Eidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen.

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5 5 Stornierungen Die unter 4 genannten Regelungen gelten entsprechend auch für die von dem Kunden gegenüber ITT aufgrund eines Rücktritts von einer gebuchten Reise zu entrichtenden Stornokosten. Die Agentur ist verpflichtet, bei Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Stornokosten durch den Kunden gegenüber ITT den Nachweis einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung zu erbringen. Dies setzt voraus, dass die Agentur ITT die ordnungsgemäße schriftliche Reiseanmeldung des Kunden sowie eine diesem von der Agentur ausgestellte Reisebestätigung im Original überlässt, aus welchen sich insbesondere die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben muss. Außerdem muss die Agentur ITT in geeigneter Art und Weise darlegen, durch wen und wann die Reiseanmeldung entgegengenommen wurde, sowie wann genau und durch wen die Stornierung der Reise erfolgt ist und wer diese entgegengenommen hat. Weiterhin hat die Agentur ITT mitzuteilen, ob der Kunde gegebenenfalls eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen hat. Soweit der Agentur der Nachweis einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung nicht gelingt, und die Zahlung der Stornokosten ausschließlich aus diesem Grunde durch ITT nicht erfolgreich betrieben werden kann, ist ITT berechtigt, den Ausfall dieser Kosten der Agentur als Schaden in Rechnung zu stellen. 6 Provision ITT zahlt der Agentur eine Provision gemäß der aktuell geltenden Provisionsregelung (Anlage 2) Der Agentur ist bekannt, dass sich ITT die Änderung der Allgemeinen Agenturbedingungen von ITT GmbH und der Provisionsstaffel jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres ( eines Jahres) vorbehält. 7 Haftung Die Agentur haftet für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages schuldhaft verursacht. 8 Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft (beziehungsweise Agenturfragebogen mit der ersten getätigten und bestätigten Buchung) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein ggfs. bereits bestehender Agenturvertrag verliert damit seine Gültigkeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe, die eine Kündigung durch ITT rechtfertigen, zählen insbesondere: a.) b.) c.) d.) e.) f.) bei grober Vertragsverletzung unberechtigtes Inkasso Wechsel des Inhabers/Gesellschafters bzw. der Rechtsform oder der Firma der Agentur sowie Sitzverlegung ohne vorherige Zustimmung seitens ITT oder Veräußerung von Geschäftsteilen, wenn aufgrund der Änderung die ungestörte Fortführung des Geschäftsbetriebes und Durchführung des Vertrages nicht mehr gewährleistet ist. Veräußerung von Geschäftslokalen, Verpachtung der Agentur Nachhaltige Vermögensverschlechterung der Agentur Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, ebensoablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen Bei Beendigung eines Vertrages bleiben die Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag, soweit sie schwebende Geschäftsvor-gänge berühren, solange bestehen, bis diese vollständig abgewickelt sind. Wird der Vertrag durch ITT aus wichtigem Grund gekündigt, entfallen solche Provisionsansprüche der Agentur, die die Grundprovi-sion übersteigen. Ein Provisionsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsteht nur, wenn eine spätere Reisebuchung auf die Ver-mittlungstätigkeit der Agentur während der Vertragslaufzeit zurückzuführen ist. Die Agentur verpflichtet sich nach Beendigung des Vertrages außerdem zur unverzüglichen Rückgabe ausgehändigter Unterlagen insbesondere etwaige Sicherungsscheine, Blankotickets und vouchers. Anlagen: 1 - Agenturfragebogen 2 - Provisionsregelung Düsseldorf, Ort, Datum Unterschrift - ITT GmbH - Unterschrift - Geschäftsführer / Inhaber -

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