Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 30. Juli 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 30. Juli 2015 s A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch entfällt 1.2 Sonstige vom Kunden veranlasste Kontosperren 5, Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs 25,00 p.a. Auf Wunsch und Veranlassung des Kunden 1.4 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks (zzgl. Fremdgebühren) 1,00 %, 10,00 Barauszahlung von Reiseschecks 1,00 %, 5,00 Rücknahme von Fremdwährungsreiseschecks 10,00 (unabhängig von der Anzahl der zurückgegebenen Reiseschecks) 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich nachträglich) auf Basis des Bestands am 31. Dezember - Grundpreis pro Depot 20,52 * - zzgl. Postenpreis (unabhängig von der Verwahrart) 10,26 * - maximaler Depotpreis 256,47 * * Preise inklusive Mehrwertsteuer 2

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung - Erträgnisaufstellung - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung (je Posten / zzgl. Evtl. anfallender Fremdkosten) 10,00 - Erneuerung Bogen (je Bogen 1,00 Euro) 12,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,50% - mind. 10,23 max 76,69 - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen 40,00 zzgl. Fremdkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu Preis auf Anfrage vertretende Umstände verursacht) Dienstleistung - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % - Mindestpreis 25, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1,00 börsennotierte Investmentfonds 25,56 EUR - Bezugsrechte 1,00 7,50 EUR - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert % vom Kurswert % vom Kurswert bei Kursen unter 100% v. Nennwert 25,56 EUR - Investmentfonds Deka 0,00 % vom Kurswert - Investmentfonds andere Anbieter 1,00 % vom Kurswert 25,56 EUR - Onlinebrokerage (unabhängig von der Wertpapierart) 12,50 EUR 100,00 EUR zzgl. 0,25 % vom Umsatz maximal - Limite - Erteilung (nur für nicht ausgeführte limitierte Aufträge) 5,00 - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. 3 4

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr/ abhängig von der Größe inklusive Mehrwertsteuer) 5,30 cm 24,00 7,00 cm 32,00 8,00 cm 36,00 12,50 cm 48,00 cm 60,00 20,00 cm 72,00 27,00 cm 84,00 36,00 cm 112,00 40,00 cm 132,00 Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) 7. Sonstiges entfällt 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate je Einheit 0,15 - Telefaxe 3,00 - Fotokopien je Seite 0,20 - Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 50,00 EUR/Stunde - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten e GiroPremium GiroClassic GiroOnline GuthabenKonto Monatlicher Pauschal-/ Grundpreis 6,95 2,95 1,95 6,95 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) Beleghafte Überweisung Inklusive 0,40 2,00 0,40 Beleghafte Scheckeinreichung Inklusive 0,40 2,00 0,40 Telefonüberweisung Inklusive 0,40 2,00 0,40 Bareinzahlung Inklusive Inklusive Inklusive Inklusive Barauszahlung am Geldautomaten * Barauszahlung an der Kasse * Beleglose SB- Überweisung Beleglose Online- Überweisung Lastschriftabbuchung / Überweisungseingang Dauerauftragseinrichtung und -änderung (Online-Banking) Dauerauftragseinrichtung und -änderung in der ServiceFiliale / TelefonFiliale / SB-Technik Ausführung von Daueraufträgen Inklusive 0,10 0,10 0,10 Inklusive 0,40 2,00 0,40 Inklusive 0,40 2,00 0,40 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Inklusive 0,40 2,00 0,40 Inklusive 0,10 Inklusive 0,10 Die o.g. e können auch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. e GiroStart** GiroYoung*** * 5 Freiposten inklusive 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20,00 zzgl. anfallender Fremdgebühren 7.5 Bankbürgschaft (Aval) Avalgeschäft nur für gewerbliche Kunden - sonstige Avalkredite 2,5% p.a. 50,00 zzgl. eines einmaligen Bearbeitungsentgelts für - Einzelavale - Standardvordruck 75,00 - Einzelavale - Fremdvordruck 100,00 - Bei Rahmenverträge - Standardvordruck 30,00 - Bei Rahmenverträgen - Fremdvordruck 50,00 - Finanzierungsbestätigungen 250,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5 Monatlicher Grundpreis 0,00 0,95 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) Beleghafte Überweisung Inklusive 0,09 ** bis zur Vollendung des 22. Beleghafte Scheckeinreichung Inklusive 0,09 Lebensjahrs. Telefonüberweisung Inklusive 0,09 *** Für Schüler, Auszubildende, Bareinzahlung Inklusive Inklusive Barauszahlung am Geldautomaten * Inklusive Inklusive Barauszahlung an der Kasse * Inklusive 0,09 Beleglose SB-Überweisung Inklusive 0,09 Beleglose Online- Überweisung Inklusive Inklusive Lastschriftabbuchung / Überweisungseingang Inklusive Inklusive Dauerauftragseinrichtung und -änderung Inklusive Inklusive (Online-Banking) Dauerauftragseinrichtung und -änderung in der ServiceFiliale Inklusive 0,09 / TelefonFiliale / SB Ausführung von Daueraufträgen Inklusive Inklusive Studenten, BuFdi s und FSJ ler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ein regelmäßiger Nachweis ist erforderlich. 6

4 Dienstleistung 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 1,00 + Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle entfällt - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 + Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle entfällt - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 + Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle entfällt Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen ab dem letzten Rechnungsabschluss Portokosten Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug (außer Elektronischer Kontoauszug) - bis 300 Buchungstage rückwirkend 5,00 - ab 300 Buchungstage rückwirkend 10,00 - Postversand kostenfrei - Abholen in der Geschäftsstelle kostenfrei Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Am Markt Ratzeburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HRA 1233 RZ Amtsgericht Lübeck 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: jeweilige Öffnungszeit SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Montag bis Freitag bis Uhr Datenfernübertragung: Montag bis Freitag bis Uhr Telefon-Banking: Montag bis Freitag bis Uhr 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

5 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig- Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Postfach Der Schlichter Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Kiel 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 9 10

6 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte beleglose per Dauerauftrag per Eilüber- Überweisung 8 Überweisung 9 weisung je Überweisung per Zahlschein 0,40 0,10 / 0,40 0,10 12,00 entfällt 0,40 0,10 / 0,40 0,10 12,00 entfällt 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, 0,15 % vom Überweisungsvolumen, entfällt entfällt Hinweis: Die vorstehenden Entgelte beziehen sich auf das GiroClassic. Die Entgelte der weiteren e können der Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten entnommen werden. Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt 0 0,15 %, 1 0,15 %, zzgl. fremde Kosten Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 2,00 (Das vorstehende Entgelt wird nicht berechnet, wenn es bereits in dem Gesamtpreis des es enthalten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle Privatkonten ) Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 - bei Beträgen ab EUR ,- 50,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)

7 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,10 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR entfällt Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem 0,10 anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen 0,15 %, EUR Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines 0,15 %, EUR EWR-Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,15%, EUR zzgl. 0,025% Courtage, 2,50 EUR Die vorstehenden Entgelte beziehen sich auf das GiroClassic. Die Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) bb) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 2,00 EUR - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 2,00 EUR - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 0,15%, EUR 0,15%, EUR + fremde Spesen Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,00 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

8 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 0 0,15 %, EUR zzgl. Courtage von 0,025 %, 2,50 EUR zzgl. Porto 1,50 EUR 1 0,15 %, EUR zzgl. Courtage von 0,025 %, 2,50 EUR zzgl. Porto 1,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 5, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 15 Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro 0,10 0,10 übrige Länder 0,15%, Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 5,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 0,15%, EUR zzgl. Courtage von 0,025%, 2,50 EUR 2 0,15%, EUR zzgl. Courtage von 0,025%, 2,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,10 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16

9 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 5, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 5,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 5,00 Bearbeitung bei fehlenden SEPA-Firmen-Lastschriftmandat 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco Schweiz b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 5,

10 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco Schweiz 3.5 SEPA- Lastschrifteinzüge der Sparkasse Die Vorabinformationsfrist gemäß SEPA-Regelwerk wird auf 2 Geschäftstage verkürzt. b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung 5,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 5,00 Bearbeitung bei fehlenden SEPA-Firmen-Lastschriftmandat 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 3.4 Rücklastschriftentgelt aus vom Kunden eingereichten Lastschriften Zulasten Einreicher - zahlbar bei anderen KI 2,00 + fremde Auslagen - zahlbar bei KSK 2,

11 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (einmalig) 17 20,00 Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 10,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 50,00 - Zusatzkarte (jährlich) 40,00 MasterCard Basis/Visa Basis entfällt Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa entfällt MasterCard Business Standard/Visa Card Business Standard 35,00 MasterCard Business Standard/Visa Card Business Standard mit Miles & More 75,00 MasterCard Business Premium/Visa Card Business Premium 55,00 MasterCard Business Premium/Visa Card Business Premium mit Miles & More 95,00 Andruck eigenes Firmenlogo einmalig 100,00 Ausstattung mit Bild: - aus Galerie entfällt - individuelles Motiv entfällt Mehrwertleistungen - Miles & More (kein Neuabschluss möglich) 24,00 - Soundaccount entfällt Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 25,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 30,00 Vereinbarter Postversand und Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) entfällt 12,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung ggf. Kosten des - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR Fremdinstituts Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 0,00 5,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 10,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 0,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in elektronischer Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 2 Debitkarten je Konto sind inklusive. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22

12 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich unentgeltlich entfällt unentgeltlich 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich 22 unentgeltlich 22 mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich 22 bei ZD im EWR 23, die ein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 23, die kein direktes Kundenentgelt 25 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 26 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 26 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt unentgeltlich 22 entfällt unentgeltlich 22 entfällt 1,00%, mind. 4,00 EUR 22 entfällt 1,00%, mind. 4,00 EUR 22 entfällt 1,00%, mind. 4,00 EUR 22 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland in Euro 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR - im Ausland in Fremdwährung 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR zzgl. 1,00 % Auslandseinsatzentgelt Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 22 Beim GiroOnline und GiroClassic: 5 Abhebungen am Schalter sowie am Geldautomaten kostenfrei, jede weitere Buchung beträgt am Schalter 0,40 bzw. 2,00 und am Geldautomaten 0, EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 25 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

13 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 27 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 8,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 8,00 Nur zugunsten öffentlicher Kassen bis zu einem Betrag von unter Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 8,00 Nur zugunsten öffentlicher Kassen bis zu einem Betrag von unter Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von pushtan - monatlich 0,00 - je pushtan 0,00 Bereitstellung von smstan - monatlich 0,00 - je smstan (3 Frei-Posten p. M. auf dem smstan-belastungskonto/ Preis abhängig vom des smstan-belastungskontos) 0,10 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift entfällt Bereitstellung einer HBCI-Karte 0,00 - Bereitstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden 12,00 (soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. Verlust durch Karteninhaber oder Sperrung durch 3x falsche PIN) Bereitstellung des Kontoweckers - Einrichtung, Änderung und Löschung 0,00 - je Benachrichtigung Umsatz-, Kontostands- und Limitwecker 0,10 - je Benachrichtigung Dispowecker 0, Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID inkl. 10 Freischaltungen (Teilnehmer / Konten) - mtl. je Kunden ID inkl. 10 Freischaltungen (Teilnehmer / Konten) - mtl. für zusätzliche Teilnehmer / Konten bis zu o 5 je o 6 bis 10 je o ab 11 je Einrichtung: zusätzliche Kunden ID inkl. 10 Freischaltungen (Teilnehmer / Konten) - mtl. je Kunden ID inkl. 10 Freischaltungen (Teilnehmer / Konten) - mtl. für zusätzliche Teilnehmer / Konten bis zu o 5 je o 6 bis 10 je o ab 11 je Einrichtung: je Kontonummer für die Kunden ID der DATEV o. anderes ServiceRechenzentrum (Zahlungsverkehr oder Umsatzbereitstellung) 20,00 10,00 2,50 1,00 0,50 20,00 10,00 2,50 1,00 0,50 Einrichtung: je zusätzlicher Teilnehmer ID 2,00 Einrichtung: je zusätzliches Konto, incl. UDV-DAT-Segment 2,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint

14 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 28 Elektronische Avise (MT 942/camt052) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940/ camt 053 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940/ camt053 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. für die DATEV oder anderes ServiceRechenzentrum mtl. 5,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: Privat Geschäft - Sammelüberweisung 0,00 0,00 - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 30 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung entfällt entfällt entfällt entfällt - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) entfällt - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 30 ) entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 30 ) entfällt 28 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroaiten, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 28

15 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): Privat Geschäft (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - erfolgen Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei entfällt entfällt - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 0,00 - zzgl. je Posten: - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 31 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 32 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 31 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 32 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 31 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 32 ) - je Einzelauftrag entfällt Beauftragung mittels ServiceRechenzentrum (z. Datev): Privat Geschäft - Dateifreigabe mit beleghaftem Begleitzettel je Datei 5,00 5,00 - Dateifreigabe per ElectronicBanking je Datei 1,00 1,00 - zzgl. je Posten: - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 34 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 31 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 32 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 31 ) - je Einzelauftrag entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 32 ) - je Einzelauftrag entfällt - Datensatzlöschungen aus einer eingereichten Datei 31 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 30

16 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,10 35 Scheckeinzug (Inland) 0,40-2,00 35 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Porto Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 12,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 50,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag + 1 Geschäftstag - andere Kreditinstitute Buchungstag + 1 Geschäftstag - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 36 per Scheck 0,15 %, mind. per Barscheck in EUR 0,15 %, mind. in Fremdwährung 0,15 %, mind. b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 36 in EUR 0,15 %, mind. in Fremdwährung 0,15 %,mind. 35 Das vorstehende Entgelt wird nicht berechnet, wenn es bereits im Gesamtpreis für das enthalten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 36 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist

17 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Postfach 4120 Der Schlichter Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 33

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