Tipps zum Studienbeginn nach Bachelorprüfungsordnung
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- Lorenz Linden
- vor 6 Jahren
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1 Tipps zum Studienbeginn nach Bachelorprüfungsordnung 2012 Auskünfte für Studierende Das Studierenden-Service-Büro steht für alle Fragen rund um das Studium bereit. Öffnungszeiten: Mo, Di 9-16 Uhr, Mi 9-13 Uhr, Do 9-18 Uhr; Ort: Vorlesungsgebäude C, 1. OG, Raum C-124. Auslandsaufenthalte Über die Möglichkeit ein Semester oder ein Studienjahr im Ausland abzuleisten informiert Sie Frau Claudia Dinse-Ferenczi (Raum E-402) in entsprechenden Informationsveranstaltungen (nächste Termine: , , , ) oder im Rahmen der Sprechstunde. Bibliothek Die Bibliothek am Standort Wolfsburg befindet sich in der Siegfried-Ehlers-Straße 1 im Gebäude E. Die Öffnungszeiten der Bibliothek können abgerufen werden über Die Ausleihe erfolgt mit dem Studierendenausweis. Weitere Ausleihmöglichkeiten bestehen an den anderen Ostfalia-Standorten und (gegen Gebühr) beispielsweise bei der Universitätsbibliothek in Braunschweig oder der Universitätsbibliothek Hannover. Dekanat Das Dekanat der Fakultät Wirtschaft befindet sich in der Siegfried-Ehlers-Straße 1 im Gebäude E, 2. OG. Drucken/Kopien Alle öffentlich zugänglichen CPS-Geräte sind mit einem Ostfalia-Card-Lesegerät ausgestattet und werden mit der Ostfalia-Card genutzt. Sie können von jedem Arbeitsplatzrechner im Hochschulnetzwerk einen Druckauftrag an den Druckserver schicken. Die Kopien und Ausdrucke sind kostenpflichtig (Beispielsweise 1 DIN A4 Seite in s/w = 4 Cent). Die Abrechnung erfolgt über Ihre Ostfalia-Card. An den Aufladestationen können Sie Ihre Ostfalia-Card aufwerten. Die Aufladestationen befinden sich an allen Hochschulstandorten in den Räumen des Rechenzentrums. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rechenzentrums unter dem Punkt Copy-Print-System. Fördermöglichkeiten Fragen zu Studienkosten & -finanzierung beantwortet Ihnen Frau Elke Kowalewski. Beratungstermine zu den Sprechzeiten in Wolfenbüttel vereinbaren Sie bitte über eines der Studierendenservicebüros. Anrufe werden in dieser Zeit nicht entgegen genommen. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Besucheradresse: Am Exer 45, Wolfenbüttel, Raum 004 Weitere Termine an allen Standorten der Ostfalia können Sie direkt mit Frau Kowalewski vereinbaren (studienfinanzierung@ostfalia.de). Stipendien: Die Homepage der Hochschule informiert Sie über die Stipendienmöglichkeiten unter dem Punkt Studienförderung. BAföG: Bescheinigungen für das BAföG-Amt, z. B. über erbrachte Studienleistungen, müssen von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof.
2 Dr. Broer, unterschrieben werden. Der Leistungsnachweis nach 48 BAföG wird positiv ausgestellt, wenn 75 % der erforderlichen Credit Points erbracht worden sind. Zum BAföG finden Sie erste Informationen auf der Internetseite der Fakultät Wirtschaft unter dem Punkt Studienfinanzierung. Krankheit bei Prüfungen Sollten Sie eine angemeldete Prüfung wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, müssen Sie spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem entsprechenden Prüfungstermin ein amtsärztliches Attest eines Gesundheitsamts mit der Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit im Studierenden-Service-Büro abgeben (Formblatt W 15). Zusätzlich ist auf dem Formblatt W 15 zu vermerken, für welche Prüfung oder welche Prüfungen es eingereicht wird. Das Formblatt W 15 finden Sie unter den Informationen für Bachelorstudierende/Anträge und Formulare auf der Internetseite der Fakultät. Das amtsärztliche Attest ist gebührenpflichtig. Ohne die Einreichung eines amtsärztlichen Attests wird die Prüfung mit nicht ausreichend bewertet. Ein Prüfungsversuch ist damit verbraucht. In Ausnahmefällen (z.b. Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden; siehe hierzu die Klarstellungen zur Handhabung der Prüfungsordnung ) und bei Erkrankungen während der Bearbeitung der Bachelorarbeit reicht im Normalfall auch ein fachärztliches Attest sowie das Formblatt W 3 aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in keinem Fall aus. Weitere Informationen zum Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall mit den Ausnahmeregelungen für amtsärztliche Atteste finden Sie als Aushang im Aushangkasten des Prüfungsausschusses (Vorlesungsgebäude C, 1. OG, gegenüber dem Studierenden-Service-Büro) oder im Internet unter dem Punkt Prüfungspläne. Lehrmaterial/Literatur Viele Dozenten stellen die für ihre Vorlesung relevanten Materialien über unser Lern- Management-System Stud.IP oder über ihre Ostfalia-Homepage zur Verfügung. Literaturtipps werden Ihnen im Laufe der ersten Vorlesungen gegeben. Da einige Studierende höherer Semester ihre Lehrbücher verkaufen, lohnt sich ein Blick auf die Aushangbretter im Erdgeschoss von Gebäude C oder auf das schwarze Brett in Stud.IP. Lerncoaching Als Studierende der Ostfalia können Sie ein besonderes Angebot wahrnehmen: Sie können sich zu jedem Zeitpunkt in Ihrem Studium bei allen studienbedingten Fragen (z.b. zu Ihrem Lernverhalten, starker Angst vor Prüfungen oder Ihrer Studienmotivation), aber auch bei persönlichen Krisen (z.b. das Studium beeinträchtigende Erkrankungen, Vereinbarkeit von Ihrem Studium mit privaten Verpflichtungen) beraten lassen. Ihr Lerncoach an der Fakultät Wirtschaft ist Diplom-Psychologin Henrike Richter. Für eine Terminvereinbarung ist sie per (h.richter@ostfalia.de), telefonisch ( ) oder persönlich (Büro: E-205) erreichbar. Je nach Bedarf und Ausgangssituation können Sie einzelne Termine oder ein fortlaufendes Coaching mit regelmäßigen Treffen vereinbaren. Parken Rund um die Ostfalia in Wolfsburg gibt es verschiedene (kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Das Parkhaus Poststraße/Einfahrt Siegfried-Ehlers-Straße (Tagestarif 6 ) befindet sich ca. zwei Gehminuten von den Vorlesungsgebäuden entfernt. Im Parkhaus CongressPark (ca. 15 Gehminuten von der Hochschule entfernt) liegt der Tagestarif bei 3,00. Im Parkhaus Rothenfelder Straße (ca. 5 Gehminuten) können Sie für 10 pro Tag parken.
3 Praxisphase Informationen zur Praxisphase finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät. Prüfungsangelegenheiten Bei Fragen rund um Prüfungen ist Ihre erste Anlaufstelle der Prüfungsausschuss mit der Mitarbeiterin Frau Kirsten Noack (Gebäude E, 2. OG, Raum E-206). Das Büro ist in der Vorlesungszeit montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Prüfungsplan Der Prüfungsplan wird im Laufe des Semesters in den Aushangkasten des Prüfungsausschusses (Vorlesungsgebäude C, 1. OG, gegenüber dem Studierenden- Service-Büro) gehängt und in das Internet gestellt. Prüfungsversuche und Notenverbesserungsversuche, Mündliche Prüfung Sie haben maximal drei Versuche, um eine Prüfung zu bestehen. Eine (spätestens) im regulären Semester und im ersten Prüfungsversuch bestandene Prüfungsleistung können Sie zur Notenverbesserung wiederholen, wenn die Prüfung das nächste Mal angeboten wird. Hierzu müssen Sie sich anmelden. Das bessere Ergebnis aus beiden Prüfungen zählt. Im zweiten oder dritten Prüfungsversuch bestandene Prüfungsleistungen können nicht verbessert werden. Das reguläre Semester ist das in den Anlagen der Prüfungsordnung für einzelne Prüfungsleistungen festgelegte Semester. Sie können die Prüfungsordnungen auf den Internetseiten der Fakultät einsehen. Wird der erste Prüfungsversuch nicht bestanden, sollten Sie diesen wiederholen, wenn die Prüfung das nächste Mal angeboten wird. Dazu müssen Sie sich wieder anmelden. Sie werden zu Prüfungen des 5. Semesters und zur Praxisphase im 6. Semester nur zugelassen, wenn Sie alle Leistungen des 1. Studienjahres absolviert haben. Auch zur Bachelorthesis können Sie grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen bestanden haben. Haben Sie an dem dritten Prüfungsversuch teilgenommen und ihn nicht bestanden, können Sie im Rahmen einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 15 Minuten pro Teilmodul) noch die Note ausreichend erzielen und die Prüfung damit bestehen, sofern es sich bei dem dritten Prüfungsversuch um eine Klausur handelte. Gelingt Ihnen dies nicht, sind Sie in Ihrem Studiengang endgültig gescheitert und werden exmatrikuliert. Die mündliche Ergänzungsprüfung steht Ihnen nur zu, wenn Sie an dem dritten Prüfungsversuch teilgenommen und dabei keinen Täuschungsversuch unternommen haben. Prüfungszeitraum und Anmeldezeiträume Die Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen nehmen Sie elektronisch über das Portal vor. Sie müssen sich zu jeder Prüfung eigenständig anmelden. Die Klausuren für die einzelnen Module werden in jedem Semester angeboten, immer im Juni und im Januar. Anmeldezeitraum Prüfungszeitraum (Klausuren) Wintersemester 2017/ Sommersemester
4 Rückmeldung Eine Aufforderung zur Rückmeldung für das nächste Semester wird Ihnen gegen Ende des laufenden Semesters an Ihre Hochschul-Mailadresse zugestellt. Darin wird das weitere Vorgehen beschrieben. Schwarzes Brett Vorlesungsausfälle, wichtige Mitteilungen etc. können auf der Homepage der Fakultät nachgelesen werden. Das Schwarze Brett des Prüfungsausschusses befindet sich im Gang des 1. OG gegenüber Raum C-124, Vorlesungsgebäude C. Semesterkarte VRB Nähere Informationen u. a. zum Gültigkeitsbereich Ihrer Semesterkarte für den Öffentlichen Nahverkehr finden Sie auf der Internetseite move-team.de unter dem Punkt Semesterkarte. Studienkreise Sowohl im Winter- als auch im Sommersemester finden Studienkreise für StudienanfängerInnen statt. Die Studienkreise sollen dabei helfen in ein erfolgreiches Studium zu starten. Ein Studienkreis wird von Studierenden für Studierende gehalten. Dabei übernehmen Studierende im höheren Semester eines Studiengangs die Funktion von Orientierungstutorinnen und tutoren. Die Studienkreise behandeln dabei alles, was nicht im Stundenplan zu finden ist. Dazu gehört unter anderem sein Studium richtig zu planen, die Prüfungsordnung zu verstehen oder Unterstützung bei der Wohnungssuche zu bekommen. Des Weiteren geben sie auch einen Überblick darüber, was es sonst noch so am und um den Campus herum zu entdecken gibt, z. B. Sprachkurse, Sport- und Kulturangebot und vieles mehr. Weiter Infos finden Sie auf der Homepage der Fakultät. Studienqualitätsmittel Über die Verwendung von Studienqualitätsmitteln entscheidet an der Fakultät Wirtschaft die Studienkommission. Vorschläge zur Verwendung der Studienqualitätsmittel können Sie an die studentischen Vertreter in der Studienqualitätsmittelkommission richten, deren Namen Sie aus den Internetseiten der Fakultät (Wir über uns/gremien) ersehen können, oder bei Frau Müller Studieren mit Kind Im Vorlesungsgebäude D, Raum 213 befindet sich ein Still- und Wickelraum. Bei Bedarf eines Krippenplatzes o.ä. wenden Sie sich bitte an das Gleichstellungsbüro der Ostfalia; bei Fragen zur Studienorganisation an Frau Melanie Krause Urlaubssemester Ein Formular zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie auf den Internetseiten des Immatrikulationsbüros. Im Urlaubssemester dürfen Sie keine Prüfungsoder Studienleistungen ablegen. Wahlpflichtfächer Die im Rahmen Ihres Studiums abzuleistenden Wahlpflichtfächer können Sie zu beliebigen Zeitpunkten und über die Semester verteilt besuchen. Sollten Sie mehr Fä-
5 cher studieren wollen als nötig, werden die überzähligen Fächer zunächst als Wahlfächer angemeldet und verbucht. Für die Ermittlung Ihrer Zeugnisnote können Sie am Ende Ihres Studiums die besten Fächer auswählen. Für die überzähligen Fächer stellt Ihnen das Studierenden-Service-Büro eine Bescheinigung aus. Zulassung zu Prüfungen Die Prüfungen des 5. Semesters der Bachelorstudiengänge sowie die Praxisphase im 6. Semester dürfen Sie nur absolvieren, wenn Sie alle Prüfungen des 1. Studienjahres (1. und 2. Semester) bestanden haben. Zur Bachelorthesis werden Sie grundsätzlich nur zugelassen, wenn Sie keine offenen Prüfungsleistungen haben.
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