Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München

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1 Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München Langfassung

2 Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Herzog-Wilhelm-Straße München Ansprechpartnerin: Beate Scheipl Telefon (089) Telefax (089) AutorInnen: SIM Landwehrstr München Johanna Zebisch Werner Fröhlich Telefon (089) Telefax (089) Druck Stadtkanzlei der Landeshauptstadt München September 2006, Heft Nr. 199

3 Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München Untersuchung im Rahmen des Interreg IIIB Projekts GenderAlp! Raumentwicklung für Frauen und Männer - Langfassung - München, September 2006 Vorgelegt von: Landwehrstraße 37 D München Tel.: (089) Fax: (089) Johanna Zebisch Werner Fröhlich sim@sim-sozialforschung.de

4 Inhaltsverzeichnis Seite 0. Kurzzusammenfassung Ziel der Untersuchung Struktur, Vorgehensweise und Methodik Gleichstellungsorientierung innerhalb der Wirtschaftsförderung Allgemeine Anmerkungen Gleichstellungsorientierung in einzelnen Phasen wirtschaftspolitischer Aktivitäten und Förderungen Indikatoren in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Funktion und Arten von Indikatoren Zur Messung von förderspezifischen Erfolgen und Wirkungen Der München Fonds: Finanzierung von Existenzgründungen Gründungsförderung: Was ist das und warum ist sie wichtig? Was ist Gründungsförderung Warum ist Gründungsförderung wichtig Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen Deutschland im internationalen Vergleich München im innerdeutschen Vergleich Angebote der Gründungsförderung: Finanzierung Nationale und regionale Förder- und Finanzierungsprogramme Kommunale Förder- und Finanzierungsprogramme Netzwerke der kommunalen Wirtschaftsförderung Gleichstellungsorientierung in der Gründungsförderung (Finanzierung) Gender Mainstreaming und selbständige Beschäftigung Einfluss- und Interventionsfelder im Rahmen der Existenzgründung Darstellung der Determinanten von Frauenselbständigkeit Der München-Fonds: Finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen Zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Vorhandene Daten zur Bewertung der Gleichstellungsorientierung beim München Fonds Gleichstellungsorientierung beim München-Fonds Indikatoren für Gleichstellungsorientierung bei der Gründungsförderung Fazit München Fonds Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) Kommunale Arbeitsförderung in München Struktur und Zielsetzungen des MBQ Gleichstellungsorientierung in der Beschäftigungsförderung Allgemeines zu Gender Mainstreaming in der Beschäftigungsförderung Ziel und Vorgehensweise der Analyse Zuweisung zu den Maßnahmen und Aufnahmeverfahren durch die Projektträger Die empirische Befragung der Projektbetriebe Die Branchenstruktur der Projektträger

5 6.5.2 TeilnehmerInnen-Struktur in den Projekten Geschlecht, Alter und Nationalität Schulabschluss und Berufsausbildung Die Situation vor Eintritt in die Maßnahme Projekteintritt der TeilnehmerInnen und Verlauf der Maßnahmen Problemlagen und vermittlungshemmende Merkmale Zielvereinbarungen mit den TeilnehmerInnen in den Maßnahmen Art der Maßnahme Teilnahmedauer im Projekt Ausgeübte Tätigkeit im Projekt Übergang und Verbleib Verbleib insgesamt Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Nutzen, Auswirkungen der Maßnahmen auf die TeilnehmerInnen Soziodemografische Struktur des Kernpersonals Berufliche Entwicklung des Kernpersonals in den Projektbetrieben Die hierarchische Stellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben Die berufliche Stellung von Frauen und Männern in den Projektbetrieben Dauer der Beschäftigung des Kernpersonals im Projekt Indikatoren für Gleichstellungsorientierung in Beschäftigungsmaßnahmen Fazit Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm Der Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz Vergabe von Verkaufsflächen eine kommunale Steuerungsmöglichkeit Tradition und Charakter des Münchner Christkindlmarktes Was bedeutet Gleichstellungsorientierung in Bezug auf den Christkindlmarkt Das Bewerbungsverfahren Auswertung der Daten aus den Bewerbungsunterlagen Bewerbungen Zugelassene BetreiberInnen Warenverteilung Relevanz der Ergebnisse für Gender Budgeting Auswertung der Daten aus Befragungen der FH München Befragung der Marktkaufleute des Christkindlmarktes Befragung von BesucherInnen des Christkindlmarktes Besuchshäufigkeit Gründe für den Besuch Begleitung Benutzte Verkehrsmittel für die Anreise Kaufabsicht und Kauf von Waren Essen und Trinken Die Höhe der geplanten Ausgaben KundInnenprofil Relevanz der Ergebnisse für Gender Budgeting Indikatoren für Gleichstellungsorientierung Fazit Christkindlmarkt Gesamtfazit und Empfehlungen Literaturverzeichnis

6 0. Kurzzusammenfassung Allgemeines zur Untersuchung Ziel der Untersuchung Vorliegende Untersuchung wurde im Rahmen des internationalen Interreg IIIB Projekts GenderAlp! Raumentwicklung für Frauen und Männer durchgeführt. Das EU-Projekt GenderAlp! soll Voraussetzungen dafür schaffen, die Raumplanung und die öffentliche Haushaltsplanung in Zukunft geschlechtergerecht(er) ausgestalten zu können. Den EntscheidungsträgerInnen aus Verwaltung und Politik sollen konkrete Werkzeuge zur Umsetzung an die Hand gegeben werden und es soll der Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltungen in den Alpenländern bei der Implementierung von Gender Mainstreaming abgesichert werden. Näheres zu GenderAlp! unter sowie im Anhang des Berichts. Der Münchner Beitrag beinhaltet Untersuchungen zu Gender Budgeting für die Bereiche Existenzgründungsförderung (München Fonds), Beschäftigungsförderung (MBQ-Projekte) und Tourismusförderung (Christkindlmarkt). Es soll jeweils analysiert werden, inwieweit Gleichstellungsorientierung sichtbar wird im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Mittel, auf die Gestaltung von Fördermaßnahmen, auf gleiche Zugangschancen und eine angemessene Nutzenverteilung für beide Geschlechter. Das SIM wurde vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München beauftragt, dafür grundlegende Vorarbeiten zu leisten und Indikatoren vorzuschlagen, mit denen ein Monitoring aufgebaut werden kann, um Fördermaßnahmen und lokale wirtschaftspolitische Aktivitäten zu evaluieren und deren Effizienz und Effektivität auch im Hinblick auf eine gleichstellungsorientierte (Förder-)wirkung zu bewerten. Struktur, Vorgehensweise und Methodik Durch die mangelnde Ausschöpfung weiblicher Humanressourcen und Disparitäten zwischen den Geschlechtern werden hohe soziale Kosten verursacht. Um diese zu verringern, müssen beide Geschlechter von Wirtschafts- und Beschäftigungsprogrammen in gleicher Weise profitieren, es müssen die Wirkungen von Fördermaßnahmen bzw. von lokalen wirtschaftspolitischen Aktivitäten auf die unterschiedlichen spezifischen Lebenslagen und Lebensbewältigungsstrategien von Frauen und Männern und damit auch nicht beabsichtigte Nebenfolgen beachtet werden. Das Umgehen mit ungleichen Nutzenverteilungen und spezifischen Nebenfolgen unterliegt politischen Entscheidungen, aber die Kenntnis über deren Größenordnung ist in die Entscheidungsfindung auch über etwaige Kompensationsmaßnahmen mit einzubeziehen. In der vorliegenden Untersuchung geht es in allen drei Bereichen darum, Grundlagen für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung in der Wirtschaftsförderung und Beschäftigungspolitik zu schaffen. Dafür sind jeweils die vorhandenen Daten zielgruppenspezifisch zu analysieren, weiter sind Informationen über Nutzen, Wirkung und Effizienz von Förderungen zu beschaffen und zuletzt müssen Kennwerte (Indikatoren) für geschlechtergerechte Förderziele, -leistungen und wirkungen gebildet werden. Im Projekt wurde der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Datenbestand analysiert, und zusätzlich wurden weitere Daten und Informationen generiert mit Hilfe von ExpertInneninterviews, quantitativen Erhebungen sowie Zusatz-Auswertungen vorliegender Befragungsdaten. Zuletzt wurden empfehlenswerte Indikatoren für die jeweiligen Bereiche vorgestellt und es wurde gezeigt, für welche Indikatoren bereits Werte vorhanden sind bzw. generiert werden können. Wenn für vorgeschlagene Indikatoren die erforderlichen Daten oder Informationen noch nicht vorliegen, wurde gezeigt, wie diese jeweils beschafft werden können. Indikatoren in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Mit Indikatoren sollen sich Veränderungen von vielschichtigen Situationen auf einfache Weise abbilden lassen. Sie sind unerlässlich für die Definition von Programmzielen und stellen ein zentrales Instrument für Steuerung und Erfolgskontrolle von Förderprogrammen bzw. von lokalen wirtschaftspolitischen Aktivitäten dar. Es wurde für jeden Teilbereich eine Liste von Indikatoren vorgestellt, die als Vorschläge zu verstehen sind, welche je nach Fragestellung 4

7 angewendet werden können. Es werden, je nach ihrer Funktion in der Programmdurchführung und bewertung, unterschiedliche Arten von Indikatoren vorgestellt: Kontext- oder Sozialraumindikatoren dienen der Beschreibung der Ausgangslage, der Ableitung von Förderzielen und der Vorbereitung von Förderprogrammen. Prozessindikatoren machen Aussagen zur Programmplanung und umsetzung und geben Aufschluss über wichtige Leistungs- und Zusammenarbeitsprozesse. Zielerreichungsindikatoren messen und analysieren die Zielerreichung und beschreiben die Wirkung von Programmen und Maßnahmen, sie dienen der Erfolgskontrolle und sind damit das Herzstück einer jeden Förderpolitik. Diese sind schon im Vorfeld über konkrete Zielsetzungen zu entwickeln. Die Messung von Erfolgen und Wirkungen kann mit Output-Indikatoren (zur Messung der physischen Produkte oder Leistungen), mit Ergebnisindikatoren (zur Messung von direkten und unmittelbaren Auswirkungen eines Programms auf die Endbegünstigten) sowie mit Wirkungsindikatoren (auch Outcome- Indikatoren) durchgeführt werden. Letztere beziehen sich auf längerfristige Effekte und ihre Messung kann daher oftmals erst mit zeitlichem Abstand zur Förderungsdauer vorgenommen werden. Bereich 1: Gründungsförderung (Der München-Fonds) Gründungsförderung wird derzeit verstärkt diskutiert. Sie beinhaltet z.b. Beratungsmaßnahmen, Ausbildung und Coaching. Ein weiteres wichtiges Standbein der Gründungsförderung ist die Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung. Hierzu leistet der München-Fonds einen Beitrag: Darlehen werden bis zu einer maximalen Höhe von von der Stadtsparkasse München gewährt und die Landeshauptstadt München übernimmt 70% der Haftung für die Darlehenssumme. Unternehmensgründungen gelten als wichtiger Indikator für die Dynamik einer Volkswirtschaft, und der Anteil weiblicher Unternehmensgründungen kann als Indikator für die Umsetzung von Chancengleichheit in einer Gesellschaft angesehen werden. In Deutschland wurden speziell bei der Unterstützung von Gründungen durch Frauen Fortschritte erreicht. München weist insgesamt die höchste Gründungsaktivität innerhalb Deutschlands und zusätzlich einen sehr hohen Anteil an Gründerinnen auf. Im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung bietet die Landeshauptstadt München ein breites Netzwerk von Aktivitäten im Bereich Existenzgründung, wobei im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming zunehmend auf weibliche Gründerinnen ausgerichtete Förderansätze verwirklicht werden. Gleichstellungsorientierung in der Gründungsförderung Empirisches Wissen zu Ursachen und Mechanismen der unternehmerischen Aktivitäten von Frauen und Männern ist eine Grundvoraussetzung, um mögliche Interventionsfelder sowie die gleichstellungsorientierten Wirkungen einzelner Interventionen zu analysieren. Auch in der Struktur selbstständiger Erwerbsarbeit zeigt sich die Ungleichheit der Geschlechter in Form eines gender gap, der von vielfältigen Einflüssen erzeugt wird, zu denen auch Unterschiede in der Ausstattung mit spezifischem Humankapital, die Zuständigkeit für Haushalt und Familie, branchenspezifisch unterschiedliche Gründungsaktivitäten sowie ein traditionelles Rollenverständnis gehören. Mit dem München-Fonds wird eine Lücke im bayerischen und Münchner Förderungsnetzwerk geschlossen, welche bisher wohl vor allem für weibliche Gründungswillige von Nachteil war. Frauen dürften häufiger davon profitieren, dass im München-Fonds auch Betriebsmittel gefördert werden, was bei anderen Fördertöpfen oft nicht der Fall ist. Weil Frauen im Schnitt geringere Kapitalisierungsbedarfe anmelden als Männer, ist auch die Finanzierungsgrenze von eine Größenordnung, welche häufiger von Frauen gewünscht und gebraucht wird. Hinzu kommt die Risikominimierung durch die von der Stadt München übernommene Haftungsgewährung, welche für Frauen (die häufiger eine höhere Risikoaversion aufweisen) einen Vorteil darstellen dürfte. Bewerbungs- und Auswahlverfahren beim München-Fonds Die wesentlichen Entscheidungskriterien im Rahmen einer Gründungsfinanzierung sind nach Auskunft der Stadtsparkasse München vor allem ein aussagekräftiger und überzeugender 5

8 Geschäftsplan, eine vielversprechende Unternehmerpersönlichkeit sowie der finanzielle Hintergrund der beantragenden Person. Um weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu gewinnen, wurden einige ExpertInnengespräche mit MitarbeiterInnen des Existenzgründungsbüros der Stadtsparkasse München durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche zeigen zunächst, dass es relativ viele Anfragen aus dem Bereich privater Dienstleistungen gibt, aber seit kurzem auch eine Konzentration bei Anfragen aus dem handwerklichen Sektor zu beobachten sei. Geschlechtsuntypische Gründungsvorhaben kommen kaum vor. Zur ersten Beurteilung des Gründungsvorhabens und der Kreditwürdigkeit findet eine sog. qualifizierte Vorselektion statt, welche unstandardisiert, aber an formalen Aspekten orientiert abläuft. Relativ standardisierte Verfahren kommen nur im finanziellen Bereich sowie zu quantifizierbaren Merkmalen wie Branchenkennzahlen etc. zum Einsatz. Nach der Vorselektion führen zwei Personen aus dem Existenzgründungszentrum mit dem oder der AntragstellerIn ein Gespräch. Dieses dient der qualitativen Einschätzung der Gründerperson und ihres sozialen und finanziellen Hintergrundes. Hinzu kommen ein Chancen-Risiko- Abgleich sowie ein sogenannter Plausibilitätscheck (relativ standardisiert und quantifiziert) für den finanzwirtschaftlichen Teil des Antrages. Über die Auswahlgespräche werden Protokolle geführt, diese bleiben aber intern und gehen nicht an die KundInnen. Gleichstellungswirkung des München-Fonds Der München-Fonds ist generell auf Frauen und Männer ausgerichtet und wird diesen gleichermaßen (bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen) empfohlen. Welches Gewicht dabei allerdings einzelne Kriterien der qualitativen Einschätzung der Gründungspersonen haben, lässt sich nicht eindeutig belegen, so dass über deren geschlechtsspezifische Wirkungen keine Aussagen gemacht werden können. Eine erste Grundlage für geschlechtsspezifische Differenzierungen bieten statistische Informationen zum München-Fonds: so wurden insgesamt bisher 102 Personen gefördert (39% Frauen und 61% Männer), wobei von den Frauen 12%, von den Männern aber 29% ihre Selbständigkeit inzwischen wieder aufgegeben haben. Von den Gründerinnen waren 5% und von den männlichen Gründern 21% nicht in der Lage, ihr Darlehen zurückzuzahlen. Die Umsatzrendite der weiblichen Gründungen liegt im ersten Jahr nach der Gründung bei 12%, die der männlichen Selbständigen beträgt 9%. Eine ausreichende Lebensgrundlage konnten ein Jahr nach der Gründung bereits 57% der Gründerinnen und 50% der Gründer erwirtschaften. Mit Unterstützung des München-Fonds wurden bisher insgesamt ca. 200 Arbeitsplätze geschaffen, Informationen über die Anteile nach Geschlecht liegen dazu aber nicht vor. Bereich 2: Beschäftigungsförderung (Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm) Unabhängig von konjunkturellen Verläufen besteht immer ein Sockel von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen, welche Probleme haben, sich sozial und beruflich zu integrieren. Die Förderung von Problemgruppen wird als integraler Bestandteil der städtischen Wirtschaftspolitik angesehen. Daher werden Soziale Betriebe (aus Zuschüssen der LH München, gemeinsam mit anderen Geldgebern wie z.b. der Agentur für Arbeit, der ARGE München) finanziert, die neben der zeitliche begrenzten Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Benachteiligte vor allem auch die Vermittlung von Fachkenntnissen, die Stabilisierung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie intensive Hilfestellung bei der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt anbieten. Zielgruppe dieser Sozialen Betriebe sind überwiegend Langzeitarbeitslose, die sich in problematischen Lebenslagen befinden. Diese sollen schrittweise wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und, wenn möglich, dauerhaft integriert werden. Gleichstellungsorientierung in der Beschäftigungsförderung Auch in der Beschäftigungsförderung sind die Grundsätze des Gender Mainstreaming zu beachten, d.h. Frauen sind nicht nur entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe in den Förderprogrammen zu berücksichtigen, sondern es sind auch die unterschiedlichen Auswir- 6

9 kungen von Fördermaßnahmen auf Frauen und Männer (aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenslagen) abzuschätzen, es sind die unterschiedlichen Zugangschancen von Frauen und Männern (aufgrund spezifischer struktureller Hürden) zu erkennen und durch geeignete Lenkungsmaßnahmen anzugleichen. Zudem sollten beim Vorliegen von Benachteiligungen geeignete Kompensationsmaßnahmen mit Hilfe von zielgruppenspezifischen Förderungen ergriffen werden. Um die Effekte der Arbeitsförderung auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene erfassen zu können, muss die Wirkungsforschung verbessert werden. Dafür ist eine verbesserte Datenbereitstellung erforderlich. Damit können auch bei Fördermaßnahmen die Strukturen und Verläufe einschließlich der Erfolgs- oder Abbruchquoten auf ihre geschlechtsspezifischen Besonderheiten in Abhängigkeiten von weiteren Variablen wie Alter, Bildung und Staatsangehörigkeit untersucht werden. Im Endergebnis können damit Kennwerte (Indikatoren) zur Produktleistung im Hinblick auf die Produktziele gebildet und beim Vorliegen einer ausreichenden Datenbasis berechnet werden. MaßnahmenteilnehmerInnen (Zielgruppenpersonal) in den Projektbetrieben Die Förderbetriebe stehen vor der schwierigen Aufgabe, drei Wirkungsziele, den fiskalischen Nutzen von Maßnahmen, die Integration in den Arbeitsmarkt sowie die soziale und stabilisierende Funktion für die TeilnehmerInnen miteinander zu vereinbaren. Wie weit dies gelingt, hängt auch von den TeilnehmerInnen ab. Die Zuweisung zu den Projekten erfolgt im Regelfall über die ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH). Um eine Datengrundlage zu schaffen, wurden 24 Projektbetriebe zu ihren MaßnahmeteilnehmerInnen im Jahr 2005 (dies waren knapp 1100 Personen) befragt. An den untersuchten Beschäftigungsmaßnahmen nahmen insgesamt 60% Männer und 40% Frauen teil, deren Durchschnittsalter (bei Frauen und Männern gleichermaßen) bei 39 Jahren lag. Der Anteil der Alleinerziehenden ist bei den weiblichen Teilnehmerinnen mit 45% sehr hoch, bei den Männern fällt er mit 3% kaum ins Gewicht. Die Anteile der nichtdeutschen TeilnehmerInnen betragen 36% bei den Frauen und 32% bei den Männern. Die Schulabschlüsse der ProjektteilnehmerInnen weisen tendenziell niedrigere Abschlüsse auf als die Bevölkerung insgesamt, wobei sich geschlechtsspezifische Trennlinien hier vor allem bei den ausländischen TeilnehmerInnen ergeben (weibliche nichtdeutsche Maßnahmenteilnehmerinnen haben zu 29% keinen Bildungsabschluss). Etwa 90% der Befragten befinden sich in problematischen Lebenslagen oder weisen vermittlungshemmende Merkmale auf. Die durchschnittliche Teilnahmedauer in einer Maßnahme beträgt bei den Frauen 13,8 Monate und bei den Männern 13,4 Monate, differenziert nach der Nationalität liegt sie bei den Deutschen (Frauen und Männern gesamt) bei 12,4 Monaten, bei den Nicht-deutschen (Frauen und Männern) bei 15,5 Monaten. Den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Ende der Maßnahme haben jeweils 22% der männlichen und weiblichen TeilnehmerInnen geschafft (23% der deutschen und 19% der nicht-deutschen TeilnehmerInnen). Ohne Schulabschluss schaffen diesen Übergang nur 10%, mit Hauptschulabschluss 22% und mit einem höheren Abschluss 26% der TeilnehmerInnen, hierbei gibt es kaum signifikante Geschlechtsdifferenzierungen. Die Einschränkung auf Teilzeitarbeit wirkt sich negativ (16% gegenüber 22%) auf die Übergangschancen aus, die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit im Projekt wirkt sich dagegen positiv aus (30% gegenüber 19%), mit leichten geschlechtsspezifischen Unterschieden. Kernpersonal in den Projektbetrieben Zusätzlich zu den MaßnahmeteilnehmerInnen wurde das sogenannte Kernpersonal (90 feste Mitarbeiterinnen und 103 feste Mitarbeiter der Projektträger) befragt. Deren Durchschnittsalter beträgt 44,3 Jahre bei den Frauen und 47 Jahre bei den Männern. In der Schulbildung des Kernpersonals zeigt sich das Phänomen der starken Bildungszunahme bei den Frauen innerhalb der letzten 20 Jahre: In den jüngeren Altersgruppen (bis 35 Jahre) haben 56% der Frauen (Fach-)Abitur, aber nur 36% der Männer, bei den älteren Jahrgängen ist diese Verteilung in etwa umgekehrt (40% Abitur bei den Frauen vs. 53% Abitur bei den Männern). Bei der Berufsausbildung des Kernpersonals findet sich der Vorsprung der jungen Frauen bereits nicht mehr so deutlich wieder. Auch die Verteilung der qualifizierten Aufgaben sowie der Entscheidungspositionen entspricht nicht der Verteilung der Bildungsabschlüsse (die einfachen und mittleren Tätigkeiten häufen sich bei den Frauen), obwohl auch hier eine 7

10 Zunahme von weiblichen Leitungspositionen in der jüngeren Altersgruppe festzustellen ist. Die größten Chancen auf Führungspositionen haben Frauen in Projektbetrieben mit ausgesprochen frauentypischen Tätigkeiten (hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Pflege etc.), hier sind die Chancen auf Leitungspositionen für Frauen vergleichsweise hoch. (Zur Höhe der Einkommen liegen dem SIM allerdings keine Informationen vor.) Die wichtigsten Einflussgrößen auf die Erlangung einer Führungsposition sind der Beschäftigungsumfang sowie die vorherige Tätigkeit, wobei für Vollzeitbeschäftigte auch ein beruflicher Aufstieg im Projektbetrieb wahrscheinlicher ist als für Teilzeitbeschäftigte. Auch die Chancen auf ein längerfristiges Beschäftigungsverhältnis sind bei Vollzeitbeschäftigten höher als bei Teilzeitbeschäftigten. Bereich 3: Tourismusförderung (Der Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz) Der Christkindlmarkt ist Teil des traditionellen Münchner Veranstaltungswesens, welches insgesamt etwa 6% des durch den Tourismus ausgelösten Gesamtumsatzes ausmacht. Der Stadtverwaltung steht über die Vergabe von Verkaufsflächen eine wichtige Steuerungsmöglichkeit bezüglich der Gestaltung des Christkindlmarktes zur Verfügung. Es ist daher wichtig, sowohl auf eine gerechte Vergabe der Standplätze zu achten als auch an die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden zu denken, denn diese entscheiden vor allem darüber, ob die Attraktion des Christkindlmarktes weiterhin hoch genug bleiben wird, um ausreichende Erwerbschancen für die Marktkaufleute bereitzustellen. Auf dem Christkindlmarkt befinden sich jedes Jahr ca. 150 Verkaufsstände und dafür gehen regelmäßig etwa 500 Bewerbungen ein. Gleichstellungsorientierung in Bezug auf den Christkindlmarkt Gleichstellungsorientierung kann auf Seiten der BetreiberInnen der Marktstände betrachtet werden, z.b. hinsichtlich der Auswahlbedingungen und der Verkaufsbedingungen wie auch hinsichtlich unterschiedlicher Betroffenheiten durch einzelne Rahmenbedingungen. Eine wichtige Frage wäre z.b., ob Frauen und Männer unterschiedlich von konjunkturellen Bedingungen, von Kaufzurückhaltung und Umsatzrückgängen betroffen sind, etwa im Zusammenhang mit einer Segregation des Warenangebotes etc. Gleichstellungsorientierung kann aber auch auf der Seite der KundInnen gemessen werden, etwa bezüglich der Angemessenheit des Angebots, der Zufriedenheit mit der Preisgestaltung, der Besuchshäufigkeit und des allgemeinen Konsumverhaltens. Bewerbungsverfahren und Zulassungen Für die Vergabe einer Standlizenz gilt der Grundsatz bekannt und bewährt, dies bedeutet, die Beschickerinnen müssen der Verwaltung bekannt sein und sich hinsichtlich wichtiger Kriterien (KundInnenfreundlichkeit, Zuverlässigkeit, angemessenes Warenangebot etc.) in den letzten Jahren bewährt haben. Daher verändert sich der Kreis der StandbetreiberInnen kaum und NeubewerberInnen können praktisch nur dann mit einer Zulassung rechnen, wenn aufgrund eines Ausfalls (Beanstandungen, Krankheit oder Todesfall) ein Nachrücker gebraucht wird. Das Warenangebot hat sich an der bayerisch-alpenländischen Tradition zu orientieren, dies gilt auch für Speisen und Getränke, aus diesem Grund werden BewerberInnen mit z.b. afrikanischen, asiatischen oder sonstigen internationalen Spezialitäten grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Jahr 2004 gab es 489 Bewerbungen, davon wurden 151 (31%) zugelassen und 338 (69%) abgelehnt. Von den 138 weiblichen Bewerberinnen wurden 52 (38%) zugelassen, von den 207 männlichen Bewerbern wurden 35 (17%) zugelassen, von 144 sonstigen Bewerbungen (Familien, Firmen, Sonstigen) wurden 64 (44%) zugelassen. 8

11 Auswertung der Marktkaufleute- und KundInnenbefragung Die dem SIM vorliegenden Daten aus den Bewerbungsunterlagen beinhalten weder Einschätzungen der Marktkaufleute selbst noch Informationen zum KundInnenverhalten. Deshalb wurden (von der Fachhochschule München erhobene) Befragungsdaten ausgewertet. Diese zeigen (trotz einzukalkulierender Unsicherheiten aufgrund von nicht verallgemeinerbaren Ergebnissen) einige Trends im KundInnenverhalten und in der Einschätzung der Marktkaufleute und können herangezogen werden, um die Vorgehensweise für Gender Budgeting exemplarisch aufzuzeigen. Insgesamt sind die Zufriedenheitsquoten mit dem Christkindlmarkt und dessen Rahmenbedingungen bei den Marktkaufleuten (Frauen und Männern) sehr hoch, und ein großer Änderungsbedarf scheint demzufolge nicht vorzuliegen. Geschlechtsunterschiede bei den Kaufleuten zeigen sich vor allem in der Zufriedenheit mit dem traditionellen Charakter des Christkindlmarktes, mit dem aktuellen Umsatz wie auch mit der Umsatzentwicklung in den letzten drei Jahren. Hiermit sind die Frauen jeweils tendenziell weniger zufrieden als die Männer. Bei den BesucherInnen zeigen sich die deutlichsten Geschlechtsunterschiede jeweils, wenn man gleichzeitig die Nationalität (deutsch oder nichtdeutsch) differenziert oder verschiedene Altersgruppen betrachtet. So kann z.b. gezeigt werden, dass verschiedene nach Geschlecht und Alter differenzierte Gruppen unterschiedlich häufig (und insgesamt relativ selten) eine gezielte Kaufabsicht bekunden. Die auf dem Christkindlmarkt verkauften Waren scheinen für viele Gruppen eher als Nebenprodukt in einem Mitnahmeeffekt gekauft zu werden, denn die BesucherInnen kommen (vor allem die Jüngeren) vorwiegend zum Bummeln, Zeitvertreiben und Treffen mit Freundinnen und Freunden. Eine Attraktion für Kinder scheint kaum mehr vorhanden zu sein. Gesamtfazit und Empfehlungen Mit den vorliegenden Daten können zwar eine Reihe von Indikatoren gebildet werden, dennoch sind für viele der wichtigen Zielerreichungsindikatoren weitere Daten erforderlich. Dafür müssen aber erst entsprechende konzeptionelle und organisatorische Grundlagen geschaffen werden. Wenn Gender Budgeting durchgeführt werden soll, muss für Kostenwirksamkeitsanalysen jeweils ein Monitoring durchgeführt werden, welches Aussagen erlaubt über Erfolgsfaktoren oder Probleme innerhalb der Förderbereiche. Um Belastungen durch administrative Aufgaben bei der Datenerfassung zu minimieren, muss diese in ein umfassendes Konzept eingebettet werden. Dazu sollte das Referat für Arbeit und Wirtschaft eng mit den entsprechenden Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Durchführung des Monitoring selbst sollte aber vom Referat für Arbeit und Wirtschaft übernommen und in ein Gesamtsystem eingebunden werden, damit Mehrfacherhebungen vermieden werden. Das Monitoring-System muss konsequent geschlechtsdifferenziert und gleichzeitig differenziert nach relevanten Betroffenengruppen (jeweils abhängig von der Fragestellung) aufgebaut werden. Orientierung sollen zunächst bereits vorhandene Daten liefern, in der Folge ist die Datenbasis sukzessive zu erweitern, um so immer besser zur Berechnung operationalisierter Indikatoren für eine Gender Budget Analyse eingesetzt werden zu können. 9

12 1. Ziel der Untersuchung Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wurde im Zuge der Verwaltungsreform vom Stadtrat aufgefordert (Beschluss Frühjahr 2004), einen geschlechtergerechten Haushalt mit dem langfristigen Ziel einer geschlechtergerechten Mittelvergabe umzusetzen. Im Rahmen dieser Vorgabe wurde vorliegende Analyse Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München von SIM durchgeführt. Die Analyse ist Teil des internationalen EU-Projektes GenderAlp! Raumentwicklung für Frauen und Männer im Rahmen des Interreg IIIB-Programmes. Mit dem 2005 gestarteten und noch bis 2007 laufenden Projekt GenderAlp! sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Raumplanung und die öffentliche Haushaltsplanung in Zukunft geschlechtergerecht(er) ausgestalten zu können (Gender Planning, Gender Budgeting). GenderAlp! beschränkt sich daher nicht nur darauf, in diesen beiden Bereichen Bewusstsein für die Bedeutung des Querschnittsthemas Chancengleichheit zu schaffen. Zentrales Ziel des Projektes ist es, den EntscheidungsträgerInnen und ExpertInnen aus Verwaltung und Politik konkrete Werkzeuge zur Umsetzung an die Hand zu geben und durch Vernetzung den Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltungen in den Alpenländern bei der Implementierung von Gender Mainstreaming abzusichern. Die Erarbeitung einer Wissensdatenbank zu Qualitätsmanagement in Raumplanung und öffentlichen Haushalten unter Berücksichtigung der Gender Mainstreaming Strategie vervollständigt das ehrgeizige Zieltableau. Direkt beteiligt sind zwölf PartnerInnenstädte und -regionen aus fünf Ländern (Österreich, Italien, Deutschland, Frankreich und Slowenien). Hinzu kommen zwölf Städte und Regionen mit Beobachterstatus. Das vom Land Salzburg als Leadpartner geführte Projekt wird zu 50% aus EFRE-Mitteln gefördert. Näheres zum EU-Projekt GenderAlp! unter sowie im Anhang des Berichts. Der Münchner Beitrag beinhaltet Untersuchungen zum Gender Budgeting für drei Bereiche: 1. München-Fonds im Rahmen der Existenzgründungsförderung 2. Beschäftigungsprojekte im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) 3. Vergabe der Stände am Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz im Rahmen der Tourismusförderung Für diese drei Bereiche sollen folgende Fragestellungen analysiert werden: Wird Gleichstellungsorientierung sichtbar im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Mittel bzw. auf die Gestaltung von Fördermaßnahmen und lokalen wirtschaftspolitischen Aktivitäten? Bestehen gleiche Zugangschancen für beide Geschlechter? Besteht eine angemessene Nutzenverteilung für beide Geschlechter? Sind relevante Förderrichtlinien und Bewertungskriterien gleichstellungsorientiert bzw. behindern oder befördern sie die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen? Das SIM wurde vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München beauftragt, grundlegende Vorarbeiten für ein Gender Budgeting für Teilbereiche in der Wirtschaftsförderung der Stadt München zu leisten und Indikatoren vorzuschlagen, mit denen ein Monitoring aufgebaut werden kann. Dieses soll dazu dienen, Maßnahmen der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie lokale wirt- 10

13 schaftspolitische Aktivitäten zu evaluieren und deren Effektivität und Effizienz auch im Hinblick auf eine gleichstellungsorientierte Förderwirkung zu bewerten. Ziel dieses Auftrages sollte es deshalb sein, Informationen zu generieren, die für weitere Fortschritte im Hinblick auf eine geschlechter- und zielgruppenorientierte Haushaltspolitik hilfreich sein können, zu zeigen, welche Vorgehensweise für eine gleichstellungsorientierte Vergabe öffentlicher Haushaltsmittel erforderlich oder empfehlenswert ist, Lücken in der Datenlage zu ermitteln und zu zeigen, in welcher Weise und mit welchen Mitteln diese geschlossen werden können sowie die vorhandenen Daten und Informationen so aufzubereiten, dass damit hilfreiche Kennwerte (Indikatoren) zur Beurteilung der aktuellen Situation in der Wirtschaftsförderung München errechnet werden können. 11

14 2. Struktur, Vorgehensweise und Methodik Der von der Landeshauptstadt München vergebene Auftrag zu Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung wurde auf drei Teilbereiche beschränkt, die innerhalb des Referats für Arbeit und Wirtschaft angesiedelt sind. Diese drei Teilbereiche beziehen sich auf unterschiedliche Arbeitsbereiche des Referats für Arbeit und Wirtschaft. Sie wurden ausgewählt, um einen Teil der Bandbreite kommunaler Wirtschaftsförderung zu erfassen. Die zu untersuchenden Teilbereiche sind in ihrer Anlage zwar sehr unterschiedlich (Teilbereich 1: Ausfallhaftung durch die Stadt München bei Existenzgründungsdarlehen, Teilbereich 2: Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung von besonders benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, Teilbereich 3: Tourismusförderung am Beispiel des Münchner Christkindlmarktes auf dem Marienplatz), die damit verbundenen Fragestellungen im Hinblick auf Gender Budgeting jedoch vergleichbar: Es geht in allen Bereichen darum, das Ziel Wirtschafts-, Beschäftigungs- bzw. Tourismusförderung durch geeignete Maßnahmen und Vorgehensweisen geschlechtergerecht und gleichstellungsorientiert umzusetzen. Im vorliegenden Projekt sollten hierfür Grundlagen geschaffen werden. Dafür waren jeweils drei Schritte erforderlich: 1. In einem ersten Schritt sind die vorhandenen Daten zu analysieren, und es sind die vorhandene Informationen zu den Zielgruppen und deren geschlechtsspezifische Verteilungen (auch gruppenspezifisch) zu untersuchen. 2. Im zweiten Schritt sind Informationen über den Nutzen, die Wirkung, die Effizienz und Effektivität einer wirtschaftpolitischen Aktivität oder Maßnahme, auch im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit, zu generieren. 3. Im dritten Schritt sind Kennwerte (Indikatoren) für geschlechtergerechte Programmziele, -leistungen und -wirkungen zu bilden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es daher äußerst wichtig ist, bereits bei der Entwicklung von Programmen und wirtschaftspolitischen Aktivitäten entsprechende Ziele zu formulieren. Dies ist eine Aufgabe, die in der Verwaltung zukünftig verstärkt angestoßen und umgesetzt werden muss, weil die konsequente Umsetzung dieser Strategie es erlaubt, die entsprechenden Programme und ihre Wirkungen beurteilen zu können. Aus diesen Zielen sind dann bereits bei der Programm- und/oder Produktgestaltung Evaluationskriterien abzuleiten, die in entsprechende Indikatoren umgesetzt werden können. Erst diese klare Definition von Zielen, Evaluationskriterien und Indikatoren ermöglicht es, entsprechende Daten zu erfassen und damit die Datengrundlagen zu schaffen, die es erlauben, Veränderungen, Wirkungen, Erfolge etc. zu messen und zu analysieren. Im Folgenden werden die drei zu untersuchenden Bereiche kurz dargestellt, um einen Einblick in ihre jeweiligen Besonderheiten, ihre unterschiedliche Relevanz für die Wirtschaft, für den Tourismus bzw. für die Gesamtbevölkerung oder für einzelne Zielgruppen zu erhalten: 12

15 1. München-Fonds Mit dem finanziellen Förderprogramm München-Fonds können Gründerinnen und Gründer mit geringem Kapitalbedarf, wenig Eigenmitteln und mangelhaften Sicherheiten schnell und unbürokratisch Darlehen erhalten. Der München-Fonds zielt insbesondere auf Kleingründungen, wobei das spezielle Förderinteresse weiblichen Gründerinnen im Dienstleistungsbereich gilt. Es werden ausschließlich Gründerinnen und Gründer unterstützt, die in München ansässig sind und eine tragfähige Vollexistenz schaffen möchten. Die Landeshauptstadt München übernimmt mit dem München-Fonds 70% der Haftung für die gesamte Darlehenssumme, wobei diese nur gegenüber der Stadtsparkasse Mü n- chen gilt. Hier geht es um die Förderung von selbstständigen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit weiteren Beschäftigungs- und Arbeitsmarkteffekten zu sehen sind. 2. Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) Aufgabe des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms ist es, Hilfestellungen für sozial benachteiligte Gruppen bereitzustellen und umzusetzen. Es soll helfen, die Perspektiven von benachteiligten (arbeitslosen) Personen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und sie für neue Beschäftigungsfelder, insbesondere in Wachstumsbranchen, zu qualifizieren. Für die Zielgruppen der Arbeitsförderungsprojekte soll mit Hilfe besonderer Unterstützungs-, Stabilisierungs- und Qualifikationsmaßnahmen möglichst eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und soweit wie möglich die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden. Mit den städtischen Mitteln werden hier sog. Beschäftigungsprojekte wie auch Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte gefördert. Es werden Langzeitarbeitslose, die vermittlungshemmende Merkmale aufweisen, schrittweise wieder an den Ersten Arbeitsmarkt herangeführt. 3. Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz Der Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz ist Teil des traditionellen Münchner Veranstaltungswesens und zieht jährlich eine große Menge von BesucherInnen an. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, welche als BeschickerInnen für den Christkindlmarkt zugelassen werden, wird nach einem vorgegebenen Auswahlverfahren vom städtischen Tourismusamt, das zum Referat für Arbeit und Wirtschaft gehört, vorgenommen. Damit besteht die Möglichkeit, auf eine geschlechtergerechte Vergabe der Standplätze zu achten und damit ausreichende Erwerbschancen für MarktbetreiberInnen bereitzustellen. Des Weiteren ist es im Rahmen der Tourismusförderung von Belang, auch die Kundinnen und Kunden in den Blick zu nehmen und auf eine genaue Beobachtung geschlechterdifferenzierter Zielgruppen zu achten, um eine entsprechende Orientierung an deren spezifischen Wünschen und Bedürfnissen vornehmen zu können. Damit soll der Christkindlmarkt als Umsatz generierende Veranstaltung für den Tourismus gestärkt werden. Hier geht es also um die touristische Bedeutung des Einkaufens vor allem in den natürlichen Erlebniswelten von Altstadtkernen. 1 Zur Bearbeitung der Fragestellungen des Projektes sollten uns für die einzelnen Bereiche von der Auftraggeberin bzw. den für die einzelnen Untersuchungsbereiche verantwortlichen AnsprechpartnerInnen die vorhandenen Daten und Materialien zur Verfügung gestellt werden. Die Daten, die uns in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt wurden, sind in den jeweiligen Kapiteln im Einzelnen aufgeführt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Da- 1 Vgl. hierzu Steinbach (2000), S

16 tenbestand und die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen in den drei Bereichen nach Quantität und Qualität stark differierten. Des Weiteren war es aus datenschutzrechtlichen Gründen durchaus schwierig und teilweise auch nicht zu realisieren, relevante Daten in sensiblen Bereichen zu erhalten (München-Fonds, Umsätze der Standbetreiber etc.). Auf Grund dieser für ein aussagekräftiges Gender Budgeting zum Teil unzureichenden Datenlage wurden vom SIM entweder zusätzliche Daten erhoben (im Teilbereich Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm), vorliegende Datensätze zusätzlich nach relevanten Fragestellungen ausgewertet (im Teilbereich Münchner Christkindlmarkt) oder ExpertInneninterviews geführt (im Teilbereich München-Fonds), um eine erste, wenn auch noch nicht hinreichende Datengrundlage für die Indikatorenbildung zu generieren. Vom SIM wurden zur Gewinnung ausreichender Informationen die folgenden Leistungen erbracht: Durchführung, Transkription und Auswertung von qualitativen ExpertInneninterviews mit MitarbeiterInnen des ExistenzgründungsCenters der Stadtsparkasse München im Rahmen des München-Fonds Erstellung eines quantitativen Erhebungsinstrumentes für die Befragung zu ProjektteilnehmerInnen ausgewählter Beschäftigungsprojekte des MBQ Datenerhebung und auswertung von ProjektteilnehmerInnen ausgewählter Beschäftigungsprojekte des MBQ Erstellung eines quantitativen Erhebungsinstrumentes für die Befragung zum Kernpersonal ausgewählter Beschäftigungsprojekte des MBQ Datenerhebung und auswertung von 194 festen MitarbeiterInnen (Kernpersonal) in den ausgewählten Projektbetrieben des MBQ Auswertung von Daten zur Befragung der Marktkaufleute des Christkindlmarktes der FH München Auswertung von Daten zur Befragung von BesucherInnen des Christkindlmarktes der FH München Damit konnte erstmals in Ansätzen exemplarisch gezeigt werden, welche Schritte Gender Budgeting auf der operativen Ebene erfordert. 14

17 3. Gleichstellungsorientierung in der Wirtschaftsförderung 3.1 Allgemeine Anmerkungen Der Staat ist nach Artikel 3 Abs. 2 GG zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verpflichtet und muss auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Des Weiteren hat sich die Bundesrepublik Deutschland im EG-Vertrag (Artikel 2) dazu bekannt, der Gleichstellung von Frauen und Männern einen hohen Stellenwert einzuräumen. 2 Um diese Anforderungen zu erfüllen hat die Bundesregierung im Juni 1999 das Arbeitsprogramm Frau und Beruf beschlossen. Wichtige Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Chancengleichheit führen, sind in diesem Programm enthalten: Implementierung des Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz) Gleiches Entgelt für Frauen und Männer (Art. 141 EGV) Gleichstellung in der Privatwirtschaft Überprüfung des Beschäftigungsschutzgesetzes Disparitäten zwischen den Geschlechtern verursachen in entwickelten Gesellschaften hohe soziale Kosten, welche die Gesellschaft insgesamt, einzelne Teilbereiche oder einzelne Individuen betreffen. Diese Kosten entstehen vor allem durch die folgenden Faktoren: Brachliegendes Potenzial durch mangelnde Umsetzbarkeit beruflicher Qualifikationen von Frauen Mangelnde Ausschöpfung des weiblichen Gründungspotenzials Vergeudung wertvoller Humanressourcen durch mangelhafte Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Veränderungen im generativen Verhalten, die zu sinkenden Geburtenraten führen Veränderungen im demografischen Gefüge mit weitreichenden gesellschaftlichen Konsequenzen Um diese Kosten verringern zu können, müssen auch Wirtschafts- und Beschäftigungsprogramme so gestaltet werden, dass beide Geschlechter in gleicher Weise davon profitieren. Das heißt, es muss sorgfältig geprüft werden, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch vom Nutzen von wirtschaftspolitischen Aktivitäten und Fördermaßnahmen ausgeschlossen bleiben. So wird von der Kommission der Europäischen Union mittlerweile gefordert, dass Frauen stärker auf allen Ebenen des Arbeitsmarktes zu beteiligen seien, damit die Effizienz und Wirksamkeit der Investitionen in die Humanressourcen erhöht werden können. Dies sei auch deshalb erforderlich, weil vor allem die von Frauen entwickelten Tätigkeiten häufig innovative Antworten auf Marktchancen und den örtlichen Bedarf bieten würden. (EU- Kommission 2000: Technisches Papier 3). Gleichzeitig zeigt sich, dass der Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt in enger Verbindung steht mit der Entwicklung der Geburtenzahlen (vgl. etwa Aufhauser u.a. 2003). 2 Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 mit den Änderungen aufgrund des am 2. Oktober 1997 unterzeichneten Vertrags von Amsterdam, zuletzt geändert durch den Vertrag von Nizza (1); 15

18 Soziale wie ökonomische Nutzenfaktoren einer umgesetzten Geschlechtergleichstellung lassen sich also folgendermaßen zusammenfassen: Ökonomisches Wachstum durch bestmögliche Nutzung aller Humanressourcen Höhere Geburtenraten durch Verbesserung der Einkommensmöglichkeit und Erhöhung der Lebensqualität Es besteht ein enger statistischer Zusammenhang zwischen Gleichstellung und Wirtschaftskraft einer Region Gleichstellung führt zur Stabilisierung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen mit Hilfe der Gleichstellung ist daher ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige soziale Balance Gleichstellungsorientierung kann als Innovationsstrategie aufgefasst werden. Innovationen müssen nicht auf den gewerblichen oder den Hochtechnologiebereich beschränkt bleiben, sie sind auch in klassischen Bereichen wie im Tourismus, im Handel oder in personenbezogenen Dienstleistungen möglich. Eine innovative Form der MitarbeiterInnenführung, die Förderung von Work-Life-Balance-Maßnahmen, die arbeitszeitadäquate Kinderbetreuung, flexible Lösungen der Arbeitszeitgestaltung für Frauen und Männer sind Möglichkeiten, zur Gleichstellung im Beschäftigungsbereich beizutragen. Gleichstellungsorientierung in der Wirtschaftsförderung heißt aber auch, die Wirkungen von Maßnahmen und Interventionen zu beachten, welche zwischen Männern und Frauen unterschiedlich sein können, weil sich deren spezifische Lebenslagen und Lebensbewältigungsstrategien unterscheiden. Neben den beabsichtigten Auswirkungen von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind immer auch nicht beabsichtigte Nebenfolgen zu erwarten, und diese Abweichung läuft oftmals an der Geschlechtergrenze entlang. So wird im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung meist implizit angenommen, eine allgemeine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation und der Einkommenschancen diene allen und es könnten alle in vergleichbaren Anteilen daran partizipieren. Bei genauerer Betrachtung der Wirkungen wird man aber sehen, dass dies nicht der Fall ist. So führt z.b. Wirtschaftsförderung im Hochtechnologiesektor regelmäßig zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die vor allem in ihrer höherqualifizierten Ausprägung überwiegend Männern zugute kommen. Dies geschieht nicht in der Absicht, Frauen zu benachteiligen, aber es ist dennoch eine messbare, wenngleich nicht intendierte Nebenwirkung. Ungleiche Nutzenverteilungen werden sich nicht immer vermeiden lassen und es ist eine politische Entscheidung, wie damit umgegangen wird, aber es ist in jedem Fall erforderlich, nicht intendierte Nebenwirkungen ebenso wie unterschiedliche Nutzeneffekte zu beachten, in geeigneter Weise zu quantifizieren und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Sollten sich aber aufgrund von Folgenabschätzungen gravierende Nachteile für bestimmte Gruppen ergeben (dies gilt auch für andere Sozialkategorien, z.b. Jugendliche, SeniorInnen, MigrantInnen etc.) sind diese Nachteile zumindest durch andere Maßnahmen zu kompensieren. Eine unumgängliche Voraussetzung dafür ist es aber, unterschiedliche Wirkungs- und Nutzeneffekte wahrzunehmen. Instrumente zur Messung von Wirkungen müssen daher so gestaltet werden, dass sie sensibel auf solche Effekte reagieren. 16

19 3.2 Gleichstellungsorientierung in einzelnen Phasen wirtschaftspolitischer Aktivitäten und Förderungen Grundsätzlich besteht jeder Interventionsprozess aus mehreren Stationen und damit verbundenen spezifischen Erfordernissen, die in unterschiedlichen Gewichtungen je nach Art der Förderung regelmäßig zu beachten sind. Es lassen sich sechs Phasen unterscheiden: - Analyse der Ausgangslage - Ableitung und Entwicklung von Zielsetzungen - Strategie zur Zielerreichung Programm- und Maßnahmengestaltung - Folgenabschätzung der Intervention - Umsetzung Entwicklung und Durchführung von Einzelprojekten - Monitoring und Evaluierung Als weitere Phase, die sozusagen quer zu den genannten sechs Phasen liegt, könnte noch genannt werden - Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Kompetenzvermittlung Diese 7. Phase ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit der Implementation von Gender Mainstreaming in die Gestaltung wirtschaftspolitischer Förderungen und Aktivitäten. Im Folgenden soll in einem kurzen Abriss dargestellt werden, wie die Umsetzung der Geschlechtergleichstellung als Querschnittsorientierung (Gender Mainstreaming) in alle Phasen der Wirtschaftsförderung eingebaut werden kann. Phase 1: Geschlechtsdifferenzierte Analyse der Ausgangslage Die erste Ebene, auf der bereits eine Geschlechtsdifferenzierung vorgenommen werden muss, ist die der Analyse der Ausgangslage. Hier wird der Blick geöffnet auf die konkreten Problemlagen, die in Angriff genommen werden müssen. Dies muss zielgruppenorientiert auch mit dem Fokus der Geschlechtsdifferenzierung geschehen. Probleme können erst dann gelöst werden, wenn sie als solche wahrgenommen werden. Das Thema Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist nicht nur eine Frage der Problemlösung, sondern auch der Problemwahrnehmung. (Pimminger 2001, S.35). Die immer wieder anzutreffende Annahme der Geschlechtsneutralität politischer Maßnahmen beruht vor allem auf einer nicht nach Geschlechtern differenzierten Datenrepräsentation. Europaweit zeigen die Erfahrungen, dass für zentrale Themenfelder oftmals keine geschlechtsdifferenzierten Daten und Statistiken vorhanden oder nicht auf der benötigten Aggregatsebene auswertbar sind. Die Verfügbarkeit von geschlechtsdifferenzierten Daten ist von den Verwaltungsbehörden sicherzustellen, um eine aussagekräftige Analyse der Ausgangslage durchführen zu können. Phase 2: Ableitung und Entwicklung von geschlechtsdifferenzierten Zielsetzungen Aus der geschlechtsdifferenzierten Analyse der Ausgangslage müssen geschlechtsdifferenzierte Zielsetzungen abgeleitet werden, welche dann wiederum in adäquate Maßnahmen münden sollten. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Gender Mainstreaming ist es zentral, dass die Geschlechterperspektive systematisch in die Zielbestimmungen integriert wird, und zwar auf allen Ebenen. Allgemeine Gleichstellungsziele werden mittlerweile in allen wirtschaftspolitischen Programmen genannt. Sie bleiben aber regelmäßig auf die Programm- 17

20 ebene beschränkt und gelangen nur selten auf einzelne Umsetzungsebenen. Deshalb ist es bereits auf Programmebene erforderlich, das Umsetzungsziel zu benennen und programmatische Vorgaben zu liefern, wie dieses im Einzelnen und in allen darunterliegenden Ebenen zu geschehen hat. Bereichsspezifische Entwicklungsziele zu kombinieren mit dem Querschnittsziel der Chancengleichheit heißt nicht, dieses zusätzlich sozusagen als Extraziel separat anzustreben, sondern es heißt, innerhalb jedes einzelnen bereichsspezifischen Zieles die Chancengleichheit quasi als Qualitätsmerkmal der Zielerreichung mit einzubauen. Als Beispiel kann das Ziel der Förderung von Unternehmensgründungen angeführt werden: Dieses Ziel kann nur dann als erreicht gelten, wenn als Ergebnis einer Fördermaßnahme die Zahl der Unternehmensgründungen bei Frauen und Männern zugenommen hat. Dazu müssen vorher Zielmarken definiert werden, die jeweils erreicht werden sollen. Ziele müssen so formuliert werden, dass sie explizit auf einen adäquat verteilten Nutzen, gleiche Zugangschancen und ausgewogene Wirkungen für beide Geschlechter ausgerichtet sind. Gleichzeitig kann es aber auch erforderlich sein, nach Geschlechtern unterschiedliche Zielsetzungen zu formulieren, welche speziell darauf gerichtet sind, konkrete Disparitäten abzubauen und dementsprechend auch etwaige einseitige (nur an ein Geschlecht gerichtete) Fördermaßnahmen vorzusehen. Beide Zielrichtungen bilden dann zusammen die beiden Standbeine der von der Europäischen Union geforderten Doppelstrategie von Gender Mainstreaming. Phase 3: Strategien zur Zielerreichung Programm- und Maßnahmengestaltung Gerade in der Wirtschaftsförderung ist die Gleichstellungsorientierung eine sehr wichtige Strategie, weil hier sehr starke Lenkungswirkungen für Ausbildungs- und Berufschancen, Einkommen und Soziale Sicherheit, auf Partizipationsmöglichkeiten in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen und damit auf den Zugang zu Macht- und Entscheidungspositionen auftreten. Wenn hier auf allen Ebenen auf eine geschlechtergerechte Umsetzung geachtet würde, könnten damit enorme Verbesserungen der Chancengleichheit erreicht werden. Daher ist es erforderlich, dass bereits auf Programmebene gleichstellungsorientierte Vorgaben für die konkrete Umsetzung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen gemacht werden. Chancengleichheit kann dabei einerseits als Handlungsgrundsatz verstanden werden, andererseits als Zielorientierung gesehen werden (vgl. Pimminger 2001, S.41). Handlungsgrundsatz Chancengleichheit soll dabei bedeuten, Benachteiligung bei der Teilhabe an Maßnahmen zu vermeiden, und unter Zielorientierung Chancengleichheit soll verstanden werden, dass aktiv auf den Abbau von Ungleichheiten zu wirken ist. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Festlegung geschlechtssensibler Auswahlkriterien für Förderprojekte. Damit kann Gender Mainstreaming hervorragend in Förderprogrammen verankert werden. Von der Europäischen Kommission wird ausdrücklich ein Instrumentarium gefordert, mit dem sicherzustellen ist, dass der Aspekt der Geschlechtergleichstellung ein Kriterium bei der Auswahl, Begleitung und Bewertung von Projekten ist. Empfehlenswert ist daher grundsätzlich, vor einer Projektbewilligung verbindlich festzulegen, mit welchen Kennzahlen und Indikatoren das Projektmonitoring sowie die Folgebewertung (geschlechtsspezifisch) vorzunehmen ist. Projekte, welche mit besonderer Gender-Expertise gestaltet und begleitet werden, könnten als Pilotprojekte besonders gefördert werden. 18

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