Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis s Gültig ab Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Die Sparkasse wird ein Entgelt nur berechnen, wenn sie zu ihrer Erbringung nicht gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist und wenn sie die Tätigkeiten nicht im eigenen Interesse erbringt. 1 1a Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich Bei Anforderungen von mehreren Bescheinigungen gleichzeitig werden ab der 2. Bescheinigung je nur 2,00 fällig.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 0,00 Euro 1.2 Kennwortvereinbarung 25,00 Euro 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 0,00 Euro 1.4 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Edelmetalle Verkauf von Edelmetallen 1,00 %, mindestens 10,00 Euro Ankauf von Edelmetallen 1,00 %, mindestens 10,00 Euro 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Ratenkredite (Vermittlung über die S-Kreditpartner GmbH) Es gelten die Preise der S-Kreditpartner GmbH (www-s-kreditpartner.de ). 5. Wertpapiere Es gelten die Preise der S Broker AG & Co. KG ( und der Deka Bank Deutsche Girozentrale ( ).

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) für Kunden der Kreissparkasse Stendal klein 60,00 Euro groß 120,00 Euro für Kunden anderer Institute klein 120,00 Euro groß 180,00 Euro Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) Nachttresor-/ Safebag-Einzahlungen für Geschäftskunden (pro Geldbombe) Nicht möglich 2,00 Euro 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 20,00 Euro 7.2 Vom Kunden veranlasste und vom Kreditinstitut nicht zu vertretende - Telefonate 0,00 Euro - Telefaxe 0,00 Euro - Fernschreiben 0,00 Euro - Fotokopien 0,00 Euro - Nachforschungen 17,00 Euro - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen, soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten 17,00 Euro je Arbeitsstunde 7.3 Duplikaterstellung (soweit vom Kunden oder Dritten zu vertreten oder gefordert) ( Hinweis ggü.kunden oder Dritten; Anschreiben gem. Anlage an Antragsteller ) 17,00 Euro je Arbeitsstunde 7.4 Ermittlung einer neuen Kundenadresse 8,00 Euro (wenn Kunde seiner Mitteilungspflicht schuldhaft nicht nachkommt) zuzüglich Fremdgebühren 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20,00 Euro 7.6 Bankbürgschaft (Aval) 50,00 Euro Rahmenaval 25,00 Euro 7.7 Hinterlegung einer Verfügung zugunsten Dritter für ein Anlagekonto 25,00 Euro 1 1a Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich Bei Anforderungen von mehreren Bescheinigungen gleichzeitig werden ab der 2. Bescheinigung je nur 2,00 fällig.

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7.8 Bearbeitung von Nachlässen / Erbfällen: Erbschaftssteuermeldung an das Finanzamt Legitimation des/der Erben durch Erbschein Legitimation des/der Erben durch Testament plus Eröffnungsprotokoll Kontoumschreibung auf den/die Erben Kontoauflösung auf Anweisung des /der Erben Darüber hinausgehende Tätigkeiten auf Wunsch des/der Erben unentgeltlich 30,00 Euro je Arbeitsstunde

5 Preis I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten und Geschäftskonten 1.1 Preismodelle für Privatkonten Kontomodell Standard, pro Monat Darin enthalten: - Kontoführung - 5 Barein- und Baurauszahlungen an der Kasse - 1 Sparkassen Card - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Daueraufträge online einrichten, online ändern und online löschen Kontomodell PremiumPlus, pro Monat Darin enthalten: - Kontoführung - 5 Barein- und Barauszahlungen an der Kasse - 1 SparkassenCard - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Inlands- und SEPA-Überweisungen - Verfügungen an Geldausgabeautomaten - Homebanking - Daueraufträge online einrichten,online ändern und online löschen Kontomodell Gold, pro Monat Darin enthalten: - Kontoführung - 5 Barein- und Barauszahlungen an der Kasse - 2 SparkassenCards - 1 MasterCard Gold - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Kreditkartenabrechnung online oder am Kontoauszugsdrucker - Inlands- und SEPA-Überweisungen - Verfügungen an Geldausgabeautomaten - Homebanking - Daueraufträge online einrichten, online ändern und online löschen Kontomodell Online, pro Monat Darin enthalten: - Kontoführung - 5 Barein- und Barauszahlungen an der Kasse - 1 SparkassenCard - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Homebanking einrichten - Daueraufträge online einrichten, online ändern und online löschen Kontomodell Mitwachsendes Konto, pro Monat 2,50 Euro 7,00 Euro 9,50 Euro 2,00 Euro 0,00 Euro

6 Postenpreise, sofern nicht im Kontomodell enthalten - Barein- und Barauszahlungen - Überweisungen ( beleghaft ) - Überweisungen ( SB-Automat ) - Überweisungen ( Homebanking mit Chip-TAN u. HBCI- Karte ) - Überweisungen ( Homebanking mit SMS-u. push-tan ) - Scheckeinlieferungen - Lastschriften ( beleghaft) - Sammler ( beleghaft ) Grundpreis Zusätzlich je Posten - Gut- und Lastschriften ( beleglos ) - Sammler ( beleglos ) Grundpreis Zusätzlich je Posten - Verfügungen an Geldausgabeautomaten - Einzahlungen an Geldausgabeautomaten - Beleghafte Buchungen Modell Online - Beleglose Buchungen Modell Online - Überweisungen auf Sparbücher ( Buchvorlage ) - SEPA- Überweisungen ( beleghaft ) - SEPA- Überweisungen ( Homebanking mit Chip-TAN u. HBCI-Karte ) - SEPA- Überweisungen mit SMS-u. push-tan - Telegrafische Überweisung zugunsten eines Kontos - Eilüberweisungseingang - Aufladen von Prepaid-Handys - Buchungen für Geldanlagen bei der Sparkasse - Laden und Entladen der Geldkarte 1,00 Euro 1,00 Euro 0,35 Euro 0,20 Euro 0,25 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 0,40 Euro 0,35 Euro 0,20 Euro 0,12 Euro 0,40 Euro 0,40 Euro 1,50 Euro 0,10 Euro 0,00 Euro 1,00 Euro 0,20 Euro 0,25 Euro 15,00 Euro 2,50 Euro 0,40 Euro 0,00 Euro 0,40 Euro Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 1.2 Preismodelle für Geschäftskonten Kontomodell Standard, pro Monat Darin enthalten: - Kontoführung - 1 SparkassenCard - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker - Daueraufträge online einrichten, online ändern und online löschen 3,00 Euro 1.3 Preismodelle für Privat- und Geschäftskonten mit manueller Disposition Konten mit manueller Disposition - Grundpreis für die Kontoführung pro Monat Privatgirokonten Geschäftsgirokonten - zuzüglich Postenpreise (s.o.) 2,50 Euro 3,00 Euro

7 2. Kontoauszug (pro Vorgang,Selbstabholer) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren ( Kontoauszugsdrucker ) unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Porto 1,10 Euro +0,30 Euro - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 Euro - Wochenauszug - bei Postversand Porto 1,10 Euro +0,30 Euro - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 Euro - Monatsauszug - bei Postversand Porto 1,10 Euro +0,30 Euro - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 Euro Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 3 Monaten 1,10 Euro Porto nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen für Privatkunden Auszug 0,00 Euro Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 1 Monat 1,10 Euro Porto nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsab schlüssen für Geschäftskunden Auszug 0,00 Euro Duplikate von Auszügen, maschinell erstellt ( je Auszug ) Duplikate/ Zweitschriften von Belegen ( je Beleg ) Zweitschriften von Kontoauszügen ( je Auszugsnummer ) ( Erstellung von Duplikaten und Zweitschriften durch vom Kunden zu vertretende Umstände ) 0,30 Euro 2,50 Euro 5,00 Euro Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Stendal Postfach , Stendal 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister Handelsregister-Nr.: 600 beim Amtsgericht Stendal 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, ,01.05.,03.10., Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Ende der Kassenzeit der Sparkassenfiliale SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Uhr Datenfernübertragung: Uhr Telefon-Banking: Uhr Zahlungsausgang in Fremdwährung Uhr ( für eine garantierte Ausführung ) (beleghaft und per Online-Banking ) 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug..

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. x Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Ostdeutschen Sparkassenverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Leipziger Str. 51, Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung Schlichtungsordnung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

10 Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

11 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/ Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl.service mit SRZ

12 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung 7 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 8 per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein* 1,00 Euro 0,10-0,35 Euro 0,35 Euro 15,00 Euro 10,00 Euro 1,00 Euro 0,10-0,35 Euro 0,35 Euro - 10,00 Euro 10,00 Euro zuzüglich fremder Spesen 10,00 Euro zuzüglich fremder Spesen 10,00 Euro zuzüglich fremder Spesen 25,00 Euro zuzüglich fremder Spesen Euro-Expresszahlung online *bis zu einem Betrag von 999,99 Euro möglich Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inc. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ),Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel

13 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 10,00 Euro 1 10,00 Euro Grundgebühr zuzüglich bis 25000,00-20,00 Euro ab 25000,01-40,00 Euro ab 50000,01-60,00 Euro Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist (bei erfolgreicher Rücküberweisung) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 Euro - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Euro Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 Euro - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Euro Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung in der Filiale Einrichtung/Änderung/Aussetzung per Homebanking,SB-Automat Eilüberweisung zur Barauszahlung 1,00 Euro 0,00 Euro 20,00 Euro Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

14 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf Euro oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro 0,35-0,35 10,00 10,00 Eilüberweisung in Euro Verrechnung über TARGET 2,50 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: - Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

15 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Analog Inlandszahlungsverkehr - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Analog Inlandszahlungsverkehr - Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 15,00 Euro andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).

16 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 10,00 Euro 1 10,00 Grundgebühr zuzüglich bis 25000,00 Euro - 20,00 Euro ab 25000,01 Euro - 40,00 Euro ab 50000,01 Euro - 60,00 Euro Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 Euro zuzügl.fremdkosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 Euro zuzügl.fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 Euro zuzügl.fremdkosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 Euro zuzügl.fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 Euro Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

17 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro analog Inlandszahlungsverkehr analog Inlandszahlungsverkehr Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 10,00 Euro 2 10,00 Euro zuzügl. Fremdkosten Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Preis Lastschrifteinlösung 0,10 0,35 Euro Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro

18 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung ( Buchungsposten ) 0,10 0,35 Euro c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro Einrichtung einer Lastschriftsperre für Verbraucher für Unternehmen Rückruf einer Lastschrift vor Fälligkeit 0,00 Euro 10,00 Euro 5,00 Euro Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 0,00 Euro SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung ( Buchungsposten ) 1,00 Euro c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines 5,00 Euro SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Einrichtung einer Lastschriftsperre für Unternehmen 2,00 Euro 10,00 Euro Rückruf einer Lastschrift vor Fälligkeit 5,00 Euro Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 0,00 Euro 3.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von:

19 Monaco Schweiz 0,35 Euro 0,35 Euro b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 0,00 Euro SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von: Monaco Schweiz 1,00 Euro 1,00 Euro b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 0,00 Euro Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 2,00 Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach 2,00 Euro - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,00 Euro Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 0,00 Euro 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Spätestens 6 Geschäftstage bis UUh bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Spätestens 6 Geschäftstage bis UUh SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften innerhalb Deutschlands frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift

20 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis 4.1 Kreditkarten Jahrespreis 12 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 35,00/35,00 Euro - Zusatzkarte (jährlich) 30,00/30,00 Euro MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 75,00/75,00 Euro - Zusatzkarte (jährlich) 55,00/55,00 Euro Basis Kreditkarte MasterCard/Basis Kreditkarte Visa 20,00/18,00 Euro Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa - MasterCard Business/Visa Card Business 20,00/20,00 Euro MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold 65,00/65,00 Euro - individuelles Motiv - Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 Euro - mit Ersatz eines PIN-Briefes 20,00 Euro Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand pro Auszug /mehrere Auszüge 6,00/ 10,00Euro - bei Einstellen in das elektronische Postfach - Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen In Fremdwährung erfolgen 14 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14 15,00 Euro 1% vom Umsatz 1% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.

21 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 15 Preis 6,00 Euro Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz: (Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde) Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 1.000,00 Euro - an fremden 17 Geldautomaten 500,00 Euro Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen - international 2.200,00 Euro - national 5.000,00 Euro Aufladen der Geldkarte 200,00 Euro Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN auf Antrag des Kunden (z.b. wegen Vergessen der ursprünglichen PIN) Bei Beantragung der Aktivierungs-PIN aus Sicherheitsgründen kostenfrei! - 6,00 Euro 2,00 Euro Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) 15,00 Euro Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 18,bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1% vom Umsatz, mind.0,77 Euro, max.3,83 Euro Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

22 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals 0,40 Euro an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

23 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte unentgeltlich 0,40 EUR mit unserer MasterCard Nicht möglich 2 % mind. 6 EUR mit unserer Visa Card Nicht möglich 2 % mind. 6 EUR mit Visa Basis /Jugendliche Nicht möglich pauschal 1,50 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard Nicht möglich In der Regel unentgeltlich; etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank mit MasterCard oder Visa Card Nicht möglich Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder Debitkarte Nicht möglich 4,50 Euro mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei inländischen fremden Zahlungsdienstleistern in Euro bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung bei Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten kostenlos Wird vom fremden Zahlungsdienstleister am Geldautomaten angezeigt. 1% mind. 5,00 Euro 1% mind. 5,00 Euro 1% mind. 5,00 Euro Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

24 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland entfällt 2% mind. 6,00 Euro - im Ausland, außerhalb EWR 3% mind. 6,00 Euro - Visa Basis /Jugendliche pauschal 1,50 Euro Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

25 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 19 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Münzgeldtausch für private und gewerbliche Kunden sowie Nichtkunden Annahme von Münzgeld Annahme von privaten Sparkassenkunden gebührenfrei Annahme von gewerblichen Sparkassenkunden bis 50 Euro Münzgeld 3,00 Euro bis 200 Euro Münzgeld 4,00 Euro über 200 Euro Münzgeld 10,00 Euro ( Preise gelten für loses Münzgeld und Münzgeldrollen) Annahme von Nichtkunden Keine Annahme von losem Münzgeld und fertigen Münzgeldrollen! Abgabe von Münzgeld An private und gewerbliche Sparkassenkunden pro Münzgeldrolle 0,30 Euro Keine Abgabe von losem Münzgeld An Nichtkunden pro Münzgeldrolle 1,00 Euro Keine Abgabe von losem Münzgeld 4.7. Abwicklung von Dritteinzahlungen (Zahlscheine) Bareinzahlung bis max. 999,99 Euro möglich pro Vorgang 10,00 Euro 19 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken ( nur für Lichtenstein ), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

26 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 Euro - Bereitstellung eines TAN-Generators 10,00 Euro - Bereitstellung von sms- oder push-tan 0,05 Euro ( maximaler Aufpreis auf den Buchungspreis bei Online-Überweisungen/ Lastschriften,abh. vom Kontomodell ) - Bereitstellung einer HBCI-Chipkarte (einmalig) 10,00 Euro - Kontowecker, Preis pro Benachrichtigung - per Push Nachricht 0,05 Euro - per SMS 0,10 Euro - Dispowecker, Preis pro Benachrichtigung 0,00 Euro 5.2 Electronic Banking Bereitstellung der EBICS-Dienste - je freigeschaltetes Konto - monatlich 6,00 Euro darin enthalten: Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto,incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen Freischaltung von Teilnehmern Bereitstellung von Kontoinformationen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 20 - Umsatzinformationen in elektronischen Sammlern 0,00 Euro pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.b. für die Datev 20 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

27 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/Online Banking Beauftragung mittels Online-Banking - Einzelüberweisung 0,20 Euro - Sammelüberweisung je Auftrag 0,20 Euro zuzüglich pro Posten* 0,12 Euro - Lastschrifteinzug je Auftrag 0,20 Euro zuzüglich pro Posten* 0,12 Euro ( bei Auftragserteilung per sms- oder push-tan erhöht sich der Buchungspreis u.u. um 0,05, abhängig vom Kontomodell ) Beauftragung mittels ELKO (EBICS): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 1,00 Euro - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 1,00 Euro - zuzüglich pro Posten* ( Überweisung oder Lastschrift ) 0,05 Euro Eilüberweisungen - mittels EBICS als DTE-Auftrag - pro Datei 8,00 Euro - zuzüglich pro Posten* 1,00 Euro * wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Geschäftstages der Buchung. Der ist im Internet unter veröffentlicht. Umrechnungen zu weiteren Währungen erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken je Brief auf Kundenwunsch Abholung Scheckvordrucke in Geschäftsstelle Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre* Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 1,00 Euro 1,00 Euro 0,00 Euro 2,50 Euro 0,00 Euro 10,00 Euro 1%o d. Betrages, mind. 50,00 Euro zuzüglich Fremdkosten 1%o d. Betrages, mind. 50,00 Euro zuzüglich Fremdkosten *gilt nur bei Weisung des Kunden und nicht bei verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Scheckformularen Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute*** Buchungstag + 2 Geschäftstage - Eingang vorbehalten 3 Geschäftstage *** verfügbar: Buchungstag + 3 Geschäftstage - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 21 per Scheck b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 in EUR oder in Fremdwährung Bis zum Gegenwert von 4.999,99 Euro Ab einem Gegenwert von 5.000,00 Euro 15,00 Euro 10,00 Euro je Einreichung + 5 Euro je Scheck 1,5%o, mindestens 16,00 Euro 21,22 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

29 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

30 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich zu richten. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. x Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/ der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Ostdeutschen Sparkassenverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Leipziger Str. 51, Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung Schlichtungsordnung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

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