LÖSUNGSVORSCHLAG. Diese Prüfung umfasst 9 Seiten, inkl. Deckblatt. Prüfen Sie die Anzahl Seiten vor Beginn! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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- Birgit Holzmann
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1 Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 22. Oktober 2014 RECHT LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst 9 Seiten, inkl. Deckblatt. Prüfen Sie die Anzahl Seiten vor Beginn! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Visum Experte 1 Visum Experte 2 Punkte Version 1.0 / /9
2 Aufgabe Punkte Entscheiden Sie durch Ankreuzen, welche Aussage zu nachfolgend umschriebenen Begriffen zutrifft. Nur eine Aussage trifft zu. a. Öffentliches Recht umfasst z. B.: Strafrecht, Bundesverfassung, Steuerrecht, Planungs- und Baurecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Erbrecht, Prozessrecht Umweltschutzrecht, Sozialversicherungsrecht, Verfassungsrecht, Personenrecht Schulrecht, Strassenverkehrsrecht, Sachenrecht, Polizeirecht b. Einseitiges Rechtsgeschäft Schenkung Jemand verletzt sich beim Joggen am Bein. Abschluss eines Kaufvertrages Kündigung eines Arbeitsvertrages c. Kaufrecht: Wahlrecht des Käufers bei mangelhafter Lieferung durch den Verkäufer: Gemäss OR kann der Käufer im Falle einer mangelhaften Lieferung gegenüber dem Verkäufer folgendes Wahlrecht geltend machen: Wandelung, Minderung oder Ersatzleistung (nur bei Gattung möglich) Wandelung, Minderung, Ersatzleistung oder Nachbesserung Wandelung oder Nachbesserung Wandelung, Minderung oder Ersatzleistung (nur bei Spezies möglich) pro richtiges Kreuz je Version 1.0 / /9
3 Aufgabe Punkte Entscheiden Sie durch Ankreuzen, ob die folgenden Aussagen zur Verjährung richtig oder falsch sind. Aussage Richtig Falsch Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn der Schuldner in einem Brief den Gläubiger um eine Verlängerung der Zahlungsfrist von drei Monaten bittet (Stundungsgesuch). Die Verjährung bewirkt den Untergang der Forderung. Hat der Schuldner eine verjährte Forderung freiwillig bezahlt, ist der Gläubiger ungerechtfertigt bereichert und der Schuldner kann seine Leistung zurückfordern. Wird die Forderung durch Urteil des Richters festgestellt, so ist die neue Verjährungsfrist stets die zehnjährige. Die Verjährungsfrist von grundpfandgesicherten Forderungen beträgt 20 Jahre. Mit einer eingeschriebenen Mahnung an den Schuldner kann der Gläubiger die Verjährungsfrist unterbrechen. pro richtige Antwort 0.5 Punkte Aufgabe Punkte Sachverhalt: Die Alu Schär AG mit Sitz in Sargans hat bei der Firma Gross AG Plattenböden (Sitz in Bern) für den Fabrikumbau Schieferplatten bestellt. a. Wo befindet sich der gesetzliche Erfüllungsort für die Geldschuld? (Sie müssen den Ort namentlich bezeichnen.) Nennen Sie auch den Gesetzesartikel inkl. Absatz und Ziffer. Bern Gesetzesartikel: OR Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 Total Version 1.0 / /9
4 b. Wer trägt die Transportkosten? Die Parteien haben diesbezüglich nichts vom OR Abweichendes vereinbart. Nennen Sie auch den Gesetzesartikel. Alu Schär AG (Käufer) Gesetzesartikel: OR Art. 189 Sachverhalt: Am vereinbarten Lieferzeitpunkt kann der Chauffeur der Firma Gross AG Plattenböden die bestellten Platten nicht abliefern, weil der Umbau noch nicht soweit ist und kein Platz für die Schieferplatten vorhanden ist. c. Um welche Vertragsverletzungsart durch die Käuferin handelt es sich? Annahmeverzug Sachverhalt: Der Chauffeur ist der Meinung, der Kaufvertrag werde gemäss Obligationenrecht richtig erfüllt, wenn er die Platten einfach vor den Eingang des Gebäudes der Alu Schär AG hinstelle. d. Ist der Chauffeur im Recht? Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich mit den entsprechenden Fachbegriffen, die bei der Beantwortung dieser Frage von Bedeutung sind und geben Sie den Gesetzesartikel an, auf den Sie sich stützen. Gesetzesartikel: OR Art. 91 Der Chauffeur ist nicht im Recht. Verweigert die Käuferin die Annahme der korrekt angebotenen Ware, kann sich der Verkäufer von seiner vertraglichen Leistungspflicht befreien, indem er die Ware in einem Lagerhaus auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagert. Version 1.0 / /9
5 Aufgabe Punkte Nick ist seit langem bei der Firma Novag AG angestellt. Er kehrt 3 Tage zu spät aus seinem jährlichen Südafrikaurlaub zurück. Grund dafür war ein Pilotenstreik. a. Kann Nick von seinem Arbeitgeber für diese 3 Tage den Lohn fordern? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie ergänzend zu Ihrer Begründung den Gesetzesartikel, auf welchen Sie sich stützen. Ja Nein Gesetzesartikel: Art. 324 a Abs. 1 Begründung: Der Arbeitgeber zahlt nur bei Absenzen aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall. Bei einem Pilotenstreik handelt es sich hingegen um einen objektiven Grund, der zu Lasten des Arbeitnehmers geht. Sachverhalt: Ein weiterer Angestellter der Firma Novag AG, Peter Koller, arbeitet seit dem 1. Mai 2006 in diesem Betrieb. Vom 18. August bis 5. September 2014 leistete er Militärdienst. Als er am Montag, 8. September 2014, wieder zur Arbeit erscheint, teilt ihm sein Vorgesetzter mit, er müsse ihm leider unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. b. Wie viele Monate beträgt grundsätzlich die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter mit der gleichen Anzahl Dienstjahre wie Peter Koller einhalten muss? 2 Monate Version 1.0 / /9
6 c. Ist durch diese Kündigung das Arbeitsverhältnis von Peter Koller auf den gesetzlichen Kündigungstermin aufgelöst worden? Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich und nennen Sie auch den massgeblichen Gesetzesartikel. Dabei müssen Sie auch die beiden Absätze nennen, auf die Sie sich bei Ihrer Antwort stützen. Ja Nein Gesetzesartikel: Art. 336c () Abs. 1 lit.a und Abs. 2 OR Total Begründung: Die Kündigung ist nichtig, weil sie zur Unzeit erfolgt ist. Da der Militärdienst mehr als elf Tage gedauert hatte, konnte der Arbeitgeber noch während vier Wochen nach Beendigung des Militärdienstes das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. d. Variante: Wäre die Rechtslage die gleiche, wenn Peter Koller an einem 5-tägigen Kaderkurs (Militär) teilgenommen hätte, der vom 1. bis 5. September 2014 gedauert hätte? Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich. Ja Nein Begründung: Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist rechtens. Da der Militärdienst weniger als elf Tage gedauert hätte und Peter erst nach dem Militärdienst gekündigt worden wäre. Version 1.0 / /9
7 Aufgabe Punkte Sachverhalt 1: Urs Huber ist bei der AG angestellt. Laut Arbeitsvertrag hat Urs Huber einen Ferienanspruch von vier Wochen, d. h. 20 Arbeitstage. U. Huber ist wegen eines beim Fussball erlittenen Kreuzbandrisses, verursacht durch ein Foulspiel eines Mitspielers, ab Ende April während acht Wochen arbeitsunfähig. Im September war er zusätzlich wegen einer Infektionskrankheit während drei Wochen an der Arbeitsleistung verhindert. Jetzt will ihm der Arbeitgeber im laufenden Dienstjahr nur drei Wochen Ferien gewähren. a. Gestützt auf welchen Gesetzesartikel inklusive Absatz ist der Arbeitgeber im vorliegenden Fall grundsätzlich berechtigt, den Ferienanspruch von Urs Huber zu kürzen? Gesetzesartikel: Art. 329b Abs. 2 OR b. Ist eine Ferienkürzung von einer Woche im vorliegenden Fall zulässig? Die Antwort ist zu begründen. Nein, eine Woche ist zu viel. Urs Huber ist insgesamt 11 Wochen arbeitsunfähig. Ferienkürzung um 1/12, d. h. um Tage ( 20/12), m. a. W. Restbetrag: 3 Wochen und Tage. Sachverhalt 2: In der AG werden seit Monaten technische Komponenten gestohlen. Dank konsequenter Überwachung des zuständigen Abteilungsleiters kann der schuldhafte, 35-jährige Mitarbeitende in flagranti überführt werden. Deshalb wird ihm am 15. Mai 2013 fristlos gekündigt. Laut Arbeitsvertrag hat dieser Mitarbeiter einen Ferienanspruch von vier Wochen, d. h. 20 Arbeitstage. Aus dem Vorjahr bestehen fünf weitere Ferientage. c. Auf wie viele Tage beläuft sich der Ferienanspruch des Mitarbeiters, die ihm zum Austrittszeitpunkt ausbezahlt werden? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. Anspruch vom letzten Jahr: 5 Ferientage Anspruch aus dem laufenden Jahr: 20 Tage/12 Monate = 1.66 Ferientage pro Monat 1.66 Tage x 4.5 Monate = 7.5 Ferientage Insgesamt werden dem Mitarbeitenden 12.5 Ferientage (5 Tage Tage) ausbezahlt. Total Version 1.0 / /9
8 Aufgabe Punkte Entscheiden Sie durch Ankreuzen, ob die folgenden Aussagen zum Thema einfache Gesellschaft richtig oder falsch sind. Aussage Richtig Falsch Die einfache Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei der einfachen Gesellschaft wird der Gewinn und Verlust nach Köpfen verteilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Beim Konkubinat und bei einer Wohngemeinschaft handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Bevor die AG im Handelsregister eingetragen ist, bilden die Gründer in der Gründungsphase eine einfache Gesellschaft. Die einfache Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der Unternehmung Garage Gehrig handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Die einfache Gesellschaft verfügt über ein eigenes Vermögen. Bei der Erbengemeinschaft im Sinne von Art. 602 ZGB handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. pro richtige Antwort 0.5 Punkte Aufgabe Punkte Das Aktienkapital der Schubi AG, Food Logistics, ist in Namenaktien eingeteilt. Die Aktien der Gesellschaft werden nicht an der Börse gehandelt. In den Statuten der Gesellschaft steht, dass Personen abgelehnt werden, die mit der Gesellschaft in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. a. Um welche Art Namenaktien handelt es sich hier? vinkulierte Namenaktien Version 1.0 / /9
9 b. Ist die Beschränkung der Übertragung hier zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich mit den entsprechenden Fachbegriffen, die bei der Beantwortung dieser Frage von Bedeutung sind, und geben Sie den Gesetzesartikel an, auf den Sie sich stützen. Gesetzesartikel: Art. 685b OR Ja, die Namenaktien sind nicht börsenkotiert. Die Zusammensetzung des Aktionärskreises ist gemäss Art. 685b (Abs. 2) OR ein wichtiger Grund, der eine Verweigerung der Zustimmung zum Eintrag rechtfertigt. c. Was könnte wohl der Grund sein, weshalb die Aktionäre eine derartige Bestimmung ( Personen, die mit der Gesellschaft in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, werden abgelehnt ) in den Statuten vorsehen? Wahrung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit d. Annahme: Das Aktienkapital der Schubi AG, Food Logistics, ist in Inhaberaktien (und nicht Namenaktien) eingeteilt. Können die Statuten diesfalls auch eine Vinkulierung der Aktien vorsehen? Geben Sie auch den Gesetzesartikel an, auf den Sie sich stützen. Gesetzesartikel: Art. 685a Abs. 1 OR Eine Vinkulierung von Inhaberaktien ist nicht möglich. Aufgabe 8 Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft. Nennen Sie zwei Merkmale, in denen sich die Personenbezogenheit der GmbH zeigt. Möglichkeit statutarischer Nachschusspflichten Möglichkeit statutarischer Nebenleistungspflichten strenge Beschränkung der Abtretung der Stammanteile (Vinkulierung) Austrittsmöglichkeiten Ausschlussmöglichkeiten pro Merkmal Version 1.0 / /9
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