Flexibler Übergang in die Rente. Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab

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1 Flexibler Übergang in die Rente Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab

2 Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente. Ziele: Sicherung des Fachkräftepotenzials und Flankierung des demografischen Wandels Ausgleich des Wegfalls der Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit bei Altersteilzeit Nutzung der verblockten Altersteilzeit zur sozialverträglichen Personalanpassung Förderung der Mitarbeiter mit besonderen Belastungen Lösung: Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente, gültig ab Ablösung der bisherigen Tarifverträge zur Altersteilzeit zur Beschäftigungsbrücke zum Bruttoaufstockungsmodell Altersteilzeit 2

3 Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem neuen Tarifvertrag? Allgemeiner Anspruch Besonderer Anspruch In der Regel alle Arbeitnehmer, die mindestens 61 Jahre alt sind und dem Betrieb mindestens seit 12 Jahren angehören. Die Altersgrenze verschiebt sich schrittweise mit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters nach hinten. Alle Arbeitnehmer, die mindestens 57 Jahre alt sind und dem Betrieb mindestens seit 12 Jahren angehören und die entweder während dieser Zeit mindestens neun Jahre regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachtschicht oder nur in Nachtschicht oder unter besonders starken Umwelteinflüssen gearbeitet haben oder die während der letzten 15 Jahre mindestens 12 Jahre in Wechselschicht gearbeitet haben. 3

4 Wie viele Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen flexiblen Übergang? Allgemeiner Anspruch Besonderer Anspruch für maximal 2,5 % der Belegschaft für maximal 2,5 % der Belegschaft Summe beider Ansprüche ist aber auf maximal 4 % begrenzt (Überlastungsquote) Zusammenspiel der Quoten: Vorrangig ist, die besondere Quote zu bedienen. bei Ausschöpfung bleibt für Mitarbeiter mit allgemeinem Anspruch nur 1,5 % Ist die allgemeine Quote von 2,5 % ausgeschöpft und bestehen keine besonderen Ansprüche, ist die allgemeine Quote bis auf 4 % zu erhöhen oder ist ein Teil der Mittel für Ausbildung und Qualifizierung zu verwenden oder kann der Betriebsrat die Auszahlung der Mittel verlangen. 4

5 Welche Förderung ist vorgesehen? Allgemeiner Anspruch Besonderer Anspruch Laufzeit der Altersteilzeit beträgt höchstens vier Jahre Altersteilzeit endet unmittelbar vor dem frühestmöglichen ungeminderten gesetzlichen Rentenzugang Keine Abfindungszahlung Das Einkommen wird gestaffelt auf 82 % + 3 % bis 82 % + 7 % des früheren Nettoeinkommens aufgestockt Für 95 % des früheren Entgelts werden zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt Laufzeit der Altersteilzeit beträgt höchstens sechs Jahre Altersteilzeit kann auch vor dem abschlagsfreien Rentenzugang enden Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch Abfindung von monatlich 250 Euro für maximal 24 Monate Das Einkommen wird gestaffelt auf 82 % + 3 % bis 82 % + 7 % des früheren Nettoeinkommens aufgestockt Für 95 % des früheren Entgelts werden zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt 5

6 Welche Alternativen haben die Unternehmen nach dem neuen Tarifvertrag? Gestaltungsmöglichkeiten Bestandsschutz für bestehende Betriebsvereinbarungen nach TV ATZ Schließen von freiwilligen Betriebsvereinbarungen mit gleichem materiellen Gehalt zum flexiblen Übergang in die Rente 2010 allgemeiner Anspruch (2,5 % der Beschäftigten) besonderer Anspruch (2,5 % der Beschäftigten) aber Überlastungsquote von max. 4 % zu anderen Zwecken für Ausbildung, Weiterbildung oder anderen Zwecken demografiefester Personalpolitik Auszahlung des Finanzierungsbeitrags der Arbeitnehmer an die Belegschaft in Form eines höheren Weihnachtsgeldes Individuelle Vereinbarungen 6

7 Was ist beim flexiblen Übergang in die Rente zu beachten? Seit verlangt der Gesetzgeber im Altersteilzeitgesetz ( 8a) eine Absicherung von Wertguthaben für den Insolvenzfall durch den Arbeitgeber (bisher in der Regel Rückstellungen) und einen halbjährlichen Nachweis mit Sicherung der Ansprüche des Arbeitnehmers Sicherung der Sozialversicherungsabgaben 7

8 Was hat der Arbeitgeber jetzt zu tun? 1. Schritt Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bis zum , welche Alternative aus dem Tarifvertrag für den flexiblen Übergang in die Rente im Unternehmen umgesetzt werden soll 2. Schritt Festlegung eines Umsetzungspartners für die Altersteilzeit 8

9 Der kompetente Umsetzungspartner für Ihre Altersteilzeitlösung! 9

10 Mit dem Angebot der R+V können Sie problemlos die Altersteilzeit umsetzen. Umfassende Beratung zum Thema Altersteilzeit Sicherung der Wertguthaben durch Abschluss von Rückdeckungsversicherungen und Bestellung eines Pfandrechts vor der Insolvenz des Arbeitgebers Führen von separaten Arbeitnehmerkonten Auszahlung des monatlichen Wertguthabens über den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer während der Freistellungsphase Auszahlung des Nettogehalts als Einmalzahlung unter Abführung von Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitnehmer durch R+V im Insolvenzfall des Arbeitgebers Kostenfreie Serviceleistungen wie monatlicher Kontoauszug für den Arbeitnehmer halbjährliche Sicherungsbestätigung für den Arbeitgeber Ermittlung der Aktivierungswerte zum Bilanzstichtag 10

11 Ihre kompetenten Ansprechpartner: Partner der MetallRente R+V Lebensversicherung AG Taunusstraße Wiesbaden Telefon: (06 11) Telefax: (06 11) Altersteilzeitabsicherung@ruv.de compertis, Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbh Kreuzberger Ring Wiesbaden Telefon: (06 11) Telefax: (06 11) info@compertis.de 11

12 Wir beraten Sie gerne über die individuellen Absicherungsmöglichkeiten von Altersteilzeitkonten. Sprechen Sie mit uns! 12

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