Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Oktober 2015 s Kapitel A: Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes / Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 1. Sparverkehr 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 1.2 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches (keine Neuvereinbarung möglich) - Sammelverwahrung im Tresor 15, Einrichtung eines Mietkautionskontos - für Kunden - für Nichtkunden 25,00 50, Sparkassenbuchverlust - Erstellung Verlustmeldung bzw. Eingabe Sperre pro Sparkassenbuch 25,00 - internes Aufgebotsverfahren pro Sparkassenbuch zusätzlich 50, S-VorsorgePlus - Verwaltungskosten während der Ansparphase - Verwaltungskosten während der Auszahlphase bei Auszahlungsplan der Sparkasse - Nacherstellung von Unterlagen (Anträge auf Altersvorsorgezulage, 10,00 Kinderzulage, Jahreskontoauszug, Bescheinigungen nach 92 und nach 10a EStG) - Wechsel oder Übertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder einen 100,00 anderen Anbieter - Berechnung und Bestätigung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung 100, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel 2.1 Reiseschecks - Verkauf von Reiseschecks 1 % mind. 8,00 - Direktversand an Kunden 12,50 - Ankauf von Fremdwährungsreiseschecks 1,75 mind. 17, Sorten - An- und Verkauf, Inkasso von Sorten Abrechnung zum Kurs der Landesbank zzgl. 6,00 je Auftrag - Direktversand an Kunden 12,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2

3 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 4. Sonstige Kredite Darlehensjahreskontoauszug - für Neuanlagen ab Altbestand 7,50 pro Jahr 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren: Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am pro Depot + Jahr, inkl. MWSt.. Bei Depotauflösung anteilige Verrechnung je angefangenes Quartal. - Girosammelverwahrung 1,55 vom Kurswert / Nennwert Mindestpreis 20,00 - Streifbandverwahrung 2,5 vom Kurswert / Nennwert Mindestpreis 20,00 - Wertpapierrechnung 6 vom Kurswert / Nennwert Mindestpreis 20,00 - eigene IHS ab Serie 97 0,75 vom Kurswert / Nennwert - geschlossene Immobilienfonds (Zertifikate) - Bestandslose Depots 5,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten ab 5,00 - Depotaufstellung (jährlich) - ohne Wertberechnung - mit Wertberechnung - Jahressteuerbescheinigung - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.2 Effektive Stücke 15,00 pro Kopie - Einlieferung fälliger Wertpapiere zur Einlösung (pro WP-Gattung) - Ein- und Auslieferung effektiver Stücke in/aus Depot (pro WP-Gattung) 1% aus Bruttoertrag mind. 10,00 nur fremde Kosten ab 5,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist; pro WP-Gattung) 12,00 - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen 1% aus Bruttoertrag mind. 10,00 3

4 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von: - Aktien, Optionsscheinen, börsengehandelten und organisationsfremden Investmentfonds, sonst. Dividendenwerten, jungen Aktien - inländische Aufträge - Mit Beratung, S-direkt brokerage per Telefon 10,25 + 0,75 % vom Kurswert S-direkt brokerage per PC 10,25 + 0,50 % vom Kurswert - Rentenwerten, Zerobonds - inländische Aufträge 10,25 + 0,50 % vom Kurswert 10,25 + 0,25 % vom Kurswert - Aktien, Optionsscheinen, börsengehandelten und organisationsfremden Investmentfonds, sonst. Dividendenwerten, jungen Aktien - ausländische Aufträge 30,75 + 0,75 % vom Kurswert 30,75 + 0,50 % vom Kurswert - Rentenwerten, Zerobonds - ausländische Aufträge - 30,75 + 0,50 % vom Kurswert 30,75 + 0,25 % vom Kurswert - An- und Verkauf von Investmentanteilen Zum jeweiligen Ausgabe- oder Rücknahmepreis bei organisationseigenen Fonds - Bezugsrechte (pro Auftrag) 4,00 - Zeichnungen Neuemissionen (IPO) 5,00 - Zeichnungen strukturierte Anleihen - Käufe eigene IHS - Tafelgeschäfte eigene IHS (Ankauf) - Limitierung (Vormerkung, Änderung, Streichung) 5,00 - Lagerstellenumbuchungen Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand 30,00 verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4

5 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 6. Safes / Verwahrstücke 6.1 Mietpreis für Schrankfach (pro Jahr; Fachgröße in cm) - 5,0 x 30-7,5 x 30-10,0 x 30-12,5 x 30-15,0 x 30-17,5 x 30-20,0 x 30-30,0 x 30-40,0 x 30-20,0 x 60-50,0 x 30-30,0 x 60-32,5 x 60-40,0 x 60-45,0 x 60-52,5 x 60-60,0 x 60 35,00 35,00 40,00 45,00 50,00 55,00 65,00 80,00 90,00 90,00 120,00 175,00 175,00 255,00 255,00 255,00 255, Ersatz von Schlüsseln - Anfertigung neuer Schlüssel von Briefabholfächern wegen Verlust 25,00 zzgl. fremde Kosten - Anfertigung von Schlüsseln oder Aufbruch der Kundenschrankfächer wegen Schlüsselverlust 50,00 zzgl. fremde Kosten 5

6 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fotokopien - Nachforschungen - im Rahmen des Beschwerdemanagements, z. B. Monatskonto, Buchungsbelege (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 7.3 Manuelle Ausfertigung von Bestätigungen (Kontostand, Zinsen usw.) 5,00 pro Auftrag 15,00 pro Konto und Jahr max. 75,00 pro Kunde 7.4 Legitimationsbestätigung - für Kunden und Nichtkunden 10, Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Einholung schriftlicher Bankauskünfte 25,00 - Erteilung von schriftlichen Auskünften an Institute innerhalb der S- Finanzgruppe 25,00 - Erteilung von schriftlichen Auskünften an Institute außerhalb der S- Finanzgruppe 50, Vertrag zugunsten Dritter (Zuwendungsvertrag) 20, General-/Vorsorgevollmacht 20, Vorzeitige Rücknahme von Sparkassenbriefen Aktueller Zinssatz für Sparkassenbriefe mit selber Ursprungslaufzeit./. vereinbarter Zinssatz für den zurückzugebenden Sparkassenbrief = Prozentsatz p.a. (mind. 1 %) 6

7 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7.9 Bankbürgschaft (Aval) Rating/Scoring bzw. Prüfstellenrating Avalprovision für Mietkautionen 1 10 bzw. 1a, 1b 3 % pro Jahr mind. 50,00 ab 11 bzw. ab 2a 5 % pro Jahr mind. 50,00 Avalprovision für sonstige Avale (z.b. Gewährleistungs-, Prozess-, Anzahlungs-, Bausparkassenbürgschaft etc.) Ausstellung einer Bankbürgschaftsurkunde 1 10 bzw. 1a, 1b 2 % pro Jahr mind. 50,00 ab 11 bzw. ab 2a 3,5 % pro Jahr mind. 50,00 1 aus der Bürgschaft mind. 30,00 max. 200, Mahnungen - 1. Mahnung - 2. und weitere Mahnungen 7.11 Kleingeldabwicklung Münzen / Rollen Ausgabe (Bargeldabhebung bzw. Tausch) von Münzen und Rollen bzw. Einzahlung (Bargeldeinzahlung bzw. Tausch) von Münzen und Rollen - für Kunden - bis 99,99 EUR - ab 100,00 EUR 1 % mind. 3,00 - für Nichtkunden - Kleingeldzählmaschine 10 % mind. 5,00 - Es erfolgt keine Kleingeldabwicklung (Münzen und Rollen) an der Kasse Edelmetalle und Münzen - An- und Verkauf, Inkasso von Edelmetallen und Münzen Abrechnung zum Kurs der Landesbank zzgl. 15,00 je Abrechnung - Direktversand an Kunden 12, Bestellung codierter Zahlungsverkehrsvordrucke - ab 1 Stück - ab 500 Stück - ab Stück 5,00 10,00 20,00 In allen umsatzsteuerpflichtigen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 7

8 I. Kontoführung für Privat- und Geschäftskunden 1.a Preismodelle für Privatkonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Girokonto - Leistungen S-Giro Standard S-Giro Online* S-Giro Komfort S-Giro Premium Preis pro Monat** 4,95 0,00 6,95 14,95 2 SparkassenCards X X X X Daueraufträge einrichten, ändern, aussetzen X X X X und löschen Dauerlastschriften einrichten und ändern 3,00 3,00 3,00 3,00 Dauerlastschriften löschen X X X X Auszahlungen an der Kasse 0,95 0,95 X X Einzahlungen an der Kasse 0,95 X X X Ein-/Auszahlungen am Geldautomaten 0,55 X X X Online-Banking-Buchungen 0,19 X X X Buchungen am SB-Terminal 0,25 0,95 X X automatisch bearbeitete Buchungen*** 0,55 X X X manuell bearbeitete Buchungen*** 0,95 0,95 X X Scheckbelastungen 0,95 0,95 X X telefonische Überweisungen 1,25 0,95 X X Telefonvereinbarung (monatlich) 1,50 X X X Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker X 0,95 X X Kontoauszug über elektronisches Postfach X X X X Mehrwertleistungen Kreditkarte mit individuellem Motiv + Rückvergütung Girokonto - Leistungen S-Giro Young bis 18 Jahre S-Giro Young Online bis 25 Jahre S-Giro Young Komfort bis 25 Jahre S-Giro Young Premium bis 25 Jahre Preis pro Monat** 0,00 0,00 2,95 5,95 2 SparkassenCards X X X X Daueraufträge einrichten, ändern, aussetzen X X X X und löschen Dauerlastschriften einrichten und ändern 3,00 3,00 3,00 3,00 Dauerlastschriften löschen X X X X Auszahlungen an der Kasse X 0,95 X X Einzahlungen an der Kasse X X X X Ein-/Auszahlungen am Geldautomaten X X X X Online-Banking-Buchungen X X X X Buchungen am SB-Terminal X 0,95 X X automatisch bearbeitete Buchungen*** X X X X manuell bearbeitete Buchungen*** X 0,95 X X Scheckbelastungen X 0,95 X X telefonische Überweisungen X 0,95 X X Telefonvereinbarung (monatlich) X X X X Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker X 0,95 X X Kontoauszug über elektronisches Postfach X X X X Mehrwertleistungen Kreditkarte mit individuellem Motiv + Rückvergütung X = Im Preismodell enthalten * Ab einem Durchschnittsguthaben von 2.000,00 EUR ansonsten 4,95 EUR ** Preis pro Monat gilt je angefangenen Monat und damit immer komplett *** Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen 8

9 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Oktober 2015 s 1.b Preismodell für Geschäftskonten Girokonto - Leistungen S-Geschäftsgiro Standard Preis pro Monat in Mindestpreis inkl. Geschäftsvorfälle 5,95 8,95 SparkassenCard 6,00 Daueraufträge einrichten, ändern, aussetzen und löschen Dauerlastschrift einrichten und ändern 3,00 Dauerlastschrift löschen Ein-/Auszahlungen an der Kasse 0,95 Ein-/Auszahlungen am Geldautomaten 0,55 Online-Banking-Buchungen 0,19 Buchungen am SB-Terminal 0,55 automatisch bearbeitete Buchungen* 0,55 manuell bearbeitete Buchungen* 0,95 Scheckbelastungen 0,95 telefonische Überweisung 1,25 Telefonvereinbarung (monatlich) 1,50 Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 9

10 2. Kontoauszug (pro Vorgang; soweit nicht im Preismodell enthalten) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Abholung am Kontoauszugsdrucker bzw. 0,95* - Abholung über Elektronisches Postfach (ELPO) - Tagesauszug 1,95 - Wochenauszug 1,95 - Monatsauszug 1,95 - Selbstabholer 1,95 * je nach Preismodell Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker bzw. über das Elektronische Postfach nicht abgerufener Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse Bearbeitung nicht zustellbarer Kontoauszüge (z. B. unbekannt verzogen) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Portokosten 10,00 zzgl. fremde Kosten 5,00 pro Auszugsnummer Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 3. Fremdwährungskonten Kontoführungspreis mtl. pro Konto 6,00 Postenpreis* pro Posten 0,50 bei Auszugversand Portokosten * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 10

11 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Vereinigte Sparkassen im Landkreis Weilheim i.ob Marienplatz Weilheim 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht München HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Samstagen, - Faschingsdienstag, - dem 24. und 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Zahlungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro 15 Uhr werktags, außer Samstage, und nicht am Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) oder in anderen EWR-Währungen 5 11:00 Uhr werktags in der Hauptstelle in Weilheim, außer Samstage und nicht am Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) Erfolgt die Einreichung nach der vereinbarten Einreichungsfrist, so dass die Ausführung zum angegebenen Fälligkeitstermin nicht gewährleistet werden kann, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung seitens der Sparkasse besteht jedoch nicht Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. andere EWR-Saaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 11

12 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 12

13 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 7 je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b bis EUR EUR 250,00 12, ,00 17,50 darüber 1,75 max. 120,00 EUR + 0,3 Courtage mind. 3,00 EUR beleglose Überweisung 8 je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b 1 des Überweisungsbetrages, mind. 12,00 EUR max. 60,00 EUR bei eiligen Zahlungen: zzgl. 15,00 EUR Spesen je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b zzgl. 5,00 EUR per Dauerauftrag per Eilüberweisung je nach 15,00 EUR Preismodell s. per Ziffer I. 1a, 1b Onlinebanking Nur EU- 5,00 EUR Dauerauftrag möglich je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b Nur EU- Dauerauftrag möglich bis EUR EUR 250,00 12, ,00 17,50 darüber 1,75 max. 120,00 EUR + 0,3 Courtage mind. 3,00 EUR 15,00 EUR per Onlinebanking 5,00 EUR bis EUR EUR 250,00 12, ,00 17,50 darüber 1,75 max. 120,00 EUR + 0,3 Courtage mind. 3,00 EUR + 15,00 EUR Spesen je Überweisung per Zahlschein 9 3,00 EUR 10,00 EUR Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Nur zu Gunsten öffentlicher Kassen möglich. 13

14 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inkl. Courtage) 0 Siehe aa) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1 20,00 *) *) Das Entgelt wird zusätzlich zur Entgeltregelung 0 erhoben. Der Preis ist eine Vorausberechnung. Höhere Fremdentgelte können nachbelastet werden. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung 10,00 Dauerlastschrift: Einrichtung/Änderung 3,00 Löschung Telegrafische Überweisungen / Eilüberweisungen von Kunden 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 14

15 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb der EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister (mit Währungsumrechnung) Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet analog aa) Inlandsüberweisung bis ,00 EUR 12,50 darüber 1,25 max. 120,00 analog aa) grenzüberschreitende Überweisung bis ,00 EUR 12,50 darüber 1,25 max. 120,00 Courtage bei Fremdwährung 0,3 mind. 3,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 15

16 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz bzw. Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) übrige Länder in Euro oder Währung (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 1 beleghaft 15,00 EUR - beleglos 12,00 EUR bis 250,00 EUR 12,00 EUR 20,00 EUR*) bis ,00 EUR 17,50 EUR darüber 1,75 max. 120,00 EUR Courtage bei 0,3 Fremdwährung mind. 3,00 Versand eines USD-Schecks in den USA (bei Entgeltregelung 0) Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) zzgl. 1,00 US$ 15,00 EUR *) Das Entgelt wird zusätzlich zur Entgeltregelung 0 erhoben. Der Preis ist eine Vorausberechnung. Höhere Fremdentgelte können nachbelastet werden. Sofern der Auftraggeber die IBAN/BIC nicht mitteilt, wird ein zusätzliches Entgelt für die bestmögliche Ausführung berechnet. 15,00 EUR andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 16

17 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10, Überweisungseingänge a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 17

18 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz bzw. Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder in Euro / Währung*) *) werden vom Überweisungsbetrag abgezogen bis ,00 EUR darüber Courtage bei Fremdwährung je nach Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b 12,50 1,25 max.120,00 0,3 mind. 3, Zusätzliche Leistungen* S.W.I.F.T.-Nachricht 20,00 Rechercheauftrag durch Kunden bzw. Auslandsbank ausgehende 25,00 Zahlung Rechercheauftrag durch Kunden bzw. Auslandsbank eingehende 25,00 Zahlung Jede weitere Nachfrage 20,00 Rückbuchung eines Zahlungsauftrages durch die Auslandsbank 10,00 Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen eines Zahlungsauftrages 25,00 * ggf. zuzüglich fremder Kosten 18

19 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung (pro Vorgang) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten 3, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 3,00 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

20 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5,00 3, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Schweiz bzw. Monaco 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 3, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Schweiz bzw. Monaco b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,55 soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten 5,00 3,00 20

21 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren) bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren) bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift. bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift. frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift. Erfolgt die Einreichung nach der vereinbarten Einreichungsfrist, so dass die Ausführung zum angegebenen Fälligkeitstermin nicht gewährleistet werden kann, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung seitens der Sparkasse besteht jedoch nicht. 21

22 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis 14 VISA* - Hauptkarte 25,00 - Zusatzkarte 25,00 MasterCard Classic* - Hauptkarte 25,00 - Zusatzkarte 25,00 MasterCard Gold** - Hauptkarte 75,00 - Zusatzkarte 75,00 MasterCard Basis - Hauptkarte 15,00 - mit Auslandsreisekrankenversicherung 23,00 MasterCard Platinum - Hauptkarte 250,00 - Zusatzkarte 100,00 MasterCard Business - Classic 25,00 - Gold 75,00 Mehrwertleistungen - Miles & More pro Jahr 24,00 - individuelles Motiv für MasterCard Classic und Gold pro Jahr 2,00 * Umsatzabhängige Rückvergütung Jahrespreis für VISA/MasterCard Classic Umsatzvolumen p. a. Rückvergütung p.a. von 0,00 EUR bis 999,99 EUR 0,00 ab 1.000,00 EUR bis 1.999,99 EUR 5,00 ab 2.000,00 EUR bis 2.999,99 EUR 10,00 ab 3.000,00 EUR bis 3.999,99 EUR 15,00 ab 4.000,00 EUR bis 4.999,99 EUR 20,00 ab 5.000,00 EUR 25,00 ** Umsatzabhängige Rückvergütung Jahrespreis für MasterCard Gold Umsatzvolumen p. a. Rückvergütung p.a. von 0,00 EUR bis 2.499,99 EUR 0,00 ab 2.500,00 EUR bis 4.999,99 EUR 25,00 ab 5.000,00 EUR bis 7.499,99 EUR 50,00 ab 7.500,00 EUR 75,00 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Preismodells s. Ziffer I. 1a sind. 22

23 Sonstige en Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - bei Namensänderung, Kontowechsel - bei Verlust - Versand innerhalb von Europa (incl. Versandkosten) - VISA 15,00 - MasterCard 15,00 - Versand außerhalb von Europa (incl. Versandkosten) - VISA 20,00 - MasterCard 20,00 - wegen Beschädigung - Versand innerhalb Europas 5,00 - Versand außerhalb Europas 10,00 - Kurierversand Kreditkarten 15,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 15,00 Einsatz der Karte im Inland und EWR-Raum Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 1,75 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 1,75 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.3) Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 23

24 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) SparkassenCard (jährlich) 17 6,00 Sparkassen-Kundenkarte ohne Chip und ohne PIN (nur zur Benutzung des Kontoauszugsdruckers) Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Namensänderung 6,00 - bei Verlust 6,00 Einzahlungskarte für SB-Einzahler - Erste Karte pro Kunde - jede weitere Karte und Ersatzanforderungen 5,00 3,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und en - im EWR 21 - bei Zahlung in Fremdwährung 1,75 % mind. 2,00 EUR max. 4,00 EUR - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,75 % mind. 2,00 EUR, max. 4,00 EUR Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Preismodells s. Ziffer I. 1a sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredites gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

25 4.3 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard siehe Ziffer I. 1a, 1b mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer VISA entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell entfällt teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 21 die ein direktes Kundenentgelt 22 erheben: Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt Verfügungen im Maestro/Cirrus-System entfällt 3,00 in Euro bei ZD im EWR 21, die kein direktes Kundenentgelt 23 erheben Verfügungen in den Zahlungssystemen entfällt 4,00 EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 21 in Fremdwährung im entfällt 4,00 Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 21 im Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus-System entfällt 4,00 mit Kreditkarte (MasterCard / VISA) am Schalter am Geldautomaten im Inland und im EWR 21 in Euro im EWR 21 in Fremdwährung bzw. außerhalb des EWR 21 zzgl.auslandseinsatzentgelt 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,75 % 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,75 % Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet EWR-Staaen derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatentreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25

26 4.4 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR 21 in Euro Kartenzahlungen im EWR 21 in einer anderen EWR-Währung 24 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR 21 unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten öffentlicher Kassen - auf Konten bei uns 10,00 - auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b und II a dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.6 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26

27 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung von smstan - je smstan 1 ) 0,10 1 ) Berechnung erfolgt nur im Preismodell S-Giro Standard. Bereitstellung einer HBCI-Karte - erste Karte - jede weitere Karte 10,00 Bereitstellung einer Händlerkarte - erste Karte pro Konto und Laufzeit - jede weitere Karte pro Konto und Laufzeit 15,00 Einsatz Kontowecker - Benachrichtigung per - Benachrichtigung per SMS - Benachrichtigung per Push-Nachricht 2 ) Keine Freiposten im Preismodell S-Giro Standard. 0,10 pro Monat 20 frei 2 ) 0,05 pro Monat 20 frei 2 ) 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS: - Einrichtung eines Kontos - Einrichtung zusätzlicher Konten - Einrichtung eines Teilnehmers - Änderung eines bestehenden Kontos bzw. Teilnehmers Elektronischer Abruf der Kontoumsätze über Servicerechenzentren - pro Buchungsposten 0,10 Freigabe DSRZ-Dateien - per Fax / 1, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS/EBICS Beauftragung mittels FinTS/EBICS: Einzelauftrag bzw. Sammelüberweisung (je Posten) 0,19 - SEPA-Überweisungsverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 25 ) - SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 26 ) - Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 25 ) - SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 25 ) - SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten Eilüberweisung (Euro-Express) zzgl. 5,00 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 27

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/ VISA ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ VISA. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. 28

29 III. Scheckverkehr 1. Allgemein 0,95 Scheckeinlösung soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten 0,95 Scheckeinzug (Inland) soweit nicht im Preismodell s. Ziffer I. 1a, 1b enthalten Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 15,00 Bereitstellung eines bestätigten Landesbank-Schecks 30,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute Buchungstag - Eingang vorbehalten + 2 Geschäftstage Buchungstag - Inkasso + 2 Geschäftstage - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr* a) Scheckzahlungen in das Ausland 27 - Importschecks - bis 250,00 EUR - bis ,00 EUR - darüber - Courtage bei Fremdwährung b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 27 - Exportschecks - Courtage bei Fremdwährung - Scheckinkasso - in Euro und Währung - Courtage bei Fremdwährung 12,50 17,50 1,75 %o max. 120,00 0,3 %o mind. 3,00 1,75 %o mind. 17,50 0,3 %o mind. 3,00 2,0 %o mind. 30,00 0,3 %o mind. 3,00 - Rückschecks Abwicklung 3,0 mind. 30,00 * Ggf. höhere Fremdkosten werden über das angegebene Kundenkonto nachbelastet. c) Zusätzliche Leistungen - Reklamationen, Änderungen, Schecksperren - Storno ausgestellte Schecks - Kopie eingelöste Schecks 20,00 20,00 20,00 zzgl. fremde Kosten 27 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 29

30 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 30

31 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste). 4. Der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. Der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.v. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkasse-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 31

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