HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

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1 HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg Schwerin Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: 43e_HWS_Boizenburg dieser vertreten durch die Leiterin des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Frau Dr. Rinas Bleicherufer Schwerin diese vertreten durch den Leiter der Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden, Herrn Frank Müller und - nachstehend Auftraggeber genannt - Ingenieurbüro vertreten durch Herrn / Frau. wird folgender - nachstehend Auftragnehmer genannt - Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 1

2 ING 1.2 HIV-Was geschlossen: Vertrag INHALT 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter 5 Termine und Fristen 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 7 Vergütung 8 Ergänzende Vereinbarungen ANLAGEN NR ANZAHL DER SEITEN BEZEICHNUNG HWS_Boizenburg_Bewerbermappe Leistungsbeschreibung 4 ING 1 Seite 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

3 HIV-Was ING 1.3 (1) Bezeichnung der Leistung Leistungen nach 41 ff. und 49 ff HOAI: 1 Gegenstand des Vertrages Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß Mindestsatz, Honorarzone III Objektplanung (Leistungsphasen 3 und 4) sowie (optional 5 und 6 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Mindestsatz, Honorarzone II Leistungsphasen 3 und 4 sowie (optional 5 und 6) (2) Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern Bestandteile des Vertrages sind: 2 Bestandteile des Vertrages Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2013 (AVB-ING) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt der Honorarabrechnung geltenden Fassung Leistungsumfang und Honorar- bzw. Kostenermittlung der Besonderen Leistungen Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 3

4 ING 1.4 HIV-Was 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Anlage Nr. beschriebenen Leistungen folgende Leistungen Verbindlich in der HOAI erfasste Grundleistungen 1. Ingenieurtechnische Planungsleistungen gemäß 41 ff HOAI, Leistungsphasen 3 und 4 2. Ingenieurtechnische Planungsleistungen gemäß 49 ff gemäß Tragwerksplanung, Mindestsatz, Honorarzone II Leistungsphasen 3 und 4 Bewertung Anlage 2 Besondere/ Andere/ sonstige Leistungen: 1. Optional: Ingenieurtechnische Planungsleistungen gemäß 41 HOAI, für die Leistungsphasen 5 und 6 2. Optional: Ingenieurtechnische Planungsleistungen gemäß 49 ff Tragwerksplanung, Mindestsatz, Honorarzone II Leistungsphasen 5 und 6 3. Optional: Durchführung von Vermessungen und Erstellung der erforderlichen Vermessungsunterlagen 4. Optional: Baugrunderkundung und Bodenuntersuchung 5. Optional: Hydrogeologische Gutachten 6. Optional: Naturschutzfachliche Prüfungen und Untersuchungen 7. Optional: Örtliche Bauleitung Anlage 2 (2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form kopierfähig (einfach) in siebenfacher Ausfertigungen schwarz/weiß farbig in digitaler Form Datenformat(e): PDF, DXF, SHP, DWG zu übergeben. (3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen gesonderte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus 7 Abs. 2. (4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne müssen ungeachtet einer farbigen Darstellung schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. (5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser zu unterzeichnen. (6) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. 4 ING 1 Seite 4 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

5 HIV-Was ING Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter (1) Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Der Auftraggeber stellt alle vorliegenden und relevanten Unterlagen, Informationen und Daten dem Auftragnehmer bereit. 5 Termine und Fristen Für die Leistungen nach 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Zwischenauswertung der LP 3-4: Abschluss der LP 3-4: Teilleistungen: nach Abstimmung mit dem AG 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 AVB-ING betragen mindestens: a) für Personenschäden EURO b) für sonstige Schäden EURO Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 5

6 ING 1.6 HIV-Was 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 3 EURO Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von psch. mit einem vorläufigen Betrag von Besondere Leistungen 1) Optional: Ingenieurtechnische Planungsleistungen gemäß 41 ff HOAI, für die Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Mindestsatz, Honorarzone III 2) Optional: Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Mindestsatz, Honorarzone II LP 5 und 6 3) Optional: Ing.-Vermessung 4) Optional: Baugrunderkundung und Bodenuntersuchung 5) Optional: Hydrogeologische Gutachten 6) Optional: Naturschutzfachliche Prüfungen und Untersuchungen 7) Optional: Örtliche Bauleitung Das Honorar wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch. als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch. als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit EURO / h Für den Auftragnehmer EURO / h Für den Projektleiter, Projektingenieur, Techniker EURO / h Für technische Zeichner u. sonstige Mitarbeiter, die technische und wirtschaftliche Aufgaben erfüllen Zwischensumme psch. vorläufig (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach 3 Abs. 3 Stück Bezeichnung EURO/Stück EURO Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß Kurzfassung der Vertragsleistung Zwischensumme 4 ING 1 Seite 6 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

7 HIV-Was ING 1.7 (3) Nebenkosten ( 14 HOAI); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. 2 Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 5% v.h. des Honorars Zwischensumme Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet (4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto Umsatzsteuer v.h. Brutto Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 7

8 ING 1.8 HIV-Was 8 Ergänzende Vereinbarungen In den Nebenkosten sind Leistungen Dritter nicht enthalten. Ein Umbauzuschlag wird nicht gezahlt, da die Vorzugsvariante der Deichneubau ist. Zwischenberechnungen können nach Abschluss von Teilleistungen oder Leistungsphasen mit entsprechender Dokumentation gestellt werden. Ist zur Erbringung der Besonderen Leistungen gemäß 3 Abs. 1 ein über den vereinbarten Stundenumfang hinausgehender Aufwand erforderlich, so ist dieser dem Auftraggeber (AG) vor der Ausführung anzuzeigen. Die Entscheidung dieser zusätzlichen Leistung wird vom AG getroffen. Bei Bedarf kann der AG vom AN Informationen über den Planungsstand abfragen. AG und AN vereinbaren regelmäßige Konsultationen, den Ort des Treffpunktes bestimmt der AG. Alle Ausarbeitungen, Planungsgespräche und Rechnungen sind in deutscher Sprache zu tätigen. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt optional und abschnittsweise entsprechend dem Terminplan für die einzelnen Leistungsphasen. Jeder weitere Planungsabschnitt wird durch den Auftraggeber in schriftlicher Form gesondert beauftragt. Rechtsverbindliche Unterschriften AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER [Ort, Datum] [Stempel] [Ort, Datum] [Stempel] 4 ING 1 Seite 8 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

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