Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 15. Januar 2011

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 15. Januar 2011 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 1.2 Kennwortvereinbarung -,-- -, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 5, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1 %, mindestens 10,00 Barauszahlung von Reiseschecks pro Scheck 7,50 Rücknahme von Reiseschecks -,-- 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am Stichtag - Inhaberschulverschreibungen der Stadtsparkasse Wedel bis einschl. der Serie 75 kostenlos ab Serie 76 üblicher Depotpreis - Girosammelverwahrung 0,14875 % vom Kurswert - Streifbandverwahrung 0,14875 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,14875 % vom Kurswert - Mindestpreis 19,04 p.a. 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Seite 2,98 mind. 17,85 - unterjährige Depotaufstellung pro Seite 5,85 mind. 17,85 - Erträgnisaufstellung pro Seite 2,98 mind. 17,85 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Einzug von fälligen Wertpapieren und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Mantel - Einzug von Coupons und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Coupon - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 65,21 pro Einlieferung fremde Kosten, zzgl. 5,95 pro Gattung, mind. 17,85 0,30% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 119,00 0,60% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 29,75 nach Aufwand 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine, Zerobonds, Investmentanteile (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis), Bezugsrechte, 1 % vom Kurswert Ausübung von Bezugsrechten bzw. Optionsscheinen - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert - Investmentanteile der Sparkassenorganisation kostenlos (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) - Investmentanteile andere Anbieter (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) - Mindestpreis pro Transaktion - Limite - Erteilung (Limitpreise werden nur bei Nicht- Ausführung des Auftrages berechnet) 1 % vom Kurswert 25,00 im Inland 120,00 im Ausland - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 5,00 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1 % vom Kurswert - Mindestpreis 5,00 im Inland 10,00 im Ausland 5.4 Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt. Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Schließfächer Hauptstelle (Untergeschoss) Zugang nur während der Geschäftszeiten Schließfachtyp Fachgröße Mindestpreis pro Jahr inkl. Mwst. (Höhe x Breite) I 3,3 x 24,2 x 36,3 cm 35,70 II 8,8 x 24,2 x 36,3 cm 59,50 III 13,8 x 24,2 x 36,3 cm 89,25 IV 18,3 x 24,2 x 36,3 cm 119,00 V 30,0 x 26,0 x 38,5 cm ohne Innenbox 178,50 VI 60,0 x 56,5 x 55,0 cm ohne Innenbox 535,50 (alternativ: 59,50 Euro monatlich) Bei der Angabe der Größe handelt es sich um Circa-Angaben der Innenmaße der Schließfachboxen. Preis in EUR Neueinrichtung von Schließfächern für Kunden einmalig 11,90 Neueinrichtung von Schließfächern für Nichtkunden einmalig 23,80 Einlagerung von Verwahrstücken kein Angebot 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7. Sonstiges 7.1 Duplikate von Erträgnisaufstellungen 1 mind. 15, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate nach Aufwand - Telefaxe nach Aufwand - Fernschreiben nach Aufwand - Fotokopien nach Aufwand - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 40,90 EUR/Stunde 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) mind. 15, Ermittlung einer neuen Kundenadresse Fremde Kosten 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 50, Bankbürgschaft (Aval) 50,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten GiroBasic p.m. 2,95 Kassenposten (5 Freiposten) 0,50 Überweisungen / Daueraufträge beleghaft 0,50 Überweisungen / Daueraufträge beleglos 0,25 Scheckeinreichungen 0,50 von uns ausgefüllte Überweisungen 1,00 GiroAktiv p.m. 3,55 Kassenposten (5 Freiposten) 0,75 Überweisungen / Daueraufträge beleghaft 0,75 Scheckeinreichungen 0,75 von uns ausgefüllte Überweisungen 1,25 GiroPerfekt p.m. 6,95 (Pauschal-Modell) 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand zzgl. Porto 0,55 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,55 - Wochenauszug - bei Postversand zzgl. Porto 0,55 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,55 - Monatsauszug - bei Postversand zzgl. Porto 0,55 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,50 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 5,11 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 5,11 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6

7 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Wedel Gorch-Fock-Straße Wedel 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 4075 / Amtsgericht Pinneberg 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online- Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Uhr Uhr Uhr Uhr 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7

8 Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften: bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften spätestens 7 ( beleghaft ) Geschäftstage bis s.o. spätestens 6 ( beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift spätestens 4 (beleghaft) Geschäftstage und spätestens 3 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und spätestens 3 ( beleghaft) Geschäftstage und Folgelastschriften spätestens 2 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 8

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 3 Geschäftstage ab dem max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage ab dem max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 10

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) beleghafte Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag per Eilüberweisung 15,34 15,34 15,34 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU- Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Je nach Preismodell ( siehe Teil B Punkt 1.1e ) 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. 0,25 mind. 1,50 Courtage 15,34 15,34 15,34 15,34 1,5 mind. 15,00 max. 250,00, zzgl. 0,25 mind. 1,50 Courtage, zzgl. 10, Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je nach Überwesiungsart Entgeltregelung SHARE beleghafte Überweisung beleglose Überweisung per Dauerauftrag per Eilüberweisung beleghaft Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR Mitgliedstaates lautet 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 jeweils zzgl. Courtage 0,25, mind. 1,50 1,5 mind. 15,00 zzgl. 10,00 Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag Entgelt bis ,00 20,00 ab ,01 40,00 ab 50,000,01 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Porto Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,11 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,11 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung je nach Preismodell Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,34 12

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell bis zu 2500,00 3,50 bis zu ,00 7,50 ab ,01 1,5 mind 15,00 max.100,00 s c aa) Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 mind.1,50 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 13

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten beleghafte Überweisung je Überweisung Entgeltverteilung SHARE beleglose Überweisung per Dauerauftrag SEPA Überweisungen in EUR mit IBAN/BIC in die Schweiz siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Überweisungen in Kontowährung 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1, andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 14

15 *) Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers. Preis in EUR Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag Entgelt bis ,00 20,00 ab ,01 40,00 ab ,01 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,80 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe -,-- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern -,-- Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 15

16 Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung SHARE oder BEN werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu EUR Entgelt SEPA-Überweisung in EUR mit IBAN/BIC aus der Schweiz Überweisung in Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 bis zu 2.500,00 bis zu ,00 ab ,00 3,50 7,50 1,5 mind. 15,00 max. 100,00 3. Lastschriften 3.1 Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1, Abbuchungsauftragslastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II

17 b) Entgelte Preis in EUR Lastschrifteinlösung siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 Vormerkung von Abbuchungsaufträgen siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift - bei Postversand 1,80 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift -, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Preismodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Kapitel B I Ziffer 1 - bei Postversand Porto 3.4 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Preismodell Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung Kapitel B I eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Ziffer 1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand Porto Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung -,-- 17

18 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren 12 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell GiroPerfekt 25,00 - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell GiroPerfekt 20,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell GiroPerfekt 60,00 - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell GiroPerfekt 45,00 - Hauptkarte (jährlich) GiroPerfekt 30,00 - Zusatzkarte (jährlich) GiroPerfekt 20,00 Ausstattung mit Bild: -,-- Mehrwertleistungen - Miles & More p.m 3,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 5,11 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 5,11 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand zzgl. Porto 5,11 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14 1% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 18

19 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 15 -,-- Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten 2000,00/500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2000,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 2000,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 5,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 18 -,-- - bei Zahlung in Fremdwährung 1% / mind. 0,77 max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1% / mind. 0,77 max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals -,-- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken -,-- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute 1,00 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

20 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-karte entfällt 4,95 EUR mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei ZD im EWR 19, die ein direktes Kunden-entgelt 20 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro am Schalter entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich bei ZD im EWR 19, die kein direktes Kundenentgelt 21 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt unentgeltlich EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 20

21 bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 22 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt entfällt unentgeltlich unentgeltlich mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,00 EUR 7,00 EUR 7,00 EUR Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR 15,00 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 21

22 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in EUR Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. -,-- Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich -,-- - je TAN-Liste -,-- Bereitstellung von smstan - monatlich -,-- - je smstan 0,05 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift -, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID -,-- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID -,-- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV -,-- Einrichtung: Teilnehmer ID -,-- Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment -,-- Änderungen, Entsperrungen, weitere Sessiontypen z. B. DTI -,-- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 24 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. -,-- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. -,-- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI) a) pro Konto mtl. -,-- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - pro bereit gestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. -,-- - pro bereit gestelltem Umsatz 24 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 22

23 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung -,-- - je Auftrag -,-- - je Posten -,-- - Lastschrifteinzug -,-- - je Auftrag -,-- - je Posten -,-- Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei -,-- - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei -,-- - zzgl. je Posten -,-- - Überweisungen -,-- - Lastschrifteinzüge -,-- Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette): - je Datenträger -,-- - je Datei -,-- - je Posten -,-- - Überweisungen -,-- - Lastschrifteinzüge -,-- Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger -,-- Eilüberweisungen - mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag -,-- - pro Datei -,-- - pro Posten -,-- - mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus -,-- - pro Datei -,-- - pro Posten -,-- 23

24 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks je nach Preismodell franko franko Porto 5,11 EUR Preis auf Nachfrage Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 25 per Scheck 1,5 %, mindestens 10,00 EUR per Barscheck in EUR 1,5 %, mindestens 15,00 EUR in Fremdwährung 1,5 %, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage 0,25, mindestens 1,50 EUR b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 in EUR 1,5 %, mindestens 15,00 EUR in Fremdwährung 1,5 %, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage 0,25, mindestens 1,50 EUR 25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 24

25 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechung zu einem anderen Marktkurs. 25

26 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 26

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