- Versicherung 9 BAO Innenhaftung Außenhaftung Seite 7

8 2. Die Versicherungslösung Zivilrecht Strafrecht D&O Versicherung Strafrechtsschutz- Versicherung Leistungsfunktion d.h. Befriedigung von gerechtfertigten Ansprüchen (= Leistung des Schadenersatzes) Rechtsschutzfunktion d.h. Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen (= Verteidigungskosten) Übernahme der Kosten bei einem gerichtlichen Strafverfahren Verwaltungsstrafverfahren Seite 8

9 2.1. Manager-Haftpflicht-Versicherung (D&O Insurance) Voraussetzung für Abschluss Ausgefüllter D&O-Fragebogen und Geschäftsberichte der letzten beiden Jahre. Versichertes Risiko Die Deckung beinhaltet die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche sowie die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche wegen reiner Vermögensschäden und zwar aufgrund von Schadenersatzansprüchen Dritter (z.b.: Gläubiger, Aktionäre, etc./außenhaftung) oder des eigenen (versicherten) Unternehmens (Innenhaftung). Hinweis! Die D&O-Versicherung bezieht sich auf Organ- (Management-) Funktionen der versicherten Personen. In speziellen Branchen, z.b.: bei Finanzdienstleistern, bietet sich in Ergänzung eine Berufshaftpflicht- Versicherung (E&O-Insurance) an. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. Versicherte Personen Versicherungsnehmer und Prämienzahler Alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsleitung (Vorstand, Geschäftsführer, etc.), von Aufsichtsorganen (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, etc.) sowie Prokuristen und leitende Angestellte, Ehegatten und Erben von versicherten Personen. Das Unternehmen Zeitlicher Geltungsbereich Örtlicher Geltungsbereich Versicherungssumme Selbstbehalt Welche Ausschlüsse sind zu beachten Versichert sind Ansprüche, die während des versicherten Zeitraums geltend gemacht werden. Bei Rückwärtsversicherung für Ansprüche aufgrund einer Pflichtverletzung vor dem versicherten Zeitraum, sofern diese weder bekannt waren, noch bekannt sein mussten. Möglichkeit einer Nachhaftungsperiode nach Beendigung der Versicherung. Weltweit Zwischen 1 Mio. und 20 Mio. je nach Unternehmensgröße In Ausnahmefällen bis zu 50 Mio. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nicht üblich (da es um den Schutz des Privatvermögens des Organs geht). wissentliche bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung (vorläufige Deckung für die Abwehrkosten. Geldstrafen, Geldbußen mit Strafcharakter ( punitive damages ) übliche USA Ausschlüsse (SEC, ERISA, Umwelt, eingeschränkte Innenverhältnisdeckung...) Bei Vertragsabschluss bekannte Pflichtverletzungen bzw. anhängige Verfahren Anmerkung: Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 9

10 2.2. Spezialprodukt: Small Company D&O Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es die Möglichkeit mittels vereinfachtem Prüfverfahren (= einseitiger Fragebogen) eine D&O Versicherung zu einer sehr günstigen Prämie abzuschließen. Die Prämien liegen hier deutlich unter dem durchschnittlichen Marktniveau. Dieses Produkt eignet sich für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100 Mio. (zumindest 50% der Umsätze werden im Inland getätigt) mit einer zumindest 3-jährigen Geschäftstätigkeit ohne US Risiko mit positiv abgeschlossenem Wirtschaftsjahr mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Das Produkt eignet sich nicht für Finanzdienstleister, Biotech- und Pharmaunternehmen, Kommunikations- und Telekom-Unternehmen. Aufgrund des vereinfachten Prüfverfahrens kann innerhalb kürzester Zeit eine D&O Lösung angeboten werden. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen und 3,5 Mio. Für höhere Deckungssummen bedarf es einer näheren Prüfung. Seite 10

11 2.3. Straf-Rechtsschutz-Versicherung Versichertes Risiko Versicherte Versicherungsnehmer und Prämienzahler Zeitlicher Geltungsbereich Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts, Verwaltungs-Strafrechts, Disziplinar- und Standesrechts hinsichtlich Delikte, die sowohl fahrlässig, als auch vorsätzlich begangen werden können. Alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsleitung (Vorstand, Geschäftsführer, etc.) Mitglieder der Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, etc.) Betriebsangehörige (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, etc.) Unternehmen im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetztes Das Unternehmen Gedeckt sind Versicherungsfälle, die während der Vertragslaufzeit eintreten (als Versicherungsfall gilt in der Regel die erste nach außen in Erscheinung tretende, behördliche Verfolgungshandlung). Versicherungssumme ,- bis ,- Selbstbehalt Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nicht üblich. Welche Ausschlüsse sind zu beachten Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Kartellrecht (Einschluss möglich) Rein verkehrsrechtliche Verfahren Rückerstattungspflicht bei rechtskräftiger Vorsatzfeststellung Geldbußen, Strafen, Verbandsbuße, etc. Anmerkung: Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 11

12 3. Pressemitteilungen Windreich: Staatsanwaltschaft durchsucht Willi Balz's Betriebsgebäude und Privatwohnungen Die Ermittler durchsuchten heute die Hauptverwaltung des Windpark-Planers und Privatwohnungen von Windreich-Chef Willi Balz. Der Vorwurf lautet auf Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug. Von Untersuchungen der Staatsanwaltschaft will sich Windreich-Chef Willi Balz nicht vom Kampf für die Energiewende abbringen lassen. Ermittler durchsuchten die Hauptverwaltung des Windpark- Planers und Privatwohnungen. Der Vorwurf lautet auf Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug. Von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft will sich der schwäbische Windpark-Planer Willi Balz nicht stoppen lassen. "Ich ziehe die Energiewende trotzdem durch, entgegen allen Anfeindungen", sagte Balz, Vorstandsvorsitzender und Alleinaktionär der Windreich AG, am Mittwoch. Balz ist mit dem Bau von Supermärkten reich geworden und dann ins Geschäft mit der Windkraft eingestiegen. Der Ingenieur sieht sich als Pionier der Energiewende. Nun aber ermittelt die Staatsanwaltschaft. Balz jedoch sieht sich ungerecht behandelt. Am Dienstag hatten Beamte des Landeskriminalamts der Hauptverwaltung des Unternehmens sowie vier Privatwohnungen einen Besuch abgestattet und beschlagnahmten Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft wirft fünf amtierenden und ehemaligen Managern unter anderem Bilanzmanipulation vor. Ermittelt wird neben Balz, auch gegen den früheren FDP- Wirtschaftsminister Walter Döring, der bis Sommer 2012 bei Windreich im Vorstand saß. Auslöser für die Untersuchungen war nach Angaben der Behörde eine anonyme Anzeige. Das Unternehmen kündigte an, "vollumfänglich" mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren. "Die Anschuldigungen werden sich als haltlos erweisen." Windreich ist eigenen Angaben zufolge der größte deutsche Planer von Windparks in der Nordsee. Drei Parks sind im Bau oder in der Planung. Sechs weitere Offshore-Parks von Windreich sind im Genehmigungsverfahren. Hinzu kommen mehrere Windparks an Land. Bisher produziert noch keine der Offshore-Anlagen Strom. Der erste Park namens "Global Tech 1" sei in zwei Monaten soweit, sagte Balz. Die finanzielle Lage des Windpark-Planers ist angespannt. Wegen der hohen Investitionen birgt das Geschäft Risiken. Windreich produziert jahrelang Anlagen vor, bis tatsächlich Windräder im Meer aufgestellt und an Energieversorger verkauft werden. Im Jahr 2011 beliefen sich die Schulden der schwäbischen Firma auf 434 Mio. Euro bei einem Umsatz von 121 Mio. Euro und einem Gewinn von 12 Mio. Euro. Ein geplanter Börsengang wurde erstmal verschoben. Im vergangenen Jahr war die Windreich AG in Probleme geraten. Ein schottischer Investor, Lord Irvine Laidlaw, half Balz mit Krediten und kaufte ihm das Windpark-Projekt "Deutsche Bucht" ab März 2013 Seite 12

13 Kurier, 13. März 2013 Die Presse, 1. März 2013 Seite 13

14 D&O: Mit einem blauen Auge aussteigen Wer in einem Unternehmen Verantwortung trägt, kann ins Visier der Justiz geraten mit fatalen Folgen. D&O- Versicherungen bieten in diesem Fall maßgeschneiderten Schutz für Führungskräfte. Allerdings ist die Wahl der richtigen Polizze mehr als komplex. Hier eine Übersicht der wichtigsten Aspekte, die man beim Abschluss beachten muss. Von Peter Martens Manager leben gefährlich. Ein Satz, der gerne wiederholt wird und meistens ist er nicht mehr als eine flapsige, witzig gemeinte Bemerkung. Manchmal jedoch wird aus dem schlechten Bonmot eine bittere Wahrheit. Das zeigt zum Beispiel der Fall eines Herrn aus Kärnten. Über zehn Jahre lang war er Geschäftsführer einer Konzerngesellschaft. Der Herr arbeitete ehrlich und gewissenhaft. Und er hatte Erfolg. Der Mehrheitsgesellschafter des Konzerns war voll des Lobes, es gab Auszeichnungen Als sich der Herr 2010 in die Pension verabschiedete, ging er in Ehren und mit großem Dank seiner Kollegen. Doch sein Lebensabend gestaltete sich anders als erwartet meldete die Gesellschaft Konkurs an. Anfang 2013 läutete es beim ehemaligen Geschäftsführer an der Haustüre: Die Wirtschaftspolizei stand da und forderte eine Einvernahme. Der Vorwurf: Bilanzfälschung, betrügerische Krida und Untreue. Dann heißt es meistens: Am besten, Sie kommen gleich mit, erzählt Alexander Todor-Kostic, ein Wirtschaftsanwalt, der heute den Fall betreut. Der Herr jedoch ging nicht mit, sondern kontaktierte seinen Anwalt. Dieser forderte die schriftliche Ladung an, damit er sich die Akte beschaffen konnte soweit Routine. Was allerdings in der Akte stand, war weniger alltäglich. "Er hat es dick gegen sich" 2009 befolgte der Ex-Geschäftsführer einen ausdrücklichen Wunsch des Mehrheitsgesellschafters und gewährte einer Tochtergesellschaft des Konzerns ein Darlehen von Euro. Kein Problem, dachte sich der Herr damals es ist ja für die Tochtergesellschaft, und außerdem will es der Mehrheitsgesellschafter so. Doch leider ging irgendwann auch die Tochtergesellschaft pleite und konnte nicht zahlen. Und der Herr stand zwei Jahre nach seiner Pensionierung plötzlich als Beitragstäter da. Der Herr hat es dick gegen sich Sein Vergehen: Einer Kapitalaushöhlung wie dieser müssen alle Gesellschafter zustimmen im Innenverhältnis der Mehrheitsgesellschafter und die Minderheitsgesellschafter, im Außenverhältnis die Gläubiger. Ohne das OK von allen hätte der Herr also niemals einem Darlehen zustimmen dürfen, auch wenn der Mehrheitsgesellschafter das fordert und das Geld an die Tochtergesellschaft geht. Oder anders formuliert: Nach 82 des GmbH-Gesetzes kann es bei einer Darlehensgewährung zugunsten eines anderen Gesellschafters zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr kommen. Was den Fall nicht gerade erleichtert: Einen Aufsichtsrat hatte der Konzern nicht. Und eine Verjährung setzt erst ab dem Zeitpunkt ein, zu dem der Geschädigte von dem Schadensfall erfährt. Das heißt: Auch Jahre nach dem Ende einer beruflichen Tätigkeit kann es sein, dass die Verjährung eines Schadenersatzanspruches gegen den ehemaligen Geschäftsführer noch nicht einmal zu laufen begonnen hat. Also klagten die aktuellen Verantwortlichen des Konzerns den Ex-Geschäftsführer. Die Minderheitsgesellschafter schlossen sich der Klage an. Und die Gläubiger ebenfalls. Der Herr hat es dick gegen sich, kommentiert heute Todor-Kostic den Fall seines Mandanten. Das neue Management gegen das alte Und nun stellte sich für den Herrn die Frage nach der Finanzierung des Strafprozesses. Er besitzt zwar eine Rechtsschutzpolizze ein Deckungsschutz besteht dort allerdings erst ab der Hauptverhandlung. Das Problem dabei: Bis zu diesem Zeitpunkt kann mit Hilfe eines Anwalts vieles verhindert werden. Kommt es nämlich zu einer strafrechtlichen Verurteilung, muss sich der Richter im Zivilverfahren daran halten, erklärt Todor-Kostic. Also zahlt der Herr die effiziente Verteidigung im Vorfeld des eines möglichen Prozesses selbst der Ausgang des Prozesses ist derzeit völlig offen. Fortsetzung nächste Seite Seite 14

15 "Verfahren gegen Manager nehmen drastisch zu" Ein besonderer Fall, der trotzdem einen allgemeinen Trend bestätigt: Verfahren gegen Manager nehmen drastisch zu, erklärt Georg Aichinger. Er ist Geschäftsführer der Koban soldora GmbH, die Unternehmensleiter und Aufsichtsräte in Versicherungsfragen berät. Die Gründe für die Zunahme der Prozesse sind vielfältig: zum Beispiel eine Verschärfung der Rechtsprechung und die Existenz von Rechtsschutzversicherungen, die den Prozess erst finanzieren. Aber auch die Verpflichtung des neuen Managements, Fehler beim alten zu suchen. Haben sie Grund zu klagen und klagen nicht, rebellieren die Aktionäre mit dem Vorwurf, warum bestehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Allerdings: Zahlen dazu, wie stark der Anstieg der Klagen gegen Führungskräfte ist, kann Aichinger nicht nennen. Branchenübliche Lösung Fest steht auf jeden Fall, dass mit einer Anklage eine Kostenwelle auf einen Manager zurollt: Bei einem Schadenersatzprozess: Kosten für den Rechtsanwalt und den Gutachter. Wird eine Klage für begründet erachtet, ist auch der Schadensersatz zu zahlen. Bei einem Strafverfahren können neben dem Honorar für den Verteidiger auch Kreditkosten für eine Kaution oder Kosten eines PR-Beraters dazukommen. Leider kann man immer wieder beobachten, wie eine Existenz finanziell und in ihrem persönlichen Umfeld zerstört wird, meint Todor-Kostic. Damit das nicht passiert, gibt es einen branchenüblichen Schutz vor dem finanziellen Ruin die D&O (directors & officers) Versicherungen. Inzwischen sind zahlreiche Anbieter mit dieser speziell auf Führungskräfte maßgeschneiderten Versicherung am Markt. Ist eine D&O gut ausgewählt, zahlt der Versicherer den Rechtsschutz, außergerichtliche und gerichtliche Kosten sowie den Schadenersatz oder die vereinbarte Summe bei einem Vergleich. Die Polizzen im Bereich des Zivilrechts Es gibt grundsätzlich zwei Arten dieser Versicherung: Zum einen eine Unternehmens D&O, bei der die Gesellschaft die Prämie zahlt und Führungskräfte als Personen versichert sind. Unternehmen bestreiten die Kosten dieser Versicherung, weil es auch in ihrem Interesse ist, wenn sie selbst geschädigt sind, in den Versicherungstopf greifen zu können, erklärt Aichinger. Nach seinen Worten dient eine abgeschlossene Unternehmens-D&O auch als Rekrutierungsinstrument, beispielsweise gegenüber Aufsichtsräten: Viele Aufsichtsräte würden das Amt ohne eine abgeschlossene Unternehmens-D&O gar nicht erst antreten. Vergleichen zahlt sich aus Zum anderen gibt es eine persönliche D&O für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Prokuristen oder Bereichsleiter. Bei Anwälten, Notaren und Steuerberatern ist eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend bei Managern dagegen noch freiwillig. Der Abschluss einer ergänzenden persönlichen D&O ist immer zu empfehlen, so der Versicherungsexperte: Oftmals reicht die Versicherungssumme in der D&O des Unternehmens nicht aus. Dazu Aichinger weiter: Viele Unternehmen stellen ihren Managern auch gar keinen Schutz zur Verfügung. Oder der Deckungsumfang reicht ganz einfach nicht aus. Wer ein Amt befristet als Interimsmanager übernimmt, sollte unbedingt eine persönliche D&O abschließen. Denn fällt der Zeitpunkt eines Verstoßes in den Vertragszeitraum, ist die Nachhaftung für Fälle aus dieser Zeit auch nach dem Ende der Versicherung unbegrenzt sofern man das richtige Produkt ausgewählt hat. Eine Information, die dem unter Anklage stehenden Ex-Geschäftsführer seinerzeit viel Geld und Ärger erspart hätte. Rechtsschutz im Bereich des Strafrechts Ein Manager kann sich auch strafrechtlich verantwortlich machen. Gefahren drohen, wenn gegen ihn wegen Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung oder Untreue ermittelt wird z. B. nach Vergabe eines Kredits ohne Sicherheiten. Auch im Bereich des Strafrechts ist die Auswahl an Versicherungsprodukten enorm und die einzelnen Bedingungen sehr komplex. Aber auch hier gibt es grundsätzlich zwei Typen: Erstens die Unternehmens Variante, bei der die Gesellschaft die Versicherungsprämie bezahlt. Und zweitens eine persönliche Strafrechtsschutz-Versicherung, die dem Manager, der sie abschließt, alleine zugute kommt. Spezialstrafrechtsschutzversicherungen bieten heute einen sehr weiten Versicherungsschutz, übernommen werden sogar die Kosten für private Gutachten, Dolmetscher und Übersetzer. Die Kosten einer D&O: Nicht gerade billig Das Fazit Aichingers zum Thema D&O: Auch wenn eine Schadenersatzklage begründet ist, kann man mit einem blauen Auge davon kommen. Voraussetzung: Man hat zuvor eine geeignete D&O abgeschlossen. Natürlich ist das Ganze alles andere als billig. Die Höhe der Kosten für eine Polizze variiert sehr stark, ein Vergleich zahlt sich also aus. Als erste Orientierung gibt es daher zwei Faustformeln. Die Versicherungssumme sollte zumindest in der Höhe von einem Zehntel des Umsatzes liegen. Macht ein Konzern zum Beispiel 100 Millionen Euro Umsatz, sollten als Versicherungssumme jedenfalls zehn Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Kosten für eine persönliche D&O bewegen sich ganz grob um die 1000 Euro pro jeder Million Euro Versicherungssumme und pro Mandat. Liegt also die Versicherungssumme wie in diesem Beispielfall bei zehn Millionen Euro, zahlt ein Manager für eine persönliche D&O rund Euro pro Jahr und pro Mandat. Einen eigenen Spezialisten mitnehmen Vieles hängt allerdings auch vom Verhandlungsgeschick ab und der Wahl des richtigen Versicherers. Sowohl Wirtschaftsanwalt Todor- Kostic als auch Versicherungsexperte Aichinger geben Interessierten daher einen Rat mit auf den Weg: Vom Abschluss einer D&O ohne einen eigenen Spezialisten an seiner Seite ist dringend abzuraten. Industriemagazin.net, 10. Mai 2013 Seite 15

16 Industriemagazin, 3/2013 Seite 16

17 Wirtschaftsblatt, 13. März 2013 Seite 17

18 Wirtschaftsblatt, 24. April 2013 Seite 18

19 Wirtschaftsblatt.at, Rechtsblatt, 10. Mai 2013 Seite 19

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