Preis- und Leistungsverzeichnis April 2015 (2)

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis April 2015 (2) s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Allgemeiner Hinweis: Für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten wird die Sparkasse ein Entgelt nur berechnen, wenn sie zu ihrer Erbringung nicht bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist und wenn sie die Tätigkeit nicht in eigenem Interesse erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Erhebung eines Entgeltes gesetzlich zulässig ist und das Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben wird (Nr. 17 Abs. 4 AGB) 1. Sparkonto 1.1 Kennwortvereinbarung unentgeltlich 1.2 Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs - im Sparkassenbuchschließfach SC Hauptstelle p.a. 12, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks für Kunden 1,00 %, mindestens 8,00 - Für Zwei in USD 1,75 %, mindestens 10,00 jeweils zzgl. fremde Gebühren und Kosten der Wertelogistik (inkl. MWSt) 33,32 Barauszahlung von Reiseschecks in pro Stück 1,00, mindestens 2,50 Einreichung von Reiseschecks auf ein Kundenkonto - in gfs. Postenentgelt - in Fremdwährung pro Stück 2,50, mindestens 7,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Duplikatsauszug (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 8,00 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 0,149 % vom Kurswert - Streifbandverwahrung 0,238 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,357 % vom Kurswert - Mindestpreis jeweils je Posten 3,09 je Depot 15,23 Bestandslose Depots werden mit 6,19 Mindestentgelt bepreist, IHS der Stadtsparkasse Völklingen sowie Geldmarktfonds der Deka werden nicht bepreist. Im Jahr der Depotneuanlage wird das Depot nicht bepreist. Bei Depotauflösung während eines Jahres erfolgt keine anteilmäßige Depotpreiserstattung. - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 - unterjährige Depotaufstellung 0,00 - Erträgnisaufstellung 0,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 30,94 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 15,47 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Wertpapiere 0,25 % vom Einlösewert mindestens 59,50 maximal 119,00 - Zins- und Dividendenscheine 1 % vom Bruttobetrag mindestens 29,75 maximal 59,50 - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,47 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds Umsätze unter 25 T 1,00 % vom Kurswert Umsätze über 25 T 0,80 % vom Kurswert Umsätze über 50 T 0,70 % vom Kurswert Mindestpreis pro Transaktion (entfällt bei Spitzenregulierung von Bezugsrechten) 25,50 - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert Mindestpreis pro Transaktion (entfällt bei Spitzenregulierung von Bezugsrechten) 21,00 - Investmentfonds Deka ggfs. Ausgabeaufschlag gem. Deka-Verkaufsprospekt - Investmentfonds andere Anbieter Umsätze unter 25 T 1,00 % vom Kurswert Umsätze über 25 T 0,80 % vom Kurswert Umsätze über 50 T 0,70 % vom Kurswert ggfs. zzgl. Ausgabeaufschlag gem. Verkaufsprospekt Mindestpreis pro Transaktion (entfällt bei Spitzenregulierung von Bezugsrechten) 25,50 - Limite - Erteilung 5,50 - Änderung 5,50 - Streichung 5,50 - Verlängerung 5,50 - nicht zugeteilte Neuemissionen 5,50 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung vgl. oben: Einzelpunkte unter Transaktionsleistungen 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Größe 0 bis 37 / 25 / 3,5 cm 36,00 Größe 1 bis 37 / 25 / 8,5 cm 45,00 Größe 2 bis 37 / 25 / 13,5 cm 70,00 Größe 3 bis 45 / 30 / 14,5 cm (SC Heidstock) 80,00 Größe 4 bis 37 / 35 / 28 cm 100,00 Größe 5 bis 37 / 56 / 28 cm 160,00 inkl. MWSt. 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 0, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate 0,00 - Telefaxe 0,00 - Fernschreiben 0,00 - Fotokopien 0,00 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) unentgeltlich 20,00 je ½ Stunde - Duplikat Erträgnisaufstellung 5,00 - Duplikat Kontoauszug 6,00 (Gebührenregelung für Duplikatsauszüge Giroverkehr siehe B I 1.2) - sonstige manuell erstellte Duplikate 3,00 - Ersatz-Einzelsteuerbescheinigung 1, Ermittlung einer neuen Kundenadresse 5,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) zzgl. Fremdkosten 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden je nach Aufwand 20,00 je ½ Stunde (z.b. Saldenbestätigungen) 7.6 Bankbürgschaft (Aval) Gebühr pro Urkunde bei Einzelbürgschaft 30,00 Bei Obligo 20,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5

6 Dienstleistung Allgemeiner Hinweis: Für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten wird die Sparkasse ein Entgelt nur berechnen, wenn sie zu ihrer Erbringung nicht bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist und wenn sie die Tätigkeit nicht in eigenem Interesse erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Erhebung eines Entgeltes gesetzlich zulässig ist und das Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben wird (Nr. 17 Abs. 4 AGB) I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontomodell Giro Privat online Giro Privat Giro Privat Exclusiv Giro Young Monatspreis 1,90 3,00 8,90 0,00 SparkassenCard und ggf. Zusatzkarte 1,00 / Monat 6,00 / Jahr 0,00 0,00 Kontoführung inklusive inklusive inklusive inklusive Nutzung der Geldautomaten der Sparkassen und Landesbanken Kontoauszüge an Kontoauszugsdruckern der Sparkassen und Landesbanken kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Bareinzahlung an der Kasse kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Barauszahlung an der Kasse 1,55 * kostenlos kostenlos kostenlos beleghafte Buchungen 1,55 * 0,39 * 0,39 * kostenlos Beleglose Buchungen (Online und SB-Terminal) alle sonstigen Buchungsposten Kreditkarten: VISA / MasterCard MasterCard Gold kostenlos 0,18 * kostenlos kostenlos kostenlos** 0,39 * 0,39 * kostenlos 2,00 / Monat bzw. 6,00 / Monat 20,00 / Jahr bzw. 70,00 / Jahr inklusive MasterCard und VISA Karte oder MasterCard Gold 20,00 / Jahr bzw. 70,00 / Jahr SMS für Online-Banking 0,09 0,09 0,09 0,09 Frei-SMS für Online- Banking pro Monat * Für die Buchung von Entgelten und Zinsen wird kein Buchungspostenentgelt berechnet. Auch Buchungen, die bei einer fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, werden nicht bepreist. Dies gilt auch für Berichtigungsbuchungen, mit denen in Fällen der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrages das Zahlungskonto wieder auf den sachlich richtigen Stand gebracht wird. 6

7 Dienstleistung Beim Giro Privat Online Konto sind folgende Transaktionen zusätzlich kostenpflichtig**: - beleghafte Scheckbelastung, Scheck- / Lastschrifteinreichung: 1,55 - Gutschrift wegen Scheck- /Lastschriftrückgaben: 1,55 - sonstige Gutschrift Sparkasse z.b. Termingeldgutschrift: 0,39 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 0,30 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 - Wochenauszug - bei Postversand 0,30 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 - Monatsauszug - bei Postversand 0,30 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - maschinell erstellter Auszug (soweit Erstellung noch möglich) je Auszugsnummer 6,00 - manuelle Duplikatserstellung Grundgebühr 10,00 ab 3. Auszugsblatt 5,00 je weiteres Blatt - bei Postversand zzgl. Portokosten Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kunden- / Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Stadtsparkasse Völklingen Bismarckstr. 9, Völklingen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HRA (AG Saarbrücken) 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - den am Sitz der Sparkasse geltenden gesetzlichen Feiertage Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: siehe Angabe der Öffnungszeit der jeweiligen Stelle SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 18:55 Uhr Datenfernübertragung: 16:00 Uhr Telefon-Banking: wird nicht angeboten 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Saar anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Saar Ursulinenstr Saarbrücken Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 10

11 Dienstleistung c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 8 0,39 0,39 14,50 zzgl. Fremdkosten nicht im Euro-Expresszahlung online Angebot *GG: Geschäftsgirokonto PG: Privatgirokonto beleglose Überweisung 9 GG: 0,10 PG: 0,18 GG: 0,10 PG: 0,18 nicht im Angebot nicht im Angebot per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung durch Kunden per Zahlschein 0,39 20,00 15,00 0,39 14,50 zzgl. Fremdkosten nicht im Angebot nicht im Angebot 17,00 zzgl. Fremdkosten nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 14, ,50 Bei 1 jeweils zzgl. Nachbelastung von durch Dritte in Rechnung gestellte Fremdgebühren Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,25 Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 12

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) 0,39 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,39 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,39 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen entfällt Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet entfällt Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 13

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) bb) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,39 - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,39 - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 14,50 39,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 2,50 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 14, ,50 Bei 1 jeweils zzgl. Nachbelastung von durch Dritte in Rechnung gestellten Fremdgebühren Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 14

15 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,25 Eingang Eilüberweisung von fremden Instituten zur Barauszahlung: 5,00 (Hinweis: Bei der annehmenden Stelle können weitere Entgelte anfallen) Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 15

16 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,39 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,39 übrige Länder 14,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 2,50 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 14, ,50 16

17 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,39 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,39 c) sonstige Entgelte Entgelt für Gläubiger bzw. Einreicher je nicht eingelöster Lastschrift 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,39 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,39 c) Sonstige Entgelte Vormerkung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung entfällt eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs entfällt 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,39 Schweiz 0,39 b) sonstige Entgelte Entgelt für Gläubiger bzw. Einreicher je nicht eingelöste Lastschrift 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs entfällt 18

19 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,39 Schweiz 0,39 b) sonstige Entgelte Vormerkung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung entfällt eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Entgelt für Gläubiger bzw. Einreicher je nicht eingelöste Lastschrift 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs entfällt 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 19

20 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 70,00 - Zusatzkarte (jährlich) 50,00 Visa Basis Kreditkarte Erwachsene 29,00 Jugendliche 14,00 Ausstattung mit Bild: - aus Galerie 12,00 - individuelles Motiv 12,00 Tägliches Verfügungslimit für den Bargeldservice 500,00 (gilt innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens) Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 8,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht im Angebot Erstellung eines Duplikats eines Beleges auf Verlangen des Kunden 5,50 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in 2 % vom Umsatz min. 5,11 Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 2 % vom Umsatz min. 5,11 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 20

21 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 17 6,00 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.500,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 6,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 0,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 0,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem 0,39 ggf. Fremdkosten ggf. Fremdkosten unentgeltlich GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute 3,00 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

22 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard wird nicht angeboten 2 % vom Umsatz mind. 5,11 mit unserer Visa Card wird nicht angeboten 2 % vom Umsatz mind. 5,11 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken am Schalter am Geldautomaten SparkassenCard wird nicht angeboten in der Regel unentgeltlich; etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank mit MasterCard oder VisaCard wird nicht angeboten Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden am Schalter am Geldautomaten mit fremder Debitkarte wird nicht angeboten 4,85 mit fremder MasterCard oder VisaCard wird nicht angeboten ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle ein Entgelt von Ihnen verlangt erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) am Schalter am Geldautomaten mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System wird nicht angeboten wird nicht angeboten wird nicht angeboten unentgeltlich Die anfallenden Gebühren der auszahlenden Stelle werden Ihnen im Rahmen des direkten Kundenentgelts bei der Auszahlung am Geldautomaten angezeigt. wird nicht angeboten 5,00 wird nicht angeboten 5,00 wird nicht angeboten 5,00 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22

23 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland wird nicht angeboten 2 % vom Umsatz mind. 5,11 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter per Zahlschein auf Konten bei uns 15,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 23

24 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von smstan - je smstan 0,09 Bereitstellung von Push-Tan - je PushTAN 0,02 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift derzeit nicht im Angebot 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Monatliche Grundgebühr in Höhe von 5,50 (beinhaltet die angegebenen Positionen) Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 27 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 24

25 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - je Auftrag zzgl. GG*:0,05, PG:*0,10 - je Posten GG*:0,10, PG:*0,18 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28 ) - Lastschrifteinzug - je Auftrag zzgl. GG*:0,05, PG:*0,10 - je Posten GG*:0,10, PG:*0,18 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): Monatliche Grundgebühr 5,50 - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 1,30 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 1,30 - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) 0,10 - Überweisungen 0,10 - Lastschrifteinzug 0,10 *GG: Geschäftsgirokonto PG: Privatgirokonto 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 25

26 III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,39 Scheckeinzug (Inland) 0,39 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 0,00 Bereitstellung eines Bank-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 29 per Scheck 14,00 ggf. zzgl. Fremdkosten per Barscheck in EUR 14,00 in Fremdwährung 14,00 ggf. zzgl. Fremdkosten b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 29 in EUR 12,50 in Fremdwährung 12,50 29 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 26

27 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 27

28 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Saar anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Saar Ursulinenstr Saarbrücken Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 28

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