Preis- und Leistungsverzeichnis für Dienstleistungen im normalen Geschäftsverkehr mit Privat- und Geschäftskunden

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis für Dienstleistungen im normalen Geschäftsverkehr mit Privat- und Geschäftskunden 01. Juli 2010

2 2 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen zur Bank 2. Definition zu Geschäftstagen der Bank 3. Allgemeine Annahme- und Ausführungsfristen 3.1. Überweisungen 3.2. Lastschriften 4. Auslandsgeschäft 4.1. Export 4.2. Import 5. Kreditgeschäft 5.1. Garantien 5.2. Mietbürgschaften 5.3. Kredite/Darlehen 6. Giroverkehr 6.1. Schecks 6.2. Wechsel 6.3. Zahlungsverkehr Inland 7. Diverse Dienstleistungen 7.1. Kontoführung 7.2. Porto und Kommunikationsgebühren 8. Sonstige Hinweise [Mit Wirkung vom 23. Juni 2008 wurde gemäß Verordnung EG 423/2007 vom Rat der Europäischen Union die Bank Melli Iran und alle ihre Zweigniederlassungen und Niederlassungen in die Liste der von den restriktiven Maßnahmen gegen Iran betroffenen Personen und Unternehmen aufgenommen. Somit ist der elektronische Zahlungsverkehr derzeit nicht möglich und alle genannten Annahme- und Ausführungsfristen sind für die Dauer der Sanktionen ausgesetzt.]

3 3 1. Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank Bank Melli Iran, Holzbrücke 2, Hamburg, Deutschland Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Deutsch. 2. Definition zu Geschäftstagen der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabend, Heiligabend (24. Dezember), Silvester (31. Dezember) und Werktagen, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden. 3. Allgemeine Annahme- und Ausführungsfristen 3.1. Überweisungen Annahmefristen: Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftstages baldmöglichst bearbeitet. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in oder in anderen EWR- Währungen sowie SEPA-Überweisungsaufträge Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Uhr an Geschäftstagen der Bank Uhr an Geschäftstagen der Bank

4 4 Ausführungsfristen: Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, daß der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht. (Geschäftstage beziehen sich ebenfalls auf die tatsächlichen Geschäftstage der Empfängerbank.) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in oder in anderen EWR- Währungen max. 4 Geschäftstage (ab max. 2 Geschäftstage) SEPA-Überweisungen (Voraussetzungen: IBAN und BIC des Zahlungsempfängers sind angegeben, das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil) max. 2 Geschäftstage (ab max 1 Geschäftstage) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Lastschriften Annahmefristen: Aufträge, die uns nach den Annahmefristen eingereicht werden, werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftstages baldmöglichst bearbeitet. Abbuchungsauftragslastschriften, SEPA-Basislastschriften und SEPA- Firmenlastschriften Uhr an Geschäftstagen der Bank Ausführungsfristen: Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, daß der Lastschriftbetrag von Abbuchungsauftragslastschriften, SEPA- Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. 1 Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

5 5 4. Auslandsgeschäft 4.1. Export Zahlungsverkehr - Eingänge aus dem Ausland Einfache Zahlungen an Nicht-Banken 0,15 %, min. 10,00 - max. 250, Zahlungen bis Euro 300,00 pauschal 2, Export-Inkassi Dokumente oder einfache Inkassi in oder Fremdwährung, gegen Zahlung oder Akzept Dokumenten Inkassi gegen Zahlung oder Akzept 0,30 %, min. 75, Änderungen von Inkasso- oder Akzepteinholungsaufträgen - Änderungsgebühr 50, Überwachungsprovision von Nach-Sicht-Fälligkeiten 75, Wertfreie Auslieferung von Dokumenten 0,30 %, min. 75,00 Für Inlandsinkassi gelten die gleichen Konditionen Akkreditive - einschl. CLC (sofern die Provisionen lt. Weisung der Akkreditivbank dem Begünstigten in Rechnung zu stellen sind.) Vor-Avisierung 75, Avisierung 0,10 %, min. 75,00 - max. 400, Dokumenten-Aufnahme-Provision 0,30 %, min. 200, Änderung von Akkreditivbedingungen 75, Vormerkprovision für Deferred payment-akkreditive ohne 0,10 %, min. 75,00 - max. 400,00 eigene Zahlungsverpflichtung Übertragungsprovision zulasten des Erstbegünstigten 0,30 %, min. 300, Empfangsbestätigung von Abtretungen 0,10 %, min. 75,00 - max. 400, Discrepancy Fee 110, Dokumenten-Vorprüfung 150,00

6 Import Zahlungsverkehr - Zahlungen in das Ausland in Euro oder Fremdwährung Einfache Zahlungen an Nicht-Banken 0,15 %, min. 10,00 - max. 250,00 Zahlungen bis Euro 300,00 pauschal 2,50 Je nach Weisung zu Lasten Empfänger oder Auftraggeber Ende der Annahmefrist: Uhr Zahlungen in Fremdwährung innerhalb Deutschlands nur SWIFT-Gebühren Vom Auftraggeber veranlaßte Auftragsänderungen 30, Nachforschungsaufträge Ohne Verschulden unsererseits je Posten 30,00 Nach Ablauf von 6 Monaten ab Buchungsdatum je Posten 60, Import-Inkassi in Euro oder Fremdwährung Dokumente gegen Zahlung - Abwicklungsprovision 0,30 %, min. 75, Dokumente gegen Akzept 0,30 %, min. 75, Änderungen von Inkassoaufträgen 50, Wertfreie Auslieferung von Dokumenten 0,30 %, min. 75, Akkreditive Import Vor-Avisierung 75, Eröffnung unwiderruflicher Akkreditive und Zeitmonat, jeweils Ab dem 7. Zeitmonat, pro Monat Änderungsprovision 75,00 0,30 %, min. 200,00 0,15 %, min 75, Dokumentenaufnahmeprovision 0,30 %, min. 200, Überwachungsprovision für Nach-Sicht-Akkreditive, pro Monat 0,15 %, min. 75, "Discrepancy fee" 110,00

7 7 5. Kreditgeschäft 5.1. Garantien Ausstellung zzgl. pro angefangener Garantie-Seite ( per Telex oder SWIFT) 85,00 65, Prolongation, Änderung, je 85, Avalprovision 1,50 % p.a., min. 85,00 pro Quartal Rücktrittsprovision 0,75 %, min. 85,00 - max. 300, Zahlungsprovision (bei Inanspruchnahme) 0,75 %, min. 85,00 - max. 300, Weiterleitungsprovision 125,00 zzgl. Porto 5.2. Mietbürgschaften Ausstellung 85, Avalprovision 2,00 % p. a., min. 85,00 Die Avalprovision wird jährlich im voraus berechnet. Bei vorzeitiger Erledigung der Bürgschaft erfolgt keine Rückerstattung von Avalprovision Kredite / Darlehen Bereitstellungsprovision pro angef. Monat 0,25 %, min. 85,00 - max. 765,00 (Zu berechnen für den Zeitraum der Zusage auf den nicht gezogenen Kreditbetrag bis zur vollen Inanspruchnahme.) Auskunftserteilungen 15, Freigabe von Sicherheiten, je Freigabe 50, Grundschuldbestellung 500,00

8 8 6. Giroverkehr 6.1. Schecks Von Kunden eingereichte Schecks, gezogen auf inländische Kreditinstitute a) gezogen auf Filialen der BMI b) gezogen auf inländische Kreditinstitute c) gezogen auf ausländische Kreditinstitute, je Scheck 0,15 %, min. 20, Aus dem Ausland eingereichte Schecks in oder Fremdwährung a) auf uns gezogen, vorgelegt von der BMI Zentrale oder Filialen b) auf uns gezogen, von einer Auslandsbank direkt vorgelegt 0,15 %, min. 20,00 c) auf andere inländische Kreditinstitute gezogen und von der BMI Zentrale oder Filialen vorgelegt - bis Euro 100,00 - über Euro 100,00 0,15 %, min. 20, Scheckretouren a) Scheckretouren aus dem Inland und Ausland Provisionen zu Lasten des Einreicher 0,15 %, min. 20,00 b) eigene Retouren, gem. Rückscheckabkommen B1, Rückscheckgebühr: 5, Schecksperren (je Scheck) 20, Rückgabe von auf uns gezogenen Lastschriften 3, Wechsel Einlösung bei uns zahlbar gestellter Wechsel - Einreicher ist unser Kunde (Nichtbank) - Inkasso-Provision z. L. Einreicher 0,10 %, min. 20,00 - max. 100,00 - Domizilprovision z. L. Bezogener 0,10 %, min. 20,00 - max. 100,00 - Einreicher ist eine Bank - Domizil-Provision z. L. Bezogener 0,15 %, min. 20,00 - max. 100, Inkasso von im Inland zahlbaren Wechseln - Einreicher ist unser Kunde (Nichtbank) - Inkasso-Provision z. L. Einreicher 0,10 %, min. 20,00 - max. 100, Inkassi von im Ausland zahlbaren Wechseln - Einreicher ist unser Kunde - Inkasso-Provision z. L. Bezogener 0,15 %, min. 40,00 - max. 150,00 (Falls der Bezogene nicht bezahlt, wird der Einreicher belastet.) Wechselproteste (Einreicher ist unser Kunde oder eine Bank) - Provision z. L. Einreicher 0,33 %, min. 40, Wechselrückruf (je Wechsel) - Einreicher ist eine Bank Pauschal 12,50 - Einreicher ist unser Kunde 0,15 %, min. 40,00

9 Zahlungsverkehr Inland Kosten für Inlandsüberweisungen in Euro (Ende der Annahmefrist: Uhr) Eilüberweisung (RTGS+), je 5, Abbuchungsauftragslastschriften/SEPA-Basis- und Firmenlastschriften Einrichtung/Änderung/Aussetzung Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag 7. Diverse Dienstleistungen 7.1. Kontoführung (für Girokonten und Pfändungsschutzkonten) Auszüge - Porto und Versandspesen - Abholer - Inland und europäisches Ausland - außereuropäisches Ausland Buchungen - pro Quartal - pro Buchungsposten (5 Buchungsposten von Privatgirokonten pro Monat sind gebührenfrei) Daueraufträge - Einrichtung - Änderung (Die Belastung erfolgt jeweils zu Quartalsende; bei Währungskonten wird automatisch zu entsprechenden Tageskurs abgerechnet.) Wertstellung - Bareinzahlung - Scheckgutschrift - Platz - Fern - Scheckbelastung - Überweisungsgutschrift - Belastung von Lastschriften Sonstiges - Bareinzahlung zu Gunsten von Konten bei fremden Banken - Zweitschriften/Kontoauszug - Zweitschrift von Steuerbescheinigung (ZAST) - Scheckheft (25 Vordrucke) - Saldenmitteilungen außerhalb des normalen Kontoabschlusses - Bearbeitung von Reklamationen in Verbindung mit der Kontoführung - Bereitstellung eines bestätigten Schecks der Deutschen Bundesbank - Verwaltungs- und Nachforschungsgebühren bei unbekanntverzogen -Konten 0,50 1,50 2,50 6,00 pauschal 0,25 3,00 2,50 gleichtägig 3 Arbeitstage 4 Arbeitstage gleichtägig gleichtägig gleichtägig je 5,00 je 3,00 je 5,00 2,00 25,00 je Posten 25,00 je 15,00 EUR 25,00/Quartal

10 Porto und Kommunikationsgebühren Porto Nach Aufwand Telefax, je Seite: 1,00, min. 2, Telefonkosten (im Kundeninteresse), je Einheit 0,20, min. 1, Fotokopien, je Seite: 0,50, min. 1, MT 103 Target sowie RTGS+ Übertragungskosten - Zahlungsaufträge bis EUR 300,00 Franko - Zahlungsaufträge über EUR 300,00 5, MT 103 Swift Übertragungskosten - Zahlungsaufträge bis EUR 300,00 Franko - Zahlungsaufträge über EUR 300,00 je SWIFT (max. 2): 10,00 8. Sonstige Hinweise Für in diesem Preisverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe nach billigem Ermessen ( 315 Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem Interesse tätig wird (insbesondere für Telekommunikation, Porti, Swiftgebühren, Courtage) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Überwachung von Sicherungsgut). Soweit keine besonderen Hinweise erfolgt sind, sind diese Auslagen in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten. Zusätzlicher Arbeitsaufwand und andere Kosten werden dem Kunden ebenfalls gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, diese Preise den jeweiligen Marktverhältnissen anzupassen. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds e.v. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung jeweils maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter abgefragt werden. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

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