Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 15. April 2015

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 15. April 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Kennwortvereinbarung kostenlos 1.2 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches jährlich 6, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reisescheckverkauf für Nichtkunden NUR FÜR EIGENE KUNDEN Verkauf von Reiseschecks, bei der Helaba bestellt eingestellt 1%, eigene Gebühren + fremde Gebühren, mind. 20,00 Rücknahme von Reiseschecks gegen Vorlage unserer Verkaufsabrechnung Amexco (im Hause erworben) 0,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Beratung Online Renten: - Girosammelverwahrung 0,149 % v. Kurswert mind. 5,00 mind. 3,50 - Streifbandverwahrung - Wertpapierabrechnung 0,149 % v. Kurswert 0,357 % v. Kurswert mind. 5,00 mind. 5,00 mind. 3,50 mind. 3,50 Aktien: - Girosammelverwahrung - Streifbandverwahrung - Wertpapierrechnung 0,054 % v. Kurswert 0,054 % v. Kurswert 0,357 % v. Kurswert mind. 5,00 mind. 5,00 mind. 5,00 mind. 3,50 mind. 3,50 mind. 3,50 Investmentanteile: - Girosammelverwahrung - Streifbandverwahrung - Wertpapierrechnung 0,071 % v. Kurswert 0,071 % v. Kurswert 0,357 % v. Kurswert mind. 5,00 mind. 5,00 mind. 5,00 mind. 3,50 mind. 3,50 mind. 3,50 Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 17,85 - unterjährige Depotauflösung mind. 15,00 - Erträgnisaufstellung - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung (incl. Fremdkosten, incl. MwSt) 180,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 0,595 % v. Erlös, - Einlösung von fälligen Wertpapieren (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) mind. 29,75 - Einlösung von Zins- und Dvidendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 11,90 je Kupon - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Optionsscheine, Genussscheine, Bezugsrechte - Festverzinsliche Wertpapiere/Fonds - Mindestpreis pro Transaktion Beratungsdepot Online-Depot Provision vom Kurswert bis ,00 % ab ,75 % 0,50 % ab ,50 % bis 100,.000-0,50 % 0,25 % ab ,25 % Börse Inland 25,00 15,00 Börse Ausland 80,00 80,00 - Kleinorder mit Kurswert bis einschl. 75,00 uro mind. 10,00 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges - Limite Beratungsdepot Online-Depot - Erteilung 5,00 3,00 - Änderung 5,00 3,00 - Streichung 5,00 3,00 - Verlängerung 5,00 3,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers % - Mindestpreis 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Größe A/B bis 5/6 cm 30,00 Größe C bis 7,5 cm 36,00 Größe D bis 10 cm 42,00 Größe E bis 15 cm 54,00 Größe F/G bis 19,5/22,5 cm 78,00 Größe H bis 30 cm 102,00 Größe I bis 37 cm 126,00 Größe J bis 45 cm 162,00 Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) nur kurzfristige Vermietung! 50,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 unentgeltlich 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fernschreiben - Fotokopien - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand unentgeltlich 40,00 EUR/Stunde 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 7.4 Bankbürgschaft (Aval) 2,00%, mind. 10,00 je Quartal bis DSGV Rating 7 mind. 3,00 %, mind. 10,00 je Quartal ab DSGV-Rating 8 zzgl. 25,00 Urkundengebühr 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) * Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen 1. Preismodelle für Privatkonten Giro Classic Grundpreis monatlich 3,50 Beleglose Buchungen je Posten* 0,30 Beleghafte Buchungen je Posten* 0,60 Internet, Telefon, SB-Terminal (auch Sammler) je Posten* 0,20 Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen 0,00 Erstellung Kontoauszug 0,00 Abrechnung Giropreise monatlich Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich Grundkonto Rechnungsabschluss wie Giro Classic monatlich Giro Plus Grundpreis monatlich 5,50 Beleglose Buchungen je Posten* 0,00 ab der 11. Gutschrift pro Monat je Posten* 0,30 Beleghafte Buchungen je Posten* 0,60 Internet, Telefon, SB-Terminal (auch Sammler) je Posten* 0,00 Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen 0,00 Erstellung Kontoauszug 0,00 Abrechnung Giropreise monatlich Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich Giro Start Rechnungsabschluss jährlich kostenlos Mäusekonto (bis 14. Geburtstag), max. 1 Konto pro Person kostenlos Rechnungsabschluss jährlich Guthabenverzinsung 4,00 % (für Guthaben bis 500 ) Guthaben >500 =Zinssatz 3-Mon. Spareinlage 1. Sparkassenkarte für Eltern oder Kind kostenlos Automatische Umwandlung in Giro-Start Konto nach dem 14. Geburtstag Zwangsausdruck Kontoauszug kostenlos 6

7 Dienstleistung Preis in EUR Giro.de (Max. 1 Konto pro Person) Voraussetzung: -monatl. Lohn-, Gehalts- oder Renteneingang -kein Sperreintrag Grundpreis monatlich 0,00 SparkassenCard pro Jahr 12,00 Beleglose Buchungen je Posten* 0,00 ab der 11. Gutschrift pro Monat je Posten* 0,30 Beleghafte Buchungen je Posten* 1,50 Überweisungen online je Posten* 0,00 Überweisungen SB-Terminal je Posten* 0,75 Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen 0,00 Abrechnung Giropreise monatlich Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich 2. Preismodell für Geschäftskonten Giro Business Grundpreis monatlich 6,50 Beleglose Buchungen je Posten* 0,40 Beleghafte Buchungen je Posten* 1,00 Internet, Telefon, SB-Terminal (auch Sammler) je Posten* 0,25 Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen kostenlos Abrechnung Giropreise monatlich Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich Bareinzahlungen auf eig. Konten und Bargeldverfügungen an unseren Kassen 0,50 Bareinzahlungen an Sparkassen-Geldautomaten 0,00 Fremdwährungskonto Analog Giro Business 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung a.) Giro Business Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,50 - Wochenauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,50 - Monatsauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,50 7

8 Dienstleistung Preis in EUR b.) c.) Giro Classic und Giro Plus Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (Pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,35 - Wochenauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,35 - Monatsauszug - bei Postversand 0,90 - bei Abholen in der Geschäftsstelle (Briefschließfach) je Auszug 0,35 Giro.de Kein Versand/kein Schließfach Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 80 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 2,00 zzgl. Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 2,00 - vom Kunden am SB-Terminal erstellt je 1,00 - vom Kunden online erstellt kostenlos Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 8

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Haltern am See Anstalt des öffentlichen Rechts Koeppstraße Haltern am See 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HR A 2767 RG Gelsenkirchen 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Hauptstelle, GS Sythen, GS Schüttenwall: 15:00 Uhr GS Hamm-Bossendorf, GS Flaesheim, GS Hullern, GS Lippramsdorf: 12:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 19:30 Uhr Datenfernübertragung: Uhr Telefon-Banking: Persönl. Service: MO-FR 6.30 Uhr 22:00 Uhr SA 7.00 Uhr 22:00 Uhr SO/Feiert Uhr 17:00 Uhr Sprachcomputer: 7 Tage, 24 Stunden, 365 Tage 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9

10 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen- Lippe anzurufen Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Anzurufen. Das Anliegen ist schriftliche an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 10

11 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 11

12 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto (1=Giro Business, 2=Giro Classic, 3=Giro Plus, 4=Giro.de) je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) beleghafte Überweisung 8 1,00 (1) 0,60 (2+3) 1,50 (4) beleglose SBT per Dauerauftrag per Überweisung 9 Eilüberweisung 0,25 (1) 0,25 (1) 0,20 (2) 0,00 (3) 0,75 (4) 10,00 6,00 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 1,00 (1) 0,60 (2+3) 1,50 (4) 0,25 (1) 0,25 (1) 0,20 (2) 0,00 (3) 0,75 (4) 10,00 6,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister ab =10 bis =15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst ab =10 bis =15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst ,00 - Euro-Expresszahlung online Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12

13 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 Entgelt (incl. Courtage) bis =10 bis =15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst bis 100 = 5 bis =10 bis =15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst. 100 zzgl. fremde Gebühren v. 20 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 0,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 0,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung siehe Seite 5 Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 incl. Fremdk. Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 13

14 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Giro Business Entgelt in Euro Giro Classic Gutschr. Giro Plus Giro.de ab 11. Gutschr. 0,40 0,30 0,00 0,30 bis 100 = 5 ab =10 bis =15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst ,40 0,30 0,00 0,30 bis 100 = 5 ab =10 bis = 15 ab ,01 = 1,5 %o, höchst ,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (incl. Courtage) erhoben:./. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 14

15 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Giro Business Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,25 (1) 0,40 (2) Entgeltregelung Giro Classic Giro Plus Giro.de 0,30 (1) 0,60 (2) 0,00 (1) 0,60 (2) 0,00 (1) 1,50 (2) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,25 (1) 0,40 (2) 0,30 (1) 0,60 (2) 0,00 (1) 0,60 (2) 0,00 (1) 1,50 (2) 1. beleglos / 2. beleghaft 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15

16 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Übrige Länder Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1 bis = 10 bis = 15 ab ,01 = 1,5%o, höchst. 100 zzgl. fremde Gebühren v. 20 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 16

17 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Giro Business Entgelt in Euro Giro Classic Giro Plus Giro.de Gutschrift ab 11. Gutschrift Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,40 0,30 0,00 0,30 Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,40 0,30 0,00 0,30 Übrige Länder Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 2 Entgelt (incl. Courtage) bis = 10 bis = 15 ab ,01 = 1,5%o, höchst. 100 bis = 10 bis = 15 ab ,01 = 1,5%o, höchst. 100 zzgl. fremde Gebühren v. 20 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 17

18 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Entgelt in Euro Lastschrifteinlösung Giro Giro Giro Giro.de Business Classic Plus 0,40 0,30 0,00 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Giro Business Entgelt in Euro Giro Giro Classic Plus Giro.de 0,40 0,30 0,00 0,00 0,40 0,30 0,00 0,00 c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

19 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Giro Business Entgelt in Euro Giro Classic Giro Plus 0,40 0,30 0,00 0,00 0,40 0,30 0,00 0,00 Giro.de c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Giro Business Entgelt in Euro Giro Giro Classic Plus Monaco 0,40 0,30 0,00 0,00 Schweiz 0,40 0,30 0,00 0,00 b) sonstige Entgelte Giro.de Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 19

20 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Giro Business Entgelt in Euro Giro Classic Giro Plus Monaco 0,40 0,30 0,00 0,00 Schweiz 0,40 0,30 0,00 0,00 b) sonstige Entgelte Giro.de Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 20

21 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Classic - Hauptkarte (jährlich) 25,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 - Betreuungskonzept Nachwuchsk. (Kundengruppe Azubis/Studenten 18-28) 10,00 MasterCard Gold* - Hauptkarte (jährlich) 70,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 - Betreuungskonzept Nachwuchsk. (Kundengruppe Azubis/Studenten 18-28) 45,00 * umsatzabhängige Rabatte Umsatz: >3.000 >6.000 >9.000 > Rabatt: 25 % 50 % 75 % 100 % Basis Kreditkarte (max. 1 Karte pro Person) ab 18 Jahren 30,00 bis 18 Jahre 18,00 MasterCard Business Virtuelle Karte kostenlos MC Business Classic (jährlich) 24,00 MC Business Gold (jährlich) 72,00 Aufdruck eigenes Firmenlogo (einmalig) 50,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 20,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - bei Postversand 0,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 21

22 Barauszahlungsentgelt GAA Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 17 2 % vom Umsatz mind. 5,00 Euro zzgl. 1 % für evtl. Devisenumrechnung 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz entfällt Preis in EUR siehe Kontomodell Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 750,00 an fremden 20 Geldautomaten 500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 10,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Sperren einer Debitkarte wegen Verlust/Bonitätsverschlechterung 3,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 - bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % des Umsatzes Auslandseinsatzentgelt GAA (nicht EURO) mindestens 0,77 maximal 3,83 ) Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22

23 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,51 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 0,00 unentgeltlich 23

24 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich außer Giro Business= 0,50 EUR mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder Debitkarte mit fremder MasterCard oder Visa Card am Schalter Ihre Bank legt den Preis fest, er kann dort erfragt werden. am Geldautomaten 4,85 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt unentgeltlich Preis wird vom jeweiligen Institut festgelegt bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt Preis wird vom jeweiligen Institut festgelegt 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 24

25 bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt Preis wird vom jeweiligen Institut festgelegt bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt Preis wird vom jeweiligen Institut festgelegt mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 6,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 6,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 6,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 6,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 6,00 Bareinzahlung von gewerblichen Nichtkunden zugunsten Dritter 10,00 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 25

26 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS/Push TAN) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 je gesandter TAN per SMS 0,10 Chip-TAN-Generator (einmalig) 10,00 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0,00 PushTAN-Verfahren 0,00 Kontowecker - je Push- oder SMS-Nachricht 0,10 - bei s die ersten 50 Mails ab der 51. Mail 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS kostenlos 0,10 Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 27 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 26

27 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS (1=Giro Business, 2=Giro Classic, 3=Giro Plus, 4=Giro.de) Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Preis in EUR 0,25 (1) 0,20 (2) 0,25 (1) 0,20 (2) 0,25 (1) 0,20 (2) 0,25 (1) 0,20 (2) 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 27

28 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 28

29 (1=Giro Business, 2=Giro Classic, 3=Giro Plus, 4=Giro.de) Preis in EUR Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei entfällt - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei entfällt zzgl. je Posten (wird nur erhoben, soweit im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) 0,25 (1) - je Sammelbuchung 0,20 (2) 0,25 (1) - je Einzelauftrag 0,20 (2) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ) 0,25 (1) - je Sammelbuchung 0,20 (2) 0,25 (1) - je Einzelauftrag 0,20 (2) - Eilüberweisung (Euro-Express) 0,25 (1) - je Sammelbuchung 0,20 (2) 0,25 (1) - je Einzelauftrag 0,20 (2) - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 29

30 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 1 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 1 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 30

31 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind [auf der Homepage der Bank/Sparkasse veröffentlicht oder] auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Giro Business Giro Classic Giro.de Giro Plus Scheckeinlösung 1,00 0,60 1,50 Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke 0,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 30,00 2 % Avalprovision während der Vorlegungsfrist, Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks mind. 3,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 32 per Scheck bis 100,00 uro bis 7000,00 uro ab 7000,01 uro je Stück 3,00 je Stück 7,50 je Stück 1,5 %o jeweils zzgl. ausl. Bankspesen per Barscheck in EUR bis 100,00 uro bis 7000,00 uro ab 7000,01 uro je Stück 3,00 je Stück 7,50 je Stück 1,5 %o jeweils zzgl. ausl. Bankspesen 32 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 31

32 in Fremdwährung bis 100,00 uro bis 7000,00 uro ab 7000,01 uro je Stück 3,00 je Stück 7,50 je Stück 1,5 %o, höchstens 100,00 jeweils zzgl. ausl. Bankspesen b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 32 in EUR in Fremdwährung %, maximal %, maximal 32

33 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind [auf der Homepage der Bank/Sparkasse veröffentlicht oder] auf Anfrage erhältlich. 33

34 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen- Lippe anzurufen Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder - ab dem 11.Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 34

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